Deppendorfs Woche: Kongress, Krieg und Opel | tagesschau.de

November 5, 2009

Deppendorfs Woche: Kongress, Krieg und Opel | tagesschau.de.

Merkel, Karsai und Platon

Derjenige, der in den ganzen Turbulenzen den Weltpolitik am ärmsten dran ist, heißt Barack Obama. Gutgläubig hat erseinen Nachen mit seinem Slogan „Yes we can!“  zwischen die Schlachtschiffe gesteuert. – Er kann nur froh sein, daß deren Kapitäne, Karsai und Merkel eingeschlossen, glücklicherweise keine Ahnung von Navigation haben:

„Ja spotte nur noch, nachdem du mich in eine so schwierige Untersuchung hineinverwickelt hast! Höre also das Gleichnis; es wird dir noch deutlicher zeigen, wie vorsichig ich mit Gleichnissen bin. Das Verhältnis, in dem jene Tüchtigen sich zum Staate befinden, ist ein so schwieriges, daß sich nirgends ein einzelner Gegenstand findet, der ähnliche Zustände hätte. Man muß den Zustand aus vielen vergleichbaren Zuständen zusammenstellen, wenn man diese Männer verteidigen will, muß es also machen wie die Maler, die Zusammensetzungen von Bock und Hirsch und anderen Tieren malen. – Denke dir, es ging auf einem Schiff oder vielen Schiffen folgen­dermaßen zu. Der Schiffseigentümer ist größer und stärker als die ganze Bemannung; er ist aber schwerhörig und kurzsichtig, und sein Verständnis für das Seewesen ist ebenfalls mangelhaft. Nun zanken sich die Schiffsleute untereinander, weil jeder meint, ihm käme die Führung des Schiffes zu. Dabei hat aber keiner je die Steuerkunst gelernt, kann auch seinen Lehrer und seine Lehrzeit nicht nachweisen. Ja sie erklären, diese Kunst sei gar nicht lehrbar, und wollen jeden in Stücke hauen, der sie lehrbar nennt. Sie stürmen also beständig auf den Schiffseigentümer ein, er solle ihnen das Steuerruder in die Hand geben. Überredet ihn einmal ein anderer, so ermorden sie ihn oder werfen ihn über Bord. Haben sie dann den braven Eigentümer zahm gemacht, durch einen Schlaftrunk, Wein oder dergleichen, so stellen sie eigene Schiffsleute an, das Schiff zu lenken, und segeln nun, wie es bei solchen Leuten zu erwarten ist, unter Trinken und Schwelgen dahin. Wer sich beim Überreden oder Überwältigen des Schiffseigentümers geschickt erweist und ihnen behilflich ist, die Macht in ihre Hände zu bekommen, der steht als seetüchtig, als kundiger Steuermann und Kenner des Seewesens bei ihnen in Ehren. Wer kein Geschick dazu hat, wird unbrauchbar gescholten. Dabei wissen sie nicht einmal, daß ein wahrer Steuermann sich mit dem Jahre und den Jahreszeiten, mit dem Himmel, den Gestirnen, den Winden und überhaupt allem, was eben in sein Fach schlägt, beschäftigen muß, um wirk­lich ein Schiff führen zu können. Sie halten es gar nicht für möglich, daß man neben den Künsten und Mitteln, die man braucht, um sich zum Steueramt emporzuarbeiten, auch noch Zeit zur Erlernung der Steuerkunst hat. – Bei dieser Lage der Dinge auf einem Schiffe wird doch der wahre Steuermann von den Schiffsleuten entschieden für einen Sterngucker, einen Schwätzer, einen für sie unbrauchbaren Menschen erklärt?“

„Allerdings“, sagte Adeimantos.

„Ich brauche das Gleichnis wohl nicht auszulegen. Du siehst, daß sich die Staaten dem wahren Philosophen gegenüber ebenso betragen, und verstehst, was ich meine.“

„Ja, freilich.“

„Wenn sich also jemand wundert, daß die Philosophen im Staate nicht in Ehren stehen, so trge ihm zunächst dies Gleichnis vor und mache ihm daran klar, daß das Umgekehrte viel wunderbarer wäre.“

(Platon, der Staat, Sechstes Buch IV)

Wie Sie sehen, hat sich seit rund 2.500 Jahren in der Politk nichts, aber auch gar nichts geändert.

- Wenn das aber so ist, ist es an der Zeit, daß sich etwas ändert!

Denn wer vor Repräsentantenhaus und Senat die Liebe zu den für DDR-Bürger unerreichbaren Jeans herausstreicht, muß auch zur eigenen Schirmherrschaft für Stasi-Spitzel stehen, als für diese die DDR unerreichbar geworden war.


Kommentar: Merkels unaufhörliche Modernisierung der CDU – Nachrichten Politik – Deutschland – WELT ONLINE

Oktober 29, 2009

Kommentar: Merkels unaufhörliche Modernisierung der CDU – Nachrichten Politik – Deutschland – WELT ONLINE.

Die Analogdemokratie

Analogkäse sieht aus wie Käse, riecht wie Käse und schmeckt wie Käse, ist aber kein Käse.
Die Analogkanzlerin hat ihren Analogeid geleistet. – Immerhin hatte der Analogbundespräsident dem Bundestag zur Wahl vorgeschlagen. – Das Wesen einer Wahl ist nun, daß man die Wahl hat – zumindest zwischen Teufel und Beelzebub. – Letzerer wurde dem Bundestag vom Analogpräsidenten freilich nicht als Alternative vorgestellt. – Somit liefen die „Kanzlerwahlspielregeln“ des Grundgesetzes von vornherein leer. – Damit teilen sie das Schicksal weiter Teile des Grundgesetzes, die dazu führen, daß wir seit 60 Jahren in einer Analogdemokratie leben, die der Deutsch-demokratischen Demokratie der DDR ebenbürtig ist.
Wenn das Gesetz Stellenausschreibungen zwingend vorschreibt, das aber nicht getan wird, ist das eine Mißachtung des Gesetzes, die sich nur eine Diktatur leisten kann. – Wie im alten Rom: Dictatura legibus scribundis et rei publicae constituendae. – (Diktatur für zu erlassende Gesetze und Staatsverfassung) – griffig formuliert: Koalitionsvertrag. – Mit den Buchstaben und dem Geist des Grundgesetzes ist das alles nicht vereinbar, aber was soll’s:
Der Deutsche ist gewohnt, den Geßlerhut auch dann zu grüßen, wenn er gar nicht auf der Stange ist. – Demnach ist Demokratie auch dann Demokratie, wenn sie gar keine ist. Gruß aus der Deutschen Demokratischen Republik.
Mit unschuldigem Augenaufschlag nahm die „Schirmherrin der Stasi-Spitzel und Alt-Stalinisten des Wahlkreises Stralsund/Rügen“ die Wahl, die keine war, an.
Und dann kam der Eid.  – Stauffenberg und andere Offiziere wurden hingerichtet, weil sie ihren Fahneneid verletzt hatten. Unzählige Soldaten, die die Schnauze voll hatten, gingen ihnen voran und folgten ihnen. – Auch heute noch werden Bundeswehrsoldaten hart bestraft, wenn sie ihren Fahneneid bzw den Inhalt des „Feierlichen Gelöbnisses“ verletzen. – Merkel kann es sich leisten, den Eid, den sie sei vier Jahren Tag für Tag, Minute für Minute, Sekunde für Sekunde verletzt und mißachtet hat, nochmals zu leisten. Fragen Sie mal bei Frau Kässmann nach, was Gott, den Merkel bemüht, dazu wohl sagen wird – Immerhin liegen gravierende Verstöße gegen die Gebote 2, 7 und 8 vor. – Nimmt man den nicht vorhandenen Krieg in Afghanistan dazu, kommt auch ein Verstoß gegen Gebot 5 möglicherweise hinzu.
Vielleicht gewinnen wir dereinst eine Einstellung zu denen, die ihren Amtseid verletzen, die analog zu der ist, mit der Verletzungen des Fahneneides in aller Welt geahndet wurden.


Oktober 27, 2009

Lieber Herr Müller-Vogg,
die Wahrheit über unsere gegenwärtige und wohl auch zukünftige Analogkanzlerin finden sie hier: https://www.triboox.de/autoren-leser/community/manuskripte/?scriptid=ZV4d6iSqkUZ.
Morgen wird ein pflichtvergessener Analogpräsident „vorschlagen“,die Mekel zur Kanzlerin zu wählen. „Vorschlag“ und „Wahl“ sind ein Witz, über den keiner mehr lachen kann. Wo bitte steht im Grundgesetz, daß der Bundestag den Kanzler „aus seiner Mitte“ wählt? – Nirgends. Nimmt man Art. 33 Absätze 1 und 2 GG hinzu, stellt sich heraus, daß das Procedere, das seit 60 Jahren „geübt“ wird, knapp neben dem erklärten Willen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt liegt. Da die aus Art 33 Abs 2 fließende Ausschreibungspflicht für die „höchsten“ Staatsämter keine Ausnahme vorsieht, führen die „Wahlen“ zu Präsident bzw Kanzler eben nicht zur rechtmäßigen Amtsinhaberschaft. Wie der Analogkäse kein Käse ist, ist eben auch Köhler nur Analogpräsident. Und ein „Bundeskabinett gibt es gleich gar nicht, ein Kabinett als Willensbildungs- und Beschlußorgan sieht das Grundgestz nicht vor. Es ist ein parakonstitutionelle Institution. – Ich schlage vor diese Institution in „Bundeswohlfahrtsauschuß“ umzubenennen. Dann wäre die Merkel-Westerwelle-Gruppe wenigstens nach dem Ergebnis ihrer „Arbeit“ benannt.
Mit freundlichen Grüßen
Altenhoff


Koalition, Verfassungsgericht und die Gerechtigkeit

Oktober 22, 2009

Von: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de

An: leserbriefe@bild.de, forum@welt.de , redaktion@faz.de, HeuteJournal@zdf.de

Datum: 22.10.09 01:26:32

Betreff: hartz IV und die Gerechtigkeit: FW: Quaestio in re iustitia vs. regnum merkelensis

Inhalt:

Received: from [78.49.40.5] by freemailng5302.web.de with HTTP;

Thu, 22 Oct 2009 01:26:32 +0200

Date: Thu, 22 Oct 2009 01:26:32 +0200

Message-Id: <1226832904@web.de>

—–Ursprüngliche Nachricht—–

Von: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de

Gesendet: 22.10.09 01:01:45

An: guido.westerwelle@bundestag.de,moderation@abgeordnetenwatch.de

Betreff: Quaestio in re iustitia vs. regnum merkelensis

Ave Guido,

nescito lingunam Graecam antiquam. Sed habeo Latinum Magnum. Ergo mihi non est nisi iterare quaestionem Augustini: Remota iustitia quod sunt regna magna latrocinia?

Salute optima!

Nehmen Sie die Frage des Augustinus durchaus ernst: Was sind Regierungen ohne Gerechtigkeit ? – Nichts als eine große Räuberbande.

