Ganz d’accord, Herr Posener. Aber die Abschaffung dieses politischen Kropfes obliegt uns im Rahmen einer deutschen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes. – Stellen wir uns in der Gegenwart doch lieber einmal die Frage, ob wir jemals einen grundgesetzkonformen Präsidenten hatten. Denn seit 1949 wurde nicht ein einziges Mal die Stelle ordnungsgemäß ausgeschrieben, wie es gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes zwingend erforderlich gewesen wäre.