Der kleine „Law & Order“ – Knigge
Gestaltet von Adolph Freiherr Knigge, Gottfried Wilhelm Leibniz, Ernst Moritz Arndt und Friedrich Schiller.
Zusammengestellt und kurz kommentiert von Gerhard Altenhoff
laworderknigge (PDF)
Mit Adolph Freiherr Knigge verbindet auch Otto-Normaljurist gewisse Benimmreglen, die sich mehr oder weniger auf das Betragen am gedeckten Tisch oder auf dem Tanzboden beschränken. – Am gedeckten Tisch kann es ja schließlich zu Situationen kommen, die einem von Loriot entworfenen Sketch nahekommen könnten:
Einst speiste ich mit dem Benediktinerprälaten aus I*** bei Hofe in H***; man hatte dem dicken, hochwürdigen Herrn den Ehrenplatz neben Ihro Hoheit der Fürstin gegeben; vor ihm lag ein großer Ragoutlöffel zum Vorlegen: er glaubte aber, dieser größere Löffel sei ihm zur besonderen Ehre zu seinem Gebrauche dahingelegt, und um zu zeigen, daß er wohl wisse, was die Höflichkeit erfordert, bat er die Prinzessin ehrerbietig, sie möchte sich doch statt seiner des Löffels bedienen, der freilich viel zu groß war, um in ihr kleines Mäulchen zu passen. (Adolph Freiherr Knigge, Über den Umgang mit Menschen, 5.Auflage, Leipzig 1989, S. 17)
Aber die Einhaltung der „Höflichkeit“ bei Tische, das war nicht die Intention Knigges bei Abfassung seines Werks: Über den Umgang mit Menschen. – Sie war eine gänzlich andere; – und Knigges geistigen Nachlaß finden wir heute in Artikel 1 des Grundgesetzes, nämlich die Menschenwürde:
Im Kapitel Über den Umgang mit den Geringern schreibt Knigge (3. Teil 2. Kapitel)
Im siebenten Kapitel des zweiten Teils dieses Werks habe ich von dem Betragen des Herrn gegen den Diener und von den Pflichten geredet, welche der Vornehmere auf sich hat, denen, die vom Schicksale bestimmt sind, in Unterwürfigkeit zu leben, ihr Dasein leicht und süß zu machen. Ich verweise also zuerst die Leser dahin und füge hier nur noch einige Regeln für den Umgang mit solchen Personen hinzu, die zwar nicht in unseren Diensten, aber doch der Geburt, dem Vermögen oder andereren bürgerlichen Verhältnissen nach tiefer wie wir stehen.
Man sei höflich und freundlich gegen solche Leute, denen das Glück nicht gerade eine so reichliche Summe nichtiger, zeitiger Vorteile zugeworfen hat wie uns, und ehre das wahre Verdienst, den echten Wert des Menschen auch im niederen Stande! Man sei nicht, wie die mehrsten Vornehmen und Reichen, etwa nur dann herablassend gegen Leute von geringerem Stande, wenn man ihrer bedarf, da man sie hingegen verabsäumt oder ihnen übermütig begegnet, sobald man ihrer entbehren kann! Man vernachlässige nicht, sobald ein Größerer gegenwärtig ist, den Mann, den man unter vier Augen mit Freundschaft und Vertraulichkeit behandelt, schäme sich nicht, den Mann vor der Welt zu ehren, der Achtung verdient, möchte er auch weder Rang, noch Geld noch Titel führen! Man ziehe aber nicht die niedern Klassen bloß aus Eigennutz und Eitelkeit vor, um die Stimme des Volkes auf unsre Seite zu bringen; um als ein lieber, leutseliger Herr gepriesen und über andre erhoben zu werden! Man wähle nicht vorzüglich den Umgang mit Leuten von gemeiner Erziehung, um etwa in diesen Zirkeln mehr geehrt, mehr geschmeichelt zu werden, und glaube nicht, daß man populär und natürlch sei, wenn man die Sitten des Pöbels nachahmt! Man sei nicht lediglich darum freundlich gegen die Geringeren, um irgendeinen Höheren im Range zu demütigen, nicht aus Stolz herablassend, um desto mehr geehrt zu werden, sondern überall aus reiner redlicher Absicht, aus richtigen Begriffen von Adel und aus Gefühl von Gerechtigkeit, die über alle zufällige Verhältnissse hinaus in dem Menschen nur den Wert schätzt, den er als Mensch hat!” (Adolph Freiherr Knigge, Über den Umgang mit Menschen, 5.Auflage, Leipzig 1989, S. 236f)
In Blick in die europäische Geschichte seit der französischen Revolution und in die globale Gegewart lehrt, daß sich der Staat nach wie vor mit der Achtung der Menschenwürde mehr als schwertut. Von den Amerika bis Zimbabwe, von Afghanistan bis Zairer – In aller Welt haben “nationale Sicherheit” bzw. die “Staatssicherheit” Vorrang vor den Menschenrechten, die schließlich die Menschenwürde konkretisieren und ihr ein handhabbares Antlitz verleihen.
Ich hatte immer gedacht, es wäre die erschreckendste Erkenntis meines Lebens, ein „furchtbarer Jurist“ zu sein, nämlich einer, dessen Ausbildung und „Vorbereitung auf das Richteramt“ bis hin zum Erlangen der „Befähigung zum Richteramt“ sich von der eines Roland Freisler (ehemals Präsident des Volksgerichtshofs) nicht grundsätzlich unterschieden hatte – weder formal noch inhaltlich.
Als das Bundesverfassungsgericht dem Schröder die „Fahnenflucht“ ermöglicht hatte ( BVerfG, 2 BvE 4/05 vom 25.8.2005, Absatz-Nr. (1 – 243), http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20050825_2bve000405.html ), dachte ich blitzartig: „Man müßte sich eigentlich schämen, Jurist zu sein“.
In der Folgezeit mehrten sich die Anzeichen, daß dieser Gedanke richtig war.
„Furchtbare Juristen – die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz“ – so betitelte Ingo Müller sein Buch über die Geschichte der deutschen Justiz von Anbeginn des Untergangs der Weimarer Republik bis zum untauglichen Versuch, die Justiz des „Dritten Reichs“ jurisitsch aufzuarbeiten.
Ich hatte das ungute Gefühl, das mich beschlichen hatte, als nach dem 11. September 2001 der „furchtbare Jurist“ wie der legendäre Todesstern Nemesis am westlichen Horizont auftauchte, nicht ernst genommen. Erst nach und nach wurde mir klar, daß ich zu einer Variante des Homo Sapiens gehöre, die sich tagtäglich des Verrats an der eigenen Sache schuldig macht. Justitias Hohepriester in den Vereinigten Staaten von Amerika huldigten einer neuen Form der Monotheismus. Widerspruchslos unterwarfen sich die gesetzgebende und vor allem die rechtsprechende Gewalt dem Willen des Präsidenten der Vereinigten Staaten und dessen Junta. – Unbefristeter Freiheitsentzug ohne Anklage und Rechtsbeistand, Möglichkeit der Folter, Begründung der Zuständigkeit von Militärgerichten für Nichtangehörige der US-Streitkräfte usw. usw.
Wer kennt die Zahl der Unschuldigen, die heute noch in Guantanamo und anderen Verliesen der US-Sonderjustiz für die bösen Gedanken im Kopf eines George W. Bush büßen müssen? – Das Bild vom furchtbaren Juristen begann sich zu verdichten, freilich ohne konkrete, begriffliche Formen anzunehmen.
Als Hohepriester Justitias hatten wir spätesten ausgedient, als mir Anfang November 2008 die Gedanken des Augustinus über „Staat“ und „Gerechtigkeit“ mehr oder weniger „zufällig“ über den Weg liefen:
Hier ist nun der Platz, kurz und klar auszuführen, was ich oben auszuführen versprochen haben, daß nämlich nach den Begriffsbestimmungen, die Scipio in Ciceros Schrift über den Staat (Cic. rp. 2, 42ff) gebraucht, Rom nie ein Staat gewesen ist. Denn er bestimmt in Kürze den Begriff des Staates dahin, daß er Sache des Volkes sei. Ist diese Bestimmung richtig, so ist das römische Reich nie ein Staat gewesen, weil es nie die Sache des Volks gewesen ist, was ja dn Begriff des Staates ausmachen soll. Denn Volk nennt er eine Vereinigung von Menschen, die durch Übereinstimmung des Rechts und durch Gemeinschaft des Nutzens in sich selbst verbunden ist. Was er aber unter Übereinstimmung des Rechts versteht, das erklärt er im Verfolg der Auseinandersetzung, indem er zeigt, daß ohne Gerechtigkeit ein Staatswesen nicht geführt werden könne. Wo also keine wahre Gerechtigkeit ist, kann auch kein Recht sein. Denn was nach Recht geschieht, das geschieht doch gerecht; was aber ungerecht geschieht, kann nicht nach Recht geschehen. Denn als Recht kann man nicht irgendwelche schlechte Bestimmung im Menschen gelten lassen und bezeichnen, da ja Recht nur sein soll, was aus dem Quell der Gerechtigkeit geflossen ist; und es ist falsch, was gewisse Leute zu sagen pflegen, die kein Gefühl für Recht besitzen, das nämlich sei Recht, das dem von Nutzen, der der Stärkere ist. Wo also keine wahre Gerechtigkeit ist, kann auch keine durch Übereinstimmung des Rechts verbundene Gemeinschaft der Menschen sein und also auch kein Volk nach jener Begriffsbestimmung des Scipio bei Cicero. Und wo kein Volk, da ist auch keine Sache des Volkes, sondern irgendeiner Menge, die des Namens Volk nicht würdig ist; da es ferner kein Recht gibt, wo keine Gerechtigkeit, so kann also, wo keine Gerechtigkeit, auch kein Staat sein. Gerechtigkeit ist ferner die Tugend, die jedem das Seinige gibt. Was aber ist das für eine Gerechtigkeit beim Menschen, die eben diesen Menschen den wahren Gott entzieht und ihn unreinen Teufeln unterstellt? Heißt das, jedem das Seinige zu geben? Ist doch ungerecht, wer ein Grundstück dem nimmt, der es gekauft hat, und es dem gibt, der kein Recht darauf hat: kann da der gerecht sein, der sich selbst die Herrschaft Gottes,d er ihn geschaffen hat, entzieht und bösen Geistern dient?
Sehr scharf und deutlich genug wird in jenen Büchern über den Staat für die Gerechtigkeit eingetreten wider die Ungerechtigkeit. Darin wird zunächst die Sache der Ungerechtigkeit wider die Gerechtigkeit verfochten und ausgeführt, ein Staatswesen könne nur durch Ungerechtigkeit bestehen und geleitet werden, und dies damit scheinbar sehr stark begründet, daß es ungerecht sei, wenn Menschen herrschenden Menschen dienen müssen, daß aber ein herrschgewaltiger Staat solche Ungerechtigkeit befolgen müsse, wolle er über seine Provinzen herrschen. Und es wird darauf zugunsten der Gerechtigkeit erwidert, das eben sei gerecht, weil es nämlich solchen Menschen nützlich sei zu dienen und eine solche Knechtschaft ihnen nur zum vorteil sei, wenn sie recht geschieht, das heißt, wenn damit den bösen die Möglichkeit des Unrechts genommen ist; so nämlich seien sie unterworfen besser daran als in Freiheit. Und dies zu bekräftigen, wird ein aus der Natur genommenes und ganz erlesenes Beispiel angeführt und gesagt: „Warum sonst würde Gott dem Menschen, die Seele dem Leib, die Vernunft der Begierde und den anderen lasterhaften Teilen der Seele gebieten?“ Gewiß wird durch dies Beispiel genügend erwiesen, daß Knechtschaft mitunter nützlich und daß Gott zu dienen immer nützlich ist. Eine Gott dienende Seele gebietet recht dem Leib, und in der Seele selber gebietet eine Gott dem Herrn ergebene Vernunft recht der Begierde und den anderen Leidenschaften. Wo also ein Mensch Gott nicht dient, was kann in ihm noch für Gerechtigkeit gelten? Ohne Gott zu dienen kann ja weder die Seele dem Leib noch die Vernunft den Leidenschaften in Gerechtigkeit gebieten. Und da in einem solchen Menschen keine Gerechtigkeit ist, wie kann sie in einer Vereinigung solcher Menschen sein? Hier also gibt es jene Übereinstimmung des Rechts nicht, die aus der Menschenmenge erst das Volk macht, dessen Sache doch der Staat sein soll. Was soll ich noch vom Nutzen reden, in dessen Gemeinschaft die Menschenmenge verbunden sein soll, daß sie ein Volk sei? Denn achtest du genau, kann doch für solche ein Leben nicht von Nutzen sein, die gottlos leben, wir jeder lebt, der Gott nicht dient, sondern den Teufeln dient, die selbst so gottlos sind, als sie sich, unreinen Geistern, gleich Göttern opfern lassen wollen. Ich glaube, was ich über die Übereinstimmung des Rechts gesagt habe, genügt, um klar zu machen, daß nach dieser Begriffsbestimmung ein Volk, dessen Sache doch der Staat sein soll, nicht sein kann, in dem Gerechtigkeit nicht ist. Man sagt vielleicht, die Römer hätten in ihrem Staat nicht unreinen Geistern, sondern guten und heiligen Göttern gedient. Muß ich so oft und immer wiederholen, was ich schon genug, mehr als genug gesagt? Nur ein Dummkopf oder ein schamlos Streitsüchtiger kann es sein, der mir in diesen Ausführungen so weit gefolgt ist und noch daran zweifeln kann, daß die Römer bösen und unreinen Geistern gedient. (Joseph Bernhardt, Augustinus, Bekenntnisse und Gottesstaat, Stuttgart 1951, S. 325ff)
Das Bild verdichtete sich am Ende soweit, daß der „furchtbare Jurist“ eine Gestalt annahm, die sich anhand von fünf Wochentagen darstellen ließ:
Montags fällt man am Volksgerichtshof Todesurteile wegen Wehrkraftzersetzung. Am Dienstag bringt man Kriegsverbrecher in Nürnberg an den Galgen. Der Mittwoch bleibt der Verkündung von Todesurteilen vorbehalten, die in den Diensträumen der Stasi bereits vorformuliert worden waren. Donnerstags läßt man – mit der Scharia unter dem Arm – vergewaltigte Frauen öffentlich steinigen. Und am Freitag nimmt man offensichtlich begründete Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an und verhängt eine „gesetzlich vorgesehene Mißbrauchsgebühr“ in Höhe von € 500,–.
Der „furchtbare Jurist“ läßt sich also – für jeden Menschen auf dieser Welt erkennbar – eindeutig kennzeichnen.
Weil die Juristenausbildung in aller Welt jeden auf der Welt existierenden Juristen befähigt, morgen früh seinen Dienst am Volksgerichtshof antreten zu können, muß man sich da nicht tatsächlich schämen, Jurist zu sein?
Unser „seliger Adolph“ hat mir dann schließlich gezeigt, daß meine Erkenntnis zwar richtig war, sich aber mangels einschlägiger Erfahrung in den Epochen vor meiner Zeit einstweilen nur skizzenhaft darstellen ließ. – Das macht sie nicht nur erschreckender und bitterer, als sie vorher schon war, Adolph & Adolf lösten gewissermaßen ein juristisches Erdbeben der Stärke 9 aus, dem hoffentlich ein entsprechender juristischer Tsunami folgen möge:
Ich hatte es bereits angedeutet: Bis zum heutigen Tage haben sich Juristen in aller Welt und über alle Revolutionen hinweg den „Mächtigen“ unterworfen und zu willfährigen Dienern der „Macht“ machen lassen. – Sie wurden nicht „mißbraucht“ – wie Wehrpflichtige, die man nach Rußland befohlen hatte, sie haben sich höchst freiwillig mißbrauchen lassen und lassen sich immer noch mißbrauchen! – Wir schauen nach Rußland und sehen die Verfahren gegen Chodorkowski und die „Pussy Riots“. – Man muß schon mit einem weißen Stock in der Gegend herumfuchteln und eine gelbe Binde mit drei schwarzen Punkte tragen um zu übersehen, daß der stalinistische „Schauprozeß“ das Ende der Sowjetunion um mehr als 20 Jahre überlebt hat.
Wir betrachten die Exzesse der „Justiz“ in den USA, wo der „Whistleblower“ Manning glücklich sein muß, daß er „nur“ 35 Jahre hinter Gittern verbringen soll und der Giftspritze knapp entgangen ist.
Was hat der Mann verbrochen?
Er hatte gegen das Schweigegebot verstoßen. – In der Non-Government-Organisation „Mafia“ heißt das Schweigegebot „Omerta“. Die Mafia kennt für den Bruch der „Omerta“ nur eine Sanktion, nämlich den Tod.
Merkwürdig, aber immer, wenn jemand gegen die angeblich demokratisch legitimierte und in irgendwelchen Dienstvorschriften verankerte „Omerta“ verstößt, drehen die vom Steuerzahler finanzierten „Paten“ förmlich durch. Man darf nicht nur, man muß die Frage in den Raum stellen: Warum reagiert ein angeblicher Rechtsstaat wie die USA mit ähnlicher Heftigkeit auf das Brechen der Omerta wie die Mafia?
Bei näherer Betrachtung ist das kein Wunder, denn der „moderne Rechtsstaat“ und das organisierte Verbrechen haben beide ihre Wurzeln im antiken Rom.
