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Betrifft: Köhler und Konfuzius:
Ich bedanke mich bei allen Kommentatoren, vor allen Dingen bei denjenigen, die mir vorwerfen, „Unsinn“ verfaßt zu haben. -Sie haben mir gezeigt, daß mein Beitrag unvollständig war, weil er als selbstverständlich voraussetzte, was wohl nicht selbstverständlich ist. – Das kann ja vorkommen. – Deswegen befassen wir uns zunächst mit dem „Unsinn“:
Es gehört zum Schicksal eines Juristen, gelegentlich Auffassungen von sich zu geben, die andere als „Unsinn“ ansehen oder als „abwegig“ einstufen. – Vor allem die zweite Variante füllt die juristische Fachliteratur: Berufungs- und Revisionsgerichte sind da nicht gerade zimperlich gegenüber ihren Fachkollegen der Instanzgerichte.
Das ändert aber nichts daran, daß eine zunächst als „abwegig“ eingestufte Rechtsauffassung im Laufe der Zeit zur „herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum“ mutiert. – Auch die Juristerei ist vor den Gefahren der Evolution nicht gefeit.
Bevor Sie weiterlesen und meine allfällige Ergänzung Ihnen den Kamm schwellen läßt, machen wir ein kleines Quiz:
Wo möchten Sie „Unsinn“ lieber lesen:
a.) im Internet
b.) in Ihrem Todesurteil
Zu gewinnen gibt’s nichts. – Wählen Sie jedoch die Alternative b.), die weltweit häufiger vorkommt als die a.), kann ich Ihnen nur raten, nicht den Kopf zu verlieren!
Zurück zur Sache:
Es erscheint mir sinnvoll, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, daß Artikel 54 Absatz 2 des Grundgesetzes lautet:
Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
Art. 54 Abs. 2 Satz 1 Wort für Wort:
Das
Amt
des
Bundespräsidenten
dauert
fünf
Jahre
Punkt
Frage: Steht dort irgendein Kriterium, eine einzige – im Juristendeutsch – „tatbestandsmäßige Voraussetzung„ – für eine „vorzeitige Erledigung des Amtes“?
Stehen dort etwa die Worte:
Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre, längstens jedoch bis zu seiner
a.) Rücktrittserklärung
b.) Amtsverzichtserklärung
c.) Niederlegung des Amtes.
Fragezeichen!!!
– Das ist nicht der Fall, also bleibt es bei einer Amtsperiode von mindestens fünf Jahren. – Keinen Tag weniger, es sei denn, das Bundesverfassungsgericht oder Gevatter Tod werfen den Bundespräsidenten aus dem Amt.
Äußerungen von Kommentatoren, mögen sie in der Hierarchie der Justiz noch so hoch angesiedelt sein, ersetzen den klaren Gesetzeswortlaut nicht; Kommentatoren sind auch nicht befugt, durch ihre in einem Kommentar niedergelegte Rechtsauffassung eine inhaltliche Grundgesetzänderung durch „unausgesprochene Textergänzung“ herbeizuführen.
Der „Fall Wulff“ zeigt erneut, wie sehr unsere Berufspolitiker, genannt der „Bundesadel“ auf die „normative Kraft des Faktischen“ vertraut:
„Wir machen es einfach, und weil wir das so machen, schaffen wir uns damit das zugrundeliegende Recht, so zu verfahren.“
Die „normative kraft des Faktischen“, die am Anfang des „Gewohnheitsrechts“ steht, – für die ist im „Rechtsraum“, der vom Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt geschaffen wurde, kein Platz.
