Des Schröders Harras

September 19, 2023
Harras war früher nicht nur ein geläufiger Name für scharfe Hunde, sondern Harras war der Name der Hauptfigur in Carl Zuckmayers ‚Des Teufels General“.
Im Jahre 2003 wurde der heute als Bundeskanzler bekannte Olaf Scholz zum Generalsekretär der SPD gewählt. In seiner nassforschen Art ließ er sich zu der Äußerung hinreißen, die SPD müsse die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.
Heute wissen alle, die damals in den Kinderbetten lagen, durch die Berichterstattung von der Front in der Ukraine, daß „Lufthoheit“ nichts anderes bedeutet als Tod und Verderben.
Ich gehe einmal davon aus, dass Olaf Scholz wieder einmal vergessen hat, dass er jemals Generalsekretär der SPD war und vor allem, dass er diese Äußerungen jemals tätigte. Mit dem nachfolgend wiedergegebenen Text meiner Mail vom 30.09.2003 an ihn rufe ich ihm und allen anderen von „Polit-Demenz“ Betroffenen seine Äußerung in Erinnerung.
Ich sage dazu weiter nichts; – sondern überlasse das Schlusswort Karl Zuckmayer und Curd Jürgens

Lieber Olaf Scholz,

das mit dem Wählerauftrag, das mußt Du mir einmal erklären. – Aber bitte so, als wäre ich vier Jahre alt. Das mußt Du können, wenn die SPD die Lufthoheit über den Kinderbetten erringen soll.

Da habe ich doch im Morgenmagazin der ARD vom 29.9.2003 aus Ihrem Munde gehört, daß die „Abweichler“ der SPD-Fraktion lernen müßten, die Mehrheitsentscheidung zu akzeptieren. Gilt das für Olaf Scholz und die SPD nicht? – Sind wir alle schon so PISA-geschädigt, daß wir nicht mal mehr das kleine Einmaleins beherrschen? – Oder beschränken sich die Bildungslücken vielleicht doch auf die SPD:

38,5% der Wähler bei der letzten Bundestagswahl haben pro Schröder gestimmt. Wenn ich richtig rechne, haben 62,5% der Wähler einen Kanzler Schröder abgelehnt. Wo bleibt der Respekt des Olaf Scholz und der SPD vor der Mehrheitsentscheidung? 

Aber beleuchten wir das Märchen vom Wählerauftrag einmal ein wenig näher:

„Unterzieht man die politische Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland einer näheren Prüfung, offenbaren sich rasch drei Verwerfungen, die zeigen, daß das gegenwärtige politische System, das auch als Verfassungswirklichkeit bezeichnet wird, von den Vorstellungen des Verfassungsgebers erheblich abweicht:

Nach Art. 21 des Grundgesetzes sollen die Parteien an der Willensbildung des Volkes mitwirken. Die Art und Weise, in der die politischen Parteien diesen Verfassungsauftrag erfüllen, läßt die erste Verwerfung sichtbar werden:

Tatsächlich versuchen die Parteien, die über eine parlamentarische Mehrheit verfügen, dem Volk, also dem Souverän, ihre Vorstellungen rücksichtslos aufzuzwingen. Der Streit um den sogenannten „Ausstieg aus der Kernenergie“ macht dies überdeutlich. Ein Bruchteil der Bevölkerung hat qua Stimmzettel bei den Wahlen die Position der „Grünen“ befürwortet. Die Äußerungen des Bundesumweltministers in dieser Debatte lassen indes darauf schließen, dieser sei dazu ausersehen, der Stromerzeugung durch Kernenergie den Garaus zu machen. Trittin ist nicht der einzige, der sein Amt mit dem des lieben Gottes verwechselt, aber er ist ein gutes, weil markantes Beispiel.

Ihre Befugnis zu einem derartigen Vorgehen leiten Parlamentarier und Regierungen aus dem sogenannten Wählerauftrag ab. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen soll es rechtfertigen, die parteipolitischen Vorstellungen per Gesetz allgemeinverbindlich durchzusetzen. Diese Auffassung, die letztlich in allen Parteien herrschend ist, ist grundfalsch. Denn auch eine bei Wahlen erzielte absolute Mehrheit repräsentiert tatsächlich nur eine Minderheit der Gesamtbevölkerung. Erstens ist die gesamte Jugend von der Mitentscheidung über die eigene Zukunft ausgeschlossen. Und zweitens beträgt die Wahlbeteiligung nie 100%. Auch eine absolute Parlamentsmehrheit ist zwangsläufig ein Minderheitsvotum. Der „Wählerauftrag“ ist eine Fiktion. Tatsache ist, daß Parlamentarier und Regierung für die Mehrheit des Volkes gewissermaßen als „Geschäftsführer ohne Auftrag“ agieren müssen. Das aber tun sie zweifellos nicht.

Wie sehr unsere Politiker den „Wählerauftrag“ mißverstehen, zeigt sich auch an ihrem Verständnis für die Aufgaben des Bundesrates. – Knackpunkt Numero Zwei. – Nach Art. 50 GG wirken über den Bundesrat die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit. Der Bundesrat ist damit zwar ein Bundesorgan, aber in erster Linie das Gremium, in dem die Interessen der Bundesländer gegenüber dem Bund vertreten und gewahrt werden sollen. Vereinfacht gesagt, stellen die Mitglieder des Bundesrates die Anwälte der Länder gegenüber dem Bund dar.

Bereits seit geraumer Zeit stehen aber bei den Beratungen im Bundesrat parteipolitische Interessen und Auseinandersetzungen im Vordergrund. Das geht so weit, daß die Medien (sic!) davon reden, die gegenwärtige Bundesregierung verfüge nicht nur über eine Mehrheit im Bundestag, sondern auch im Bundesrat. Der offene Verfassungsbruch, nämlich das Umfunktionieren der Länderkammer in ein Instrument der Parteipolitik, bleibt nicht nur unbeanstandet, sondern wird von Presse, Funk und Fernsehen als Normalität vermarktet.“

„Habe ich es nicht gleich gesagt: der Bundesbürger ist nicht mehr Herr im eigenen Haus. Politik wird nicht in den Parlamenten gemacht, sondern in den Parteizentralen. Als ob er angetreten wäre, meine Auffassung zu bestätigen, versuchte der FDP-Vorsitzende Wolfgang Gerhardt, die frei gewählten FDP- Abgeordneten des hessischen Landtages dahingehend zu beeinflussen, die Koalition mit der CDU zu beenden.

Ich darf in Erinnerung rufen, daß nach den demokratischen Verfassungen des Bundes und der Länder der Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes und nicht einer Partei gilt. Er ist an Aufträge nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen.

Ist das FDP-Präsidium das Gewissen ihrer Abgeordneten? – Mit Sicherheit nicht. Mit Sicherheit sind es auch nicht die Kreisverbände der hessischen FDP, die jetzt einen Sonderparteitag durchgesetzt haben, um eine Entscheidung herbeizuführen.

An diesen Vorgängen offenbaren sich erneut die Verzerrungen der Demokratie in Richtung auf ein Diktat der Parteien. Das gegenwärtige Parteiensystems ist ein komplexes adaptives System, das alle qualitativen Merkmale einer Adelsschicht aufweist. Es reagiert in seiner Gesamtheit und in seinen Teilen irrational. Weil auch die FDP irrational reagiert, kann sie das Aufbegehren des hessischen Landesverbandes nicht tatenlos hinnehmen. Die Behauptung, der Parteivorsitzende Wolfgang Gerhardt sei nun geschwächt, ist zwar durchaus zutreffend, aber nur unter irrationalem Aspekt; denkt man darüber nach, was er aus verfassungsrechtlicher Sicht getan hat, mußte er scheitern, denn in einer Demokratie kann der Vorsitzende einer Partei keine Weisungen mit Anspruch auf Gehorsam erteilen.

