http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/wulff2087.html
Als der Wulff noch den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachesn mimte, war er „kraft Gesetzes“ Mitglied im Aufsichtsrat des VW-Konzerns. Gleichzeitig war er „kraft seinen Amtseides“ und damit auch „kraft Gesetzes“ einem anderen gegenüber zur Loyalität verpflichtet:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde.“
Daß der Wulff es mit dieser Pflicht nicht ganz so genau genommen hat, ist wohl hinlänglich bekannt. und das, obwohl er dieselbe Ausbildung durchlaufen mußte, die sowohl die Richter am Bundesverfassungsgericht als auch der Verfasser dieses Beitrages genießen durften: Er hatte dereinst die „Befähigung zum Richteramt“ nach § 5 des deutschen Richtergesetzes erworben:
(1) Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.
(2) Studium und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich aufeinander abzustimmen.
Wenn sich eine Person, die diesen strengen Anforderungen einmal gerecht geworden ist, sich selbst als geistig so „minderbemittelt“ darstellt, daß einem die Tränen kommen, was hat er dann im „höchsten Staatsamt“ zu suchen? – Und was haben Personen, die pflichtvergessen auf dem Richterstuhl tief und fest schlafen, auf der Richterbank des Bundesverfassungsgerichts zu suchen? –
Deutsche Richter verkünden ihre Urteile
IM NAMEN DES VOLKES!
Ob all das, was „Im Namen des Volkes“ für „Recht erkannt“ worden ist, will ich offenlassen. Jedenfalls ist das, was in dieser Sache:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article122648309/Eilantrag-gegen-den-Mitgliederentscheid-scheitert.html
als Gerichtsbeschluß gefaßt und verkündet- Gott sei Dank(!) also nicht als Urteil „im Namen des Volkes“ – verkündet wurde, mit dem erklärten Willen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt nicht wirklich kompatibel. Der Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt kann nicht wollen, daß ein kleiner Haufen von rund 475.000 Männekes darüber befindet, ob und ggfs. wie lange die „Mehrheit“ des 18. Deutschen Bundestages daran hindert, das zu tun, was ihre Aufgabe ist: Wahl eines Bundeskanzlers und Gesetzgebung. – Aber eigentlich hindert die Mehrheit der Mitglieder des 18. Deutschen Bundestages sich selbst an der Erfüllung der ihnen vom Souverän übertragenen Aufgaben. – Damit widersetzen sie sich dem vom Souverän klar und eindeutig erteilten „Wählerauftrag“.
Ihr habt zu tun, was euch das Grundgesetz befiehlt! – Ende der Ansage und „Aus die Maus“!
Nein, man wartet mit Billigung des allerhöchsten Bundesgerichts ab, bis 0,59% des Volkes darüber befunden haben, ob den Abgeordneten der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ bei der längst überfälligen Wahl eines Bundeskanzlers ihre Stimme für eine gewisse Angela Merkel abgeben dürfen. – Nein, dieses Procedere schräkt die Arbeit der frei gewählten Abgeordneten in keinster Weise ein!
Da kann man eigentlich nur sagen: „Furchtbare Juristen“! („Furchtbare Juristen – die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz“ – so betitelte Ingo Müller sein Buch über die Geschichte der deutschen Justiz von Anbeginn des Untergangs der Weimarer Republik bis zum untauglichen Versuch, die Justiz des „Dritten Reichs“ juristisch aufzuarbeiten.)
Als ob der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) es darauf angelegt hätte, meine Definition des „furchtbaren Juristen“ mit aller Gewalt bestätigen zu wollen:
Montags fällt man am Volksgerichtshof Todesurteile wegen Wehrkraftzersetzung. Am Dienstag bringt man Kriegsverbrecher in Nürnberg an den Galgen. Der Mittwoch bleibt der Verkündung von Todesurteilen vorbehalten, die in den Diensträumen der Stasi bereits vorformuliert worden waren. Donnerstags läßt man – mit der Scharia unter dem Arm – vergewaltigte Frauen öffentlich steinigen. Und am Freitag nimmt man offensichtlich begründete Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an und verhängt eine „gesetzlich vorgesehene Mißbrauchsgebühr“ in Höhe von € 500,–.