Es ist hier nicht der Platz für einen amkribischen Vergleich zwischen dem römischen Senat und der Cosa Nostra, aber schon ein flüchtiger Blick ins Geschichtsbuch ermöglicht den Abgleich zwischen den Verhaltensmustern des „Senats von Rom“, der Mafia und Exekutiv- bzw. Justizorganen der „Demokratie“. – Die Parallelen sind unverkennbar; sie lassen sich nur durch die gemeinsame Wurzel „Senat von Rom“ erklären. Also werfen wir einen Blick auf die „Verfassungswirklichkeit“ der römischen Republik in der Zeit zwischen dem zweiten punischen Krieg und dem augusteischen Principat:
… Die hohen Ämter waren unbezahlte Ehrenstellungen – ein Grund mehr dafür, daß sie nur den Wohlhabenden und Vornehmen zufielen. Die östlichen Reichtümer, aber auch die östlichen Vorstellungen von Kultur und Herrschaftssitte, hoben die Nobilität immer höher und erweiterten die Kluft, die sie von den Regierten trennte. Die Regierten aber bejahten, wie das so zu sein pflegt, instinktiv den Glanz des Höheren. Da nun bestimmte Geldgeschäfte, insbesondere die Staatspachtungen (Einziehung von öffentlichen Einkünften durch Pächter), den Senatoren nicht zugänglich waren, konnte sich eine besondere Schicht von Kapitalisten entwickeln, die den irreführenden Namen „Ritter“ trug. Der Reiterdienst war des kostspieligste, und deshalb gehörten zu den Ritterzenturien die bemitteltsten Bürger; sie widmeten sich nun in erster Linie den neuen Möglichkeiten des Gelderwerbs, verwandt und befreundet selbstverständlich mit dem Amtsadel, vielfach aber infolge von Eifersucht und Reibereien gegen ihn eingenommen. Ausbeutung, Erpressung, Skandalprozesse, Käuflichkeit, die sich bis zu hochverräterischen Beziehungen mit Landesfeinden steigerte, waren leider Erscheinungen, mit denen bald mehr und mehr als mit alltäglichen Mißständen gerechnet wurde. Der Mittelstand der alten Zeit konnte sich dabei nicht halten, ein kleiner Prozentsatz stieg auf zu Reichtum und Einfluß, der Hauptteil sank herab. (…) Das war ein willkommenes Menschenmaterial für ehrgeizige Politiker: ein solcher Patron brauchte dem Arbeitslosen nur etwas Wohnung, Kleidung und Geld zukommen zu lassen, um willfährige Klienten zu haben. Menschenkraft wurde billig; ohne Claque, Stimmvieh und Prügelgarde war schließlich kein Amt mehr zu haben. Als Belohnung gab es Abfütterung, Kornverteilung, Mieterlaß und glänzende Spiele.“ ( V. Valentin, Illustrierte Weltgeschichte I, 1968 S. 142f)
Wenn wir noch näher hinsehen, werden einige Parallelen zur Situation in unserer Republik auffällig, nämlich das Auseinanderfallen von Verfassung und Verfassungswirklichkeit, die Reformunfähigkeit, die eifersüchtige Verteidigung der eigenen Privilegien und die schleichende Entmündigung des Volkes, verbunden mit der Vernachlässigung der Interessen des Mittelstandes, die zu dessen weitgehender Proletarisierung führte.
Auch im alten Rom trat im Laufe der Zeit eine Polarisierung ein, die Gewinnmöglichkeiten der verbliebenen freien Bauern und Handwerker in der Stadt waren bescheiden; demgegenüber standen den Senatoren und der „Kapitalistenschicht“ alle Möglichkeiten offen, große Vermögen anzuhäufen. Da in Rom die meisten Magistrate nur für ein Jahr vergeben wurden, befand es sich außerdem zwangsläufig in einer Art „Dauerwahlkampf“ und Legitimationskrise.
Die weitgehende Geschlossenheit der römischen Führungsschicht entspringt nicht zum wenigsten der Identität ihrer wirtschaftlichen und politischen Interessen und der Identifizierung dieser Interessen mit jenen der Republik insgesamt. Allein die Stellung der führenden Familien und Geschlechter zwang zur Selbstdarstellung in einer für moderne Maßstäbe oft als penetrant erscheinenden Form. Zu den alten Ehrenzeichen der Tunika mit dem breiten Purpurstreifen, dem latus clavus, den eigentümlichen Sandalen und dem goldenen Ehrenring kamen jetzt neue demonstrative Sonderrechte, wie Ehrensitze bei den Spielen. (Karl Christ, Krise und Untergang der römischen Republik, 1979 S.90)
Beim augusteischen Principat handelt es sich – im Gegensatz zur völlig offenen Machtausübung der Diktatur Caesars – nach Entstehung und Wesen um ein verdecktes Machtsystem. Der Princeps war von Anfang an dazu gezwungen, seine Machtstellung zu legitimieren, seine persönliche Qualifikation einzuhämmern und die Wiederherstellung der staatlichen Ordnung, die restitutio rei publicae, zu behaupten – während in der Verfassungswirklichkeit die absolute Macht des Princeps unbestritten, die Verquickung von Staat und domus principis Frau, Kindern, Verwandten, Helfern bis herab zu Freigelassenen und Sklaven, offensichtlich war. Darüber mußte es zur Ausbildung jener Ideologie kommen, die zum Wesen des augusteischen Pricipats gehört, in zunehmendem Maße dann aber auch zu jenem politischen Klima, das durch Widersprüche vielfältigster Art, Verstellung und Heuchelei, Adulation und Opportunismus, Anpassung wie Korruption, Beeinträchtigung freier geistiger Entfaltung und die Vergiftung der gesellschaftlichen Beziehungen durch Denunzianten und Majestätsprozesse gekennzeichnet wurde, kurzum, zur Lebenswirklichkeit des Welt des Tacitus. ( Christ aaO. S. 464f)
Ich darf als bekannt voraussetzen, daß im alten Rom die Beseitigung eines politischen Rivalen durch Dolch oder Gift an der Tagesordnung waren. Hätten es in der Antike Automobile und Tommy-Guns gegeben, die Straßen Roms wären denen Chicagos zu Al Capones Zeiten gleichgekommen.
Auch heute noch sind die Parallelen zwischen Staatsorganisation und organisiertem Verbrechen unverkennbar; die „Reformen“ des Mafia-Bosses Lucky Luciano, der aus rivalisierenden Gangs eine geschlossen operierende Organisation geformt hatte, werden sogar mit der Gründung und dem Verhalten der Vereinten Nationen gleichgesetzt. http://www.youtube.com/watch?v=CalC-rKc2Wg
Die näheren Einzelheiten zu ergründen, will ich vorläufig den Soziologen und Politologen überlassen. Ich kann freilich nicht umhin, ihnen eine Art „Forschungsprogramm“ auf’s Auge zu drücken:
Volksvertreter oder Gaunerbande? Demokratie oder organisierte Kriminalität? – Ich überlasse es Ihnen, diese Fragen für sich selbst zu beantworten. Am Ende werden Sie mir allerdings darin beipflichten müssen, daß allem Anschein nach die Republik auf Verhältnisse zusteuert, die dereinst Mafia, Camorra und Cosa Nostra in den Schatten stellen werden. Denn wenn, dann wird auch das mit deutscher Gründlichkeit betrieben! (Gerhard Altenhoff, Störtebekers Erben – Geschichten aus Merkels Leichenkeller, S. 111: http://www.lulu.com/shop/search.ep?type=&keyWords=St%C3%B6rtebekers+Erben&x=0&y=0&sitesearch=lulu.com&q=
Laut Augustinus hatten die alten Römer „bösen und unreinen Geistern“ gedient; das antike Rom ist uns nach rund 2.000 Jahren also immer noch näher als uns lieb sein kann.
Der Dienst an den den „bösen und unreienen Geistern“ hat auch heute noch Hochkonjunktur, wird aber durch die Allgegenwart der politischen Parteien übertüncht und von den Meden unreflektiert als „demokratischer Rechtsstaat“ verkauft.
Der vielbeschworene „Rechtsstaat“ war und ist eine Illusion, ein Ergebnis von mehr als 200 Jahren Propaganda:
Die „BRD“ ist definitionsgemäß ein „Rechtsstaat“ und deswegen ist alles, was in der „BRD“ geschieht, „rechtsstaatlich“. – Demonstranten werden „rechtsstaatlich einwandfrei“ zusammengeknüppelt, „rechtsstaatlich einwandfrei“ werden Autofahrer per Radarfalle abgezockt. „Rechtsstaatlich einwandfrei“ sperrt man einen unbequemen Mitbürger sieben Jahre in die Psychiatrie. – Die Liste des rechtsstaatlichen Unrechts kann, wenn man will, recht stattliche Formen annehmen.
Für Politiker und die ihnen blind folgenden Otto-Normaljuristen ist es schlicht unvorstellbar, daß sich der „demokratische Rechtsstaat“ nicht an „rechtsstaatliche“ Regeln hält. – Wenn also im „Einzelfall“ rechtsstaatliche Regeln verletzt werden, ist das bedauerlich, aber wegen der menschlichen Fehlbarkeit unvermeidbar. Julien Assange und Edward Snowden wissen vor lauter Rechtsstaatlichkeit eigentlich gar nicht mehr, wo sie Unterschlupf und Asyl finden können, um nicht der menschlichen Fehlbarkeit der staatlichen Organe anheimzufallen. Diese „Fehlbarkeit im Einzelfall“ bekommen die Häftlinge Guantanamos ebenso systematisch zu spüren wie die Mädels von „Pussy Riots“ oder gar die russischen Homosexuellen beiderlei Geschlechts. Die „Mächtigen“ Rußlands etikettieren „rechtsstaatlich einwandfrei“ Schwule und Lesben als „kriminell“, die Machthaber in aller Welt etikettieren denjenigen, der die Wahrheit in die Welt hinausposaunt als „Verräter“. Und so waren, sind und bleiben sie, die „Etikettierten“, für die „Justiz“ Verbrecher: Alle, die dem „Gesetz“ nicht gehorcht haben oder nicht gehorchen. – Uns sei das Gesetz noch so unsinnig oder ungerecht. „Rechtsstaatlich einwandfrei“ wird deshalb allenthalben das „Recht“ gebrochen. – Es wird gebrochen, nicht „gebeugt“! – Es gibt nur „rechtsstaatlich“ oder „nicht rechtsstaatlich“. – Tertium non datur.
Heinrich von Kleist hat den plattentektonischen Grabenbruch zwischen recht haben und Recht bekommen in seinen Werken Prinz Friedrich von Homburg und Michael Kohlhaas in aller Deutlichkeit und letztlich für jeden Menschen auf dieser Welt intuitiv verständlich beschrieben.
Vor rund 2.400 Jahren ließ Manlius Torquatus wegen „unberechtigen Eingriffs in eine Schlacht“ den eigenen Sohn hinrichten. Und Friedrich der Große mußte in jungen Jahren aus „erzieherischen Gründen“ zuschauen, wie sein Freund Katte in Übereinstimmung mit „Recht und Gesetz“ einen Kopf kürzer gemacht wurde. – Die Kohlhaassche Selbstjustiz machte auch in „Ein Mann sieht rot“ und vielen anderen Hollywood-Streifen Forore, freilich werden darin am Ende die Protagonisten nicht wie der Kohlhaas auf das Rad geflochten.
Nach allem ist es also die Heftigkeit, mit der auch in den USA ein „Verräter“ verfolgt wird, nicht verwunderlich. Und sie unterscheidet sich nicht im Geringsten vom Fanatismus, mit dem die Richter am Volksgerichtshof die „Weiße Rose“ bzw. die Männer des 20. Juli abgeurteilt hatten. – Sie waren bzw. sind der „Insubordination“ schuldig. – Auf einer kleineren Größenskala erlebt der Bürger den Fanatismus der Obrigkeit bei der Verfolgung von Insubordanition fast jeden Tag am eigenen Leibe: er braucht nur falsch zu parken oder sich nicht anzuschnallen… – Es besteht daher der dringende Verdacht, daß auch im „demokratischen Rechtsstaat“ mehr Recht gebrochen als gesprochen wird.
Das macht die Justiz so unheimlich – und so unheimlich gefährlich für Leib, Leben, Freiheit, Ehre und Eigentum. – Auch heute noch!
Damit stellt sich nahezu von selbst die Frage, wie es zu dieser nach wie vor erschreckenden, aber ebenso erstaunlichen Feststellung kommen kann.
Ich hatte lange nach einer Antwort in der Literatur gesucht. Gefunden habe ich sie – mehr oder weniger per Zufall – am Vorabend der französischen Revolution:
Wenden wir uns nun zu den Juristen. Nächst den natürlichen Gütern, nächst der Wohlfahrt des Geistes, der Seele und des Leibes ist in der bürgerlichen Gesellschaft der sichre Besitz des Eigentums das Heiligste und Teuerste. Wer dazu beiträgt, uns diesen Besitz zuzusichern, wer sich weder durch Freundschaft noch Parteilichkeit, noch Weichlichkeit, noch Leidenschaft, noch Schmeichelei, noch Eigennutz, noch Menschenfurcht bewegen läßt, auch nur einen einzigen, kleinen Schritt von dem graden Wege der Gerechtigkeit abzuweichcn, wer durch alle Künste der Schikane und Überredung, durch die Unbestimmtheit, Zweideutigkeit und Verwirrung der geschriebnen Gesetze hindurch klar zu schauen und den Punkt, den Vernunft, Wahrheit, Redlichkeit und Billigkeit bestimmen, zu treffen weiß, wer der Beschützer des Armen, des Schwachem und Unterdrückten gegen den Stärkern, Reichern und Unterdrücker — wer der Waisen Vater, der Unschuldigen Retter und Verteidiger ist —, der ist gewiß unsrer ganzen Verehrung wert.
Was ich hier gesagt habe, beweist aber auch zugleich, wie sehr viel dazu gehört, auf den Titel eines würdigen Richters und auf den eines edeln Sachwalters Anspruch machen zu dürfen, und es ist, am gelindesten gesprochen, sehr übereilt geurteilt, wenn man behauptet, es werde, um ein guter Jurist zu sein, wenig gesunde Vernunft, sondern nur Gedächtnis, Schlendrian und ein hartes Herz erfordert, oder die Rechtsgelehrsamkeit sie nichts anders wie die Kunst, die Leute auf privilegierte Art um Geld und Gut zu bringen. Freilich, wenn man unter einem Juristen einen Mann versteht, der nur sein römisches Recht im Kopfe hat, die Schlupfwinkel der Schikane kennt und die spitzfindigen Distinktionen der Rabulisten studiert hat, so mag man recht haben; aber ein solcher entheiligt auch sein ehrwürdiges Amt.
Doch ist es in der Tat traurig — um auch das Böse nicht zu verschweigen —, daß in diesem Stande die Handlungen so vieler Richter und Advokaten sowie die Justizverfassung in den mehrsten Ländern sehr mannigfaltige Gelegenheit zu jenen harten Beschuldigungen geben. Da widmen sich denn die schiefsten Köpfe dem Studium der Rechtsgelehrsamkeit, womit sie keine andre feine Kenntnisse verbinden, dennoch aber so stolz auf diesen Wust von alten römischen, auf unsre Zeiten wenig passenden Gesetzen sind, daß sie von dem Manne, der die edlen Pandekten nicht am Schnürchen hat,glauben, er könne gar nichts gelernt haben. Ihre Gedankenreihe knüpft sich nur an ihr Buch aller Bücher, an das Corpus juris an, und ein steifer Zivilist ist wahrlich im gesellschaftlichen Leben das langweiligste Geschöpf, das man sich denken mag. ln allen übrigen menschlichen Dingen, in allen andern den Geist aufklärenden, das Ilcrz bildenden Kenntnissen unerfahren, treten sie dann in öffentliche Ämter. Ihr barbarischer Stil, ihre bodenlangen Perioden, ihre Gabe, die einfachste, deutlichste Sache weitschweifig und unverständlich zu machen, erfüllt jeden, der Geschmack und Gefühl für Klarheit ht, mit Ekel und Ungeduld. Wenn du auch nicht das Unglück rlebst, daß deine Angelegenheit einem eigennützigen, parteiischen, faulen oder schwachköpfigen Richter in die Hände fallt, so ist es schon genug, daß dein oder deines Gegners Advokat ein Mensch ohne Gefühl, ein gewinnsüchtiger Gauner, ein Pinsel oder ein Schikaneur sei, um bei einem Rechtsstreite, den Jeder unbefangne, gesunde Kopf in einer Stunde schlichten konnte, viele Jahre lang hingehalten zu werden, ganze Zimmer voll Akten zusammcngeschmiert zusehn und dreimal soviel an Unkosten zu bezahlen, wie der Gegenstand des ganzen Streits wert ist. ja am Ende die gerechteste Sache zu verlieren und dein offenbares Eigentum fremden Händen preiszugeben. Und wäre beides nicht der Fall, wären Richter und Sachwalter geschickte und redliche Männer, so ist der Gang der Justiz in manchen Ländern von der Art, daß man Methusalems Alter erreichen muß, um das Ende eines Prozesses zu erleben. Da schmachten dann ganze Familien im Elende und Jammer, indes sich Schelme und hungrige Skribler in ihr Vermögen teilen. Da wird die gegründetste Forderung wegen eines kleinen Mangels an elenden Formalitäten für nichtig erklärt. Da muß der Ärmere sichs gefallen lassen, daß sein reichrer Nachbar ihm sein väterliches Erbe entreißt, wenn die Schikane Mittel findet, den Sinn irgendeines alten Dokuments zu verdrehn, oder wenn der Unterdrückte nicht Vermögen genug hat, die ungeheuren Kosten zu Führung des Prozesses aufzubringen. Da müssen Söhne und Enkel ruhig zusehn, wie die Güter ihrer Voreltern unter dem Vorwande, die darauf haftenden Schulden zu bezahlen, Jahrhunderte hindurch in den Händen privilegierter Diebe bleiben, indes weder sic noch die Gläubiger Genuß davon haben, wenn diese Diebe nur die Kunst besitzen, Rechnung aufzustellen, die der gebräuchlichen Form nach richtig sind. Da muß mancher Unschuldige sein Leben auf dem Blutgerüste hingeben, weil die Richter nicht so bekannt mit der Sprache der Unschuld wie mit den Wendungen einer falschen Beredsamkeit sind. Da lassen Professoren Urteile über Gut und Blut durch ihre unbärtigen Schüler verfassen und geben demjenigen recht, der das Responsum bezahle — doch was helfen alle Deklamationen, und wer kennt nicht diesen Greuel der Verwüstung?
Einen bessern Rat weiß ich nicht zu geben wie den: man hüte sich, mit seinem Vermögen oder seiner Person in die Hände der Justiz zu fallen!
Man weiche auf alle mögliche Weise jedem Prozesse aus und vergleiche sich lieber, auch bei der sichersten Überzeugung von Recht, gebe lieber die Hälfte dessen hin, was uns ein andrer streitig macht, bevor man es zum Schriftwechsel kommen lasse!
Man halte seine Geschäfte in solcher Ordnung, mache alles darin bei Lebzeiten so klar, daß man auch seinen Erben nicht die Wahrscheinlichkeit eines gerichtlichen Zwistes hinterlasse!
Hat uns aber der böse Feind zu einem Prozesse verholfcn. So suche man sich einen redlichen, uneigennützigen, geschickten Advokaten – man wird oft ein wenig lange suchen müssen und bemühe sich, mit ihm also einig zu werden, daß man ihm außer seinen Gebühren noch reichere Bezahlung verspreche — nach Verhältnis der Kürze der Zeit, binnen welcher er die Sache zu Ende bringen wird!
