Das MuNaKo

August 20, 2020

Das MuNaKo kennt heute jeder, ohne zu wissen, was es ist. Wenn Sie den folgenden Text gelesen haben, werden auch Sie erfahren, was es mit dem MuNaKo auf sich hat.

Vor nunmehr 20 Jahren hatte ich in meiner „Der Bundesadel“ getauften Betrachtung über die damalige „Verfassungswirklichkeit“ in der „BRD“ folgenden Text zu Papier gebracht. Ich hätte nicht gedacht, daß ich jemals dazu gezwungen wäre, die Titelsequenz der Serie „Raumpatrouillle“ umzuschreiben.

Was gestern noch wie ein Märchen klang, ist heute schon gruselige Wirklichkeit, die morgen noch schlimmer werden kann

Die Abhängigkeiten zwischen Mensch und Staat können wir daher annähernd in folgender Metapher zusammenfassen:

Der Staat als seßhafter Organismus hat für das Wohlergehen aller ihn bildenden Organismen zu sorgen. Alle Repräsentanten eines Staates sind also gehalten, die Welt aus der Sicht einer Pflanze betrachten, die alle ihre Zellen am Leben erhalten muß.

Die Organismen, aus denen ein Staat besteht, sind allerdings ziemlich wuselige und eigenwillige Tiere, die in erster Linie dem Augenblick, nicht aber der Zukunft verpflichtet sind.

Das ist natürlich für jeden Politiker, der sich im Glanz seiner Erfolge sonnen möchte, ein grausiges Dilemma. Warum? – Wenn Politiker für mehr Eigenverantwortung des Bürgers bezüglich seiner sozialen Absicherung plädieren, verkünden sie ihr eigenes Versagen und offenbaren ihre Unfähigkeit zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben. Denn der Mensch ist kein Lebewesen, das aus eigenem Antrieb seine soziale Absicherung betreibt; er verläßt sich auf andere, die das für ihn tun. Seit Urzeiten waren das die Kinder, die er reichlich in die Welt setzte. – Mit der hormonalen Empfängnisverhütung hat sich die Welt dramatisch verändert. Die Menschen, die in ihr leben, sind dennoch die geblieben, die sie immer waren. Von Alaska bis Feuerland, von Spitzbergen bis zum Kap der Guten Hoffnung. Von China bis Irland und von Indien bis Tasmanien.

Mit Recht werden Sie fragen, warum ich den Geburtenrückgang in der westlichen Welt als dramatischen Änderung bezeichne. – Ich habe auf der Penne zwar häufig das getan, was der Name sagt. Aber daran kann ich mich gut erinnern: 1971 erörterten wir im Rahmen des Erdkundeunterrichts die Folgen dessen, was später als „Pillenknick“ Furore machte. Der drastische Geburtenrückgang, sollte er anhalten, werde bis zum Ende des Jahrtausends das sogenannte demographische Dreieck ( die Jungen an der Basis, die Alten an der Spitze ) zu einem fast quadratischen Block deformieren. Das werde sich auf die Alterssicherung der Bevölkerung natürlich auch auswirken… Da kann doch etwas nicht stimmen! – Diese absehbare Entwicklung soll unseren Politikern entgangen sein? – Nach meinem Verständnis von Politik ist diese dazu da, vorausschauend die Zukunft zu gestalten. Da allüberall in der Politik „Expertenanhörungen“ stattfinden, wird diese Kunde, die damals an meine Pennälerohren gelangt ist, auch auf den Schreibtischen der zunächst sozial-liberalen und später christlich-liberalen Koalitionen gelandet sein. Dennoch hat man eine vorausschauende Reform der sozialen Sicherungssysteme nicht in Angriff genommen. Ganz im Gegenteil, man hat sie im Rahmen der Wiedervereinigung einer Belastungsprobe ausgesetzt, die sie nur schwer verkraften können.

Pflichtversicherung“ – der Begriff klingt vielleicht obrigkeitsstaatlich, ist es aber nicht im geringsten. – Es ist nun einmal die verdammte Pflicht und Schuldigkeit eines Politikers, für andere mitzudenken und den Zickzackkurs von Modeerscheinungen in der Gesellschaft abzupuffern. Und die sozialen Sicherungssysteme sind aus den obigen Gründen ureigenste Angelegenheit der Politik. Sich um diese Angelegenheiten zu kümmern, dafür überträgt der Souverän dem Politiker Macht. – Nicht aber dafür, den Organismen, die den Staat bilden, mit ständig neuen Gesetzen, Verordnungen, Bußgeldern und Strafen auf die Nerven zu fallen.

Der Staat hat Regeln da aufzustellen, wo sie notwendig sind, nicht aber in den Fällen, in denen es auch Sicht der Politik wünschenswert erscheint. Die Regulierungswut der Regierungen und Parlamente führt wegen der positiven Rückkoppelung zwangsläufig zu Reformunfähigkeit und zunehmender Bevormundung des Bürgers.

Nur ein Beispiel: Rabattgesetz und Zugabeverordnung sollen abgeschafft werden. Das ist auch gut so, aber warum macht man es nicht sofort, sondern erst zur Mitte des nächsten Jahres? Der Text für ein Gesetz, das ein bestehendes Gesetz aufhebt, ist in weniger als zwei Minuten niedergeschrieben:

Art. 1

Das ….gesetz vom soundsovielten, zuletzt geändert durch.Gesetz vom… wird aufgehoben.

Art. 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft

Sehen Sie, so einfach ist das. Mehr als diese Worte braucht man nicht, um dem Bürger mehr Freiheit und Handlungsspielraum zu geben. Man kann daraus sogar ein Formular machen, damit unsere wahlkampfgestressten Abgeordneten nicht soviel schreiben und lesen müssen.

Aber den Handlungsspielraum des Einzelnen zu erweitern, scheint für unsere Politgrößen ein ungeheures Schreckgespenst zu sein. Das gilt übrigens auch bezüglich des Ladenschlußgesetzes. – Hier wird die Republik endgültig zum Tollhaus. Da mischen sich „gesellschaftlich relevante Gruppen“ in die Diskussion, die Kirchen werben für den arbeitsfreien Sonntag. Jahrhunderte hatten sich die Hirten nicht um die Sonntagsruhe ihrer Schäflein gekümmert, erst das Verbot der Sonntagsarbeit für Frauen und Kinder durch das säkulare Preußen im Jahre 1839 läutete in Europa den Ausstieg aus der Sonntagsarbeit ein.

Folge der gegenwärtigen Diskussion aber ist, daß mehr als 625 Abgeordnete, die dafür bezahlt werden, Entscheidungen zu treffen, sich dafür entscheiden, die Entscheidung aufzuschieben. – Und Sonntags trifft man den Nachbarn dann eben immer noch nicht im Supermarkt, sondern an der Tankstelle. Merkwürdig, aber da arbeiten auch Menschen. Ja dürfen die denn das?

Auf die staatlichen Repressalien gegen Autofahrer und andere gesellschaftlich nicht relevante Gruppen wie Raucher und Zecher hatte ich bereits hingewiesen. In all diesen Fällen wird vor allem mit den Kosten für das Gesundheitswesen argumentiert, die diese Gruppen verursachen.

Nun bin ich einmal an der Reihe mit einer linearen Extrapolation: Die Anzahl der Aids-Kranken nimmt auch in unserer Republik beständig zu. Aids-Kranke verursachen, vor allem dann, wenn man sie so lange wie möglich am Leben erhält, immense Kosten. Das einzig bekannte Mittel gegen die Ausbreitung dieser Krankheit ist bislang, den Kontakt mit Körperflüssigkeiten von Infizierten zu verhindern. Seit einigen Jahren hat jeder Autofahrer Aids-Handschuhe im Verbandskasten, weil es sie dort zu haben hat. – So will es der Verkehrsminister. Außer dem Straßenverkehr gibt es noch andere Gelegenheiten, bei denen man sich infizieren kann. Bei steigenden Zahlen der Infektionen dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auf Kondompackungen der Hinweis zu finden ist: – „Die EG – Verkehrsminister: Bumsen ohne Gummi gefährdet die Gesundheit!“- Pardon, ich habe die Ressorts verwechselt, es muß natürlich heißen: „Die EG – Gesundheitsminister.“

Freilich wird auch das die Menschen in unserem Lande nicht davon abhalten, es auch „ohne“ zu treiben. Die Zahl der Aids-Infizierten steigt folglich weiter. – Ausreichend wäre allerdings, wenn die Zahl der Erkrankten nicht sinkt, um folgendes Szenario realistisch erscheinen zu lassen:

Die Kosten für die Behandlung der AIDS-Kranken und die Zahl der Aids-Toten ist so hoch, daß ein Eingreifen des Gesetzgebers erforderlich ist.

Also wird der Verkehr zwischen den Geschlechtern durch Gesetz geregelt. „Ohne“ ist nicht mehr drin. – Es besteht Kondompflicht.

In § 1 des „Gesetzes zur Regelung des Verkehrs zwischen getrennt- und gleichgeschlechtlichen Paaren“ (KondomG) wird es zunächst Begriffsbestimmungen geben.

Die Hauptarbeit der Parlamentarier und ihrer Adlaten in den Ministerien wird über Monate hinweg darin bestehen, eine gesetzliche Definition des Kondoms zu finden. Ferner muß der Begriff des Geschlechtsverkehrs definiert werden. Nicht nur die Affäre Clinton ./. Lewinski hat gezeigt, das es äußerst schwer ist festzulegen, wann man Sex hat und wann nicht. „Der Begriff des Geschlechtsverkehrs (…) umfaßt nicht jede unzüchtige Handlung, ist aber auch nicht auf den Beischlaf beschränkt. Er umfaßt den gesamten natürlichen und naturwidrigen Geschlechtsverkehr, also außer dem Beischlaf auch alle geschlechtlichen Betätigungen mit einem Angehörigen des anderen Geschlechts, die nach der Art ihrer Vornahme bestimmt sind, anstelle des Beischlafs der Befriedigung des Geschlechtstriebes zumindest des einen Teils zu dienen.“ ( Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, 70. Band S. 375 )

Deswegen wird im Gesetzgebungsverfahren zunächst eine Expertenanhörung stattfinden. Vielleicht kommt Dolly Buster noch zu ungeahnten Ehren.

Wenn die o.g. Fragen soweit geklärt sind, muß in den Ausschüssen über Ausnahmeregelungen diskutiert werden, denn die ständige Benutzung von Kondomen führt bei Entbindungsstationen und Hebammen zu erheblichen Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze. Katholische Bischöfe werden mit blankem Entsetzen reagieren und fordern, dann den Sex doch ganz zu verbieten…

Und dann wird zu allem Überfluß das Gesetz mit Straf- und Verwaltungsvorschriften garniert.

Zumindest wird jeder, analog zu den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung ( dieses Monster gibt es wirklich! ) über die Mitführungspflicht von Gummihandschuhen, ständig ein Kondom mit sich führen müssen, was natürlich durch die Polizei überwacht werden muß. Wird jemand ohne Kondom angetroffen, ist ein Bußgeld fällig.

