Hans-Joachim Metternich: Brüderles Kreditstreitschlichter – Wirtschafts- & Finanzkrise – Wirtschaft – FAZ.NET

Dezember 4, 2009

Hans-Joachim Metternich: Brüderles Kreditstreitschlichter – Wirtschafts- & Finanzkrise – Wirtschaft – FAZ.NET.

Vorsicht! – Vorsicht! – Vorsicht! – Vorsicht! – Vorsicht!

Die Presse kolportiert wieder einmal den Bullshit, der ihr von der „Regierung“ zum Fraß vorgeworfen wird. – Jede Hammelherde ist in der Futterwahl wählerischer…

Journalisten sind da anders. Sie schlucken jeden Bullshit, man höre und staune, er scheint ihnen sogar zu schmecken, denn in der RHEINISCHEN POST wurde „Fürst“ Metternich gar zum

Kreditmediator

„ernannt“.

Halt! Die Betonung ist falsch:

Er wurde zum Kreditmediator

ernannt.

„Ernannt“ oder „bestellt“, vielleicht sogar „berufen“, wo ist denn da der Unterschied? – das ist doch vollkommen gleichgültig, werden Sie sagen.

Im Prinzip teile ich Ihre Meinung, aber als Jurist kann ich Ihr  „In-einen-Topf-Werfen“ der Begriffe in keinster Weise dulden:

„Bestellen“ kann man im Restaurant einen Tisch für sechs Personen, man kann auch bei Quelle einen Tisch für sechs Personen bestellen. – Gehen Sie ins Restaurant und sagen: „ich hatte einen Tisch für sechs Personen bestellt, den möchte ich jetzt abholen“. – - Der Wirt wird Ihnen etwas anderes erzählen… – „Bestellen“ ist halt nicht immer „Bestellen“:

Die „Bundesregierung“ hat nichts und niemanden zu „bestellen“, erst recht niemanden zu „ernennen“. Denn im Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts haben die Begriffe  „Bestellung“ und „Ernennung“  eindeutig definierte Inhalte:

Wer für eine bestimmte Funktion „bestellt“ ist, wie ein „öffentlich bestellter Sachverständiger“ (TÜV!) hat eine Urkunde in der Hand, die seine „Bestellung“ ausweist und die Qualifizierung für seine Tätigkeit nachweist (zumindest theoretisch!).

Wer für ein bestimmtes Amt „ernannt“ ist, erhält dieses Amt durch Aushändigung der Ernennungsurkunde. Ohne die im wahrsten Sinne des Wortes körperliche Übergabe der Ernennungsurkunde gibt es von Gesetzes wegen keine „Ernennung“. – Weil, es mag merkwürdig klingen, ist aber Fakt, die Übergabe der Ernennungsurkunde für eine Ernennung im Rechtssinne unabdingbar ist, mußte ich am 29.12.19982 im Landgericht Duisburg antanzen, um meine Ernennungsurkunde zum Referendar in Empfang zu nehmen. Anderenfalls hätte meine Einstellung als Referendar erst zum 1.4. 2003 erfolgen können.

Tut mir leid! – ich kenne die gegenwärtige Verfassung Deutschlands nicht, ich weiß nur, daß Deutschland gegenwärtig nicht in bester Verfassung ist und ein Grundgesetz hat. Im Grundgesetz ist für die „staatrechtliche“ Ebene freilich klar geregelt, wer wen „ernennen“ darf.

Und da ist an vorderster Front der Bundespräsident: Er ernennt den Bundeskanzler, die Bundesminster und die obersten Bundesrichter.

Die „Bundesregierung“ „ernennt“ demgegenüber nach demWillen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt niemanden. Der einzige, der innerhalb der Bundesregierung befugt ist, jemanden zu „ernennen“, ist der Bundeskanzler. Er „ernennt“ gemäß Artikel 69 Absatz 1 einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.

Von „Vizekanzler“ ist im Grundgesetz nicht die Rede!

Zum Mediator, sei es Finanz-, Kredit-, Rosenkrieg-  oder Maschendrahtzaunmediator „berufen“, das kann die Bundesregierung erst recht nicht.

Der Mediator ist ein unabhängiger Streitschlichter. Er kann seine Funktion nur ausüben, wenn er in der Sache und gegenüber den streitbefangenen Parteien neutral ist.

Zunehmend drängen sich Anwälte, deren  Aufgabe und Funktion im Rahmen der Rechtspflege eine völlig andere ist, in das Gebiet der Mediation hinein. – Natürlich mit Unterstützung der Anwaltskammern.

Mit der Schöpfung des „Kreditmediators“ werden demnächst auch einfache Kreditvermittler, Anlageberater und sonstige Scharlatane als  „Mediator“ firmieren.

B leibt nur noch die Frage zu klären, welche Vergütung der

„Kreditmediator der Bundesregierung“

für seine Tätigkeit vomn Steuerzahler erhält. – Kassiert er zusätzlich noch für jeden Fall das übliche Stundenhonorar?

Das ist der größte Schaden, den die Bundesregierung mit Billigung des Deutschen Bundestages der Rechtspflege, und damit der „dritten Gewalt“ angetan hat, antut und antun wird.

initiis obsta! – Aber das „Wehret den Anfängen“ ist von der „freien Presse“ in Deutschland nicht zu erwarten. – Oder?


Köhler und von der Leyen zu Ministerinnen vereidigt: Das packen Merkels neue starke Frauen jetzt an – Politik – Bild.de

Dezember 3, 2009

Köhler und von der Leyen zu Ministerinnen vereidigt: Das packen Merkels neue starke Frauen jetzt an – Politik – Bild.de.

Das packen Merkels neue starke Frauen mit Sicherheit nicht an: Den Teil des Amtseids, der sie verpflichtet, Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.

Das können sie nämlich gar nicht, da sei der Bundesrollstuhlpilot vor. Denn der kann auf keinen Cent verzichten.

Ist das Gerechtigkeit?:

Ein Erwachsener muß von seinem Hartz-IV- Regelsatz, den er am Monatsanfang bekommt, bis zum Monatsende durchschnittlich 12,5% Mehrwertsteuer an Schäuble zahlen.

Säuglinge und Kinder bis zu fünf Jahren müssen von ihrem Hartz-IV – Regelsatz, den sie am Anfang des Monats bekommen, bsi zum Monatsende durchschnittlich 13,5% Mehrwertsteuer an Schäuble zahlen.

Ist das Gerechtigkeit?:

„Die Politik“ zählt Otto Normalhartzvierempfänger zu den „bildungsfernen Schichten“, die ihr Geld versaufen und verqualmen – und, wenn es hoch kommt, im Media-Markt lassen. Deswegen ist für „Bildung“ im Normalhartzvierregelsatz für Bildung auch ein Betrag von 0,00 € veranschlagt. – Bildung, die wird den Kindern dieser „bildungsfernen Schichten“ gar nicht erst zugemutet.

Das ist die „soziale Gerechtigkeit“ im Deutschland des 21. Jahrhunderts. – Schöne Grüße von Charles Dickens – Erinnerungen an die Zukunft!


Kippt der verkaufsoffene Sonntag: Verfassungsgericht urteilt über Ladenöffnungszeiten am Sonn- Feiertagen – Politik – Bild.de

Dezember 3, 2009

Kippt der verkaufsoffene Sonntag: Verfassungsgericht urteilt über Ladenöffnungszeiten am Sonn- Feiertagen – Politik – Bild.de.

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden – ganz im Sinne der klagenden Kirchen. – Aber die Kirchen haben darob wohl ihre eigene Geschichte vergessen, die bezüglich der Sonntagsarbeit durchaus peinlich ist. – Irgendwo paßt es, daß die Entscheidung der Verfassungsrichter ausgerechnet am „Welt-Aids-Tag“ verkündet wurde. Der Feldzug der Kirchen gegen verlängerte Ladenöffnungszeiten ist ja nicht neu und nicht weiter originell. Er tobte schon im Jahre 2000.

- In Sachen Kirchen :/. Ladenschluß ist es mir daher eine Ehre, folgendes Zitat aus „Der Bundesadel“ zu präsentieren:

Der Staat hat Regeln da aufzustellen, wo sie notwendig sind, nicht aber in den Fällen, in denen es auch Sicht der Politik wünschenswert erscheint. Die Regulierungswut der Regierungen und Parlamente führt wegen der positiven Rückkoppelung zwangsläufig zu Reformunfähigkeit und zunehmender Bevormundung des Bürgers.

Nur ein Beispiel: Rabattgesetz und Zugabeverordnung sollen abgeschafft werden. Das ist auch gut so, aber warum macht man es nicht sofort, sondern erst zur Mitte des nächsten Jahres? Der Text für ein Gesetz, das ein bestehendes Gesetz aufhebt, ist in weniger als zwei Minuten niedergeschrieben:

Art. 1

Das ….gesetz vom soundsovielten, zuletzt geändert durch.Gesetz vom… wird aufgehoben.

Art. 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft

Sehen Sie, so einfach ist das. Mehr als diese Worte braucht man nicht, um dem Bürger mehr Freiheit und Handlungsspielraum zu geben. Man kann daraus sogar ein Formular machen, damit unsere wahlkampfgestressten Abgeordneten nicht soviel schreiben und lesen müssen.

Aber den Handlungsspielraum des Einzelnen zu erweitern, scheint für unsere Politgrößen ein ungeheures Schreckgespenst zu sein. Das gilt übrigens auch bezüglich des Ladenschlußgesetzes. – Hier wird die Republik endgültig zum Tollhaus. Da mischen sich „gesellschaftlich relevante Gruppen“ in die Diskussion, die Kirchen werben für den arbeitsfreien Sonntag. Jahrhunderte hatten sich die Hirten nicht um die Sonntagsruhe ihrer Schäflein gekümmert, erst das Verbot der Sonntagsarbeit für Frauen und Kinder durch das säkulare Preußen im Jahre 1839 läutete in Europa den Ausstieg aus der Sonntagsarbeit ein.

Folge der gegenwärtigen Diskussion aber ist, daß mehr als 625 Abgeordnete, die dafür bezahlt werden, Entscheidungen zu treffen, sich dafür entscheiden, die Entscheidung aufzuschieben. – Und Sonntags trifft man den Nachbarn dann eben immer noch nicht im Supermarkt, sondern an der Tankstelle. Merkwürdig, aber da arbeiten auch Menschen. Ja dürfen die denn das?

Auf die staatlichen Repressalien gegen Autofahrer und andere gesellschaftlich nicht relevante Gruppen wie Raucher und Zecher hatte ich bereits hingewiesen. In all diesen Fällen wird vor allem mit den Kosten für das Gesundheitswesen argumentiert, die diese Gruppen verursachen.