Man mache sich gefaßt, nie wieder in den Besitz seiner Güter zu kommen, wenn diese einmal in Advokaten- und Kuratorenhände geraten sind, besonders in Ländern, wo alter Schlendrian, Schläfrigkeit und Inkonsequenz in Geschäften herrschen!
Man erlaube sich keine Art von Bestechung der Richter! Wer dergleichen gibt, der ist beinahe ein ebenso arger Schelm wie der, welcher nimmt.
Man waffne sich mit Geduld in allen Geschäften, die man mit Juristen von gemeinem Schlage vorhat!
Man bediene sich auch keines solchen zu Dingen, die schleunig und einfach behandelt werden sollen!
Man sei äußerst vorsichtig im Schreiben. Reden, Versprechen und Behaupten gegen Rechtsgelehrte! Sie kleben am Buchstaben; ein juristischer Beweis ist nicht immer ein Beweis der gesunden Vernunft, juristische Wahrheit zuweilen etwas mehr, zuweilen etwas weniger wie gemeine Wahrheit, juristischer Ausdruck nicht selten einer ändern Auslegung fähig wie gewöhnlicher Ausdruck, und juristischer Wille oft das Gegenteil von dem, was man im gemeinen Leben Willen nennt!(Knigge aaO 273ff)
Das klingt doch erstaunlich modern, aktuell und lebensnah! Und es ist auch für den juristischen Laien verständlicher als die Gedanken, die fast ein Jahrhundert zuvor unser Kollege Gottfried Wilhelm Leibniz über Recht und Gerechtigkeit zu Papier gebracht hatte:
“Ebenso steht es mit der Gerechtigkeit. Wenn dies ein fester Ausdruck ist, der eine bestimmte Be deutung hat, mit einem Worte, wenn dies Wort nicht einfacher, sinnloser Schall ist, wie »blitiri«, dann wird sich dieser Ausdruck oder dieses Wort »Gerechtigkeit« doch irgendwie definieren oder durch einen verständlichen Begriff erklären lassen. Aus jeder Definition aber kann man, indem man sich der unbestreitbaren logischen Regeln bedient, sichere Folgerungen ziehen. Und eben das tut man im Aufbau der notwendigen und streng beweisenden Wissenschaften, die nicht von den Tatsachen, sondern allein von der Vernunft abhängen, wie dies für die Logik, die Metaphysik, die Arithmetik, die Geometrie, die Wissenschaft von der Bewegung und auch für die Wissenschaft vom Rechte gilt. Denn diese alle haben ihr Fundament nicht in Erfahrungen und Tatsachen, sondern dienen dazu, von den Tatsachen selbst Rechenschaft zu geben und sie im voraus zu regeln; und das hätte für das Recht selbst dann Geltung, wenn es auch in der ganzen Welt kein Gesetz gäbe.
Der Fehler derer, welche die Gerechtigkeit von der Macht abhängig gemacht haben, kommt zum Teil daher, daß sie Recht und Gesetz verwechselt haben. Das Recht kann nicht ungerecht sein — das wäre ein Widerspruch —, aber das Gesetz kann es sein. Denn das Gesetz wird durch einen Machtspruch eingeführt und aufrechterhalten. Und wenn es der Macht nun an Weisheit oder gutem Willen fehlt, so kann sie recht schlechte Gesetze einführen und aufrechterhalten. Zum Glück für das Ganze der Welt sind die Gesetze Gottes stets gerecht, und er ist imstande, sie aufrechtzuerhalten, wie er das auch zweifellos tut, obgleich dies nicht stets in sichtbarer und unmittelbarer Weise geschieht, wofür er sicherlich gewichtige Gründe hat.
Es handelt sich also darum, endlich den Formalgrund der Gerechtigkeit und den Maßstab zu bestimmen, an dem wir die Handlungen abmessen müssen, um zu erfahren, ob sie gerecht sind oder
nicht. Nach allen vorhergehenden Erörterungen nun konnte man diesen schon voraussehen: »ge recht« ist, was in gleichem Maße der Weisheit und der Güte gemäß ist. Die Güte geht darauf aus, das größtmögliche Gute zu erreichen; um dies jedoch zu erkennen, bedarf sie der Weisheit, die nichts andres als die Erkenntnis des Guten ist, so wie die Güte nichts andres ist als die Neigung, allen Gutes zu erweisen und das Böse zu verhindern, wofern es nicht für ein größeres Gutes oder zur Verhinderung eines größeren Übels notwendig ist. Es wohnt demnach die Weisheit dem Verstande und die Güte dem Willen, die Gerechtigkeit somit ihnen beiden inne. Die Macht ist etwas ganz andres. Wenn sie jedoch hinzutritt, so bewirkt sie, daß aus dem Rechte eine Tatsache wird, und daß, was sein soll, auch wirklich existiert, soweit wenigstens, als die Natur der Dinge dies erlaubt. Und eben dies ist Gottes Tätigkeit mit Bezug auf die Welt.
Da aber die Gerechtigkeit auf das Gute geht, und Weisheit und Güte, die vereint die Gerechtigkeit bilden, sich auf das Gute beziehen, so wird man fragen, was denn eigentlich das wahre Gute ist. Ich antworte, daß es nichts andres ist, als was der Vervollkommnung der verstandesbegabten Substanzen dient. Demnach sind offenbar Ordnung, Zufriedenheit, Freude, Güte und Tugend ihrem Wesen nach etwas Gutes und können niemals schlecht sein, während die Macht, von sich aus, gleichfalls ein Gut ist, weil es, wenn alles übrige gleichbleibt, besser ist, sie zu haben, als sie nicht zu haben. Sie wird indessen ein sicheres Gut nur dann, wenn sie Mit Weisheit und Güte vereinigt ist . . .
Man wird also vielleicht sagen können, daß die Vorschrift, niemand Unrecht zu tun, »neminem laedere«, die des sogenannten ius strictum ist, daß es indessen eine Forderung der Billigkeit ist, auch am rechten Platze Gutes zu tun, und daß eben dies der Sinn der Vorschrift ist, die uns befiehlt, jedem das zukommen zu lassen, was ihm gehört, »suum cuique tribuere«. Was aber hier das Rechte ist, das läßt sich aus der Regel der Billigkeit oder der sozialen Gleichheit erkennen: »Quod tibi non vis fieri aut quod tibi vis fieri, neque aliis facito aut negato.« (Was du nicht willst, daß es dir geschehe oder was du willst, daß es dir geschehe, das füge anderen nicht zu oder verweigere es ihnen) Es ist dies die Regel der Vernunft so wohl wie unsres Herrn. Versetze dich an die Stelle des andern und du wirst den rechten Gesichtspunkt einnehmen, um zu beurteilen, was gerecht ist oder nicht. . .(Gottfried Wilhelm Leibniz, Von der Allmacht und Allwissenheit Gottes und der Freiheit der Menschen, zitiert nach „Leibnitz – Auswahl aus seinen Werken“, Auswahl und Einleitung von Friedrich Heer, 1- 40. Tausend, Frankfurt/Main und Hamburg 1958 S. 194f)
Ich wiederhole eine kurze Passage aus dem vorangegangenen Zitat:
Der Fehler derer, welche die Gerechtigkeit von der Macht abhängig gemacht haben, kommt zum Teil daher, daß sie Recht und Gesetz verwechselt haben. Das Recht kann nicht ungerecht sein — das wäre ein Widerspruch —, aber das Gesetz kann es sein. Denn das Gesetz wird durch einen Machtspruch eingeführt und aufrechterhalten. Und wenn es der Macht nun an Weisheit oder gutem Willen fehlt, so kann sie recht schlechte Gesetze einführen und aufrechterhalten.“
Und ich wiederhole den letzten Satz des Zitats:
Versetze dich an die Stelle des andern und du wirst den rechten Gesichtspunkt einnehmen, um zu beurteilen, was gerecht ist oder nicht. . .
Nun gelingt es aber sehr vielen Menschen nicht, sich an die Stelle des anderen zu versetzen. – Viele wollen das auch gar nicht, weil der Mensch, der sich unaufhörlich seiner „Vernunft“ und seines „Verstandes“ rühmt, nur „bedingt vernunftbegabt“ ist. – Dessen war sich Knigge bewußter als Leibniz, wie er in der Einleitung zum ersten Teil des „Umgangs mit Menschen“ durchblicken läßt:
Wir sehen die erfahrensten, geschicktesten Männer bei alltäglichen Vorfällen unzweckmäßige Mittel wählen, sehen, daß es ihnen mißlingt, auf andre zu würken, daß sie mit allem Übergewichte deer Vernunft dennoch oft von fremden Torheiten, Grillen und von dem Eigensinne der Schwächeren abhängen, daß sie von schiefen Köpfen, die nicht ert sind, mit ihnen verglichen zu werden, sich müssen regieren und mißhandeln lassen, daß hingegen Schwächlnge und Unmündige am Geist Dinge durchsetzen, die deer Weise kaum zu wünschen wagen darf. (Knigge aaO, S. 8)
Wenn ein zum „Kirchenvater“ aufgestiegener Philosoph und drei Juristen sich im Abstand von mehreren Jahrhunderten nahezu derselben Fragestellung widmen, die am Rest der jeweils zeitgenössischen Rechtsgelehrten abperlt wie Regentropfen am Blatt der Lotusblume, dann muß man schlicht und ergreifend die Frage in den Raum stellen, woran das liegt. – Wenn man Knigges Feststellungen zur Lage der Jurisprudenz am Ende des 18. Jahrhunderts mit den weltweiten Kapriolen der Rechtswissenschaft zu Beginn des 21. Jahrhunderts vergleicht, liegt die Antwort auf der Hand:
Der wissenschaftliche Fortschritt ist an den Juristen ebenso vorbeigeeilt wie an den Theologen. Im Vergleich zu Medizin, Physik und Chemie entspricht der heutige wissenschaftliche Stand der Jurisprudenz dem von Pestärzten und Alchimisten. Verglichen mit der Astronomie verharren die „Rechtsgelehrten“ immer noch in einer Art „ptolemäischem Weltbild“. – Im ptolemäischen Weltbild ist die Erde eine Scheibe, um die sich Sonne, Mond und Sterne in von Gott vorherbestimmten Bahnen bewegen. – Und wer sich allzu weit auf’s Meer hinauswagt, stürzt ab in die Hölle.
Juristen, das wird jeder verständige Leser bestätigen, neigen nicht gerade dazu, selbst zur Hölle zu fahren, sie schicken lieber andere dorthin. – Gerade nach der „Kopernikanischen Wende“ in der Astronomie loderten die Scheiterhaufen. Dort landeten neben den „üblichen Verdächtigen“ vor allem Gegener der klerikalen Propaganda, die wider besseres Wissen unbeirrt am ptolemäischen Weltbild festhielt.
Wider besseres Wissen?
Wider bessers Wissen!
Erastothenes, Bibliothekar in Alexandria, hatte circa 250 Jahre vor Christus bereits Umfang und Radius der Erde mit einer bestechend einfachen Methode fast präzise bestimmt. – Wegen der weiteren Einzelheiten sei auf Lancelot Hogben, Mathematik für alle, Köln 2001, S. 169f. verwiesen.
Bereits zur Mitte des 1. Jahrtausends vor Christus hatten phönizische Seefahrer das Mittelmeer verlassen und auf ihren Reisen, die sie entlang der Küsten nach Norden und nach Süden geführt hatten, die verschiedenen Klimazonen und den Äaquator entdeckt. Die Kugelgestalt der Erde und die Einteilung in Klimazonen seien, wie Hogben es formuliert, schon vor Euklid ein Gemeinplatz in der griechischen Astronomie gewesen. (Hogben aaO. S. 62ff). Hogbens Darstellung wird durch keinen Geringeren als den römischen Dicher Ovid bestätigt. Ovid beschreibt in seinem Epos Metamorphosen (Verwandlungen) eindrucksvoll die Kugelgestalt der Erde nebst ihren fünf Klimazonen:
Als so der Gott, wer immer es war, die Materie geordnet,
So sie zerteilt und die Teile zu wirklichen Gliedern gestaltet,
Ballte er gleich zu Beginn die Erde, damit sie auf jeder
Seite sich gänzlich gleiche, zur Form einer riesigen Kugel.
(Ovid, Metamorphosen, Zeile 33ff)
Ovid beschreibt in der Folge die Oberflächengestaltung unseres Heimatplaneten und gelangt zu folgender Feststellung:
So zerteilte der sorgliche Gott die umschlossene Kugel
Nach den nämlichen Zahlen: es decken fünf Zonen die Erde.
Wo sich die mittlere dehnt, da verwehrt es die Hitze zu wohnen;
Zwei deckt tiefer Schnee; zwei hat er dazwischengeschoben
Und ihnen Milde verliehen: Mit Kälte vermischte er Wärme.
(Ovid aaO. Zeile 47ff)
Die von Ovid erzählte Schöpfungsgeschichte blieb vielen Generationen von Lateinschülern vorenthalten. Sie verschwand für Jahrhunderte aus den Schulbüchern. Dafür mußte der Klerus schließlich sorgen, denn die biblische Schöpfungsgeschichte duldete keine Konkurrenz. – Noch zu Beginn der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts erklärten Lateinlehrer interessierten Schüler, die Zeilen 5 bis 88 der Metamorphosen, die Ovids Schöpfungsgeschichte enthalten, wären verschollen! – Als Schüler ist man ja froh, daß man nicht noch mehr Ovid-Texte übersetzen muß und hakt nicht weiter nach. – Wenn man sie dann nach Jahren zu Gesicht bekommt und den erstaunlichen Inhalt zur Kenntnis nimmt, ist man seinem Lateinlehrer böse und macht sich Gedanken über den fortwährenden Einfluß des Klerus auf die Lehrpläne des 20. Jahrhunderts.
Guten Gewissens kann man daher wohl nicht behaupten, die Kirche wäre bei der Verteidigung des ptolemäischen Weltbildes nicht bösgläubig gewesen.
Die Juristen beteiligten sich nach Kopernikus dienstbeflissen und mit wahrem Feuereifer an den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Folterknechte und Henker – All das zur Rettung einer als falsch erkannten Weltanschauung.
Die Jurisprudenz als „Hilfswissenschaft“ einer Ideologie, die den Anspruch auf Wahrheit erhebt.
Dieses Phänomen tauchte in der französichen Revolution, im Marxismus/Leninismus ebenso wieder auf wie im Nationalsozialismus. Bei den genannten politischen Phänomenen handelt es sich offensichtlich um Formen von Ersatzreligionen. – Und wenn wir heute in der islamischen Welt die Bestrebungen nach Wiedereinführung der Scharia verfolgen können, so deutet das auf eine ebenso innige wie gefährliche Verbindung zwischen Theologie und Jurisprudenz hin. – Eigentlich fehlt nur noch eine Hinwendung Israels zu den mosaischen „Nebengesetzen“ der 10 Gebote. (2. Mose, 21 bis 23/ 3. Mose, 16 bis 20) – Erstaunlich und erschreckend, für welch geringfüge Delikte „Gott“ die Todesstrafe vorgesehen hatte!
Was früher „Gott“ befohlen hatte, wird seit der Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika und der französischen Revolution durch „die Politik“ in die Welt gesetzt, in einem fast undurchschaubaren Zusammenspiel zwischen der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt des Staates. – Es sei in Erinnerung gerufen, daß die Staatstheorien der Aufklärung von drei Staatsgewalten ausgehen: die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt.
Einer der Begründer, Montesquieu, hat vor einer erneuten Vermischung der „Staatsgewalten“ ausdrücklich gewarnt:
Die politische Freiheit des Bürgers ist jene Ruhe des Gemüts, die aus dem Vertrauen erwächst, das ein jeder zu seiner Sicherheit hat. Damit man diese Freiheit hat, muß die Regierung so eingerichtet sein, daß ein Bürger den anderen nicht zu fürchten braucht.
Wenn in derselben Person oder der gleichen obrigkeitlichen Körperschaft die gesetzgebende Gewalt mit der vollziehenden vereinigt ist, gibt es keine Freiheit; denn es steht zu befürchten, daß derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze macht um sie tyrannisch zu vollziehen.
Es gibt ferner keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von der gesetzgebenden und vollziehenden getrennt ist. Ist sie mit der gesetzgebenden Gewalt verbunden, so wäre die Macht über Leben und Freiheit der Bürger willkürlich, weil der Richter Gesetzgeber wäre. Wäre sie mit der vollziehenden Gewalt verknüpft, so würde der Richter die Macht eines Unterdrückers haben.
Alles wäre verloren, wenn derselbe Mensch oder die gleiche Körperschaft der Großen, des Adels oder des Volkes diese drei Gewalten ausüben würde: die Macht, Gesetze zu geben, die öffentlichen Beschlüsse zu vollstrecken und die Verbrechen oder die Streitsachen der Einzelnen zu richten. (Ernst Forsthoff, -Hrsg-, Charles de Montesquieu: Vom Geist der Gesetze, Band 1, XI, 6, Tübingen 1990, S. 213f)
Ich hatte mich immer gefragt, warum die Erwähnung der Worte „Politik“, „politischer Wille“ oder „Wille des Gesetzgebers“ bei Otto-Normaljurist“ umgehend zu einer Notabschaltung des Gehirns führt.
Ein extrem konservatives, als fast religiös zu bezeichnendes Element der Jurisprudenz hält die Juristen in der Welt von Dogmata und „ex cathedra“ verkündeten „Lehrsätzen“ (Leersätzen?) gefangen wie Goldfische im Glas. – Die „Zehn Gebote“ einschließlich der „Nebengesetze“ waren Gottes Gesetz, das er dem Menschen mit auf den Weg gegeben hatte. – Alle „menschlichen“ Gesetze ließen sich darauf zurückführen, sie waren damit letztlich „göttlichen“ Ursprungs. Was einst das „Machtwort“ des Papstes war, was „Führer“, „Staats-und-Parteichefs“ vorgebetet hatten und heutige Imame vorbeten, ist der Wille Gottes, der „Vorsehung“ oder der „historischen Notwendigkeit auf dem Weg zum Kommunismus“.