Daß die „Bundesregierung“ ohen Gerechtigkeit ist, können Sie unschwer an der Diskussion über die geltenden „Hartz IV“ – Regelsätze ablesen:

Der alleinstehende Erwachsene bekommt € 359,– zum Leben zugebilligt. Davon nimmt ihm „der Staat“, der ihm das Geld gibt, allein über die Mehrwertsteuer € 44,82 wieder ab. Das sind 12,53%. Hinzu kommen nach gängigem Klischee Branntwein- Bier- und Tabaksteuer. – Sehen wir von den anderen „indirekten Steuern“ wie Leuchtmittelsteuer und Kohlepfennig einmal ab, dürfte Otto Normalhatrtzvierempfänger am Ende gut und gern die Hälfte seines „Einkommens“ wieder an „Vater Staat“ abgedrückt haben. – Wenn das „sozial gerecht“ ist, dann stimmt mit meinem Gerechtigkeitsempfinden was nicht. – Kann ja sein.

Aber schauen wir auf die Kinder:

Bei Kindern sieht das etwas anders aus. – Nehmen wir nur die „Pampers-Fraktion“, also die Neugeborenen bis 5-jährigen. – Wohlgemerkt: Auf Pampers, Spielzeug und alles andere, was ein Säugling neben Futter so braucht, lasten 19% Mehrwertsteuer. – Zigaretten und Schnaps fallen bei Säuglingen nicht an, also lassen wir die „Lastersteuern“ außen vor. – Und jetzt müssen Sie mir mal erklären, warum ein Säugling von seinem „stattlichen“ „staatlichen“ Einkommen rund einen Prozentpunkt, also rund 8% mehr Mehrwertsteur bezahlt als ein alleinstehender Erwachsener. Von den € 215,–, die man ihm gnädigweise zum Überleben gewährt, nimmt ihm „der Staat“ über die MwSt genau € 28,46 wieder weg. Und das sind 13,49% seiner Einkünfte. – Babies kommen nun einmal ohne Windeln nicht aus, deswegen kann man mit Fug und Recht behaupten, daß „der Staat“ seinen Kindern die Kohle unterm Hintern wegnimmt. – Und denen, die er so behandelt, mutet er zu, die Schulden, die die „verfassungsmäßigen Organe“ des „Staates“ heute machen, morgen zu bezahlen. – Wenn das „gerecht“ ist, dann stimmt mit meinem Gerechtigkeitsempfinden was nicht, kann ja sein.

Kann aber auch sein, daß es Menschen auf dieser Welt gibt, denen jegliches Gerechtigkeitsgefühl irgendwie abhanden kam. Und die sitzen auf unsere Kosten in den Parlamenten und futtern sich auf unsere Kosten durch die Kantinen und Restaurants. – Kann auch sein – oder?

Ist das „gerecht“? – Ist das „christlich“? – Ist das „liberal“? – Sozialistisch ist es Gott sei Dank (!) nicht, denn „Hartz IV“ ist eine Erfindung der „deutschgrünen Linken“; – deren absolute und endgültige Disqualifikation.

Mit Mhh? – Mhh? – Mhh? – na-ja freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff

Hallo,

wir können gespannt sein, ob uns Guido überhaupt antwortet. – Mit an fast Tödlichkeit grenzender Sicherheit nicht.

Quod erat atque est demonstrandum!

Gruß

Gerhard Altenhoff


Geht Deutschland pleite?

Oktober 12, 2008
Deutschland - er wartet!

Deutschland - er wartet!

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bullshit

Karaoke für die Geier

die deutsche Pleite

Bezüglich dieser Frage war die RHEINISCHE POST ausnahmsweise schneller als die BILD-Zeitung, denn die Headline erschien in der RP genau einen Tag früher als in der BILD. Das ändert nichts daran, daß in beiden Zeitungen die Frage nur halbwahrheitlich beantwortet wurde:

Weder im Kommunismus noch im Kapitalismus, vor allem in seiner heutigen Gestalt des Shareholder-Value-Kapitalismus hat reziprokes Verhalten seinen Platz. Es ist aber auch aus Sicht der menschlichen Evolution unabdingbar. Deswegen ist der Shareholder-Value-Kapitalismus ebenso zum Scheitern verurteilt wie der Kommunismus. Die Frage ist nur, unter welchen Turbulenzerscheinungen er zugrunde gehen wird.

Diese Sätze haben schon einige Jahre auf dem Buckel:

Anfang Mai 2004 wollte ich den nachfolgend wiedergegebenen Text bei OPINIO, der „Leserredaktion” der RHEINISCHEN POST unter dem Titel „Tod der Volkswirschaftslehre” posten. Die Redakteure meinten allerdings, der Text eigne sich nicht. – Nun ist er brutalstmögliche Realität. Der Shareholder-Value-Kapitalismus ist in genau die Turbulenzen geraten, die ich ihm seinerzeit ans Herz gelegt hatte. – Und jetzt läuft alle Welt laut gackernd der Asche hinterher, die der „rote Hahn” vom „guten” Geld hinterläßt. – Dabei kennen doch Merkel und Steinbrück die „Politik des verbrannten Geldes” nur zu gut. – Unter Merkels „Schirmherrschaft” wurden allein auf Rügen allein in den Jahren 1990 bis 1995 zig-Millionen Steuergelder verbraten, ohne daß sich die „Bonner Politik” groß darüber aufgeregt hätte. Den Augenzeugenbericht finden Sie bei www.lulu.com/advocatusdeorum unter dem Titel „Störtebekers Erben – Geschichten aus Merkels Leichenkeller” . Der Steinbrück hat in seiner Eigenschaft als Finanzminister und Ministerpräsident in der Kasse des Landes NRW ein größeres „schwarzes Loch” hinterlassen als die Physiker am CERN je schaffen können. – Wie dem auch sei, jetzt ist das apokalyptische Heulen und Zähneklappern nicht mehr zu überhören. – Merkwürdig, aber vor vier Jahren war die von Steinbrück verteufelte „Gier” noch beim SPD-Chef angesiedelt:

Die Hiobsbotschaften häufen sich: In der „Wirtschaft“ werden exorbitante Gewinne erzielt und trotzdem Arbeitsplätze abgebaut. Franz Müntefering, der unlängst gefordert hatte, dem „Staat“ mehr Geld zu geben, entpuppt sich als Killerdackel, denn zu mehr als zur Wadenbeißerei ist er nicht fähig. Er hat die Ausnahme vor Augen, prügelt aber auf die Regel ein. Das kann nicht gutgehen und wird auch nicht gutgehen. Aber das Getöse, das er damit ausgelöst hat, ist für einen ganz anderen Prozeß, der sich unterdessen abgespielt hat, vielleicht ganz hilfreich.

Denn die „Volkswirtschaftlehre“ konnte still und sanft entschlafen, ohne daß es jemand gemerkt hätte. Eingeschläfert wurde sich an der Universität Zürich, genauer gesagt vom Institute for Emperical Research in Economics. Eine der grundlegenden Arbeiten wurde von Armin Falk als Working Paper Nr 79 unter dem Titel „Homo Oeconomicus versus Homo Reciprocans“ veröffentlicht. Danach entspricht die absolute Mehrheit der Menschen nicht dem Standardmodell der Wirtschaftswissenschaften, die den Menschen für ein streng rational handelnden und nur auf den eigenen Vorteil bedachtes Wesen hält. Die Lehren vor Volks- und Betriebswirtschaft sind ausnahmslos auf dieser Prämisse aufgebaut. Stimmen aber die Prämissen nicht, ist die Lehre falsch.

Ich wußte nichts von den Forschungsarbeiten der Schweizer Volkswirte, als ich 1999 begann, den Tausch-und-teile-Instinkt aus alten Mythen, Berichten über das Verhalten von Schimpansen und dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu extrahieren. Konfuzius und Aristoteles waren vor langer Zeit auch auf diesen Instinkt gestoßen, ohne ihn aber einordnen zu können, weil für sie der Begriff „Instinkt“ noch in ferner Zukunft lag. Das alles hier näher auszuführen, würde zu weit führen, aber ich kann Ihnen versichern, daß Abel den Mordanschlag seines Bruders überlebte. Er mußte nur in der alttestamentarischen Erzähltradition sterben, weil das alttestametarischen Israel eine voll entwickelte Sklavenhaltergesellschaft war. Und Sklaverei ist nun einmal eine eklatante Frustration des Tausch-und-teile-Instinkts.

>>Als ob es eine Ironie des Schicksals gäbe, spiegeln gerade die kulturell vorgegebenen Tötungsweisungen reziprokes Verhalten wider: Auge um Auge, Zahn um Zahn.

Die Todesstrafe, die Blutrache, die „Vergeltungswaffen“ V-1 und V-2, die „Vergeltung“ Israels für palästinensische Terrorangriffe und die „Vergeltung“ Amerikas für das zerstörte World-Trade-Center durch Krieg gegen den Irak haben im reziproken Verhalten ihren Ursprung. Und als hätte es der „moderne“ Mensch nicht schwer genug, aber hier fällt ihm reziprokes Verhalten leichter als beim Zahlen fairer Löhne für ordentliche Arbeit.

Hier redet man seit Adam Smith Kain das Wort. Der alte Früchtefresser, der nichts abgeben will, gewann in der Wirtschaft die Oberhand, obgleich sowohl die klassische chinesische Philosophie als auch die griechische das reziproke Verhalten als Grundlage der Wirtschaft erkannt hatten. Der kindliche Nachahmungstrieb wird wieder einmal Pate gestanden haben. Im Absolutismus gab es nur einen, der sich die Taschen nach Belieben auf Kosten anderer füllen durfte. Nach dem Abschütteln des absolutistischen Jochs konnte im Prinzip jeder diese Rolle übernehmen. Das Echo des Absolutismus, die starren Grenzen zwischen den Bevölkerungsschichten bildete nach der Entmachtung des Adels den Nährboden für das aufstrebende Bürgertum. Seit Generationen kannten die Menschen in Europa nichts anderes, als daß die höheren Schichten die jeweils niederen ausplünderten.

Auf diesen Nährboden fiel 1859 Charles Darwins Arbeit „Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl“. Darwins unvermeidlicher Fehler, der „natürlichen Zuchtwahl“ oder „Selektion“ den aktiven Part im Evolutionsgeschehen zuzubilligen, mündete nach kurzer Zeit in den „Sozialdarwinismus“. Und dieser wiederum führte Schnurstracks an die „Selektionsrampe“ von Auschwitz. Auf unserer Skala ( 1 Jahr entspricht 1 Millimeter )macht das gerade einmal eine Zigarettenlänge aus. Nahezu zeitgleich mit Darwin erschien Karl Marx auf der Weltbühne und stellte seine Theorien vor. Auch der Marxismus blieb von Darwin nicht unbeeinflußt.

Denn der „Kampf ums Dasein“ als Grundlage des Lebens eint Kapitalismus und Kommunismus. (Es ist nicht auszuschließen, daß gerade der „Kampf ums Dasein” englischer Industriearbeiter im 19. Jahrhundert Darwin zu seiner Vorstellung vom Wirken der Evolution inspiriert hatte)

Die „Arbeit“ fing an, mit dem „Kapital“ um die Macht zu rivalisieren.

