Wurstzipfel Wowereit

Welche Stellung hat die „freie Presse“ in einer Demokratie. In meiner Abhandlung DER BUNDESADEL hatte ich diese Position im Frühjahr des Jahres 2000 eindeutig bestimmt:

 

Die Pressefreiheit nach Art. 5 GG ist eigentlich im falschen Titel des Grundgesetzes niedergelegt. Die Freiheit der Medien ist der richterlichen Unabhängigkeit ebenbürtig. Beide Institutionen dienen der sozialen Kontrolle. Die Medien spielen dabei eine ganz besondere Rolle: sie sind die Augen und Ohren des „Souveräns“; mit diesen „Sinnesorganen“ beobachtet und belauscht der Souverän die, denen er Führungsaufgaben anvertraut hat, und auch die, die in seinem Namen die formale soziale Kontrolle ausüben, nämlich die Justiz. Und das ist sein gutes Recht. Die Presse hat in Ausübung dieser Funktion „Bericht“ zu erstatten. Die Pressefreiheit ist demnach ureigenste Angelegenheit des Volkes, das – und es kann nicht oft genug wiederholt werden – der Souverän ist.

 

– Ich habe soeben die Pressefreiheit auf eine Stufe mit der richterlichen Unabhängigkeit gestellt. Ich bin mir dessen bewußt, daß dieser Satz mißverstanden werden kann. Um jeglicher Fehlinterpretation vorzubeugen, muß ich unterstreichen, daß es Aufgabe der Medien ist zu berichten, nicht aber zu richten. Das wiederum ist das alleinige Recht des Souveräns, nämlich des Volkes.-

 

Meine durchaus kühne und schon fast staatsgefährdende Behauptung über die Stellung der Presse in einer Großsozietät provoziert natürlich zunächst ein gewisses Kopfschütteln. Die philosophischen Grundlagen unseres Grundgesetzes und aller anderen Verfassungen westlicher Demokratien gehen auf John Locke ( Volkssouveränität) und Montesquieu (Gewaltenteilung) zurück. Presse- und Informationsfreiheit werden weder von dem einen noch von dem anderen gewürdigt, also können sie die behauptete Stellung in Verfassungssystem einer Demokratie doch wohl nicht haben.

 

Der Gedanke ist naheliegend, aber falsch. Medien und Pressefreiheit waren für diese beiden Philosophen noch Dinge, unter denen sie sich ebensowenig vorstellen konnten wie unter den Begriffen Telefon oder Fernsehen. Es gab sie in ihrer Vorstellungswelt einfach nicht. Zeitungen gibt es seit etwa Mitte des 17. Jahrhunderts; dennoch wurde der Presse an sich damals gerade die Nabelschnur durchtrennt. Mit anderen Worten: die Presse als Inbegriff eines Informationssystems entwickelte sich erst zu einem Zeitpunkt, als Locke und Montesquieu längst das Zeitliche gesegnet hatten. Für Presse- und Informationsfreiheit gab es in ihrer Systematik daher natürlich keinen Platz.

 

Die Gefahr, die sich für die Mächtigen allein aus der Existenz der Presse ergab, wurde von diesen indes rasch erkannt und mit der Einführung der Zensur vorerst gebannt.

 

Nicht allein das. Noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann die Obrigkeit damit, eigene Presseerzeugnisse zu schaffen.(Der Bundesadel, S. 5ff)

 

Mit einer der richterlichen Unabhängigkeit ebenbürtigen Pressefreiheit vertragen sich weder Rundfunk- noch Presseräte. – Die sind schließlich keine unabhängigen Gremien, sondern nach einem gewissen Proporz „gesellschaftlich relevanter Gruppen“ zusammengesetzt. – Raucher gehören, obgleich gesellschaftlich und vom Steueraufkommen her keine kleine Gruppe, freilich nicht zu den „gesellschaftlich relevanten Gruppen“.

 

Mit einer der richterlichen Unabhängigkeit ebenbürtigen Pressefreiheit verträgt sich erst recht nicht eine Veranstaltung, die alljährlich als Bundespresseball über die Bildschirme und durch den Blätterwald rauscht. Von der rauschenden Ballnacht wird auf Hochglanzpapier berichtet, wer mit wem getanzt hat. „Traditionell“ ist der Bundespräsident der erste, der ein Tänzchen mit einer „Pressefee“ wagt. www.focus.de/politik/deutschland/bundespresseball_nid_39931.html

 

– Gott bewahre mich allein deswegen davor, jemals Bundespräsident zu werden.

 

Wenn sich „Politiker“ die Ehre geben, beim Bundespresseball zu erscheinen, ist das nach den oben getroffenen Feststellungen in etwa so, als würden die Zuhälter von St,. Pauli eine Einladung des Hamburger Polizeipräsidenten zum „HH-Bullenball“ annehmen. Man könnte auch Frau Generalbundesanwältin mit Osama Bin Laden über die Tanzfläche jagen. Am Prinzip würde sich nichts ändern, nur an der Größenskala. – Denn ob man die „Kirche im Dorf“ läßt oder ob „mer dä Dom en Kölle losse“, beides ist ebenfalls keine Frage des Prinzips, lediglich eine Frage der Größenskala.

 

Niemand kann und will Frau Christiansen es verwehren, mit „Wowi“ das Tanzbein zu schwingen, http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/panorama/283308, aber solange ein Politiker „in Amt und Würden“ ist, solange eine Journalistin bei einem „öffentlich-rechtlichen“ Sender tätig ist, haben die Regeln über ein „schwebendes Verfahren“, das aus Justizkreisen bekannt ist, zumindest entsprechend zu gelten.

 

Ob ich einer deutschen Dogge, einem Rottweiler, einem American Staffordshire, einem Dackel oder einem Labrador den Wurstzipfel hinhalte – auch hier ändert sich am Prinzip nichts.

 

Die in den frühen Morgenstunden des 21.6.2007 ausgestrahlte Folge der Serie „Law&Oder“ brachte es auf den Punkt: Ein Angeklagter, der sich vor Gericht selbst vertrat, flirtete unablässig mit einer Geschworenen und ließ dadurch den Prozeß platzen, weil die Geschworenen sich nicht einig werden konnten…

WIR SIND DER STAAT!

 

 

 

 

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