Kommentar: Jung blamiert Angela Merkel und die Bundeswehr – Nachrichten Politik – Deutschland – WELT ONLINE

November 27, 2009

Kommentar: Jung blamiert Angela Merkel und die Bundeswehr – Nachrichten Politik – Deutschland – WELT ONLINE.

Frage: Warum soll Franz Josef Jung „zurücktreten“ ?

Nach dem Grundgesetz wird er gar nicht gefragt, ob er sein Amt behalten oder aufgeben möchte. Siehe Artikel 64 Absatz 1 des Grundgesetzes. Da steht rechtsverbindlich(!) geschrieben, daß die Bundesminister vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt und entlassen werden. – Wer sein Amt behält oder verliert, entscheidet ausschließlich der jeweilige Bundeskanzler. – Für ihn gelten nicht einmal die üblichen arbeitsrechtlichen Kriterien. Er kann, diese Möglichkeit eröffnet das Grundgesetz, so willkürlich verfahren wie ein Fußballverein mit seinen Trainern. Nach dem Willen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt (vgl. Präambel des Grundgesetzes) kann ein Minister weder auf sein Amt verzichten (zurücktreten) noch an seinem „Stuhl kleben“. Er ist auf Gedeih und Verderb der Willkür des jeweils amtierenden Bundeskanzlers unterworfen. – Er sollte sich mit diesem also tunlichst nicht überwerfen…

Die Diskussion um diese Frage ist also vollkommen überflüssig!

Frage: Herrscht in Afghanistan Krieg, kriegsähnlicher Zustand oder gar Frieden, der durch ein wenig Terrorismus gestört ist?

Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „Krieg“ ist nicht ersichtlich, sonst gäbe es solche Begriffe wie „Rosenkrieg“ oder „Krieg am Gartenzaun“ nicht. Die wohl zutreffenste, weil an Fakten und nicht am Wunschdenken orientierte Definition des Begriffs „Krieg“ fand ich bei Bernard Law Viscount Montgomery of Alamein („Monty“):

Krieg ist ein mit Waffengewalt ausgetragener, längerer Konflikt zwischen rivalisierenden politischen Gruppen. Zu diesen Auseinandersetzungen gehören auch Aufstände und Bürgerkriege, nicht aber innere Unruhen und Gewalttaten einzelner. ( Weltgeschichte der Schlachten und Kriegszüge Band 1,  München 1975)

Die Bezeichnung der afghanischen Verhältnisse als Krieg wäre nur dann falsch, wenn man die sogenannten Selbstmordattentate als „Gewalttaten“ einzelner qualifizieren würde. – Das aber wäre schlicht falsch, denn das Selbstmordattentat beruht – im Gegensatz zum Amoklauf – nicht auf dem freien Entschluß des Täters, Selbstmordattentäter werden wir Kamikazepiloten an den jeweiligen „Einsatzort“ von „Befehlshabern“ geschickt.

In Afghanistan herrscht Krieg. Eindeutig Punkt, Schluß,

aus die Maus!

Was passiert im Krieg? – Immer dasselbe!


Kommentar: Eine schwammige Regierungserklärung | tagesschau.de

November 10, 2009

Kommentar: Eine schwammige Regierungserklärung | tagesschau.de.

Ist Frau Merkel wirklich das, was sie zu sein behauptet? Oder ist sie es nicht und wird von allen nur als Alpha-Tier betrachtet?

Diesbezüglich hatte ich mir schon Gedanken gemacht, als das von allen akteptierte Alpha-Tier noch Gerhard Schröder hieß. Im nachfolgend wiedergegebenen Leserbrief begründete ich meine Zweifel ausführlich gegenüber dem Chefredkteur des „Spiegel”:

Der Spiegel

Z. Hd. Herrn Chefredakteur

Stefan Aust

Brandstwiete 19

8.7.2003

20457 Hamburg

Die enthauptete Republik“, Ausgabe vom 12.5.2003-06-04

Sehr geehrter Herr Aust,

der o.a. Beitrag ist zwar ganz nett, aber ebenso ganz falsch. Man kann nämlich nur jemanden enthaupten, dem ein Haupt gewachsen ist: So geschehen im Paris des Jahres 1792. Der Bürger Louis Capet machte auf der Place de la Concorde Bekanntschaft mit der Fallschwertmaschine1, .der originellsten Entwicklung, die je ein deutscher Klavierbauer hervorgebracht hatte. Nicht sicher ist, ob der Henker dem armen Louis XVI. geraten hat, jetzt bloß nicht den Kopf zu verlieren, mit Sicherheit hat die französische Revolution dem König aber den falschen Körperteil abgeschnitten: das „Staatssäckel“ hätte vollkommen ausgereicht. Der König ging, das „Staatssäckel“ blieb, nennt sich heute noch Etat und lockt seither die Parasiten aller Länder an die Fleischtöpfe. Ausnahmslos alle als Folge der US-amerikanischen Unabhängigkeit und der französischen Revolution entstandenen Staatsgebilde sind ebenso parasitäre Erscheinungen wie der absolutistische Staat, den man mit Louis XVI. eigentlich hatte beseitigen wollen. – Also auch die „Bundesrepublik Deutschland“. Die Frage, ob der Verein, der sich so nennt, jemals den Status einer „Republik“ im Sinne von Artikel 20 des Grundgesetzes erworben hat, muß verneint werden. Daher kann von einer ent-haupteten Republik gar nicht erst die Rede sein, vielmehr muß man seit 1949 von einer be-haupteten Republik sprechen, und zwar aus folgenden Gründen:

Auf den ersten Blick scheint es weit hergeholt, das „Staatssäckel“ als eine Art „virtuellen Monarchen“ zu betrachten. – Aber auch nur auf den ersten Blick, denn das „Staatsäckel“ hat eine dem Hirschgeweih verblüffend ähnliche Wirkung:

(…)Das Geweih ist daher ein für das Tiersubjekt höchst bedeutsames Symbol – solange es in der typischen Weise getragen wird.

Wie stark die Beachtung des Geweihs im Sozialverband wirken kann – und entsprechend im Gebaren seines Trägers –, mag ein Einzelfall zeigen, der sich in einem privaten Tierpark in einem Rudel von Damhirschen abgespielt hat und den Bruhin mitteilt: „Während der Brunft (Dezember 1952) mußte der sechsjährige α-Schaufler (Albino) abgetan werden, da er einen Spießer und eine Kuh tödlich geforkelt hatte. Das α-Männchen wurde deshalb in Sichtweite der anderen Tiere abgeschossen. Durch den Abschuß entstand im Rudel eine merkliche Entspannung, und bald wurde die α-Stellung vom vierjährigen β-Bock, der regelmäßig mit dem α-Bock gekämpft hatte, eingenommen. Am toten Tier trennte man den Kopf ab, um ihn später im Fell zu präparieren. Das Stück wurde einige Tage für das Rudel unsichtbar in einem benachbarten Schopf aufbewahrt. Nun brachte man den Kopf außerhalb am Gitter des Geheges in der Höhe eines zur Kampfstellung geneigten Kopfes an. Die Geweihzacken wurden zu diesem Zweck in die Maschen des Gitters festgeklemmt. Sobald das Rudel den Kopf wieder erblickte, flüchtete es, soweit das Gehege gestattete. Bald darauf näherte es sich aber vorsichtig dieser Stelle, wobei der neue Leithirsch der Herde voranging. Er patrouillierte in einer Distanz von zwei Metern vor dem Kopf hin und her, indem er ihn seitlich anäugte. Schließlich wendete er sich ihm frontal zu und versuchte mit ihm zu kämpfen. Als aber kein Gegenstoß erfolgte, verzichtete er sehr bald auf diesen „Kampf“, versuchte es noch ein zweites Mal und nahm dann schließlich nie mehr eine Kampfstellung ein. Auch die übrigen Männchen und weiblichen Glieder der Herde wurden nun vom neuen α-Hirsch an den Kopf herangelassen. Sie näherten sich furchtsam, auf eine Distanz von höchstens 50 Zentimeter.

Nun wurden vor dem aufgehängten Kopf, innerhalb des Geheges, in verschiedenen Distanzen Roßkastanien, ihr Lieblingsfutter, ausgelegt. Bis auf eine Entfernung von ein bis zwei Metern wagten sich nun sämtliche Tiere heran, um Kastanien aufzunehmen. Näher wagte sich einzig der neue α-Hirsch. Es konnte also in diesem Fall beobachtet werden, daß vom α-Tier-Symbol (Kopfgeweih) immer noch eine autoritative, Distanz gebietende Wirkung ausging.

Der Kopf wurde dann einige Stunden entfernt und am selben Tag wieder aufgehängt. Das Verhalten des Rudels war ungefähr dasselbe, nur daß diesmal der junge Leitbock es wagte, die Geweihenden seines ehemaligen Rivalen zu beschnuppern. Ein Kampfversuch wurde jedoch nicht mehr unternommen.“ 2

Zugegeben, das ist eine etwas makabere Variante von Geßlerhut, Führerbildchen und anderen „Hoheitszeichen“. Aber es dürfte nicht zu bestreiten sein, daß sich gerade in den Worten „Souveränität“ , „Hoheitliches Handeln des Staates“, „Finanzhoheiten“ des Bundes und der Länder das Geweih des abgeschlagenen Kopfes widerspiegelt, und dem „Fiskus“ als letztem Erben keine andere Funktion zukommt als einem vergammelnden Hirschgeweih – es ist nichts mehr dahinter außer Luft – Luft-Hoheit sozusagen. Die „Hoheiten“ aller politischen Couleur nutzen die symbolische Autorität des Geweihs, um dem Rudel die Roßkastanien zu klauen – in aller Völker Länder. Den Vogel hat dabei die britische Krone abgeschossen, und zwar im Jahre 1798: William Pitt d.J. erfand die Einkommenssteuer, den unbegrenzten Zugriff auf die Taschen hart arbeitender Menschen. Wenige Jahre später bescherte die Erfindung der allgemeinen Wehrpflicht den Fürstenhäusern der Welt eine nahezu unerschöpfliche Anzahl billiger Soldaten. Nicht einmal 150 Jahre später lag Europa in Schutt und Asche, das „Geweih“ des Führers im Staub, der neue Platzhirsch hieß Joseph Stalin. Im Dunstbereich seiner Leiche nahmen mehr Sozialparasiten die Roßkastanien weg als den Völkern des „Ostblocks“ lieb sein konnte. Es ist erstaunlich, wie wenig die roten Zaren am Ende für sich behalten konnten. Der größte Teil der Beute ging für die „Sicherung des Staates“ nach innen und nach außen drauf. Genau 200 Jahre nach der Pleite des sechzehnten Ludwig krachte die „Planwirtschaft“ in sich zusammen. Geld ist eben auch nur Energie und Wirtschaft eine thermodynamische Veranstaltung. – Hammer und Zirkel kamen wieder in die Werkzeugkiste, der „Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ dehnte sich bis Rügen aus. Die „DDR“ hatte sich erledigt, die stalinistischen Sozialparasiten aber blieben und schwingen auch heute noch große Reden. Man hatte es versäumt, den Auftrag des Grundgesetzes zu erfüllen und eine neue Verfassung zu schaffen. Und das aus gutem Grund:

Die Finanzverfassung dieses unseres Landes ist bis heute nicht an den Gemeinschaftsaufgaben orientiert: – Die Gemeinschaftsaufgaben, zu denen jeder seinen Beitrag leisten müßte, werden auch nach rund 6 Jahrtausenden „Staat“ immer noch der „Eigenverantwortung“ des „Staatsbürgers“ auferlegt. Es sind die allgemeinen Lebensrisiken, gegen die der Bürger „sich versichern“ kann; mit anderen Worten, die Angebotspalette der Versicherungskonzerne entspricht ziemlich genau den Schutzfunktionen, die eine menschliche Sozietät – ob Horde oder USA – wahrzunehmen hat. Nach wie vor entsprechen die Finanzverfassungen auch der „westlichen Demokratien“ lupenrein der Finanzverfassung der absoluten Monarchie „Ich, der Monarch, darf nehmen ohne zu geben.“ Folgerichtig stolpert man geradezu über die folgende Textstelle:

Merkantilismus (von lat. mercator = Kaufmann) ist das wirtschaftspolitische System der absolutistischen Staaten des 16. bis 18. Jahrhunderts. Der Staat nahm in dieser Zeit starken Einfluß auf die Wirtschaft., um mit ihrer Hilfe den nationalen (volkswirtschaftlichen) Reichtum zu vergrößern und die Macht des Staates zu erhöhen. Die Grundüberlegung der Merkantilisten bestand darin, daß Staatsreichtum mit hohen Edelmetallbeständen gleichzusetzen sei. Daher war die Wirtschaftspolitik darauf ausgerichtet, alles zu fördern und zu unterstützen, was Geld und Edelmetalle ins Land brachte. Als Ziel galt daher eine aktive Handelsbilanz, also ein Überschuß der Ausfuhr über die Einfuhr. Dies sollte unter anderem erreicht werden durch Ausfuhr hochwertiger Fertigwaren, Exportprämien, Einfuhrverbote und –zölle (Zoll), billigen Bezug der Rohstoffe aus eigenen Kolonien und gezielte Bevölkerungspolitik (mehr Arbeitskräfte).

In Deutschland, bzw. in den nach dem Dreißigjährigen Krieg auf deutschem Boden entstandenen auf deutschem Boden, entwickelte sich eine besondere Art des Merkantilismus, die Kameralismus genannt wird (von lat. camera = Kammer, gemeint ist die Schatzkammer der Fürsten). Beim Kameralismus, der „Lehre vom fürstlichen Staatshaushalt“ kam es darauf an, möglichst hohe fürstliche Staat6seinkünfte zu erzielen, um die Staatsausgaben (z.B. Besoldung des Militärs und der Beamten, Finanzierung des Baus von Schlössern) decken zu können. Die Steuer wird in dieser Zeit zu einer ständigen Einrichtung. Noch heute ist die staatliche Verwaltung nach den Grundsätzen des Kameralismus gestaltet. (Kameralistische Buchführung bei Behörden).