Auf dem Parteitag werden Delegierte (auf deutsch: Abgeordnete) abstimmen, die von der “Basis” mit entsprechenden Vollmachten versehen sind. Wo aber bleibt der Wählerwille? – Einen Wählerauftrag gibt es zwar nicht, aber die Mehrheit der Wähler hat sich für eine Koalition der Fraktionen von CDU und FDP ausgesprochen und es ist alleiniges Entscheidungsrecht der Fraktion, diese unter den gegebenen Umständen fortzuführen.-

Sollte der Parteitag das Ende der Koalition beschließen, würde das nicht nur einen Angriff auf die Rechte und verfassungsmäßigen Pflichten der Abgeordneten darstellen; die Abgeordneten selbst würden in ein Dilemma gedrängt:

Folgt die FDP-Fraktion dem Beschluß des Parteitages, kommt sie einer “Weisung” nach, was sie nicht darf. Das wäre verfassungswidrig, zumal seit dem Beschluß, die Koalition fortzusetzen, sachlich keine Änderung eingetreten ist. Widersetzt sich die Fraktion der Partei, ist das mit Sicherheit die letzte Wahlperiode, die die konkreten Abgeordneten für die FDP in irgendeinem Parlament absolvieren durften. Ihre politischen Karrieren finden ihr Ende, weil die Namen nie wieder auf einer Landesliste auftauchen werden. Listenabgeordnete sind die “Lenkwaffen” der Parteien in den Parlamenten. Abgeordnete, die unfolgsam sind, sind aus der Sicht der jeweiligen Partei zwangsläufig unbrauchbar. Zur Strafe entzieht man ihnen das Adelsprädikat. Das wiederum kommt einer tiefen Demütigung gleich, und freiwillig demütigen läßt sich niemand. Folglich liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß die FDP-Fraktion des hessischen Landtages einen Beschluß zur Beendigung der Koalition ohne inhaltliche Diskussion in die Tat umsetzen wird. Was in der Verfassung steht, bindet ja nicht. Jeder Adelige hat sich dem Kodex des Adels zu unterwerfen – auch bei der FDP.“

„Nun sind die Wahlen in Nordrhein-Westfalen gelaufen, die SPD und die Grünen haben „gewonnen“. Die Regierungsbildung ist abgeschlossen und stolz wird verkündet, man habe dem „Wählerauftrag“ Folge geleistet. Der Wähler habe die Parteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen beauftragt, miteinander einen Koalitionsvertrag abzuschließen und eine gemeinsame Regierung zu bilden. – Der Koalitionsvertrag wurde nach einigen Geburtswehen abgeschlossen; alles, was die Vertragsparteien nach der Wahl miteinander ausgekungelt hatten, wurde als dem Wählerwillen entsprechend verkauft. Die zuständigen Parteigremien der Koalitionsparteien segneten diese Vereinbarung ab, die Regierungsbildung in NRW konnte endlich anlaufen. – Da kann doch was nicht stimmen. So weit kann die Liebe des Souveräns zu seinen Repräsentanten nun wirklich nicht reichen; denn der Inhalt der Koalitionsvereinbarung war nämlich dem Wähler vor der Wahl nicht bekannt. Und daß die Parteien im nachhinein den Wählerwillen repräsentieren könnten, das finde ich in keiner Verfassung dieser Republik niedergelegt. Die Möglichkeit einer Verfassungsänderung durch Parteienbrauch ist mir bislang auch unbekannt. Vielleicht habe ich aber auch nur die entsprechende Vorlesung versäumt. – Kann ja sein.

Aber nehmen wir den „Wählerwillen“ einmal unter die Lupe: Rund 56% der Wähler hatten ihre Stimme abgegeben. Rund 7% davon haben sich für die Grünen entschieden. Der Rest der Wahlberechtigten hat den Grünen eine klare Absage erteilt. – Dennoch geht die Firma Bärbel Höhn & Co hin und maßt sich an, den Menschen im Lande Vorschriften machen zu wollen, weil diese das so gewollt hätten.

Obgleich anonym, ist die Wählerstimme eine rechtsverbindliche Willenserklärung. Mit ihr entscheidet der Souverän rechtsverbindlich über die Zusammensetzung seiner Vertretung für die kommende Legislaturperiode. Man kann daher unter diesem Aspekt die Kandidaturen für ein Abgeordnetenmandate als ebenso rechtsverbindliche Angebote auffassen. Aus gutem Grunde gibt es im deutschen Recht den Grundsatz, daß das Schweigen auf ein rechtsverbindliches Angebot einem klaren „Nein!“ gleichkommt. Diesen Grundsatz setzen auch Grundgesetz und die Länderverfassungen stillschweigend voraus, denn sonst hätte es für Wahlen eine abweichende Regelung getroffen.

7% von 56% der Wahlberechtigten haben den Grünen ihre Stimme gegeben. 49% der Wahlberechtigten haben mit dem Stimmzettel den Grünen eine Absage erteilt. Die Fraktion der Nichtwähler, immerhin 44% der Wahlberechtigten, haben durch ihr Schweigen ebenfalls ihre Ablehnung gegenüber den Grünen zum Ausdruck gebracht. – Ergo haben rund 94% allein der Wahlberechtigten die Politik der Grünen abgelehnt. – Da die Jugend nicht wählen darf, schrumpft  die Zustimmung – bezogen auf die Gesamtbevölkerung – auf ein geradezu unbedeutendes Maß.

Daß damit die Legitimation für den Ministerpräsidenten Wolfgang Clement auf tönernen Füßen steht, versteht sich von selbst. Jedenfalls kann er sich zur Rechtfertigung seiner Handlungen und Unterlassungen nicht auf den „Wählerauftrag“ berufen. Die Mehrheit des Wahlvolkes hat er nicht hinter sich scharen können.

Wenn man das Wort „Wählerauftrag“ in den Mund nimmt, sollte man die Landesverfassung zumindest greifbar haben. Dort ist nämlich festgehalten, daß der Landtag einen Ministerpräsidenten wählt. Der tatsächliche „Auftrag“ des Wählers richtet sich an die Abgeordneten, einen Dummen zu finden, dem sie nach ihrer freien Überzeugung das Amt des Ministerpräsidenten anvertrauen können.

Die Regierungsbildung in Nordrhein-Westfalen bietet auch ein augenfälliges Beispiel dafür, daß in unserer Republik der Souverän nicht mehr Herr im eigenen Hause ist, weil die Parteien längst in verfassungswidriger Weise die Macht an sich gerissen haben.