Der „furchtbare Jurist“ läßt sich also – für jeden Menschen auf dieser Welt erkennbar – eindeutig kennzeichnen.
Das ist die eine Seite der Medaille.
Auf der anderen Seite befindet sich das Konterfei einer Person, die von seiner Ausbildung her seinen gesetzlichen Richtern, den Staatsanwälten und seinen Verteidigern ebenbürtig ist: Christian Wulff. Obwohl er den Satz:
„VOM STAAT GIBT ES KEINE LEISTUNG OHNE GEGENLEISTUNG“
geprägt hat, mimt er heute den Labrador, der eine „Schwarzwälder Kirschtorte“ vom Tisch gezogen und verputzt hat. „War da was?“
Mein früherer Kollege (auch er war einmal – wie ich auch – Rechtsanwalt) vermag „schwachköpfige Richter“ ( Zitat Adolph Freiherr Knigge, vom Umgang mit Menschen: über den Umgang mit Juristen ) von seinem fehlenden „Unrechtsbewußtsein“ überzeugen, als ehemaliger „Staats- und Parteichef“ der Niedersachsen wird er das denen, auf deren Kosten er gegenwärtig lebt und in Zukunft leben wird, kaum glaubwürdig ‚rüberbringen können. – Jeder Hartz IV – Empfänger muß sich angesichts der Alimentation eines Christian Wulff bis ins Mark getroffen fühlen.
Aber, das ist in der öffentlichen Wahrnehmung schon lange vergessen, es gab schon einmal einen „Bundespräsidialamtsbesetzer“, der in die Schlagzeilen geraten war. – Er war ein wenig geschickter als der Wulff und saß die Affäre einfach aus. – Erl ieß sich schließlich auch kein Hotel und keinen Kneipenbummel von einem „Freund“ bezahlen, es ging damals nur um Flüge, die zu Lasten der „Hausbank“ eines Johannes Rau gingen. Sie wurde vor 13 Jahren durch die Presse genudelt. – Aber wer weiß das heute noch?
„Ich“! Herr Lehrer, denn ich hatte es damals aufgeschrieben. – Und wie der Zufall es so will, auch das Bundesverfassungsgericht einer überfälligen Apokalypse zugeführt. „Apokalypse“, das ist entgegen landläufiger Meinung kein Weltuntergang, das griechische Wort bedeutet lediglich „Entschleierung“. – Man könnte Apokalypse – in Anlehnung an das Rheinische Karnevalsbrauchtum – auch „politischen Aschermittwoch“ oder „Demaskierung“ nennen.
Geben wir den apokalyptischen Kavalleristen die Gelegenheit, ihre Pferde erneut anzuspornen:
http://www.lulu.com/shop/gerhard-altenhoff/der-bundesadel/ebook/product-551706.html S. 26Ff:
Habe ich es nicht gleich gesagt: der Bundesbürger ist nicht mehr Herr im eigenen Haus. Politik wird nicht in den Parlamenten gemacht, sondern in den Parteizentralen. Als ob er angetreten wäre, meine Auffassung zu bestätigen, versuchte der FDP-Vorsitzende Wolfgang Gerhardt, die frei gewählten FDP- Abgeordneten des hessischen Landtages dahingehend zu beeinflussen, die Koalition mit der CDU zu beenden.
Ich darf in Erinnerung rufen, daß nach den demokratischen Verfassungen des Bundes und der Länder der Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes und nicht einer Partei gilt. Er ist an Aufträge nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen.
Ist das FDP-Präsidium das Gewissen ihrer Abgeordneten? – Mit Sicherheit nicht. Mit Sicherheit sind es auch nicht die Kreisverbände der hessischen FDP, die jetzt einen Sonderparteitag durchgesetzt haben, um eine Entscheidung herbeizuführen.