Die Dritte Durchführungsverordnung zu § 4711a, Abs. 7 Satz 2, Buchstabe v  KondomG z.B. wird die Betreiber von Bordellen zur Vekehrsüberwachung verpflichten. Nach der fünften Verwaltungsanordnung zur Dritten Durchführungsverordnung zu § 4711a  KondomG haben die Puffmütter täglich der zuständigen Behörde die Zahl der Besucher zu melden und die Zahl der benutzen Kondome unter Beifügung der Originale nachzuweisen…

Sich die Geschichte weiter auszumalen, überlasse ich Ihrer Phantasie.

Seien wir doch mal ehrlich: Ohne das Übermaß an Gesetzen und Verordnungen hätte es unser Adelsstand sehr schwer, die eigene Existenz zu rechtfertigen. Von dem Tag an, an dem alle überflüssigen Gesetze formularmäßig außer Kraft gesetzt sind, gibt es außer Wahlkampf für die meisten Politiker nichts mehr zu tun.

Ich nehme an, daß mir die geneigte Leserin/*/der geneigte Leser zugesteht, in den „Corona-Regeln“ einige nicht von der Hand zu weisende Parallelen zu diesem Auswuchs meiner blühenden Phantasie zu erkennen. – Und das erschreckt mich mehr als die globale Bedrohung durch ein aus dem Hut gezaubertes „Wundervirus“.

Das Verhalten unserer Politiker/*/innen hat dazu geführt, daß wir alle bei fast jeder Gelegenheit das MuNaKo tragen müssen, das

Mund-Nasen-Kondom


Wieler disqualifiziert sich selbst!

August 2, 2020

Am 28. 7. 2020 hielt einer der konkurrierenden Corona-Päpste wieder einmal eine Pressekonferenz ab. In Corona-Zeiten heißt das "Presse-Briefing", was an der Sache nichts ändert. Allerdings kommt das "Briefing" eher aus der Sprache der Militärs, was mich sehr, sehr mißtrauisch macht. Vor allem, wenn die "formellen" Medienkanäle  darauf anspringen.Herr Professor Wieler ist kein militärischer Führer. Deswegen habe ich seine - auch - per Twitter verbreitete Stellungnahme mir folgendem Kommentar retweetet:

Ab Sendeminute 25.00 ist mir das Blut in den Adern gefroren. Mit welcher Unverforenheit verkündet ein Naturwissenschaftler, die von ihm bzw. dem von ihm geleiteten Institut erstellten Regeln dürften nicht „HINTERFRAGT“ werden. Damit hat er eine rote Linie überschritten. https://t.co/nc0yyYzi0W

Wenn ein wissenschaftliches Institut für die Entscheidungsträger der Gemeinschgaft Empfehlungen ausspricht, müssen diese wissenschaftlich fundiert sein, also auf unleugbaren Tatsachen, Fakten genannt, oder aber auf einer tragfähigen wissenschaftlichen Theorie beruhen. Eine wissenschafltiche Theorie ist allerdings nur dann tragfähig, wenn sie die Möglichkeit zu ihrer Widerlegung bereits in sich trägt.Und jeder ernstzunehmende Wissenschaftlicher wird seine Theorie jederzeit einer möglichen Widerlegung zur Verfügung stellen.

Anders bei einem Dogma

Dogmata sind Lehrsätze, die von einer Autorität verkündet und für allgemeinverbindlich erklärt werden. Niemand darf sie jemals hinterfragen.

Ob Herr Prof. Wieler sich der Bedeutung seiner Worte und deren Tragweite für die Bevölkerung bewußt war, darf bezweifelt werden, denn sonst hätte er nicht wenige Minuten später mit den „drohenden Pfoten“ von Mienz und Maunz, den Katzen, nochmals betont, die A.-H. – Regeln „können und dürfen nicht infrage gestellt“ werden.

A.-H. – Da war doch mal wer mit den Initialen A und H, dessen Anweisungen und Befehle nicht hinterfragt werden durften.

Ich will Herrn Prof. Wieler nicht die Absicht unterstellen, das Volk bevormunden zu wollen. Aber er steht dem Institut vor, das zur Zeit diejenigen berät, die nichts lieber tun, als ihren Mitmenschen vorzuschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben. Und die haben die Möglichkeit und vom „Gesetzgeber“ die „Ermächtigung“, durch „Rechtsverordnung“ genannte Monster ihre Mitmenschen zu veranlassen, Dinge zu tun, die sie eigentlich nicht wollen. – Man nennt so etwas „Macht“. Mit dem „Ermächtigungsgesetz“ von März 2020 sind Rechtssetzungsbefugnis, deren Vollzug und die Verhängung von Sanktionen in die Hand der „Regierung“ gelegt worden, also alle drei Staatsgewalten in einer Hand vereint. Das aber nennt man seit den Tagen des alten Roms

DIKTATUR

Die alten Griechen hatten für diese Form der Staatsorganisation ein weniger feines Wort zur Verfügung:

TYRANNIS

Einer der bekanntesten Tyrannen Athens war ein gewisser Drakon. Nach ihm sind die Strafen  benannt, die der Obrigkeit ermöglichen sollen, ihre Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Befehle etc. durchzusetzen. – Was in der Verfassung steht, interessiert keinen mehr. Perfide ist, daß in der ersten deutschen Tyrannis nach Beendigung des „Dritten Reichs“ die „dritte Gewalt“, nämlich die Rechtsprechung gegen die Verhängung einer Sanktion, euphemistisch „Bußgeld“ genannt, erst nach Verhängung der Sanktion angerufen werden kann. Die Verwaltungsbehörde(!) verhängt eine „Bußgeld“ genannte Sanktion, die sich im Geldbeutel des Betroffenen von einer durch ein Gericht verhängte „Geldstrafe“ nicht unterscheidet:

Die Kohle ist weg!

Und das Gesetz, das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG),  ist seit 1968 die Einstiegsdroge für machtbesessene Minister geworden. Die Zahl der „bußgeldbewehrten“ Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen übersteigen die „strafbewehrten“ um mindestens das 10.000 – fache. – Nach meinem Dafürhalten hat die Bundesrepublik Deutschland damals, 1968, den vom Grundgesetz festgelegten „demokratischen Rechtsstaat“ verlassen. Alle Welt hat sich damals über die sogenannten „Notstandsgesetze“ echauffiert. – Die wahre Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat hat damals weder die Fachwelt noch die Protestbewegung erkannt. Und die Alt 68er sind seit spätestens Joschka Fischer (kennt den noch jemand) und dem „Kriegseintritt“ Deutschlands gegen den Irak aus dem Lager der Tauben ins lager der Falken gewechselt. Ihre Abkömmlinge haben als „Grüne“ erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte den auch von A.H. zementierten Grundsatz ins Gesetz geschrieben: „Wer nicht für uns ist, der ist gegen uns!“ – Vor allem waren damit die Raucher gemeint. In aller ihnen zur Verfügung stehenden Perfidie haben sie in allen Bundesländern für Gesetze gesorgt, die nicht justiziabel sind: die sogenannten Nichtraucherschutzgesetze. Denn jeder Richter wurde damit zum „Richter in eigener Sache“, weil er entweder Tabakkonsument oder eben „Nichtraucher“ ist: in jedem Fall besteht gegen ihn die „Besorgnis der Befangenheit“, die ihn von der Entscheidung ausschließt.

Wir sind nach fast 3.000 Jahren von einer zweiten, dritten oder gar n-ten Welle der Tyrannei nicht nur nicht weit entfernt, wir sind mittendrin. – Und ich verwette meinen empfangenen Wehrsold, daß in nicht allzu ferner Zukunft aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine „allgemeine Maskenpflicht“ eingeführt wird. – Denn was gegen „Corona“ schützt, wehrt auch andere Viren ab und senkt die Belastung des Gesundheitswesens. – Und weil das nicht so recht funktionieren will und auch die Bevölkerung murrt und sich verweigert, müssen, so munktelt man in Regierungskreisen, die Sanktionen für „A-H-Regelverweigerer und Regelverletzer“ drastisch – also drakonisch  verschärft werden.

Wir werden uns, wenn die Welle der neujustierten und in Erfindung begriffenen Corona – Richtlinien, – Verordnungen, -Erlassen und -Allgemeinverfügungen auch auf einen neuen „Deutschen Gruß“ einstellen müssen:

HALT ABSTAND !

 

 

 

 


In Sachen CDU & Co ./. Pressefreiheit

Mai 4, 2016

Den Rest des Beitrags lesen »


Erdogan und Ernst Moritz Arndt

Mai 3, 2016

Ernst Moritz Arndt, der berühmteste Sohn der Insel Rügen, hatte bereits vor mehr als 200 Jahren eine supermoderne Einstellung zum Verhältnis der Politiker zu den Organen der freien Presse. In seiner Schrift VERFASSUNG UND PRESSFREIHEIT forderte er die „unbeschränkteste Preßfreiheit“und riet den  „Mächtigen“, sich auf’s politische Altenteil zurückzuziehen, falls sie den Schmähungen der Presse nicht standhalten könnten. – Ich empfehle Erdogan und seiner Milchdrüsenfreien Busenfreundin dringend die Lektüre von Arndts o. g. Schrift, die auch für das verquere Demokratieverständnis des 21. Jahrhunderts durchaus lehrreiche Erkenntnisse und Schlußfolgerungen enthält.

Was wir schon gesehen haben, wird dann täglich allgemeiner werden. Ja was wir schon gesehen haben? Was ist es denn? Einzelne Pamphlets, die sich um Persönlichkeiten drehen, wodurch einzelne Staatsmänner oder Beamte und Gelehrte beleidigt und gemißhandelt oder auch nur öffentlich hingestellt sind? – Das ist freilich unvermeidlich, wann Preßfreiheit da ist, ja es ist notwendig mit der Preßfreiheit verbunden. Wo Freiheit ist, muß, wer öffentlich auftritt, sich auch öffentlich behandeln und verhandeln und mitunter wohl mißhandeln lassen. Diese Stärke des Gemüts, diese Tugend muß er haben. Mag er das nicht, so setze er sich in der Werkstatt hin und nähe Schuhe und Röcke, oder an den Zahltisch und ziehe Rechnungen aus, statt daß er Heere befehligen oder Staaten einen neuen Rock anmessen will – oder er treibe den Pflug ins Feld und pflanze seinen Kohl, statt daß er durch Bücher unterweisen und strafen oder gar glänzen will.

Noch Fragen?