Man darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen, daß die NSDAP nicht von „Kapitalisten“ gegründet worden war, sondern von Hoffnunglosen, die die Abschlachtungsorgie des ersten Weltkrieges überlebt hatten. Der erste Weltkrieg war zu Beginn noch eine Art „Familienfehde“ der europäischen Fürstenhäuser gewesen. Der „Kampf ums Dasein“ der Weltmodelle gipfelte in den Abschlachtungsorgien des zweiten Weltkriegs, den Abschlachtungsorgien der chinesischen Kulturrevolution und den Abschlachtungsorgien in Südostasien. Vietnam, Laos, Kamboscha.

Das alles mit rationalen Argumenten nicht erklärbar, denn das Scheitern des Kommunismus hatte bereits Aristoteles erkannt. Bezüglich des Gemeineigentums an Land und Erträgen schreibt er:

Wenn die Leute, die die Felder bebauen, andere sind (als die Staatsbürger), dann ist es etwas anderes und die Sache geht leichter; wenn aber die Bürger für sich selbst arbeiten, dann wir der Kommunismus große Schwierigkeiten mit sich bringen. (…) Dagegen wird der Egoismus mit Recht getadelt. Denn dieser besteht nicht darin, daß man sich selbst liebt, sondern daß man sich mehr liebt als man darf: geradeso tadelt man die Habsucht, obwohl jeder etwas zu haben liebt. Es gewährt ja doch auch große Freude, Freunden oder Fremden oder Bekannten zu helfen oder einen Dienst zu erweisen. Das aber ist nur möglich unter der Voraussetzung des Priavteigentums (Älteste Politik, Kap. 2)

Im vorletzten Satz läßt Aristoteles die Neigung zu reziprokem Verhalten anklingen, dessen Wert für das Zusammenleben er in seiner Nikomachischen Ethik nicht zuletzt durch die Worte unterstreicht:

Allerdings bewährt sich die wiedervergeltende Gerechtigkeit in allem auf Gegenseitigkeit beruhenden Verkehr eine zusammenhaltende Kraft, aber nach dem Grundsatz der Proportionalität und nicht der Gleichheit. Denn dadurch, daß er verhältnismäßig Vergeltung ausübt, erhält sich der Staat. Denn entweder versucht man das Böse zu vergelten, weil man ohne das keinen Staat, sondern einen Zustand der Sklaverei hätte, oder das Gute, weil ohne das keine Mitteilung des Guten stattfinden würde, worauf doch die Volksgemeinschaft beruht“ (Nikomachische Ethik, Ethische Tugenden: Gerechtigkeit)

Die konfuzianische Lehre erschließt sich nicht so einfach durch den Ur-Text wie bei Aristoteles, da Konfuzius selbst keine Schriften hinterlassen hat. Ein Bestandteil der konfuzianischen Lehre ist ren, welches „Fähigkeit zur Integration in die Gemeinschaft“ und „Mit-Menschlichkeit“ bedeutet.

In Kapitel XII,22 finden wir den Satz:

(Der Schüler) Fan Chi wollte wissen, was sittliches Verhalten (ren) sei.

Konfuzius antwortete: „Die Menschen lieben.“

Die Menschen lieben, das heißt sich selbst zurücknehmen, sich eben nicht selbst lieben, sondern Eigensucht und Egoismus ablegen und die Expansion des Ego verhindern. (…) Das Verfahren, in welchem ren umgesetzt wird, ist shu, oft als „gegenseitige Rücksichtnahme“. „Reziprozität“ übersetzt. Wir verstehen die folgende Textstelle aus XII, 2 als Erklärung:

Was du selbst nicht wünschst, das tue auch anderen nicht an.“

Auffällig ist die negative Formulierung dieses Grundsatzes, bei der nicht davon ausgegangen wird, daß das, was für einen selbst gut ist, auch für andere gut sein muß; sie bedeutet damit eine stärkere Zurücknahme des Ego im Verhältnis zu einer positiven Formulierung. (Moritz, Ralf, Konfuzius „Gespräche“, Stuttgart 1998, S. 193f

Also stellt auch bei Konfuzius das reziproke Verhalten eines der wichtigsten Verhaltensmuster dar, das für ein geordnetes menschliches Miteinander unabdingbar ist. Aber weder die Kaiser noch die Diktatoren Chinas wollten diesen Teil der konfuzianischen Lehre in die Tat umsetzen.

Weder im Kommunismus noch im Kapitalismus, vor allem in seiner heutigen Gestalt des Shareholder-Value-Kapitalismus hat reziprokes Verhalten seinen Platz. Es ist aber auch aus Sicht der menschlichen Evolution unabdingbar. Deswegen ist der Shareholder-Value-Kapitalismus ebenso zum Scheitern verurteilt wie der Kommunismus. Die Frage ist nur, unter welchen Turbulenzerscheinungen er zugrunde gehen wird.

Das über die Jahrmillionen herausgebildete reziproke Verhalten des Menschen ging nur zu einem geringen Teil verloren, aber das reichte aus, die Welt auf den Kopf zu stellen. Die explosive Verbreitung des Crô-Magnon-Typs trug der Evolution erneut eine turbulente Phase ein, von der niemand sagen kann, wann sie abgeschlossen sein wird. Jeder von uns ist Teil und Zeuge dieses Prozesses. Eines ist allerdings mit Sicherheit auszuschließen: es wird nie gelingen, einen „perfekten“ Menschen zu „züchten“ oder gar durch Genmanipulation zu „kreieren“. Die Evolution läßt sich nicht überholen, und wenn wir es übertreiben, wird sie uns ad acta legen. Und es wird niemand geben, der sich für die Spuren, die wir hinterlassen, interessieren wird. So einfach ist das.

So einfach vollzog sich die Evolution des Menschen. Aber sie ist noch nicht an ihrem Endpunkt angelangt. Wir dürfen gespannt sein, wie sie weitergeht. Trotz allen gegenteiligen Beteuerungen führender Politiker hängt es nicht von uns ab, wie es mit der Menschheit weitergeht. Im Positiven wie im Negativen sind wir zu unbedeutende Lebewesen, als daß sich die Evolution in ihrem Wirken davon großartig beeinflussen ließe. Die Tendenz ist freilich unverkennbar: Alles in der Natur strebt nach Selbstähnlichkeit und Harmonie, nach gleichmäßiger Energieverteilung. Ohne dieses Streben gäbe es keinen osmotischen Druck, ohne osmotischen Druck kein Leben. Die durch das Ungleichgewicht der Energieverteilung bewirkten Ströme sind es, die uns am Leben halten. Wie der Mensch im Alltagsleben nicht mit dem Feuerzeug in den Benzintank hineinleuchten sollte, wie er vermeiden sollte, Stromkreise kurzzuschließen, so muß er dafür Sorge tragen, daß die innerartlichen Energieströme in den Bahnen des Handels und Wandels fließen und nicht durch Plünderung und Krieg wirkungslos verpuffen. Die Prinzipien der Evolution lassen sich durch menschliches Handeln nicht aushebeln. Wir werden uns diesen beugen müssen, es sei denn, wir entschließen uns in einem demokratischen Prozeß für den gemeinschaftlichen Untergang der Menschheit.

Dazu wird es jedoch nicht kommen, denn vielleicht ist es ja wirklich so, wie Hoimar von Ditfurth vor mehr als dreißig Jahren schrieb:

Bei ihren Versuchen, Pflanzen in Atmosphären künstlicher, „nichtirdischer“ Zusammensetzung aufzuziehen, machten amerikanische Raumfahrtbiologen jüngst eine bemerkenswerte Entdeckung. Ihre Schützlinge gediehen am besten nicht etwa in der gewöhnlichen Luft, die wir auf der Erde atmen, sondern in einem experimentell erzeugten Gasgemisch. Am üppigsten wucherten Tomaten, Blumen und andere Alltagsgewächse dann, wenn man das Sauerstoffangebot auf etwas weniger als die Hälfte reduzierte und gleichzeitig den CO2-Anteil – normalerweise nur 0,3% – kräftig erhöhte.

Dieses Resultat erscheint zunächst einmal deshalb bemerkenswert, weil es eine geläufige und ohne großes Nachdenken für selbstverständlich gehaltene Ansicht als Vorurteil entlarvt, die Ansicht nämlich, die auf der Erde herrschenden Bedingungen seinen für alle hier existierenden Lebensformen optimal. Aber die Bedeutung des Befundes der amerikanischen Biologen reicht darüber weit hinaus. Ihr Experiment erweist sich bei näherer Betrachtung als ein Exempel für die von vielen Zeitgenossen noch immer nicht erkannte Tatsache, daß die Menschen heute erst die Erde wirklich kennenlernen, da sie sich anschicken, sie zu verlassen. Erst die Beschäftigung mit dem, was jenseits der Erde liegt, gibt uns die Möglichkeit, zu begreifen, was uns als alltägliche Umwelt umgibt.

Pflanzen setzen bei der Photosynthese Sauerstoff frei. Ohne Pflanzenwelt wäre der Sauerstoffvorrat der Erdatmosphäre innerhalb von etwa drei Jahrhunderten verbraucht, wäre die Erde nach dieser Zeit für Menschen unbewohnbar. Die Versuche der Exobiologen erinnern uns nun daran, daß auch das Umgekehrte gilt. Bevor die Pflanzen auf der Erdoberfläche erschienen, war die Erdatmosphäre praktisch frei von Sauerstoff. Als die Pflanzen ihn zu erzeugen begannen, gab es noch niemanden, dem er hätte nützen können. Er war Abfall. Dieser Abfall reicherte sich in der Atmosphäre unseres Planeten mehr und mehr an bis zu einem Grad, der die Gefahr heraufbeschwor, daß die Pflanzen in dem von ihnen selbst erzeugten Sauerstoff würden ersticken müssen. Der Versuch der Exobiologen zeigt, wie nahe die Entwicklung dieser Gefahrengrenze tatsächlich schon gekommen war.

In dieser kritischen Situation holte die Natur zu einer gewaltigen Anstrengung aus. Sie ließ eine Gattung ganz neuer Lebewesen entstehen, deren Stoffwechsel just so beschaffen war, daß sie Sauerstoff verbrauchten. Während wir gewohnt sind, die Pflanzen einseitige als die Lieferanten des von Tieren und Menschen benötigten Sauerstoffs anzusehen, verschafft uns die Weltraumforschung hier eine Perspektive, die uns das gewohnte Bild aus einem ganz anderen Blickwinkel zeigt.: Wir stehen unsererseits im Dienste pflanzlichen Lebens, das in kurzer Zeit erlöschen würde, besorgten wir und die Tiere nicht laufend das Geschäft der Beseitigung des als Abfall der Photosynthese entstehenden Sauerstoffs

Wenn man auf diesen Aspekt der Dinge erst einmal aufmerksam geworden ist, glaubt man, noch einen anderen seltsamen Zusammenhang zu entdecken. Die Stabilität der wechselseitigen Partnerschaft zwischen dem Reiche pflanzlichen Lebens und dem von Tier und Mensch ist ganz sicher nicht so groß, wie es die Tatsache vermuten lassen könnte, daß sie heute schon seit mindestens einer Milliarde Jahre besteht. Es gibt viele Faktoren, die ihr Gleichgewicht bedrohen. Einer von ihnen ist der Umstand, daß ein beträchtlicher Teil des Kohlenstoffs, der für den Kreislauf ebenso notwendig ist wie Sauerstoff – keine Photosynthese ohne CO2 –, von Anfang an dadurch verlorengegangen ist, daß gewaltige Mengen pflanzlicher Substanz nicht von Tieren gefressen, sondern in der Erdkruste abgelagert und von Sedimenten zugedeckt wurden. Dieser Teil wurde dem Kreislauf folglich laufend entzogen, und zwar, so sollte man meinen, endgültig.