So scheint die Aufklärung der Jurisprudenz ihren ursprünglichen „Gottesbezug“ entzogen zu haben. – Diese aber braucht ihn offensichtlich, anders wäre die Diskussion um Kreuze in Gerichtssälen und die Freistellung der „religiösen Beteuerungsformel“ bei der Ablegung von Eiden nicht zu erklären. – Selbst bei der Diskussion um den „Europäischen Verfassungsvertrag“ spielte der Gottesbezug eine nicht unerhebliche Rolle: http://www.e-politik.de/lesen/artikel/2003/gott-in-die-eu-verfassung/
Als die Aufklärung den Draht der Jurisprudenz zu Gott gekappt hatte und Gesetze ein „parlamentarisches Verfahren“ durchlaufen mußten, das allein „menschlicher Natur“ war und nur noch den Willen von Menschen repräsentierten, mußte sich die Jurisprudenz zur Rechtfertigung des eigenen Handelns etwas anderes einfallen lassen:
Maß aller Dinge ist heute der „Wille des Gesetzgebers“, den sich je nach Sach- und Rechtslage jeder gebildete Jurist selbst zusammenbasteln muß, weil er im Gesetz nicht klar zum Ausdruck kommt:
„Und wird der Tatbestand nicht von dem Gesetz mit unverkennbarer Deutlichkeit vorgezeichnet, dann bin ich durch solche ‚Kautschukpararaphen‘ eingefangen, und wie man auch sonst in der Gesellschaft über mich denken mag, ich gehöre der Minderheit der Menschheit an, welche dem Strafgesetz verfallen ist. Darum ziemt dem Gesetzgeber nirgends größere Vorsicht gegen ein zu allgemeine und dehnbare Begrifssbestimmung, als in den Punkten, die unglücklicherweise in den politischen Kämpfen zum Tummelplatz der Kautschukgesetzgebung geworden sind.“ ( Eduard Lasker, Reichstagsrede 3. 12. 1875 – zitiert nach Eberhard Urban, der neue Büchmann – Geflügelte Worte, München 2007, S. 494f)
Lasker erschuf den „Gummiparagraphen“ bei der ersten Lesung einer Strafgesetznovelle, die eine Strafverschärfung von „öffentlichen Angriffen gegen die Institute der Ehe, der Familie und des Eigentums sowie auch von Schmähungen der Behörden, der Staatsgewalt, des Reiches, der einzelnen Bundesstaaten, der Gesetze und Verordnungen schon dann, wenn der Angeklagte nicht wider besseres Wissen oder unter wissenschaftlicher Entstellung der Tatsachen handelte“, zum Gegenstand hatte. (Urban aaO) – Die Debatte, die den „Gummiparagraphen“ zur Welt brachte, offenbart schon in der Aufgabenstellung die Abneigung der Jurisprudenz, sich den erkenntnistheoretischen Problemen der eigenen Wissenschaft zu stellen: „wissenschaftliche Entstellung der Tatsachen“ nannte der „Gesetzgeber“ des Jahres 1875 die Wahrheit, deren Suche als oberste Pflicht des Juristen innerhalb des Gerichtssaals angesehen wird.
Der Jurist wandelt also auch heute noch im Gerichtssaal auf den Spuren der frühen Hohepriester, die den „Willen der Götter“ verkündeten. – Nach Kopernikus und Luther folgten den Priestern die einfachen Pfarrer in den Gemeinden, die der Versammlung der Gläubigen in ihren Predigten genau den Willen Gottes verkündeten, den sie sich selbst ausgedacht hatten. In der Sache selbst trat keine Änderung ein. – Warum also sollten die Juristen ihre Haltung als „Hohepriester“ Justitias ändern? – Das Bild der Göttin erodierte freilich: Das Schwert wurde schartig, die Augenbinde durchsichtig und ihre Waage klemmte. Gleichwohl ziert ihr ursprüngliches Standbild auch in unserer Gegenwart viele Eingangshallen der Justizpaläste. – Aus diesem Grunde dürfte auch heute noch in vielen Juristenköpfen unbewußt die Vorstellung herrschen, daß „Gesetzgebung“ ein göttlicher Akt ist.
Die „Staatsgewalt“ wurde ursprünglich durch die Person des Fürsten repräsentiert. Er erließ Dekrete (Gesetze) und ließ diese entweder durch die ihm gehorchenden Truppen „vollziehen“ oder „auf dem Rechtsweg“ mit Hilfe der ihm untertänigen Richter durchsetzen. – Immerhin war der Fürst nicht zuletzt auch „Oberster Gerichtherr“.
In diesem Goldfischglas war es für die Juristen ziemlich einfach sich zurechtzufinden und ihre Bindung an Recht und Gesetz zu akzeptieren, vor allem an das Gesetz.
Daran änderte das Zeitalter der Aufklärung wenig, wie der Text Leibnizens zeigt. Die Idee der Gewaltenteilung erschütterte zwar die Legitimation der absoluten Herrscher und wirbelte damit die Jurisprudenz ein wenig durcheinander. – Diese löste das Problem in der denkbar konservativsten Weise. – Auch nach dem Sturz der absoluten Herrscher unterwarf man sich dem „Primat der Politik“, vor allem zur Zeit der französischen Revolution. – Während der Diktatur des „Wohlfahrtsausschusses“ fällten die Juristen die Todesurteile schneller, als die Guillotine sie vollstrecken konnte. – Ein ähnliches Phänomen trat erst im nationalsozialistischen Deutschland wieder auf. – Massenhinrichtungen von Regimegegnern gab es zwar auch in anderen Ländern, vor allem in der frühen Sowjetunion, das Problem bestand für die Verfahensbeteiligten lediglich darin, daß man mit dem Fallbeil die Todesurteile nur eines nach dem anderen vollstrecken kann.
All das machte und macht Otto-Normaljurist keinerlei Kopfzerbrechen. In seinem Goldfischglas vertraut er nach wie vor darauf, daß die Regierung ihm die Handungsanweisungen – das Gesetz – detailliert zur Verfügung stellen wird.
Im Zeitalter des Absolutismus entstand das, was wir „Regierung“ nennen. In Frankreich führte ab dem 13. August 1624 der durch Alexandre Dumas zu Weltruhm gelangte Kardinal Richilieu das „Kabinett“ des französischen Königs Ludwigs XIII. Als „Premier Ministre“.
In England war Sir Robert Walepole der erste „Prime Minister“ und „Regierungschef“ von 1721 bis 1742. Die übrigen Minister wurden nicht vom Parlament, sondern von Georg II. Und Georg III. ins „Kabinett“ entsandt. Ihre „Amtszeit“ endete auch nicht mit der Walpoles. (Colin F Padfield, British Constitution made simple, 4th Edition, London 1977, S. 123)
Später gab es ein „Agreement“ zwischen der britischen Krone und dem Parlament, wonach die Mitglieder des „Kabinetts“ auch „Members of Parliament“ sein mußten.
Das genau war der faule Kompromiß, der den Mythos der „modernen Demokratie“ begründete und die Doktrin der „demokratischen Legitimation“ von Regierungen durch Wahlen zur Welt brachte.
Ursprünglich „vollzog“ die Regierung den Willen des Monarchen, stand als williges Vollzugsorgan jedem Despoten zur freien Verfügung. – Die Regierung ist kein „Organ des Staates“, sondern eine gegen das Volk gerichtete Körperschaft. – Deswegen kann es auch keine „demokratisch legitimierte“ Regierung geben. – Diese Fiktion entstand, weil man sich am Ende des 18. Jahrhunderts ein Staatswesen ohne „Regierung“ einfach nicht mehr vorstellen konnte. – Die absolutistische Tradition hatte das Denken der Menschen geprägt!
Wir sehen das nicht zuletzt daran, daß die Präsidenten der USA und Frankreichs residieren wie die Sonnenkönige und auch in ihren öffentlichen Auftritten so behandelt werden. – Sie wurden zu Sonnenkönigen auf Zeit gemacht.
Das Beharrungsvermögen der Tradition hat sich nicht zuletzt nach dem Untergang des Ostblocks und der „DDR“ gezeigt. In den Kreisen und Gemeinden der untergegangenen DDR hat man trotz Änderung der Rechtslage den Dingen ihren „sozialitischen Gang“ Gang gelassen. – Wegen der Einzelheiten verweise ich auf meine unter dem Titel „Störtebekers Erben – Geschichten aus Merkels Leichenkeller“ veröffentlichten Chronik des Landkreises Rügen aus den Jahren 1991 bis 1995. http://www.lulu.com/shop/search.ep?type=Print+Products&keyWords=Störtebekers+Erben&x=14&y=7&sitesearch=lulu.com&q
Der vielbeschworene „Rechtsstaat“ war und ist, wie wir gesehen haben, eine Illusion, ein Ergebnis der Propaganda. So ist es kein Wunder, daß auch die „westliche Demokratie“sich am Ende als Gaukelei dar- und herausstellt:
Die n Großbritannien reale, im übrigen aber nur virtuelle Möglichkeit, durch Wahlen auf die „Auswahl“ des Regierungschefs Einfluß zu nehmen, streute dem Volk Sand in die Augen und ermöglichte den „Machtgieriegen“, sich mit breiter Zustimmung in die Position des „Alpha-Tieres“ katapultieren zu lassen.
Die Spiegelneuronen erlauben es den Parteigängern des „Regierungschefs“, sich ebenfalls als „Alpha-Tiere“ zu fühlen. – Spiegelneuronen sind die Gehirnzellen, die auf den Rängen der Fußballplätze für Torjubel und Tränen sorgen. – Bayern München „beherrscht“ die Bundesliga – und verkauft dementsprechend die meisten Fanartikel.
Jubel, Tränen und Fanartikel sind eher harmlose Produkte der Spiegelneuronen, die auf den Sportplätzen dieser Welt auch durchaus ihre Berechtigung haben. Geschichte und Gegenwart zeigen allerdings deren lebensgefährliche Effekte, denn die „demokratische Legitimation“ erlaubt offenbar jeden Rechtsbruch durch das „Alpha-Tier“ und macht sakrosankt. – Ohne sachliche Rechtfertigung behaupten Propaganda und selbst die „Rechtslehre“ seither, „Regierungsakte“ wären nicht justitiabel.
Darauf verließ sich am Ende des 2. Weltkrieges auch Hermann Göring, als er sich den amerikanischen Truppen stellte. – Er hatte nicht damit gerechnet, daß bereits ein Heer willfähriger Juristen bereitstand, mit einem eigens dafür geschaffenen Justiuzapparat über „Regierungsakte“ zu Gericht zu sitzen.
Es kann dahinstehen, ob die Nürnberger Prozesse als Siegerjustiz einzustufen sind oder auf der ernsthaften Absicht beruhen, Kriegsverbrechen den Krieg anzusagen. Jedenfalls hat die Zahl der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Verbrechen gegen den Frieden und die Zahl der Kriegsverbrechen nach dem zweiten Weltkrieg eher zu- als abgenommen. – Legt man Art. 6 des Statuts für den Internationalen Militärgerichtshofs vom 8. August 1945 zugrunde und wendet das dort niedergelegte „Recht“ auf die „Führer“ der Gegenwart an, dürfte von Rechts wegen der „Henker von Nürnberg“ mit der Arbeit nicht nachkommen können… –
Ob Absolutismus, britsch-amerikanischer Demokratismus, Sozialismus oder Nationalsozialismus – für Otto-Normaljurist änderte sich im Grunde nichts, aber auch gar nichts, denn für ihn war und ist heute noch lediglich der „Output“ entscheidend, das „Gesetz“, was am Ende des „staatlichen“ Willensbidungsprozesses herauskommt und von Monarchen oder deren Surrogaten als „allgemeinverbindlich“ dem Staatsvolk bekanntgemacht wird. – Wie ein Gesetz zustandekommt, hat auch heute noch weder einen Richter noch einen Staatsanwalt, vor allem aber keinen Verwaltungsjuristen und erst recht keinen Advokaten zu interessieren. – Nach wie vor und unverbrüchlich hat man sich dem Willen des Gesetzgebers zu unterwerfen.
Was hinter den „Kabinettstüren“ ausgekaspert wird, ist für Otto-Normaljurist absolut tabu, es ist die Welt außerhalb seines Goldfischglases. Die diversen Gesetzblätter dieser Welt formen das Glas, dessen Totalreflektion den Blick in die Außenwelt versperrt. – Die absolutistischen Strukturen, die einen kopernikanischen Weckruf an die Rechtswissenschaft bislang verhindert haben, fanden sogar Eingang in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“. (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). – Die „verfassungsmäßige Ordnung“ ist in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes in bestes deutsches Paragraphengummi geschnitten: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus: Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ – Wie die eindeutige Zusammenstellung unbestimmter Rechtsbegriffe zeigt, unterliegen die „Organe der Gesetzgebung“ keiner Bindung an „übergeordnete Rechtssätze“, wie etwa die Menschenrechte.
Die Signale für die seit den Tagen der Pharaonen ausgeübten Willkür in der Gesetzgebung sind auch in der „BRD“ auf „Grün“ geschaltet. – Und davon wird auch in der „BRD“ übereifrig Gebrauch gemacht.
Kein Wunder also, daß sich im Laufe der „Rechtsentwicklung“ in der „BRD“ die Lehre vom „Wählerauftrag“ an „die Politik“ herausbildete. – Der „Wählerwille“ übertrumpft sogar die unzweideutigen Verfahrensregeln des Grundgesetzes bei der Besetzung der „höchsten“ Staatsämter. – Und da Otto-Normaljurist nicht darin ausgebildet ist, den Bullshit, den die Mitglieder der Parlamente und der Regierungen von sich geben, zu hinterfragen, haben auch im „Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ die Exekutivorgane freie Hand, ihre Willkür durch das Affentheater der Parlamente zu schleusen und erstklassiges Paragraphengummi in die Gesetzbläter zu bugsieren. – Sie können aufgrund der inneren Organisation der Parteien und der Macht der Spiegelneuronen sicher sein, daß die Parlamentarier dem Willen ihrer jeweiligen „Führer“ bedingungslos folgen werden. – Falls sie nicht freiwillig folgen, wird der „Fraktionszwang“ sie von ihrer Pflicht, dem „Führer“ zu folgen, schon überzeugen. – Spätestens, wenn ihnen der Entzug der Gunst, auf der Landesliste der Partei einen bei der nächsten Wahl „sicheren“ Listenplatz zu haben, in Aussicht gestellt wird, vergessen auch die renitentesten unter den Abgeordneten ihr Gewissen.
Es ist also klar, daß die gesetzgebende Gewalt, die im Plenarsaal des Parlaments angesiedelt sein sollte, sich dem Führungsanspruch der vollziehenden Gewalt ohne Not und ohne jede Berechtigung unterwirft. –
Machen wir die Probe auf’s Exempel:
Der arme Richter, dem ein Angeklagter den Ruf entgegenschleudert: „Gott sei mein Zeuge!“ – Er wird vergeblich nach einer „ladungsfähigen Anschrift“ Gottes suchen lassen. – Und er wird mit Entsetzen feststellen, daß Gott dieses Schicksal mit dem Teufel und dem „Gesetzgeber“ teilt.
Im alten Rom und im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zur Zeit des Kopernikus waren die Verhältnisse klar: Gott war Gott, der Teufel war der Teufel und der „Gesetzgeber“ trat auf in Gestalt des Senats von Rom, des Caesar Augustus, des Kaisers oder des Landesfürsten auf.
Der „Gesetzgeber“ ist allerdings seit der ersten Protokollierung von Parlamentssitzungen eindeutig identifizierbar, und zwar nach Namen und ladungsfähigen Anschriften der jeweils über einen Gesetzentwurf abstimmenden Abgeordneten. – Diese könnten von der Justiz jederzeit über ihre tatsächliche Motivation bei der Abstimmung und über ihre entsprechende Sachkunde unter Eid befragt werden. – Vor allem aber auch darüber, ob sie den Inhalt des Abstimmungsgegenstandes überhaupt jemals begriffen oder den verabschiedeten Gesetzestext je gelesen hatten!
Ich möchte freilich den Richter sehen, der auf Antrag einer Partei einen entsprechenden Beweisbeschluß erläßt!
Für alle Gerichte dieser Welt ist es nach wie vor bequemer, dem „Gesetzgeber“ genau den Willen anzudichten, der dem jeweiligen Zeitgeist und der geheiligten Tradition der Jurisprudenz entspricht.
Fakten können den Prozeßablauf empfindlich stören!
Tatsachen, die haben für Otto-Normaljuristen nur dann Relevanz, wenn sie „der Wahrheitsfindung dienlich“, also in einem konkreten Prozeß „streitgegenständlich“ sind.
So merkwürdig es klingen mag, aber kaum eine andere Variante des Homo Sapiens hat mit Kleinkariertheit und Erbsenzählerei den naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinn dermaßen vorangetrieben wie die Juristen. – Die Lektüre von Jürgen Thorwalds „Das Jahrhundert der Detektive“ und „Die Stunde der Detektive“ stempelte in den frühen siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts den Leser zum Exoten. – Heute flimmern CSI, CSI Miami oder CSI New York, Serien, die den forensischen Zweig der Naturwissenschaft zum Gegenstand haben, beinahe täglich über den Bildschirm.
Im Gerichtssaal treibt die Rechtswissenschaft die „Wahrheitssuche“ mittels naturwissenschaftlicher Erkenntnisse gnadenlos voran. Dieselbe Jurisprudenz scheut jedoch die – durchaus zulässige – Forschung nach den Ursachen des „Gesetzes“, den Ursachen des Gerichtssaals und den Handlungsantrieben der dort tätigen „Organe der Rechtspflege“-
Seit Pontius Pilatus, seinerzeit auch ein „Organ der Rechtspflege“, haben sich ausnahmslos alle „Organe der Rechtspflege“ darauf verlassen, daß das „Jüngste Gericht“ dem Antrag Jesu:
„Vater vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun!“
stattgeben und bei der Urteilsverkündung alle Sünden der „Staatsgewalt“ vergeben werde.
Das kann man doch wohl nur glauben, wenn man die Erde für eine Scheibe hält.
Das „Urvertrauen“ in die Güte und Gnade Gottes erlaubt der Jurisprudenz, alle Fakten, die das überkommene Weltbild stören, bestenfalls zu ignorieren.
Weil auch sein Weltbild durch die tägliche Propaganda der „freien Medien“ geprägt wird, ist es selbst für den geneigten Leser schwer zu glauben, daß das, was die Propaganda als „westliche Demokratie“ täglich an den Mann zu bringen versucht, genau der Form der „kollektiven Diktatur“ entspricht, wie sie während der franzöischen Revolution von Maximilien Robbespierre etabliert worden war:
Die Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, die französische und alle ihr folgenden Revolutionen zeigen es überdeutlich:
Die „rechtsprechende Gewalt“ unterwirft sich der „vollziehenden Gewalt“ ebenso bereitwillig wie die „gesetzgebende Gewalt“:
Ob die Todesstrafe in den USA verfassungskonform ist, hängt von der jeweiligen Zusammensetzung des „Obersten Gerichtshofs“ ab, die ihrerseits durch den Präsidenten, also der „vollziehenden Gewalt“ bestimmt wird. So konnten wegen der schwankenden Rechtsprechung Todeskandidaten mehrfach hoffen, dem Henker vom Schafott zu springen, andere, die lange genug in der Todeszelle verharrt hatten, mußten schließlich erneut um ihr Leben fürchten. – Was gestern Recht war, kann heute kein Unrecht sein?