 


Bundestag – Plenarsaal der Lobbyisten

Januar 4, 2014

Sie werden es kaum glauben, aber der nachfolgende Text ist 14 Jahre alt. Niemand aber hat sich seitdem für dessen Inhalt interessiert.- Warum auch, es ging doch alles seinen gewohnten pseudodemokratischen Gang. – Nun aber wechselt Ronald Pofalla, Merkels homemade Theo Lingen, ein Mann, flexibel ist wie ein Schienenstrang, zur Eisenbahn. – Damit bekommt die Bahn erstmals seit 1835 eine variable Spurweite. – Oder sollen auf der „Via Pofalla“ die Abgetrockneten der Bundesvolkskammer wieder einmal eigespurt werden? – Deren Verhalten nach der letzten Volkskammerwahl zeigt, daß diese so entscheidungsfreudig sind wie betagte Güterwaggons. – Und nun zum angekündigten Auszug aus „Der Bundesadel“ – und zwar S. 12ff

Wir Bürger der Bundesrepublik Deutschland und wir Bürger der Europäischen Union werden mit Vorschriften des Bundes und der Länder sowie der EU überschüttet. Langsam aber sicher fragen sich alle, ob das denn wirklich alles sein muß. Präzisiert man diesen Unmut, muß die Frage richtigerweise lauten: haben wir alle Gesetze, die wir brauchen, oder brauchen wir alle Gesetze, die wir haben?

Widmet man sich dieser Frage eingehend, kommt man sehr schnell zu dem Ergebnis, daß wir nicht alle Gesetze brauchen, die wir haben. Denn selbst im wohlorganisierten Deutschland ist ein Rechtsgebiet, das für die Wirtschaft wie für den privaten Bereich von zentraler Bedeutung ist, nur fragmentarisch gesetzlich geregelt, nämlich das Arbeitsrecht. Seit den Zeiten Willy Brandts versuchte man ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu schaffen; ein Vorhaben, das glücklicherweise bislang scheiterte. Das Arbeitsrecht ist in Deutschland die unangefochtene Domäne dessen, was man im angelsächsischen Rechtskreis als common law bezeichnet. Das aber, glaubt man deutschen Rechtsgelehrten, dürfte es im durchkodifizierten Kontinentaleuropa eigentlich gar nicht geben… Es geht also auch ohne detaillierte gesetzliche Regelung nebst fünfzig Durchführungsverordnungen und ähnlichem Schnickschnack – Auch andere Gesetze haben über die sogenannten Generalklauseln den Strukturen des common law den Weg in das deutsche Rechtsleben geebnet. Daher ist der Handlungsbedarf für den Gesetzgeber kleiner als gemeinhin angenommen. Die Produktivität des Parlaments als Gesetzgeber erweist sich unter diesen Gesichtspunkten bei aller Geschäftigkeit als erstaunlich gering.

So viele Abgeordnete, wie wir haben, brauchen wir nicht. Durch das Wahlrecht haben wir aber ein Parlament, das mindestens die doppelte Anzahl der notwendigen und unmittelbar demokratisch legitimierten Abgeordneten enthält.

Die Väter des Grundgesetzes hatten sich auf das vorhandene Wahlrecht verständigt, um einerseits einer Zersplitterung des Parlaments durch Abgeordnete kleiner Parteien vorzubeugen, andererseits kleinere Parteien aber nicht gänzlich an den Rand zu drängen. Dieses Ansinnen ist auch der Grund für das Quorum von 5%, die berühmte 5%-Hürde. Das alles war gut gemeint…

Daß bei der Gestaltung der Parlamentsarbeit tatsächlich die Parteien und nicht die Abgeordneten das Heft in der Hand haben, zeigt sich daran, daß Koalitionsvereinbarungen der Zustimmung durch die Parteien bedürfen. Das ist systemwidrig und mit der verfassungsmäßigen Stellung des Abgeordneten unvereinbar. Mit böser Zunge kann man hier schon vom „imperativen Mandat“ sprechen.

Ein konsequentes Mehrheitswahlrecht drängt zwar den Einfluß kleinerer Parteien innerhalb des Parlaments zurück, aber ob das so nachteilig ist, wie die Väter des Grundgesetzes meinten, wage ich zu bezweifeln. Immerhin muß sich jeder Abgeordnete bei reiner Mehrheitswahl nach Ablauf einer Legislaturperiode dem Urteil des Wählers stellen. Das Schlupfloch des Einzugs ins Parlament über eine Landesliste gibt es nicht. Auch das Mehrheitswahlrecht läßt parteilosen Kandidaten und Angehörigen kleinerer Parteien die Chance zum Einzug in das Parlament. Wenn sie es schaffen, die Mehrheit der Wählerstimmen in einem Wahlkreis für sich zu gewinnen, ist ihnen das Mandat sicher. Sichergestellt ist aber in jedem Falle die Rückkopplung zwischen Abgeordnetem und Wähler. Damit bleibt als Nebeneffekt die Verankerung des Parlaments im Volk erhalten. Auch die Lobbyisten bleiben da, wo sie hingehören, nämlich in die Lobby. – Wir sind doch alle nur Menschen, machen wir uns doch nichts vor! Durch die Spendenpraxis nehmen bestimmte Kreise Einfluß auf die Kandidatenauswahl der Parteien. Lobbyisten werden in die Plenarsäle entsandt und deren Tätigkeit auch noch vom Steuerzahler honoriert. Besser geht es doch nicht; aber es ist zutiefst undemokratisch.

Von Grundgesetzes wegen wird sich in Deutschland an den gegenwärtigen Zuständen vorerst nichts ändern. Dafür werden unsere Parteien schon sorgen. Aber die sind fleißig dabei, den Bogen zu überspannen, zumal sich jetzt herausgestellt hat, daß die Abgeordneten für die ihnen gewährte Gnade auch noch bezahlen müssen. Es kann doch wohl nicht wahr sein, daß Inhaber politischer Ämter in Bund, Ländern und Gemeinden einen Teil des Salärs, das ihnen der Steuerzahler zahlt, an ihre jeweilige Partei abführen müssen, gewissermaßen als Dank für die Verschaffung des Postens. Und weil die „Zwangsbeiträge,“ die auf diese Weise in den Kassen der Parteien landen, als „Spende“ deklariert werden, legt der Steuerzahler für jede gezahlte Mark noch fünfzig Pfennige drauf. „Unter dem Strich landet bei einer Spende, die den Geber netto 250,– DM kostet, am Ende das Dreifache in der Parteikasse.“ (von Arnim RP 5.1.2000 ) – Keine schlechte Verzinsung, kann man da nur sagen.

Diese Praxis hat bezüglich der „Schattenabgeordneten“ einen weiteren unerfreulichen Nebeneffekt. Wer jeden Monat durch seine Kontoauszüge daran erinnert wird, wem er Dank schuldet, der kommt leicht in einen Loyalitätskonflikt. Die Politiker selbst waren es, die im Zusammenhang mit der Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft diesen Begriff in den Ring warfen. Können deutsche Politiker zwei Herren dienen? – Sind sie Übermenschen? – Ich denke nein. Meines Erachtens sind zumindest die „Schattenabgeordneten“ steuerbar und somit Lenkwaffen der Parteien in den Parlamenten. Ob das mit den Prinzipien der repräsentativen Demokratie im allgemeinen und mit dem Grundgesetz im besonderen vereinbar ist, unterliegt erheblichen Zweifeln.

Die Herren Professoren Morlok (Hagen) und von. Arnim (Speyer) bezeichnen die oben geschilderte Praxis als „verfassungswidrig.“ Also, so wird man folgern dürfen, ist dieser Trick zur Geldvermehrung wohl nicht ganz legal. Und was nicht ganz legal ist, ist ein bißchen rechtswidrig. Die Rechenschaftsberichte, in denen die abgepreßten „Spenden“ als „ordentliche“ Spenden deklariert sind, sind daher auch nur ein wenig objektiv falsch. Die jeweils Verantwortlichen der Parteien, die diese falschen Rechenschaftsberichte vorlegen, kommen damit in den Ruch, den Präsidenten des Bundestages über das zutreffende Spendenvolumen ein wenig zu täuschen. Die Rechenschaftsberichte bilden die Grundlage für die Berechnung des Bundeszuschusses. Dennoch traut man sich gar nicht zu fragen, ob damit möglicherweise beim Präsidenten des Bundestages ein minimaler Irrtum über das Spendenaufkommen erzeugt wurde, der diesen zu einer Vermögensverfügung veranlaßt haben könnte. – Das würde voraussetzen, daß in der Zahlung von Bundeszuschüssen an Parteien eine Vermögensverfügung zu erkennen wäre. Wahrscheinlich nicht, denn es handelt sich nur um Steuergelder: Steuergelder gehören dem Staat, der aber gehört den Parteien. Die Kohle wird nur von einem Bunker in einen anderen geschaufelt. Die Frage nach einer Vermögensverfügung und erst recht die nach einem Schaden gehören sich daher nun wirklich nicht. Anhaltspunkte für betrügerische Manipulationen, die nach § 263 StGB strafbar wären, sind damit vollkommen ausgeschlossen. – Meine Erfahrung mit staatsanwaltschaftlichen Reaktionen auf Strafanzeigen gegen Politiker hat mich gelehrt, mit derart kafkaesken Begründungen zu rechnen, wenn die „objektivste Behörde der Welt“ den Verdacht einer Straftat einfach nicht sehen will. Deswegen werde ich auch tunlichst davon Abstand nehmen, Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Betruges zu erstatten.

Ich danke dem stellvertretenden Regierungssprecher sehr für seine genaue Abgrnzung bezüglich des Endes eines „Amtes“. – Was einer nach „Beendigung seines Amtes tut, ist seine Privatsache“ – So der Tenor seines Statements. – „Wer aus demAmt geschieden ist, ist aus dem Amt geschieden und kann machen, was er will“ – Gut so, Herr Streiter, denn auch nach Darstellung der „Bundesregierung“ sind am 22.10.2013 ausnahmslos alle „Regierungsmitglieder“ des verflossenen „Kabinetts Merkel“ mit Zusammentritt des 18. Deutschen Bundestages endgültig aus dem Amt geschieden.

Der Herr Vize-Regierungssprecher Streiter sollte sich bei den Volks- und Raiffeisenbanken als PR-Chef bewerben: Wir machen den Weg frei!