Wieder aber geschieht etwas sehr Erstaunliches: In eben dem Augenblick – in den Proportionen geologischer Epochen –, in dem der systematische Fehler sich auszuwirken beginnt, erscheint wiederum eine neue Lebensform und entfaltet eine Aktivität, deren Auswirkungen die Dinge wie beiläufig wieder ins Lot bringen. Homo faber tritt auf und bohrt tiefe Schächte in die Erdrinde, um den dort begrabenen Kohlenstoff wieder an die Oberfläche zu befördern und durch Verbrennung dem Kreislauf von neuem zuzuführen.

Manchmal wüßte man wirklich gern, wer das Ganze programmiert. (Hoimar v. Ditfurth, Zusammenhänge, Reinbek 1979, S. 18ff)

Wer das Ganze programmiert? – Das Ganze! – Aber das Ganze „programmiert“ nicht. Es wirkt, aber keiner wird je erfahren, wie. Eines jedenfalls steht fest, der 2. Hauptsatz der Thermodynamik duldet auf Dauer keine Energiekonzentrationen an einem Ort. Wie wir gesehen haben, bilden Feuer, Wasser; Luft, Erdball und Zellen ein Gesamtsystem. Keines dieser Teilsysteme kann mehr oder gänzlich andere Eigenschaften haben als das Gesamtsystem selbst, auch der Mensch nicht.

Aus diesem Grunde ist es nicht so falsch, was am Anfang des Dekalogs gesagt wird:

Ich bin der Herr!

Und die Vorstellung der alten Griechen, Göttervater Zeus schleudere die Blitze zur Erde, ist ebenfalls nicht ganz unrichtig. Denn es ist der 2.Hauptsatz der Thermodynamik, der die Trennung elektrischer Ladungen anläßlich eines Gewitters wieder aufhebt. Damit läßt sich das 1. Gebot unschwer in eine physikalische Fassung bringen:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig den zweiten Hauptsatz der Thermodynamik verletzt, mißachtet oder im Einzelfall Für nicht anwendbar erklärt, kann Katastrophen unübersehbaren Ausmaßes für sich und andere bewirken.

Niemand macht uns das Recht streitig, die Wege der Natur zu erforschen. Aber das angemaßte Recht, die Natur zu beherrschen, wird, wenn wir nicht darauf verzichten, uns gnadenlos um die Ohren gehauen.

Das größte Spannungsverhältnis, das der Mensch je auf Erden erzeugt hat, hat er durch Einsperren ungeheurer Energien in die nuklearen Knallfrösche geschaffen. Kehren wir zum Anfang und zum Ohmschen Gesetz zurück: Wie lange können die Isolatoren der nach Entladung drängenden Energie standhalten. Wohlgemerkt, es geht nicht um die Frage, wie lange die Behälter bei guter Pflege halten; der Mensch mit seinen Entscheidungsalternativen ist Bestandteil der „Isolatoren“. Und er ist die entscheidende Schwachstelle im Gesamtsystem. Wie lange kann er die Finger noch weit genug vom „roten Knopf“ weglassen? – Wird es ihm gelingen, Atomwaffen zu delaborieren und das spaltbare Material für uns nutzbringend in Wärme umzurubeln?

Oder wird das eintreten, was anläßlich des „Militärschlags“ der NATO gegen Jugoslawien beinahen eingetreten wäre, demnächst Wirklichkeit:

Der Fehlwurf eines Bombers traf seinerzeit die chinesische Botschaft. Es bedurfte aller nur erdenklichen diplomatischen Anstrengungen, die chinesische Führung davon abzuhalten, dies als „feindseligen Akt“ zu betrachten und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen

Der arme Pilot, dem das Malheur passiert war, hatte dem Kaiser von China nur versehentlich „ins Revier gepinkelt“. Die „diplomatischen Kanäle“ waren intakt und haben gehalten. Was aber ist, wenn ein unpassendes „Bächlein“ über keinen diplomatischen Kanal mehr abfließen kann? – Wenn der, dessen Hose naß wird, ähnlich borniert reagiert wie der Präsident der Vereinigten Staaten auf den 11.9.2001? << G. Altenhoff, Australopithecus Superbus Procrustes – der Mensch, ein Hologramm der Evolution, unv. Manuskript, 2001)

Es würde an dieser Stelle zu weit führen, den zellulären Aufbau und die thermodynamische Natur des Phänomens „Wirtschaft“ näher zu erläutern. Ich verweise insoweit auf meine Ausführungen unter www.bundesadel.de.

„Soziale Spannungen“ sind ganz in Ordnung. Ohne sie gäbe das Phänomen „Wirtschaft“ gar nicht. Aber diese Spannungen sind, in die Sprache der Elektrotechniker übersetzt, Niederspannungen. Lege ich an an ein Niederspannungssystem Hochspannung an, geht es unweigerlich kaputt. Und „soziale Hochspannung“ entsteht unweigerlich bei dauerhafter Verletzung des Tausch-und-teile-Instinkts. Sie entwickeln sich gerade jetzt unter unseren Augen, mitten in Deutschland.

Sie brauchen mir all das, was Sie gelesen haben, nicht zu glauben. Aber wenn Sie mir nicht glauben wollen, machen Sie zumindest folgendes Experiment: Verbinden Sie Ihre Modellbahnanlage unter Umgehung des Trafos unmittelbar mit dem 220 Volt-Netz. Aber informieren Sie bitte vorher die Feuerwehr, damit das Haus Ihrer Nachbarn nicht auch noch abfackelt.

Ich glaube nicht, daß es Ihnen aufgefallen ist, aber ich habe soeben – in aller Weltöffentlichkeit, denn das „Web“ ist die Weltöffentlichkeit – in das Revier eines „staatstragenden“ Wissenschaftszweigs hineingepinkelt. Gut, daß die von „Münte“ angefachte Diskussion alle Aufmerksamkeit auf sich zieht.

Sicher werden Sie jetzt fragen, wie man das Phänomen, das wir „Wirtschaft“ nennen, denn überhaupt wissenschaftlich beschreiben könne, ohne die „Volkswirtschaftslehre“ zu bemühen? Die Antwort liegt nicht fern, aber sie würde den hier gegebenen Rahmen sprengen.

Zum Schluß noch einmal der Kernsatz:

Weder im Kommunismus noch im Kapitalismus, vor allem in seiner heutigen Gestalt des Shareholder-Value-Kapitalismus hat reziprokes Verhalten seinen Platz. Es ist aber auch aus Sicht der menschlichen Evolution unabdingbar. Deswegen ist der Shareholder-Value-Kapitalismus ebenso zum Scheitern verurteilt wie der Kommunismus. Die Frage ist nur, unter welchen Turbulenzerscheinungen er zugrunde gehen wird.

Es ist schon merkwürdig: Noch nie habe ich mir bewußt einen Boxkampf angesehen. Aber nach Abschluß der Korrekturen an diesem Beitrag, der als Leserbrief gedacht war, wollte ich wissen, ob Vitali Klitschko genügend Milchschnitten gegessen hat. – Prompt gibt der Weltmeister wenige Minuten vor 12 den Kampf auf. – Welcher Weltmeister wird den Kampf noch aufgeben? – Der im Geldverbrennen?

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Der Tabak, das Gras und der Salat

Januar 2, 2008

rauchertolernanz.jpgVon: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de

An: leserbriefe@rheinische-post.de

Datum: 01.01.08 22:57:07

Betreff: Kommentar „Raucher-Toleranz“, RP 31.12.07

Inhalt:

Received: from [78.48.33.244] by freemailng5303.web.de with HTTP;

Tue, 01 Jan 2008 22:57:07 +0100

Date: Tue, 01 Jan 2008 22:57:07 +0100

Message-Id: <797723273@web.de>

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wird Gregor Mayntz eigentlich für seine Beiträge bezahlt? – Oder strebt er – wie sein Nachname phonetisch andeutet – die Würde eines Karnevalsprinzen an?

Sein „Salatesser-Gleichnis“ zeigt zumindest, daß er sein Geld nicht wert ist. Nimmt man nämlich eine andere Pflanze, so läßt sich unschwer zeigen, daß Gras erheblich höhere Gefahren in sich birgt als Salatblättchen. Das Rauchen von Gras wird in Deutschland streng bestraft. Das Hineinbeißen wird aber auch von der Bundesregierung direkt gesponsort. Mit ganzseitigen Anzeigen rühren die Rekrutierungsbüros die Werbetrommel. Es locken nun nicht mehr Handgeld und Specksaite, sondern ein sicherer „Arbeitsplatz“. – Daß es nicht eine Berufsgenossenschaft gibt, die sie um „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ der professionellen Grasbeißer kümmert, wird verschwiegen. Die mit angelernter Zerknischtheit vorgetragenen Trauerreden am Sarg eines durch „Arbeit“ vernichteten Menschens beweisen immer wieder, daß die Selbst- und Fremdgefährdung, daß Mord und Selbstmord für Merkel, Volk und Vaterland eine gute Sache sein müssen.

Weit gefehlt, Gregor Mayntz! Das große Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist der militärische Befehl, der ohne die Fähigkeit des Menschen zum „unbedingten“ Gehorsam nicht denkbar wäre. – Der „unbedingte“ Gehorsam ist eine der größten Schwächen, die der Mensch hat. Im Gegensatz zum Bestrafen, das wegen seines Suchtpotentials gefährlich ist, braucht man keine Belohnung, um Menschen zum Gehorsam zu veranlassen. – Man man danach nicht süchtig werden, ihn aber trotzdem unablässig leisten. – Genau das macht das Prinzip von Befehl und Gehorsam so gefährlich. Vergleicht man die Zahlen, sieht die Welt etwas anders aus:

Seit 1900 stirbt im Durchschnitt alle drei Sekunden ein Mensch an den Folgen eigenen oder fremden Gehorsams. Das sind einige Zehnerpotenzen mehr als die von Ihnen erwähnten „Zehntausende“; – es sind 10.000.000, die Jahr für Jahr Opfer des Gehorsams werden.

Beachten Sie bitte die entsprechenden Warnhinweise unter www.gehorsam.wordpress.com. – Sie genügen höchsten EU-Ansprüchen, weil sie „Schockfotos“ enthalten.

Und denken Sie bitte daran, jährlich fallen allein in Deutschland rund 15.000 Personen dem „Ärztepfusch“ zum Opfer. – Wo bleiben die Warnhinweise an den Praxisschildern.

Und offenbar hat Gregor Mayntz den Beitrag seines Kollegen Hans-Ullrich Jörges im „Stern“ vom 13.12.2007 nicht gelesen, in dem Jörges nicht nur die Raucher auffordert, aufzustehen: „Die Praxis muß auch politisch wache Nichtraucher empören“.

Noch ein Schälchen Salat gefällig, Her Mayntz? – Oder ist Ihnen eine Extraportion Gras lieber?