Nun bin ich einmal an der Reihe mit einer linearen Extrapolation: Die Anzahl der Aids-Kranken nimmt auch in unserer Republik beständig zu. Aids-Kranke verursachen, vor allem dann, wenn man sie so lange wie möglich am Leben erhält, immense Kosten. Das einzig bekannte Mittel gegen die Ausbreitung dieser Krankheit ist bislang, den Kontakt mit Körperflüssigkeiten von Infizierten zu verhindern. Seit einigen Jahren hat jeder Autofahrer Aids-Handschuhe im Verbandskasten, weil es sie dort zu haben hat. – So will es der Verkehrsminister. Außer dem Straßenverkehr gibt es noch andere Gelegenheiten, bei denen man sich infizieren kann. Bei steigenden Zahlen der Infektionen dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auf Kondompackungen der Hinweis zu finden ist: – „Die EG – Verkehrsminister: Bumsen ohne Gummi gefährdet die Gesundheit!“- Pardon, ich habe die Ressorts verwechselt, es muß natürlich heißen: „Die EG – Gesundheitsminister.“

Freilich wird auch das die Menschen in unserem Lande nicht davon abhalten, es auch „ohne“ zu treiben. Die Zahl der Aids-Infizierten steigt folglich weiter. – Ausreichend wäre allerdings, wenn die Zahl der Erkrankten nicht sinkt, um folgendes Szenario realistisch erscheinen zu lassen:

Die Kosten für die Behandlung der AIDS-Kranken und die Zahl der Aids-Toten ist so hoch, daß ein Eingreifen des Gesetzgebers erforderlich ist.

Also wird der Verkehr zwischen den Geschlechtern durch Gesetz geregelt. „Ohne“ ist nicht mehr drin. – Es besteht Kondompflicht.

In § 1 des „Gesetzes zur Regelung des Verkehrs zwischen getrennt- und gleichgeschlechtlichen Paaren“ (KondomG) wird es zunächst Begriffsbestimmungen geben.

Die Hauptarbeit der Parlamentarier und ihrer Adlaten in den Ministerien wird über Monate hinweg darin bestehen, eine gesetzliche Definition des Kondoms zu finden. Ferner muß der Begriff des Geschlechtsverkehrs definiert werden. Nicht nur die Affäre Clinton ./. Lewinski hat gezeigt, das es äußerst schwer ist festzulegen, wann man Sex hat und wann nicht. „Der Begriff des Geschlechtsverkehrs (…) umfaßt nicht jede unzüchtige Handlung, ist aber auch nicht auf den Beischlaf beschränkt. Er umfaßt den gesamten natürlichen und naturwidrigen Geschlechtsverkehr, also außer dem Beischlaf auch alle geschlechtlichen Betätigungen mit einem Angehörigen des anderen Geschlechts, die nach der Art ihrer Vornahme bestimmt sind, anstelle des Beischlafs der Befriedigung des Geschlechtstriebes zumindest des einen Teils zu dienen.“ ( Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, 70. Band S. 375 )

Deswegen wird im Gesetzgebungsverfahren zunächst eine Expertenanhörung stattfinden. Vielleicht kommt Dolly Buster noch zu ungeahnten Ehren.

Wenn die o.g. Fragen soweit geklärt sind, muß in den Ausschüssen über Ausnahmeregelungen diskutiert werden, denn die ständige Benutzung von Kondomen führt bei Entbindungsstationen und Hebammen zu erheblichen Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze. Katholische Bischöfe werden mit blankem Entsetzen reagieren und fordern, dann den Sex doch ganz zu verbieten…

Und dann wird zu allem Überfluß das Gesetz mit Straf- und Verwaltungsvorschriften garniert.

Zumindest wird jeder, analog zu den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung ( dieses Monster gibt es wirklich!) über die Mitführungspflicht von Gummihandschuhen, ständig ein Kondom mit sich führen müssen, was natürlich durch die Polizei überwacht werden muß. Wird jemand ohne Kondom angetroffen, ist ein Bußgeld fällig.

Die Dritte Durchführungsverordnung zu § 4711a KondomG z.B. wird die Betreiber von Bordellen zur Verkehrsüberwachung verpflichten. Nach der fünften Verwaltungsanordnung zur Dritten Durchführungsverordnung zu § 4711a KondomG haben die Puffmütter täglich der zuständigen Behörde die Zahl der Besucher zu melden und die Zahl der benutzen Kondome unter Beifügung der Originale nachzuweisen…

Sich die Geschichte weiter auszumalen, überlasse ich Ihrer Phantasie.  (Gerhard Altenhoff, Der Bundesadel)

Die Verfassungsrichter haben sich offenbar keine Gedanken gemacht, daß nach der Bibel der „siebte Tag“, an dem Gott nach der Schöpfungsgeschichte geruht haben soll, von den Juden, wo der Kreationismus herkommt, auf unseren heutigen Samstag gelegt wurde. Bei den Muslimen, die auch ein Recht auf Ruhetag haben, fand dieser siebte Tag am Freitag statt. – Somit ignoriert Karlsruhe die religiösen Empfindungen und Riten gesellschaftlich relevanter Gruppen. Dann machen wir doch gleich, um alle „zu Frieden zu stellen“ den Kompromiss:

Freitag, Samstag, Sonntag geschlossen!


steuerboykott.org • Thema anzeigen – Steuerboykott ist verantwortungslos

Dezember 1, 2009

steuerboykott.org • Thema anzeigen – Steuerboykott ist verantwortungslos.

W. SCHÄUBLE - DER PATE IM ROLLSTUHL

„Finanzverwaltung“ ist nur ein Synonym für „Beschaffungskriminalität“

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Hier ist nun der Platz, kurz und klar auszuführen, was ich oben auszuführen versprochen haben, daß nämlich nach den Begriffsbestimmungen, die Scipio in Ciceros Schrift über den Staat (Cic. rp. 2, 42ff) gebraucht, Rom nie ein Staat gewesen ist. Denn er bestimmt in Kürze den Begriff des Staates dahin, daß er Sache des Volkes sei. Ist diese Bestimmung richtig, so ist das römische Reich nie ein Staat gewesen, weil es nie die Sache des Volks gewesen ist, was ja dn Begriff des Staates ausmachen soll. Denn Volk nennt er eine Vereinigung von Menschen, die durch Übereinstimmung des Rechts und durch Gemeinschaft des Nutzens in sich selbst verbunden ist. Was er aber unter Übereinstimmung des Rechts versteht, das erklärt er im Verfolg der Auseinanderset­zung, indem er zeigt, daß ohne Gerechtigkeit ein Staatswesen nicht geführt werden könne. Wo also keine wahre Gerechtigkeit ist, kann auch kein Recht sein. Denn was nach Recht geschieht, das geschieht doch gerecht; was aber ungerecht geschieht, kann nicht nach Recht geschehen. Denn als Recht kann man nicht irgendwelche schlechte Bestimmung im Menschen gelten lassen und bezeichnen, da ja Recht nur sein soll, was aus dem Quell der Gerechtigkeit geflossen ist; und es ist falsch, was gewisse Leute zu sagen pflegen, die kein Gefühl für Recht besitzen, das nämlich sei Recht, das dem von Nutzen, der der Stärkere ist. Wo also keine wahre Gerechtigkeit ist, kann auch keine durch Übereinstimmung des Rechts verbundene Gemeinschaft der Menschen sein und also auch kein Volk nach jener Begriffsbestimmung des Scipio bei Cicero. Und wo kein Volk, da ist auch keine Sache des Volkes, sondern irgendeiner Menge, die des Namens Volk nicht würdig ist; da es ferner kein Recht gibt, wo keine Gerechtigkeit, so kann also, wo keine Gerechtigkeit, auch kein Staat sein. Gerechtigkeit ist ferner die Tugend, die jedem das Seinige gibt. Was aber ist das für eine Gerechtigkeit beim Menschen, die eben diesen Menschen den wahren Gott entzieht und ihn unreinen Teufeln unterstellt? Heißt das, jedem das Seinige zu geben? Ist doch ungerecht, wer ein Grundstück dem nimmt, der es gekauft hat, und es dem gibt, der kein Recht darauf hat: kann da der gerecht sein, der sich selbst die Herrschaft Gottes,d er ihn geschaffen hat, entzieht und bösen Geistern dient?

Sehr scharf und deutlich genug wird in jenen Büchern über den Staat für die Gerechtigkeit eingetreten wider die Ungerechtigkeit. Darin wird zunächst die Sache der Ungerechtigkeit wider die Gerechtigkeit verfochten und ausgeführt, ein Staatswesen könne nur durch Ungerechtigkeit bestehen und geleitet werden, und dies damit scheinbar sehr stark begründet, daß es ungerecht sei, wenn Menschen herrschenden Menschen dienen müssen, daß aber ein herrschgewaltiger Staat solche Ungerechtigkeit befolgen müsse, wolle er über seine Provinzen herrschen. Und es wird darauf zugunsten der Gerechtigkeit erwidert, das eben sei gerecht, weil es nämlich solchen Menschen nützlich sei zu dienen und eine solche Knechtschaft ihnen nur zum vorteil sei, wenn sie recht geschieht, das heißt, wenn damit den bösen die Möglichkeit des Unrechts genommen ist; so nämlich seien sie unterworfen besser daran als in Freiheit. Und dies zu bekräftigen, wird ein aus der Natur genommenes und ganz erlesenes Beispiel angeführt und gesagt: „Warum sonst würde Gott dem Menschen, die Seele dem Leib, die Vernunft der Begierde und den anderen lasterhaften Teilen der Seele gebieten?“ Gewiß wird durch dies Beispiel genügend erwiesen, daß Knechtschaft mitunter nützlich und daß Gott zu dienen immer nützlich ist. Eine Gott dienende Seele gebietet recht dem Leib, und in der Seele selber gebietet eine Gott dem Herrn ergebene Vernunft recht der Begierde und den anderen Leidenschaften. Wo also ein Mensch Gott nicht dient, was kann in ihm noch für Gerechtigkeit gelten? Ohne Gott zu dienen kann ja weder die Seele dem Leib noch die Vernunft den Leidenschaften in Gerechtigkeit gebieten. Und da in einem solchen Menschen keine Gerechtigkeit ist, wie kann sie in einer Vereinigung solcher Menschen sein? Hier also gibt es jene Übereinstimmung des Rechts nicht, die aus der Menschenmenge erst das Volk macht, dessen Sache doch der Staat sein soll. Was soll ich noch vom Nutzen reden, in dessen Gemeinschaft die Menschenmenge verbunden sein soll, daß sie ein Volk sei? Denn achtest du genau, kann doch für solche ein Leben nicht von Nutzen sein, die gottlos leben, wir jeder lebt, der Gott nicht dient, sondern den Teufeln dient, die selbst so gottlos sind, als sie sich, unreinen Geistern, gleich Göttern opfern lassen wollen. Ich glaube, was ich über die Übereinstimmung des Rechts gesagt habe, genügt, um klar zu machen, daß nach dieser Begriffsbestimmung ein Volk, dessen Sache doch der Staat sein soll, nicht sein kann, in dem Gerechtigkeit nicht ist. Man sagt vielleicht, die Römer hätten in ihrem Staat nicht unreinen Geistern, sondern guten und heiligen Göttern gedient. Muß ich so oft und immer wiederholen, was ich schon genug, mehr als genug gesagt? Nur ein Dummkopf oder ein schamlos Streitsüchtiger kann es sein, der mir in diesen Ausführungen so weit gefolgt ist und noch daran zweifeln kann, daß die Römer bösen und unreinen Geistern gedient. (Joseph Bernhardt, Augustinus, Bekenntnisse und Gottesstaat, Stuttgat 1951, S. 325ff)

REMOTA IUSTITIA QUOD SUNT REGNA NISI MAGNA LATROCINIA?