Vervolkskammerung des Bundestages

Dezember 17, 2013

Am 17.12.2013 wird die Vervolkskammerung des Deutschen Bundestages vollendet. Die Wahl der seit dem 22.10.2013, 11..00 Uhr aus dem Amt geflogenen, aber als „Bundeskanzlerin“ weiterhin werktätigen Angela Merkel wird der erste Akt sein, den die neue Bundesvolkskammer unter der falschen Flagge des „Bundestages“ volziehen wird. Alle Abgetrockneten der reorganisierten Blockparteien CDU, CSU und SPD werden stehen „wie ein Mann/eine Frau“ und – um mit Schiller zu sprechen – sich vor „manchem hohlen Schädel“ bücken. – Selbst Gregor Gysi wird es sich nicht nehmen lassen, der „lupenreinen Demokratin“ zu ihrem Wahlsieg bei der Kanzlerin-Wahl zu gratulieren. – Wetten, daß?

https://advocatusdeorum.wordpress.com/?s=damhirsch

https://advocatusdeorum.wordpress.com/?s=Ge%C3%9Flerhut

Wenn ich der Berichterstattung des Senders n 24 blind vertrauen darf, dann steht nach einer Billigung der „GroKo“ durch die SPD-Parteibasis der – Zitat – „Vereidigung der alten und neuen Bundeskanzlerin“ am kommenden Dienstag nichts mehr im Wege. – Aber war da nicht noch was? – Rückblende 1933: – Da wurde ohne Aussprache ein gewisser Adolf Hitler vom Reichspräsidenten Hindenburg auf Drängen der „maßgeblichen“ Parteien zum Reichskanzler ernannt. – Wenn also die SPD-Parteibasis darauf drängt, kann der Generalbundesgauckler die Rügenwalder Teewurst erneut zur nicht amtierenden Bundeskanzlerin küren. – Aber da war doch immer noch was! – Ach, ja, da ist noch der 18. Deutsche Bundestag. Nach Artikel 33 des Grundgesetzes muß er in einer der vielen Berliner Prunksitzungen auf die Frage „Wommer se ranlasse?“ – antworten wie das Publikum im Berliner Sportpalast auf die berühmteste aller vom Reichsminister Goebbels jemals gestellter Fragen.

„Wollt ihr sie totaler und radikaler…“ Treu und brav, als unabhängige Abgetrocknete werden die MdB‘, soweit sie von CDU, CSU und SPD in den Plenarsaal geschickt worden waren, aufstehen und alten wie neuen Führerin des demokratischsten aller Deutschlands mit frenetischem Jubel huldigen. – „Nun Volk schlaf ein und zahlt die Zeche!“

http://www.lulu.com/shop/gerhard-altenhoff/st%C3%B6rtebekers-erben/paperback/product-20331959.html

Jeden Demokraten muß es mit Schrecken und Abscheu erfüllen – vor allem aber, und zwar von Rechts wegen, jeden der „frei gewählten“, an „Aufträge und Weisungen nicht gebundenen“ Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages.- Aus den nachfolgend zitierten Publikationen ergibt sich mehr als eindeutig, welchen Stellenwert der Deutsche Bundestag in den Augen unseres koscheren Spanferkels und ihres öffentlich-rechtlichen wie privatrechtlich organisierten Propagandaapparats hat. – Reichsminister Goebbels würde vor Neid zu Tode erbleichen; – nicht nur das, wegen der „Selbstgleichschaltung“ der elektronischen wie der Printmedien müßte er heute sogar um sein Amt fürchten.

http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Kanzleramt/WahlDerBundeskanzlerin/wahl_der_bundeskanzlerin_node.html

http://www.huffingtonpost.de/2013/12/16/kanzlerwahl-merkel-amtseid-bundestagswahl_n_4452962.html?utm_hp_ref=politik

http://www.lvz-online.de/nachrichten/aktuell_themen/bundestagswahl-2013/cdu/neue-bundesregierung-steht-vereidigung-am-dienstag–ministerien-neu-geordnet/r-cdu-a-219236.html

http://www.lvz-online.de/nachrichten/aktuell_themen/bundestagswahl-2013/cdu/neue-bundesregierung-steht-vereidigung-am-dienstag–ministerien-neu-geordnet/r-cdu-a-219236.html

Angesichts dessen müßte man eigentlich alle Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages auffordern, der beabsichtigten Prunksitzung der Berliner Pappnasen am 17.12.2013 fernzubleiben und der Neuauflage der Hermann-Göring-Mütze den allfälligen Gruß zu verweigern.

Aber treu und brav werden die vom Steuerzahler mit nicht geringen Beträgen subventionierten Paladine im Plenarsaal des Reichtstags (!) der bereits von außerparlamentarischen Kräften beschlossenen „Ernennung“ Merkels ohne eigenes Nachdenken und willenlos „zustimmen“. – Wenn man keine Wahl hat, nenntman das „Kanzlerwahl“.

Gute Nacht, Deutschand! – In Anlehnung an einähnlich lautendes Lied von Reinhard Mey müßte ich sagen“ „Was ich noch zu sagen hätte, dauert eine Zigarette un ein letztes Glas im Stehen“. – Das geht aber nicht, weil das Rauchverbot in deutschen Kneipen die politische Diskussion der Bürger untereinander weitestgehend verhindert. – Man muß sich nur die Veranstaltungen Hitlers im Bürgerbräukeller vorstellen, hätte es seinerzeit ein Rauchverbot gegeben. – Da wär doch kein Mensch hingegangen!


Angela Merkel und Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes

Dezember 10, 2013

http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Startseite/startseite_node.html

Angela Merkel – Diese Frau ist wie ihre „Amtsvorgänger” nichts anderes als ein wandelnder „Geßlerhut”.

„Bundeskanzlerin” ist diese Frau jedenfalls nicht.

Um in der Bundesrepublik Deutschland „Bundeskanzler” oder  „-kanzlerin“ zu werden, muß man sich dem Verfahren stellen, das Art. 33 des Grundgesetzes vorschreibt:

Nach Str. 33 Absatz 1 haben alle Deutschen in allen Ländern die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Art. 33 Absatz 2 schreibt vor, daß jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat.

Art. 33 GG schränkt den Begriff des „öffentlichen Amts” in keinster Weise ein, also gilt er auch für die „höchsten” Ämter im „Staate”..

Es gibt auch sonst keine verfassungsrechtlichen Einschränkungen von diesem Grundsatz. Vor allem findet die sogenannte „demokratische Tradition”, daß man sich um die „höchsten Staatsämter” nicht bewirbt, sondern sich „nominieren läßt”, keine Stütze im Grundgesetz.

Und das mit gutem Grund. Hitler kam „an die Macht”, eben weil „man sich nicht um die höchsten Staatsämter bewirbt, sondern nominieren läßt”.

Diesem Procedere wollte das Grundgesetz, das den Willen des „Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt“ verkörpert, ein für allemal den Riegel vorschieben.

Art. 33 Abs. 2 GG bildet das „politische Grundrecht” aller Deutschen, jedes öffentliche Amt anzustreben. Die Auswahlkriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung haben unmittelbaren Verfassungsrang. – Daneben gibt es nichts. Keine „demokratische Tradition“, kein Gewohnheitsrecht der Parteien, erst recht keine „herrschende Meinung in der Kommentarliteratur“ ist berechtigt, diese Kriterien in irgendeiner Weise aufzuweichen oder gar auszuhebeln.

Sichergestellt wird dieses „politische Grundrecht“ aller Deutschen durch die öffentliche Stellenausschreibung, auf die sich jedermann bewerben kann.

Der „Ausschreibungszwang” wurde indes bereits vom 1. Deutschen Bundestag im Jahre 1949 elegant ausgehebelt, und zwar mit dem ebenso falschen wie schlagkräftigen Slogan: „Man bewirbt sich nicht um die höchsten Staatsämter, man läßt sich nominieren”

Die „Presse” hat das unreflektiert geschluckt und bis heute als Propaganda verbreitet.

Aber „wahr” wird diese Lüge auch nach 18 Wahlperioden nicht. – „Schneewittchen und die sieben Zwerge” bleibt auch heute noch ein Märchen, obwohl es seit weiß wie vielen Generationen erzählt wird. – Und Merkel, die entgegen den oben erwähnten Auswahlkriterien ohne Ausschreibung auf den Schild der „BRD“ gehoben worden war, wurde nicht in Übereinstimmung mit Art. 33 Abs. 2 GG vom Bundestag gewählt, demzufolge war ihre Wahl ungültig. Sie ist also de jure nie Bundeskanzlerin geworden.

Aber selbst wenn man großzügigerweise ihre Wahl anerkennen wollte, spätestens seit dem 22. 10. 2013 11.00 Uhr ist sie „draußen“. – Kraft Art. 69 Abs. 2 GG vom Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt höchstpersönlich aus dem Amt geworfen.

Dessen ungeachtet mimt sie immer noch die „allmächtige“ Amtsinhaberin und reist auf Kosten des Steuerzahlers in der Weltgeschichte (räumlich wie zeitlich!) herum.

Auch der „Kanzler“ ist ein Diener, wie die anderen Minister auch. Bei denen ist schließlich die lateinische Bezeichnung für „Lakai“ bis zum heutigen Tage beibehalten worden.

Selbstverständlich hatte der „cancellarius“ (Schreiber) eine Sonderstellung bei früheren Kaisesrn und Königen inne. – Viele von ihnen waren Analphabeten. Deswegen hatte der cancellarius eine besondere Stellung inne Kein Herrscher konnte es riskieren, das eigene Todesurteil oder die eingene Abdankung zu unterzeichnen.

Dieses besondere Vertrauensverhältnis fällt in der Beziehung des demokratischen Souveräns zum Kanzler weg. – Daß wir in Deutschland als „Regierungschef“ keinen „Ersten Minister“ als Gleichen unter Gleichen in der Lakaienspielschar haben, ist ohnehin lediglich der Entwicklungsgeschichte innerhalb der deutschen „Kleinstaatereiii“ geschuldet. Auch der Bundeskanzler ist und bleibt ein Diener.

Wenn sich also eine Angela Merkel in aller Öffentlichkeit als machtbewußte Herrscherin aller Deutschen und Gebieterin des Deutschen Bundestages darstelt, dürften Zweifel an ihrer Eignung für das von ihr zukünftig angestrebte Amt angebracht sein. – Wer sich schon im Vorfeld öffentlich als geradezu herrschsüchtig selbst inszeniert, dürfe als treuer Diener des Volkes offensichtlich nicht empfehlen. Kann die „Kanzlerin“? – Ist sie dazu befähigt, die einem Bundeskanzler abverlangte Leistung zu erbringen?

Welche Leistung erwartet der Souverän von einem Bundeskanzler? – Das Grundgesetz gibt als der verkörperte Wille des Volks als Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt umfassend Auskunft:

Gemß Art. 64 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 56 GG haben der Bundeskanzler und die Bundesminister zu schwören, daß sie ihre Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werden. – So wahr ihnen Gott helfe!

Bisher hat Gott allenfalls dem ollen Adenauer und dem „Vater“ der sozialen Marktwirtschaft, Ludwig Erhard, geholfen. – Alle „Kanzler“ die danach kamen, saßen im gottverlassenen Bonner Nest, sie waren nicht nur von Gott, sondern selbst von allen guten Geistern verlassen.

Nach Erhardt hat der „Nutzen“ (der wirtschaftliche Vorteil) des deutschen Volkes kontinuierlich gelitten, der „Schaden“, für das deutsche Volk in atemberaubender Weise zugenommen. – jeder Euro, der im „Staatssäckel“ verschwindet, ist ein Schaden für das deutsche Volk, weil der „Staatshaushalt“ nebst „Steuern“ ein Relikt des Absolutismus ist.