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff

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Bundestag und Sterbehilfe

November 21, 2007

Von: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de

An: dieter.wiefelspuetz@bundestag.de, hubert.hueppe@bundestag.de, ewk@egon-w-kreutzer.de, krimsem@jura.uni-bonn.de

Datum: 20.11.07 23:04:57

Betreff: Rheinische Post v. 20.11.2007 „Sterbehelfer kommen nach Deutschland“

Inhalt:

Received: from [77.183.140.134] by freemailng5302.web.de with HTTP;

Tue, 20 Nov 2007 23:04:57 +0100

Date: Tue, 20 Nov 2007 23:04:57 +0100

Message-Id: 771060620@web.de

Lieber Dieter Wiefelspütz, lieber Hubert Hüppe,

jetzt regt Euch doch bitte nicht künstlich auf. Es ist doch noch gar nicht lange her, da habt Ihr der großen „Sterbehilfeaktion“ im Deutschen Bundestag zugestimmt. – Die Qualifikation des Bundestagsbeschlusses, der die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes an allen Fronten des globalen Bürgerkriegs vorsieht, als „Sterbehilfe“ ist so euphemistisch wie der Begriff „Endlösung“:

Welch ein Zufall! – Am 7.11.2007 platzt die Nachricht herein, in der Schweiz seien zwei Deutsche der „aktiven Sterbehilfe“ zum Opfer gefallen. Am selben Tage strahlte um 20.40 Uhr der Sender „Arte“ Stanley Kubricks Meisterwerk „Wege zum Ruhm“ aus. Auch dieser Film beschäftigt sich mit dem Thema „Sterbehilfe“. – Einer Form von „Sterbehilfe“ freilich, die ganz ohne „Sterbewillige“ auskommt:

Weil es an „Sterbewilligen“ mangelte, die auf den Pfiff des Unteroffiziers hin zum Sterben antreten wollten, entschloß sich ein französischer General, anstelle des deutschen Feindes diesen Leuten mit der eigenen Artillerie „Sterbehilfe“ zu leisten. – Diese Form von Nachhlfeunterricht in „aktiver Sterbehilfe“ fruchtete nicht so recht. Also besann sich der General auf die römische Form der „Sterbehilfe“: Das Dezimieren. Er ließ einige Soldaten durch die Mühlen der Militärjustiz drehen. Die „Sterbewilligkeit“ dieser armen Teufel wurde am Ende dadurch erhöht, daß man sie an einen Pfahl band. Die „Sterbehilfe“ leistete ein Exekutionskommando.

Wie der Zufall es so will, verstarb am Allerheiligentag der Pilot des Flugzeugs, das 70.000 Einwohnern Hiroshimas beim Sterben half.

Bis vor wenigen Wochen konnte man im „Reisebüro des Todes“ die Reise ohne Wiederkehr auch beim Reiseveranstalter Schwarzenegger buchen. – Intravenöser Begrüßungscocktail inklusive!

Erst vor wenigen Wochen kam der Oberste Gerichtshof der USA auf den Gedanken, die „Sterbehilfe“ des „Terminators“ könnte eventuell gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten verstoßen. – Wieder so ein Zufall: Ich suche auf WELT-online nach dem Datum der Entscheidung, und was springt mir ins Auge:

Todesstrafe – im Preisvergleich

Die „staatliche“ Sterbehilfe in ihren absurden Formen ist ohne ein Phänomen nicht denkbar, das man den „unbedingten Gehorsam“ nennt. Den verlangen unsere „Berufspolitiker“ von den „Bürgern in Uniform“. Mit dem Marschbefehl und einem „robusten Mandat“ haben ihnen die „Politiker“ außerdem die „Lizenz zum Sterben“ erteilt. Aber wenn ein Taliban oder „Sebstmordattentäter“ dann tatsächlich „Sterbehilfe“ leistet, ist das Geschrei groß!

Seit 1900 erfreut sich im Durchschnitt alle drei Sekunden ein Mensch der von Seiten des „Staates“ geleisteten „Sterbehilfe“.

Machen Sie doch einmal eine Umfrage zu diesem Thema:

Welche Art des Sterbens würden Sie vorziehen

a.) mit dem „goldenen Schuß“ auf einer Bahnhofstoilette?

b.) mit einem Bauchschuß im Niemandsland?

Wie könnt Ihr euch allen Ernstes des Themas „Beihilfe zur Selbsttötung“ annehmen, ohne dabei puterrot zu werden. Wie ich in meinem Buch „Akte 6/6/44 – Mordsache Private James Ryan – Gottes Antwort auf Kains Frage“ ebenso eindringlich wie eindeutig nachgewiesen habe, ist der „Marschbefehl“ in ein sogenanntes „Krisengebiet“ eine Waffe, weil der Marschbefehl geeignet und bestimmt ist, Menschen zu töten oder zu verletzen. – Ihr habt den Marschbefehl ausgestellt, und Ihr habt den Soldaten, die bislang für Schröder, Volk und Vaterland, aber auch für Merkel, Volk und Vaterland „gefallen“ sind, höchstpersönlich auf dem Gewissen. Aber auch die Menschen, denen die Besatzungen Eurer „Tornados“ beim Sterben geholfen haben.

„Wir können uns diese Provokation des Rechtsstaates nicht gefallen lassen“ – so Ihr Zitat, lieber Hubert Hüppe, gegenüber der Rheinischen Post. Ihr müßt Euch eine noch größere Provokation gefallen lassen, nämlich meinen Gesetzentwurf zu Qualifizierung des „Befehls“ als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

Gemäß Artikel 38 GG sind Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, das bedeutet aber kein Verbot, Aufträge an Abgeordnete zu vergeben oder ihnen Weisungen zu erteilen. – Immerhin ist Ihre Kollegin Bätzing „Drogenbeauftragte der Bundesregierung“. Ihr alle liebt den „Wählerauftrag“. Ich bin „Wähler“ und erteile hiermit den Wählerauftrag, unverzüglich den in der Anlage beigefügten Gesetzesentwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen.

Im übrigen solltet Ihr den größten Zapfenstreich aller Zeiten unverzüglich herbeiführen: Sofortige Entbindung aller Soldaten von Fahneneid und feierlichem Gelöbnis. – Schickt die „Bürger in Uniform“ umgehend nach Hause. Deren Platz ist an der Seite ihrer Frauen und Kinder, nicht an der Front.

Niemand braucht Eure „Lizenz zum Sterben“. – Das wird wohl das wahre Motiv eines Berufspolitikers sein, einmal in den Genuß der Herrschaft über Leben und Tod zu gelangen.

Anliegend finden Sie als PDF Datei mein erwähntes Buch und den Gesetzentwurf, den ich unlängst Ihrem Kollegen Gröhe zugeleitet hatte: – Was soll ich Ihnen sagen, er hat sich nicht einmal für meine „Vorarbeit“ bedankt.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff


Volkstrauertag

November 19, 2007

 

 

osteraufstand.jpg

 

Von: <gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de>

An: poststelle@bpra.bund.de

Kopie: praesident@bundestag.de, leserbriefe@bild.de, redaktion@express.de, redaktion@faz.de, mariam.lau@welt.de, leserbriefe@rheinische-post.de, talkback@the-sun.co.uk, guido.westerwelle@bundestag.de, ra.ingo.nantke@t-online.de, meinung@n24.de, info@phoenix.de, leserbriefe@spiegel.de, leserbriefe@wams.de, forum@welt.de, willy.wimmer@bundestag.de, wissenschaft@welt.de, zentralredaktion@westdeutsche-zeitung.de

 

Datum: 19.11.07 01:01:55

Betreff: Volkstrauertag und Afghanistan-Einsatz

Inhalt:Received: from [77.183.132.7] by freemailng5302.web.de with HTTP;
Mon, 19 Nov 2007 01:01:55 +0100Date: Mon, 19 Nov 2007 01:01:55 +0100

Message-Id: <769462173@web.de>

Lieber Horst Köhler,

Angesichts des jüngsten Beschlusses des „Bundessterbehilfevereins für eine unbestimmte Anzahl unschuldiger Bundeswehrsoldaten“ (BuStHiV-BW) sind Ihre Ausfühungen zum Volkstrauertag mehr als fehl am Platze und neben der Sache gewesen. – Für einen Soldaten gibt es keine „Friedensmission“, für ihn gibt es allenfalls die „Lizenz zum Sterben“, die „der Staat“ Schwerkranken verweigert. Im Zuge dieses geistigen und argumentativen Spagats tauchte die Nachricht über einen neuen Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag auf. – Wie aus dem Nichts, aber wohl auch nicht rein zufällig:

„Seine Karriere verlief schnell und steil. Mit 45 Jahren ist der belgische Jurist Serge Brammertz jetzt ganz oben angekommen: Er wird als Nachfolger von Carla del Ponte Chefankläger am Internationalen Gerichtshof in Den Haag für die Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien. Die Arbeit ist Brammertz vertraut. Seit 2003 ist der gebürtige Eupener bereits in Den Haag und hat sich vor allem mit den Menschenrechtsverletzungen in Uganda, Darfur und der Demokratischen Republik Kongo befasst. Zugleich ermittelt er seit Januar 2006 als UN-Sonderbeauftragter im Fall des ermordeten libanesischen Ex-Ministerpräsidenten Rafik Hariri.“

Der Verfasser des Artikels bekam postwendend von mir eine E-Mail:

Lieber Herr Schiltz,

da wird der gute Herr Brammertz in Zukunft sehr viel zu tun bekommen. Er braucht nur die Akten beim „Chefankläger am Jüngsten Gericht“ anzufordern. Er kann „Akte 6/6/44 – Mordsache Private James Ryan – Die Antwort Gottes auf Kains Frage“ bei www.lulu.com/advocatusdeorum als PDF herunterladen oder als Buch bestellen. – Es ist die Anklageschrift nicht nur gegen die früheren, sondern vor allem gegen die gegewärtigen „Kriegsherren“. – Einen kleinen Vorgeschmack mag meine Mail an Frau Zypries geben:

Auszug aus meiner Mail an Brigitte Zypies:

Von: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de

An: brigitte.zypries@bundestag.deDatum: 13.11.07 23:55:02

Betreff: Sterbehilfe

Inhalt:Received: from [149.225.64.251] by freemailng5301.web.de with HTTP;Tue, 13 Nov 2007 23:55:02 +0100Date: Tue, 13 Nov 2007 23:55:02 +0100 Message-Id: <766997488@web.de>

Liebe Frau Brigitte,

quelle Zyprise! – Welch eine Überraschung! – Immer wieder ist es für den Souverän dieses Landes erstaunlich, daß seine Dienerschaft im Kreise seiner „Stellvertreter” leichter erreichbar ist als auf dem Dienstweg.- Wie dem auch sei, la Zyprise wird riesengroß, wenn eine Dienerin des Souveräns plötzlich und unerwartet als „Kommentatorin” in der „Presse” auftaucht. – Die Presse, auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts „Garant” der freien Meinungsäußerung, beschäftigt als „Gastkommentatoren” Mitglieder der „Regierung”. Das kann doch wohl nicht sein. Da stellt sich doch glatt die Frage nach der „Gewaltenteilung”. – Wenn all das auch den Anschein hat, eher der Verfassung der Republik Lummerland zu entsprechen als dem Grundgesetz, lassen wir die dadurch aufgeworfenen Fragen zunächst einmal offen, denn es geht hier primär um die sogenannte „Sterbehilfe”, die gegenwärtig Furore macht:

Welch ein Zufall! – Am 7.11.2007 platzt die Nachricht herein, in der Schweiz seien zwei Deutsche der „aktiven Sterbehilfe“ zum Opfer gefallen. Am selben Tage strahlte um 20.40 Uhr der Sender „Arte“ Stanley Kubricks Meisterwerk „Wege zum Ruhm“ aus. Auch dieser Film beschäftigt sich mit dem Thema „Sterbehilfe“. – Einer Form von „Sterbehilfe“ freilich, die ganz ohne „Sterbewillige“ auskommt:

Weil es an „Sterbewilligen“ mangelte, die auf den Pfiff des Unteroffiziers hin zum Sterben antreten wollten, entschloß sich ein französischer General, anstelle des deutschen Feindes diesen Leuten mit der eigenen Artillerie „Sterbehilfe“ zu leisten. – Diese Form von Nachhlfeunterricht in „aktiver Sterbehilfe“ fruchtete nicht so recht. Also besann sich der General auf die römische Form der „Sterbehilfe“: Das Dezimieren. Er ließ einige Soldaten durch die Mühlen der Militärjustiz drehen. Die „Sterbewilligkeit“ dieser armen Teufel wurde am Ende dadurch erhöht, daß man sie an einen Pfahl band. Die „Sterbehilfe“ leistete ein Exekutionskommando.