(Ohne Gerechtigkeit sind Regierungen nur eine große Räuberbande)

(Augustinus)


Cicero – Magazin für politische Kultur – Kleptokratie

Dezember 1, 2009

Cicero – Magazin für politische Kultur.

http://www.cicero.de/97.php?ress_id=1&item=3888

Kleptokratie – die Macht des Klauens

Demokratie adieu? – nein, Demokratie war nicht, ist nicht und wird einstweilen nicht sein.

Die „moderne“ Demokratie nahm ihren Anfang mit der amerikanischen Unabhängigkeiteserklärung vom 4.7.1776. – Beim vorangegangenen Stempelaktenkongreß hatte jemand gewagt zu sagen, das Volk müsse selbst darüber entscheiden, wofür es Steuern zahlen will. -Dieses junge Pflänzchen „echter“ Demokratie, nämlich das Umlegen der Kosten zur Erledigung der Gemeinschaftsaufgaben, wurde rasch niedergetrampelt.

Die „Staatsgründung“ und der anschließende Unabhängiskeitskrieg setzten andere Prioritäten. – Diese sind bis zum heutigen Tage geblieben. Deer Krieg hat oberste Priorität.

Auch als der Gedanke der Freiheit über den „großen Teich“ geschwappt war, machten die Franzosen es nicht anders.  Sie übernahmen die kameralistische Haushaltswirtschaft des Absolutismus und nebenbei das Grundübel absolutistischer Herrschaft: die „Regierung“, das „Kabinett“.

Das „Kabinett“ war und ist ein reines Herrschaftsinstrument, geschaffen, das Volk zu knebeln und zu knechten, während der „Souverän“ sich mit seine eigenen Interessen, nämlich die Maitressen, auf den Matratzen der Nation verfolgte.

Die Engländer haben es wenigstens geschafft, eine „Convention“ zwischen Krone und Parlament zu erreichen, wonach die Mitglieder von „Her/His Majesties Cabinet“ zugleich „Members of Parliament“ sein müssen. Eine britische Spezialität, wohlgemerkt, die Verquickung von Parlament und „Regierung“ ist in Großbritannien „legitimiert“, nicht aber in Deutschland. Das Grundgesetz kennt keine Bestimmung, die zuläßt, daß Mitglieder der Bundesregierung gleichzeitig Parlamentsmitglieder sind.

Und schwupp! – da haben wir das Grundübel der „modernen“ sogenannten „Demokratie“. Die kameralistische Haushaltswirschaft hat sich aus dem Absoltuismus hinübergerettet in die „Demokratie“, die wir seit den Tagen eine Maximilien Robbespierre kennen. – Da in der Sache kein Unterschied besteht, können wir das „Kabinett“ Merkels auch „Wohlfahrtsausschuß“ Merkel titulieren.

Die „Einkommensteuer“, um die es  im westentlichen beim gegenwärtigen „Steuerstreit“ geht, wurde 1798 vom britischen Premierminister William Pitt dem Jüngeren in Großbritannien flächendeckend eingeführt. – Der britischen Krone waren die lukrativen Erlöse der amerikanischen Kolonien verloren gegangen und sie hatte den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. – Wie üblich, stand die britische Regierung vor der nächsten Pleite…

Napoleon landete zunächst auf Elba, später auf St. Helena. – Die Einkommensteuer landete auch im letzten Winkel des Planeten. Napoleon ist Geschichte, die „Einkommensteuer“ ist brutalstmögliche Gegenwart.

Was halten Sie von folgender Bewertung:

Finanzverwaltung ist Beschaffungskriminalität

Sagen Sie Ihre Meinung unter

www.elster.de

 

 

 

 

 


Kommentar: Jung blamiert Angela Merkel und die Bundeswehr – Nachrichten Politik – Deutschland – WELT ONLINE

November 27, 2009

Kommentar: Jung blamiert Angela Merkel und die Bundeswehr – Nachrichten Politik – Deutschland – WELT ONLINE.

Frage: Warum soll Franz Josef Jung „zurücktreten“ ?

Nach dem Grundgesetz wird er gar nicht gefragt, ob er sein Amt behalten oder aufgeben möchte. Siehe Artikel 64 Absatz 1 des Grundgesetzes. Da steht rechtsverbindlich(!) geschrieben, daß die Bundesminister vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt und entlassen werden. – Wer sein Amt behält oder verliert, entscheidet ausschließlich der jeweilige Bundeskanzler. – Für ihn gelten nicht einmal die üblichen arbeitsrechtlichen Kriterien. Er kann, diese Möglichkeit eröffnet das Grundgesetz, so willkürlich verfahren wie ein Fußballverein mit seinen Trainern. Nach dem Willen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt (vgl. Präambel des Grundgesetzes) kann ein Minister weder auf sein Amt verzichten (zurücktreten) noch an seinem „Stuhl kleben“. Er ist auf Gedeih und Verderb der Willkür des jeweils amtierenden Bundeskanzlers unterworfen. – Er sollte sich mit diesem also tunlichst nicht überwerfen…

Die Diskussion um diese Frage ist also vollkommen überflüssig!

Frage: Herrscht in Afghanistan Krieg, kriegsähnlicher Zustand oder gar Frieden, der durch ein wenig Terrorismus gestört ist?

Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „Krieg“ ist nicht ersichtlich, sonst gäbe es solche Begriffe wie „Rosenkrieg“ oder „Krieg am Gartenzaun“ nicht. Die wohl zutreffenste, weil an Fakten und nicht am Wunschdenken orientierte Definition des Begriffs „Krieg“ fand ich bei Bernard Law Viscount Montgomery of Alamein („Monty“):

Krieg ist ein mit Waffengewalt ausgetragener, längerer Konflikt zwischen rivalisierenden politischen Gruppen. Zu diesen Auseinandersetzungen gehören auch Aufstände und Bürgerkriege, nicht aber innere Unruhen und Gewalttaten einzelner. ( Weltgeschichte der Schlachten und Kriegszüge Band 1,  München 1975)

Die Bezeichnung der afghanischen Verhältnisse als Krieg wäre nur dann falsch, wenn man die sogenannten Selbstmordattentate als „Gewalttaten“ einzelner qualifizieren würde. – Das aber wäre schlicht falsch, denn das Selbstmordattentat beruht – im Gegensatz zum Amoklauf – nicht auf dem freien Entschluß des Täters, Selbstmordattentäter werden wir Kamikazepiloten an den jeweiligen „Einsatzort“ von „Befehlshabern“ geschickt.

In Afghanistan herrscht Krieg. Eindeutig Punkt, Schluß,

aus die Maus!

Was passiert im Krieg? – Immer dasselbe!


Kommentar: Eine schwammige Regierungserklärung | tagesschau.de

November 10, 2009

Kommentar: Eine schwammige Regierungserklärung | tagesschau.de.

Ist Frau Merkel wirklich das, was sie zu sein behauptet? Oder ist sie es nicht und wird von allen nur als Alpha-Tier betrachtet?

Diesbezüglich hatte ich mir schon Gedanken gemacht, als das von allen akteptierte Alpha-Tier noch Gerhard Schröder hieß. Im nachfolgend wiedergegebenen Leserbrief begründete ich meine Zweifel ausführlich gegenüber dem Chefredkteur des „Spiegel”:

Der Spiegel

Z. Hd. Herrn Chefredakteur

Stefan Aust

Brandstwiete 19

8.7.2003

20457 Hamburg

Die enthauptete Republik“, Ausgabe vom 12.5.2003-06-04

Sehr geehrter Herr Aust,

der o.a. Beitrag ist zwar ganz nett, aber ebenso ganz falsch. Man kann nämlich nur jemanden enthaupten, dem ein Haupt gewachsen ist: So geschehen im Paris des Jahres 1792. Der Bürger Louis Capet machte auf der Place de la Concorde Bekanntschaft mit der Fallschwertmaschine1, .der originellsten Entwicklung, die je ein deutscher Klavierbauer hervorgebracht hatte. Nicht sicher ist, ob der Henker dem armen Louis XVI. geraten hat, jetzt bloß nicht den Kopf zu verlieren, mit Sicherheit hat die französische Revolution dem König aber den falschen Körperteil abgeschnitten: das „Staatssäckel“ hätte vollkommen ausgereicht. Der König ging, das „Staatssäckel“ blieb, nennt sich heute noch Etat und lockt seither die Parasiten aller Länder an die Fleischtöpfe. Ausnahmslos alle als Folge der US-amerikanischen Unabhängigkeit und der französischen Revolution entstandenen Staatsgebilde sind ebenso parasitäre Erscheinungen wie der absolutistische Staat, den man mit Louis XVI. eigentlich hatte beseitigen wollen. – Also auch die „Bundesrepublik Deutschland“. Die Frage, ob der Verein, der sich so nennt, jemals den Status einer „Republik“ im Sinne von Artikel 20 des Grundgesetzes erworben hat, muß verneint werden. Daher kann von einer ent-haupteten Republik gar nicht erst die Rede sein, vielmehr muß man seit 1949 von einer be-haupteten Republik sprechen, und zwar aus folgenden Gründen:

Auf den ersten Blick scheint es weit hergeholt, das „Staatssäckel“ als eine Art „virtuellen Monarchen“ zu betrachten. – Aber auch nur auf den ersten Blick, denn das „Staatsäckel“ hat eine dem Hirschgeweih verblüffend ähnliche Wirkung:

(…)Das Geweih ist daher ein für das Tiersubjekt höchst bedeutsames Symbol – solange es in der typischen Weise getragen wird.