Wirklich?
Gerade der „Fall Obama ./. Osama“ verdeutlicht, daß man als oberstes „Vollstreckungsorgan“ des Volkswillens durchaus Spaß an der „Willensildung“ anstelle des Volkes und der Position des Richters in eigener Sache haben kann. – Es stört ja niemanden. – Und alle klatschen, wenn der Kopf fällt. – Ganz wie einst auf dem Place de la Concorde, als das „Kabinett Robbespierre“ bestimmte, was „Recht“ war und wer „Im Namen des Volkes“ zum Schafott gekarrt wurde. George Jaques Danton soll es auf den Punkt gebracht haben: „Seien wir schrecklich, damit es das Volk nicht sein muß!“
Der Schrecken der französischen „Wohlfahrt“ ist im Laufe der Jahrhunderte verblaßt.
Ein Schrecken sollte einem Demokraten indes erneut durch die Glieder fahren, wenn er in Kenntnis der Existenz der „furchtbaren Juristen“ sich der Frage stellt, wie man in Deutschland die höhsten Weihen der Jurisprudenz erhält.
Nach Artikel 94 Absatz 1 Satz 2 werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundesage und vom Bundesrate gewählt. Die Entscheidenung, wer an einem der übrigen „obersten Bundesgerichte“ im „Namen des Volkes“ urteilen darf, liegt nach Artikel 95 Absatz 2 des Grundgesetzes in den Händen des sogenannten „Richterwahlauschuß“, in dem Exekutivorgane und Parlamentarier unheilvoll miteienander verbunden sind: „über die Berufung der Richter dieser Gerichte entscheidet der fr das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlauschuß, derau en fr das jewelige Sachgebiet zustndige Ministern der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die vom Bundestage gewählt werden.“
In beiden Fällen unterwerfen sich die Enscheidungsgremien dem Willen einer nahezu unheimlichen Absprache der „politischen Parteien“. – Man besetzt die Ämter der obersten Bundesgerichte nicht nach Qualifikation (z.B. nach Zahl der Urteile, die nicht durch höhere Instanzen aufgehoben wurden), sondern die Richterstellen an den „Obersten Bundesgerichten“ werden nach „Parteiproporz“ vergeben: Heute CDU, morgen SPD, übermorgen FDP. – Wenn es denn paßt, vielleicht auch mal ein „Grüner“. – „Die Linke“ hat in diesem Spiel eher keine Chance…:
„Darin offenbart sich, daß auch der Bundesadel über ein bestimmtes Rekrutierungssystem verfügt. Das läßt nur die nach „oben“ durch, von denen erwartet werden kann, daß sie im Sinne des Adels handeln, nicht im Sinne des Volkes. Und, es klingt bitter, das Auswahlverfahren setzt sich fort bis zur Wahl der Verfassungsrichter. Deren Wahl obliegt zwar dem Parlament, bei der konkreten Richterwahl entscheidet ein kleiner Ausschuß, der auch noch auf den Proporz achten muß. Achten Sie einmal darauf: es sind in der Regel verdiente Politiker, die dort einen Job angeboten bekommen. Man bleibt eben unter sich und weiß, wer wem was zu verdanken hat. Wir sind alle nur Menschen, keiner ist besser als der andere. Daher ist es höchst unwahrscheinlich, daß der Standesdünkel mit dem Überstreifen der roten Robe abgelegt wird. Er wird bei jeder Entscheidung mit am Richtertisch sitzen und Einfluß nehmen. Nicht bewußt und nicht sichtbar, aber er ist dabei.“ (G. Altenhoff, der Bundesadel, unv. Manuskript, 2000, S. 30)
Die Ignoranz der Jurisprudenz gegenüber der eigenen Geschichte und ihrer verhängnsivollen Bindung an die „Macht“, sei sie religiöser oder politischer“ Natur, ist der Hauptgrund, weshalb Juristen mit den unschuldigen Augen eines Labradors, der gerade eine „Schwarzwälder Kirschtorte“ spurlos verschwinden ließ, den Standpunkt vertreten:
„Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nachruf-auf-hans-filbinger-ministerpraesident-marinerichter-mitlaeufer-a-475319.html
Heute „beurteilen“ und vollstrecken ebenso „unschuldige“ Juristen und Beamte das Gegenteil dieses Satzes:
Was gestern Recht war, ist heute fast todeswürdiges Unrecht:
RAUCHEN!
Wir erlebten es in jedem Wahlkampf. Wir erleben es auch im Wahlkampf 2013, der gegenwärtig die Medien mehr beschäftigt als den „Wähler“: Jede Partei hat sich auf die Fahnen geschrieben, die „Gesellschaft“ in eine den Vorstellungen der Partei entsprechende Richtung zu lenken. Die Menschen sollen sich also den Vorgaben der Partei anpassen. – Tun sie es nicht freiwillig, werden sie kraft Gesetzes eben dazu gezwungen. – Die Juristen, darauf können sich die Parteien verlassen, werden sie auf ihrem Weg zur Umgestaltung der Gesellschaft unreflektiert begleiten. – Man hat ja den „Willen des Gesetzgebers“ auf seiner Seite. Das aber ist nicht das, was Knigges Intention war, die seinem Über den Umgang mit Menschen zugrunde lag. Am Schluß seines Werks offenbart Knigge nämlich dem Leser:
Ich habe in diesem Werke nicht die Kunst lehren wollen, die Menschen zu seinen Endzwecken zu mißbrauchen, über alle nach Gefallen zu herrschen, jeden nach Belieben für unsre eigennützigen Absichten in Bewegung zu setzen. Ich verachte den Satz: daß man aus den Menschen machen könne, was man wolle, wenn man sie nur bei ihrer schwachen Seite zu fassen verstünde. Nur ein Schurke kann das und will das, weil nur ihm die Mittel, zu seinem Zwecke zu gelangen, gleichgültig sind; der ehrliche Mann kann nicht aus allen Menschen alles machen, und will das auch nicht; und der Mann von festen Grundsätzen läßt auch nicht alles aus sich machen. Aber das wünscht und kann jeder Rechtschaffene und Weise bewürken, daß wenigstens die Besseren ihm Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß niemand ihn verachte, daß er Frieden von außen her habe, daß man ihn in Ruhe lasse, daß er Genuß aus dem Umgange mit allen Klassen von Menschen schöpfe, daß andre ihn nicht mißbrauchen oder bei der Nase herumführen. Und wenn er ausdauert, immer konsequent, edel, vorsichtig und grade handelt, so kann er sich allgemeine Achtung erzwingen, kann auch, wenn er die Menschen studiert hat und sich durch keine Schwierigkeit abschrecken läßt, fast jede gute Sache am Ende durchsetzen. Und hierzu die Mittel zu erleichtern und Vorschriften zu geben, die dahin einschlagen – das ist der Zweck dieses Buchs.”(Knigge, aaO. 309f)
Spitzenpolitiker und ihre ihnen blind folgenden Parteigänger verstoßen eindeutig gegen den von Knigge aufgestellten Grundsatz, der spätestens seit dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts naturwissenschaftlich untermauert ist. Ich wiederhole:
Ich verachte den Satz: daß man aus den Menschen machen könne, was man wolle, wenn man sie nur bei ihrer schwachen Seite zu fassen verstünde. Nur ein Schurke kann das und will das, weil nur ihm die Mittel, zu seinem Zwecke zu gelangen, gleichgültig sind; der ehrliche Mann kann nicht aus allen Menschen alles machen, und will das auch nicht; und der Mann von festen Grundsätzen läßt auch nicht alles aus sich machen.
Menschen bleiben Menschen mit all ihren individuellen Eigenschaften und Neigungen. – Der “Gesetzgeber” ist nicht berufen, die Menschen nach seiner Vorstellung oder einer “Ideologie” zu “gestalten”. Das kann und wird nicht funktionieren. – Knigge hat es erkannt; Knigges bahnbrechende Vermutung deckt sich mit den auf naturwissenschaftlicher Basis gewonnenen Erkenntnissen über menschliches Verhalten. – Das aber ist durch alles andere, nur nicht durch die “Vernunft” bestimmt.
Merkel, Steinbrück und ihre Jünger hingegen versuchen nach wie vor mit dem massenhaften Verteilen gelb-schwarzer Binden und weißen Stöcken den Menschen das Augenlicht soweit zu vernebeln, daß sie ihnen “blind” folgen.
So blind, daß ihnen die “Organe der vollziehenden Gewalt” mit “Verwarn- und Bußgeldern” jederzeit vor Augen führen können, daß sie dem “Willen des Gesetzgebers”, unbedingten Gehorsam schuldig und der Willkür der “vollziehenden Gewalt” ausgeliefert sind. – Und sie haben sich dabei so geschickt verhalten daß diese Auslieferung sich als ihr eigener Wille verkaufen ließ und kein Jurist gegen die “kalte” Machtübernahme der Exekutive protestierte:
Die Auslieferung des Volkes an die Willkür der “vollziehenden Gewalt” wurde in Deutschland mit dem “Orndungswidrigkeitengesetz” vollendet. – Die Gefahrenabwehr – ursprüngliche Aufgabe der Polizei – trat in den Hintergrund. Aus dem “Freund und Helfer” wurde der “Kassierer in Uniform”. – Der Satz Ernst Moritz Arndts: “Besser gar keine Polizei als zuviel davon” klingt daher wie eine düstere Vison, die er vor fast genau 200 Jahren hatte:
“Unser Rechtssystem kennt zwei voneinander unabhängige Behörden…”
Diesen Eingangsatz der Serie “Law & Order” kennt jedes Kind; jedes Kind kennt auch deren Geschichten, nicht aber deren Geschichte:
Für Knigge hatte die Polizei noch kein großes Problem dargetellt. Auch nicht für den jungen Ernst Moritz Arndt, wie sich aus seinen folgenden Ausführungen ergibt. Nur wenige Jahre nach Knigges Veröffentlichung hatte Napoleon Bonaparte durch seinen Polizeiminister Fouché fast ganz Europa mit Polizei und Geheimpolizei überziehen lassen.
Wegen der Rechtsentwicklung des 19. und 20. Jahrhunderts ist der von Arndt verwendete Begriff “Polizei” im erweiterten Sinne gemeint, der in der Rechtswissenschaft als “Polizei- und Ordungsrecht” seinen rechtstheoretischen Niederschlag gefunden hat: Der hier gemeinte, erweiterte Polizeibegriff umfaßt jede Verwaltungsabteilung, die dem Bürger als eine “Ordnungsbehörde” entgegentritt.
Das bonapartistische Polizei- und Spitzelsystem, das zu Beginn des 19. Jahrhunderts Europa überzog, ließ Ernst Moritz Arndt den Kragen platzen. – Unbeachtet von den gegenwärtigen “Meinungsmachern” hängt seit Oktober 2008 ein Text von Ernst-Moritz Arndt im Netz, der auch 200 Jahre nach seiner Abfassung keine Aktualität eingebüßt hat, vielmehr hat er durch NSA, BND und Wikileaks an politischer Brisanz gewonnen:
Ernst Moritz Arndt und die Gedankenpolizei
Oktober 8, 2009
Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, unsichtbare “Blitzer” – Polizei, wohin man schaut. – Alles im Interesse der “inneren Sicherheit”. Der Bürger wird unter Generalverdacht gestellt, damit “der Staat” ihn vor sich selbst schützen kann. – Gerade die “polizeiliche” Überwachung der “neuen Medien” durch “neue Medien” läßt den Alptraum George Orwells fast schon Wirklichkeit werden:
Gedankenpolizei
Gedankenpolizei – wer Orwells 1984 gelesen hat, kennt diesen Begriff. Aber kaum jemand weiß, daß dieser Begriff schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts von Ernst Moritz Arndt verwendet worden war. Arndt, der später Alterspräsident der Frankfurter Paulskirchenversammlung war, benutzte ihn in seiner Streitschrift “Geist der Zeit / Verfassung und Preßfreiheit”. – Was Arndt darin über die Polizei an sich schreibt, zeigt den “Ungeist”, der sich in heutigen Polizeikreisen wieder einmal breit macht und den Weg zur Gedankenpolizei ebnet.
(78) Die Leute, welche in Beschreibungen, Begrenzungen und Bezeichnungen der Dinge die schärfsten sind, haben Polizei noch nie beschrieben, wohl aber hin und wieder umschreiben und bezeichnen können. Woher das? Nicht so sehr wegen ihrer Tiefe als wegen ihrer Fläche, weil es nichts Wirkliches sondern einen Mangel bezeichnet, wie es denn auch an dem Nichtigsten und Vergänglichsten dieser Erde arbeitet.
(…)
(79) Darum haben alle Menschen, die es mit der Tugend und Hoheit ihres Geschlechts wohl meinen, immer gesagt, und alle freie und hochherzige Völker haben es immer als Grundsatz ausgesprochen und behauptet: Von dem Übel, das Polizei heißt, sowenig als möglich! Denn wäre der leitende, warnende, belauschende und behütende Geist, wovon man wenigstens ein Urbild aufstellen kann, auch die Liebe und Menschlichkeit selbst, so würde er doch böse Früchte tragen. Da kann man sagen: Geschieht das am grünen Holz, was soll am dürren werden?
Gern hört die Polizei die Vergleichung, wo man sagt, sie sei eine fortgesetzte und planmäßige Erziehung des Volkes durch die Regierung, eine stille und sanfte Warnerin vor Sünden und eine geduldige Ausjäterin und Ausrotterin von Verbrechen. So meinen es gewiß redliche aber bei aller Redlichkeit kurzsichtige Männer, die bei der Polizei angestellt sind. Aber was wissen sie von Erziehung? Ja wie wenige Menschen verstehen überhaupt so Großes und Tiefes, als die Erziehung ist! Wir wollen bei dem Gleichnisse bleiben, so wird jeder begreifen, was wir meinen. Das kann man täglich von der Erziehung sehen, daß das Zuviel auch da verderblicher ist als das Zuwenig oder Garnichts. Wieviele fromme und rechtschaffene und sonst in jeder Hinsicht gescheite Eltern erziehen eben durch das Zuviel aus ihren Kindern Heuchler und Bösewichter!
(…)
(80)
Jede Lehre, die sich zu sehr eine Absicht merken läßt und auf ein bestimmtes Ziel hinsteuert, jede ängstliche Begleitung, Behütung, Belauschung und Beschleichung der Triebe und Handlungen der Kinder macht Sünder und Lügner. Durch das Gesetz ist die Sünde in die Welt kommen, sagt der Apostel. Ihr aber könnt diesen Vers nicht auslegen und werdet ihn gegen mich gewiß mißbrauchen. Wenn dies bei Kindern und Jünglingen geschieht – und man kann es alle Tage sehen – wo die nächste und süßeste Liebe der Eltern so töricht sorgt und wacht, wie sollte es bei dem Volke nicht mehr geschehen, wo auch die redlichsten Vorsorger und Wächter doch notwendig in fernerer und kälterer Liebe stehen müssen? Wenn Kinder sich freuen, selbst liebenden Eltern, die sie töricht leiten und halten wollen, zu widerstreben und sie zu täuschen, wie sollte ein Volk es nicht viel mehr tun gegen solche, von welchen es innere Herzensliebe weder erwarten noch fordern darf?
Wir hatten vor zwanzig und dreißig Jahren auch Polizei im heiligen römisch-deutschen Reiche, aber keine, die je soviel Lärm gemacht und sich auf einen so hohen Olympus der Herrschaft und auf ein so leuchtendes Zion der Wächterschaft gesetzt hat als die Polizei von heute. Sie war einzeln da und trieb ihr Werk, das keineswegs ein großes Werk ist, ohne Lärm und Prunk, war auch, wenn man die großen Hauptstädte von 100.000 bis 300.000 Einwohnern ausnimmt, wo die Zusammenströmung alles Herrlichsten und Gemeinsten, Edelsten und Bübischesten größere und strengere Hut notwendig macht, zunächst in den Händen des Volkes und der Gemeindenund sorgte so ziemlich leidlich für Luft und Licht, Wasser und Feuer, Wein und Bier und für die Sicherheit der Häuser und Straßen, welches eigentlich der Bezirk ist, den sie nie verlassen sollte. Die Herren von der Polizei waren damals kleine und unbedeutende Leute, sie sind seitdem vorgerückt und haben sich des Größten und Höchsten beflissen, und mit ihrem guten Willen werden wir sie nie wieder auf die niedrigere Fläche herunterbringen, wo sie nur mit Einzelnen, Kleinen und Gewöhnlichen zu tun hatten. Vorher waren sie Diener des Marktes und der Landstraßen, die ihr Geschäft des Aufpassens und Haschens bescheiden verrichteten; jetzt nennen sie sich stolz Diener des Throns, Stützen der Herrschaft, Beobachter und Leiter der öffentlichen Meinung, Zügler und Dämpfer des unruhigen Volksgeistes und Tag- und Nachtwächter nicht der unreinen Leiber allein sondern auch der unreinen Geister; so daß man sagen kann, ihr Umfang sei der Umfang der gesamten idealen Philosophie: die Pflegung, Verwahrung und Leitung aller menschlichen und göttlichen Kräfte, Triebe und Leidenschaften; und daß sie mit einer Gelenkigkeit und Fliegigkeit des Geistes, die sonst nie gesehen worden, von dem Gewimmel des Jahrmarktlärms zu Göttergelagen des Olympus un von dem Verhör eines armen Galgendiebs zur Gallschen Betastung und Abschätzung des Schädels eines Leibniz und Goethe überspringen können, und sie allein von allen Sterblichen.