„Wie der Zufall es so will, verstarb am Allerheiligentag der Pilot des Flugzeugs, das 70.000 Einwohnern Hiroshimas beim Sterben half.

Bis vor wenigen Wochen konnte man im „Reisebüro des Todes“ die Reise ohne Wiederkehr auch beim Reiseveranstalter Schwarzenegger buchen. – Intravenöser Begrüßungscocktail inklusive!

Erst vor wenigen Wochen kam der Oberste Gerichtshof der USA auf den Gedanken, die „Sterbehilfe“ des „Terminators“ könnte eventuell gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten verstoßen. – Wieder so ein Zufall: Ich suche auf WELT-online nach dem Datum der Entscheidung, und was springt mir ins Auge:

Todesstrafe – im Preisvergleich

Die „staatliche“ Sterbehilfe in ihren absurden Formen ist ohne ein Phänomen nicht denkbar, das man den „unbedingten Gehorsam“ nennt. Den verlangen unsere „Berufspolitiker“ von den „Bürgern in Uniform“. Mit dem Marschbefehl und einem „robusten Mandat“ haben ihnen die „Politiker“ außerdem die „Lizenz zum Sterben“ erteilt. Aber wenn ein Taliban oder „Sebstmordattentäter“ dann tatsächlich „Sterbehilfe“ leistet, ist das Geschrei groß!

Seit 1900 erfreut sich im Durchschnitt alle drei Sekunden ein Mensch der von Seiten des „Staates“ geleisteten „Sterbehilfe.

Machen Sie doch einmal eine Umfrage zu diesem Thema:

Welche Art des Sterbens würden Sie vorziehen

a.)mit dem „goldenen Schuß“ auf einer Bahnhofstoilette?

b.)mit einem Bauchschuß im Niemandsland?

Nun spricht sich die Brigitte Zypriess in der BILD AM SONNTAG gegen die „aktive” Sterbehilfe aus. Daraus muß sie die Konsequenzen ziehen:

Der Souverän dieses unseres Landes erwartet von seiner Dienerin, daß sie sich mit demselben Enthusiasmus für die umgehende Rückkehr der Bundeswehrsoldaten „heim in die Republik” einsetzt, wie sie gegen die „Sterbehilfe” streitet. Jede Verletzung, die ein Bundeswehrsoldat im Einsatz außerhalb des „Geltungsbereichs des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland” infolge des Handelns eines Dritten erleidet, ist ab Zugang dieser Mail der Brigitte Zypriess voll und ganz zuzurechnen. Denn sie ist mit der Nase darauf gestoßen worden, daß es nicht Recht sein kann, anderen Menschen die „Lizenz zum Sterben” für Merkel, Volk und Vaterland zu erteilen. Sie nimmt Tod und schwere Verletzungen dieser Menschen billigend in Kauf. (…)Für Ihre freundliche Kenntnisnahme und Bemühungen danke ich im voraus. Es grüßt Sie

Ihr Souverän

Gerhard Altenhoff

(Ende Zitat)

Im übrigen finden Sie auf meiner Homepage unter der Kategorie „Recht und Gesetz“ einen Gesetzentwurf zum Thema „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. – Der heutige Parlamentsbeschluß zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes spricht dem (wider-)natürlich Hohn.

MfG

Altenhoff

Da werden am Horn von Afrika, in der Levante und am Hindukusch die Milliarden im wahrsten Sinne des Wortes verpulvert, die im „Kampf“ gegen die Kinderarmut dringend gebraucht werden. – Das kommt noch hinzu.

„Der Staat“, die Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, dessen oberster Repräsentant Sie sind, versagt auf allen Ebenen der Politik. – Schluuck! – Wenn man „Politik“ als „das Organisieren der Erledigung von Gemeinschaftsaufgaben“ definiert, ist das Versagen der Politik offensichtlich.

Wegen des damals schon chronischen Personalmangels in deutschen Kliniken durfen am 4.6.1978mein Bruder und ich die noch verbliebenen 48 Kg meines Vaters auf sein Sterbebett leben. er verstarb an einem „amtlich anerkannten“ Kriegsleiden. – Sein Vater wurde im Februar 1945 auf der Kellertreppe von einem Granatsplitter „erwischt“, als die Amerikaner sieben Wochen lang ihre Arsenale auf Düsseldorf leerschossen. Von meinem Großonkel Gerhard Winning blieb eine abgebrochene Tabakspfeife und die Erkennungsmarke übrig. Der Zwillingsbruder meines Vaters erlag den Strapazen des Krieges 1947.

Und ich Depp spielte während meiner „aktiven Dienstzeit“ (1973/74) doch ernsthaft mit dem Gedanken, Berufssoldat zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff

 

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HERZLICH WILLKOMMEN IN DER „DDR-LIGHT“ – römisch 2

Juli 5, 2007

EXPRESS vom 4.7.2007 S. 2

Liebe Frau Bundesbroilerbrutzlerin,

seit Beginn Ihrer Amtszeit haben Sie dem Souverän dieses unseres Landes ein Ei nach dem anderen gebraten. Nun wollen Sie uns offenbar mit volkseigenen Broilern abspeisen. Wir kennen freilich noch nicht die „Sättigungsbeilage“, die Sie dazu servieren möchten. Auch wäre es interessant zu erfahren, welche Vorspeisen angedacht sind: Ein Teller Soljanka oder ein Schälchen Würzfleisch?

 


Tornados über Karlsruhe

Juli 4, 2007

Einspruch, Euer Ehren!

Da hat doch tatsächlich das Bundesverfassungsgericht seine Hausaufgaben nicht gemacht.

 

„Die Staatsgewalt“ unterstellt den Bürgern auch dann Gesetzeskenntnis, wenn diese durch den Paragraphendschungel nicht mehr durchblicken, nämlich gerade im Bereich der Straf- und Bußgeldbewehrten Verwaltungsvorschriften. Mit „Inkrafttreten“ des Gesetzes hat sich der Bürger an die Vorschriften der „Staatsgewalt“ zu halten. Basta!

 

Die „Staatsgewalten“ – es gibt drei davon – müssen aber selbst den Anforderungen Genüge tun, die sich anderen abverlangen. Demgemäß haben sich sowohl die gesetzgebende, die vollziehende und auch die rechtsprechende Gewalt über die Dinge umfassend zu informieren, die für ihre Entscheidungen möglicherweise ausschlaggebend sind. Udo Di Fabio, der die mündliche Urteilsbegründung zur „Tornado-Entscheidung“ vorgetragen hat, wurde per E-Mail mit der Nase darauf gestoßen: Die Entsendung von Soldaten in Gebiete, in denen das Todesrisiko, dem ein Soldat im Einsatz nun einmal ausgesetzt ist, jederzeit Wirklichkeit werden kann, läßt sich als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ darstellen. Ferner hatte di Fabio ohne Probleme Zugang zu meinem Buch Akte 6/6/44 –Mordsache Private James Ryan, worin ich eindeutig nachgewiesen hatte, daß der Marschbefehl nichts anderes ist als eine Mordwaffe.

 

Aber, das ist seit den Tagen der Pharaonen unverwechselbares Kennzeichen der „Staatsgewalt“, die „Staatsgewalt“, bzw. deren Inhaber sind ignorant und unbelehrbar. – Es war also nichts anderes zu erwarten.

 

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts mögen den Tornado-Einsatz in Afghanistan für verfassungskonform halten, sie gehen jedoch bei ihrer Entscheidung von einer Grundannahme aus, die unzutreffend ist. Das gesamte Urteilsgebäude gerät dadurch ins Wanken:

 

Angeblich soll am 11.9.2001 der „Bündnisfall“ eingetreten sein. Das aber ist falsch.

 

4. Da die „Bündnisfrage“ bereits unmittelbar nach dem Anschlag auf WTC und Pentagon gestellt und positiv beantwortet worden war, wurde meines Erachtens bereits am 11.9.2001 die Entscheidung getroffen, einen Krieg anzuzetteln. – Ich hatte bereits damals im Familenkreis orakelt, daß die Entscheidung in Richtung Krieg Voraussetzung für das Stellen der Frage ist. Alle anderen Entscheidungen waren damit unausweichlich vorgezeichnet und keine eigentlichen Entscheidungen mehr. Als der Kanzler dann die uneingeschränkte Solidarität „Deutschlands“ verkündete und Peter Struck nebst uns allen Amerikaner wurde, bemerkte ich dazu „August ‘14 läßt grüßen.“ Denn Art. 5 des NATO-Vertrages setzt voraus, daß ein Bündnisstaat mit „Waffengewalt“ angegriffen wird. Aus dem Sinn und Zweck der NATO als Verteidigungsbündnis und damit als „Kampfgemeinschaft“, ergibt sich zwanglos, daß der Waffenbegriff des Art. 5 eng auszulegen ist. Waffe im Sinne des Art 5 kann daher nur ein Gegenstand sein, der geeignet und bestimmt ist, Menschen zu töten oder Sachen zu zerstören. Der Schwerpunkt der Definition liegt dabei auf dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes. Panzer und Kanonen taugen zu nichts anderem als zum Töten von Menschen und zur Zerstörung von Sachen. Das gleiche gilt für ein MG oder eine Kalaschnikow. Ein Jagdgewehr fällt hingegen ebensowenig unter den Waffenbegriff des Art. 5 wie ein Küchenmesser. Beide Sachen können zwar ebenfalls als Waffe gegen Menschen eingesetzt werden, allerdings wäre dieser Gebrauch mit der Zweckbestimmung nicht vereinbar. Verkehrsflugzeuge, auch wenn sie als Kerosinbomben zweckentfremdet werden, können demnach ebenfalls keine Waffen im Sinne des Art. 5 sein. Warum verbietet sich eine weite Auslegung des Waffenbegriffs? – Weil sonst ein randalierender Steinewerfer in Nordirland den Bündnisfall auslösen könnte, sofern er Staatsangehöriger der Republik Irland wäre, denn damit käme nach der gegenwärtigen Lesart des Art. 5 der „Angriff“ von „außen“, vorausgesetzt natürlich, der Stein trifft einen Untertanen Ihrer Majestät.