Wie stark die Beachtung des Geweihs im Sozialverband wirken kann – und entsprechend im Gebaren seines Trägers –, mag ein Einzelfall zeigen, der sich in einem privaten Tierpark in einem Rudel von Damhirschen abgespielt hat und den Bruhin mitteilt: „Während der Brunft (Dezember 1952) mußte der sechsjährige α-Schaufler (Albino) abgetan werden, da er einen Spießer und eine Kuh tödlich geforkelt hatte. Das α-Männchen wurde deshalb in Sichtweite der anderen Tiere abgeschossen. Durch den Abschuß entstand im Rudel eine merkliche Entspannung, und bald wurde die α-Stellung vom vierjährigen β-Bock, der regelmäßig mit dem α-Bock gekämpft hatte, eingenommen. Am toten Tier trennte man den Kopf ab, um ihn später im Fell zu präparieren. Das Stück wurde einige Tage für das Rudel unsichtbar in einem benachbarten Schopf aufbewahrt. Nun brachte man den Kopf außerhalb am Gitter des Geheges in der Höhe eines zur Kampfstellung geneigten Kopfes an. Die Geweihzacken wurden zu diesem Zweck in die Maschen des Gitters festgeklemmt. Sobald das Rudel den Kopf wieder erblickte, flüchtete es, soweit das Gehege gestattete. Bald darauf näherte es sich aber vorsichtig dieser Stelle, wobei der neue Leithirsch der Herde voranging. Er patrouillierte in einer Distanz von zwei Metern vor dem Kopf hin und her, indem er ihn seitlich anäugte. Schließlich wendete er sich ihm frontal zu und versuchte mit ihm zu kämpfen. Als aber kein Gegenstoß erfolgte, verzichtete er sehr bald auf diesen „Kampf“, versuchte es noch ein zweites Mal und nahm dann schließlich nie mehr eine Kampfstellung ein. Auch die übrigen Männchen und weiblichen Glieder der Herde wurden nun vom neuen α-Hirsch an den Kopf herangelassen. Sie näherten sich furchtsam, auf eine Distanz von höchstens 50 Zentimeter.

Nun wurden vor dem aufgehängten Kopf, innerhalb des Geheges, in verschiedenen Distanzen Roßkastanien, ihr Lieblingsfutter, ausgelegt. Bis auf eine Entfernung von ein bis zwei Metern wagten sich nun sämtliche Tiere heran, um Kastanien aufzunehmen. Näher wagte sich einzig der neue α-Hirsch. Es konnte also in diesem Fall beobachtet werden, daß vom α-Tier-Symbol (Kopfgeweih) immer noch eine autoritative, Distanz gebietende Wirkung ausging.

Der Kopf wurde dann einige Stunden entfernt und am selben Tag wieder aufgehängt. Das Verhalten des Rudels war ungefähr dasselbe, nur daß diesmal der junge Leitbock es wagte, die Geweihenden seines ehemaligen Rivalen zu beschnuppern. Ein Kampfversuch wurde jedoch nicht mehr unternommen.“ 2

Zugegeben, das ist eine etwas makabere Variante von Geßlerhut, Führerbildchen und anderen „Hoheitszeichen“. Aber es dürfte nicht zu bestreiten sein, daß sich gerade in den Worten „Souveränität“ , „Hoheitliches Handeln des Staates“, „Finanzhoheiten“ des Bundes und der Länder das Geweih des abgeschlagenen Kopfes widerspiegelt, und dem „Fiskus“ als letztem Erben keine andere Funktion zukommt als einem vergammelnden Hirschgeweih – es ist nichts mehr dahinter außer Luft – Luft-Hoheit sozusagen. Die „Hoheiten“ aller politischen Couleur nutzen die symbolische Autorität des Geweihs, um dem Rudel die Roßkastanien zu klauen – in aller Völker Länder. Den Vogel hat dabei die britische Krone abgeschossen, und zwar im Jahre 1798: William Pitt d.J. erfand die Einkommenssteuer, den unbegrenzten Zugriff auf die Taschen hart arbeitender Menschen. Wenige Jahre später bescherte die Erfindung der allgemeinen Wehrpflicht den Fürstenhäusern der Welt eine nahezu unerschöpfliche Anzahl billiger Soldaten. Nicht einmal 150 Jahre später lag Europa in Schutt und Asche, das „Geweih“ des Führers im Staub, der neue Platzhirsch hieß Joseph Stalin. Im Dunstbereich seiner Leiche nahmen mehr Sozialparasiten die Roßkastanien weg als den Völkern des „Ostblocks“ lieb sein konnte. Es ist erstaunlich, wie wenig die roten Zaren am Ende für sich behalten konnten. Der größte Teil der Beute ging für die „Sicherung des Staates“ nach innen und nach außen drauf. Genau 200 Jahre nach der Pleite des sechzehnten Ludwig krachte die „Planwirtschaft“ in sich zusammen. Geld ist eben auch nur Energie und Wirtschaft eine thermodynamische Veranstaltung. – Hammer und Zirkel kamen wieder in die Werkzeugkiste, der „Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ dehnte sich bis Rügen aus. Die „DDR“ hatte sich erledigt, die stalinistischen Sozialparasiten aber blieben und schwingen auch heute noch große Reden. Man hatte es versäumt, den Auftrag des Grundgesetzes zu erfüllen und eine neue Verfassung zu schaffen. Und das aus gutem Grund:

Die Finanzverfassung dieses unseres Landes ist bis heute nicht an den Gemeinschaftsaufgaben orientiert: – Die Gemeinschaftsaufgaben, zu denen jeder seinen Beitrag leisten müßte, werden auch nach rund 6 Jahrtausenden „Staat“ immer noch der „Eigenverantwortung“ des „Staatsbürgers“ auferlegt. Es sind die allgemeinen Lebensrisiken, gegen die der Bürger „sich versichern“ kann; mit anderen Worten, die Angebotspalette der Versicherungskonzerne entspricht ziemlich genau den Schutzfunktionen, die eine menschliche Sozietät – ob Horde oder USA – wahrzunehmen hat. Nach wie vor entsprechen die Finanzverfassungen auch der „westlichen Demokratien“ lupenrein der Finanzverfassung der absoluten Monarchie „Ich, der Monarch, darf nehmen ohne zu geben.“ Folgerichtig stolpert man geradezu über die folgende Textstelle:

Merkantilismus (von lat. mercator = Kaufmann) ist das wirtschaftspolitische System der absolutistischen Staaten des 16. bis 18. Jahrhunderts. Der Staat nahm in dieser Zeit starken Einfluß auf die Wirtschaft., um mit ihrer Hilfe den nationalen (volkswirtschaftlichen) Reichtum zu vergrößern und die Macht des Staates zu erhöhen. Die Grundüberlegung der Merkantilisten bestand darin, daß Staatsreichtum mit hohen Edelmetallbeständen gleichzusetzen sei. Daher war die Wirtschaftspolitik darauf ausgerichtet, alles zu fördern und zu unterstützen, was Geld und Edelmetalle ins Land brachte. Als Ziel galt daher eine aktive Handelsbilanz, also ein Überschuß der Ausfuhr über die Einfuhr. Dies sollte unter anderem erreicht werden durch Ausfuhr hochwertiger Fertigwaren, Exportprämien, Einfuhrverbote und –zölle (Zoll), billigen Bezug der Rohstoffe aus eigenen Kolonien und gezielte Bevölkerungspolitik (mehr Arbeitskräfte).

In Deutschland, bzw. in den nach dem Dreißigjährigen Krieg auf deutschem Boden entstandenen auf deutschem Boden, entwickelte sich eine besondere Art des Merkantilismus, die Kameralismus genannt wird (von lat. camera = Kammer, gemeint ist die Schatzkammer der Fürsten). Beim Kameralismus, der „Lehre vom fürstlichen Staatshaushalt“ kam es darauf an, möglichst hohe fürstliche Staat6seinkünfte zu erzielen, um die Staatsausgaben (z.B. Besoldung des Militärs und der Beamten, Finanzierung des Baus von Schlössern) decken zu können. Die Steuer wird in dieser Zeit zu einer ständigen Einrichtung. Noch heute ist die staatliche Verwaltung nach den Grundsätzen des Kameralismus gestaltet. (Kameralistische Buchführung bei Behörden).

Bedeutende politische Vertreter des Merkantilismus waren in Frankreich Ludwig XIV und sein Finanzminister J.B. Colbert, in Preußen Friedrich der Große und in England Oliver Cromwell. Auf den Merkantilismus folgte der Liberalismus. (Kapitalismus)3

­– „Einfache Antworten auf schwierige Fragen“, so lautet der Untertitel des „Jugendlexikons Wirtschaft“, dem dieser Text entnommen ist. Für einen hessischen Oberlehrer ist aber diese einfache Antwort, warum er mit dem Geld der Steuerzahler nicht auskommt, wohl noch zu schwierig. – Und nun sagen Sie bitte nicht, es gäbe ja Rechnungshöfe, die das Finanzgebaren der öffentlichen Hand kontrollierten. Dieses Argument zieht nicht, denn gerade die Rechnungshöfe haben ihren Ursprung im Mißtrauen des Monarchen gegenüber verschwenderischen Hofschranzen! – Zu jener Zeit, als „Hoheit“ in Deutschland als Anrede gebräuchlich war, hatte das Ergebnis der Rechnungsprüfer wenigstens noch Einfluß auf die Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst. Heute ist das freilich anders:

Nach Artikel 33 des Grundgesetzes hat jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Das Prinzip der „Bestenauslese“ das hinter dieser Bestimmung steht, hat damit Verfassungsrang. Zur Sicherstellung dieses Prinzips bedient sich die öffentliche Hand seit jeher der Stellenausschreibung. Jeder Deutsche kann sich nach Art. 33 Abs. 1 GG für jedes öffentliche Amt bei der zuständigen Stelle bewerben, also auch für die höchsten politischen Ämter. Dieses unentziehbare Recht der Deutschen kennt nur eine einzige Ausnahme, nämlich das Amt des Bundespräsidenten. Dieses kann zwar grundsätzlich auch von jedem Dorfdeppen wahrgenommen werden, aber der muß immerhin nach Art. 54 Abs. 1 das % Lebensjahr vollendet haben. Daniel Küblböck hätte im Mai des kommenden Jahres als Nachfolger von Johannes Rau damit keine Chance.