Bedeutende politische Vertreter des Merkantilismus waren in Frankreich Ludwig XIV und sein Finanzminister J.B. Colbert, in Preußen Friedrich der Große und in England Oliver Cromwell. Auf den Merkantilismus folgte der Liberalismus. (Kapitalismus)3

­– „Einfache Antworten auf schwierige Fragen“, so lautet der Untertitel des „Jugendlexikons Wirtschaft“, dem dieser Text entnommen ist. Für einen hessischen Oberlehrer ist aber diese einfache Antwort, warum er mit dem Geld der Steuerzahler nicht auskommt, wohl noch zu schwierig. – Und nun sagen Sie bitte nicht, es gäbe ja Rechnungshöfe, die das Finanzgebaren der öffentlichen Hand kontrollierten. Dieses Argument zieht nicht, denn gerade die Rechnungshöfe haben ihren Ursprung im Mißtrauen des Monarchen gegenüber verschwenderischen Hofschranzen! – Zu jener Zeit, als „Hoheit“ in Deutschland als Anrede gebräuchlich war, hatte das Ergebnis der Rechnungsprüfer wenigstens noch Einfluß auf die Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst. Heute ist das freilich anders:

Nach Artikel 33 des Grundgesetzes hat jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Das Prinzip der „Bestenauslese“ das hinter dieser Bestimmung steht, hat damit Verfassungsrang. Zur Sicherstellung dieses Prinzips bedient sich die öffentliche Hand seit jeher der Stellenausschreibung. Jeder Deutsche kann sich nach Art. 33 Abs. 1 GG für jedes öffentliche Amt bei der zuständigen Stelle bewerben, also auch für die höchsten politischen Ämter. Dieses unentziehbare Recht der Deutschen kennt nur eine einzige Ausnahme, nämlich das Amt des Bundespräsidenten. Dieses kann zwar grundsätzlich auch von jedem Dorfdeppen wahrgenommen werden, aber der muß immerhin nach Art. 54 Abs. 1 das % Lebensjahr vollendet haben. Daniel Küblböck hätte im Mai des kommenden Jahres als Nachfolger von Johannes Rau damit keine Chance.

In Vollzug des Art. 33 GG schreiben demgemäß die Beamtengesetze des Bundes und der Länder auch ausdrücklich vor, daß Stellen im öffentlichen Dienst öffentlich auszuschreiben sind, damit sich eben jeder Deutsche für jedes öffentliche Amt bewerben kann.

Die Beamtengesetze des Bundes und der Länder enthalten für „politische“ Beamte jedoch Ausnahmeregelungen vom Ausschreibungsgrundsatz. Es kann dahinstehen, ob diese Vorschriften mit der Verfassung vereinbar sind, für die höchsten öffentlicher Ämter, die Bund und Länder zu vergeben haben, gibt es jedenfalls keine entsprechende Ausnahmeregelung: Das Amt des Bundespräsidenten, das des Bundeskanzlers, die Ämter der Ministerpräsidenten der Länder und die der Bundes- und Landesminister sind unmittelbare Verfassungsorgane. Eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht müßte sich angesichts der Bedeutung des jeweiligen Amtes daher unmittelbar aus dem Grundgesetz ergeben. Das ist indes nicht der Fall. Und gerade die Ausnahme, die das Grundgesetz in Art. 54 Abs. 1 GG enthält, zeigt, daß die Mütter und Väter des Grundgesetzes es für die höchsten Ämter im Gemeinwesen beim Ausschreibungsgrundsatz des Art. 33 GG belassen wollten. Seit 1949 ist jedoch kein Fall bekannt geworden, in dem eines der o.g. Ämter ausgeschrieben worden wäre.

Der erste Bundespräsident war Theodor Heuss, der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer. Die erste und alle weiteren Bundesversammlungen, die nach dem Grundgesetz für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig waren, hätten die Stelle jeweils ausschreiben müssen. Ohne Ausschreibung war die Wahl von Papa Heuss verfassungswidrig. Sie war damit nichtig, denn das Grundgesetz enthält keine Vorschrift, die eine Wahl des Bundespräsidenten unter Verstoß gegen Art. 33 im Nachhinein „absegnen“ könnte Auch eine unter Verstoß gegen Art. 33 vorgenommene Ernennung von Kanzlern, oder Ministern kann nachträglich nicht „geheilt“ werden. Das unterscheidet Schröder & Co von den Polizeibeamten und Steuereintreibern, denen wir im Alltag begegnen. Neben den komplizierten Ausnahmevorschriften des deutschen Beamtenrechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts zeigen die Paragraphen des BGB, die den gutgläubigen Erwerb von fremden Sachen regeln, daß auch das deutsche Recht dem Grundsatz der „Fruit-of-the-poisonous-tree-doctrine“ folgt. – Das ist die Lehre von den „Früchten des verbotenen Baumes“: Alles, was ein rechtswidrige Aktion hervorbringt, ist seinerseits rechtswidrig. Deutsche Staatsanwälte scheuen diese Lehre wie der Teufel das Weihwasser, – deutsche Verfassungsexperten scheinen sie nicht einmal zu kennen: Das Grundgesetz bietet keine Möglichkeit, eine verfassungswidrige Personalentscheidung bezüglich der höchsten Staatsämter im Nachhinein als verfassungsgemäß durchgehen zu lassen. Das Grundgesetz schweigt sich auch darüber aus, was passieren soll, wenn ein verfassungswidriger Präsident eine verfassungswidrige Ernennung eines Kanzlers oder Ministers vornimmt. Wären Kanzler und Minister Beamte, könnten deren rechtswidrige Ernennungen durch einen rechtmäßig gewählten Bundespräsidenten bestätigt werden, so will es das Bundesbeamtengesetz. Entsprechendes ist für Kanzler und Minister, deren Stellen nicht ausgeschrieben worden waren, indes nicht vorgesehen.

Entgegen anderslautenden Bekundungen hat der Bundespräsident sehr wohl eine wichtige Aufgabe. Er ist quasi der „Wachhund“ einer Republik. Seine Amtsbezeichnung leitet sich ab aus dem lateinischen Wort praesidere, was in seiner ursprünglichen Bedeutung mit „schützen“, „bewachen“ zu übersetzen ist. Er ist sogar der „Personalchef“ der Republik, vor allem für Bundeskanzler. Der Bundespräsident hat dem Parlament die geeigneten „Kanzlerkandidaten“ zu benennen, unter denen das Parlament eine Auswahl zu treffen hat. Ergo, etwas anderes gibt das Grundgesetz nicht her, hat er die Vorauswahl zu treffen. Das in Deutschland praktizierte Verfahren, daß die Parteifürsten zum Präsidenten dackeln und diesem den „Spitzenkandidaten“ der prozentual „stärksten“ Partei als „Kanzlerkandidaten“ vorschlagen, ist weder mit den Buchstaben noch mit dem Geist des Grundgesetzes zu vereinbaren. Erst recht findet sich im Grundgesetz keine Bestimmung, die der „stärksten“ Partei einen Rechtsanspruch auf das Kanzleramt gewähren würde.

Ohne vorherige Stellenausschreibung Theodor Heuss zum Bundespräsidenten zu wählen, das war der genetische Defekt, der die von der Verfassung gewollte „Bundesrepublik Deutschland“ am Entstehen hinderte. Wir hatten oder haben seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes weder einen Bundespräsidenten, noch haben oder hatten wir jemals einen Kanzler oder einen Minister. Deren Ernennung durch eine Person, die als „Bundespräsident“ firmiert, aber keiner ist, ist unheilbar nichtig. Das Verdikt der Nichtigkeit ist so natürlich und selbstverständlich wie der Tod eines Zwölfenders. – Nun sind nach dem Geßlerhutprinzip auch Nichtigkeiten erst dann richtig nichtig, wenn das Bundesverfassungsgericht die Nichtigkeit erklärt hat. – Leider ist der „Kanzlerkandidat“ der FDP, Guido Westerwelle, meiner mit Schreiben vom 13.9.2002 ausgesprochenen Empfehlung, es einmal mit einer „Kanzlerkonkurrentenklage“ zu versuchen, nicht gefolgt.

Was für die Ernennung von Kanzlern und Ministern gilt, muß auch für die übrigen Amtshandlungen des Bundespräsidenten gelten. Wahrscheinlich haben wir deswegen seit dem 23.5.1949 nicht einmal ein rechtsgültiges Bundesgesetz, denn Gesetze müssen vom Bundespräsidenten unterschrieben und verkündet werden. Rechtswirksam unterschreiben aber kann nur ein verfassungsmäßiger Präsident, kein Usurpator. – Ähnliches gilt für die Gesetze der Länder. Aber keine Angst, denn die Abwesenheit von Gesetzen macht niemanden rechtlos, denn Verwaltung und Richter sind an Recht und Gesetz gebunden, nicht an Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen. Das Wort Recht ins Englische zu übersetzen, ist einfach, da heißt es nämlich law. Überträgt man aber den Begriff „Recht“ ins Englische, wird man um den Begriff des common law nicht herumkommen. Selbst unter Juristen ist kaum bekannt, daß das zentralste Rechtsgebiet, das es in Deutschland gibt, eine common-law-Struktur ist: das Arbeitsrecht. Bis vor rund 25 Jahren war auch der Kern des Verwaltungsrechts mehr common law als „Gesetz“. Die Frage: „Haben wir alle Gesetze, die wir brauchen, oder brauchen wir alle Gesetze, die wir haben?“ – läßt sich damit eindeutig zuungunsten der Regelungswut beantworten.

Die „Bundesrepublik Deutschland“ hat sich damit ebenso erledigt wie die „DDR“. Sie ist nie eine Republik geworden und teilt damit das Schicksal der Republique Francaise, der USA und all der anderen „Staaten“. Auch Frankreich und die USA sind nach wie vor virtuelle Monarchien. Der König als Person wurde zwar beseitigt, sein „Etat“, der parasitäre Ungeist, hat sich bis heute erhalten. Die absoluten Monarchen hatten ihre Völker zur Revolution geplündert, die virtuellen Kaiser und Könige tun nichts anderes. Das Umfeld des virtuellen Monarchen wird immer noch von speichelleckenden, raff- und machtgierigen Lakaien geprägt: „Minister“ heißt Diener; aber man sieht deutlich, daß nicht ein einziger unserer „Diener“ auch nur die geringste Neigung verspürt, dem Volk zu dienen. Kurz vor seinem Abgang äußerte der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Werner Müller bei Sabine Christiansen, er „sei ein treuer Diener seines Kanzlers“ (sic!). Der virtuelle Absolutismus findet sich auch im Begriff „Regierung“ wieder, der dem lateinischen regere = richten, lenken, leiten entlehnt ist. Geschichtlich, man kann es in England heute noch sehen, ist der „Regierungschef“ ( Prime Minister = Hauptminister ) auf der Seite des Monarchen angesiedelt und übt für den Monarchen Macht aus.4 In einer Demokratie ist die „Regierung“ folglich eine vollkommen überflüssige Institution. Und sie ist lebensgefährlich, denn sie maßt sich in aller Herren Länder die „Befehlsgewalt“ über die „Streitkräfte“ und damit die Herrschaft über Leben und Tod an. Nicht zuletzt kommt die virtuelle Monarchie auch im Begriff „Volksvertretung“ zum Vorschein. Denn wem gegenüber und worin vertritt eine „Volksvertretung“ wohl das Volk?

Auch die angeblich „demokratisch“ verfaßten Gemeinwesen der Moderne lassen sich mit Cicero so beschreiben: remota iustitia quod sunt regna nisi magna latrocinia. (Ohne Gerechtigkeit sind Regierungen nichts als eine große Räuberbande). Der Etat, der „Staatshaushalt“ ist als Relikt des Absolutismus immer noch dieselbe parasitäre Erscheinung, die Energie nur entziehen kann; auch der moderne Verfassungsstaat ist ohne jeden vernünftigen Zweifel ein Plünderer. Damit erfüllt er das entscheidende Kriterium von Ciceros Bemerkung, denn er ist „ohne Gerechtigkeit“. Aus einem solchen politischen System heraus kann sich auch nie ein „Sozialstaat“ entwickeln. „Sozial“ heißt gemeinschaftsorientiert, „Staat“ ist die krasseste Form des Egoismus, die man sich vorstellen kann.