Die Einstellung einer Angela Merkel gegenüber dem Grundgesetz und den Gesetzen des Bundes offenbart sich schon in ihrem gegenwärtigen Gehabe als „geschäftsführende Bundeskanzlerin“,das in greifbarer Nähe zu den §§ 132, 132a des Strafgesetzbuches (Amtsanmaßung, Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen).

Wer „Machtworte“ spricht, verletzt, das ist wohl klar, seine Pflichten als Diener. Und wer „Schutzschirme“ über Banken aufspannt, die Existenz von „Tafeln“ für Arme schulterzuckend hinnimmt, läßt nicht einmal Ansätze erkennen, die ihm/ihr obliegenden Pflichten (dem Wohl des Deutschen Volkes zu dienen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden sowie das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen) gewissenhaft erfüllen zu wollen. – Vom Üben der Gerechtigkeit gegenüber jedermann ganz zu schweigen.

Artikel 33 Abs. 2 GG dürfte einer zukünftige Kanzlerschaft einer Frau Angela Merkel von Grundgesetzes wegen massiv im Wege stehen.


Karlsruhe ist nicht Pearl Harbor.

Dezember 9, 2013

https://advocatusdeorum.wordpress.com/2013/12/08/vw-verfassungsgericht-und-wulff-die-zwei-seiten-ein-und-derselben-medaille/

Obwohl auf den Tag genau 72 Jahre nach dem Angrif der Japaner auf Pearl Harbor durchgefüht, kann meine in oben genanntem Blog-Beitrag geführte Attacke gegen die Autorität des Bundesverfassungsgerichts für dieses nicht überraschend kommen, denn das Bundesverfassungsgeicht als eine mit Anspruch auf Wahung des Rechtsfriedens existierende Instanz hatte ich bereits mit Schreiben vom 8.7.2008 an den Richter am Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio  in Frage gestellt:

Brief an Di Fabio

Er wurde bis zum heutigen Tage nicht beantwortet.

 


VW – Verfassungsgericht und Wulff – die zwei Seiten ein und derselben Medaille

Dezember 8, 2013

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/wulff2087.html

Als der Wulff noch den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachesn mimte, war er „kraft Gesetzes“ Mitglied im Aufsichtsrat des VW-Konzerns. Gleichzeitig war er „kraft seinen Amtseides“ und damit auch „kraft Gesetzes“ einem anderen gegenüber zur Loyalität verpflichtet:

„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde.“

Daß der Wulff es mit dieser Pflicht nicht ganz so genau genommen hat, ist wohl hinlänglich bekannt. und das, obwohl er dieselbe Ausbildung durchlaufen mußte, die sowohl die Richter am Bundesverfassungsgericht als auch der Verfasser dieses Beitrages genießen durften: Er hatte dereinst die „Befähigung zum Richteramt“ nach § 5 des deutschen Richtergesetzes erworben:

(1) Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.

(2) Studium und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich aufeinander abzustimmen.

Wenn sich eine Person, die diesen strengen Anforderungen einmal gerecht geworden ist, sich selbst als geistig so „minderbemittelt“ darstellt, daß einem die Tränen kommen, was hat er dann im „höchsten Staatsamt“ zu suchen? – Und was haben Personen, die pflichtvergessen auf dem Richterstuhl tief und fest schlafen, auf der Richterbank des Bundesverfassungsgerichts zu suchen? –

Deutsche Richter verkünden ihre Urteile

IM NAMEN DES VOLKES!

Ob all das, was „Im Namen des Volkes“ für „Recht erkannt“ worden ist, will ich offenlassen. Jedenfalls ist das, was in dieser Sache:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article122648309/Eilantrag-gegen-den-Mitgliederentscheid-scheitert.html

als Gerichtsbeschluß gefaßt und verkündet-  Gott sei Dank(!) also nicht als Urteil „im Namen des Volkes“ – verkündet wurde, mit dem erklärten Willen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt nicht wirklich kompatibel. Der Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt kann nicht wollen, daß ein kleiner Haufen von rund 475.000 Männekes darüber befindet, ob und ggfs. wie lange die „Mehrheit“ des 18. Deutschen Bundestages daran hindert, das zu tun, was ihre Aufgabe ist: Wahl eines Bundeskanzlers und Gesetzgebung. – Aber eigentlich hindert die Mehrheit der Mitglieder des 18. Deutschen Bundestages sich selbst an der Erfüllung der ihnen vom Souverän übertragenen Aufgaben. – Damit widersetzen sie sich dem vom Souverän klar und eindeutig erteilten „Wählerauftrag“.

Ihr habt zu tun, was euch das Grundgesetz befiehlt! – Ende der Ansage und „Aus die Maus“!

Nein, man wartet mit Billigung des allerhöchsten Bundesgerichts ab, bis 0,59% des Volkes darüber befunden haben, ob den Abgeordneten der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ bei der längst überfälligen Wahl eines Bundeskanzlers ihre Stimme für eine gewisse Angela Merkel abgeben dürfen. – Nein, dieses Procedere schräkt die Arbeit der frei gewählten Abgeordneten in keinster Weise ein!

Da kann man eigentlich nur sagen: „Furchtbare Juristen“! („Furchtbare Juristen – die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz“ – so betitelte Ingo Müller sein Buch über die Geschichte der deutschen Justiz von Anbeginn des Untergangs der Weimarer Republik bis zum untauglichen Versuch, die Justiz des „Dritten Reichs“ juristisch aufzuarbeiten.)

Als ob der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) es darauf angelegt hätte, meine Definition des „furchtbaren Juristen“ mit aller Gewalt bestätigen zu wollen:

Montags fällt man am Volksgerichtshof Todesurteile wegen Wehrkraftzersetzung. Am Dienstag bringt man Kriegsverbrecher in Nürnberg an den Galgen. Der Mittwoch bleibt der Verkündung von Todesurteilen vorbehalten, die in den Diensträumen der Stasi bereits vorformuliert worden waren. Donnerstags läßt man – mit der Scharia unter dem Arm – vergewaltigte Frauen öffentlich steinigen. Und am Freitag nimmt man offensichtlich begründete Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an und verhängt eine „gesetzlich vorgesehene Mißbrauchsgebühr“ in Höhe von € 500,–.

Der „furchtbare Jurist“ läßt sich also – für jeden Menschen auf dieser Welt erkennbar – eindeutig kennzeichnen.

Das ist die eine Seite der Medaille.

Auf der anderen Seite befindet sich das Konterfei einer Person, die von seiner Ausbildung her seinen gesetzlichen Richtern, den Staatsanwälten und seinen Verteidigern ebenbürtig ist: Christian Wulff. Obwohl er den Satz:

„VOM STAAT GIBT ES KEINE LEISTUNG OHNE GEGENLEISTUNG“

geprägt hat, mimt er heute den Labrador, der eine „Schwarzwälder Kirschtorte“ vom Tisch gezogen und verputzt hat. „War da was?“

Mein früherer Kollege (auch er war einmal – wie ich auch  – Rechtsanwalt) vermag „schwachköpfige Richter“ ( Zitat Adolph Freiherr Knigge, vom Umgang mit Menschen: über den Umgang mit Juristen ) von seinem fehlenden „Unrechtsbewußtsein“ überzeugen, als ehemaliger „Staats- und Parteichef“ der Niedersachsen wird er das denen, auf deren Kosten er gegenwärtig lebt und in Zukunft leben wird, kaum glaubwürdig ‚rüberbringen können. – Jeder Hartz IV – Empfänger muß sich angesichts der Alimentation eines Christian Wulff bis ins Mark getroffen fühlen.

Aber, das ist in der öffentlichen Wahrnehmung schon lange vergessen, es gab schon einmal einen „Bundespräsidialamtsbesetzer“, der in die Schlagzeilen geraten war. – Er war ein wenig geschickter als der Wulff und saß die Affäre einfach aus. – Erl ieß sich schließlich auch kein Hotel und keinen Kneipenbummel von einem „Freund“ bezahlen, es ging damals nur um Flüge, die zu Lasten der „Hausbank“ eines Johannes Rau gingen. Sie wurde vor 13 Jahren durch die Presse genudelt. – Aber wer weiß das heute noch?

„Ich“! Herr Lehrer, denn ich hatte es damals aufgeschrieben. – Und wie der Zufall es so will, auch das Bundesverfassungsgericht einer überfälligen Apokalypse zugeführt. „Apokalypse“, das ist entgegen landläufiger Meinung kein Weltuntergang, das griechische Wort bedeutet lediglich „Entschleierung“. – Man könnte Apokalypse – in Anlehnung an das Rheinische Karnevalsbrauchtum – auch „politischen Aschermittwoch“ oder „Demaskierung“ nennen.

Geben wir den apokalyptischen Kavalleristen die Gelegenheit, ihre Pferde erneut anzuspornen:

http://www.lulu.com/shop/gerhard-altenhoff/der-bundesadel/ebook/product-551706.html S. 26Ff:

Habe ich es nicht gleich gesagt: der Bundesbürger ist nicht mehr Herr im eigenen Haus. Politik wird nicht in den Parlamenten gemacht, sondern in den Parteizentralen. Als ob er angetreten wäre, meine Auffassung zu bestätigen, versuchte der FDP-Vorsitzende Wolfgang Gerhardt, die frei gewählten FDP- Abgeordneten des hessischen Landtages dahingehend zu beeinflussen, die Koalition mit der CDU zu beenden.

Ich darf in Erinnerung rufen, daß nach den demokratischen Verfassungen des Bundes und der Länder der Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes und nicht einer Partei gilt. Er ist an Aufträge nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen.

Ist das FDP-Präsidium das Gewissen ihrer Abgeordneten? – Mit Sicherheit nicht. Mit Sicherheit sind es auch nicht die Kreisverbände der hessischen FDP, die jetzt einen Sonderparteitag durchgesetzt haben, um eine Entscheidung herbeizuführen.

An diesen Vorgängen offenbaren sich erneut die Verzerrungen der Demokratie in Richtung auf ein Diktat der Parteien. Das gegenwärtige Parteiensystems ist ein komplexes adaptives System, das alle qualitativen Merkmale einer Adelsschicht aufweist. Es reagiert in seiner Gesamtheit und in seinen Teilen irrational. Weil auch die FDP irrational reagiert, kann sie das Aufbegehren des hessischen Landesverbandes nicht tatenlos hinnehmen. Die Behauptung, der Parteivorsitzende Wolfgang Gerhardt sei nun geschwächt, ist zwar durchaus zutreffend, aber nur unter irrationalem Aspekt; denkt man darüber nach, was er aus verfassungsrechtlicher Sicht getan hat, mußte er scheitern, denn in einer Demokratie kann der Vorsitzende einer Partei keine Weisungen mit Anspruch auf Gehorsam erteilen.