Ich sagte oben, alle freisinnige und hochherzige Menschen und Völker hätten lange den Ausspruch getan: Von dem Übel, das Polizei heißt, so wenig als möglich! Meine Meinung aber will ich in dem größten Gegensatze aussprechen: Lieber gar nichts davon als zuviel! Denn in dem ersten Falle kann man wohl einmal faule Fische essen und vergifteten Wein trinken müssen, ein Trunkenbold oder Narr kann wohl einmal mit Faust und Stock auf einen losbrechen, ein Dieb einem die Taschen leeren, ein Räuber einem den Hals umdrehen, aber die Seele können diese alle einem nicht verderben; in dem zweiten Falle aber versammeln sich alle schadenfrohen Neuntöter der Seele miteinander, alle listigen und schmeichlischen und meuchlischen Kriegsteufelchen und Schleichteufelchen der Hölle finden sich ungeladen ein und können nicht leicht von der Versammlung abgehalten werden. Wie geht das zu? Ist etwa die Polizei mit einem besonderen Aussatze behaftet, die allen anderen menschlichen Einrichtungen fehlt? Entwickelt sich etwa in ihr eine Bosheit oder Gewalt, die nicht auch in anderen wäre? Ich will das aussprechen, was sie durch die allgemeine Gebrechlichkeit entschuldigt.
Es ist aller Menschen ohne Unterschied und Ausnahme Art und Unart, daß sie an sich reißen und herrschen wollen. Wer von dieser Art und Unart gar nichts hätte, müßte hier auf der Erde stracks vergehen. Sie ist nicht so barmherzig, daß auf ihr etwas leben könnte, was ohne allen eigensüchtigen und sichselbstverteidigenden Trieb wäre. Der Gehorsam ist verloren, das ist die Klage des frommsten Priestern; der Gehorsam ist verloren, das ist die Losung jedes Polizeimeisters. Und ein gerechtes Geschrei, wenn es gerecht gemeint ist. Jener kindliche Gehorsam der höchsten Freiheit und Unschuld, der nicht sündigen konnte, ist seit Adam dahin, und weil er dahin ist, müssen wir unruhige und frevelnde Menschen, Richter, Vorrichter, Nachrichter, Unterrichter, Überrichter, Einrichter, Ausrichter, Aufrichter und; Gott weiß, was mehr für Richter und Päpste und Erzbischöfe, Polizeiminister und Finanzminister, Priester und Professoren und viele andere notwendige Übel erdulden. Und auch kein König und Fürst kann es übel nehmen, wenn ich sage, daß er ein notwendiges Übel ist, daß ohne Adams Apfelbiß nicht in der Welt sein würde. Weil nur der Ungehorsam Wächter, Beherrscher, Bändiger und Bestrafer fordert, darum sind die vielen Arten und Diener der höchsten Majestät des Gesetzes und des Throns. Aber damit auch sie – denn auch in ihnen steckt Adams Sünde – sie, die eben den verlornen Gehorsam wiederherstellen sollen, nicht von selbst auch wieder ungehorsam werden und über die Grenzen ihrer Befugnis und Gewalt hinausdringen, darum hat man einem jeglichen eine Schranke zu setzen und einen bestimmten Bezirk des Amtes abzumarken gesucht. Nur die höchsten Gewalten sind in gewissem Sinne unbeschränkt. Diese sind auf der Erde der König, der Priester, der Gelehrte, der Hausvater und endlich die fünften die Polizeidiener und Polizeiherren. Der König muß frei und unbeschränkt gedacht werden, weil er den immer eingeschränkten Bürgerstaat durch das Gesetz und durch freies, kühnes und edles Walten täglich erlösen und befreien soll; der Priester, weil er von dem freiesten, himmlischen Reiche des Gehorsams und der Seligkeit predigt. Der Gelehrte, weil er mit dem Adler und der Lerche immer in der sonnigen Höhe der Ideen leben und schweben soll, wo selbst die weitestschießende, irdische Kanone ihn nicht mehr erreichen mag; der Hausvater, weil er in seinem Hause noch unbeschränkter herrscht als selbst der König in seinem Reiche, nämlich allein durch das ungeschriebene Gesetz des Herzens; und der Polizeidiener endlich, weil es sehr schwer ist, seinen Bezirk genau abzugrenzen. Das ist die Wurzel des Übels, da steckt die Krankheit, worüber wir jammern: weil er nach sovielem tasten und spähen und in allem mitrühren und mitkramen darf, so kommt der Polizeidiener und Polizeiherr sich so leicht gleich einem unbeschränkten Könige vor und gebietet und verordnet so gern im Namen der Majestät und verläuft sich also leicht in Gebiete anderer Behörden und wird in Gesinnung und Ausübung ein Tyrann. Dies Unbeschreibliche und Unbegrenzliche der Polizei und ihres Gebietes – dies fürchten die Menschen, die sich auf Freiheit verstehen, hierin sehen sie die Willkür und das Verderben. Ich spiele einmal mit Gleichnissen; ich kann noch viel deutlicher zeigen, wie dies nicht aus angeborener Bosheit der Polizei sondern aus angeborener Unart der menschlichen Natur entspringt. Darum, weil diese Herrschsucht, diese Anlage zur Tyrannei, eine Folge des Sündenfalls, uns allen angeboren ist, haben die Menschen in freien Staaten die Grenzen aller Ämter und Dienste der Gewalt genau bestimmt, und in unfreien Staaten – man kann sagen, je unfreier desto loser – haben sie sie nur so ungefähr beschrieben und umgrenzt, und statt nach festen Gesetzen wird da nach ungefähren Anweisungen und Maßgebungen regiert. Der Mensch, welcher so nach dem Unbestimmten und Ungefähren lebt und regiert, dem keine feste Grenze vorgestellt ist, wobei auch Furcht und Ehrfurcht und für den Verbrecher Schrecken als strenge Wächter und Warner mit gezücktem Schwerte stehen, bildet ihm selbst bald eine Macht ein, die er nicht hat, und nebelt und schwebelt und taumelt und baumelt in aller Willkür und, wenn er herben und bösen Gemüts ist, endlich in aller Tyrannei hin und her. Ich spreche von Selbsteinbildungen und Täuschungen der Herrschaft. Ich will dies gleich in einer lieben Ironie zeigen, worunter unser aller gemeinsame Art versteckt liegt. Der Ratsdiener in den Städten, der an vielen Orten auch Herrendiener heißt, trägt er in seiner Einbildung, eben weil er in den vielfältigsten Beziehungen und Geschäften zu der Welt und dann zu den verschiedenen Behörden der Obrigkeit hin und her läuft, nicht den stolzen Keim aller ihrer Geschäfte, Ansprüche und Verdienste in sich und spricht immer aus Wir? Und der Universitätspedell, vollends wenn er einige lateinische Wörter auswendig weiß, stellt er nicht alle Fakultäten mit scherzhafter Wichtigkeit in sich dar? Und der Küster, dünkt er sich fast nicht mehr als sein Pastor, weil er eben mehreres zu beschaffen hat, womit jener nichts zu tun hat? Woher diese Erscheinung? Aus dem unbestimmten Dienst, aus dem Dünkel, daß ein solcher armer, untergeordneter Diener, weil er sich zu gleicher Zeit in vielem hin und her treibt, oder vielmehr hin und her getrieben wird, glaubt das auch selbst ausgerichtet und gemacht zu haben, weswegen er auf den Beinen ist. Und die Polizei? Wie soll ein Polizeidiener sich retten, auch wenn er nur in dem Vielerlei und Wirrwarr des Jahrmarkts und der Gassen und Landstraßen umgetrieben wird, wie soll der Arme sich vor dem Gedanken retten, daß er mit dem Innersten der Weltregierung sei, ein täglicher und emsiger Nachbesserer und Nachschöpfer des etwas unvollkommen und stümperhaft geratenen Werke Gottes? Wie soll er, da sein Gebiet allenthalben in alle möglichen fremden Gebiete Ausgänge hat, in dem Übermute und der Willkür der Einbildung nicht gerade immer in das höchste Gebiet hinaus wollen? Ja sich schon in der Mitte derselben zu stehen wähnen, wenn er sich gerade auf der plattesten Fläche des niedrigsten umtreibt? – Ernstlich ge(85)sprochen und weit hinaus aus diesem bitteren Scherz – hier ist nicht die Polizei allein, hier sind wir alle. So herrlich sind wenige Sterbliche begabt, daß sie zugleich das Einzelne und das Ganze, das Gemeine und das Ungemeine immer in einem Leben beisammen haben können, daß der Geist zugleich das Niedrigste und das Höchste mit gleicher sonniger Heiterkeit verwalten könne.
Also das steht fest, herrschen will ein jeder von uns; wer in unbestimmten Schranken des Lebens und des Amtes steht, idealisiert sich gern zu dem Höchsten hinaus und hinauf. Was ist also natürlicher, als daß die Polizei von jeher aus einer Markthüterin und Diebesbelauscherin eine Gedankenhüterin und Geistesbelauscherin hat werden wollen? Wie jedes Ding kraft des innewohnenden Naturgesetzes aus seinen Anfängen immer nach seinem höchsten Ziele streben muß, so ist der Polizei höchstes Ziel immer, von dem leiblichen Haschen zu dem geistigen, von der Diebeslauscherei der Landstraßen und Schenken und H…häuser zu der Diebeslauscherei der Köpfe und Herzen, kurz zu den diebischen Gedanken der Menschen vorzurücken. Das hießt mit dürren Worten: Jede Polizei, die in ihrem eigentlichen, untergeordneten Berufe mit den niedrigen Bedürfnissen und Gebrechen und Verbrechen der Menschen zu tun und diese zu beobachten und mit einer Art geheimer Wache zu umgeben hat, will ihrer Natur oder vielmehr der herrschsüchtigen Menschennatur nach eine hohe und geheime, d.h. eine Gedankenpolizei werden. Sie fängt für den Leib und mit dem Leibe an, und ihr höchstes Ziel in dem Bezirk bleibt immer, einen verschmitzten Gauner zu dem zu bringen, was im Lübschen Recht das Freie, Höchste heißt; sie muß notwendig mit dem Geist und den Geistern endigen wollen, muß aber da unvermeidlich die Spuren ihres ersten Wesens wieder offenbaren, wo eben ein solches Freies, Höchstes idealisch im Hintergrunde schwebt: ein Stäußen, Hängen und Köpfen der Gedanken.
Solche hohe und geheime Polizei, solche Gedankenklapperjagd und Geistesplackerei war bei und Deutschen vor fünfzehn Jahren noch etwas Unerhörtes; bloß eine Hauptstadt im Vaterlande ward damals beschuldigt, verkappte Fliegen- und Mücken(86)fänger der Gedanken zu besolden. Wir verdanken diese vortreffliche Anstalt wie so manches andere Unsaubere den Welschen. Man meinte sich gegen ihre Tücke und Schliche besser wehren zu können, wenn man ihre Waffen gegen sie selbst kehrte. So ward das unlöbliche und Undeutsche ihnen nachgemacht. Man übte sich in der Giftmischerei, jedoch mit dem guten Vorsatze und dem geistlichen Vorbehalt des Gewissens, sowohl das Rezept als auch die Töpfe und Tiegel zu vernichten, wann die welsche Gefahr vorüber sei, und dann wieder in einem reinen und deutschen Leben zu wandeln. Alle Regierungen verkünden uns öffentlich, die Späherei und Lauscherei, die Briefbrecherei, die Angeberei, die ganze weitgreifende und weitschleichende Sünde sei nun abgeschafft. Wir müssen den Wort ja wohl glauben; aber das müssen wir gegen diese Ankündigungen erinnern, daß in vielen deutschen Landen alle freie und unschuldige Bewegung de Menschen, wie sie weiland bestand, noch immer gehemmt ist, daß alle Menschen unter dem Titel öffentliche Sicherheit wie die Schelme und Spitzbuben betrachtet und behandelt werden, kurz daß die meisten der gehässigen Weisen und Arten, wie wir sie von den Welschen bekamen, und die vielschreibenden und vielgeschäftigen Polizeikammern und Polizeibuden nach wie vor bestehen, daß auch manche Polizeidiener die Art und die Gesinnung, worin sie einmal geübt waren, schwerlich so bald ableben werden, wenn auch von oben herab ausgesprochen wird, es soll bloß die kleine und unschuldige Polizei sein, welche für den Magen und die Kehle am tätigsten ist. –Ich glaube nicht, daß wir ein schlechteres Volk geworden sind, als wir vor zwanzig Jahren waren; ich möchte sogar sagen, wir sind besser als damals. O goldne Zeit, wann kommst du wieder? Es sind nun zwanzig Jahre, als ich zu Fuße und zu Wagen von Stralsund bis Triest ganz Deutschland durchreiste, und nirgends hat man mich nach meinem Paß gefragt als in Wien. Wie frei, wie ungezwungen, wie ungestört und ungeplagt, lebte, ging, stand und schlief man damals! Und es waren wohl nicht mehr Diebe und Mörder damals als jetzt, vielleicht ein paar hundert unbedeutende Gauner und Tagediebe mehr als jetzt liefen und streunten etwas länger ungestraft durch (87) die Welt herum; aber das große und hohe Freie und Edle war wirklich frei und edel und ward dafür gehalten, bis die Richter den Beweis führten, es sei es nicht. Welcher Biedermann ergrimmt nicht in seiner Seele, wenn er denken muß – was er ja oft mit Augen sehen muß – daß die Majestät des Glaubens in erbrochenen Briefen verletzt ist, wenn er sich hinstellen muß vor den Polizeiherren und sich angaffen und zeichnen lassen, wie man Spitzbuben angafft und zeichnet? Und dann außer diesem tiefen Seelenschmerz, der nicht bloß um die Schändung des eigenen göttlichen Ebenbildes trauert, noch die vielen Kränkungen und Hudeleien der Armen und Unwissenden. Wahrlich solches, immer fortgesetzt und an den meisten Orten mit dem festen Ausbau von List und Verschmitztheit nochvermehrt und zu einem Gefangnenbau der Geister zusammengeschnürt, muß das treueste Volk in ein untreues, das redlichste in ein lügenhaftes, das einfältigste in ein verschmitztes Volk verwandeln, und Himmel und Erde kann man gegen eine solche Schmach anrufen, die ebenso undeutsch als unchristlich ist.
Ich weiß, was die Leute sagen, die nicht nur die Leiber sondern auch die Geister peinigen können, die alles Stolze und Hohe, was sich in der Zeit bewegt, als tollen Aberwitz und jakobinische Verruchtheit verschreien. Ihr Geschrei von dem Ungehorsam und der Bosheit des Volkes und seiner sogenannten Führer und Verführer ist eitel und leer; höchstens können sie hie und da über Narrheiten schreien, aber Narrheiten sind keine Verschwörungen. Da ist wenigstens die Wut und Gefahr nicht, wo sie sie sehen und zeigen. Sie liegt anderswo; sie liegt am meisten in ihnen und der unseligen Hetzerei und Grollerei und Durchstecherei, die sie veranlassen und schaffen; sie liegt in der Dummheit, die nicht in das Licht sehen will, in der Feigheit, die sich vor Ruhm und Ehre fürchtet, in der Faulheit, die ihr Daunenbett wieder polstern möchte, in dem Eigennutz und Übermut, der zum alten, verlebten Besitz zurück will, in dem Haß, der fremde Dienstbarkeit fast lieber möchte als eigne Freiheit, in der Lüge, die gern über die Zeit hinhüpfen und verkleidet wiederkommen und sie verleugnen und sagen möchte: Liebe Freundin, Sie irren sich wohl in der (88) Person, ich habe Sie nie gesehen; sie aber liegt am meisten in den schleichenden, kriechenden, schlangenzüngelnden und fuchsschwänzelnden Künsten, womit elende Menschen, welche meinen, das Leben lasse sich zur allgemeinen Belustigung wie ein Affe in einen Kasten sperren und herumführen, die Hohen und Herrscher bestricken möchten, daß sie uns alle wieder lahm, matt und geistlos hinlegen möchten für jenen faulen Todesschlaf, worin wir vor dreißig und zwanzig Jahren lagen, für jene traurige Vergessenheit und Gleichgültigkeit gegen das Vaterland, die uns damals besaß.
Das ist das größte Übel, das ist jetzt unser zweiter, unser deutscher Napoleon, das ist der schleichende, lispelnde und flüsternde Widersacher und Verderber, der Hasser des Lichts und der Freiheit von Anfang; man kann seine verbotenen Schlangenkünste, womit er eine edle und frei Menschenjagd Deutschlands, wo alle Geister jauchzen und klingen möchten, in eine gemeine Tierhetze verwandeln will, nicht genug aufdecken. Und wenn wir diesen grinsenden und ingrimmigen und in seinen Künsten überall unser Glück und unser bestes Streben satanisch hohnlächelnden Teufel Napoleon oder Davoust den Zweiten walten lassen, so wird seine schreckliche Weissagung Wahrheit: die Umwälzungen, worüber er jetzt den unzeitigen Feuerlärm erhebt, werden kommen und die Katze der äsopischen Fabel wird mit blutigen Zähnen ihre leichtgläubigen Nachbarn verschlingen. Fahrt nur so fort, braucht nur alle Künste finsterer Angaben und frecher Verleumdungen, reizt durch Haß und Neid und Verdacht nur alle Geister zum höllischen Kampf miteinander, reißt nur eine immer tiefere Kluft zwischen den Herrschern und den Beherrschten, predigt Liebe, Treue und Glauben nur recht fleißig, als die da gewesen sind, flüstert den Fürsten und Königen nur ein, daß Gedankenfreiheit und Preßfreiheit Religion und Thron untergraben, daß die hohe Polizei und Inquisition und Jesuiten und – Hofpriester und Hofpolizeimeister allein das wankende Europa retten können – fahrt nur so fort mit allen Künsten und Listen und Scheinen und Lügen zu blenden und zu behexen, und der blutige Zirkel wird fertig werden, worin eure Dummheit und Bosheit – denn ihr seid beide dumm und bös – sich im äffischen und äffenden Wahnsinn rund treibt. Keiner wird endlich den Ursprung des Unheils mehr wissen, so wenig als er dann einen Damm wissen wird gegen die fürchterliche Überschwemmung, die hereinbrechen wird. Drückt, plagt, neckt, preßt und hetzt nur immer so fort, als ihr im Anlauf seid, veerleumdet nur alles, auch was die gehorsamsten und frommsten deutschen Herzen deutsch und frei wollen, als Unsinn und Verbrechen, ihr werdet recht behalten, ihr werdet eure Umwälzungen und Umkehrungen mit Gottes Hilfe ja noch erleben, ihr Unglückskrähen, die da Gewitterregen krächzen, wann die Wolken hell sind.