Vielleicht zieht Frau Merkel, die ja bekanntlich Physikerin ist, mal eine Energiebilanz des Gemeinwesens, dessen Kanzlerin sie einmal werden will. Sie dürfte mit Erschrecken feststellen, daß der „Staatshaushalt“ eines „Sozialstaats“ so etwas wie ein perpetuum mobile repräsentiert. Das aber, das müßte Frau Merkel eigentlich wissen, ist nach dem 2. Hauptsatz der Thermodynamik ein Ding der Unmöglichkeit. Die Finanzverfassung nach Art. 104a ff des Grundgesetzes verstieße damit gegen eines der fundamentalsten Naturgesetze. Die Finanzverfassung der Republik, die keine ist, verstößt daneben, und das mit ziemlicher Eindeutigkeit, gegen die Menschenrechte. Aus welchem höheren Rechtssatz „der Staat“ seine Befugnis herleiten will, seinen Bürgern eine Leistung ohne Gegenleistung abzuverlangen, möge der Bundesfinanzminister einmal darlegen. Außer der feudalistischen und absolutistischen Tradition gibt es da nämlich nichts. In einem demokratischen Gemeinwesen muß jeder seinen Beitrag zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben leisten, das ist klar. Aber Steuern in der überkommenen Form zur mehr oder weniger „freien Verfügung“ der großen Räuberbande sind einem demokratischen Gemeinwesen fremd. Keine Wahl oder demokratische Verfassung kann „den Staat“ zur Steuererhebung ermächtigen, denn es gibt kein Recht auf Diebstahl oder Plünderung, das der Einzelne mit seiner Stimmabgabe auf die Organisation der Gemeinschaft übertragen könnte; und niemand kann mehr Recht übertragen als ihm selbst zusteht ( nemo plus ius transferre potest quam ipse habet ). Damit erhebt sich eine Frage, die jeden, der sich mit der Polis bzw. res publica befaßt, beschäftigen muß: Kann „der Staat“ überhaupt Kredite aufnehmen? Sich selbst verpflichten kann er nicht, denn er ist nie zur Existenz gelangt. Zur Rückzahlung des Kredits und zur Übernahme von Zinsverpflichtungen kann der Bürger nicht verpflichtet werden, denn Verträge zu Lasten Dritter sind in Deutschland unwirksam, und ein Plebiszit, daß die Damen und Herren Politiker ermächtigt hätte, zu Lasten des Bürgers entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, hat es seit 1949 nicht gegeben:

Die „Ermächtigung“ durch den „Wählerauftrag“, darauf berufen sich tagtäglich unsere Politiker in Bund, Ländern und Gemeinden. Merkwürdigerweise pochen sie damit auf ein plebiszitäres Element, das in der Verfassung nicht enthalten ist. Politiker aller Couleur werden auch nicht müde, der Öffentlichkeit den Bären aufzubinden, am Wahltag stünden die „Parteiprogramme“ zur Abstimmung und „Kanzlerkandidaten“ zur Kür des Wahlvolks. So war denn die „Regierungserklärung“ vom 29.10. 2002 eine lupenreine Propagandaveranstaltung. – Der Mann, der sich Bundeskanzler nennt und nennen läßt, bemüht den „Wählerauftrag“ zur Fortsetzung der rot-grünen Koalition, um die Vorstellungen der Chefideologen beider Parteien dem Volk als dessen eigenen Willen zu verkaufen. Der Trick mit dem fortgesetzten Wählauftrag ist nicht einmal einem Joseph Goebbels eingefallen, denn der bemühte immerhin noch die höheren Mächte der „Vorsehung“, um die Machtposition des „Führers“ zu rechtfertigen. Dieser hatte bei den Wahlen 1932 nur rund vier Prozent der Wählerstimmen weniger als Schröder „auf sich vereinigen“ können. Dennoch langte das, ihn in Vollziehung des Wählerwillens der Weimarer Republikaner am 30.1.33 zum Kanzler zu machen. – Wir lernen daraus, daß Rechentricks immer in die Katastrophe führen und „Vorsehung“ und „Wählerauftrag“ nicht mehr sind als Propaganda. „Propaganda“, dieses Wort kann man in die Rubrik der sich selbst erfüllenden Prophezeihungen einordnen oder aber korrekt als das bezeichnen, was sie sind: Lügen! – Lügen, die sich fortpflanzen, denn das lateinische propagare bedeutet im Deutschen in erster Linie „sich fortpflanzen“. Obwohl er nicht zum Bundesminister für Volksaufklärung und Propaganda formal ernannt ist, maßt sich der Fraktionsvorsitzende der SPD offensichtlich genau dieses Amt an: Franz Müntefering würde sich nicht einmal scheuen, dem Volk ein Himmelfahrtskommando als Vatertagsausflug zu verticken oder den Krieg 14/18 als Olympische Spiele von Verdun. Damit steht er nicht alleine da, die Münteferings sind in allen Parteien vertreten. Nach meinen Erfahrungen, die ich sehr zu meinem – und zum Leidwesen des Steuerzahlers am Anfang der wiedervereinigten Republik hatte machen müssen, muß ich mir ernsthaft die Frage stellen, ob Frau Merkel nicht das weibliche Pendant zu Franz Müntefering ist. Den Hintergrund dieser Frage hier näher zu beleuchten, würde den Rahmen sprengen. Die Leuchte ist mehr als 120 Seiten stark und belschreibt den Einbruch des „demokratischen Rechtsstaats“ in die sogenannten Beitrittsgebiete anhand des Beispiels Rügen…

Vor gut und gerne acht Jahren orakelte ich in meinem Bericht, der bis heute keinen Titel hat, daß die Republik auf Verhältnisse zusteuert, die dereinst Mafia und Cosa Nostra als Taubenzüchterverein erscheinen lassen. Ich hatte mich geirrt: Knabenchor muß es heißen, Knabenchor. Und heute bin ich felsenfest davon überzeugt: der „Einigungsvertrag“ ist der Reißverschluß zweier politischer Systeme, die korrupt sind, und zwar – ich zitiere Verona Feldbusch – „bis in die Spitzen“!

Es ist gerade einmal drei Monate her, da schrieb ich an den Bonner Juraprofessor Hillgruber folgende Zeilen:

Festzuhalten bleibt an dieser Stelle, daß Politiker aller Couleur den „demokratischen Rechtsstaat“ wie einen Slogan benutzen. „Slogan“ ist ein gälisches Wort und bedeutet „Schlachtruf“; „demokratischer Rechtsstaat“ als „Hurra“ der Politik – geistloses, inhaltsloses Geschrei. – Mit diesem Kennzeichen steht der „demokratische Rechtsstaat“ nicht alleine da. Er hat Brüder, einer davon ist der „Wählerauftrag“. Bis auf das Wort „Demokratie“ stammen die politischen Lehnwörter aus dem Lateinischen: Parlament, Mandat, Minister, Präsident, Immunität, Indemnität, Legitimation, Legislaturperiode, Regierung. Aber den „Wählerauftrag“ zu latinisieren, das hat sich bislang noch kein Politiker getraut, denn Auftrag heißt auf Latein imperium. – Nach der Regierungserklärung der Bundesobertippse (cancellarius) vom 29.10.2002 kann man eigentlich nur noch die rechte Hand ausstrecken und rufen:

Ave Gerhard primus imperator rei publicae germanorum tributarii te salutant!

In erschreckender Weise stellt es der erste Satz der Regierungserklärung zu Beginn der 15. Legislaturperiode unbezweifelbar klar: Die politischen Parteien beanspruchen für sich die dictatura legibus scribundis et rei publicae constituendae. Und die jüngsten Verfahren zur Koalitions- und Regierungsbildung in Niedersachsen und Hessen beweisen dies erneut….

Den letzten Beweis für die Richtigkeit meiner Behauptung haben der Mann, der sich Bundeskanzler nennen läßt, die SPD und die „Grünen“ selbst geliefert: Auf Sonderparteitagen mußte sich der Mann, der nach den Buchstaben der Verfassung die „Richtlinien der Politik bestimmen“ soll, von den „Koalitionsparteien“ seine „Agenda 2010“ absegnen lassen. Dieses Procedere mag in der Verfassung der Republik Lummerland verankert sein, vom Grundgesetz ist es jedenfalls nicht gedeckt. – Die Partei als virtueller König; das riecht verdammt nach „real existierendem Sozialismus“ und nach Stalinismus – jedenfalls aber verbreitet dieser Geruch nicht den Duft der weiten Welt und auch nicht den Geschmack von Freiheit und Abenteuer.

Halten wir zum Abschluß fest: Der seit rund 6.000 Jahren tradierte vermeintliche Anspruch des „Königs“ oder „Fürsten“, erstrangig auf Kosten der Allgemeinheit versorgt zu werden, ist nie entstanden und kann niemals entstehen. „Tribut“, Steuern und Zölle waren, sind und bleiben die institutionalisierten Schmuddelkinder des Diebstahls und der „Schutzgelderpressung“. Seit Jahrtausenden stören sie den im Prinzip immer schon globalen Handel und führten immer wieder zu wirtschaftlichen und sozialen Turbulenzen. Die größte soziale Turbulenz nennt man „Krieg“. – Und davon gab es in Europa mehr als genug. Folglich steht auf der Agenda Zwanig-Null-Drei die Schaffung einer europäischen Verfassung, die den Namen verdient. – Nicht das Gründungsprotokoll jener paneuropäischen Räuberbande, bei dem momentan diskutiert wird, ob „Gott“ darin auch seinen Platz finden soll. Er wird es bestimmt nicht, denn er hat einmal gesagt:

Du sollst nicht stehlen!

Mit freundlichen Grüßen

Doch damit genug, denn vor der „Wiederwahl Schröders” ließ ich den großen Zeitungen der Republik per Fax ein an meine „Mitbürgerinnen und Mitbürger gerichteten Wähleraufruf zukommen. Abgedruckt wurde er freilich nicht, das hätte nämlich die „Republik” in ihren Grundfesten erschüttert:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Nun ist es vorüber, das erste „Duell“ zwischen dem Kanzler und seinem „Herausforderer“. – Ein Medienspektakel aller gesellschaftlich relevanten Fernsehkanäle.

Wer hingeschaut hat, wird mir am Ende darin beipflichten, daß „Ben Hur“ spannender war und daß Charlton Heston und Stephen Boyd die besseren Schauspieler sind.

Es ging und geht jedoch nicht um den „Oscar“. – Den hatte Schröder schon, der ist ihm aber davongelaufen. Es geht auch nicht um die Frage, ob man der Wirtschaft Beine macht oder ihr mit „ruhiger Hand“ im Laufen die Schuhe besohlt.

Es geht vielmehr um das Entsetzen, das eine derartige Horrorshow verbreiten muß. Erschreckend ist nämlich, daß Deutschland offenbar den „Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ verlassen hat. Mit ihrer Teilnahme am verbalen Wagenrennen haben beide „Kandidaten“ ohne jeden Zweifel öffentlich zur Schau gestellt, daß sie es mit der Verfassung nicht so genau nehmen.

Guido Westerwelle, dem Kanzlerkandidaten der FDP, hat man die Starterlaubnis verweigert. Er hätte wohl gern das „Duell“ per Gerichtsbeschluß in einen Schußwechsel mit drei Pistolen verwandelt. Aber er wäre gut beraten, die Prozeßart zu wechseln:

Statt auf Teilnahme an der Kandidatenkirmes zu klagen, nimmt man in solchen Fällen das Grundgesetz zur Hand und liest es. Nach der Lektüre fällt einem ide Entscheidung leichter, ob man zum Hörer greift und den „Personalchef“ der Bundeskanzler anruft oder sich über 11 88 0 mit Karlsruhe verbinden läßt. – In beiden Fällen werden Sie geholfen:

Ich zitere aus Abschnitt VI des Grundgesetzes den Artikel 63 Absatz 1:

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.“

Der Bundespräsident hat nach dem Wortlaut des Grundgesetzes das alleinige Vorschlagsrecht, somit haben ihn alle Bewerber für das Amt des Bundeskanzlers als Personalchef zu akzeptieren. In der Kanzlerfrage hat der Bundespräsident folglich die Qual der Wahl nach der Wahl. Und die kann ihm niemand abnehmen. Das ergibt sich aus dem weiteren Procedere, das Art. 63 anordnet:

Das Parlament darf erst dann aus eigenem Antrieb einen Dummen für das Kanzleramt finden, wenn der vom Bundespräsidenten Vorgeschlagene nicht mit der erforderlichen absoluten Mehrheit gewählt wird. Dafür hat der Bundestag nach Art. 63 Abs. 3 vierzehn Tage Zeit. Einigen sich die parlamentarischen Streithähne innerhalb dieser Frist nicht, reicht im nächsten Wahlgang die einfache Mehrheit. Wenn in dieser Situation von den mehr als sechshundert Abgeordneten nur noch zehn im Plenarsaal sind, weil die anderen genervt in der Kantine oder bei ihren Freundinnen herumhängen, reichen sechs Stimmen zur Kanzlerwahl. Ob eine solche Kanzlerwahl im Sinne des „Wählervotums“ ist, darüber hat erneut der Bundespräsident zu befinden. Er hat sieben Tage Zeit, den auf den Schild Gehobenen zum Kanzler zu ernennen. Tut er das nicht, muß er den Bundestag auflösen. So will es das Gesetz. Nachzulesen ist das in Artikel 63 Absatz 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

Da stehen sie nun: Schröder, Stoiber und Westerwelle; – obwohl getrennt, rappeln sie doch gemeinsam am Tor zum Kanzleramt und betteln um jede Stimme. Auf der anderen Seite steht in aller Erhabenheit Artikel 63 des Grundgesetzes.

Aber keiner weiß, wie es weitergeht, denn Art. 63 GG gibt keine Auskunft darüber, wie der Bundespräsident an die Vorschläge kommt, die er dem Parlament zu machen hat. Soll er sie zufällig aus dem Stuttgarter Telefonbuch auswählen? – So jedenfalls wurde die Jury für die in vergangen Zeiten beliebte Sendung „Wie würden Sie entscheiden?“ zusammengestellt. – Wie soll der arme Johannes Rau herausfinden, wen er dem Parlament vorschlagen kann? – Nur keine Panik!:

Der gesetzgeberischen Tradition entsprechend hat auch das Grundgesetz so etwas wie einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil. Für den Juristen hat das den Vorteil, daß er die Antwort auf Fragen, die der Besondere Teil aufwirft, meist im Allgemeinen Teil findet. Traditionell finden sich die allgemeinen Regelungen vorne im Gesetz. Die Abschnitte des Grundgesetzes sind zwar nicht ausdrücklich so gegliedert, dennoch folgt die Unterteilung dem traditionellen Muster.

