Fakt ist …! Aus Dresden | MDR.DE.
Das kann ja wohl nicht wahr sein: Gehst du ins Krankenhaus, bring‘ deinen Anwalt mit!
Nach der Entdeckung von Penicillin war man dem Glauen verfallen, die „Infektionskrankheiten“ langfristig „besiegen“ zu können. – Mit der Entwicklung der „modernen“ Schulmedizin hatte man dem Mikrokosmos den Krieg erklärt. – Mit der Folge, dem letzlich jeder Kriegsplan zum Opfer gefallen ist: Der Kriegsplan übersteht den ersten Schuß nicht.
Die heutigen Ärzte, durch und durch dem mechanistischen Glauben der „Machbarkeit“ aller Dinge verfallen, sind aber gegenüber diversen Bakterien und Viren machtlos. – Sie sind es, weil sie die Kräftte der Evolution, die Lernfähigkeit des Mikrokosmos und die nichtlinerae Dynamik der Schöpfung bis heute unterschätzen.
Hinzu kommt die mehr als unschöne Rolle der Haftpflichtversicherungen. – Selbst wenn ein Arzt einen Kunstfehler einräumen müßtte und wollte, er darf es aus versicherungstechnischen Gründen nicht. – Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt der Anspruchsgegner des Patienten immer der Arzt bzw. Krankenahusträger. – Die „Verhaltensanweisungen“ kommen aber immer und ausnahmslos aus den Zentralen der Versicherungskonzerne.
Aus diesem Grunde kann es nur eine Lösung des Problems geben, nämlich die Einführung der Kfz-analogen Gefährdungshaftung mit Entschuldungsmöglichkeit und die Möglichkeit des Geschädigten, unmittelbar gegen die Haftpflichtvericherung vorzugehen und den Arzt prozessual in die Rolle des Zeugen zu drängen.
Weil aber Vertreter der Versicherungskonzerne in den Ministerien der „gesetzgebenden Gewalt“ eine mehr als zweifelhafte „fachkundige“ Unterstützung bieten, sind entsprechend ausgestalte Gesetze auch in Deutschland in naher Zukunft nicht zu erwarten.
Und die Bundesregierung, das „Vollzugsorgan“ der Politik, kümmert sich erst recht nicht darum. – Warum auch? – Die Menschen sind seit den Tagen Richilieus der „Regierung“ des jeweiligen Landes vollkommen gleichgültig.