Auf dem Parteitag werden Delegierte (auf deutsch: Abgeordnete) abstimmen, die von der “Basis” mit entsprechenden Vollmachten versehen sind. Wo aber bleibt der Wählerwille? – Einen Wählerauftrag gibt es zwar nicht, aber die Mehrheit der Wähler hat sich für eine Koalition der Fraktionen von CDU und FDP ausgesprochen und es ist alleiniges Entscheidungsrecht der Fraktion, diese unter den gegebenen Umständen fortzuführen.-

Sollte der Parteitag das Ende der Koalition beschließen, würde das nicht nur einen Angriff auf die Rechte und verfassungsmäßigen Pflichten der Abgeordneten darstellen; die Abgeordneten selbst würden in ein Dilemma gedrängt:

Folgt die FDP-Fraktion dem Beschluß des Parteitages, kommt sie einer “Weisung” nach, was sie nicht darf. Das wäre verfassungswidrig, zumal seit dem Beschluß, die Koalition fortzusetzen, sachlich keine Änderung eingetreten ist. Widersetzt sich die Fraktion der Partei, ist das mit Sicherheit die letzte Wahlperiode, die die konkreten Abgeordneten für die FDP in irgendeinem Parlament absolvieren durften. Ihre politischen Karrieren finden ihr Ende, weil die Namen nie wieder auf einer Landesliste auftauchen werden. Listenabgeordnete sind die “Lenkwaffen” der Parteien in den Parlamenten. Abgeordnete, die unfolgsam sind, sind aus der Sicht der jeweiligen Partei zwangsläufig unbrauchbar. Zur Strafe entzieht man ihnen das Adelsprädikat. Das wiederum kommt einer tiefen Demütigung gleich, und freiwillig demütigen läßt sich niemand. Folglich liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß die FDP-Fraktion des hessischen Landtages einen Beschluß zur Beendigung der Koalition ohne inhaltliche Diskussion in die Tat umsetzen wird. Was in der Verfassung steht, bindet ja nicht. Jeder Adelige hat sich dem Kodex des Adels zu unterwerfen – auch bei der FDP.

Adel und Obrigkeit mochten die Presse nie. Sie empfanden sie stets als eine Störgröße, die man unterdrücken mußte. Auch in der Bundesrepublik, wie sich in Nordrhein-Westfalen zeigt: Es wird behauptet, der “Spiegel” hätte der Witwe des Piloten der Air-West-LB ein “Kopfgeld” versprochen, wenn ihre Informationen zum Rücktritt nordrhein-westfälischer Landespolitiker führen sollten. Die NRW-SPD hat sich beim Presserat darüber beschwert.

Das ist ungeheuerlich! – Aber nicht, was der Spiegel macht, die Beschwerde ist es. Warum? –

Nach meiner Auffassung ist die Pressefreiheit der unabhängigen Justiz ebenbürtig und unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie. Es kommt hier meiner Meinung nach nicht darauf an, ob die Behauptung über das Vorgehen des “Spiegel” zutrifft oder nicht, und zwar aus folgenden Gründen:

Bei der Justiz ist es seit ewigen Zeiten üblich, daß Belohnungen ausgesetzt werden, um Missetäter dingfest zu machen. – An dieser Stelle müssen wir uns vor Augen führen, was der Begriff dingfest machen bedeutet. Er kommt aus der germanischen Rechtssprache und leitet sich vom Thing ab. Das Thing war in germanischer und fränkischer Zeit die Volksversammlung als politische, Gerichts- und Heeresversammlung. Neben dem echten Thing, das regelmäßig stattfand und an dem jeder freie Mann teilnehmen mußte, gab es das gebotene Thing, das zunächst unregelmäßig nach Bedarf abgehalten wurde; Karl der Große führte einen festen Abstand von 14 Tagen ein, wobei nur noch der Gerichtsvorsitzende, Schöffen und die Streitparteien anwesend waren. Aus der Funktion des Thing als Gericht folgt, daß dort auch über das Fehlverhalten von Stammesmitgliedern geurteilt wurde.

Der Presse kommt in der Demokratie die Aufgabe zu, den Souverän darüber zu informieren, welche Aktivitäten Politiker entfalten, die nicht ganz mit dem Soll übereinstimmen. – Ich möchte es an dieser Stelle noch einmal wiederholen: die Presse muß Bericht erstatten; zu richten, das ist das alleinige Recht des Souveräns.

Wenn ein Presseorgan im Rahmen der Berichtspflicht Informationen nur dann erlangen kann, wenn es Geld dafür bezahlt, ist das von keiner anderen oder geringeren Qualität, als wenn die Strafverfolgungsorgane eine Belohnung aussetzen. Es ist legitim. Immerhin geht es um Tatsachen, die für die Entscheidungsfindung des Souveräns von erheblicher Bedeutung sein können.

Kein Politiker hat Anspruch darauf, daß sein Fehlverhalten dem Volk verschwiegen wird. Allein die Tatsache, daß sich die NRW-SPD überhaupt beschwert hat, offenbart die tiefe Kluft, die zwischen dem Volk und einer Partei besteht, die von sich selbst behauptet, eine große Volkspartei zu sein. Besser als auf diese Weise kann man Kleingeist und Egoismus nicht outen.

Parteispenden, Sponsoring von Landesregierungen, schwarze Kassen, all das ist jetzt ruchbar geworden. Zur Verdeutlichung der Sache personifizieren wir den ziemlich abstrakten Souverän im Thing: Nehmen wir an, das Thing wäre aufgrund des von der Presse vorgetragenen Plädoyers geneigt, einem beschuldigten Politiker Fehlverhalten vorzuwerfen. Wie wird er sich verteidigen?

Die Psychologieprofessorin Astrid Schütz (TU Chemnitz) hat herausgefunden, daß politische Skandale oft nach dem gleichen Muster ablaufen. Sie hat dazu ein “Sieben-Stufen-Modell“ defensiver Selbstdarstellung entwickelt. Einfaches “Leugnen” bildet die erste Stufe, dann kommt das “Umdeuten” des eigenen Verhaltens oder es wird eine “Beteiligung abgestritten.” Wenn eine “Rechtfertigung” des eigenen Verhaltens keinen Erfolg bringt, dann sollte es wenigstens das “Bestreiten einer negativen Absicht.” Wenn auch das noch nichts nützt, wird es damit versucht, die “Bedeutung zu relativieren.” Am Ende, wenn all diese Mittel versagen, bleibt als siebte Stufe das “Eingeständnis,” das meist den Rücktritt zur Folge hat (Kölner Stadtanzeiger 12. /13. 2. 2000 S. 5). Politiker neigen also dazu, jede Schuld bereits dann von sich zu weisen, wenn der Sachverhalt noch gar nicht geklärt ist. Dieses Verhaltensmuster läßt sich in einem Satz zusammenfassen: Ich habe den Krug nicht bekommen, aber er war schon kaputt, als ich ihn bekam und er war noch ganz, als ich ihn weggab. Wer so argumentiert wirft Nebelkerzen und verschleiert jeden Blick auf die anzuwendenden Maßstäbe.

Am psychologischen Modell der Frau Schütz läßt sich unschwer ablesen, daß sich erwischte Politiker gern auf einen subjektiven Maßstab der Bewertung zurückziehen, der im Rechtsleben des Alltags aber nur im Ausnahmefall anzutreffen ist, nämlich im Strafrecht. Nur hier gibt es einen subjektiven Verschuldensmaßstab, alle anderen Rechtsgebiete messen mit der objektiven Elle. Zentrale Vorschrift ist diesbezüglich § 276 BGB, wonach fahrlässig handelt, wer die im Verkehr (gemeint ist der Rechtsverkehr) erforderliche Sorgfalt außer acht läßt. Aber der Verschuldensmaßstab allein bringt uns noch nicht weiter, denn die Prüfung des Verschuldens kann erst ansetzen, wenn ein Verhalten festgestellt ist, das zu einer Sanktion führen muß.

Welche Sanktion kann denn unser Thing verhängen, wenn die Verteidigungsstrategien des Politikers versagen? – Keine. Aus dem Amt jagen, das geht nicht.

Die einzige Konsequenz, die ein Politiker zu fürchten hat, ist der eigene Rücktritt. Es scheint sich seit der Französischen Revolution eingebürgert zu haben, daß ein Politiker, der es verdient, aus dem Amt gejagt zu werden, seinen Hut nimmt, bevor er den Kopf verliert.

Wann aber hat ein Politiker das Feld zu räumen? – Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthält keine Regelung zur Frage, welcher Sachverhalt zum Verlust eines politischen Amtes führen muß. Also müssen wir uns die Entscheidungshilfen aus anderen Rechtsgebieten holen. Nun sind die Beziehungen von Politikern zum Volk etwas eigenartig. Sie werden durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen begründet. Beamtenrecht paßt ebensowenig wie Arbeitsrecht. Da wir alle aber komplexe adaptive Systeme sind, bei deren Interaktionen immer wieder dieselben Muster auftreten, brauchen wir nur auf der Skala des Alltagslebens nach einem Muster zu suchen, das mit dem Verhältnis des Bürgers zum Politiker übereinstimmt. Den Weg weisen die von Politikern gern benutzten Begriffe Auftrag und Mandat. Beide Begriffe werden im täglichen Sprachgebrauch für die Umschreibung des Rechtsverhältnisses zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten verwendet. Hier wie dort basiert das Verhältnis auf einem gewissen Vertrauensvorschuß, der dem Mandatsträger entgegengebracht wird. Anwalt und Politiker erledigen ihre Aufträge selbständig und in eigener Verantwortung. Beide übernehmen auch die Verantwortung für den, der sie mandatiert hat. Auf den ersten Blick scheint allerdings ein gravierender Unterschied zu bestehen, denn das alltägliche Mandatsverhältnis kann jederzeit von beiden Teilen aufgelöst werden, während der Politiker zwar sein Mandat im Laufe der Wahlperiode aufgeben kann, der Wähler kann ihm aber nicht das Mandat entziehen. Aber der Unterschied hat keine Bedeutung für die Frage, wann ein Fehlverhalten vorliegt. Er ist nur relevant für die Konsequenzen, die sich ergeben.

Aus diesem Grunde muß die Frage, ob ein eventuelles Fehlverhalten einen Mandatsverlust zwingend zur Folge hat, in beiden Fällen ähnlich beurteilt werden.

In diesem Zusammenhang stoßen wir auf etwas, das uns zu denken geben sollte: dem Anwalt ist es bei Strafe und Berufsverbot untersagt, widerstreitende Interessen zu vertreten. Dahinter steckt ein tiefer Sinn. Ein Prozeß, egal vor welchem Gericht, lebt von der Polarisierung der Interessen. Sie erst macht eine Entscheidungsfindung möglich. Ein Anwalt, der gegenläufige Interessen vertritt, bewirkt gewissermaßen einen Kurzschluß in diesem System und läßt es in sich zusammenfallen. Eine an Recht und Gesetz orientierte Entscheidungsfindung wird damit unmöglich gemacht. Die auch friedensstiftende Funktion eines Gerichtsverfahrens wird beeinträchtigt.