Bezüglich der Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst wird man im Abschnitt II fündig, der überschrieben ist mit „Der Bund und die Länder“. In Artikel 33 GG heißt es unter dem Begriff „staatsbürgerliche Rechte“ in Absatz 2:

Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“

Diese Regelung gilt aufgrund seiner Stellung im Gesetz für den Bund und die Länder. Art. 33 GG ist nach seiner Stellung im Gesetz eine allgemeine Vorschrift. Art. 33 GG ist damit für die Vergabe von öffentlichen Ämtern in Bund, Ländern und Gemeinden einschlägig, mangels spezialgesetzlicher Regelung damit auch für das Amt des Bundeskanzlers.

Im Normalfall sucht die öffentliche Hand die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung geeigneten Bewerber aus, indem sie die freiwerdende Stelle öffentlich ausschreibt. Die öffentliche Ausschreibung ist auch die einzige Methode, das Recht aller Deutschen auf freien Zugangs zu allen öffentlichen Ämtern bundesweit sicherzustellen.

Im Normalfall. – Aber was ist schon normal in der Politik? – Und: „ach nun kommen Sie mir doch nicht mit dem Grundgesetz, wenn wir da erst anfangen wollten…“ (Originalton MdL -MV Gesine Skrepski, CDU, zitiert nach Stadtanzeiger Bergen auf Rügen vom 4.3.1995 S. 11)

Zur Zeit jedenfalls buhlen offiziell nur drei Bewerber, nämlich Schröder, Stoiber und Westerwelle um die Gunst des „Wählers“. Sie betteln um das „Wählervotum“, das den Weg ins Kanzleramt ebnen soll. Sie präsentieren sich so, als hätten sie nach dem „Wahlsieg“ ihrer Partei einen Rechtsanspruch auf das Hausrecht im Kanzleramt.

Die Kontrahenten des Fernsehduells können aber für sich das Amt des Bundeskanzlers nur dann beanspruchen, wenn das Gesetz es vorsieht, wenn also das Grundgesetz bezüglich des Bundeskanzlers eine Ausnahme vom oben zitierten Regelfall der Stellenbesetzung bestimmt.

Dann müßte das Grundgesetz vorschreiben, daß das Amt des Bundeskanzlers ein „öffentliches Amt“ ist, das eben nicht für Jedermann offensteht.

Wo aber steht geschrieben, daß nur der Kanzler werden kann, der von einer Partei als „Kanzlerkandidat“ nominiert wurde? – Und das auch nur, wenn die Nominierung durch eine „große“ Partei oder gar eine „Koalition“ erfolgt?

Das mag die Verfassung der Republik Lummerland so vorschreiben, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland tut es jedenfalls nicht. Die einzige Verfassungsrechtliche Zugangsschranke gilt für Präsidentschaftskandidaten. Diese müssen gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 2 GG das Wahlrecht zum Bundestage besitzen und das vierzigste Lebensjahr vollendet haben.

Der gegenwärtig geübte Brauch der Bewerberauswahl für das Amt des Bundeskanzlers ist also mit den Buchstaben des Grundgesetzes nicht vereinbar. Nicht mit den Buchstaben und erst recht nicht mit dessen Geist:

Es ist das alleinige und unbeschränkte Recht des Bundestages, den Bundeskanzler zu wählen. Und das aus demselben guten Grund, der Aristoteles vor mehr als 2.300 Jahren veranlaßte, sich in seiner „Politik“ gegen die „Volksdemokratie“ zu entscheiden. Das Volk als „Monarch“ verhält sich laut Aristoteles nicht anders als ein tyrannischer König: „…beide vergewaltigen die tüchtigeren Bürger, die Volksbeschlüsse sind das, was dort persönliche Befehle sind, und der Demagog und der Schmeichler sind dieselbe Menschenart und entsprechen einander. Beide haben bei beiden die einflußreichste Stellung: die Schmeichler bei dem Tyrannen und die Demagogen bei einem solchen Volke. Diese sind daran schuld, daß die Volksbeschlüsse und nicht die Gesetze den Ausschlag geben, da sie alles vor das Volk bringen. Sie gewinnen dadurch den Vorteil, daß sie großmächtige Herren werden, da das Volk Herr über alles ist, sie selbst aber Herren über die Meinung des Volkes; denn die Menge schenkt ihnen Glauben.“

Die Demagogen, von denen Aristoteles spricht, gibt es freilich nicht mehr. – Die Deutsche Mark gibt es aber auch nicht mehr. Was mal Mark war ist heute Euro. Aber Geld bleibt Geld. Weil bei den Römern der Name des Volkes populus war, und weil die Griechen das Volk demos nannten, bleibt der Populist ein Demagoge.

Verfassung hin, Verfassung her, mangels Klagebefugnis des Bürgers bei Verletzung formaler Verfassungsbestimmungen konnten und können Politiker aller Couleur das Grundgesetz auf Teufel-komm-‘raus mit Füßen treten.

Und die Medien schalten sich selbst gleich und verkaufen den offensichtlichen Verfassungsbruch des „Fernsehduells“ als so etwas wie den demokratischen Orgasmus im Nachkriegsdeutschland.

Dabei fußt das Verfassungswidrige Brauchtum bei der Kanzlerwahl auf dem Ammenmärchen vom „Wählerauftrag“. Der aber existiert nur in der Phantasie der Politiker. Bei der Wahl geht es um Mandate. Mandat kommt aus dem Lateinischen: mandare = anvertrauen. – „Auftrag“ heißt auf Latein imperium.

Also, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, reicht Eure Bewerbungsunterlagen und Wahlvorschläge beim Bundespräsidenten ein. Bis zum 22.9.2002 habt Ihr dafür Zeit.

Und, lieber Herr Westerwelle, wie wäre es zur Abwechslung mal mit einer handfesten „Konkurrentenklage“? – Vielleicht kommen Sie damit nicht ins Kanzleramt, aber für einen Einzug in die Geschichtsbücher, da reicht es allemal. Und da wollt Ihr doch alle hin, oder? (Ende des Zitats)

Doch damit nicht genug, am 13.9.2002 schrieb ich an Herrn Weserwelle:

1 Amtsdeutsch für Guillotine

2 Adolf Portmann, das Tier als soziales Wesen, Suhrkamp 1978, 284ff m. w. Nachw.

3 Horst Günter, Jugendlexikon Wirtschaft, Reinbek 1975

4 vgl. Colin Padfield, British Constitution – made simple, 4. Auflage 1977, S. 123


Deppendorfs Woche: Kongress, Krieg und Opel | tagesschau.de

November 5, 2009

Deppendorfs Woche: Kongress, Krieg und Opel | tagesschau.de.

Merkel, Karsai und Platon

Derjenige, der in den ganzen Turbulenzen den Weltpolitik am ärmsten dran ist, heißt Barack Obama. Gutgläubig hat erseinen Nachen mit seinem Slogan „Yes we can!“  zwischen die Schlachtschiffe gesteuert. – Er kann nur froh sein, daß deren Kapitäne, Karsai und Merkel eingeschlossen, glücklicherweise keine Ahnung von Navigation haben:

„Ja spotte nur noch, nachdem du mich in eine so schwierige Untersuchung hineinverwickelt hast! Höre also das Gleichnis; es wird dir noch deutlicher zeigen, wie vorsichig ich mit Gleichnissen bin. Das Verhältnis, in dem jene Tüchtigen sich zum Staate befinden, ist ein so schwieriges, daß sich nirgends ein einzelner Gegenstand findet, der ähnliche Zustände hätte. Man muß den Zustand aus vielen vergleichbaren Zuständen zusammenstellen, wenn man diese Männer verteidigen will, muß es also machen wie die Maler, die Zusammensetzungen von Bock und Hirsch und anderen Tieren malen. – Denke dir, es ging auf einem Schiff oder vielen Schiffen folgen­dermaßen zu. Der Schiffseigentümer ist größer und stärker als die ganze Bemannung; er ist aber schwerhörig und kurzsichtig, und sein Verständnis für das Seewesen ist ebenfalls mangelhaft. Nun zanken sich die Schiffsleute untereinander, weil jeder meint, ihm käme die Führung des Schiffes zu. Dabei hat aber keiner je die Steuerkunst gelernt, kann auch seinen Lehrer und seine Lehrzeit nicht nachweisen. Ja sie erklären, diese Kunst sei gar nicht lehrbar, und wollen jeden in Stücke hauen, der sie lehrbar nennt. Sie stürmen also beständig auf den Schiffseigentümer ein, er solle ihnen das Steuerruder in die Hand geben. Überredet ihn einmal ein anderer, so ermorden sie ihn oder werfen ihn über Bord. Haben sie dann den braven Eigentümer zahm gemacht, durch einen Schlaftrunk, Wein oder dergleichen, so stellen sie eigene Schiffsleute an, das Schiff zu lenken, und segeln nun, wie es bei solchen Leuten zu erwarten ist, unter Trinken und Schwelgen dahin. Wer sich beim Überreden oder Überwältigen des Schiffseigentümers geschickt erweist und ihnen behilflich ist, die Macht in ihre Hände zu bekommen, der steht als seetüchtig, als kundiger Steuermann und Kenner des Seewesens bei ihnen in Ehren. Wer kein Geschick dazu hat, wird unbrauchbar gescholten. Dabei wissen sie nicht einmal, daß ein wahrer Steuermann sich mit dem Jahre und den Jahreszeiten, mit dem Himmel, den Gestirnen, den Winden und überhaupt allem, was eben in sein Fach schlägt, beschäftigen muß, um wirk­lich ein Schiff führen zu können. Sie halten es gar nicht für möglich, daß man neben den Künsten und Mitteln, die man braucht, um sich zum Steueramt emporzuarbeiten, auch noch Zeit zur Erlernung der Steuerkunst hat. – Bei dieser Lage der Dinge auf einem Schiffe wird doch der wahre Steuermann von den Schiffsleuten entschieden für einen Sterngucker, einen Schwätzer, einen für sie unbrauchbaren Menschen erklärt?“

„Allerdings“, sagte Adeimantos.

„Ich brauche das Gleichnis wohl nicht auszulegen. Du siehst, daß sich die Staaten dem wahren Philosophen gegenüber ebenso betragen, und verstehst, was ich meine.“

„Ja, freilich.“

„Wenn sich also jemand wundert, daß die Philosophen im Staate nicht in Ehren stehen, so trge ihm zunächst dies Gleichnis vor und mache ihm daran klar, daß das Umgekehrte viel wunderbarer wäre.“

(Platon, der Staat, Sechstes Buch IV)

Wie Sie sehen, hat sich seit rund 2.500 Jahren in der Politk nichts, aber auch gar nichts geändert.

- Wenn das aber so ist, ist es an der Zeit, daß sich etwas ändert!

Denn wer vor Repräsentantenhaus und Senat die Liebe zu den für DDR-Bürger unerreichbaren Jeans herausstreicht, muß auch zur eigenen Schirmherrschaft für Stasi-Spitzel stehen, als für diese die DDR unerreichbar geworden war.


Kommentar: Merkels unaufhörliche Modernisierung der CDU – Nachrichten Politik – Deutschland – WELT ONLINE

Oktober 29, 2009

Kommentar: Merkels unaufhörliche Modernisierung der CDU – Nachrichten Politik – Deutschland – WELT ONLINE.

Die Analogdemokratie

Analogkäse sieht aus wie Käse, riecht wie Käse und schmeckt wie Käse, ist aber kein Käse.
Die Analogkanzlerin hat ihren Analogeid geleistet. – Immerhin hatte der Analogbundespräsident dem Bundestag zur Wahl vorgeschlagen. – Das Wesen einer Wahl ist nun, daß man die Wahl hat – zumindest zwischen Teufel und Beelzebub. – Letzerer wurde dem Bundestag vom Analogpräsidenten freilich nicht als Alternative vorgestellt. – Somit liefen die „Kanzlerwahlspielregeln“ des Grundgesetzes von vornherein leer. – Damit teilen sie das Schicksal weiter Teile des Grundgesetzes, die dazu führen, daß wir seit 60 Jahren in einer Analogdemokratie leben, die der Deutsch-demokratischen Demokratie der DDR ebenbürtig ist.
Wenn das Gesetz Stellenausschreibungen zwingend vorschreibt, das aber nicht getan wird, ist das eine Mißachtung des Gesetzes, die sich nur eine Diktatur leisten kann. – Wie im alten Rom: Dictatura legibus scribundis et rei publicae constituendae. – (Diktatur für zu erlassende Gesetze und Staatsverfassung) – griffig formuliert: Koalitionsvertrag. – Mit den Buchstaben und dem Geist des Grundgesetzes ist das alles nicht vereinbar, aber was soll’s:
Der Deutsche ist gewohnt, den Geßlerhut auch dann zu grüßen, wenn er gar nicht auf der Stange ist. – Demnach ist Demokratie auch dann Demokratie, wenn sie gar keine ist. Gruß aus der Deutschen Demokratischen Republik.
Mit unschuldigem Augenaufschlag nahm die „Schirmherrin der Stasi-Spitzel und Alt-Stalinisten des Wahlkreises Stralsund/Rügen“ die Wahl, die keine war, an.
Und dann kam der Eid.  – Stauffenberg und andere Offiziere wurden hingerichtet, weil sie ihren Fahneneid verletzt hatten. Unzählige Soldaten, die die Schnauze voll hatten, gingen ihnen voran und folgten ihnen. – Auch heute noch werden Bundeswehrsoldaten hart bestraft, wenn sie ihren Fahneneid bzw den Inhalt des „Feierlichen Gelöbnisses“ verletzen. – Merkel kann es sich leisten, den Eid, den sie sei vier Jahren Tag für Tag, Minute für Minute, Sekunde für Sekunde verletzt und mißachtet hat, nochmals zu leisten. Fragen Sie mal bei Frau Kässmann nach, was Gott, den Merkel bemüht, dazu wohl sagen wird – Immerhin liegen gravierende Verstöße gegen die Gebote 2, 7 und 8 vor. – Nimmt man den nicht vorhandenen Krieg in Afghanistan dazu, kommt auch ein Verstoß gegen Gebot 5 möglicherweise hinzu.
Vielleicht gewinnen wir dereinst eine Einstellung zu denen, die ihren Amtseid verletzen, die analog zu der ist, mit der Verletzungen des Fahneneides in aller Welt geahndet wurden.