In Vollzug des Art. 33 GG schreiben demgemäß die Beamtengesetze des Bundes und der Länder auch ausdrücklich vor, daß Stellen im öffentlichen Dienst öffentlich auszuschreiben sind, damit sich eben jeder Deutsche für jedes öffentliche Amt bewerben kann.

Die Beamtengesetze des Bundes und der Länder enthalten für „politische“ Beamte jedoch Ausnahmeregelungen vom Ausschreibungsgrundsatz. Es kann dahinstehen, ob diese Vorschriften mit der Verfassung vereinbar sind, für die höchsten öffentlicher Ämter, die Bund und Länder zu vergeben haben, gibt es jedenfalls keine entsprechende Ausnahmeregelung: Das Amt des Bundespräsidenten, das des Bundeskanzlers, die Ämter der Ministerpräsidenten der Länder und die der Bundes- und Landesminister sind unmittelbare Verfassungsorgane. Eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht müßte sich angesichts der Bedeutung des jeweiligen Amtes daher unmittelbar aus dem Grundgesetz ergeben. Das ist indes nicht der Fall. Und gerade die Ausnahme, die das Grundgesetz in Art. 54 Abs. 1 GG enthält, zeigt, daß die Mütter und Väter des Grundgesetzes es für die höchsten Ämter im Gemeinwesen beim Ausschreibungsgrundsatz des Art. 33 GG belassen wollten. Seit 1949 ist jedoch kein Fall bekannt geworden, in dem eines der o.g. Ämter ausgeschrieben worden wäre.

Der erste Bundespräsident war Theodor Heuss, der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer. Die erste und alle weiteren Bundesversammlungen, die nach dem Grundgesetz für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig waren, hätten die Stelle jeweils ausschreiben müssen. Ohne Ausschreibung war die Wahl von Papa Heuss verfassungswidrig. Sie war damit nichtig, denn das Grundgesetz enthält keine Vorschrift, die eine Wahl des Bundespräsidenten unter Verstoß gegen Art. 33 im Nachhinein „absegnen“ könnte Auch eine unter Verstoß gegen Art. 33 vorgenommene Ernennung von Kanzlern, oder Ministern kann nachträglich nicht „geheilt“ werden. Das unterscheidet Schröder & Co von den Polizeibeamten und Steuereintreibern, denen wir im Alltag begegnen. Neben den komplizierten Ausnahmevorschriften des deutschen Beamtenrechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts zeigen die Paragraphen des BGB, die den gutgläubigen Erwerb von fremden Sachen regeln, daß auch das deutsche Recht dem Grundsatz der „Fruit-of-the-poisonous-tree-doctrine“ folgt. – Das ist die Lehre von den „Früchten des verbotenen Baumes“: Alles, was ein rechtswidrige Aktion hervorbringt, ist seinerseits rechtswidrig. Deutsche Staatsanwälte scheuen diese Lehre wie der Teufel das Weihwasser, – deutsche Verfassungsexperten scheinen sie nicht einmal zu kennen: Das Grundgesetz bietet keine Möglichkeit, eine verfassungswidrige Personalentscheidung bezüglich der höchsten Staatsämter im Nachhinein als verfassungsgemäß durchgehen zu lassen. Das Grundgesetz schweigt sich auch darüber aus, was passieren soll, wenn ein verfassungswidriger Präsident eine verfassungswidrige Ernennung eines Kanzlers oder Ministers vornimmt. Wären Kanzler und Minister Beamte, könnten deren rechtswidrige Ernennungen durch einen rechtmäßig gewählten Bundespräsidenten bestätigt werden, so will es das Bundesbeamtengesetz. Entsprechendes ist für Kanzler und Minister, deren Stellen nicht ausgeschrieben worden waren, indes nicht vorgesehen.

Entgegen anderslautenden Bekundungen hat der Bundespräsident sehr wohl eine wichtige Aufgabe. Er ist quasi der „Wachhund“ einer Republik. Seine Amtsbezeichnung leitet sich ab aus dem lateinischen Wort praesidere, was in seiner ursprünglichen Bedeutung mit „schützen“, „bewachen“ zu übersetzen ist. Er ist sogar der „Personalchef“ der Republik, vor allem für Bundeskanzler. Der Bundespräsident hat dem Parlament die geeigneten „Kanzlerkandidaten“ zu benennen, unter denen das Parlament eine Auswahl zu treffen hat. Ergo, etwas anderes gibt das Grundgesetz nicht her, hat er die Vorauswahl zu treffen. Das in Deutschland praktizierte Verfahren, daß die Parteifürsten zum Präsidenten dackeln und diesem den „Spitzenkandidaten“ der prozentual „stärksten“ Partei als „Kanzlerkandidaten“ vorschlagen, ist weder mit den Buchstaben noch mit dem Geist des Grundgesetzes zu vereinbaren. Erst recht findet sich im Grundgesetz keine Bestimmung, die der „stärksten“ Partei einen Rechtsanspruch auf das Kanzleramt gewähren würde.

Ohne vorherige Stellenausschreibung Theodor Heuss zum Bundespräsidenten zu wählen, das war der genetische Defekt, der die von der Verfassung gewollte „Bundesrepublik Deutschland“ am Entstehen hinderte. Wir hatten oder haben seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes weder einen Bundespräsidenten, noch haben oder hatten wir jemals einen Kanzler oder einen Minister. Deren Ernennung durch eine Person, die als „Bundespräsident“ firmiert, aber keiner ist, ist unheilbar nichtig. Das Verdikt der Nichtigkeit ist so natürlich und selbstverständlich wie der Tod eines Zwölfenders. – Nun sind nach dem Geßlerhutprinzip auch Nichtigkeiten erst dann richtig nichtig, wenn das Bundesverfassungsgericht die Nichtigkeit erklärt hat. – Leider ist der „Kanzlerkandidat“ der FDP, Guido Westerwelle, meiner mit Schreiben vom 13.9.2002 ausgesprochenen Empfehlung, es einmal mit einer „Kanzlerkonkurrentenklage“ zu versuchen, nicht gefolgt.

Was für die Ernennung von Kanzlern und Ministern gilt, muß auch für die übrigen Amtshandlungen des Bundespräsidenten gelten. Wahrscheinlich haben wir deswegen seit dem 23.5.1949 nicht einmal ein rechtsgültiges Bundesgesetz, denn Gesetze müssen vom Bundespräsidenten unterschrieben und verkündet werden. Rechtswirksam unterschreiben aber kann nur ein verfassungsmäßiger Präsident, kein Usurpator. – Ähnliches gilt für die Gesetze der Länder. Aber keine Angst, denn die Abwesenheit von Gesetzen macht niemanden rechtlos, denn Verwaltung und Richter sind an Recht und Gesetz gebunden, nicht an Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen. Das Wort Recht ins Englische zu übersetzen, ist einfach, da heißt es nämlich law. Überträgt man aber den Begriff „Recht“ ins Englische, wird man um den Begriff des common law nicht herumkommen. Selbst unter Juristen ist kaum bekannt, daß das zentralste Rechtsgebiet, das es in Deutschland gibt, eine common-law-Struktur ist: das Arbeitsrecht. Bis vor rund 25 Jahren war auch der Kern des Verwaltungsrechts mehr common law als „Gesetz“. Die Frage: „Haben wir alle Gesetze, die wir brauchen, oder brauchen wir alle Gesetze, die wir haben?“ – läßt sich damit eindeutig zuungunsten der Regelungswut beantworten.

Die „Bundesrepublik Deutschland“ hat sich damit ebenso erledigt wie die „DDR“. Sie ist nie eine Republik geworden und teilt damit das Schicksal der Republique Francaise, der USA und all der anderen „Staaten“. Auch Frankreich und die USA sind nach wie vor virtuelle Monarchien. Der König als Person wurde zwar beseitigt, sein „Etat“, der parasitäre Ungeist, hat sich bis heute erhalten. Die absoluten Monarchen hatten ihre Völker zur Revolution geplündert, die virtuellen Kaiser und Könige tun nichts anderes. Das Umfeld des virtuellen Monarchen wird immer noch von speichelleckenden, raff- und machtgierigen Lakaien geprägt: „Minister“ heißt Diener; aber man sieht deutlich, daß nicht ein einziger unserer „Diener“ auch nur die geringste Neigung verspürt, dem Volk zu dienen. Kurz vor seinem Abgang äußerte der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Werner Müller bei Sabine Christiansen, er „sei ein treuer Diener seines Kanzlers“ (sic!). Der virtuelle Absolutismus findet sich auch im Begriff „Regierung“ wieder, der dem lateinischen regere = richten, lenken, leiten entlehnt ist. Geschichtlich, man kann es in England heute noch sehen, ist der „Regierungschef“ ( Prime Minister = Hauptminister ) auf der Seite des Monarchen angesiedelt und übt für den Monarchen Macht aus.4 In einer Demokratie ist die „Regierung“ folglich eine vollkommen überflüssige Institution. Und sie ist lebensgefährlich, denn sie maßt sich in aller Herren Länder die „Befehlsgewalt“ über die „Streitkräfte“ und damit die Herrschaft über Leben und Tod an. Nicht zuletzt kommt die virtuelle Monarchie auch im Begriff „Volksvertretung“ zum Vorschein. Denn wem gegenüber und worin vertritt eine „Volksvertretung“ wohl das Volk?

Auch die angeblich „demokratisch“ verfaßten Gemeinwesen der Moderne lassen sich mit Cicero so beschreiben: remota iustitia quod sunt regna nisi magna latrocinia. (Ohne Gerechtigkeit sind Regierungen nichts als eine große Räuberbande). Der Etat, der „Staatshaushalt“ ist als Relikt des Absolutismus immer noch dieselbe parasitäre Erscheinung, die Energie nur entziehen kann; auch der moderne Verfassungsstaat ist ohne jeden vernünftigen Zweifel ein Plünderer. Damit erfüllt er das entscheidende Kriterium von Ciceros Bemerkung, denn er ist „ohne Gerechtigkeit“. Aus einem solchen politischen System heraus kann sich auch nie ein „Sozialstaat“ entwickeln. „Sozial“ heißt gemeinschaftsorientiert, „Staat“ ist die krasseste Form des Egoismus, die man sich vorstellen kann.