 

George W. und seine Verbündeten haben dem „internationalen Terrorismus“ den Kampf angesagt und die Zerschlagung von Osamas „internationalem Terrornetzwerk angekündigt. Diesem „Endziel“ dienen die Bombardements in Afghanistan. Die Medien kolportieren diese Propaganda mit großem Eifer unreflektiert mit einer erschreckenden „Selbstgleichschaltung“. Seitdem es das Internet gibt, weiß fast jedes Kind, daß Netzwerke nicht dadurch vernichtet werden können, daß man den einen oder anderen Knoten zerstört. Das Internet ist ja vom Militär dazu erschaffen worden, auch bei großflächigen Störungen der Kommunikation die Nachrichtenübermittlung sicherzustellen. Ein „Enthauptungsschlag“ gegen Bin Laden könnte folglich nur dann dem „internationalen Terrorismus“ Einhalt gebieten, wenn dessen „Netzwerk“ hierarchisch strukturiert wäre wie einst die SS. Des weiteren ist die Behauptung, man könne einen -ismus mit Waffengewalt bekämpfen, unsinnig. Waffen können Wirkung nur gegen Menschen entfalten, nicht aber gegen geistige Konstrukte. Das haben alle Kriege des 20. Jahrhunderts gezeigt. Und es sind dieselben, die vehement für die Errichtung von Mahnmalen eintreten, die die Mahnung des Mahnmals nicht vernehmen wollen

 

6. Wenn eine Resolution des UN-Sicherheitsrates Bomben auf Afghanistan als „Selbstverteidigung“ überhaupt rechtfertigen kann, mit dem Auswechseln der Kriegsziele auf die „Beseitigung“ des Taliban-Regimes ist die Grenze der Verteidigung mit Sicherheit überschritten, zumal die Afghanen Kollateralschäden im eigenen Interesse (!) hinnehmen sollen. Abstruser kann eine Argumentation eigentlich gar nicht mehr sein. Aber weder für den „Führer“ noch für seine Vasallen Tony und Gerhard gibt es ein Zurück. Dieses Triumvirat kann die Kampfhandlungen nicht beenden, ohne das Gesicht zu verlieren. – Und sein Gesicht verliert man nicht, egal, wer und wie viele dabei draufgehen. Am 7.10. 2001 war der Point-of-no-return überschritten. (Gerhard Altenhoff, unveröffentlichte Denkschrift zur Frage von Krieg und Frieden, 27.11.2001)

 

Wie der Zufall es so wollte, tippte ich die Worte „Verkehrsflugzeuge, auch wenn sie als Kerosinbomben zweckentfremdet werden, können demnach ebenfalls keine Waffen im Sinne des Art. 5 sein.“ Am 11.11.2001 in die Maschine. Einen Tag später, am 12.11.2001 fiel eine Passagiermaschine in einem New Yorker Vorort als „Kerosinbombe“ vom Himmel. – Das NTSB stellte später fest, daß dies der erste Unfall in der Luftfahrtgeschichte war, der von einer Wirbelschleppe ausgelöst worden war. Wirbelschleppen sind vertikale Mini-Hurricanes, die sich hinter Flugzeugen bilden. Eine Wirbelschleppe hatte der Maschine einfach das Leitwerk weggerissen und sie so zum Absturz gebracht.

 

Wenn die Anschläge vom 11.9.2001 keinen Bündnisfall auslösen konnten, war und ist das bewaffnete Vordringen auf afghanisches Territorium nichts anderes als ein Angriffskrieg.

 

Die Fabio geht in seiner Urteilsbegründung auch auf den NATO-Einsatz im, früheren Jugoslawien ein. – Diese Attacke der NATO gegen das Milosevic-Regime hätte man ohne weiteres auf den allgemeinen Rechtfertigungsgrund der Notwehr stützen können, die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, haben Vorrang vor internationalen Verträgen und Bündnissen.

 

So hätte es auch 1999 sein können:

 

Der Begriff „Krieg“ paßt definitionsgemäß erst recht nicht auf das Vorgehen der serbischen Soldaten gegenüber den Kosovaren. Darauf werde ich noch zurückkommen, denn zunächst gilt es, die formale Rolle der NATO in diesem Konflikt zu beleuchten.

 

Die an den Bombardements beteiligten Soldaten setzen zur Erfüllung dieser Aufgabe ihr Leben aufs Spiel. Nun gibt es aber neben dem Militär in aller Welt Menschen, die uniformiert und bewaffnet sind, und die jeden Tag im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls ihr Leben aufs Spiel setzen. Man bezeichnet sie als Polizisten.

 

Aufgabe der Polizei ist in allen Rechtskulturen dieser Welt die Gefahrenabwehr. Die Kernaufgabe der Polizei besteht darin, die Individualgüter Leben, Gesundheit, Freiheit, Vermögen und Ehre zu schützen, denen Gefahren durch menschliches Handeln oder Nichthandeln, durch Tiere oder auch durch Naturereignisse drohen.

 

Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind Polizisten in aller Welt ermächtigt, unmittelbaren Zwang, sprich Gewalt, mitunter auch in der Weise anzuwenden, die den Tod zur Folge hat. Drei markante Beispiele: Jeder Deutsche, der älter ist als 37 Jahre erinnert sich noch an die Geiselnahme anläßlich der Olympischen Spiele in München. Hier forderte der Polizeieinsatz Todesopfer unter den Geiseln. Dank der filmischen Aufarbeitung weiß heute jedes Kind, was sich 1977 in Mogadischu ereignete. Auch die GSG 9 ist eine Polizeitruppe. Daß bei der Befreiung der „Landshut“ unter den Geiseln keine Opfer zu beklagen waren, grenzt nun wirklich schon an ein kleines Wunder. Bei der Geiselnahme von Gladbeck, die vor einigen Jahren live übertragen und zum Medienspektakel wurde, fanden Geiseln den Tod. Aber niemand wird bestreiten wollen, daß der Waffeneinsatz der Befreiung der Geiseln diente.

 

Erklärtes und auch tatsächlich verfolgtes Ziel der NATO ist es, dem Treiben des Milosevic und seiner Helfershelfer im Kosovo ein Ende zu setzen. Die Staatengemeinschaft verfolgt damit Ziele, die im klassischen Sinne Polizeiangelegenheiten sind.

 

Die NATO ziert sich zwar, in die Rolle des Weltpolizisten zu schlüpfen, ihre neue Strategie weist aber schon jetzt eindeutig in diese Richtung.

 

Freilich wird sich hier die Frage nach der Eingriffsermächtigung stellen. Ein internationales Polizeirecht, aufgrund dessen die NATO in diesem Sinne tätig werden darf, fehlt. Das Schicksal der vertriebenen Kosovaren, aber auch anderer Völker in der Vergangenheit macht deutlich, daß die Schaffung eines internationalen Polizeirechts durch die Vereinten Nationen dringend erforderlich ist. Unmittelbar bedrohten Völkern bzw. Volksgruppen ist es m.E. nicht zuzumuten, daß sich erst der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen lange und ausgiebig mit der Sache beschäftigt; eine tatsächliche Abwendung von Gefahren daran scheitert, daß sich der Weltsicherheitsrat mal wieder nicht einigen kann. Hier sind klare Regeln notwendig, deren Schaffung zwar schwer sein wird, die aber verläßlicher sein werden als die UNO jetzt. Das würde der NATO auch die formale Übernahme der neuen Aufgabe erleichtern und Diskussionen, wie sie jetzt geführt werden, überflüssig machen. Und ich sage es ganz deutlich, diese Diskussion wird auf Kosten meiner albanischen Mitmenschen geführt, die heimatlos gemacht wurden und werden.

 

Ich will diese Problematik hier nicht weiter erörtern, denn m.E. ergibt sich die Legitimation der NATO-Soldaten aus einem ganz anderen Grund, wobei ich vorausschicken muß, daß ich die nachfolgende Stellungnahme unmittelbar an Milosevic festmache, weil er als Inhaber der Kommandogewalt mit einem zwei Worte umfassenden Befehl alles beenden könnte. Dieser lautet: „Feuer einstellen!“. Auf diesen Befehl wartete die NATO vor Beginn der Bombenangriffe und sie wartet auch heute noch darauf. Und niemand wird auch dem Dümmsten je weismachen können, daß Milosevic von seinen Generälen ausgetrickst wird und diese oder Unterführer der Truppen eigenmächtig marodierend durch den Kosovo ziehen. So etwas zu behaupten, das ist genauso dumm wie der Satz „Wenn das der Führer gewußt hätte.“ Wer je den Apparat eines Despoten kennengelernt hat, der weiß, das in ihm grundsätzlich nichts, aber auch gar nichts ohne allerhöchstes Wissen und Wollen geschieht. Eigenmächtiges Handeln ist schließlich Meuterei. Im guten wie im bösen. Auch gibt es viel zu viele Apparatschiks die „nach oben“ petzen, als das ein Ausscheren aus der Linie unbemerkt möglich wäre. – Das ist die Lektion Despotismus, die mich Ex- IM Eckfeldt gelehrt hat.

 

Mir ist völlig unverständlich, warum Sie, Ihre Fachminister und auch die Mitglieder des Bundestages augenscheinlich den Blick ins Strafgesetzbuch scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

 

Dort findet sich nämlich unter § 220a der Straftatbestand des Völkermordes. Nach Absatz 1 dieser Vorschrift wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, (Ziffer 1)Mitglieder der Gruppe tötet, (Ziffer 2) Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 224 bezeichneten Art, zufügt, (Ziffer 3) die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen. Die nachgeordneten Ziffern sind hier wohl nicht relevant.