Oktober 27, 2009

Lieber Herr Müller-Vogg,
die Wahrheit über unsere gegenwärtige und wohl auch zukünftige Analogkanzlerin finden sie hier: https://www.triboox.de/autoren-leser/community/manuskripte/?scriptid=ZV4d6iSqkUZ.
Morgen wird ein pflichtvergessener Analogpräsident „vorschlagen“,die Mekel zur Kanzlerin zu wählen. „Vorschlag“ und „Wahl“ sind ein Witz, über den keiner mehr lachen kann. Wo bitte steht im Grundgesetz, daß der Bundestag den Kanzler „aus seiner Mitte“ wählt? – Nirgends. Nimmt man Art. 33 Absätze 1 und 2 GG hinzu, stellt sich heraus, daß das Procedere, das seit 60 Jahren „geübt“ wird, knapp neben dem erklärten Willen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt liegt. Da die aus Art 33 Abs 2 fließende Ausschreibungspflicht für die „höchsten“ Staatsämter keine Ausnahme vorsieht, führen die „Wahlen“ zu Präsident bzw Kanzler eben nicht zur rechtmäßigen Amtsinhaberschaft. Wie der Analogkäse kein Käse ist, ist eben auch Köhler nur Analogpräsident. Und ein „Bundeskabinett gibt es gleich gar nicht, ein Kabinett als Willensbildungs- und Beschlußorgan sieht das Grundgestz nicht vor. Es ist ein parakonstitutionelle Institution. – Ich schlage vor diese Institution in „Bundeswohlfahrtsauschuß“ umzubenennen. Dann wäre die Merkel-Westerwelle-Gruppe wenigstens nach dem Ergebnis ihrer „Arbeit“ benannt.
Mit freundlichen Grüßen
Altenhoff


Koalition, Verfassungsgericht und die Gerechtigkeit

Oktober 22, 2009

Von: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de

An: leserbriefe@bild.de, forum@welt.de , redaktion@faz.de, HeuteJournal@zdf.de

Datum: 22.10.09 01:26:32

Betreff: hartz IV und die Gerechtigkeit: FW: Quaestio in re iustitia vs. regnum merkelensis

Inhalt:

Received: from [78.49.40.5] by freemailng5302.web.de with HTTP;

Thu, 22 Oct 2009 01:26:32 +0200

Date: Thu, 22 Oct 2009 01:26:32 +0200

Message-Id: <1226832904@web.de>

—–Ursprüngliche Nachricht—–

Von: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de

Gesendet: 22.10.09 01:01:45

An: guido.westerwelle@bundestag.de,moderation@abgeordnetenwatch.de

Betreff: Quaestio in re iustitia vs. regnum merkelensis

Ave Guido,

nescito lingunam Graecam antiquam. Sed habeo Latinum Magnum. Ergo mihi non est nisi iterare quaestionem Augustini: Remota iustitia quod sunt regna magna latrocinia?

Salute optima!

Nehmen Sie die Frage des Augustinus durchaus ernst: Was sind Regierungen ohne Gerechtigkeit ? – Nichts als eine große Räuberbande.

Daß die „Bundesregierung“ ohen Gerechtigkeit ist, können Sie unschwer an der Diskussion über die geltenden „Hartz IV“ – Regelsätze ablesen:

Der alleinstehende Erwachsene bekommt € 359,– zum Leben zugebilligt. Davon nimmt ihm „der Staat“, der ihm das Geld gibt, allein über die Mehrwertsteuer € 44,82 wieder ab. Das sind 12,53%. Hinzu kommen nach gängigem Klischee Branntwein- Bier- und Tabaksteuer. – Sehen wir von den anderen „indirekten Steuern“ wie Leuchtmittelsteuer und Kohlepfennig einmal ab, dürfte Otto Normalhatrtzvierempfänger am Ende gut und gern die Hälfte seines „Einkommens“ wieder an „Vater Staat“ abgedrückt haben. – Wenn das „sozial gerecht“ ist, dann stimmt mit meinem Gerechtigkeitsempfinden was nicht. – Kann ja sein.

Aber schauen wir auf die Kinder:

Bei Kindern sieht das etwas anders aus. – Nehmen wir nur die „Pampers-Fraktion“, also die Neugeborenen bis 5-jährigen. – Wohlgemerkt: Auf Pampers, Spielzeug und alles andere, was ein Säugling neben Futter so braucht, lasten 19% Mehrwertsteuer. – Zigaretten und Schnaps fallen bei Säuglingen nicht an, also lassen wir die „Lastersteuern“ außen vor. – Und jetzt müssen Sie mir mal erklären, warum ein Säugling von seinem „stattlichen“ „staatlichen“ Einkommen rund einen Prozentpunkt, also rund 8% mehr Mehrwertsteur bezahlt als ein alleinstehender Erwachsener. Von den € 215,–, die man ihm gnädigweise zum Überleben gewährt, nimmt ihm „der Staat“ über die MwSt genau € 28,46 wieder weg. Und das sind 13,49% seiner Einkünfte. – Babies kommen nun einmal ohne Windeln nicht aus, deswegen kann man mit Fug und Recht behaupten, daß „der Staat“ seinen Kindern die Kohle unterm Hintern wegnimmt. – Und denen, die er so behandelt, mutet er zu, die Schulden, die die „verfassungsmäßigen Organe“ des „Staates“ heute machen, morgen zu bezahlen. – Wenn das „gerecht“ ist, dann stimmt mit meinem Gerechtigkeitsempfinden was nicht, kann ja sein.

Kann aber auch sein, daß es Menschen auf dieser Welt gibt, denen jegliches Gerechtigkeitsgefühl irgendwie abhanden kam. Und die sitzen auf unsere Kosten in den Parlamenten und futtern sich auf unsere Kosten durch die Kantinen und Restaurants. – Kann auch sein – oder?

Ist das „gerecht“? – Ist das „christlich“? – Ist das „liberal“? – Sozialistisch ist es Gott sei Dank (!) nicht, denn „Hartz IV“ ist eine Erfindung der „deutschgrünen Linken“; – deren absolute und endgültige Disqualifikation.

Mit Mhh? – Mhh? – Mhh? – na-ja freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff

Hallo,

wir können gespannt sein, ob uns Guido überhaupt antwortet. – Mit an fast Tödlichkeit grenzender Sicherheit nicht.

Quod erat atque est demonstrandum!

Gruß

Gerhard Altenhoff


Geht Deutschland pleite?

Oktober 12, 2008
Deutschland - er wartet!

Deutschland - er wartet!

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bullshit

Karaoke für die Geier

die deutsche Pleite

Bezüglich dieser Frage war die RHEINISCHE POST ausnahmsweise schneller als die BILD-Zeitung, denn die Headline erschien in der RP genau einen Tag früher als in der BILD. Das ändert nichts daran, daß in beiden Zeitungen die Frage nur halbwahrheitlich beantwortet wurde:

Weder im Kommunismus noch im Kapitalismus, vor allem in seiner heutigen Gestalt des Shareholder-Value-Kapitalismus hat reziprokes Verhalten seinen Platz. Es ist aber auch aus Sicht der menschlichen Evolution unabdingbar. Deswegen ist der Shareholder-Value-Kapitalismus ebenso zum Scheitern verurteilt wie der Kommunismus. Die Frage ist nur, unter welchen Turbulenzerscheinungen er zugrunde gehen wird.

Diese Sätze haben schon einige Jahre auf dem Buckel:

Anfang Mai 2004 wollte ich den nachfolgend wiedergegebenen Text bei OPINIO, der „Leserredaktion” der RHEINISCHEN POST unter dem Titel „Tod der Volkswirschaftslehre” posten. Die Redakteure meinten allerdings, der Text eigne sich nicht. – Nun ist er brutalstmögliche Realität. Der Shareholder-Value-Kapitalismus ist in genau die Turbulenzen geraten, die ich ihm seinerzeit ans Herz gelegt hatte. – Und jetzt läuft alle Welt laut gackernd der Asche hinterher, die der „rote Hahn” vom „guten” Geld hinterläßt. – Dabei kennen doch Merkel und Steinbrück die „Politik des verbrannten Geldes” nur zu gut. – Unter Merkels „Schirmherrschaft” wurden allein auf Rügen allein in den Jahren 1990 bis 1995 zig-Millionen Steuergelder verbraten, ohne daß sich die „Bonner Politik” groß darüber aufgeregt hätte. Den Augenzeugenbericht finden Sie bei www.lulu.com/advocatusdeorum unter dem Titel „Störtebekers Erben – Geschichten aus Merkels Leichenkeller” . Der Steinbrück hat in seiner Eigenschaft als Finanzminister und Ministerpräsident in der Kasse des Landes NRW ein größeres „schwarzes Loch” hinterlassen als die Physiker am CERN je schaffen können. – Wie dem auch sei, jetzt ist das apokalyptische Heulen und Zähneklappern nicht mehr zu überhören. – Merkwürdig, aber vor vier Jahren war die von Steinbrück verteufelte „Gier” noch beim SPD-Chef angesiedelt:

Die Hiobsbotschaften häufen sich: In der „Wirtschaft“ werden exorbitante Gewinne erzielt und trotzdem Arbeitsplätze abgebaut. Franz Müntefering, der unlängst gefordert hatte, dem „Staat“ mehr Geld zu geben, entpuppt sich als Killerdackel, denn zu mehr als zur Wadenbeißerei ist er nicht fähig. Er hat die Ausnahme vor Augen, prügelt aber auf die Regel ein. Das kann nicht gutgehen und wird auch nicht gutgehen. Aber das Getöse, das er damit ausgelöst hat, ist für einen ganz anderen Prozeß, der sich unterdessen abgespielt hat, vielleicht ganz hilfreich.

Denn die „Volkswirtschaftlehre“ konnte still und sanft entschlafen, ohne daß es jemand gemerkt hätte. Eingeschläfert wurde sich an der Universität Zürich, genauer gesagt vom Institute for Emperical Research in Economics. Eine der grundlegenden Arbeiten wurde von Armin Falk als Working Paper Nr 79 unter dem Titel „Homo Oeconomicus versus Homo Reciprocans“ veröffentlicht. Danach entspricht die absolute Mehrheit der Menschen nicht dem Standardmodell der Wirtschaftswissenschaften, die den Menschen für ein streng rational handelnden und nur auf den eigenen Vorteil bedachtes Wesen hält. Die Lehren vor Volks- und Betriebswirtschaft sind ausnahmslos auf dieser Prämisse aufgebaut. Stimmen aber die Prämissen nicht, ist die Lehre falsch.

Ich wußte nichts von den Forschungsarbeiten der Schweizer Volkswirte, als ich 1999 begann, den Tausch-und-teile-Instinkt aus alten Mythen, Berichten über das Verhalten von Schimpansen und dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu extrahieren. Konfuzius und Aristoteles waren vor langer Zeit auch auf diesen Instinkt gestoßen, ohne ihn aber einordnen zu können, weil für sie der Begriff „Instinkt“ noch in ferner Zukunft lag. Das alles hier näher auszuführen, würde zu weit führen, aber ich kann Ihnen versichern, daß Abel den Mordanschlag seines Bruders überlebte. Er mußte nur in der alttestamentarischen Erzähltradition sterben, weil das alttestametarischen Israel eine voll entwickelte Sklavenhaltergesellschaft war. Und Sklaverei ist nun einmal eine eklatante Frustration des Tausch-und-teile-Instinkts.

>>Als ob es eine Ironie des Schicksals gäbe, spiegeln gerade die kulturell vorgegebenen Tötungsweisungen reziprokes Verhalten wider: Auge um Auge, Zahn um Zahn.

Die Todesstrafe, die Blutrache, die „Vergeltungswaffen“ V-1 und V-2, die „Vergeltung“ Israels für palästinensische Terrorangriffe und die „Vergeltung“ Amerikas für das zerstörte World-Trade-Center durch Krieg gegen den Irak haben im reziproken Verhalten ihren Ursprung. Und als hätte es der „moderne“ Mensch nicht schwer genug, aber hier fällt ihm reziprokes Verhalten leichter als beim Zahlen fairer Löhne für ordentliche Arbeit.

Hier redet man seit Adam Smith Kain das Wort. Der alte Früchtefresser, der nichts abgeben will, gewann in der Wirtschaft die Oberhand, obgleich sowohl die klassische chinesische Philosophie als auch die griechische das reziproke Verhalten als Grundlage der Wirtschaft erkannt hatten. Der kindliche Nachahmungstrieb wird wieder einmal Pate gestanden haben. Im Absolutismus gab es nur einen, der sich die Taschen nach Belieben auf Kosten anderer füllen durfte. Nach dem Abschütteln des absolutistischen Jochs konnte im Prinzip jeder diese Rolle übernehmen. Das Echo des Absolutismus, die starren Grenzen zwischen den Bevölkerungsschichten bildete nach der Entmachtung des Adels den Nährboden für das aufstrebende Bürgertum. Seit Generationen kannten die Menschen in Europa nichts anderes, als daß die höheren Schichten die jeweils niederen ausplünderten.