Vielleicht zieht Frau Merkel, die ja bekanntlich Physikerin ist, mal eine Energiebilanz des Gemeinwesens, dessen Kanzlerin sie einmal werden will. Sie dürfte mit Erschrecken feststellen, daß der „Staatshaushalt“ eines „Sozialstaats“ so etwas wie ein perpetuum mobile repräsentiert. Das aber, das müßte Frau Merkel eigentlich wissen, ist nach dem 2. Hauptsatz der Thermodynamik ein Ding der Unmöglichkeit. Die Finanzverfassung nach Art. 104a ff des Grundgesetzes verstieße damit gegen eines der fundamentalsten Naturgesetze. Die Finanzverfassung der Republik, die keine ist, verstößt daneben, und das mit ziemlicher Eindeutigkeit, gegen die Menschenrechte. Aus welchem höheren Rechtssatz „der Staat“ seine Befugnis herleiten will, seinen Bürgern eine Leistung ohne Gegenleistung abzuverlangen, möge der Bundesfinanzminister einmal darlegen. Außer der feudalistischen und absolutistischen Tradition gibt es da nämlich nichts. In einem demokratischen Gemeinwesen muß jeder seinen Beitrag zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben leisten, das ist klar. Aber Steuern in der überkommenen Form zur mehr oder weniger „freien Verfügung“ der großen Räuberbande sind einem demokratischen Gemeinwesen fremd. Keine Wahl oder demokratische Verfassung kann „den Staat“ zur Steuererhebung ermächtigen, denn es gibt kein Recht auf Diebstahl oder Plünderung, das der Einzelne mit seiner Stimmabgabe auf die Organisation der Gemeinschaft übertragen könnte; und niemand kann mehr Recht übertragen als ihm selbst zusteht ( nemo plus ius transferre potest quam ipse habet ). Damit erhebt sich eine Frage, die jeden, der sich mit der Polis bzw. res publica befaßt, beschäftigen muß: Kann „der Staat“ überhaupt Kredite aufnehmen? Sich selbst verpflichten kann er nicht, denn er ist nie zur Existenz gelangt. Zur Rückzahlung des Kredits und zur Übernahme von Zinsverpflichtungen kann der Bürger nicht verpflichtet werden, denn Verträge zu Lasten Dritter sind in Deutschland unwirksam, und ein Plebiszit, daß die Damen und Herren Politiker ermächtigt hätte, zu Lasten des Bürgers entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, hat es seit 1949 nicht gegeben:

Die „Ermächtigung“ durch den „Wählerauftrag“, darauf berufen sich tagtäglich unsere Politiker in Bund, Ländern und Gemeinden. Merkwürdigerweise pochen sie damit auf ein plebiszitäres Element, das in der Verfassung nicht enthalten ist. Politiker aller Couleur werden auch nicht müde, der Öffentlichkeit den Bären aufzubinden, am Wahltag stünden die „Parteiprogramme“ zur Abstimmung und „Kanzlerkandidaten“ zur Kür des Wahlvolks. So war denn die „Regierungserklärung“ vom 29.10. 2002 eine lupenreine Propagandaveranstaltung. – Der Mann, der sich Bundeskanzler nennt und nennen läßt, bemüht den „Wählerauftrag“ zur Fortsetzung der rot-grünen Koalition, um die Vorstellungen der Chefideologen beider Parteien dem Volk als dessen eigenen Willen zu verkaufen. Der Trick mit dem fortgesetzten Wählauftrag ist nicht einmal einem Joseph Goebbels eingefallen, denn der bemühte immerhin noch die höheren Mächte der „Vorsehung“, um die Machtposition des „Führers“ zu rechtfertigen. Dieser hatte bei den Wahlen 1932 nur rund vier Prozent der Wählerstimmen weniger als Schröder „auf sich vereinigen“ können. Dennoch langte das, ihn in Vollziehung des Wählerwillens der Weimarer Republikaner am 30.1.33 zum Kanzler zu machen. – Wir lernen daraus, daß Rechentricks immer in die Katastrophe führen und „Vorsehung“ und „Wählerauftrag“ nicht mehr sind als Propaganda. „Propaganda“, dieses Wort kann man in die Rubrik der sich selbst erfüllenden Prophezeihungen einordnen oder aber korrekt als das bezeichnen, was sie sind: Lügen! – Lügen, die sich fortpflanzen, denn das lateinische propagare bedeutet im Deutschen in erster Linie „sich fortpflanzen“. Obwohl er nicht zum Bundesminister für Volksaufklärung und Propaganda formal ernannt ist, maßt sich der Fraktionsvorsitzende der SPD offensichtlich genau dieses Amt an: Franz Müntefering würde sich nicht einmal scheuen, dem Volk ein Himmelfahrtskommando als Vatertagsausflug zu verticken oder den Krieg 14/18 als Olympische Spiele von Verdun. Damit steht er nicht alleine da, die Münteferings sind in allen Parteien vertreten. Nach meinen Erfahrungen, die ich sehr zu meinem – und zum Leidwesen des Steuerzahlers am Anfang der wiedervereinigten Republik hatte machen müssen, muß ich mir ernsthaft die Frage stellen, ob Frau Merkel nicht das weibliche Pendant zu Franz Müntefering ist. Den Hintergrund dieser Frage hier näher zu beleuchten, würde den Rahmen sprengen. Die Leuchte ist mehr als 120 Seiten stark und belschreibt den Einbruch des „demokratischen Rechtsstaats“ in die sogenannten Beitrittsgebiete anhand des Beispiels Rügen…

Vor gut und gerne acht Jahren orakelte ich in meinem Bericht, der bis heute keinen Titel hat, daß die Republik auf Verhältnisse zusteuert, die dereinst Mafia und Cosa Nostra als Taubenzüchterverein erscheinen lassen. Ich hatte mich geirrt: Knabenchor muß es heißen, Knabenchor. Und heute bin ich felsenfest davon überzeugt: der „Einigungsvertrag“ ist der Reißverschluß zweier politischer Systeme, die korrupt sind, und zwar – ich zitiere Verona Feldbusch – „bis in die Spitzen“!

Es ist gerade einmal drei Monate her, da schrieb ich an den Bonner Juraprofessor Hillgruber folgende Zeilen:

Festzuhalten bleibt an dieser Stelle, daß Politiker aller Couleur den „demokratischen Rechtsstaat“ wie einen Slogan benutzen. „Slogan“ ist ein gälisches Wort und bedeutet „Schlachtruf“; „demokratischer Rechtsstaat“ als „Hurra“ der Politik – geistloses, inhaltsloses Geschrei. – Mit diesem Kennzeichen steht der „demokratische Rechtsstaat“ nicht alleine da. Er hat Brüder, einer davon ist der „Wählerauftrag“. Bis auf das Wort „Demokratie“ stammen die politischen Lehnwörter aus dem Lateinischen: Parlament, Mandat, Minister, Präsident, Immunität, Indemnität, Legitimation, Legislaturperiode, Regierung. Aber den „Wählerauftrag“ zu latinisieren, das hat sich bislang noch kein Politiker getraut, denn Auftrag heißt auf Latein imperium. – Nach der Regierungserklärung der Bundesobertippse (cancellarius) vom 29.10.2002 kann man eigentlich nur noch die rechte Hand ausstrecken und rufen:

Ave Gerhard primus imperator rei publicae germanorum tributarii te salutant!

In erschreckender Weise stellt es der erste Satz der Regierungserklärung zu Beginn der 15. Legislaturperiode unbezweifelbar klar: Die politischen Parteien beanspruchen für sich die dictatura legibus scribundis et rei publicae constituendae. Und die jüngsten Verfahren zur Koalitions- und Regierungsbildung in Niedersachsen und Hessen beweisen dies erneut….

Den letzten Beweis für die Richtigkeit meiner Behauptung haben der Mann, der sich Bundeskanzler nennen läßt, die SPD und die „Grünen“ selbst geliefert: Auf Sonderparteitagen mußte sich der Mann, der nach den Buchstaben der Verfassung die „Richtlinien der Politik bestimmen“ soll, von den „Koalitionsparteien“ seine „Agenda 2010“ absegnen lassen. Dieses Procedere mag in der Verfassung der Republik Lummerland verankert sein, vom Grundgesetz ist es jedenfalls nicht gedeckt. – Die Partei als virtueller König; das riecht verdammt nach „real existierendem Sozialismus“ und nach Stalinismus – jedenfalls aber verbreitet dieser Geruch nicht den Duft der weiten Welt und auch nicht den Geschmack von Freiheit und Abenteuer.

Halten wir zum Abschluß fest: Der seit rund 6.000 Jahren tradierte vermeintliche Anspruch des „Königs“ oder „Fürsten“, erstrangig auf Kosten der Allgemeinheit versorgt zu werden, ist nie entstanden und kann niemals entstehen. „Tribut“, Steuern und Zölle waren, sind und bleiben die institutionalisierten Schmuddelkinder des Diebstahls und der „Schutzgelderpressung“. Seit Jahrtausenden stören sie den im Prinzip immer schon globalen Handel und führten immer wieder zu wirtschaftlichen und sozialen Turbulenzen. Die größte soziale Turbulenz nennt man „Krieg“. – Und davon gab es in Europa mehr als genug. Folglich steht auf der Agenda Zwanig-Null-Drei die Schaffung einer europäischen Verfassung, die den Namen verdient. – Nicht das Gründungsprotokoll jener paneuropäischen Räuberbande, bei dem momentan diskutiert wird, ob „Gott“ darin auch seinen Platz finden soll. Er wird es bestimmt nicht, denn er hat einmal gesagt:

Du sollst nicht stehlen!

Mit freundlichen Grüßen

Doch damit genug, denn vor der „Wiederwahl Schröders” ließ ich den großen Zeitungen der Republik per Fax ein an meine „Mitbürgerinnen und Mitbürger gerichteten Wähleraufruf zukommen. Abgedruckt wurde er freilich nicht, das hätte nämlich die „Republik” in ihren Grundfesten erschüttert:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Nun ist es vorüber, das erste „Duell“ zwischen dem Kanzler und seinem „Herausforderer“. – Ein Medienspektakel aller gesellschaftlich relevanten Fernsehkanäle.

Wer hingeschaut hat, wird mir am Ende darin beipflichten, daß „Ben Hur“ spannender war und daß Charlton Heston und Stephen Boyd die besseren Schauspieler sind.

Es ging und geht jedoch nicht um den „Oscar“. – Den hatte Schröder schon, der ist ihm aber davongelaufen. Es geht auch nicht um die Frage, ob man der Wirtschaft Beine macht oder ihr mit „ruhiger Hand“ im Laufen die Schuhe besohlt.