Frei ist die Rede der Wahrheit und des Rechts, und frei muß sie sein in dieser kranken und überspannten und doch so edlen – nach drei schläfrigen Jahrhunderten edelsten – deutschen Zeit. Ich will sie nicht nennen, die immer von Bündnissen und Verschwörungen sprechen – ihre Namen sind bekannt genug. – Aber machen sie nicht einen Bund und eine Verschwörung, reicht ihre zusammenverklettete und verklitterte Pest nicht durch viele Lande und Herrschaften des Vaterlandes? Das Gute und Wahre hat nie die Wut von Geheimnissen und Verschwörungen gehabt, sein Leben ist das Licht, worin alle leben und gedeihen, und dieses Licht soll es nicht scheuen. Aber sollten die Finsterlinge und Ankläger und Beseufzer der Zeit siegen und uns Rede und Schrift überwältigen, sollten die Schergen der Dummheit und Faulheit deutsche Menschen zu stummen und hündischen Knechten machen, was Napoleon wollte und nicht konnte und deswegen als ein gebundener Sünder in St. Helena sitzt, dann hätten Gott und Schicksal in den letzten Jahren ein furchtbar ironisches Spiel mit uns gespielt, eine Tragikomödie, wie sie die Geschichte nicht kennt.
Dieses finstere und feige Treiben, diese Handlangerei der Hölle, deren Wesen in Lügenkünsten und Haß und Argwohn besteht, sprechen von Gehorsam und Liebe, und sie reißen Gehorsam und Liebe aus allen Herzen mit den Wurzeln aus und machen das Volk feig, schleichend, lügnerisch, mißtrauisch, grollisch, listig und verschlagen, kurz, sie säen alle die Laster (90) aus, an deren Brüsten das Untier an der Sein groß gesäugt war, das uns nun bald dreißig Jahre erschreckt hat. Denn wenn das Wort und der Gedanke, die göttliche Freiheit des Menschen und des Christen, sich schämen oder in Knechtsgestalt auftreten und sich eben mit dem bißchen Lumpen verhüllen sollen, was eine engherzige und kurzsichtige Polizei ihnen gönnt, wenn alle Menschen, auch die friedlichsten und unbescholtensten, von jeder Polizei gleich gebornen Schelmen und Gaunern – geborne Sünder sind sie freilich, aber nicht vor dem gestrengen Herrn Polizeimeister sondern vor dem barmherzigen Gott – von Amts wegen betrachtet werden dürfen, dann ist es mit unserm Glücke aus, und auch Deutschland werden sie allmählich zu den Greueln und Lastern auferziehen, wogegen sie so hellstimmig schreien, sie werden die Umwälzungen und Verbrechen aus ihm herauspressen, die in unserer Geschichte sonst unerhört waren. Wenn die Liebe zerstört ist, wenn die Regierungen und ihre Diener nicht mehr an Liebe und Ehre glauben, so wird bald der Haß dreinschlagen, und alle finstere Geburten der Hölle werden Gutes und Böses in einer verderblichen Mischung fassen und zerschmettern.
So ist das Übel diese Zuviels in der Aufsicht und Leitung und sogenannten wohlgemeinten Erziehung des Volks, die, über sich und über ihre Verhältnisse zur Welt geblendet, von der Regierung über Leiber zur Regierung über Geister fortschreitet, so ist das böse Übel dieser Verworrenheit, daß sie durch den ungebührlichen Krieg und Kampf, den sie auf einem Gebiete anfängt, das ihr ewig fremd bleiben sollte, weil ihre Beschränktheit auch bei dem besten Willen auf demselben nie heimisch werden kann, immer neue Kräfte und Kämpfer gegen sich hervorlockt und also auch ihr Heer mehren muß, damit sie dem selbstgeschaffenen Feinde gewachsen sei. Daher ist es notwendig, daß eine jede Polizei je geschäftiger sie ist, desto mehr Geschäfte bekommen muß; denn sie schafft sie selbst. Darum von Jahr zu Jahr die Ausbreitung ihres Umfangs und die Vermehrung ihrer stehenden Truppen. Wir haben ja das glänzendste Beispiel davon noch jüngst unter Napoleon gesehen, der die ungeheure Polizei, wie alle Tyrannen tun müssen, vorzüglich für die eigene Sicherheit als seine Leibwächter besoldete. Wenn sie es bis zu der Höhe gebracht hat, daß jeder zehnte Mensch des Volkes auf irgend eine Weise einer der Späher, Aufpasser, Herumträger und Helfer für sie ist, dann mag der Herrscher an Gemüt und Verstand ein Gott vom Himmel sein, das Volk, das mit Argwohn und Mißtrauen überfüllt wird, hat auf immer die Liebe verloren und mit ihr jede Tugend, und wir sind dann vergangen, wir sind dann verwelscht und auch ohne Welsche durch Künste, welche die Unsrigen von ihnen lernten, und kein Gott kann uns die alte Unschuld und Treue wiedergeben.
Und ist dies finstere Bild bloß ein Spiegel dessen, was werden kann, wenn alle Bessere nicht mit Mut und Geist und Wort das Rechte tun? Ist es bloß ein warnender Spiegel möglicher Zukunft? Nein, leider fängt es schon an eein Spiegel der Gegenwart zu werden. Geh’ nur umher im Vaterlande, treuer unsd wohlmeindender deutscher Mensch, geh’ nur umher, besuche die Schenken und Plätze, wo der Bürger und Bauer sich versammelt und seine Freude und sein Leid erzählt, geh’ umher und schaue und horche, wie es am Tage ist. O wie ganz anders als sonst! Kein so unschuldiges Vertrauen, keine solche Liebe mehr, beio vielen sogar Hoffnungslosigkeit, auch da eine grundlose, wo die Regierung es treu und redlich meinen; denn die Polizeien legen es ihnen ja alles zum Bösen und Verderblichen aus, und endlich empfangen die Menschen selbst das nur als eine Gabe der Furcht und der Not, was sie sonst als ein freies Geschenk der Liebe und Gnade empfangen haben würden. – Geh’ zu den sogenannten Gebildeten, da ist Mißtrauen und Scheu leider nur zu allgemein und zu gerecht, und wenige wissen noch, wessen sie sich zu den andern versehn sollen, und die Redlichsten und Freiesten werden oft für verkleidete Diener und Mückenfänger einer geheimen und unsichtbar schleichenden und schnobernden Macht gehalten und als solche verdacht und verleumdet. Wer kannte das sonst in Deutschland? Diese greuliche Pest aller Wahrheit und Sittlichkeit, diesen schändlichen Glauben an Lüge, Verrräterei, Durchstecherei und heimlicher Herumträgerei und Angeberei? Haben das bloß die Welschen zu uns gebracht? Ist das bloß aus Fouchés und Savarys und Napoleons Schule? O weh, daß ich hier immer Fragezeichen machen muß! So weit sind wir, und wohin könnten wir nicht kommen, wenn das Unheil noch zwanzig, dreißig Jahre so dauerte, und Polizeigesetze, die sonst nur als Gewohnheiten geübt wurden, endlich in Folianten gesammelt und studiert werden müßten. Es ist dies das größte Unglück des gegenwärtigen Deutschlands, und keiner soll es gelinder zeigen, als es ist. Die hierin das Heil der Staaten und die Sicherheit der Fürsten sehen, die diese Anstalt immer mehr zu etwas Bleibendem und Vollkommenem ausbilden möchten und von Erweiterung und Ausbildung der Polizei sprechen, die sind schlimmer als jene, welche sie für Jakobiner ausschreien, selbst wenn sie Jakobiner wären. Die Armen wissen meistens nicht, was sie tun, und wie sie vom bösen Feinde geblendet sind. Sie handeln mehr aus feiger Furcht vor dem Zeitalter, dessen Richtung sie nicht fassen können, als sie aus Absicht des Bösen oder Freude am Bösen. Die meisten sind verworren, indem sie verwirren; denn der polizeiliche, schleichende, lauschende, anklagende, lügende, aufhetzende und verwirrende Geist ist ja nimmer ein deutscher Geist gewesen.
Ich muß hier in ruhiger Übersicht dessen, was der gerechte Zorn stürmisch ausgesprudelt hat, zum Schluß einige Worte anführen, die ein einem anderen Buche von mir geschrieben stehen. Sie lauten also: “Es ließe sich ein Buch schreiben, wie eine Regierung es anfangen müsse, um ein Volk zu verbotenen Ränken, heimlichen Stempelungen und Zettelungen und heillosen Umwälzungen zu erziehen.” Ein solches Buch würde ein rechter Fürstenspiegel sein, der die Gefahren des Throns das zeigte, wo sie wirklich sind. Nicht das Offene, das Freie, da Hochherzige und Ungestüme in Worten und Taten ist das Gefährliche, sondern das Verdeckte, das Sklavische, das Listige, das Geschmeidige und Kriechende. Ich will dem Manne, der Zeit hat, die Quellen zeigen, aus welchen er schöpfen kann, um dieses lehrreiche und verdienstliche Buch, das etwa in vier tüchtigen Bänden zu vollenden wäre, zu verfassen. In der römischen Geschichte, die Geschichtsschreiber von Augustus bis Romulus Augustulus, in der byzantinischen Geschichte von Konstantin dem Großen bis Konstantin dem Letzten, in der Geschichte von Venedig und hie und da von Florenz und Genua und dann in der Pariser Verwaltungsgeschichte vom Ludwig XIV. (vielleicht schon von Ludwig XI. an) bis Napoleon wird er den reichsten Stoff zu verarbeiten finden. Er wird in diesem Stoffe die Mittel finden, die man gebrauchen muß, um ein ganzes Volk listig, verschlagen, argwöhnisch, unruhig, neuerungslustig und meuterisch zu machen. Nur recht viele Auflaurer und Angeber und Polizeimücken und Spionenschmeißfliegen, nur recht fleißig hinter den Türen und Tapeten, ja hinter den Briefsiegeln gestobert und geschnobert – und auch das ruhigste und stillste Volk wird schon die Kniffe lernen, wodurch man sich gegen eine solche Pest decken kann; aber es wird auch die unselige Fähigkeit und Empfänglichkeit erlangen, dem Schleichhandel, den die Regierung unbefugt und heillos durch seine Gefühle und Gedanken hintreibt, mit einem ebenso heillosen Schleichhandel zu begegnen. Wann Liebe und Vertrauen verschwunden sind, dann mag nichts auf Erden bestehen, und selbst der Beste und Gerechteste mag sich dann nicht mehr sicher halten. Das könnte man als eine gewaltige Unterweisung und Vorbereitung der Franzosen zu ihrer jammervollen und fürchterlichen Umwälzung aktenmäßig und geschichtlich erweisen, wieviel die Polizeiminister von Argenson (Polizeiminister unter Ludwig XIV.) an den Robbespierren und Dantonen vorgearbeitet haben, und wie die gepriesene geheime Polizei, die alles wußte, die Schule jener Klubs und Höhlen geworden ist, deren blutige Hinterlist und in düsterer Finsternis gesponnene Ränke uns ehrliche Deutsche nacheinander erstaunt und erschreckt haben. Diese Einsichten, diese Aufklärung, diese Bildung der Gesellschaft – diese schaffen die Prätendenten und Aspiranten, vor deren heilloser Leichtigkeit und Bereitwilligkeit zu allem Wilden und Bösen das Buch (vom Wiener Kongreß und von Herrn de Pradt) warnt, das uns zu diesen Betrachtungen veranlaßt. Man erzählt uns, daß, wer einmal Schleichhandel und Falschmünzerei getrieben hat, sich des Reizes zum Betruge nicht gern entwöhne, daß aber viel schwerer zu Stille und Einfalt zurückzukehren sei, wer einmal die süße Speise des geistigen Schleichhandels gekostet hat. Der Trieb der Ränke, Durchstechereien und heimlicher Zettelungen soll dem unwiderstehlich sein, der einmal von dem bösen Baum der unseligen Erkenntnis gegessen hat. Es wird gegen die Theoristen und Idealisten viel geschrien, aber die schlimmsten aller Theoristen und Idealisten sind diejenigen, welche die Polizei schafft. Darum haben auch alle Völker, die innen ruhig und außen frei sein wollen, die geheimen Polizeien als die Pest des Staates und der Gesellschaft gehaßt und sich lieber einige Unbequemlichkeiten, Beschädigungen und Unsicherheiten gefallen lassen, als daß sie dies gefährlichen Maschinen, die wahren Höllenmaschinen der Freiheit, bei sich hätten aufstellen lassen.
Viele treffliche Geschichtsschreiber und Staatslehrer haben den Despotismus so bezeichnet, daß er die Regierungsweise sei, wo in keiner Verfassung und in keinen Ständen und Klassen zwischen dem Herrscher uns seinem gerinsten Untertan etwas in der Mitte stehe, da in solchem politischen Zustande ja auch die höchsten Würdenträger nur Staub seien, den die Willkür einen Augenblick mit Glanz verziere und dann wieder in alle Winde blase; sie haben bemerkt, es sei in solchen Staaten eine unaufhörliche Erschütterung und Umwälzung, wo die verschiedenen Kräfte, ( nämlich die sklavische Volksmasse und der unumschränkte Herrscher ) eben wie vom Zufall geworfene Kugeln, bald oben und bald unten liegen; daher sei das Leben des Herrschers in einem solchen Staate nicht sicherer als das Leben des Bettlers, alles sei zufällig, plötzlich, ungeheuer, nichts ruhig, gleichmäßig, gerecht, und Strang und Schwert, welche die Willkür, wie sie wolle, um jeden Nacken schlingen und in jede Brust stoßen könne, fahren mit eben der fürchterlichen Gerechtigkeit des blinden Zufalls im unsteten Wechsel auf sie selbst zurück. Dies ist jener Zustand, wo die Macht dem Untertan zu nah steht, wo die Netze immer ausgespannt sind, worin alle Welt sich gefangen fühlt, wo die Umwälzungen nicht aufhören, weil die schlauen und furchtsamen Gedanken der unglücklichen Menschen immer auch wider Wissen und Willen Umwälzungen spinnen und weben; denn in den Brüsten, welche Argwohn und Trug besessen haben, wird alles zu höllischen Gespinsten ausgesponnen.
Darum und dieser großen Lehre und Warnung der Geschichte gehorchend, welche die einzige Lehrerin und Meisterin der Fürsten und Fürstenräte ist, müssen die guten und treuen Regierungen vor allen Dingen zuerst darauf sinnen, wie sie die Staatsmaschine, die bei sehr entwickelten Zuständen der menschlichen und politischen Gesellschaft immer das natürliche Streben hat, zu künstlich werden zu wollen, so sehr als möglich vereinfachen. Besonders aber wäre das ein Kunstgriff verständiger Regierungen, alles wegzuschaffen, wodurch sie dem Volke zu nah kommen und bei demselben Verdacht und Mißtrauen erregen; unter welchem das zuviele Polizeien, was man mit einem gewöhnlichen Volksausdruck ein zu vieles Regieren nennen könnte, billig obenan steht. Zu diesem Kunstgriffe würde auch das gehören, die Zweige der kleinen Gerichtspflege, der kleinen Polizei, der kleinen Verwaltung dem Volke selbst mehr zu übergeben und sie mehr von dem Volke ausgehen zu lassen. Gerade in diesem vielen Kleinen geschehen die meisten Mißgriffe und die gewöhnlichsten Überschreitungen und Verletzungen; und daher häufiges Mißvergnügen und Klagen über die Regierung. Wenn aber der Herrscher dies, woran so weniges von der Majestät hängst, dem Volke selbst in die Hände gäbe, so hätte es sich, wenn nicht alles geschehe, was oft gar nicht geschehen kann, nur an ihm selbst zu halten und viele Beschwerden und gehässige Beschuldigungen, die aus den vielen kleinen und oft unvermeidlichen Unvollkommenheiten und Neckereien und Plackereien des Lebens erwachsen, hätte die Regierung von sich dadurch abgewälzt; die Diener dieser Geschäfte, Bedürfnisse und Zucht- und Strafmittel erschienen dann nicht mehr als unmittelbare Diener der höchsten Gewalt, und “diese höchste Gewalt würde also von der kleinen Volksnot und den kleinen Volksbedürfnissen und Volksplagen in jener wohltätigen Entfernung gehalten, deren es bedarf, damit der Thron nichts von seiner himmlischen Majestät verliere.”
Nun noch ein paar Worte Nachrede dieser leidvollesten und zornvollesten Gegenstände.
Sie sagen und klagen, diese bestellsamen und dienstfertigen Herren, die auch den Geistern gebieten wollen, man müßte die tolle Zeit und die tollen, überspannten und verrückten Menschen derselben hemmen und herumholen, wie man scheuen und wilden Rossen tut; sonst werden sie durchgehen und Kaiser und Könige und alle Thronen, Ehren und Herrlichkeiten zertrümmern. Darum müsse die Polizei die sorgsame und wohltätige Warnerin, Hüterin und Hemmerin der Geister sein. Sie weissagen mit einer Art Zuversicht, wenn man sie auf ihre Weise noch zehn Jahre so gewähren lasse, werde das wilde Feuer, welches allein durch die französische Umwälzung und die Grundsätze derselben genährt worden, meistens verdampft sein, und die Großsprecher, die jetzt von Freiheit, Selbstständigkeit, Verfassung, Preßfreiheit Deutschheit, Welschtum und Christentum und Heidentum und anderen Tumen so gewaltig tönen, werden dann ausgeklungen haben, und alles werde wieder sein wie in jener glückseligen, stillen und gehorsamen Zeit von 1760 und 1780, welche sie als eine paradiesische Zeit voll Frieden und Freuden dieser Zeit, worin wir leben, immer gegenüberstellen.
Gesetzt, was wir ja einmal annehmen können, jene Zeit fünfzig und dreißig Jahre hinter uns sei in Vergleichung mit der gegenwärtigen auch eine edle, hochmenschliche und hochdeutsche Zeit gewesen, so könnten diese armseligen Menschen mit allen ihren schleichenden Künsten ja wohl an den Zeichen, die sie sehen und die sie auch in diesem Buche wieder sehen müssen, lernen, daß die mächtigen Geister, wogegen sie in die Schranken treten, ihnen unsichtbar und also unverwundlich sind, daß sie überhaupt nach einem Gefühle, das sich jedem Gesunden und Unbefangenen von selbst aufdringen muß, durch die gewaltigen Kräfte nicht zu hemmen, geschweige zu unterdrücken und zu ersticken sind. Sie werden auch die mächtigsten Männer zerschmettern, die gegen sie treten, als wenn sie den Strom der Weltgeschichte hemmen wollten. Warum schaut ihr nicht fester nach St. Helena, nach der Felsklippe im weiten, öden Weltmeer? Seht Euch doch um nach eurem Vorbilde. Was jener eiserne Riese und Titane töricht und stolz einst wollte, wordurchr Nebukadnezar vor Jahrtausenden zum Tier ward und wie ein Ochs Gras fressen mußte, jenen Stolz und Übermut wollt ihr? Und wir sollen wieder das Tier anbeten, daß bloß Klauen und Eingeweise aber keine Seele hat? Und doch seid ihr weder Nebukadnezare noch Napoleone. Wahrlich jener letzte hätte selbst als Tyrann die Welt beherrschen können, wenn ihm das Geheimnis dieses Zeitalters irgend klar geworden wäre; er sitzt auf der Felseninsel, weil er die Welt mit fremden Künsten leiten und beherrschen wollte, welche diese Zeit verabscheut.