Die Koalitionsvereinbarung hatten zwar Landesfürst Wolfgang und seine Umweltministerin Höhn ausgekaspert; die tatsächliche Zusammenarbeit der entsprechenden Parlamentarier und die Vergabe der Ämter und Posten war aber davon abhängig, daß die jeweiligen Parteien diese Vereinbarung absegneten. Ob und wie Parlament und Regierung arbeiten können, wurde dem Willen der Parteitage unterworfen.“ ( alle Zitate aus Gerhard Altenhoff, „Der Bundesadel“ –  unveröffentlichtes Manuskript 1999-2000)

Dein Vorgänger im Amt des Pontifex Maximus der SPD, General a.D. Franz Müntefering, hatte seinerseits nach der Wahl in NRW den ebenfalls auf Fortsetzung der rot-grünen Koalition gerichteten „Wählerwillen“ in alle Welt hinausposaunt. Insbesondere hatte er seinerzeit betont, daß der „Wähler“ SPD und Grüne beauftragt hätte, eine Regierung „unter der Führung von Ministerpräsident Wolfgang Clement“ zu bilden. – Da bleibt mir die Luft weg , denn da frag ich mich und Dich doch: wenn „der Wähler“ das getan hat, durfte der Genosse Wolfgang dann so mir nichts, dir nichts seinen Posten verlassen, als Wirtschaftsminister nach Berlin gehen und dort einen weiteren Pensionsanspruch erwerben? Und bitte erläutere mir, wieso der Peer Steinbrück jetzt Ministerpräsident von NRW ist. Den kannte vor der Wahl 2000 niemand von „Wir in Nordrhein-Westfalen“. Vor der Wahl 2000 hatte die SPD den zukünftigen Weggang des Fürsten Wolfgang nicht angekündigt. Mit anderen Worten, „der Wähler“, der dem Wolfgang Clement den „klaren Regierungsauftrag“ erteilt hatte, wußte zum Zeitpunkt der „Auftragserteilung“ nicht, daß der „Beauftragte“ seinen Auftrag nicht würde ausführen können.

Der „Wählerbeauftragte“ hat ohne Not den Bettel hingeschmissen. Nach Euren eigenen Worten hatte er einen auf fünf Jahre befristeten Festauftrag. Er hat nach nicht einmal der Hälfte dieser Zeit seinen Posten verlassen. Somit  hat er das Auftragsverhältnis zur Unzeit gekündigt. Und er hat den Auftraggeber nicht gefragt, ob dieser mit der Erledigung der Auftrags durch einen Unbekannten einverstanden wäre. Dem gegenwärtigen Ministerpräsidenten des Landes NRW fehlt damit jede demokratische Legitimation. Er ist ein Usurpator.

Da Dein Kanzler sich in seiner ersten Regierungserklärung ebenfalls auf den Wählerauftrag beruft, müssen er und seine Partei in absehbarer Zeit mit einer Reihe von Kündigungen rechnen. Den „Wählerauftrag“ gibt es zwar nicht, aber zur Sicherheit kann jeder, dem ein Rechtsverhältnis angedichtet wird, dieses vorsorglich kündigen…

Und, mein lieber Olaf Scholz, mit Leuten, die ihren Posten zur Unzeit verlassen, läßt sich weder ein Krieg noch eine Wahl gewinnen. Mit dem Personal läßt sich nicht einmal die Lufthoheit der SPD über den Kinderbetten erringen. Zur Erinnerung an Deine eigenen Worte:

Wie gut, daß Du den Begriff Lufthoheit in die Debatte geworfen hast. Denn mehr als Luft-Hoheiten sind Du und Dein Kanzler nämlich nicht. Warum das so ist, erklären Dir gerne Deine „Abweichler“.

Liebe Grüße

Dein

Gerhard Altenhoff

Ausschnitt „Des Teufels General“

Nach über 200 Jahren aktueller denn je!

August 4, 2023
Doch haben sich viele in diese französischen Herrlichkeiten vergafft und stehen und staunen sie an und meinen immer noch, einmal müsse die verzauberte Prinzessin doch vor aller Augen verwandelt herausfliegen und als eine glänzende Lichtgestalt der Schönheit zu uns auf die Erde herabkommen und irdisch unter uns wandeln. Dies gewahrt man bei jeder Bewegung der Welt, besonders bei jeder neuen Bewegung in Frankreich. Da stehen Tausende in Erstaunen und gaffen, nicken, winken und verkünden: Nun wird's bald sein! Und es wird nicht, und der gleißende Frosch platzt wieder, der sich zu einem Ochsen aufblasen wollte. – Und ich habe das rechte Gleichnis gefunden und das rechte Wort für die Sache: Aufgeblasenheit. Das waren vormals andere Menschen, welche Gesetze gegeben und den Völkern die Bürgerordnung und die Freiheit befestigt haben, als die Leute von heute und von gestern sind. (...) Wir Jetztlebende – und ich meine die Franzosen und die meisten von uns – haben Ideen genug gehabt von Gesetzgebung und Staatsverfassung und Ansichten genug, ja zuviele, aber der Mäßigung haben wir gemangelt und jener stattlichen und großartigen Männertugend, welche nach der eigenen Unvollkommenheit und Gebrechlichkeit das Maß und Verhältnis der irdischen Dinge wägt und mißt, besonders der Dinge, die von dem Menschen gemacht werden, welche daher nicht mehr will, als sie wollen kann und darf. Daher die Sprünge in den Ideen und in den Werken oder vielmehr in den Proben von Werken, welche das letzte Jahrdreißig uns gezeigt hat, das Prahlerische, Unstete, Übermütige, ja Verbrecherische; denn die meisten Gesetzgeber unserer Tage mit den großen Worten und mit der hellklingenden Glocke von Freiheit und Gleichheit, durch Einbildung und Aufgeblasenheit verführt, heuchelten sich und ihr Volk besser und edler, als sie waren, und daher ist uns das Unheil gewachsen und wächst uns bis diesen Tag. (Ernst Moritz Arndt, Kleine Schriften II, Phantasien zur Berichtigung der Urteile über künftige deutsche Verfassungen, 1815, S. 74f)

Doch haben sich viele in diese französischen Herrlichkeiten vergafft und stehen und staunen sie an und meinen immer noch, einmal müsse die verzauberte Prinzessin doch vor aller Augen verwandelt herausfliegen und als eine glänzende Lichtgestalt der Schönheit zu uns auf die Erde herabkommen und irdisch unter uns wandeln. Dies gewahrt man bei jeder Bewegung der Welt, besonders bei jeder neuen Bewegung in Frankreich. Da stehen Tausende in Erstaunen und gaffen, nicken, winken und verkünden: Nun wird’s bald sein! Und es wird nicht, und der gleißende Frosch platzt wieder, der sich zu einem Ochsen aufblasen wollte. – Und ich habe das rechte Gleichnis gefunden und das rechte Wort für die Sache: Aufgeblasenheit. Das waren vormals andere Menschen, welche Gesetze gegeben und den Völkern die Bürgerordnung und die Freiheit befestigt haben, als die Leute von heute und von gestern sind. (…) Wir Jetztlebende – und ich meine die Franzosen und die meisten von uns – haben Ideen genug gehabt von Gesetzgebung und Staatsverfassung und Ansichten genug, ja zuviele, aber der Mäßigung haben wir gemangelt und jener stattlichen und großartigen Männertugend, welche nach der eigenen Unvollkommenheit und Gebrechlichkeit das Maß und Verhältnis der irdischen Dinge wägt und mißt, besonders der Dinge, die von dem Menschen gemacht werden, welche daher nicht mehr will, als sie wollen kann und darf. Daher die Sprünge in den Ideen und in den Werken oder vielmehr in den Proben von Werken, welche das letzte Jahrdreißig uns gezeigt hat, das Prahlerische, Unstete, Übermütige, ja Verbrecherische; denn die meisten Gesetzgeber unserer Tage mit den großen Worten und mit der hellklingenden Glocke von Freiheit und Gleichheit, durch Einbildung und Aufgeblasenheit verführt, heuchelten sich und ihr Volk besser und edler, als sie waren, und daher ist uns das Unheil gewachsen und wächst uns bis diesen Tag. (Ernst Moritz Arndt, Kleine Schriften II, Phantasien zur Berichtigung der Urteile über künftige deutsche Verfassungen, 1815, S. 74f)