Auf diesen Nährboden fiel 1859 Charles Darwins Arbeit „Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl“. Darwins unvermeidlicher Fehler, der „natürlichen Zuchtwahl“ oder „Selektion“ den aktiven Part im Evolutionsgeschehen zuzubilligen, mündete nach kurzer Zeit in den „Sozialdarwinismus“. Und dieser wiederum führte Schnurstracks an die „Selektionsrampe“ von Auschwitz. Auf unserer Skala ( 1 Jahr entspricht 1 Millimeter )macht das gerade einmal eine Zigarettenlänge aus. Nahezu zeitgleich mit Darwin erschien Karl Marx auf der Weltbühne und stellte seine Theorien vor. Auch der Marxismus blieb von Darwin nicht unbeeinflußt.

Denn der „Kampf ums Dasein“ als Grundlage des Lebens eint Kapitalismus und Kommunismus. (Es ist nicht auszuschließen, daß gerade der „Kampf ums Dasein” englischer Industriearbeiter im 19. Jahrhundert Darwin zu seiner Vorstellung vom Wirken der Evolution inspiriert hatte)

Die „Arbeit“ fing an, mit dem „Kapital“ um die Macht zu rivalisieren.

Man darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen, daß die NSDAP nicht von „Kapitalisten“ gegründet worden war, sondern von Hoffnunglosen, die die Abschlachtungsorgie des ersten Weltkrieges überlebt hatten. Der erste Weltkrieg war zu Beginn noch eine Art „Familienfehde“ der europäischen Fürstenhäuser gewesen. Der „Kampf ums Dasein“ der Weltmodelle gipfelte in den Abschlachtungsorgien des zweiten Weltkriegs, den Abschlachtungsorgien der chinesischen Kulturrevolution und den Abschlachtungsorgien in Südostasien. Vietnam, Laos, Kamboscha.

Das alles mit rationalen Argumenten nicht erklärbar, denn das Scheitern des Kommunismus hatte bereits Aristoteles erkannt. Bezüglich des Gemeineigentums an Land und Erträgen schreibt er:

Wenn die Leute, die die Felder bebauen, andere sind (als die Staatsbürger), dann ist es etwas anderes und die Sache geht leichter; wenn aber die Bürger für sich selbst arbeiten, dann wir der Kommunismus große Schwierigkeiten mit sich bringen. (…) Dagegen wird der Egoismus mit Recht getadelt. Denn dieser besteht nicht darin, daß man sich selbst liebt, sondern daß man sich mehr liebt als man darf: geradeso tadelt man die Habsucht, obwohl jeder etwas zu haben liebt. Es gewährt ja doch auch große Freude, Freunden oder Fremden oder Bekannten zu helfen oder einen Dienst zu erweisen. Das aber ist nur möglich unter der Voraussetzung des Priavteigentums (Älteste Politik, Kap. 2)

Im vorletzten Satz läßt Aristoteles die Neigung zu reziprokem Verhalten anklingen, dessen Wert für das Zusammenleben er in seiner Nikomachischen Ethik nicht zuletzt durch die Worte unterstreicht:

Allerdings bewährt sich die wiedervergeltende Gerechtigkeit in allem auf Gegenseitigkeit beruhenden Verkehr eine zusammenhaltende Kraft, aber nach dem Grundsatz der Proportionalität und nicht der Gleichheit. Denn dadurch, daß er verhältnismäßig Vergeltung ausübt, erhält sich der Staat. Denn entweder versucht man das Böse zu vergelten, weil man ohne das keinen Staat, sondern einen Zustand der Sklaverei hätte, oder das Gute, weil ohne das keine Mitteilung des Guten stattfinden würde, worauf doch die Volksgemeinschaft beruht“ (Nikomachische Ethik, Ethische Tugenden: Gerechtigkeit)

Die konfuzianische Lehre erschließt sich nicht so einfach durch den Ur-Text wie bei Aristoteles, da Konfuzius selbst keine Schriften hinterlassen hat. Ein Bestandteil der konfuzianischen Lehre ist ren, welches „Fähigkeit zur Integration in die Gemeinschaft“ und „Mit-Menschlichkeit“ bedeutet.

In Kapitel XII,22 finden wir den Satz:

(Der Schüler) Fan Chi wollte wissen, was sittliches Verhalten (ren) sei.

Konfuzius antwortete: „Die Menschen lieben.“

Die Menschen lieben, das heißt sich selbst zurücknehmen, sich eben nicht selbst lieben, sondern Eigensucht und Egoismus ablegen und die Expansion des Ego verhindern. (…) Das Verfahren, in welchem ren umgesetzt wird, ist shu, oft als „gegenseitige Rücksichtnahme“. „Reziprozität“ übersetzt. Wir verstehen die folgende Textstelle aus XII, 2 als Erklärung:

Was du selbst nicht wünschst, das tue auch anderen nicht an.“

Auffällig ist die negative Formulierung dieses Grundsatzes, bei der nicht davon ausgegangen wird, daß das, was für einen selbst gut ist, auch für andere gut sein muß; sie bedeutet damit eine stärkere Zurücknahme des Ego im Verhältnis zu einer positiven Formulierung. (Moritz, Ralf, Konfuzius „Gespräche“, Stuttgart 1998, S. 193f

Also stellt auch bei Konfuzius das reziproke Verhalten eines der wichtigsten Verhaltensmuster dar, das für ein geordnetes menschliches Miteinander unabdingbar ist. Aber weder die Kaiser noch die Diktatoren Chinas wollten diesen Teil der konfuzianischen Lehre in die Tat umsetzen.

Weder im Kommunismus noch im Kapitalismus, vor allem in seiner heutigen Gestalt des Shareholder-Value-Kapitalismus hat reziprokes Verhalten seinen Platz. Es ist aber auch aus Sicht der menschlichen Evolution unabdingbar. Deswegen ist der Shareholder-Value-Kapitalismus ebenso zum Scheitern verurteilt wie der Kommunismus. Die Frage ist nur, unter welchen Turbulenzerscheinungen er zugrunde gehen wird.

Das über die Jahrmillionen herausgebildete reziproke Verhalten des Menschen ging nur zu einem geringen Teil verloren, aber das reichte aus, die Welt auf den Kopf zu stellen. Die explosive Verbreitung des Crô-Magnon-Typs trug der Evolution erneut eine turbulente Phase ein, von der niemand sagen kann, wann sie abgeschlossen sein wird. Jeder von uns ist Teil und Zeuge dieses Prozesses. Eines ist allerdings mit Sicherheit auszuschließen: es wird nie gelingen, einen „perfekten“ Menschen zu „züchten“ oder gar durch Genmanipulation zu „kreieren“. Die Evolution läßt sich nicht überholen, und wenn wir es übertreiben, wird sie uns ad acta legen. Und es wird niemand geben, der sich für die Spuren, die wir hinterlassen, interessieren wird. So einfach ist das.

So einfach vollzog sich die Evolution des Menschen. Aber sie ist noch nicht an ihrem Endpunkt angelangt. Wir dürfen gespannt sein, wie sie weitergeht. Trotz allen gegenteiligen Beteuerungen führender Politiker hängt es nicht von uns ab, wie es mit der Menschheit weitergeht. Im Positiven wie im Negativen sind wir zu unbedeutende Lebewesen, als daß sich die Evolution in ihrem Wirken davon großartig beeinflussen ließe. Die Tendenz ist freilich unverkennbar: Alles in der Natur strebt nach Selbstähnlichkeit und Harmonie, nach gleichmäßiger Energieverteilung. Ohne dieses Streben gäbe es keinen osmotischen Druck, ohne osmotischen Druck kein Leben. Die durch das Ungleichgewicht der Energieverteilung bewirkten Ströme sind es, die uns am Leben halten. Wie der Mensch im Alltagsleben nicht mit dem Feuerzeug in den Benzintank hineinleuchten sollte, wie er vermeiden sollte, Stromkreise kurzzuschließen, so muß er dafür Sorge tragen, daß die innerartlichen Energieströme in den Bahnen des Handels und Wandels fließen und nicht durch Plünderung und Krieg wirkungslos verpuffen. Die Prinzipien der Evolution lassen sich durch menschliches Handeln nicht aushebeln. Wir werden uns diesen beugen müssen, es sei denn, wir entschließen uns in einem demokratischen Prozeß für den gemeinschaftlichen Untergang der Menschheit.

Dazu wird es jedoch nicht kommen, denn vielleicht ist es ja wirklich so, wie Hoimar von Ditfurth vor mehr als dreißig Jahren schrieb:

Bei ihren Versuchen, Pflanzen in Atmosphären künstlicher, „nichtirdischer“ Zusammensetzung aufzuziehen, machten amerikanische Raumfahrtbiologen jüngst eine bemerkenswerte Entdeckung. Ihre Schützlinge gediehen am besten nicht etwa in der gewöhnlichen Luft, die wir auf der Erde atmen, sondern in einem experimentell erzeugten Gasgemisch. Am üppigsten wucherten Tomaten, Blumen und andere Alltagsgewächse dann, wenn man das Sauerstoffangebot auf etwas weniger als die Hälfte reduzierte und gleichzeitig den CO2-Anteil – normalerweise nur 0,3% – kräftig erhöhte.

Dieses Resultat erscheint zunächst einmal deshalb bemerkenswert, weil es eine geläufige und ohne großes Nachdenken für selbstverständlich gehaltene Ansicht als Vorurteil entlarvt, die Ansicht nämlich, die auf der Erde herrschenden Bedingungen seinen für alle hier existierenden Lebensformen optimal. Aber die Bedeutung des Befundes der amerikanischen Biologen reicht darüber weit hinaus. Ihr Experiment erweist sich bei näherer Betrachtung als ein Exempel für die von vielen Zeitgenossen noch immer nicht erkannte Tatsache, daß die Menschen heute erst die Erde wirklich kennenlernen, da sie sich anschicken, sie zu verlassen. Erst die Beschäftigung mit dem, was jenseits der Erde liegt, gibt uns die Möglichkeit, zu begreifen, was uns als alltägliche Umwelt umgibt.

Pflanzen setzen bei der Photosynthese Sauerstoff frei. Ohne Pflanzenwelt wäre der Sauerstoffvorrat der Erdatmosphäre innerhalb von etwa drei Jahrhunderten verbraucht, wäre die Erde nach dieser Zeit für Menschen unbewohnbar. Die Versuche der Exobiologen erinnern uns nun daran, daß auch das Umgekehrte gilt. Bevor die Pflanzen auf der Erdoberfläche erschienen, war die Erdatmosphäre praktisch frei von Sauerstoff. Als die Pflanzen ihn zu erzeugen begannen, gab es noch niemanden, dem er hätte nützen können. Er war Abfall. Dieser Abfall reicherte sich in der Atmosphäre unseres Planeten mehr und mehr an bis zu einem Grad, der die Gefahr heraufbeschwor, daß die Pflanzen in dem von ihnen selbst erzeugten Sauerstoff würden ersticken müssen. Der Versuch der Exobiologen zeigt, wie nahe die Entwicklung dieser Gefahrengrenze tatsächlich schon gekommen war.

In dieser kritischen Situation holte die Natur zu einer gewaltigen Anstrengung aus. Sie ließ eine Gattung ganz neuer Lebewesen entstehen, deren Stoffwechsel just so beschaffen war, daß sie Sauerstoff verbrauchten. Während wir gewohnt sind, die Pflanzen einseitige als die Lieferanten des von Tieren und Menschen benötigten Sauerstoffs anzusehen, verschafft uns die Weltraumforschung hier eine Perspektive, die uns das gewohnte Bild aus einem ganz anderen Blickwinkel zeigt.: Wir stehen unsererseits im Dienste pflanzlichen Lebens, das in kurzer Zeit erlöschen würde, besorgten wir und die Tiere nicht laufend das Geschäft der Beseitigung des als Abfall der Photosynthese entstehenden Sauerstoffs

Wenn man auf diesen Aspekt der Dinge erst einmal aufmerksam geworden ist, glaubt man, noch einen anderen seltsamen Zusammenhang zu entdecken. Die Stabilität der wechselseitigen Partnerschaft zwischen dem Reiche pflanzlichen Lebens und dem von Tier und Mensch ist ganz sicher nicht so groß, wie es die Tatsache vermuten lassen könnte, daß sie heute schon seit mindestens einer Milliarde Jahre besteht. Es gibt viele Faktoren, die ihr Gleichgewicht bedrohen. Einer von ihnen ist der Umstand, daß ein beträchtlicher Teil des Kohlenstoffs, der für den Kreislauf ebenso notwendig ist wie Sauerstoff – keine Photosynthese ohne CO2 –, von Anfang an dadurch verlorengegangen ist, daß gewaltige Mengen pflanzlicher Substanz nicht von Tieren gefressen, sondern in der Erdkruste abgelagert und von Sedimenten zugedeckt wurden. Dieser Teil wurde dem Kreislauf folglich laufend entzogen, und zwar, so sollte man meinen, endgültig.

Wieder aber geschieht etwas sehr Erstaunliches: In eben dem Augenblick – in den Proportionen geologischer Epochen –, in dem der systematische Fehler sich auszuwirken beginnt, erscheint wiederum eine neue Lebensform und entfaltet eine Aktivität, deren Auswirkungen die Dinge wie beiläufig wieder ins Lot bringen. Homo faber tritt auf und bohrt tiefe Schächte in die Erdrinde, um den dort begrabenen Kohlenstoff wieder an die Oberfläche zu befördern und durch Verbrennung dem Kreislauf von neuem zuzuführen.

Manchmal wüßte man wirklich gern, wer das Ganze programmiert. (Hoimar v. Ditfurth, Zusammenhänge, Reinbek 1979, S. 18ff)

Wer das Ganze programmiert? – Das Ganze! – Aber das Ganze „programmiert“ nicht. Es wirkt, aber keiner wird je erfahren, wie. Eines jedenfalls steht fest, der 2. Hauptsatz der Thermodynamik duldet auf Dauer keine Energiekonzentrationen an einem Ort. Wie wir gesehen haben, bilden Feuer, Wasser; Luft, Erdball und Zellen ein Gesamtsystem. Keines dieser Teilsysteme kann mehr oder gänzlich andere Eigenschaften haben als das Gesamtsystem selbst, auch der Mensch nicht.

Aus diesem Grunde ist es nicht so falsch, was am Anfang des Dekalogs gesagt wird:

Ich bin der Herr!

Und die Vorstellung der alten Griechen, Göttervater Zeus schleudere die Blitze zur Erde, ist ebenfalls nicht ganz unrichtig. Denn es ist der 2.Hauptsatz der Thermodynamik, der die Trennung elektrischer Ladungen anläßlich eines Gewitters wieder aufhebt. Damit läßt sich das 1. Gebot unschwer in eine physikalische Fassung bringen:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig den zweiten Hauptsatz der Thermodynamik verletzt, mißachtet oder im Einzelfall Für nicht anwendbar erklärt, kann Katastrophen unübersehbaren Ausmaßes für sich und andere bewirken.

Niemand macht uns das Recht streitig, die Wege der Natur zu erforschen. Aber das angemaßte Recht, die Natur zu beherrschen, wird, wenn wir nicht darauf verzichten, uns gnadenlos um die Ohren gehauen.

Das größte Spannungsverhältnis, das der Mensch je auf Erden erzeugt hat, hat er durch Einsperren ungeheurer Energien in die nuklearen Knallfrösche geschaffen. Kehren wir zum Anfang und zum Ohmschen Gesetz zurück: Wie lange können die Isolatoren der nach Entladung drängenden Energie standhalten. Wohlgemerkt, es geht nicht um die Frage, wie lange die Behälter bei guter Pflege halten; der Mensch mit seinen Entscheidungsalternativen ist Bestandteil der „Isolatoren“. Und er ist die entscheidende Schwachstelle im Gesamtsystem. Wie lange kann er die Finger noch weit genug vom „roten Knopf“ weglassen? – Wird es ihm gelingen, Atomwaffen zu delaborieren und das spaltbare Material für uns nutzbringend in Wärme umzurubeln?

Oder wird das eintreten, was anläßlich des „Militärschlags“ der NATO gegen Jugoslawien beinahen eingetreten wäre, demnächst Wirklichkeit:

Der Fehlwurf eines Bombers traf seinerzeit die chinesische Botschaft. Es bedurfte aller nur erdenklichen diplomatischen Anstrengungen, die chinesische Führung davon abzuhalten, dies als „feindseligen Akt“ zu betrachten und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen

Der arme Pilot, dem das Malheur passiert war, hatte dem Kaiser von China nur versehentlich „ins Revier gepinkelt“. Die „diplomatischen Kanäle“ waren intakt und haben gehalten. Was aber ist, wenn ein unpassendes „Bächlein“ über keinen diplomatischen Kanal mehr abfließen kann? – Wenn der, dessen Hose naß wird, ähnlich borniert reagiert wie der Präsident der Vereinigten Staaten auf den 11.9.2001? << G. Altenhoff, Australopithecus Superbus Procrustes – der Mensch, ein Hologramm der Evolution, unv. Manuskript, 2001)

Es würde an dieser Stelle zu weit führen, den zellulären Aufbau und die thermodynamische Natur des Phänomens „Wirtschaft“ näher zu erläutern. Ich verweise insoweit auf meine Ausführungen unter www.bundesadel.de.

„Soziale Spannungen“ sind ganz in Ordnung. Ohne sie gäbe das Phänomen „Wirtschaft“ gar nicht. Aber diese Spannungen sind, in die Sprache der Elektrotechniker übersetzt, Niederspannungen. Lege ich an an ein Niederspannungssystem Hochspannung an, geht es unweigerlich kaputt. Und „soziale Hochspannung“ entsteht unweigerlich bei dauerhafter Verletzung des Tausch-und-teile-Instinkts. Sie entwickeln sich gerade jetzt unter unseren Augen, mitten in Deutschland.

Sie brauchen mir all das, was Sie gelesen haben, nicht zu glauben. Aber wenn Sie mir nicht glauben wollen, machen Sie zumindest folgendes Experiment: Verbinden Sie Ihre Modellbahnanlage unter Umgehung des Trafos unmittelbar mit dem 220 Volt-Netz. Aber informieren Sie bitte vorher die Feuerwehr, damit das Haus Ihrer Nachbarn nicht auch noch abfackelt.

Ich glaube nicht, daß es Ihnen aufgefallen ist, aber ich habe soeben – in aller Weltöffentlichkeit, denn das „Web“ ist die Weltöffentlichkeit – in das Revier eines „staatstragenden“ Wissenschaftszweigs hineingepinkelt. Gut, daß die von „Münte“ angefachte Diskussion alle Aufmerksamkeit auf sich zieht.

Sicher werden Sie jetzt fragen, wie man das Phänomen, das wir „Wirtschaft“ nennen, denn überhaupt wissenschaftlich beschreiben könne, ohne die „Volkswirtschaftslehre“ zu bemühen? Die Antwort liegt nicht fern, aber sie würde den hier gegebenen Rahmen sprengen.

Zum Schluß noch einmal der Kernsatz:

Weder im Kommunismus noch im Kapitalismus, vor allem in seiner heutigen Gestalt des Shareholder-Value-Kapitalismus hat reziprokes Verhalten seinen Platz. Es ist aber auch aus Sicht der menschlichen Evolution unabdingbar. Deswegen ist der Shareholder-Value-Kapitalismus ebenso zum Scheitern verurteilt wie der Kommunismus. Die Frage ist nur, unter welchen Turbulenzerscheinungen er zugrunde gehen wird.

Es ist schon merkwürdig: Noch nie habe ich mir bewußt einen Boxkampf angesehen. Aber nach Abschluß der Korrekturen an diesem Beitrag, der als Leserbrief gedacht war, wollte ich wissen, ob Vitali Klitschko genügend Milchschnitten gegessen hat. – Prompt gibt der Weltmeister wenige Minuten vor 12 den Kampf auf. – Welcher Weltmeister wird den Kampf noch aufgeben? – Der im Geldverbrennen?

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Der Tabak, das Gras und der Salat

Januar 2, 2008

rauchertolernanz.jpgVon: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de

An: leserbriefe@rheinische-post.de

Datum: 01.01.08 22:57:07

Betreff: Kommentar „Raucher-Toleranz“, RP 31.12.07

Inhalt:

Received: from [78.48.33.244] by freemailng5303.web.de with HTTP;

Tue, 01 Jan 2008 22:57:07 +0100

Date: Tue, 01 Jan 2008 22:57:07 +0100

Message-Id: <797723273@web.de>

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wird Gregor Mayntz eigentlich für seine Beiträge bezahlt? – Oder strebt er – wie sein Nachname phonetisch andeutet – die Würde eines Karnevalsprinzen an?

Sein „Salatesser-Gleichnis“ zeigt zumindest, daß er sein Geld nicht wert ist. Nimmt man nämlich eine andere Pflanze, so läßt sich unschwer zeigen, daß Gras erheblich höhere Gefahren in sich birgt als Salatblättchen. Das Rauchen von Gras wird in Deutschland streng bestraft. Das Hineinbeißen wird aber auch von der Bundesregierung direkt gesponsort. Mit ganzseitigen Anzeigen rühren die Rekrutierungsbüros die Werbetrommel. Es locken nun nicht mehr Handgeld und Specksaite, sondern ein sicherer „Arbeitsplatz“. – Daß es nicht eine Berufsgenossenschaft gibt, die sie um „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ der professionellen Grasbeißer kümmert, wird verschwiegen. Die mit angelernter Zerknischtheit vorgetragenen Trauerreden am Sarg eines durch „Arbeit“ vernichteten Menschens beweisen immer wieder, daß die Selbst- und Fremdgefährdung, daß Mord und Selbstmord für Merkel, Volk und Vaterland eine gute Sache sein müssen.

Weit gefehlt, Gregor Mayntz! Das große Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist der militärische Befehl, der ohne die Fähigkeit des Menschen zum „unbedingten“ Gehorsam nicht denkbar wäre. – Der „unbedingte“ Gehorsam ist eine der größten Schwächen, die der Mensch hat. Im Gegensatz zum Bestrafen, das wegen seines Suchtpotentials gefährlich ist, braucht man keine Belohnung, um Menschen zum Gehorsam zu veranlassen. – Man man danach nicht süchtig werden, ihn aber trotzdem unablässig leisten. – Genau das macht das Prinzip von Befehl und Gehorsam so gefährlich. Vergleicht man die Zahlen, sieht die Welt etwas anders aus:

Seit 1900 stirbt im Durchschnitt alle drei Sekunden ein Mensch an den Folgen eigenen oder fremden Gehorsams. Das sind einige Zehnerpotenzen mehr als die von Ihnen erwähnten „Zehntausende“; – es sind 10.000.000, die Jahr für Jahr Opfer des Gehorsams werden.

Beachten Sie bitte die entsprechenden Warnhinweise unter www.gehorsam.wordpress.com. – Sie genügen höchsten EU-Ansprüchen, weil sie „Schockfotos“ enthalten.

Und denken Sie bitte daran, jährlich fallen allein in Deutschland rund 15.000 Personen dem „Ärztepfusch“ zum Opfer. – Wo bleiben die Warnhinweise an den Praxisschildern.

Und offenbar hat Gregor Mayntz den Beitrag seines Kollegen Hans-Ullrich Jörges im „Stern“ vom 13.12.2007 nicht gelesen, in dem Jörges nicht nur die Raucher auffordert, aufzustehen: „Die Praxis muß auch politisch wache Nichtraucher empören“.

Noch ein Schälchen Salat gefällig, Her Mayntz? – Oder ist Ihnen eine Extraportion Gras lieber?

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff

adolfrauchenwarnung.jpg


Bundestag und Sterbehilfe

November 21, 2007

Von: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de

An: dieter.wiefelspuetz@bundestag.de, hubert.hueppe@bundestag.de, ewk@egon-w-kreutzer.de, krimsem@jura.uni-bonn.de

Datum: 20.11.07 23:04:57

Betreff: Rheinische Post v. 20.11.2007 „Sterbehelfer kommen nach Deutschland“

Inhalt:

Received: from [77.183.140.134] by freemailng5302.web.de with HTTP;

Tue, 20 Nov 2007 23:04:57 +0100

Date: Tue, 20 Nov 2007 23:04:57 +0100

Message-Id: 771060620@web.de

Lieber Dieter Wiefelspütz, lieber Hubert Hüppe,

jetzt regt Euch doch bitte nicht künstlich auf. Es ist doch noch gar nicht lange her, da habt Ihr der großen „Sterbehilfeaktion“ im Deutschen Bundestag zugestimmt. – Die Qualifikation des Bundestagsbeschlusses, der die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes an allen Fronten des globalen Bürgerkriegs vorsieht, als „Sterbehilfe“ ist so euphemistisch wie der Begriff „Endlösung“:

Welch ein Zufall! – Am 7.11.2007 platzt die Nachricht herein, in der Schweiz seien zwei Deutsche der „aktiven Sterbehilfe“ zum Opfer gefallen. Am selben Tage strahlte um 20.40 Uhr der Sender „Arte“ Stanley Kubricks Meisterwerk „Wege zum Ruhm“ aus. Auch dieser Film beschäftigt sich mit dem Thema „Sterbehilfe“. – Einer Form von „Sterbehilfe“ freilich, die ganz ohne „Sterbewillige“ auskommt:

Weil es an „Sterbewilligen“ mangelte, die auf den Pfiff des Unteroffiziers hin zum Sterben antreten wollten, entschloß sich ein französischer General, anstelle des deutschen Feindes diesen Leuten mit der eigenen Artillerie „Sterbehilfe“ zu leisten. – Diese Form von Nachhlfeunterricht in „aktiver Sterbehilfe“ fruchtete nicht so recht. Also besann sich der General auf die römische Form der „Sterbehilfe“: Das Dezimieren. Er ließ einige Soldaten durch die Mühlen der Militärjustiz drehen. Die „Sterbewilligkeit“ dieser armen Teufel wurde am Ende dadurch erhöht, daß man sie an einen Pfahl band. Die „Sterbehilfe“ leistete ein Exekutionskommando.

Wie der Zufall es so will, verstarb am Allerheiligentag der Pilot des Flugzeugs, das 70.000 Einwohnern Hiroshimas beim Sterben half.

Bis vor wenigen Wochen konnte man im „Reisebüro des Todes“ die Reise ohne Wiederkehr auch beim Reiseveranstalter Schwarzenegger buchen. – Intravenöser Begrüßungscocktail inklusive!

Erst vor wenigen Wochen kam der Oberste Gerichtshof der USA auf den Gedanken, die „Sterbehilfe“ des „Terminators“ könnte eventuell gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten verstoßen. – Wieder so ein Zufall: Ich suche auf WELT-online nach dem Datum der Entscheidung, und was springt mir ins Auge:

Todesstrafe – im Preisvergleich

Die „staatliche“ Sterbehilfe in ihren absurden Formen ist ohne ein Phänomen nicht denkbar, das man den „unbedingten Gehorsam“ nennt. Den verlangen unsere „Berufspolitiker“ von den „Bürgern in Uniform“. Mit dem Marschbefehl und einem „robusten Mandat“ haben ihnen die „Politiker“ außerdem die „Lizenz zum Sterben“ erteilt. Aber wenn ein Taliban oder „Sebstmordattentäter“ dann tatsächlich „Sterbehilfe“ leistet, ist das Geschrei groß!

Seit 1900 erfreut sich im Durchschnitt alle drei Sekunden ein Mensch der von Seiten des „Staates“ geleisteten „Sterbehilfe“.

Machen Sie doch einmal eine Umfrage zu diesem Thema:

Welche Art des Sterbens würden Sie vorziehen

a.) mit dem „goldenen Schuß“ auf einer Bahnhofstoilette?

b.) mit einem Bauchschuß im Niemandsland?

Wie könnt Ihr euch allen Ernstes des Themas „Beihilfe zur Selbsttötung“ annehmen, ohne dabei puterrot zu werden. Wie ich in meinem Buch „Akte 6/6/44 – Mordsache Private James Ryan – Gottes Antwort auf Kains Frage“ ebenso eindringlich wie eindeutig nachgewiesen habe, ist der „Marschbefehl“ in ein sogenanntes „Krisengebiet“ eine Waffe, weil der Marschbefehl geeignet und bestimmt ist, Menschen zu töten oder zu verletzen. – Ihr habt den Marschbefehl ausgestellt, und Ihr habt den Soldaten, die bislang für Schröder, Volk und Vaterland, aber auch für Merkel, Volk und Vaterland „gefallen“ sind, höchstpersönlich auf dem Gewissen. Aber auch die Menschen, denen die Besatzungen Eurer „Tornados“ beim Sterben geholfen haben.

„Wir können uns diese Provokation des Rechtsstaates nicht gefallen lassen“ – so Ihr Zitat, lieber Hubert Hüppe, gegenüber der Rheinischen Post. Ihr müßt Euch eine noch größere Provokation gefallen lassen, nämlich meinen Gesetzentwurf zu Qualifizierung des „Befehls“ als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

Gemäß Artikel 38 GG sind Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, das bedeutet aber kein Verbot, Aufträge an Abgeordnete zu vergeben oder ihnen Weisungen zu erteilen. – Immerhin ist Ihre Kollegin Bätzing „Drogenbeauftragte der Bundesregierung“. Ihr alle liebt den „Wählerauftrag“. Ich bin „Wähler“ und erteile hiermit den Wählerauftrag, unverzüglich den in der Anlage beigefügten Gesetzesentwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen.

Im übrigen solltet Ihr den größten Zapfenstreich aller Zeiten unverzüglich herbeiführen: Sofortige Entbindung aller Soldaten von Fahneneid und feierlichem Gelöbnis. – Schickt die „Bürger in Uniform“ umgehend nach Hause. Deren Platz ist an der Seite ihrer Frauen und Kinder, nicht an der Front.

Niemand braucht Eure „Lizenz zum Sterben“. – Das wird wohl das wahre Motiv eines Berufspolitikers sein, einmal in den Genuß der Herrschaft über Leben und Tod zu gelangen.

Anliegend finden Sie als PDF Datei mein erwähntes Buch und den Gesetzentwurf, den ich unlängst Ihrem Kollegen Gröhe zugeleitet hatte: – Was soll ich Ihnen sagen, er hat sich nicht einmal für meine „Vorarbeit“ bedankt.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff


Volkstrauertag

November 19, 2007

 

 

osteraufstand.jpg

 

Von: <gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de>

An: poststelle@bpra.bund.de

Kopie: praesident@bundestag.de, leserbriefe@bild.de, redaktion@express.de, redaktion@faz.de, mariam.lau@welt.de, leserbriefe@rheinische-post.de, talkback@the-sun.co.uk, guido.westerwelle@bundestag.de, ra.ingo.nantke@t-online.de, meinung@n24.de, info@phoenix.de, leserbriefe@spiegel.de, leserbriefe@wams.de, forum@welt.de, willy.wimmer@bundestag.de, wissenschaft@welt.de, zentralredaktion@westdeutsche-zeitung.de

 

Datum: 19.11.07 01:01:55

Betreff: Volkstrauertag und Afghanistan-Einsatz

Inhalt:Received: from [77.183.132.7] by freemailng5302.web.de with HTTP;
Mon, 19 Nov 2007 01:01:55 +0100Date: Mon, 19 Nov 2007 01:01:55 +0100

Message-Id: <769462173@web.de>

Lieber Horst Köhler,

Angesichts des jüngsten Beschlusses des „Bundessterbehilfevereins für eine unbestimmte Anzahl unschuldiger Bundeswehrsoldaten“ (BuStHiV-BW) sind Ihre Ausfühungen zum Volkstrauertag mehr als fehl am Platze und neben der Sache gewesen. – Für einen Soldaten gibt es keine „Friedensmission“, für ihn gibt es allenfalls die „Lizenz zum Sterben“, die „der Staat“ Schwerkranken verweigert. Im Zuge dieses geistigen und argumentativen Spagats tauchte die Nachricht über einen neuen Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag auf. – Wie aus dem Nichts, aber wohl auch nicht rein zufällig:

„Seine Karriere verlief schnell und steil. Mit 45 Jahren ist der belgische Jurist Serge Brammertz jetzt ganz oben angekommen: Er wird als Nachfolger von Carla del Ponte Chefankläger am Internationalen Gerichtshof in Den Haag für die Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien. Die Arbeit ist Brammertz vertraut. Seit 2003 ist der gebürtige Eupener bereits in Den Haag und hat sich vor allem mit den Menschenrechtsverletzungen in Uganda, Darfur und der Demokratischen Republik Kongo befasst. Zugleich ermittelt er seit Januar 2006 als UN-Sonderbeauftragter im Fall des ermordeten libanesischen Ex-Ministerpräsidenten Rafik Hariri.“

Der Verfasser des Artikels bekam postwendend von mir eine E-Mail:

Lieber Herr Schiltz,

da wird der gute Herr Brammertz in Zukunft sehr viel zu tun bekommen. Er braucht nur die Akten beim „Chefankläger am Jüngsten Gericht“ anzufordern. Er kann „Akte 6/6/44 – Mordsache Private James Ryan – Die Antwort Gottes auf Kains Frage“ bei www.lulu.com/advocatusdeorum als PDF herunterladen oder als Buch bestellen. – Es ist die Anklageschrift nicht nur gegen die früheren, sondern vor allem gegen die gegewärtigen „Kriegsherren“. – Einen kleinen Vorgeschmack mag meine Mail an Frau Zypries geben:

Auszug aus meiner Mail an Brigitte Zypies:

Von: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de

An: brigitte.zypries@bundestag.deDatum: 13.11.07 23:55:02

Betreff: Sterbehilfe

Inhalt:Received: from [149.225.64.251] by freemailng5301.web.de with HTTP;Tue, 13 Nov 2007 23:55:02 +0100Date: Tue, 13 Nov 2007 23:55:02 +0100 Message-Id: <766997488@web.de>

Liebe Frau Brigitte,

quelle Zyprise! – Welch eine Überraschung! – Immer wieder ist es für den Souverän dieses Landes erstaunlich, daß seine Dienerschaft im Kreise seiner „Stellvertreter” leichter erreichbar ist als auf dem Dienstweg.- Wie dem auch sei, la Zyprise wird riesengroß, wenn eine Dienerin des Souveräns plötzlich und unerwartet als „Kommentatorin” in der „Presse” auftaucht. – Die Presse, auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts „Garant” der freien Meinungsäußerung, beschäftigt als „Gastkommentatoren” Mitglieder der „Regierung”. Das kann doch wohl nicht sein. Da stellt sich doch glatt die Frage nach der „Gewaltenteilung”. – Wenn all das auch den Anschein hat, eher der Verfassung der Republik Lummerland zu entsprechen als dem Grundgesetz, lassen wir die dadurch aufgeworfenen Fragen zunächst einmal offen, denn es geht hier primär um die sogenannte „Sterbehilfe”, die gegenwärtig Furore macht:

Welch ein Zufall! – Am 7.11.2007 platzt die Nachricht herein, in der Schweiz seien zwei Deutsche der „aktiven Sterbehilfe“ zum Opfer gefallen. Am selben Tage strahlte um 20.40 Uhr der Sender „Arte“ Stanley Kubricks Meisterwerk „Wege zum Ruhm“ aus. Auch dieser Film beschäftigt sich mit dem Thema „Sterbehilfe“. – Einer Form von „Sterbehilfe“ freilich, die ganz ohne „Sterbewillige“ auskommt:

Weil es an „Sterbewilligen“ mangelte, die auf den Pfiff des Unteroffiziers hin zum Sterben antreten wollten, entschloß sich ein französischer General, anstelle des deutschen Feindes diesen Leuten mit der eigenen Artillerie „Sterbehilfe“ zu leisten. – Diese Form von Nachhlfeunterricht in „aktiver Sterbehilfe“ fruchtete nicht so recht. Also besann sich der General auf die römische Form der „Sterbehilfe“: Das Dezimieren. Er ließ einige Soldaten durch die Mühlen der Militärjustiz drehen. Die „Sterbewilligkeit“ dieser armen Teufel wurde am Ende dadurch erhöht, daß man sie an einen Pfahl band. Die „Sterbehilfe“ leistete ein Exekutionskommando.

„Wie der Zufall es so will, verstarb am Allerheiligentag der Pilot des Flugzeugs, das 70.000 Einwohnern Hiroshimas beim Sterben half.

Bis vor wenigen Wochen konnte man im „Reisebüro des Todes“ die Reise ohne Wiederkehr auch beim Reiseveranstalter Schwarzenegger buchen. – Intravenöser Begrüßungscocktail inklusive!

Erst vor wenigen Wochen kam der Oberste Gerichtshof der USA auf den Gedanken, die „Sterbehilfe“ des „Terminators“ könnte eventuell gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten verstoßen. – Wieder so ein Zufall: Ich suche auf WELT-online nach dem Datum der Entscheidung, und was springt mir ins Auge:

Todesstrafe – im Preisvergleich

Die „staatliche“ Sterbehilfe in ihren absurden Formen ist ohne ein Phänomen nicht denkbar, das man den „unbedingten Gehorsam“ nennt. Den verlangen unsere „Berufspolitiker“ von den „Bürgern in Uniform“. Mit dem Marschbefehl und einem „robusten Mandat“ haben ihnen die „Politiker“ außerdem die „Lizenz zum Sterben“ erteilt. Aber wenn ein Taliban oder „Sebstmordattentäter“ dann tatsächlich „Sterbehilfe“ leistet, ist das Geschrei groß!

Seit 1900 erfreut sich im Durchschnitt alle drei Sekunden ein Mensch der von Seiten des „Staates“ geleisteten „Sterbehilfe.

Machen Sie doch einmal eine Umfrage zu diesem Thema:

Welche Art des Sterbens würden Sie vorziehen

a.)mit dem „goldenen Schuß“ auf einer Bahnhofstoilette?

b.)mit einem Bauchschuß im Niemandsland?

Nun spricht sich die Brigitte Zypriess in der BILD AM SONNTAG gegen die „aktive” Sterbehilfe aus. Daraus muß sie die Konsequenzen ziehen:

Der Souverän dieses unseres Landes erwartet von seiner Dienerin, daß sie sich mit demselben Enthusiasmus für die umgehende Rückkehr der Bundeswehrsoldaten „heim in die Republik” einsetzt, wie sie gegen die „Sterbehilfe” streitet. Jede Verletzung, die ein Bundeswehrsoldat im Einsatz außerhalb des „Geltungsbereichs des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland” infolge des Handelns eines Dritten erleidet, ist ab Zugang dieser Mail der Brigitte Zypriess voll und ganz zuzurechnen. Denn sie ist mit der Nase darauf gestoßen worden, daß es nicht Recht sein kann, anderen Menschen die „Lizenz zum Sterben” für Merkel, Volk und Vaterland zu erteilen. Sie nimmt Tod und schwere Verletzungen dieser Menschen billigend in Kauf. (…)Für Ihre freundliche Kenntnisnahme und Bemühungen danke ich im voraus. Es grüßt Sie

Ihr Souverän

Gerhard Altenhoff

(Ende Zitat)

Im übrigen finden Sie auf meiner Homepage unter der Kategorie „Recht und Gesetz“ einen Gesetzentwurf zum Thema „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. – Der heutige Parlamentsbeschluß zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes spricht dem (wider-)natürlich Hohn.

MfG

Altenhoff

Da werden am Horn von Afrika, in der Levante und am Hindukusch die Milliarden im wahrsten Sinne des Wortes verpulvert, die im „Kampf“ gegen die Kinderarmut dringend gebraucht werden. – Das kommt noch hinzu.

„Der Staat“, die Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, dessen oberster Repräsentant Sie sind, versagt auf allen Ebenen der Politik. – Schluuck! – Wenn man „Politik“ als „das Organisieren der Erledigung von Gemeinschaftsaufgaben“ definiert, ist das Versagen der Politik offensichtlich.

Wegen des damals schon chronischen Personalmangels in deutschen Kliniken durfen am 4.6.1978mein Bruder und ich die noch verbliebenen 48 Kg meines Vaters auf sein Sterbebett leben. er verstarb an einem „amtlich anerkannten“ Kriegsleiden. – Sein Vater wurde im Februar 1945 auf der Kellertreppe von einem Granatsplitter „erwischt“, als die Amerikaner sieben Wochen lang ihre Arsenale auf Düsseldorf leerschossen. Von meinem Großonkel Gerhard Winning blieb eine abgebrochene Tabakspfeife und die Erkennungsmarke übrig. Der Zwillingsbruder meines Vaters erlag den Strapazen des Krieges 1947.

Und ich Depp spielte während meiner „aktiven Dienstzeit“ (1973/74) doch ernsthaft mit dem Gedanken, Berufssoldat zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff

 

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