Nun übertragen wir diese Grundsätze auf die vom Volk mandatierten Abgeordneten. Der Abgeordnete ist definitionsgemäß Vertreter des ganzen Volkes. Wo haben wir hier die notwendige Polarisierung, das Spannungsverhältnis, das dem oben Gesagten entspricht?

Der erste Anschein sagt uns, daß die Polarisierung in den einander gegenüberstehenden Programmen der Parteien besteht. Das aber paßt nicht zu der Vorstellung, jeder Abgeordnete vertrete das ganze Volk und nicht eine bestimmte Klientel oder ein Programm. Ein Blick in andere Parlamente zeigt uns, daß es um den Sitzungssaal des Plenums eine Wandelhalle gibt, in der sich Interessenvertreter aller Couleur aufhalten und versuchen, Abgeordnete zu beeinflussen. Das englische Wort für Wandelhalle ist kurz: Lobby.

Die Lobby. Das also ist der Gegenpol, um den sich hier das Problem dreht. Wir brauchen uns in der gegenwärtigen Situation keine großen Gedanken zu machen, wo die Grenzen für eine zulässige Beeinflussung von Politikern durch Lobbyisten zu ziehen sind, denn jedenfalls ist die in Deutschland vorherrschende Interessenkollision bei Politikern weit jenseits des Zulässigen.

Interessenkollision ist ein Tatbestand, der einen Anwalt zur Niederlegung seines Mandats zwingt. Bereits die Gefahr der Wahrnehmung widerstreitender Interessen hat die Beendigung des Mandats zur Folge.

Träger politischer Mandate haben sich folglich in ähnlicher Weise zu verhalten, also so, daß bereits der Anschein vermeiden wird, er werde sich dieser Gefahr aussetzen.

Aus diesem Blickwinkel muß auch das Verhalten des gegenwärtigen Bundespräsidenten betrachtet und gewürdigt werden.

Auch Bundespräsident Johannes Rau folgte beim Einräumen seiner Flüge mit Air West-LB dem „Sieben-Stufen-Modell.“ Er verbirgt sich darüber hinaus hinter einem höchst renommierten Strafverteidiger. Auch Strafverteidiger sind komplexe adaptive Systeme und als Spezialisten darauf geeicht, subjektive Schuldvorwürfe abzuwehren. Die aber stehen gegenwärtig gar nicht zur Diskussion. Auch Johannes Rau wirft Nebelkerzen. Denn er erklärt sich nicht vollständig zu den erhobenen Vorwürfen. Sein Verteidiger wird ihm wohl das Schweigen angeraten haben. Im Strafprozeß darf er das, da ist auch der Rat: „Klappe halten“ sinnvoll. Eine Straftat wird Johannes Rau aber nicht vorgeworfen, also bleiben die Besonderheiten des Strafprozesses außen vor.

In allen anderen Fällen trifft jede Partei die prozessuale Wahrheitspflicht, das heißt, jede Partei hat sich zum Vorbringen der Gegenseite vollständig und wahrheitsgemäß zu erklären. Verletzt eine Partei ihre Wahrheitspflicht und schweigt ganz oder teilweise, hat das zur Konsequenz, daß das Vorbringen des Gegners als zugestanden gilt.

Wer Gesetze im Namen der Bundesrepublik Deutschland unterschreibt, der sollte diesen Unterschied kennen und für die eigene Verteidigung berücksichtigen. Unter diesem Aspekt reicht die Behauptung, die Flüge seien dienstlich veranlaßt worden, nicht aus, wenn dafür nicht eine detaillierte Begründung erfolgt. Denn daß sich Bundespräsident Rau in seiner Amtszeit als Ministerpräsident durch die Inanspruchnahme der Air West-LB der Gefahr der Interessenkollision ausgesetzt hat, steht wohl außer Frage. Auch er ist nur ein Mensch. Es kommt auch nicht auf seine subjektive Einstellung zu den Dingen an, gemessen wird mit der objektiven Elle.

Unter diesem Aspekt bekommt die Äußerung „es dürfe nicht der Eindruck entstehen, in Deutschland sei Politik käuflich,“ natürlich einen anderen Stellenwert. Schon angesichts der Beträge, die in bar den Besitzer wechseln oder auf schwarzen Konten geparkt werden, wird einem ganz schwindelig. Aber es ist nur ein geringer Bruchteil der Gelder, die durch das System fließen. Sie erinnern sich an den Satz, den böse Zungen behaupten könnten: „Politik ist nicht käuflich, weil man nichts kaufen kann, was ausverkauft ist.“? Politik in Deutschland ist ausverkauft. Am Ende des ersten Teil habe ich das Bild vom Baum an der Küste gezeichnet, dem der Seewind eine prägnante Form aufzwingt. Der Witz daran ist, Sie können keinem einzelnen Windstoß irgendeine Beteiligung an der Formgebung nachweisen. Und Sie können keinem Hundertmarkschein, keiner Einzelspende eine konkrete politische Entscheidung zuordnen. Die gegenseitigen und vielfältigen Abhängigkeiten von Parlamentariern, Parteien, Spendern und Sponsoren erzeugen nun einmal das Bild eines korrupten Politikapparats, der, wie wir gesehen haben, ein komplexes adaptives System ist. Aus dem Wesen dieser Systeme ergibt sich, daß es für das Gesamtbild nicht ausschlaggebend ist, ob ein einzelner Politiker „käuflich“ ist. Das System als Ganzes ist es ohne Zweifel.

Die vom Grundgesetz beabsichtigte Polarisierung ist aufgehoben. Das System ist kurzgeschlossen. Gleichwohl haben wir ein Spannungsverhältnis zu verzeichnen, das allerdings sehr ungesund ist. Polarisierung wird gefährlich, wenn der Kontakt zwischen den Polen abreißt. Entweder geschieht dann gar nichts, wenn aber die Spannung wächst, kommt es zu einer schlagartigen Entladung.

Die neue Polarisierung, die sich bereits architektonisch im neuen Regierungsviertel niedergeschlagen hat, wird durch die diversen Affären mehr und mehr sichtbar; man nennt sie Politikverdrossenheit. Was heißt das? – Um das Gemeinwesen, die Polis, kümmert sich der Bürger nicht mehr, die „Partei der Nichtwähler“ hat gegenwärtig den größten Zulauf, weil „die da oben ja doch machen, was sie wollen.“ Volkes Stimme hat das zutreffend erkannt. „Die da oben,“ das ist der Bundesadel, der sich im Berliner und den anderen Regierungsvierteln mehr und mehr einigelt und das Mitspracherecht des Bürgers auf die Stimmabgabe bei der Wahl beschränkt. Ich glaube, in ausreichendem Umfang nachgewiesen zu haben, daß es nahezu unmöglich ist, „einfach so“ mit den besten An- und Absichten in die Politik zu gehen.

Das ist doch eigentlich unverständlich, denn Politiker rechtfertigen ihre geradezu fürstlichen Gehälter gebetsmühlenartig in folgender Weise: In der Wirtschaft würden für vergleichbare Positionen höhere Vergütungen gezahlt; es finde sich kaum jemand, der bereit sei, die Belastungen eines Politikers für die im Vergleich zur Wirtschaft geringfügige Entlohnung auf sich zu nehmen. Diese Argumente, das konnte ich hier wohl ganz klar zeigen, gehört in die Märchenstunde. Wer den Ritterschlag erhält, das bestimmt immer noch der Bundesadel selbst.

Daran offenbart sich, daß auch der Bundesadel über ein bestimmtes Rekrutierungssystem verfügt. Das läßt nur die nach „oben“ durch, von denen erwartet werden kann, daß sie im Sinne des Adels handeln, nicht im Sinne des Volkes. Und, es klingt bitter, das Auswahlverfahren setzt sich fort bis zur Wahl der Verfassungsrichter. Deren Wahl obliegt zwar dem Parlament, bei der konkreten Richterwahl entscheidet ein kleiner Ausschuß, der auch noch auf den Proporz achten muß. Achten Sie einmal darauf: es sind in der Regel verdiente Politiker, die dort einen Job angeboten bekommen. Man bleibt eben unter sich und weiß, wer wem was zu verdanken hat. Wir sind alle nur Menschen, keiner ist besser als der andere. Daher ist es höchst unwahrscheinlich, daß der Standesdünkel mit dem Überstreifen der roten Robe abgelegt wird. Er wird bei jeder Entscheidung mit am Richtertisch sitzen und Einfluß nehmen. Nicht bewußt und nicht sichtbar, aber er ist dabei. – Überzeugen Sie sich selbst: Nur 2 Mitglieder des 2. Senats des BVerfG haben keine offensichtlich „politisch“ geprägte Vergangenheit: http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter.html

Image


Tarnkappennazis vs Neonazis

Dezember 4, 2013

Vor mehr als 10 Jahren stellte ich eine Frage in den Raum. – Der Raum antwortete: – Ich stelle die Antwort hier einfach mal so in den Raum:

„Verfassungsbrüche, die nur zustande kommen, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, die Anmaßung einer Rechtssetzungsbefugnis, die verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig ist, sind für das virtuelle imperium, auf das unsere Politiker ihre Legitimation stützen, schlechthin konstituierend.

Auf der anderen Seite steht die übergroße Toleranz, die die Presse all dem gegenüber an den Tag legt. Ich hatte schon ganz zu Anfang die Aufgabe der freien Presse in einer Demokratie hervorgehoben und ihr Versagen konstatiert. Weiter oben hatte ich eingeworfen, daß die Presse den Dolch des politischen Mörders ersetzt hat. Dieses Phänomen hat seine Wurzel in dem Bestreben, die Sensationslust der Leute zu befriedigen; aber auch in dem Zwang, Auflage und Einschaltquote in die Höhe zu treiben. Das wissen unsere Politiker und füttern die Medien systematisch, die – Haien gleich – kritiklos alles schlucken , was ihnen zum Fraß vorgeworfen wird. Der Fall Kohl ist beispielhaft, aber kein Einzelfall, wie wir noch sehen werden. Wo aber sind die Ursachen des augenscheinlichen Versagens der Presse als Kontrollinstanz zu suchen?

… Kennzeichnend für die 3. Stufe (die Zivilisation, Anm. d. Verf.) ist genau dieser Zwang, Klatsch zu verbreiten. Es gibt auf unserer Stufe Leute, die dieser Aufgabe sogar hauptamtlich dienen: eine gewisse primitive Presse. Dem Publikations-Zwang tragen nunmehr die Rotationsmaschinen Rechnung. Da erfahren wir, wer wen in einer Schlägerei beschädigt hat und wo man während der Nacht in ein Haus einstieg. Wir erfahren auch, wer mit wem zusammen schläft und wie sich die Minister und andere Autoritäten blamierten. Tag für Tag finden sich in der Presse die Karikaturen, die sich auf Alpha beziehen, auch seine körperlichen Abweichungen, etwa die große Nase oder andere Anstoß-Absonderlichkeiten. Das ist sozusagen das Möwen- und Krähen-Einmaleins in Permanenz, d.h. die Mobbing-Lynch-Aggressivität, der auf der Stufe der Wildheit eine so entscheidende Bedeutung zukommt. >In jeden Quark begräbt man seine Nase<, und man ist sogar stolz darauf, daß man so >ausgezeichnet informiert< ist.

