Steuersünderjagd: Kauf von weiterer Daten-CD erzürnt die Schweiz – Nachrichten Wirtschaft – WELT ONLINE

Steuersünderjagd: Kauf von weiterer Daten-CD erzürnt die Schweiz – Nachrichten Wirtschaft – WELT ONLINE.

So sieht der Staat aus
Von:
„Gerhard Altenhoff“ <gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de>
An:
poststelle@sta-duesseldorf.nrw.de, gerhard.altenhoff@email.de
CC:
Bild-Zeitung <leserbriefe@bild.de>, cicero <redaktion@cicero.de>, Express <redaktion@express.de>, n-24 <augenzeuge@n24.de>
Datum:
15.07.2012 23:13:38

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Website der StA Düsseldorf las ich folgende Worte:

„Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erkennbar sind (§ 152 Absatz 2 StPO). Die Staatsanwaltschaft unterliegt – wie es in der Sprache der Juristen heißt – dem Legalitätsprinzip. Dieses Prinzip bietet die Gewähr dafür, dass jede Straftat ohne Ansehen der Person verfolgt wird und ist damit zugleich der wichtigste Garant für eine gleichmäßige, von Willkür freie Strafverfolgung und eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in eine gerechte Justiz.“

Nun hat das Land Nordrhein-Westfalen erneut eine geklaute Datendiskette angekauft. – Die Berechtigung dazu ist mehr als zweifelhaft. – Gestohlene Sachen anzukaufen, das nennt man gemeinhin „Hehlerei“.

Gelde fremdeer Leute auszugeben, deren Vrmögensinteresssen man zu besorgen hat, heißt im Sprachgebrauch des Strafgesetzbuches „Untreue“.

Nun nimmt die sogenannte Landesregierung wohl die Vermögensinteressen der Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts namens „Land Nordrhein-Westfalen“ wahr, aber das Geld, das diese Gebietskörperschaft speist, stammt aus den Taschen der Bürger des Landes. – Unzweifelhaft wird der Ankauf der gestohlenen Daten aus diesem „Topf“ bezahlt. – Ebenso unzweifelhaft fließen die Beträge, die dadurch eventuell „gewonnen“ werden, nicht in diesen „Topf“ zurück. – Sie kommen dem „Landeshaushalt“ zugute. – Dieser wiederum ist eine Vermögensmasse, deren Existenz rechtlich zweifelhaft ist. – Der „Landeshaushalt“ wird überwiegend aus „Steuern“ finanziert.

„Steuern sind ein Teil der öffentlichen Abgaben. Man versteht darunter einmalige oder laufende Abgaben an den Staat (Bund, Länder und Gemeinden) und auch an Kirchen (Kirchensteuer). Der Steuerzahler (private Haushalte, Unternehmen) hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung.“. (Horst Günter, Jugendlexikon Wirtschaft, Reinbek bei Hamburg, 1981, S. 158)

Da gab es einmal einen Christian Wulff, der gesagt hatte, „vom Staat gibt es keine Leistung ohne Gegenleistung“. – Jetzt kassiert er von Staat eine Leistung ohne jegliche Gegenleistung. – Voraussichtlich lebenslängslich.

Das Fordern oder Sich-Gewährenlassen einer Leistung ohne angemessene Gegenleistung ist von den Vätern des Bürgerlichen Gesetzbuches als „sittenwidrige“ eingestuft worden und macht entsprechende Rechtsgeschäfte nichtig, § 138 Abs. 2 BGB. – § 138 BGB gilt nach allgemeinre Auffassung in der Rechtsliteratur auch im öffentlichen Recht und damit auch im „Staatsrecht“. – Das Erheben von Steuern dürfte damit sittenwidrig sein. – Es fällt auf, daß das Grundmuster der Eigentums- und Vermögensdelikte auf dem extremen Ungleichgewicht zwischen genommener bzw erbrachter Leistuung zur „Gegenleistung“ beruht. – Wer stiehlt, erbringt für die „Besitzverschiebung an einer Sache nicht die geringste Gegenleistung, der Betrüger zumindest keine vollständige. – Der „Topf“, der sich „Staatshaushalt nennt“ ist, weil er von allen Bürgern „gespeist“ wird, deren „Eigentum“ zur „gesamten Hand“. Wer immer kraft Landesverfassung oder anderer Gesetze befugt ist, darüber zu verfügen, darf es nur insoweit tun, soweit der Satz „Nemo plus ius transferre potest quam ipse habet“ reicht.

Der Tatbestand der „Steuerhinterziehung“ berührt den Steuerzahler wenig. Auc die Beträge, die sich das Land „NRW“ durch den Ankauf der geklauten Datendiskette ‚reinzieht, wird an den Steuerzahler nicht ausgeschüttet. – Es wird nicht einmal auch nur die „Steuerlast“ gemindert.

Hier kauft eine auf rechtswidrigen Erwerb von Vermögensgegenständen gerichtete Organisation (Land NRW) einen rechtswidrigen Vermögensgegenstand an. – Wohlgemerkt, „Staaten“ sind seit den Tagen der Pharaonen Organisationseinheiten, die auf Plünderung geeicht sind. – Und seit den Tagen der absolutistischen Herrscher plündern sie über die Steuererhebung systematisch das eigene Volk aus.

Das hat in der absolutistischen Vergangenheit zur Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika und zur französischen Revolution geführt. – Trotz allem wurde das System der kameralistischen Haushaltswirtschaft 1:1 aus den Tagen des Absolutismus in die „sogenannten“ westlichen Demokrien, aber auch in den „real existierenden Sozialismus“ übernommen.

Es ist an der Zeit, daß diejenigen, die auf Kosten des „demokratischen Souveräns“ gut leben und meinen, „ohne Gegenleistung“ auf Kosten des Volkes zu leben, die „strafende Hand“ des „Staates“ zu spüren bekommen.

Im Hinblick auf § 152 StPO will und kann ich der „Verdachtschöpfung“ der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft nicht im Wege stehen. – Denn § 152 StPO setzt keine formelle „Strafanzeige“ voraus. Jeder Staatsanwalt kann bei der Morgenlektüre der „BILD“ oder „EXPRESS“ beim Brötchenkauen „Verdacht“ im Sinne des § 152 StPO schöpfen.

Vielleicht schöpfen brötchenkauende Staatsanwälte anderer Staatsanwaltschaften in diversen Bundesländern auch noch Verdacht gegen ihre „Landesherrlichkeiten“.

Oder sie schöpfen als „pflichtbewußte Beamte“ Verdacht gegen mich wegen übler Nachrede und Verleumdung. – Kann ja auch sein, angesichts der seit roland Freisler unveränderten Jursitenausbildung ist das sogar sehr wahrscheinlich.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff

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