30.6.2010. – Friedrich Schiller hätte seine helle Freude an diesem „Schicksalstag der Deutschen“. Es ist ein neuer Hut auf der Stange, Leuthold und Friesshard werden mit der Kompetenz eines Reitersmanns dafür sorgen, daß auch dieser Hut gegrüßt wird. – Denn, so drückte es Schillers Freund Goethe aus: „Das größte Bedürfnis eines Staates ist das einer mutigen Obrigkeit.“
Schiller würde mit Erschrecken feststellen, mit welcher Inbrunst der neue Hut auf der Stange Verehrung genießt:
Es ist von der
„First Family“
gar die Rede…
Was die Medien angeht, gäbe Goethe lapidar zur Antwort:
„Die Zeitungen sind eigentlich nur da, um die Menge hinzuhalten und über den Augenblick zu verblenden, es sei nun, daß den Redakteuer eine äußere Gewalt hindere, das Wahre zu sagen, oder daß ein innerer Parteisinn ihm ebendasselbe verbietet.“
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts muß man sich doch ernsthaft fragen, welche „äußere Gewalt“ den Redakteuren verbietet die Wahrheit zu sagen. – Wenn es ein „innerer Parteisinn“ wäre – umso schlimmer!
Die Berichterstattung über den Verlauf der überflüssigsten Bundesversammlung in der Weltgeschichte zeigt, daß es der „innere Parteisinn“ war, der den Wulff ohne Erlaubnis des Grundgesetzes auf den Schild gehoben hat.
Armes Deutschland!
Liabe Leit,
vor ab eine juristische Auslassung des Beitrages:
Die Amtszeit des Bundespräsidenten endet nach fünf Jahren. Oder vorzeitig, wenn Bundesverfassungsgericht, Gevatter Tod und laut Grundgesetz (Tenor) die vollständige Souveränität des Bürgers, der das, (durch Zusatzrecht) eingeschränkt souveräne, Amt ausübt, den Präsidenten zum Rücktritt zwingen.
Der Privatmann Hörst Köhler ist verpflichtet, den
Bundespräsidenten Köhler zurücktreten, statt ihn vorführen zu lassen.
Wenn er’s denn ernsthaft glaubt.
Und wer möcht‘ ihm den Glauben abstreitig machen? Ich hab‘ ihn früher als „Bruce Willis vom Bibelkreis“ verspottet, doch sein Rücktritt hat mir bewiesen, daß er nicht nur glauben, sondern denken kann.
Er hat mich beschämt. Hat sich nachträglich zu meinem Präsidenten gemacht, in der Sekunde als er’s nicht mehr war.
Was muß ich bloß für ein Trottel sein?
Warum bückt sich das Grundgesetz vor dem Gesslerhut?
Weil es laut Grundgesetz dazu verpflichtet ist.
Warum bückt sich der Souverän vor dem Gesslerhut nicht?
Weil er’s laut Grundgesetz nicht muß, höchstens darf.
Weil er sich laut Grundgesetz noch lauter schämen darf, wenn sich Verfassungsorgane im seit zwanzig Jahren ‚verfassungslosen‘ Land vor dem Gesslerhut bücken müssen.
Und lachen darf der Souverän lauthals, wenn ein „ethisches Kind“ wie der Wulff auf den Otti-Fischer-Präsidentenstuhl krabbelt und stolz in die Welt hinaus krakeelt:
„Ich bin er Hüter von des Kaisers neuen Kleidern. (Zeigt aufs nackte Deutschland) „Für Euch, liebe Bürger, damit Ihr’s nicht umständlich selber tun müßt.“
Als ob der Kerl nicht wüßt‘, daß er selbst unser aller Grundgesetz nur dort hüten darf, wo es gerade gilt! In seinem Schloßgarten darf er Hüter spielen, aber wenn sagen wir einst Rau und Beckstein oder heute Merk und Herrmann regional aufs Grundgesetz spucken, ist das föderale Verfassungskriminalität und geht nur den Souverän, aber laut Grundgesetz den „Präsidenten-Anwärter-Lehrling Wulff“ einen feuchten Kehrricht an.
Die Glocken friedlich grasender Allgäuer Kühe überbringen meinen Gruß
Jörg
Bundeshofnarr (kommissarisch)
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