Wir wollen andererseits nicht verkennen, daß der Presse eine hohe Bedeutung zukommen könnte, wenn sie der Redlichkeit diente. Tatsächlich gibt es Journalisten, die sich ihrer hohen Aufgabe bewußt sind. Vorerst scheint es sich aber im allgemeinen mehr um die Sensationen zu handeln, wobei, ganz nach Belieben, eine Sache hochgespielt wird, während andere, obskure Zusammenhänge verschwiegen werden. Man manipuliert die Meinung des sog. Publikums, während man anderseits den vorsintflutlichen Erlebnisbedürfnissen dieser Leute entgegenkommt.“ ( Rudolf Bilz, Oligarchie der subjektdienlichen Instanzen, in: Bilz, Paläoanthropologie, Frankfurt 1971, S 34f)

Also stürzen sich die Journalisten zunächst auf die Hundebesitzer und ermuntern den Pöbel, gegen alles zu hetzen, was vier Beine hat. Fiffi und Waldi mutieren über Nacht zu reißenden Monstern. Dann explodiert eine Handgranate, – und schon sind Hunde out und Neo-Nazis in. Die Schuldigen waren bereits gefunden, bevor die Suche nach ihnen überhaupt beginnen konnte. Perfiderweise wird das, was später zu einer Hetzkampagne führt, in den Medien mit einer Frage losgetreten. – Haben Neonazis die Bombe gelegt? – Handelte es sich um einen ausländerfeindlichen Anschlag? – Die Frage wird von den Medien wie ein Ball hin- und hergeworfen und verselbständigt sich in Windeseile zur Behauptung. – Polizei und Staatsanwaltschaft, die von Anfang an vor voreiligen Schlußfolgerungen gewarnt und zur Besonnenheit gemahnt hatten, kommen später gar nicht mehr zu Wort. Die Frage wird zur Behauptung, die fama (lat. Gerücht) spricht das Urteil. – Die Schuldigen sind gefunden! Wer tatsächlich die Handgranate gezündet hat, ist Nebensache. – Hinter der güldenen Maske objektiven Berichtens grinst oft die Fratze des Lynchens.

Auf das Wirken der fama kann man sich verlassen. Das wissen natürlich unsere auf Populismus bedachten Politiker sehr gut. Folglich springen sie auf dieses Trittbrett nur allzu gerne. Eignet sich gerade dieses Thema hervorragend, jede sachliche Diskussion Keim zu ersticken und von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken. Man setzt ja alle Mittel des Staates für die Sicherheit der in- und ausländischen Mitbürger ein. Es findet sich auch keine bessere Tarnung für die Neigung paranoider Verfassungsorgane, möglichst alles und jeden unter Kontrolle zu bringen. Dabei wird allzu leicht übersehen, daß man hier unter dem Deckmantel der „wehrhaften Demokratie“ Pöbel gegen Pöbel hetzt, Intoleranz gegenüber Andersdenkenden übt und Pogromstimmung schürt.

Man lebt die eigene Herrschsucht ungeniert und ungehemmt aus, bekämpft aber lediglich das eigene Spiegelbild. Alle gerieren sich nur als Antifaschisten. Aber nicht nur im Wort Antifaschist steckt auch der Faschist. Allein die Verwendung der Vorsilbe „anti“ deutet auf eine spiegelsymmetrische Entsprechung hin. Wenn Materie und Antimaterie, die einander spiegelsymmetrisch entsprechen, aufeinandertreffen, vernichten sie sich gegenseitig. Die antimilitaristische DDR war von oben nach unten militärisch durchorganisiert. Nach ihrem Selbstverständnis war sie antifaschistisch, die alltägliche Freiheitsberaubung und Tyrannisierung ihrer Bürger trug dennoch eindeutig faschistoide Züge. Treffen Faschisten und Antifaschisten aufeinander, verhalten sie sich ähnlich wie Materie und Antimaterie; es gibt Zoff. Denn sowohl Faschisten als auch Antifaschisten verfügen über ein hohes Gewaltpotential, dem sie nur allzu gerne freien Lauf lassen.1 Auch der Antikommunismus, der sich gegen die Unterdrückung durch das faschistoide Antlitz des Kommunismus wandte, nahm seinerseits faschistoide Züge an. – Beständig biß sich die Katze so in den Schwanz, ein Teufelskreis eben.

Allerdings blieb das auch in Deutschland nicht ohne Folgen für die Grundfreiheiten der Bürger. Die Polarisierung zwischen den beiden Extremen „Antikommunismus“ und „Antifaschismus“ bewirkte eine Stabilisierung der Strukturen des politischen Establishments, das wir hier Bundesadel nennen. Die Geschichte lehrt, daß realer Faschismus und realer Kommunismus immer einhergegangen sind mit einem gewissen Missionseifer der Machtinhaber, aber auch deren Verfolgungswahn. Dieser tritt immer dann auf, wenn Zweifel hinsichtlich des eigenen Führungsanspruchs bestehen. Ein Herrscher oder eine Herrschaftsschicht, die sich im Einklang mit dem Volke befinden, sehen sich auch nicht durch das Volk oder Teile desselben bedroht. Eine Verfassung, die allgemein akzeptiert wird und deren Regeln von Parlament und Regierung eingehalten werden, braucht keinen Verfassungsschutz.

Unter diesem Aspekt wirkt der jetzt aufgenommene „Kampf“ gegen tatsächliche und vermeintliche Neonazis in der Tat als Bekämpfung des eigenen Spiegelbildes. Vor allem wird die „Bedrohung“ durch Rechtsradikale und deren angeblich „stillschweigende“ Duldung durch „weite Teile“ der Bevölkerung ins Groteske übersteigert. – Gerade das Märchen von der Duldung ist die genaue Spiegelung der Legende vom „Wählerwillen“. Bezieht man seine eigene Legitimation nämlich allein aus der Zustimmung eines verschwindend geringen Bruchteils der Bevölkerung und unterstellt man der Mehrheit deren Zustimmung, dann muß freilich das Schweigen der Mehrheit zu den Aufmärschen der Durchgeknallten ebenfalls als Zustimmung gewertet werden. Diese aber können in Wahrheit auf noch weniger Zustimmung in der Bevölkerung hoffen als unser Bundesadel.

Und selbstverständlich schickt man sich an, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben: Verbot der NPD, verstärkte Überwachung durch die Behörden; selbst der Kanzler, im Zivilberuf Organ der Rechtspflege, fordert Richter auf, härtere Strafen zu verhängen. Als Organ der Exekutive hat er allenfalls das Recht, über die Justizminister der Länder auf die Staatsanwaltschaften Einfluß zu nehmen, in derartigen Fällen ein höheres Strafmaß zu beantragen. Was der Kanzler aber macht, ist glatte Mißachtung der Justiz.

Allenthalben schießen sie jetzt wie Pilz aus dem Boden, die Bündnisse gegen „rechte Gewalt“, als ob diese die Gewalt erfunden hätten. – Vergessen sind die Zeiten, da „Gewalt gegen Sachen“ zwar nicht legal, aber legitim war. Wir wissen, daß es mit einem kleinen Brandsatz in einem Frankfurter Kaufhaus anfing und in Mogadiscio endete. Die Geschichte der „RAF“ sollte stets eine Mahnung sein, was passiert, wenn der Staat die Grundbedürfnisse (Menschenrechte) seiner Bürger mißachtet.

– „Macht kaputt, was Euch kaputtmacht!“ „Wider die strukturelle Gewalt des Staates!“ – So haben sie einst skandiert, die, die jetzt die Staatsgewalt repräsentieren. Gewalt war die Reaktion auf einen Staat, der aus dem Dilemma zwischen römisch-katholischer Sexualfeindlichkeit und dem Bedürfnis weiter Teile des Volkes nach freier Partnerwahl nicht herauskam. Formal entzündete sich der Streit zwar an der Notstandsgesetzgebung, dennoch war Triebfeder das Gefühl, der Staat erfülle seine Aufgabe nicht. Der Staat war nicht für die Menschen da, er gängelte sie. Das ist auch heute so, schlimmer als damals. Nur sind die Rebellen von einst heute die Herrscher. – Aber keine guten.

Mit Zähnen und Klauen verteidigen sie das Asylrecht. Es sind dieselben, die die Freiheit des Artikel 5 des Grundgesetzes, sich aus allen frei zugänglichen Quellen informieren zu können, abschaffen wollen. Das Asylrecht war europäisch konzipiert; mit der Internationalisierung des Luftverkehrs konnte der Verfassungsgeber 1949 nicht rechnen. Bei der Abfassung des Artikel 5, der die Informationsfreiheit auf die „frei zugänglichen“ Quellen2 beschränkt, konnte er nicht voraussehen, daß 50 Jahre später via Internet alle, auch für „Staat“ und Moralapostel unerwünschte Quellen frei zugänglich sein würden. Da aber jeder Gedanke, jedes Wort, das auf dieser Welt gedacht und ausgesprochen wird, im Prinzip heute frei zugänglich ist, fehlt für ein Verbot der Verbreitung irgendwelchen Gedankenguts heute die verfassungsrechtliche Grundlage. Verfassung ist Verfassung, und die Meinungs- und Informationsfreiheit ist nicht weniger wert als das Asylrecht.

„Freiheit“, sagte Rosa Luxemburg, „ist immer die Freiheit des Andersdenkenden“. – „Die Gedanken sind frei;“ das sind die Worte Heinrich Heines. „Sire, geben Sie Gedankenfreiheit“, hat auch mal jemand gesagt, ich weiß nur nicht mehr, wer es war.

Wer vor diesem Hintergrund eine Hetzkampagne gegen „Rechts“ vom Zaune bricht, ist nicht besser, als die, die nach 1933 Davidssterne an jüdische Geschäfte geschmiert und „Juden raus“ geschrieen haben.

Ich sehe, wie sich Ihre Nackenhaare sträuben und höre Sie förmlich den Spruch herunterbeten, ich könne doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. – Schneiden Sie beide in der Mitte durch; – Sie werden sehen, wie erschreckend ähnlich sie einander sind!

Daß es auch ohne Repression des Andersdenkenden geht, zeigen England und Amerika. Fahren Sie mal hin, Sie finden Adolf Hilters „my struggle“ in jeder Bahnhofsbuchhandlung. – Die Menschen dort sind auch nicht besser oder schlechter als die Deutschen, das brauchen Sie gar nicht zu denken. Sie sind nur gewohnt, tolerant mit der Intoleranz umzugehen und nicht beim geringsten Vorfall gleich den Untergang des christlichen Abendlandes zu beschwören. ( http://www.lulu.com/shop/gerhard-altenhoff/der-bundesadel/ebook/product-551706.htmlS 77ff)“


%d Bloggern gefällt das: