Klage von Textilunternehmen: EEG-Umlage verfassungswidrig? | tagesschau.de.
Man sieht wieder einmal deutlich, daß das Bundesverfassungsgerichtsgesetz reformbedürftiger ist als alles andere.
Jeder „Bürger“ muß sich jederzeit auch gegen „Regierungsakte“ wehren können, vor allem, wenn sie im „Nachhinein“ von der „Volksvertretung“ ohne originäre Entscheidung „abgesegnet“ worden waren.