Hintergrund: Was in Wulffs Dokumenten steht | tagesschau.de.
Das stimmt doch alles hinten und vorne nicht. Als Jurist müßte Christian Wulff wissen, daß das Grundmuster des „Darlehens“ unverzinslich ist. Das „Darlehen“ ist eine Unterform der „Leihe“. – Sie verleihen Ihr Auto an einen Freund? – Am Ende wollen Sie „Ihr“ Auto zurück und kein anderes. Der Unterschied zwischen Leihe und Darlehen besteht darin, daß vertret- und verbrauchbare Sachen Gegenstand der Darleihe sind: Das Pfund Butter, die sechs Eier oder die Tasse Zucker – vor Weihnachten als „Darlehensgaben“ durchaus alltäglich. – Sie bekommen weder „Ihre“ Eier , ncoh „Ihren“ Zucker oder „Ihre“ Butter je wieder zurück. Wenn Sie Bargeld als Darlehen gewähren, erwarten Sie auch nicht die Scheine und Münzen zurück, die Sie weggegeben haben. – Das „verzinsliche“ Darlehen hat demgegenüber den Charakter des „Mietvertrages“. – Es dient dem „Geldverdienen“ und nicht der „Gefälligkeit“. – Wenn der Darlehensgeber sein Geld aus „Gefälligkeit“ von einer verzinslichen Geldanlage abgezogen hat, kann er sich den entgangenen Gewinn auch im Rahmen der Gefälligkeit erstatten lassen. – Niemand braucht aus Gefälligkeit einen Verlust hinzunehmen. – Aber jeder den entgangenen Gewinn übersteigende Betrag, also jeder Zehntel- oder Hundetrstelprozentpunkt kann nur dem „Geldverdienen“ dienlich sein. – Allein aus diesem Grunde ist der zur Einsichtnahme vorliegende „Darlehensvertrag“ nicht „einsehbar“. – Ein formaljuristisch ausgebufftes Ablenkungsmanöver, aber keine Gefälligkeit unter „Freunden“
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This entry was posted on Dienstag, 20. Dezember 2011 at 12:32 am and is filed under Recht und Gesetz. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.