Es geht vielmehr um das Entsetzen, das eine derartige Horrorshow verbreiten muß. Erschreckend ist nämlich, daß Deutschland offenbar den „Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ verlassen hat. Mit ihrer Teilnahme am verbalen Wagenrennen haben beide „Kandidaten“ ohne jeden Zweifel öffentlich zur Schau gestellt, daß sie es mit der Verfassung nicht so genau nehmen.

Guido Westerwelle, dem Kanzlerkandidaten der FDP, hat man die Starterlaubnis verweigert. Er hätte wohl gern das „Duell“ per Gerichtsbeschluß in einen Schußwechsel mit drei Pistolen verwandelt. Aber er wäre gut beraten, die Prozeßart zu wechseln:

Statt auf Teilnahme an der Kandidatenkirmes zu klagen, nimmt man in solchen Fällen das Grundgesetz zur Hand und liest es. Nach der Lektüre fällt einem ide Entscheidung leichter, ob man zum Hörer greift und den „Personalchef“ der Bundeskanzler anruft oder sich über 11 88 0 mit Karlsruhe verbinden läßt. – In beiden Fällen werden Sie geholfen:

Ich zitere aus Abschnitt VI des Grundgesetzes den Artikel 63 Absatz 1:

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.“

Der Bundespräsident hat nach dem Wortlaut des Grundgesetzes das alleinige Vorschlagsrecht, somit haben ihn alle Bewerber für das Amt des Bundeskanzlers als Personalchef zu akzeptieren. In der Kanzlerfrage hat der Bundespräsident folglich die Qual der Wahl nach der Wahl. Und die kann ihm niemand abnehmen. Das ergibt sich aus dem weiteren Procedere, das Art. 63 anordnet:

Das Parlament darf erst dann aus eigenem Antrieb einen Dummen für das Kanzleramt finden, wenn der vom Bundespräsidenten Vorgeschlagene nicht mit der erforderlichen absoluten Mehrheit gewählt wird. Dafür hat der Bundestag nach Art. 63 Abs. 3 vierzehn Tage Zeit. Einigen sich die parlamentarischen Streithähne innerhalb dieser Frist nicht, reicht im nächsten Wahlgang die einfache Mehrheit. Wenn in dieser Situation von den mehr als sechshundert Abgeordneten nur noch zehn im Plenarsaal sind, weil die anderen genervt in der Kantine oder bei ihren Freundinnen herumhängen, reichen sechs Stimmen zur Kanzlerwahl. Ob eine solche Kanzlerwahl im Sinne des „Wählervotums“ ist, darüber hat erneut der Bundespräsident zu befinden. Er hat sieben Tage Zeit, den auf den Schild Gehobenen zum Kanzler zu ernennen. Tut er das nicht, muß er den Bundestag auflösen. So will es das Gesetz. Nachzulesen ist das in Artikel 63 Absatz 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

Da stehen sie nun: Schröder, Stoiber und Westerwelle; – obwohl getrennt, rappeln sie doch gemeinsam am Tor zum Kanzleramt und betteln um jede Stimme. Auf der anderen Seite steht in aller Erhabenheit Artikel 63 des Grundgesetzes.

Aber keiner weiß, wie es weitergeht, denn Art. 63 GG gibt keine Auskunft darüber, wie der Bundespräsident an die Vorschläge kommt, die er dem Parlament zu machen hat. Soll er sie zufällig aus dem Stuttgarter Telefonbuch auswählen? – So jedenfalls wurde die Jury für die in vergangen Zeiten beliebte Sendung „Wie würden Sie entscheiden?“ zusammengestellt. – Wie soll der arme Johannes Rau herausfinden, wen er dem Parlament vorschlagen kann? – Nur keine Panik!:

Der gesetzgeberischen Tradition entsprechend hat auch das Grundgesetz so etwas wie einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil. Für den Juristen hat das den Vorteil, daß er die Antwort auf Fragen, die der Besondere Teil aufwirft, meist im Allgemeinen Teil findet. Traditionell finden sich die allgemeinen Regelungen vorne im Gesetz. Die Abschnitte des Grundgesetzes sind zwar nicht ausdrücklich so gegliedert, dennoch folgt die Unterteilung dem traditionellen Muster.

Bezüglich der Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst wird man im Abschnitt II fündig, der überschrieben ist mit „Der Bund und die Länder“. In Artikel 33 GG heißt es unter dem Begriff „staatsbürgerliche Rechte“ in Absatz 2:

Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“

Diese Regelung gilt aufgrund seiner Stellung im Gesetz für den Bund und die Länder. Art. 33 GG ist nach seiner Stellung im Gesetz eine allgemeine Vorschrift. Art. 33 GG ist damit für die Vergabe von öffentlichen Ämtern in Bund, Ländern und Gemeinden einschlägig, mangels spezialgesetzlicher Regelung damit auch für das Amt des Bundeskanzlers.

Im Normalfall sucht die öffentliche Hand die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung geeigneten Bewerber aus, indem sie die freiwerdende Stelle öffentlich ausschreibt. Die öffentliche Ausschreibung ist auch die einzige Methode, das Recht aller Deutschen auf freien Zugangs zu allen öffentlichen Ämtern bundesweit sicherzustellen.

Im Normalfall. – Aber was ist schon normal in der Politik? – Und: „ach nun kommen Sie mir doch nicht mit dem Grundgesetz, wenn wir da erst anfangen wollten…“ (Originalton MdL -MV Gesine Skrepski, CDU, zitiert nach Stadtanzeiger Bergen auf Rügen vom 4.3.1995 S. 11)

Zur Zeit jedenfalls buhlen offiziell nur drei Bewerber, nämlich Schröder, Stoiber und Westerwelle um die Gunst des „Wählers“. Sie betteln um das „Wählervotum“, das den Weg ins Kanzleramt ebnen soll. Sie präsentieren sich so, als hätten sie nach dem „Wahlsieg“ ihrer Partei einen Rechtsanspruch auf das Hausrecht im Kanzleramt.

Die Kontrahenten des Fernsehduells können aber für sich das Amt des Bundeskanzlers nur dann beanspruchen, wenn das Gesetz es vorsieht, wenn also das Grundgesetz bezüglich des Bundeskanzlers eine Ausnahme vom oben zitierten Regelfall der Stellenbesetzung bestimmt.

Dann müßte das Grundgesetz vorschreiben, daß das Amt des Bundeskanzlers ein „öffentliches Amt“ ist, das eben nicht für Jedermann offensteht.

Wo aber steht geschrieben, daß nur der Kanzler werden kann, der von einer Partei als „Kanzlerkandidat“ nominiert wurde? – Und das auch nur, wenn die Nominierung durch eine „große“ Partei oder gar eine „Koalition“ erfolgt?

Das mag die Verfassung der Republik Lummerland so vorschreiben, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland tut es jedenfalls nicht. Die einzige Verfassungsrechtliche Zugangsschranke gilt für Präsidentschaftskandidaten. Diese müssen gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 2 GG das Wahlrecht zum Bundestage besitzen und das vierzigste Lebensjahr vollendet haben.

Der gegenwärtig geübte Brauch der Bewerberauswahl für das Amt des Bundeskanzlers ist also mit den Buchstaben des Grundgesetzes nicht vereinbar. Nicht mit den Buchstaben und erst recht nicht mit dessen Geist:

Es ist das alleinige und unbeschränkte Recht des Bundestages, den Bundeskanzler zu wählen. Und das aus demselben guten Grund, der Aristoteles vor mehr als 2.300 Jahren veranlaßte, sich in seiner „Politik“ gegen die „Volksdemokratie“ zu entscheiden. Das Volk als „Monarch“ verhält sich laut Aristoteles nicht anders als ein tyrannischer König: „…beide vergewaltigen die tüchtigeren Bürger, die Volksbeschlüsse sind das, was dort persönliche Befehle sind, und der Demagog und der Schmeichler sind dieselbe Menschenart und entsprechen einander. Beide haben bei beiden die einflußreichste Stellung: die Schmeichler bei dem Tyrannen und die Demagogen bei einem solchen Volke. Diese sind daran schuld, daß die Volksbeschlüsse und nicht die Gesetze den Ausschlag geben, da sie alles vor das Volk bringen. Sie gewinnen dadurch den Vorteil, daß sie großmächtige Herren werden, da das Volk Herr über alles ist, sie selbst aber Herren über die Meinung des Volkes; denn die Menge schenkt ihnen Glauben.“

Die Demagogen, von denen Aristoteles spricht, gibt es freilich nicht mehr. – Die Deutsche Mark gibt es aber auch nicht mehr. Was mal Mark war ist heute Euro. Aber Geld bleibt Geld. Weil bei den Römern der Name des Volkes populus war, und weil die Griechen das Volk demos nannten, bleibt der Populist ein Demagoge.

Verfassung hin, Verfassung her, mangels Klagebefugnis des Bürgers bei Verletzung formaler Verfassungsbestimmungen konnten und können Politiker aller Couleur das Grundgesetz auf Teufel-komm-‘raus mit Füßen treten.

Und die Medien schalten sich selbst gleich und verkaufen den offensichtlichen Verfassungsbruch des „Fernsehduells“ als so etwas wie den demokratischen Orgasmus im Nachkriegsdeutschland.

Dabei fußt das Verfassungswidrige Brauchtum bei der Kanzlerwahl auf dem Ammenmärchen vom „Wählerauftrag“. Der aber existiert nur in der Phantasie der Politiker. Bei der Wahl geht es um Mandate. Mandat kommt aus dem Lateinischen: mandare = anvertrauen. – „Auftrag“ heißt auf Latein imperium.

Also, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, reicht Eure Bewerbungsunterlagen und Wahlvorschläge beim Bundespräsidenten ein. Bis zum 22.9.2002 habt Ihr dafür Zeit.

Und, lieber Herr Westerwelle, wie wäre es zur Abwechslung mal mit einer handfesten „Konkurrentenklage“? – Vielleicht kommen Sie damit nicht ins Kanzleramt, aber für einen Einzug in die Geschichtsbücher, da reicht es allemal. Und da wollt Ihr doch alle hin, oder? (Ende des Zitats)

Doch damit nicht genug, am 13.9.2002 schrieb ich an Herrn Weserwelle:

1 Amtsdeutsch für Guillotine

2 Adolf Portmann, das Tier als soziales Wesen, Suhrkamp 1978, 284ff m. w. Nachw.

3 Horst Günter, Jugendlexikon Wirtschaft, Reinbek 1975

4 vgl. Colin Padfield, British Constitution – made simple, 4. Auflage 1977, S. 123


Deppendorfs Woche: Kongress, Krieg und Opel | tagesschau.de

November 5, 2009

Deppendorfs Woche: Kongress, Krieg und Opel | tagesschau.de.

Merkel, Karsai und Platon

Derjenige, der in den ganzen Turbulenzen den Weltpolitik am ärmsten dran ist, heißt Barack Obama. Gutgläubig hat erseinen Nachen mit seinem Slogan „Yes we can!“  zwischen die Schlachtschiffe gesteuert. – Er kann nur froh sein, daß deren Kapitäne, Karsai und Merkel eingeschlossen, glücklicherweise keine Ahnung von Navigation haben:

„Ja spotte nur noch, nachdem du mich in eine so schwierige Untersuchung hineinverwickelt hast! Höre also das Gleichnis; es wird dir noch deutlicher zeigen, wie vorsichig ich mit Gleichnissen bin. Das Verhältnis, in dem jene Tüchtigen sich zum Staate befinden, ist ein so schwieriges, daß sich nirgends ein einzelner Gegenstand findet, der ähnliche Zustände hätte. Man muß den Zustand aus vielen vergleichbaren Zuständen zusammenstellen, wenn man diese Männer verteidigen will, muß es also machen wie die Maler, die Zusammensetzungen von Bock und Hirsch und anderen Tieren malen. – Denke dir, es ging auf einem Schiff oder vielen Schiffen folgen­dermaßen zu. Der Schiffseigentümer ist größer und stärker als die ganze Bemannung; er ist aber schwerhörig und kurzsichtig, und sein Verständnis für das Seewesen ist ebenfalls mangelhaft. Nun zanken sich die Schiffsleute untereinander, weil jeder meint, ihm käme die Führung des Schiffes zu. Dabei hat aber keiner je die Steuerkunst gelernt, kann auch seinen Lehrer und seine Lehrzeit nicht nachweisen. Ja sie erklären, diese Kunst sei gar nicht lehrbar, und wollen jeden in Stücke hauen, der sie lehrbar nennt. Sie stürmen also beständig auf den Schiffseigentümer ein, er solle ihnen das Steuerruder in die Hand geben. Überredet ihn einmal ein anderer, so ermorden sie ihn oder werfen ihn über Bord. Haben sie dann den braven Eigentümer zahm gemacht, durch einen Schlaftrunk, Wein oder dergleichen, so stellen sie eigene Schiffsleute an, das Schiff zu lenken, und segeln nun, wie es bei solchen Leuten zu erwarten ist, unter Trinken und Schwelgen dahin. Wer sich beim Überreden oder Überwältigen des Schiffseigentümers geschickt erweist und ihnen behilflich ist, die Macht in ihre Hände zu bekommen, der steht als seetüchtig, als kundiger Steuermann und Kenner des Seewesens bei ihnen in Ehren. Wer kein Geschick dazu hat, wird unbrauchbar gescholten. Dabei wissen sie nicht einmal, daß ein wahrer Steuermann sich mit dem Jahre und den Jahreszeiten, mit dem Himmel, den Gestirnen, den Winden und überhaupt allem, was eben in sein Fach schlägt, beschäftigen muß, um wirk­lich ein Schiff führen zu können. Sie halten es gar nicht für möglich, daß man neben den Künsten und Mitteln, die man braucht, um sich zum Steueramt emporzuarbeiten, auch noch Zeit zur Erlernung der Steuerkunst hat. – Bei dieser Lage der Dinge auf einem Schiffe wird doch der wahre Steuermann von den Schiffsleuten entschieden für einen Sterngucker, einen Schwätzer, einen für sie unbrauchbaren Menschen erklärt?“

„Allerdings“, sagte Adeimantos.

„Ich brauche das Gleichnis wohl nicht auszulegen. Du siehst, daß sich die Staaten dem wahren Philosophen gegenüber ebenso betragen, und verstehst, was ich meine.“

„Ja, freilich.“

„Wenn sich also jemand wundert, daß die Philosophen im Staate nicht in Ehren stehen, so trge ihm zunächst dies Gleichnis vor und mache ihm daran klar, daß das Umgekehrte viel wunderbarer wäre.“

(Platon, der Staat, Sechstes Buch IV)

Wie Sie sehen, hat sich seit rund 2.500 Jahren in der Politk nichts, aber auch gar nichts geändert.

- Wenn das aber so ist, ist es an der Zeit, daß sich etwas ändert!

Denn wer vor Repräsentantenhaus und Senat die Liebe zu den für DDR-Bürger unerreichbaren Jeans herausstreicht, muß auch zur eigenen Schirmherrschaft für Stasi-Spitzel stehen, als für diese die DDR unerreichbar geworden war.


Zivildienst vor dem Aus? | tagesschau.de

November 4, 2009

Zivildienst vor dem Aus? | tagesschau.de.

Brauchen wir „Zivildienst“ oder brauchen wir nach rund 6000 Jahren eine Reformation der „Politik <!– @page { margin: 2cm } P { margin-bottom: 0.21cm } –>“?:

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Politik ist das Organisieren der Erledigung von Gemeinschaftsaufgaben.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Auf diese Begriffsbestimmung haben mich übrigens die Kno­chen der Neandertaler gebracht, die der Planet fre­undlicherweise für uns konserviert hatte. Eine Reihe der geborgenen Skelette und Skelettreste gehört zu Individuen, die man heute als „Pflege­fall“ einstufen würde. Neandertaler kannten noch keine Pflegever­sicherung, dennoch wurden sie bis ans Ende ihrer Tage von der „Allge­meinheit“ der Horde offenbar rührend umsorgt. Der Neandertaler kannte weder Kranken- noch Renten- noch Pflegeversicherung. Er hatte sie nicht, weil er sie ein­fach nicht brauchte! – Sie glauben das nicht? – Dann lassen Sie sich einfach überraschen:


Die Neandertaler müssen deutlicher als alle anderen Geschöpfe vor ihnen empfunden haben, wie kostbar ein Leben ist, denn auf der fundamentalsten Ebene sind Begräbnisriten gleichbedeutend mit dem Wunsch, das Menschliche zu bewahren. Das Begraben besagt, daß irgendein wesentlicher Teil des menschlichen Lebens – man mag es Geist oder Seele nennen   nicht zerstört werden kann, son­dern nach dem Tode irgendwo anders in irgendeiner anderen Form weiterexistiert.

Dieser zunehmende Sinn für den Wert des Lebens spiegelt sich nicht nur in den Begräbnisriten der Neandertaler, sondern auch in ihrer Fürsorge für alte und behinderte Menschen. So war zum Bei­spiel der Mann von La Chapelle-aux-Saints längst über die besten Mannesjahre hinaus, als er starb. Sein Skelett läßt erkennen, daß er unter Arthritis litt und unmöglich noch an Jagden teilnehmen konnte. Selbst das Essen muß ihm schwergefallen sein, da er alle Zähne bis auf zwei verloren hatte. Hätte er zu einer früheren Zeit gelebt, hätte man ihn wahrscheinlich ausgesetzt und verhungern las­sen, nachdem er für die Gruppe nicht mehr von Nutzen war. Aber die Neandertaler ließen sich an­scheinend nicht von einer derart grausamen Logik leiten. Die Gefährten dieses Mannes versorgten ihn selbstlos mit Essen, vielleicht kauten sie es ihm sogar vor.

Auch die Funde von Shanidar lassen vermuten, daß die Neandertaler für Behinderte sorgten. Einige der dort gefundenen Knochen gehören einem 40jährigen Mann, der vermutlich durch Steinschlag getötet wurde. Die Untersuchung seines Skeletts ergab, daß ihm vor dem tödlichen Unfall nur ein Arm zur Verfügung gestanden hatte. Der rechte Arm und die Schulter waren verkümmert – vermut­lich ein angeborener Defekt. Trotz dieser erheblichen Behinderung erreichte er ein für einen Nean­dertaler hohes Alter. Seine Vorderzähne sind ungewöhnlich stark abgenutzt, was darauf hindeutet, daß er einen großen Teil seiner Zeit damit verbrachte, Tierhäute weichzukauen, damit sie als Klei­dung verwendet werden konnten, oder daß er seine Zähne anstelle des fehlenden Arms zum Festhal­ten von Gegenständen benutzte. (…) Auch der ursprüngliche Neandertaler aus Deutschland hat eine schwere Verletzung überlebt, sich allerdings nicht gut von ihr erholt: Die Knochen seines linken El­lenbogens waren so deformiert, daß er nicht imstande war, die Hand zum Mund zu heben; ob Mensch oder Tier für diese Verletzung verantwortlich war, läßt sich nicht feststellen (George Con­stable, Der Neandertaler, 1979, S. 101f)


Diese Feststellungen machen doch erschreckend deutlich, daß während der Eiszeit Kranke und Be­hinderte offensichtlich einen Stellenwert hatten, den man sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts ei­gentlich nur wünschen kann.

Es ist nicht anzunehmen, daß der Neandertaler die Fürsorge für Kranke und Behinderte erfunden hat. Angesichts seiner Lebensbedingungen hätte man aus heutiger Sicht eher das Gegenteil erwartet. Allein deswegen ist die Vermutung nicht von der Hand zu weisen, daß bereits die frühesten Formen des Menschen ihre kranken und behinderten Gruppenmitglieder nicht einfach ihrem Schicksal über­ließen, sondern sich vielmehr ebenso intensiv wie um ihren Nachwuchs kümmerten.

Weil das so war und weil der heutige „Staat“ nicht einmal seine zum Krüp­pel geschossenen Solda­ten angemessen versorgt, finden wir die „eigentlichen“ Staatsaufgaben eher im Katalog der „ver­sicherbaren Risiken“ als im Grundgesetz.


Zivildienst vor dem Aus? | tagesschau.de

November 4, 2009

Zivildienst vor dem Aus? | tagesschau.de.

So einfach kann man es sich nicht machen. Der „Zivildienst“ ist ein Abkömmling der „Allgemeinen Wehrpflicht“. – Man wollte die, die im Kalten Krieg nicht bereit waren, mit der Waffe in der Hand „Frieden zu schaffen“  zum Friedenschaffen ohne Waffen heranziehen.

Bequem für die „Sozialeinrichtungen“. Die haben dvon profitiert, weil sie keine „Profis“ mehr benötigten. -Aber auch im Pflegebereich ist die unbezahlte Arbeitskraft ein Sklave.

Das muß man sich vor Augen halten.

Keiner hat Anspruch auf Sklavenhaltung.

Punkt. Ende. Aus die Maus.

Was würde der Neandertaler dazu sagen, wenn er es erführe? – Er würde die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. – Aber dazu später.