Australopithecus Superbus Procrustes

Juli 18, 2023
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Exponentielles Wachstum – endloser Coronakrieg

Dezember 30, 2021

Mit dem „exponentiellen Wachstum“, das definitionsgemäß unendlich ist, war es wohl nix. – Dennoch warnt der Bundesgesuchtheisminister vor verborgener Dynamik der Omi Kron… Dynamik ist nie verborgen und die „Coronaviren“ der 1. bis 10^20. Generation sind bereits ausgestorben. Mit oder ohne Impfung. Starben sie „mit“ oder „an“ Impfung?

https://twitter.com/JosefK39766827/status/?t=vDwhJ5SWQoU-cLg-Mkssgg&s=19


Wieler disqualifiziert sich selbst!

August 2, 2020

Am 28. 7. 2020 hielt einer der konkurrierenden Corona-Päpste wieder einmal eine Pressekonferenz ab. In Corona-Zeiten heißt das "Presse-Briefing", was an der Sache nichts ändert. Allerdings kommt das "Briefing" eher aus der Sprache der Militärs, was mich sehr, sehr mißtrauisch macht. Vor allem, wenn die "formellen" Medienkanäle  darauf anspringen.Herr Professor Wieler ist kein militärischer Führer. Deswegen habe ich seine - auch - per Twitter verbreitete Stellungnahme mir folgendem Kommentar retweetet:

Ab Sendeminute 25.00 ist mir das Blut in den Adern gefroren. Mit welcher Unverforenheit verkündet ein Naturwissenschaftler, die von ihm bzw. dem von ihm geleiteten Institut erstellten Regeln dürften nicht „HINTERFRAGT“ werden. Damit hat er eine rote Linie überschritten. https://t.co/nc0yyYzi0W

Wenn ein wissenschaftliches Institut für die Entscheidungsträger der Gemeinschgaft Empfehlungen ausspricht, müssen diese wissenschaftlich fundiert sein, also auf unleugbaren Tatsachen, Fakten genannt, oder aber auf einer tragfähigen wissenschaftlichen Theorie beruhen. Eine wissenschafltiche Theorie ist allerdings nur dann tragfähig, wenn sie die Möglichkeit zu ihrer Widerlegung bereits in sich trägt.Und jeder ernstzunehmende Wissenschaftlicher wird seine Theorie jederzeit einer möglichen Widerlegung zur Verfügung stellen.

Anders bei einem Dogma

Dogmata sind Lehrsätze, die von einer Autorität verkündet und für allgemeinverbindlich erklärt werden. Niemand darf sie jemals hinterfragen.

Ob Herr Prof. Wieler sich der Bedeutung seiner Worte und deren Tragweite für die Bevölkerung bewußt war, darf bezweifelt werden, denn sonst hätte er nicht wenige Minuten später mit den „drohenden Pfoten“ von Mienz und Maunz, den Katzen, nochmals betont, die A.-H. – Regeln „können und dürfen nicht infrage gestellt“ werden.

A.-H. – Da war doch mal wer mit den Initialen A und H, dessen Anweisungen und Befehle nicht hinterfragt werden durften.

Ich will Herrn Prof. Wieler nicht die Absicht unterstellen, das Volk bevormunden zu wollen. Aber er steht dem Institut vor, das zur Zeit diejenigen berät, die nichts lieber tun, als ihren Mitmenschen vorzuschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben. Und die haben die Möglichkeit und vom „Gesetzgeber“ die „Ermächtigung“, durch „Rechtsverordnung“ genannte Monster ihre Mitmenschen zu veranlassen, Dinge zu tun, die sie eigentlich nicht wollen. – Man nennt so etwas „Macht“. Mit dem „Ermächtigungsgesetz“ von März 2020 sind Rechtssetzungsbefugnis, deren Vollzug und die Verhängung von Sanktionen in die Hand der „Regierung“ gelegt worden, also alle drei Staatsgewalten in einer Hand vereint. Das aber nennt man seit den Tagen des alten Roms

DIKTATUR

Die alten Griechen hatten für diese Form der Staatsorganisation ein weniger feines Wort zur Verfügung:

TYRANNIS

Einer der bekanntesten Tyrannen Athens war ein gewisser Drakon. Nach ihm sind die Strafen  benannt, die der Obrigkeit ermöglichen sollen, ihre Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Befehle etc. durchzusetzen. – Was in der Verfassung steht, interessiert keinen mehr. Perfide ist, daß in der ersten deutschen Tyrannis nach Beendigung des „Dritten Reichs“ die „dritte Gewalt“, nämlich die Rechtsprechung gegen die Verhängung einer Sanktion, euphemistisch „Bußgeld“ genannt, erst nach Verhängung der Sanktion angerufen werden kann. Die Verwaltungsbehörde(!) verhängt eine „Bußgeld“ genannte Sanktion, die sich im Geldbeutel des Betroffenen von einer durch ein Gericht verhängte „Geldstrafe“ nicht unterscheidet:

Die Kohle ist weg!

Und das Gesetz, das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG),  ist seit 1968 die Einstiegsdroge für machtbesessene Minister geworden. Die Zahl der „bußgeldbewehrten“ Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen übersteigen die „strafbewehrten“ um mindestens das 10.000 – fache. – Nach meinem Dafürhalten hat die Bundesrepublik Deutschland damals, 1968, den vom Grundgesetz festgelegten „demokratischen Rechtsstaat“ verlassen. Alle Welt hat sich damals über die sogenannten „Notstandsgesetze“ echauffiert. – Die wahre Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat hat damals weder die Fachwelt noch die Protestbewegung erkannt. Und die Alt 68er sind seit spätestens Joschka Fischer (kennt den noch jemand) und dem „Kriegseintritt“ Deutschlands gegen den Irak aus dem Lager der Tauben ins lager der Falken gewechselt. Ihre Abkömmlinge haben als „Grüne“ erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte den auch von A.H. zementierten Grundsatz ins Gesetz geschrieben: „Wer nicht für uns ist, der ist gegen uns!“ – Vor allem waren damit die Raucher gemeint. In aller ihnen zur Verfügung stehenden Perfidie haben sie in allen Bundesländern für Gesetze gesorgt, die nicht justiziabel sind: die sogenannten Nichtraucherschutzgesetze. Denn jeder Richter wurde damit zum „Richter in eigener Sache“, weil er entweder Tabakkonsument oder eben „Nichtraucher“ ist: in jedem Fall besteht gegen ihn die „Besorgnis der Befangenheit“, die ihn von der Entscheidung ausschließt.

Wir sind nach fast 3.000 Jahren von einer zweiten, dritten oder gar n-ten Welle der Tyrannei nicht nur nicht weit entfernt, wir sind mittendrin. – Und ich verwette meinen empfangenen Wehrsold, daß in nicht allzu ferner Zukunft aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine „allgemeine Maskenpflicht“ eingeführt wird. – Denn was gegen „Corona“ schützt, wehrt auch andere Viren ab und senkt die Belastung des Gesundheitswesens. – Und weil das nicht so recht funktionieren will und auch die Bevölkerung murrt und sich verweigert, müssen, so munktelt man in Regierungskreisen, die Sanktionen für „A-H-Regelverweigerer und Regelverletzer“ drastisch – also drakonisch  verschärft werden.