 

Die Bilder, die uns tagtäglich aus Mazedonien und Albanien erreichen, sprechen wohl für sich selbst. Der Milosevic läßt im Kosovo Menschen töten, eben weil sie Albaner sind. Es werden Menschen schwer verletzt. Die Kosovaren werden in ihrer Gesamtheit unter Lebensbedingungen gestellt, die sich dazu eignen, deren körperliche Zerstörung herbeizuführen. Die Lebensbedingungen, unter die die Kosovo-Albaner gestellt werden, eigenen sich durchaus, deren körperliche Zerstörung herbeizuführen. Zu diesem Zwecke eignen sich vor allem Lebensbedingungen, die Unterernährung, Krankheit und Seuche zur Folge haben. Rechtsprechung zu diesem Tatbestandsmerkmal gibt es nicht, auch die Kommentierungen hierzu schweigen. Die Verhältnisse in den Lagern des Dritten Reiches aber bilden den Hintergrund für die Einbeziehung dieses Tatbestandsmerkmals. Allein, um die Insassen der Konzentrationslager war Stacheldraht gezogen, sie konnten nicht weglaufen. Die Kosovaren sind gezwungen wegzulaufen, um dem sicheren Tod zu entgehen. Es werden den Kosovaren ihre Behausungen genommen, sie werden fortgeschickt mit dem, was sie am Leibe tragen. Diese Menschen haben auch keine Nahrungsmittelvorräte, denn sie sind ja ausgeplündert worden. In einer Welt, in der Mensch zur Befriedigung seiner Grundbedürfnisse grundsätzlich auf den Austausch von Geld und Gütern angewiesen ist, kann das den Hungertod bedeuten. Viele tausend Menschen an einem Ort ohne die Möglichkeit, ein Mindestmaß an Körperhygiene zu betreiben, sind darüber hinaus von Seuchen unmittelbar bedroht. Jeder Mensch, ob er will oder nicht, produziert täglich ca. 1 Kg Exkremente. Tausend Menschen hinterlassen davon eine Tonne. Kein 120 -Literfaß, wohlgemerkt, eine Gewichtstonne. Wenn Zehntausende ohne Obdach durch das Land ziehen, dann entspricht ihre tägliche Hinterlassenschaft ganzen LKW-Ladungen. Die können in Gebirgsbächen oder am Straßenrand nicht mehr ordnungsgemäß entsorgt werden. Das führt zwangsläufig zur Entstehung und Ausbreitung von Krankheiten und Seuchen, die wiederum den Tod vieler zur Folge haben, wenn, nein nicht wenn, weil eine ausreichende medizinische Versorgung nicht vorhanden ist. Die Vertreibung ist daher durchaus zur Vernichtung der Volksgruppe geeignet. Hierzu zu rechnen ist auch der Mißbrauch von Kosovaren als menschliche Schutzschilde gegenüber den NATO-Bombardements, denn sie werden damit unmittelbarer Lebensgefahr, ja dem sicheren Tod ausgesetzt. Daß die von Milosevic und seinen Schergen vorgenommenen Handlungen letztendlich nicht zum Untergang der Kosovaren führen wird, spielt keine Rolle, denn für die Tatbestandserfüllung reicht es aus, daß sich die Tathandlung dazu eignet. Und das dürfte unbestreitbar sein. Die heute vorhandene logistische Möglichkeit, Hunderttausende von Menschen über große Entfernungen hinweg umgehend zu versorgen, konnte der Gesetzgeber im Jahre 1954 nicht vorhersehen und berücksichtigen. Dieser Umstand kann und darf dem Täter aber nicht zugute kommen.

 

Nein, es ist keine „Ethnische Säuberung“, es ist keine einfache Vertreibung. Auch der Begriff Menschenrechtsverletzungen ist verharmlosend. Wie oben dargelegt, ist es erst recht kein Krieg, den die serbischen Truppen auf Geheiß ihres Herrn im Kosovo führen. Das ist kein anderer Staat, den der Milosevic unter Feuer nimmt, es sind seine eigenen Landsleute! – Diese Ausgeburt der Hölle hat einen schrecklichen Namen: Völkermord. Die Truppen des Milosevic sind auch keine Soldaten, sondern Völkermörder in Uniform. Entgegen der Auffassung von Michel Friedmann lassen sich die Vorgänge im Kosovo durchaus mit Auschwitz vergleichen. Freilich setzt das voraus, daß man unter „vergleichen“ die Herausarbeitung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden versteht. – Maßstab ist der Straftatbestand des Völkermordes. Verwendet man dagegen die Begriffe Vergleich und Gleichsetzung synonym, kommt man zwangsläufig durcheinander und produziert endlos Mißverständnisse.

 

Ein Völkermord, das liegt auf der Hand, kann unter keinen Umständen gerechtfertigt werden.

 

Der deutsche Gesetzgeber hat den § 220a StGB in die Welt gesetzt und ihn Völkermord getauft. Herr Bundeskanzler, nennen Sie das Kind gefälligst jetzt auch beim Namen! Und bezeichnen Sie den Milosevic auch als mutmaßlichen Völkermörder. Ich verwende den Begriff mutmaßlich, weil er schließlich nicht rechtskräftig verurteilt ist und es durchaus nicht ausgeschlossen erscheint, daß er zurechnungsunfähig ist.

 

Kommt jetzt der Einwand, das stünde zwar im deutschen Strafgesetzbuch, aber wohl nicht im jugoslawischen? – Sollte er kommen, zählt er nicht. Nach § 6, Ziffer 1 StGB gilt das deutsche Strafrecht, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch für einen im Ausland begangenen Völkermord. Auch das, was im Kosovo geschieht, ist nach deutschem Strafrecht zu beurteilen.

 

Wer aber die rechtlich zutreffende Bezeichnung für eine Tat wählt, muß auch die Konsequenzen ziehen und die Frage stellen, wie das Vorgehen der NATO demgegenüber zu beurteilen ist. Damit sind wir beim ältesten und fundamentalsten aller Menschenrechte angelangt, das in aller Welt respektiert wird. Es ist das Recht, sich seiner Haut zu wehren, eben das Notwehrrecht. Das deutsche Strafgesetzbuch definiert in § 32 Abs. 2 Notwehr als diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 

Daß der Völkermord im Kosovo ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff ist, wird wohl nur Gregor Gysi bestreiten wollen. Und gegenüber dem schlimmsten aller denkbaren Verbrechen dürfte im wahrsten Sinne des Wortes jedes Mittel recht sein. Auch dann, wenn es nur noch darum gehen kann, das zu retten, was zu retten ist.

 

Hier zeigt sich eine Eigentümlichkeit des Völkermordes, die der Gesetzgeber wohl nicht bedacht hat und in Anbetracht der Unvorstellbarkeit derartiger Vorkommnisse in der Zukunft wohl nicht bedenken konnte: Es ist ein Verbrechen, das ein Einzeltäter schlechterdings nicht begehen kann. Vielmehr setzt es eine letztlich militärisch strukturierte und ausgerüstete Organisation voraus, die die Tat ausführt. Solche Organisationen können sich kaum auf privater Basis errichten lassen, sie sind eigentlich nur als Bestandteil totalitärer Systeme denkbar. Der Völkermord entpuppt sich damit als Verbrechen, das sozusagen nur „von Staats wegen“ begangen werden kann. Aus der Dimension dieses Verbrechens folgt auch die Frage, ob der nach § 220a Ziffer 3 StGB zu beurteilende Angriff nicht erst dann beendet ist, wenn die Kosovo – Albaner in ihre Heimat zurückkehren können. Diese Frage ist aber zur Zeit nicht aktuell, aber man kann schon mal darüber nachdenken.

 

Um einen Völkermord von sich oder einem Dritten abzuwenden, ist offenbar tatsächlich der Einsatz einer kompletten Militärmaschinerie erforderlich. Wenn man die unmittelbar handelnden Personen schon nicht von ihrem Tun abhalten kann, so erscheint die Zerstörung der Tatwerkzeuge durchaus als geeignetes Mittel, den Angriff letztlich abzuwenden. Tatwerkzeug hier und jetzt sind Munition und Treibstoffe und, man mag es kaum glauben, dazu gehören auch Verkehrswege, auf denen der Nachschub für die unmittelbar Handelnden transportiert wird oder mutmaßlich transportiert werden soll. Da die Propagandamaschinerie der serbischen Medien das serbische Volk über die tatsächlichen Verhältnisse im Kosovo nicht aufklärt, sondern sich zum Sprachrohr des Milosevic degradieren läßt und seine Berichterstattung verhindert, daß das serbische Volk eventuell selbst für Abhilfe sorgen kann, ist auch die Vernichtung aller elektronischen und Printmedien gerechtfertigt. Die Opfer, die sich der Sensenmann bei der Bombardierung des Belgrader Senders genommen hat, sind nicht zu beklagen oder zu bedauern.

 

Die Notwehrlage hebt auch für die Dauer des Angriffs das staatliche Gewaltmonopol auf. Um mir die rechtlichen Gegebenheiten einer Notwehrlage besser einprägen zu können, habe ich mir während des Studiums das Bild eingeprägt, daß der Angreifer gegenüber dem in Notwehr Handelnden den Mantel seiner eigenen Rechte ablegt. Da insbesondere bei Straftaten gegen Leib und Leben auch die Tötung des Angreifers gerechtfertigt ist, hat dieser sich aller, aber auch wirklich aller Rechte entledigt. Gegenwärtig hat Slobodan Milosevic also keine Rechte mehr. Praktisch ist er vogelfrei. Natürlich nicht nur er, alle Beteiligten.

 

Warum aber meint Herr Staatsminister Verheugen anläßlich eines Fernsehinterviews, man könne „Herrn“ Milosevic kein Killerkommando auf den Hals hetzen; warum sprechen manche Journalisten und Jürgen W. Möllemann von „Tyrannenmord“? – Warum wird über den Einsatz von Bodentruppen diskutiert, der mit einem unermeßlichen Blutzoll zu bezahlen wäre. Warum diskutiert man nicht öffentlich über einen „Enthauptungsschlag“ gegen die Völkermordmaschinerie des „Herrn“ Milosevic? – Warum will man ihn denn verschonen.? Das Völkerrecht hier ins Spiel zu bringen, ist absurd. Denn auch völkerrechtliche Normen können das Recht auf Selbstverteidigung nicht außer Kraft setzen. Das Gewaltmonopol gegenüber dem Milosevic und seinen Truppen liegt gegenwärtig bei den Kosovo-Albanern und bei der NATO.

 

Das alles ist nun einmal die Folge der Größenordnung, die ein Völkermord hat. Er sieht fast aus wie ein Krieg und erscheint uns als Katastrophe, ist aber ein ganz, ganz gewöhnliches Verbrechen. Und es ist Folge dieses Verbrechens, wenn bei einer zu dessen Abwendung vorgenommenen Handlung Dritte zu Schaden kommen. – So heißt es in meinem Brief an Gerhard Schröder vom 30.4.1999.

 

Um im Rahmen der Notwehr als Nothelfer tätig werden zu können, muß man auch den entsprechenden Willen haben. Die Juristen nennen das „subjektives Rechtfertigungselement“. – Auf Nothilfe kann sich derjenige nicht berufen, der die Notwehrlage eines anderen ausnutzt, sein „eigenes Süppchen zu kochen“.

 

Auch nach dem 3.5.1999 nutzten die Bundesregierung und die NATO zur „Rechtfertigung“ des Bombardements weiterhin die Argumente der von ihnen aufgebauten Propaganda.

 

- Kraft in die Bomber: Knorr auf den Tisch! – Oder war es Maggi-Suppenliebe, die sich Bundesregierung und NATO da zusammengekocht hatten? -

 

Ein subjektives Rechtfertigungselement für die Bomberstaffeln ist, zumindest was die Kommandoebene angeht, weit und breit nicht erkennbar. – Das wiederum läßt den dringenden Verdacht aufkeimen, daß es keinem der „Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte“, daß es keinem Mitglied einer Regierung der NATO-Staaten, daß es eigentlich niemandem mit „politischer Verantwortung“ darauf ankam, einem bedrängten Volk zur Hilfe zu eilen. Folglich kann der Jugoslawien-Einsatz der NATO aus Sicht der Handelnden nur eines darstellen, nämlich einen klassischen Angriffskrieg. – Man kann es auch anders ausdrücken, was an den Tatsachen nichts ändert: Man nutzte die Gelegenheit, veraltete Waffensysteme noch vor Ablauf des Verfallsdatums zu „entsorgen“.

 

Das „Tornado-Urteil“ der Bundesverfassungsgerichts kann aus diesem Grunde eigentlich keinen Bestand haben, obgleich es prozeßordnungsmäßig nicht anfechtbar ist.