Da ihr euch auf Klugheit und List und Kunst soviel einbildet, so solltet ihr schon aus Klugheit anders handeln als ihr tut; ihr solltet die frischen Geister, die ihr übermütige und verbrecherische Geister scheltet, durch den Wind, womit ihr ihnen das Licht des Lebens auszublasen meint, nicht noch zu lichteren und heißeren Flammen anblasen. Denn das sage ich euch, ihr mögt die Zeit für einen Teufel oder einen Gott halten, so kräftig sind ihre Lebenskeime, daß sie lebendig zur Welt kommen wird. Ihre Notwendigkeit ist nicht von den Menschen, ist nicht bloß die Zusammenverschwörung einiger überspannter Narren, wie man die Schriftsteller nennt, ist nicht bloß die Zusammenverschwörung einiger elendigen Jakobiner, welche die Zeit umkehren wollen, kurz sie ist nicht die Notwendigkeit von Menschen – denen möchten auch eure schwachen Künste noch gewachsen sein – sondern sie ist eine Notwendigkeit Gottes. Es ist ein Zeitalter, wo die Weltgeschichte und die Menschenentwickelung einen ungeheuren Wendepunkt hat, wo etwas ganz Neues werden soll, und eher mag eine Mücke ein rollendes Gebirge aufhalten, als alle deutschen Polizeien zusammen diese unendliche Last von Gefühlen und Gedanken, welche den chaotischen Strom einer den meisten noch verborgenen Schöpfung fortwälzen. Ihr gebärdet euch freilich höhnelnd dabei, ihr weissaget freilich: Es wird viel Geschrei und wenig Tat sein, es wird ein elendes Mäuschen aus dem schwülstigen Berge kriechen; aber um Gottes willen warum macht ihr denn so mächtige Gegenanstalten und zittert vor dem Mäuslein? Nein, ihr habt wohl eine Ahnung von etwas Ungeheurem, was nicht bloß nah’, was zum Teil wirklich schon da ist. Aber weil eure Augen in Blödigkeit und eure Herzen in Lieblosigkeit so geblendet und erstarrt sind, daß ihr nur das Wüste und Unheilige, nicht aber das Heitere und Heilige der ungeheuren Zeit sehen und verstehen könnet, so begegnet euch mit Recht, was denen immer geschieht, welche die Sünde gegen den heiligen Geist begehen, daß ihr immer tiefer in die Verwirrung hineingeratet und vor dem Kleinen zittert und euch des Großen nicht freuen könnt.
Wenn ich so offen zu den Anklägern, Verleumdern und Aufhetzern der Zeit spreche, welche Haß, Neid, Mißtrauen, Zwietracht und Feindschaft aller gegen alle entzünden und in eitlen und tückischen Schlangenkünsten uns allen Trost und alle Wonne der letzten Jahre verkümmern und unser Stolzestes zu Narrheit und unsere Hoffnung zu Verzweiflung verdrehen möchten, so leugne ich ja keineswegs die Überspannungen und Übertreibungen, die törichten Wünsche und hirngespinstischen Ansichten sovieler Zeitgenossen, die oft so wunderseltsam sind, als kämen sie plötzlich von einem fremden Planeten herabgeschneit; ich leugne auch bei einigen nicht einen unruhigen und ungehorsamen Geist, der wohl seine Lust hätte an Umkehrungen, bloß weil es Umkehrungen sind. Das sage ich aber noch einmal, daß gerade diese Hetzer und Zettler, welche alles, auch die fliegendesten und idealistischen Geister, mit ihren groben Polizeinetzen bestricken und einfangen wollen, sehr mit schuld sind, daß es in einzelnen Worten und Werken übertrieben wird. Die meisten Zeitgenossen sehnen sich nach etwas Stillem und Würdigen, nach etwas Festem und Freiem, das ihnen das Leben sichert; sie haben der schönen Worte und Gedanken und Pläne und Entwürfe und Verfassungen und Gesetzgebungen hin und her genug, ja übersatt gehabt und werden auch mit einer leidlichen Bürgschaft ihres künftigen Zustandes, mit einer leidlichen Magna Charta ihrer Bürgerrechte zufrieden sein. Wann wir das große Gut erst haben, wann wir wirklich erst auf Ständen und einem gesicherten und geregelten Bürgerleben ruhen, dann mag viel metaphysicher und metapolitischer und hyperidealistischer Wind durch und um die Köpfe der Menschen hin und her sausen, dann mag aller mögliche politische Unsinn in Worten und Schriften umhergetragen werden, die Erde steht dann wieder fest, und gewiß wird sie dann zuerst den Überfluß von Polizei auskehren, deren armselige und schwächliche Künste sie für die Bewahrung und Behauptung dieser Festigkeit am wenigsten bedarf.
Nein, so nicht, auf diese schleichende Weise und mit diesen kleinlichen Künsten der List und Verschmitztheit nicht, wird die Zeit beruhigt. Tugend und Kraft muß drein gesetzt werden, damit viel Nichtiges, Wildes und Überspanntes, worüber auch die Besten klagen müssen, gebändigt und vernichtet werde. Jede Zeit, die großer Art ist, kann nur durch sich selbst geboren werden, ihr Gemeines kann nur durch ihr Edles, ihr Wildes nur durch ihr Kräftiges und ihr Wüstes nur durch ihr Lichtes überwunden werden. Es muß anders werden, und es wird ja wohl anders werden. Die Herrscher werden ja wohl begreifen, daß es anderer Ärzte und Geburtshelfer der Zeit bedarf als dieser bangen Schwächlinge, die das glänzende Riesenkind, weil ihnen vor seiner starken Zukunft bange ist, am liebsten gleich töteten. Haben wir nur erst Verfassungen und Landstände, dann wird ja auch über die übertriebenen und übertreibenden Polizeien hoffentlich die Polizei kommen, und ein gehorsames, geduldiges und gutmütiges Volk wird hinfort nicht mehr wie ein Verbrecher belauscht und bewacht werden. Denn das ist der Sinn der Freiheit und war von jeher im deutschen Volke bräuchlich und üblich, daß die kleine und mittlere Polizei, die aber bloß für leibliche Bedürfnisse und leibliche Sicherheit zu sorgen hat, ganz dem Gau und der Gemeinde wieder zurückfallen muß, für welche ihre Ausübung notwendig ist. Nur in den großen Hauptstädten von achtzigtausend oder hunderttausenden Einwohner, wo Menschen und Laster aus allen Ländern und Gesindel und Sittenverderbnis auf eine schlimme Art zusammenstießen, mag eine genauer und zahlreichere Polizei eingerichtet werden. Die geheime Polizei aber, diese geborene Feindin alles geistigen Lebens und Wirkens, diese lauschende Mörderin aller Liebe, wird dann auf immer geächtet sein, diese Schande der Menschheit, die sich auch die hohe Polizei nennt, worin aber kein freier Mann je Hoheit gefunden, wohl aber des Wunsches einer Hamannschen Erhöhung derselben hundertfünfzig Ellen hoch über der Erde sich nie hat erwehren können. Nur in Zeiten des Krieges, wo Gewalt für Recht gilt und List gegen List gebraucht werden darf, mag sie ihre bunte Schlangenfahne aufpflanzen und das Gaunergesindel der Welt als Schergen um sich versammeln.
Diejenigen, welche in dieser Zeit nichts als Unruhe, Aufstand, Ungehorsam, Brand und Mord sehen und alle Freiheit zu Frechheit und jedes kühne Wort zu Aufruhr stempeln, haben auch von dem Größten und Heiligsten gehört, was so flachen Seelen ewig eine Fabel bleiben muß. Sie stellen ihr irdisches Reich gegen das himmlische und wissen viel von christlicher Friedseligkeit, stiller Demut und vertrauender Hingebung zu erzählen und über unchristlichen Übermut und heidnischen Zorn der Zeit zu klagen. So muß das Heiligste sich mißbrauchen lassen, so können diese die göttliche Lehre Christi in einen Steckbrief der Freiheit umdeuteln. Ja, es gibt eine christliche Liebe und eine christliche Demut, welche die Güter dieser Erde nicht höher anschlagen, als sie wert sind; es gibt einen christlichen Frieden im Innersten des Herzens, welcher durch die Achtserklärungen und Verdammungen dieser Welt nicht erschreckt wird; aber es gibt auch einen heiligen, christlichen Zorn, einen gerechten Haß gegen Satan und sein Reich der Verdummung und Verfinsterung, wovon uns der Erlöser selbst, der göttliche Heiland, der in menschlicher Gestalt als der Sanftmütigste und Geduldigste auf der Erde unter den Menschen wandelte, das Beispiel und Vorbild gegeben hat. Dieser Zorn und Haß muß brennen, er muß kämpfen und ringen auf Tod und auf Leben, wenn das Christentum selbst, wenn die geistige Freiheit des Wortes und Gedankens, wodurch wir ein göttliches Geschlecht sind, angegriffen und gekränkt wird. Jener Friede der Knechtschaft, den sie wollen, jene hündische Kriecherei der Seelen, die sie Gehorsam nennen, jenes stumme Schweigen, jene gedankenlose Gleichgültigkeit und faule Feigheit, die ihnen gefällt, weil jeder Schlechteste und Jämmerlichste dabei ein Herr sein kann, das ist weder Menschtum noch Heidentum noch Christentum; es ist ein Tod in der Verwesung, ein faules Nichts, es ist gar kein Leben. Geistige Regsamkeit, frisches Streben, redliche Wahrheit, kühne Rede, freie Tat, fröhliches und mutiges Wandeln auf Erden, das ist die göttliche Liebe, das ist Gottes Ebenbild, das heißt Christentum. Die Erde hier, dies Land des Wechsels und der Vergänglichkeit, ist für keinen ewigen Frieden gemacht, am wenigsten für den Frieden, welchen Kerker und Polizeikünste und Zensuredikte stiften. Dieser Friede der Schöpfe und Gänse, welche kein Wolf oder Fuchs mehr durch die Herde läuft, war zu aller Zeit die Schmach der Menschheit und der schwüle, ägyptische Brütofen aller Laster. Diesen Frieden haben die übermütigsten Tyrannen und Zwingherren immer am meisten im Munde geführt, wenn hingegen die tapfren und gerechten und christlichen Könige und Fürsten Freiheit, Freude, Mut und Wort walten ließen und dachten: Meinen wir es redlich, Gott wird es wohlmachen und uns die Welt regieren helfen. O diese, die sich schämen sollten bei ihrem finstern und geistlosen Treiben die christliche Lehre und den Heiland zu nennen, wo sie das Dumme, Tierische, Knechtische und Lügenhafte wollen, warum denken sie nicht wieder an ihr großes Vorbild, an Napoleon den Großen? Wie oft und immer, wann er betrügen, überlisten und Ehre und Freiheit der Herrscher und Völker mit Tigerlust und Katzenlust morden wollte, hat die gräßliche Katze gelobt: “Alle meine unendlichen Arbeiten und Kämpfe sind für das Glück der Welt. Ich ziehe nur in den Krieg, damit der ewige Frieden komme; ich werde die Völker durch einen solchen Bund verbinden, daß der Krieg ein Märchen werden soll. Die Völker sind geboren, einander zu lieben, und ich will sie zwingen einander zu lieben. Dann wird eine solche Glückseligkeit auf Erden sein, daß alle Philosophen und Ideologen und Idealisten und Theoristen ihre dünnen und metaphysischen Gespinste von Staatsverfassungen und von Menschenrechten und Bürgerrechten und von anderen Herrlichkeiten in den Ofen werfen können, Brot daran zu backen. Das glückliche und freie Volk wird auf solche Träume und auf die zierlichen Geschwätze von Philosophen und Sophisten nicht hören.” – O, was saget ihr, ihr, die an die hohe Lehre glaubt, daß ihr mit Feuer und Geist getauft seid? Und du, o wundersame Zeit, ja zu wunderbare Zeit, worin wir leben, wie gefällt es dir in fürchterlich gräßlicher Ironie dasjenige oft zusammenzupaaren, was sich gebärdet, als ob des das Ungleichste wäre? (https://advocatusdeorum.wordpress.com/?s=Arndt+Polizei) (Heinrich Meisner – Robert Geerds Hrsg., Ernst Moritz Arndts ausgewähle Werke in sechzehn Bänden, Zwölfter Band, Geist der Zeit IV, Leipzig 1913, S. 78ff)
Was hilft es, daß man einander mit Lügen abspeist und der gerechtesten Sache mit einer kleinlichen und beklommenen Heuchelei falsche Scheine umhängt? Wir wollen es kurz aussrechen: Die Sünde ist eine so große Willkü, als nur die tyrannei sann; Gott ist die höchste Tugend und Notwendigkeit und deswegen die höchste Freiheit. Damit der Mensch frei sei, darum unterwirft er sich dem Gehorsam des göttlichen Gesetzes. Damit der Mensch als Bürger frei sei und irgendwo Herr, da er es nicht allenthalben sein kann, darum unterwirft er sich dem weltlichen Gesetze und der weltlichen Obrigkeit. Wir haben alle Lust zu herrschen, deswegen diesen wir soviel; jedem Gehorsam liegt das verhüllte Geheimnis der Herrschaft zum Grunde. Dies gilt hier unten, wie es dort oben nur gelten kann. (E.M.A. AaO, 72f) – “Damit der Mensch als Bürger frei sei, unterwirft er sich dem weltlichen Gesetz und der weltlichen Obrigkeit…” – Das aber kann nur funktionieren, wenn die “Obrigkeit” sich jeder Willkür enthält und Regeln da aufstellt, wo es erforderlich und geboten ist. –
Enrst Moritz Arndts Angriff auf die Arbeit der “ordnenden Verwaltung” hatte sein ungestümer Zeitgenosse Friedrich Schiller in geradezu dürren Worten nahezu zeitgleich festgehaltenund szenisch dagesteltt:
1804 – veröffentlichte Friedrich Schiller seinen “Wilhelm Tell”. – Man kann und darf davon ausgehen, daß angesichts der Allgegenwart von “Ordnungshütern” der Dialog zwischen Leuthold und Friesshardt von jedem “Bürger” – vom Kleinkind bis zum Greis – auch ohne Hilfe eines Deutschlehrers – unmittelbar verstanden und zutreffend interpretiert wurde:
“Friesshardt und Leuthold halten Wache.
Friesshardt:
Wir passen auf umsonst. Es will sich niemand
Heranbegeben und dem Hut sein‘ Reverenz
Erzeigen. ’s war doch sonst wie Jahrmarkt hier,
Jetzt ist der ganze Anger wie verödet,
Seitdem der Popanz auf der Stange hängt.
Leuthold:
Nur schlecht Gesindel lässt sich sehn und schwingt
Uns zum Verdriesse die zerlumpten Mützen.
Was rechte Leute sind, die machen lieber
Den langen Umweg um den halben Flecken,
Eh sie den Rücken beugten vor dem Hut.
Friesshardt:
Sie müssen über diesen Platz, wenn sie
Vom Rathaus kommen um die Mittagstunde.
Da meint‘ ich schon, ’nen guten Fang zu tun,
Denn keiner dachte dran, den Hut zu grüssen.
Da sieht’s der Pfaff, der Rösselman – kam just
Von einem Kranken her – und stellt sich hin
Mit dem Hochwürdigen, grad vor die Stange –
Der Sigrist musste mit dem Glöcklein schellen,
Da fielen all aufs Knie, ich selber mit,
Und grüssten die Monstranz, doch nicht den Hut. –
Leuthold:
Höre Gesell, es fängt mir an zu deuchten,
Wir stehen hier am Pranger vor dem Hut,
’s ist doch ein Schimpf für einen Reitersmann,
Schildwach zu stehn vor einem leeren Hut –
Und jeder rechte Kerl muss uns verachten.
– Die Reverenz zu machen einem Hut,
Es ist doch traun! Ein närrischer Befehl!
Friesshardt:
Warum nicht einem leeren hohlen Hut?
Bückst du dich doch vor manchem hohlen Schädel.”
(Friedrich Schiller, Wilhelm Tell, 3. Aufzug, 3. Szene)
In den folgenden 209 Jahren stieß die von Schiller geschilderte Vorwarnung, die die hereinbrechende Katastrophe ankündigt und vorhersehbarer macht als einen Tornado, auf taube Ohren. Wie bei den diversen “Nichtraucherschutzgesetzen” und anderen Exkrementen des “Gesetzgebers” hatte sich auch bei Schiller das von Gesetzgebung und Verwaltung ausgehende Unheil lautstark angekündigt, wurde aber von der Bevölkerung nicht wirklich ernst genommen:
Ihr sehet diesen Hut, Männer von Uri!
Aufrichten wird man ihn auf hoher Säule,
Mitten in Altdorf, an dem höchsten Ort,
Und dieses ist des Landvogts Will und Meinung:
Dem Hut soll gleiche Ehre wie ihm selbst ergehen,
Man soll ihm mit gebognem Knie und mit
Entblößtem Haupt verehren – Daran will
Der König den Gehorsamen erkennen.
Verfallen ist mit seinem Leib und Gut
Dem Könige, wer das Gebot verachtet.
(Das Volk lacht laut auf, die Trommel wird gerührt, sie gehen vorüber)
(Schiller aaO 1. Aufzug, 3. Szene)
Ist der Hut erst auf der Stange, wird er, – wenn auch widerwillig – am Ende doch gegrüßt. Schiller kannte das Phänomen und dessen Folgen:
Das Volk hatte nicht ernst genommen, was ihm später zum Verhängnis werden sollte.
Dieses Phänomen war schon zu Schillers Zeiten nicht gerade neu, wiederholte sich aber mit zunehmender Frequenz in den zwei darauffolgenden Jahrhunderten.
Und wer hat sich in diesen zwei Jahrhunderten so verhalten wie Leuthold und Frießhardt? Richtig, die Ordnungsbehörden und die Justiz.
Das “Bücken vor manchem hohlen Schädel”, ja das Bücken vor allen hohlen Schädeln dieser Welt, das kennzeichnet auch heute noch Polizei und Justiz. – Das ist der Grund, weshalb man sich eigentlich schämen müßte, Jurist zu sein.
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