Wir werden uns, wenn die Welle der neujustierten und in Erfindung begriffenen Corona – Richtlinien, – Verordnungen, -Erlassen und -Allgemeinverfügungen auch auf einen neuen „Deutschen Gruß“ einstellen müssen:

HALT ABSTAND !

 

 

 

 


In Sachen CDU & Co ./. Pressefreiheit

Mai 4, 2016

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Erdogan und Ernst Moritz Arndt

Mai 3, 2016

Ernst Moritz Arndt, der berühmteste Sohn der Insel Rügen, hatte bereits vor mehr als 200 Jahren eine supermoderne Einstellung zum Verhältnis der Politiker zu den Organen der freien Presse. In seiner Schrift VERFASSUNG UND PRESSFREIHEIT forderte er die „unbeschränkteste Preßfreiheit“und riet den  „Mächtigen“, sich auf’s politische Altenteil zurückzuziehen, falls sie den Schmähungen der Presse nicht standhalten könnten. – Ich empfehle Erdogan und seiner Milchdrüsenfreien Busenfreundin dringend die Lektüre von Arndts o. g. Schrift, die auch für das verquere Demokratieverständnis des 21. Jahrhunderts durchaus lehrreiche Erkenntnisse und Schlußfolgerungen enthält.

Was wir schon gesehen haben, wird dann täglich allgemeiner werden. Ja was wir schon gesehen haben? Was ist es denn? Einzelne Pamphlets, die sich um Persönlichkeiten drehen, wodurch einzelne Staatsmänner oder Beamte und Gelehrte beleidigt und gemißhandelt oder auch nur öffentlich hingestellt sind? – Das ist freilich unvermeidlich, wann Preßfreiheit da ist, ja es ist notwendig mit der Preßfreiheit verbunden. Wo Freiheit ist, muß, wer öffentlich auftritt, sich auch öffentlich behandeln und verhandeln und mitunter wohl mißhandeln lassen. Diese Stärke des Gemüts, diese Tugend muß er haben. Mag er das nicht, so setze er sich in der Werkstatt hin und nähe Schuhe und Röcke, oder an den Zahltisch und ziehe Rechnungen aus, statt daß er Heere befehligen oder Staaten einen neuen Rock anmessen will – oder er treibe den Pflug ins Feld und pflanze seinen Kohl, statt daß er durch Bücher unterweisen und strafen oder gar glänzen will.

Noch Fragen?

 


Gretchenfrage – Zum Tag der Pressefreiheit

Mai 3, 2016

ImpressumStadtboteBergenDa unlängst Erdogan und  Böhmermann die „Gretchenfrage“ der Demokratie mehr als 20 Jahre nach mir erneut gestellt hatten, entschloß ich mich, eine verkürzte Wiedergabe des Kapitels „DIE ENDLÖSUNG DER GRETCHENFRAGE“ aus meinem Buch „Störtebekers Erben“ in verkürzter Version hier ins Netz zu stellen. Dabei stolperte ich über ein Schreiben an einen Bekannten, der den Bezug zu meinem bislang nicht offiziell veröffentlichten „BUNDESADEL“ herstellt. Ich gehe davon aus, daß hier schon sichtbar wird, daß es um die Pressefreiheit in Deutschland nicht gerade gut bestellt ist:

Lieber Herr V.

zu ihrer freundlichen Anfrage in der Sache „Störtebekers Erben“ nehme ich wie folgt Stellung:

Wir wissen alle nicht, wie weit die Wirkungen des Geschehens reicht, den Altenhoff hier beschreibt. Sicher aber ist, daß das Kapitel „Endlösung der Gretchenfrage“ auch im Jahre 2014 uneingeschränkt gültg ist.

Wenn das der Arndt wüßte!:

https://advocatusdeorum.wordpress.com/?s=Arndt+Pre%C3%9Ffreiheit

Ernst Moritz Arndt ist der wohl bekannteste Sohn der Insel Rügen. – Die Pressefreiheit lag ihm sehr am Herzen, also würde er sich im Grab herumdrehen – mit Turbolader -, wenn er erfahren würde, daß das „Presseorgan“ STADTBOTE BERGEN/RÜGEN seit 1995 ein klassisches Propagandaorgan ist. – Wie der VÖLKISCHE BEOBACHTER, DER STÜRMER, DAS NEUE DEUTSCHLAND oder die „WASSER PRAWDA“ – besser bekannt unter dem Titel OSTSEE_ZEITUNG gibt der redaktionelle Teil nur die „Meinung“ wieder, die der des Herausgebers entspricht. – Und diese ist identisch mit der Meinung der „Stadt Bergen“, und das wird in aller Dreistigkeit auch noch im Impressum ausdrücklich vermerkt:

Impressum

Herausgeber/ Verantwortlich für den Inhalt:

Stadt Bergen auf Rügen

Bürgermeisterin Andrea Köster

Markt 5/6, 18528 Bergen auf Rügen

Telefon 03838 8110

Verantwortlich für den Anzeigenteil:

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Friedrich-Engels-Ring 29

17033 Neubrandenburg

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Nordost-Druck GmbH & Co.KG

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Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg

Tel. 0395 4575700

Fotos:

Stadt Bergen auf Rügen, Rügen TV

Auflage:

8.900 Exemplare

Der nächste Stadtbote erscheint Ende August.

Redaktionsschluss ist am 8. August 2014.

Das Bekanntmachungsblatt wird kostenlos mehrmals

im Jahr an alle Haushalte verteilt und ist in der

Touristinformation der Stadt Bergen auf Rügen

erhältlich. Sie haben die Möglichkeit, sich mit

Meinungen, Kritiken und Hinweisen persönlich oder

schriftlich an die Redaktion zu wenden.

Der Herausgeber haftet nicht für unverlangt einge-

sandte Manuskripte und Fotos. Die Veröffentlichung

aller Nachrichten erfolgt nach bestem Wissen, aber

ohne Gewähr.

Die redaktionellen Beiträge stellen, soweit sie

namentlich gekennzeichnet sind, nicht die Auffas-

sung der Stadt Bergen auf Rügen dar. Alle Beiträge

und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.

Nachdruck oder anderweitige Verwertung nur mit

Genehmigung des Herausgebers gestattet

„Nachdruck und anderweitige Verwertung sind nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet“ – Also bestimmt die Stadt Bergen, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, wer was aus dem Inhalt des Stadtboten Bergen abdrucken darf.

Das darf doch wohl nicht wahr sein! – Aber es ist seit fast 20 Jahren Wirklichkeit i der „BRD“, es ist Wirklichkeit n der deutschen Medienlandschaft, die beim allljährlichen Presseball die Medienfreiheit in Deutschland in den höchsen Tönen lobt.

„Durch den bundesdeutschen Blätterwald rauschte Anfang 1997 die Nachricht, der Bund der Steuerzahler hätte ein Gutachten über die Strafbarkeit der Geldverschwendung im Öffentlichen Dienst vorgelegt. Prof. Gerhard Wolff (Viadrina-Univ. Frankfurt/Oder) kam bezüglich der von mir inkriminierten Verhaltensweisen zu demselben Ergebnis wie ich Jahre zuvor. – Allein, ich galt als verrückter Querulant. Und die, die die Millionenschäden verursacht hatten, beziehen heute noch ihre Pensionen auch aus Ihrer Tasche.

– Offensichtlich hat das Gutachten des Professors den Platz noch nicht eingenommen, der ihm angesichts der leeren Staatskassen gebührt, nämlich auf dem Frühstückstisch eines jeden Staatsanwalts, direkt neben der Morgenzeitung.-

Auch bei der bundesdeutschen Journaille macht sich nach und nach eine nicht mehr zu übersehende Beamtenmentalität breit. Man regt sich kurzfristig über „Mißstände“ auf, schreibt den einen oder anderen Politiker hoch oder runter und stürzt sich auf Helmut Kohl und die CDU, ohne einen Blick auf den Gesamtzusammenhang zu werfen:Anfang 1992 machte ich mich auf den Weg nach Hamburg, um die Presse ein wenig wachzurütteln. Dort traf ich mich in der Kantine des „Stern“ mit einem Redakteur, dessen Namen mir freilich nach so langer Zeit nicht mehr geläufig ist.. – Lange Rede, kurzer Sinn: der Herr zeigte sich an der Geschichte nicht sonderlich interessiert. Es ging ja schließlich nur um ca. 4.500.000,– DM Schaden zum Nachteil des Steuerzahlers.- Und der Herr Vertreter der freien Presse blätterte ziemlich gelangweilt – eben wie ein Beamter – in den Unterlagen.

Ausgerechnet der „Stern“ stellt auf dem Titelblatt seiner Ausgabe 38/99 die Frage, „Wo ist das ganze Geld geblieben?“ – Als ich das las, mußte ich herzhaft lachen. Daß ich das nach einer solchen Erfahrung für den größten Flop des „Stern“ seit den Hitlertagebüchern halte, liegt wohl auf der Hand und läßt sich durchaus näher begründen.

Die Medien sind, das glauben wir fast alle, dazu da, uns zu unterhalten. Auch die Aufmachung der Nachrichtensendungen lassen darauf schließen, daß die Entwicklung immer mehr in Richtung Infotainment geht. Sind Leser und Zuschauer wirklich nur Voyeure, die man ergötzen muß? – Brot und Spiele für das Volk, wie weiland in Rom? -Ein unseliges Bündnis zwischen Medien und Politik.

Aber wird sich diese Entwicklung langfristig fortsetzen können oder ist sie nur eine kurzfristige Spielerei, die mit den bis vor kurzem unbekannten Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zusammenhängt?

Die zweite Alternative wird wohl zutreffen. Das folgt aus der Stellung der Medien, die diese in einer demokratisch verfaßten Gesellschaft langfristig einnehmen müssen, wollen sie zu deren Stabilisierung beitragen.

– Da sich in unserer Republik gegenwärtig die Skandale und Affären geradezu überschlagen, muß ich mich aus Gründen der Aktualität ein wenig kürzer fassen, als es mir lieb ist.-

Die Pressefreiheit nach Art. 5 GG ist eigentlich im falschen Titel des Grundgesetzes niedergelegt. Die Freiheit der Medien ist der richterlichen Unabhängigkeit ebenbürtig. Beide Institutionen dienen der sozialen Kontrolle. Die Medien spielen dabei eine ganz besondere Rolle: sie sind die Augen und Ohren des „Souveräns“; mit diesen „Sinnesorganen“ beobachtet und belauscht der Souverän die, denen er Führungsaufgaben anvertraut hat, und auch die, die in seinem Namen die formale soziale Kontrolle ausüben, nämlich die Justiz. Und das ist sein gutes Recht. Die Presse hat in Ausübung dieser Funktion „Bericht“ zu erstatten. Die Pressefreiheit ist demnach ureigenste Angelegenheit des Volkes, das – und es kann nicht oft genug wiederholt werden – der Souverän ist.

– Ich habe soeben die Pressefreiheit auf eine Stufe mit der richterlichen Unabhängigkeit gestellt. Ich bin mir dessen bewußt, daß dieser Satz mißverstanden werden kann. Um jeglicher Fehlinterpretation vorzubeugen, muß ich unterstreichen, daß es Aufgabe der Medien ist zu berichten, nicht aber zu richten. Das wiederum ist das alleinige Recht des Souveräns, nämlich des Volkes.-

Meine durchaus kühne und schon fast staatsgefährdende Behauptung über die Stellung der Presse in einer Großsozietät provoziert natürlich zunächst ein gewisses Kopfschütteln. Die philosophischen Grundlagen unseres Grundgesetzes und aller anderen Verfassungen westlicher Demokratien gehen auf John Locke ( Volkssouveränität) und Montesquieu (Gewaltenteilung) zurück. Presse- und Informationsfreiheit werden weder von dem einen noch von dem anderen gewürdigt, also können sie die behauptete Stellung in Verfassungssystem einer Demokratie doch wohl nicht haben.

Der Gedanke ist naheliegend, aber falsch. Medien und Pressefreiheit waren für diese beiden Philosophen noch Dinge, unter denen sie sich ebensowenig vorstellen konnten wie unter den Begriffen Telefon oder Fernsehen. Es gab sie in ihrer Vorstellungswelt einfach nicht. Zeitungen gibt es seit etwa Mitte des 17. Jahrhunderts; dennoch wurde der Presse an sich damals gerade die Natlte sich erst zu einem Zeitpunkt, als Locke und Montesquieu längst das Zeitliche gesegnet hatten. Für Presse- und Informationsfreiheit gab es in ihrer Systematik daher natürlich keinen Platz.

Die Gefahr, die sich für die Mächtigen allein aus der Existenz der Presse ergab, wurde von diesen indes rasch erkannt und mit der Einführung der Zensur vorerst gebannt.

Nicht allein das. Noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann die Obrigkeit damit, eigene Presseerzeugnisse zu schaffen. – Merkwürdigerweise wiederholte sich dieser Vorgang mehr als 250 Jahre später auf Rügen:

Der „Stadtanzeiger Bergen“ war bei den gewählten Vertretern der Stadt in Ungnade gefallen, weil er sich kritisch über deren Tätigkeit geäußert hatte. Im Dezember 1993 schlug die Geburtsstunde des „Stadtboten Bergen“, dessen Herausgeber der jeweilige Bürgermeister der Stadt Bergen ist und der aus Steuermitteln finanziert wird…

Seit 1990 liegt zwar auch Rügen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, das in Art. 5 die Pressefreiheit garantiert. Das Vorgehen der Stadt Bergen gegen ein Presseorgan störte aber niemanden, nicht einmal die Presse selbst. Der „Stadtanzeiger Bergen“ war ja schließlich nur ein „Käseblättchen“.

Solange Auflagenhöhe und Einschaltquoten stimmen, ist es ja auch Wurst, was im Lande vor sich geht. – Da läßt es sich gut leben mit einer A 13- Einstellung.

Das bunte Treiben und das große Geldausgeben in den neuen Bundesländern fand zwar unter den Augen der Medien statt, bei diesen aber keine weitere Beachtung.

Da wurde 1992 mal berichtet, der Leiter des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Potsdam wäre in die Wüste geschickt worden, weil er einen „allzu wissenschaftlichen Arbeitsstil“ an den Tag gelegt und sich über „geparkte“ Gelder aufgeregt hätte. – Der, der von Berufs wegen dazu angehalten ist, die Ausgabe von Steuergeldern auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, wird gefeuert, weil er seine Pflicht erfüllt. Auch für den Dümmsten ergibt sich daraus der Verdacht, daß es da etwas zu verbergen und zu vertuschen gilt. Für deutsche Medien aber offensichtlich nicht. Die Sachverhalte, die sich dahinter verbergen, sind zu kompliziert, als daß sich daraus eine griffige Headline machen ließe. Also ignoriert man die Tatsachen und beruhigt sich damit, daß die handelnden Personen demokratisch legitimiert seien.

Dabei ist aus den genannten Gründen jede Form von „Hofberichterstattung“ einer freien Presse zumindest unwürdig. Die Medien hätten auch die Pflicht, sich gegen Einflußnahme durch die Politik zur Wehr zur setzen, und zwar heftig. Erst recht darf die Presse nicht schweigen, wenn sich Fehlentwicklungen und Mißstände so sehr häufen, daß jedes einzelne Ereignis eigentlich schon keine Nachricht mehr wert zu sein scheint.

Ich folgere daraus, daß die Medien zumindest seit 1989 ihrer Berichtspflicht nur ungenügend nachgekommen sind und daß für einen Großteil des Schadens nicht allein die vielgescholtene Fa. Kohl, Waigl & Co verantwortlich ist; sondern die bei Presse, Funk und Fernsehen beschäftigten Schlafmützen, die dem Fluß der Steuergelder nicht von der Quelle bis zur Mündung gefolgt sind. Soweit zum Thema Pressefreiheit.“ (.Gerhard Altenhoff, Der Bundesadel, unv. Manuskript, 2000)

Solange Institutionen wie „Presserat“ und „Staatsverträge“ über die öffentlich-rechtlichen Medien existieren, wird der Geist des Joseph Goebbels die bundesdeutschen Medien nicht verlassen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen in der Sache gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Vervolkskammerung des Bundestages

Dezember 17, 2013

Am 17.12.2013 wird die Vervolkskammerung des Deutschen Bundestages vollendet. Die Wahl der seit dem 22.10.2013, 11..00 Uhr aus dem Amt geflogenen, aber als „Bundeskanzlerin“ weiterhin werktätigen Angela Merkel wird der erste Akt sein, den die neue Bundesvolkskammer unter der falschen Flagge des „Bundestages“ volziehen wird. Alle Abgetrockneten der reorganisierten Blockparteien CDU, CSU und SPD werden stehen „wie ein Mann/eine Frau“ und – um mit Schiller zu sprechen – sich vor „manchem hohlen Schädel“ bücken. – Selbst Gregor Gysi wird es sich nicht nehmen lassen, der „lupenreinen Demokratin“ zu ihrem Wahlsieg bei der Kanzlerin-Wahl zu gratulieren. – Wetten, daß?

https://advocatusdeorum.wordpress.com/?s=damhirsch

https://advocatusdeorum.wordpress.com/?s=Ge%C3%9Flerhut

Wenn ich der Berichterstattung des Senders n 24 blind vertrauen darf, dann steht nach einer Billigung der „GroKo“ durch die SPD-Parteibasis der – Zitat – „Vereidigung der alten und neuen Bundeskanzlerin“ am kommenden Dienstag nichts mehr im Wege. – Aber war da nicht noch was? – Rückblende 1933: – Da wurde ohne Aussprache ein gewisser Adolf Hitler vom Reichspräsidenten Hindenburg auf Drängen der „maßgeblichen“ Parteien zum Reichskanzler ernannt. – Wenn also die SPD-Parteibasis darauf drängt, kann der Generalbundesgauckler die Rügenwalder Teewurst erneut zur nicht amtierenden Bundeskanzlerin küren. – Aber da war doch immer noch was! – Ach, ja, da ist noch der 18. Deutsche Bundestag. Nach Artikel 33 des Grundgesetzes muß er in einer der vielen Berliner Prunksitzungen auf die Frage „Wommer se ranlasse?“ – antworten wie das Publikum im Berliner Sportpalast auf die berühmteste aller vom Reichsminister Goebbels jemals gestellter Fragen.

„Wollt ihr sie totaler und radikaler…“ Treu und brav, als unabhängige Abgetrocknete werden die MdB‘, soweit sie von CDU, CSU und SPD in den Plenarsaal geschickt worden waren, aufstehen und alten wie neuen Führerin des demokratischsten aller Deutschlands mit frenetischem Jubel huldigen. – „Nun Volk schlaf ein und zahlt die Zeche!“

http://www.lulu.com/shop/gerhard-altenhoff/st%C3%B6rtebekers-erben/paperback/product-20331959.html

Jeden Demokraten muß es mit Schrecken und Abscheu erfüllen – vor allem aber, und zwar von Rechts wegen, jeden der „frei gewählten“, an „Aufträge und Weisungen nicht gebundenen“ Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages.- Aus den nachfolgend zitierten Publikationen ergibt sich mehr als eindeutig, welchen Stellenwert der Deutsche Bundestag in den Augen unseres koscheren Spanferkels und ihres öffentlich-rechtlichen wie privatrechtlich organisierten Propagandaapparats hat. – Reichsminister Goebbels würde vor Neid zu Tode erbleichen; – nicht nur das, wegen der „Selbstgleichschaltung“ der elektronischen wie der Printmedien müßte er heute sogar um sein Amt fürchten.

http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Kanzleramt/WahlDerBundeskanzlerin/wahl_der_bundeskanzlerin_node.html

http://www.huffingtonpost.de/2013/12/16/kanzlerwahl-merkel-amtseid-bundestagswahl_n_4452962.html?utm_hp_ref=politik

http://www.lvz-online.de/nachrichten/aktuell_themen/bundestagswahl-2013/cdu/neue-bundesregierung-steht-vereidigung-am-dienstag–ministerien-neu-geordnet/r-cdu-a-219236.html

http://www.lvz-online.de/nachrichten/aktuell_themen/bundestagswahl-2013/cdu/neue-bundesregierung-steht-vereidigung-am-dienstag–ministerien-neu-geordnet/r-cdu-a-219236.html

Angesichts dessen müßte man eigentlich alle Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages auffordern, der beabsichtigten Prunksitzung der Berliner Pappnasen am 17.12.2013 fernzubleiben und der Neuauflage der Hermann-Göring-Mütze den allfälligen Gruß zu verweigern.

Aber treu und brav werden die vom Steuerzahler mit nicht geringen Beträgen subventionierten Paladine im Plenarsaal des Reichtstags (!) der bereits von außerparlamentarischen Kräften beschlossenen „Ernennung“ Merkels ohne eigenes Nachdenken und willenlos „zustimmen“. – Wenn man keine Wahl hat, nenntman das „Kanzlerwahl“.

Gute Nacht, Deutschand! – In Anlehnung an einähnlich lautendes Lied von Reinhard Mey müßte ich sagen“ „Was ich noch zu sagen hätte, dauert eine Zigarette un ein letztes Glas im Stehen“. – Das geht aber nicht, weil das Rauchverbot in deutschen Kneipen die politische Diskussion der Bürger untereinander weitestgehend verhindert. – Man muß sich nur die Veranstaltungen Hitlers im Bürgerbräukeller vorstellen, hätte es seinerzeit ein Rauchverbot gegeben. – Da wär doch kein Mensch hingegangen!


Angela Merkel und Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes

Dezember 10, 2013

http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Startseite/startseite_node.html

Angela Merkel – Diese Frau ist wie ihre „Amtsvorgänger” nichts anderes als ein wandelnder „Geßlerhut”.

„Bundeskanzlerin” ist diese Frau jedenfalls nicht.

Um in der Bundesrepublik Deutschland „Bundeskanzler” oder  „-kanzlerin“ zu werden, muß man sich dem Verfahren stellen, das Art. 33 des Grundgesetzes vorschreibt:

Nach Str. 33 Absatz 1 haben alle Deutschen in allen Ländern die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Art. 33 Absatz 2 schreibt vor, daß jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat.

Art. 33 GG schränkt den Begriff des „öffentlichen Amts” in keinster Weise ein, also gilt er auch für die „höchsten” Ämter im „Staate”..

Es gibt auch sonst keine verfassungsrechtlichen Einschränkungen von diesem Grundsatz. Vor allem findet die sogenannte „demokratische Tradition”, daß man sich um die „höchsten Staatsämter” nicht bewirbt, sondern sich „nominieren läßt”, keine Stütze im Grundgesetz.

Und das mit gutem Grund. Hitler kam „an die Macht”, eben weil „man sich nicht um die höchsten Staatsämter bewirbt, sondern nominieren läßt”.

Diesem Procedere wollte das Grundgesetz, das den Willen des „Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt“ verkörpert, ein für allemal den Riegel vorschieben.

Art. 33 Abs. 2 GG bildet das „politische Grundrecht” aller Deutschen, jedes öffentliche Amt anzustreben. Die Auswahlkriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung haben unmittelbaren Verfassungsrang. – Daneben gibt es nichts. Keine „demokratische Tradition“, kein Gewohnheitsrecht der Parteien, erst recht keine „herrschende Meinung in der Kommentarliteratur“ ist berechtigt, diese Kriterien in irgendeiner Weise aufzuweichen oder gar auszuhebeln.

Sichergestellt wird dieses „politische Grundrecht“ aller Deutschen durch die öffentliche Stellenausschreibung, auf die sich jedermann bewerben kann.

Der „Ausschreibungszwang” wurde indes bereits vom 1. Deutschen Bundestag im Jahre 1949 elegant ausgehebelt, und zwar mit dem ebenso falschen wie schlagkräftigen Slogan: „Man bewirbt sich nicht um die höchsten Staatsämter, man läßt sich nominieren”

Die „Presse” hat das unreflektiert geschluckt und bis heute als Propaganda verbreitet.

Aber „wahr” wird diese Lüge auch nach 18 Wahlperioden nicht. – „Schneewittchen und die sieben Zwerge” bleibt auch heute noch ein Märchen, obwohl es seit weiß wie vielen Generationen erzählt wird. – Und Merkel, die entgegen den oben erwähnten Auswahlkriterien ohne Ausschreibung auf den Schild der „BRD“ gehoben worden war, wurde nicht in Übereinstimmung mit Art. 33 Abs. 2 GG vom Bundestag gewählt, demzufolge war ihre Wahl ungültig. Sie ist also de jure nie Bundeskanzlerin geworden.

Aber selbst wenn man großzügigerweise ihre Wahl anerkennen wollte, spätestens seit dem 22. 10. 2013 11.00 Uhr ist sie „draußen“. – Kraft Art. 69 Abs. 2 GG vom Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt höchstpersönlich aus dem Amt geworfen.

Dessen ungeachtet mimt sie immer noch die „allmächtige“ Amtsinhaberin und reist auf Kosten des Steuerzahlers in der Weltgeschichte (räumlich wie zeitlich!) herum.

Auch der „Kanzler“ ist ein Diener, wie die anderen Minister auch. Bei denen ist schließlich die lateinische Bezeichnung für „Lakai“ bis zum heutigen Tage beibehalten worden.

Selbstverständlich hatte der „cancellarius“ (Schreiber) eine Sonderstellung bei früheren Kaisesrn und Königen inne. – Viele von ihnen waren Analphabeten. Deswegen hatte der cancellarius eine besondere Stellung inne Kein Herrscher konnte es riskieren, das eigene Todesurteil oder die eingene Abdankung zu unterzeichnen.

Dieses besondere Vertrauensverhältnis fällt in der Beziehung des demokratischen Souveräns zum Kanzler weg. – Daß wir in Deutschland als „Regierungschef“ keinen „Ersten Minister“ als Gleichen unter Gleichen in der Lakaienspielschar haben, ist ohnehin lediglich der Entwicklungsgeschichte innerhalb der deutschen „Kleinstaatereiii“ geschuldet. Auch der Bundeskanzler ist und bleibt ein Diener.

Wenn sich also eine Angela Merkel in aller Öffentlichkeit als machtbewußte Herrscherin aller Deutschen und Gebieterin des Deutschen Bundestages darstelt, dürften Zweifel an ihrer Eignung für das von ihr zukünftig angestrebte Amt angebracht sein. – Wer sich schon im Vorfeld öffentlich als geradezu herrschsüchtig selbst inszeniert, dürfe als treuer Diener des Volkes offensichtlich nicht empfehlen. Kann die „Kanzlerin“? – Ist sie dazu befähigt, die einem Bundeskanzler abverlangte Leistung zu erbringen?

Welche Leistung erwartet der Souverän von einem Bundeskanzler? – Das Grundgesetz gibt als der verkörperte Wille des Volks als Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt umfassend Auskunft:

Gemß Art. 64 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 56 GG haben der Bundeskanzler und die Bundesminister zu schwören, daß sie ihre Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werden. – So wahr ihnen Gott helfe!

Bisher hat Gott allenfalls dem ollen Adenauer und dem „Vater“ der sozialen Marktwirtschaft, Ludwig Erhard, geholfen. – Alle „Kanzler“ die danach kamen, saßen im gottverlassenen Bonner Nest, sie waren nicht nur von Gott, sondern selbst von allen guten Geistern verlassen.

Nach Erhardt hat der „Nutzen“ (der wirtschaftliche Vorteil) des deutschen Volkes kontinuierlich gelitten, der „Schaden“, für das deutsche Volk in atemberaubender Weise zugenommen. – jeder Euro, der im „Staatssäckel“ verschwindet, ist ein Schaden für das deutsche Volk, weil der „Staatshaushalt“ nebst „Steuern“ ein Relikt des Absolutismus ist.

Die Einstellung einer Angela Merkel gegenüber dem Grundgesetz und den Gesetzen des Bundes offenbart sich schon in ihrem gegenwärtigen Gehabe als „geschäftsführende Bundeskanzlerin“,das in greifbarer Nähe zu den §§ 132, 132a des Strafgesetzbuches (Amtsanmaßung, Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen).

Wer „Machtworte“ spricht, verletzt, das ist wohl klar, seine Pflichten als Diener. Und wer „Schutzschirme“ über Banken aufspannt, die Existenz von „Tafeln“ für Arme schulterzuckend hinnimmt, läßt nicht einmal Ansätze erkennen, die ihm/ihr obliegenden Pflichten (dem Wohl des Deutschen Volkes zu dienen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden sowie das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen) gewissenhaft erfüllen zu wollen. – Vom Üben der Gerechtigkeit gegenüber jedermann ganz zu schweigen.

Artikel 33 Abs. 2 GG dürfte einer zukünftige Kanzlerschaft einer Frau Angela Merkel von Grundgesetzes wegen massiv im Wege stehen.