An diesen Vorgängen offenbaren sich erneut die Verzerrungen der Demokratie in Richtung auf ein Diktat der Parteien. Das gegenwärtige Parteiensystems ist ein komplexes adaptives System, das alle qualitativen Merkmale einer Adelsschicht aufweist. Es reagiert in seiner Gesamtheit und in seinen Teilen irrational. Weil auch die FDP irrational reagiert, kann sie das Aufbegehren des hessischen Landesverbandes nicht tatenlos hinnehmen. Die Behauptung, der Parteivorsitzende Wolfgang Gerhardt sei nun geschwächt, ist zwar durchaus zutreffend, aber nur unter irrationalem Aspekt; denkt man darüber nach, was er aus verfassungsrechtlicher Sicht getan hat, mußte er scheitern, denn in einer Demokratie kann der Vorsitzende einer Partei keine Weisungen mit Anspruch auf Gehorsam erteilen.
Auf dem Parteitag werden Delegierte (auf deutsch: Abgeordnete) abstimmen, die von der “Basis” mit entsprechenden Vollmachten versehen sind. Wo aber bleibt der Wählerwille? – Einen Wählerauftrag gibt es zwar nicht, aber die Mehrheit der Wähler hat sich für eine Koalition der Fraktionen von CDU und FDP ausgesprochen und es ist alleiniges Entscheidungsrecht der Fraktion, diese unter den gegebenen Umständen fortzuführen.-
Sollte der Parteitag das Ende der Koalition beschließen, würde das nicht nur einen Angriff auf die Rechte und verfassungsmäßigen Pflichten der Abgeordneten darstellen; die Abgeordneten selbst würden in ein Dilemma gedrängt:
Folgt die FDP-Fraktion dem Beschluß des Parteitages, kommt sie einer “Weisung” nach, was sie nicht darf. Das wäre verfassungswidrig, zumal seit dem Beschluß, die Koalition fortzusetzen, sachlich keine Änderung eingetreten ist. Widersetzt sich die Fraktion der Partei, ist das mit Sicherheit die letzte Wahlperiode, die die konkreten Abgeordneten für die FDP in irgendeinem Parlament absolvieren durften. Ihre politischen Karrieren finden ihr Ende, weil die Namen nie wieder auf einer Landesliste auftauchen werden. Listenabgeordnete sind die “Lenkwaffen” der Parteien in den Parlamenten. Abgeordnete, die unfolgsam sind, sind aus der Sicht der jeweiligen Partei zwangsläufig unbrauchbar. Zur Strafe entzieht man ihnen das Adelsprädikat. Das wiederum kommt einer tiefen Demütigung gleich, und freiwillig demütigen läßt sich niemand. Folglich liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß die FDP-Fraktion des hessischen Landtages einen Beschluß zur Beendigung der Koalition ohne inhaltliche Diskussion in die Tat umsetzen wird. Was in der Verfassung steht, bindet ja nicht. Jeder Adelige hat sich dem Kodex des Adels zu unterwerfen – auch bei der FDP.
Adel und Obrigkeit mochten die Presse nie. Sie empfanden sie stets als eine Störgröße, die man unterdrücken mußte. Auch in der Bundesrepublik, wie sich in Nordrhein-Westfalen zeigt: Es wird behauptet, der “Spiegel” hätte der Witwe des Piloten der Air-West-LB ein “Kopfgeld” versprochen, wenn ihre Informationen zum Rücktritt nordrhein-westfälischer Landespolitiker führen sollten. Die NRW-SPD hat sich beim Presserat darüber beschwert.
Das ist ungeheuerlich! – Aber nicht, was der Spiegel macht, die Beschwerde ist es. Warum? –
Nach meiner Auffassung ist die Pressefreiheit der unabhängigen Justiz ebenbürtig und unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie. Es kommt hier meiner Meinung nach nicht darauf an, ob die Behauptung über das Vorgehen des “Spiegel” zutrifft oder nicht, und zwar aus folgenden Gründen:
Bei der Justiz ist es seit ewigen Zeiten üblich, daß Belohnungen ausgesetzt werden, um Missetäter dingfest zu machen. – An dieser Stelle müssen wir uns vor Augen führen, was der Begriff dingfest machen bedeutet. Er kommt aus der germanischen Rechtssprache und leitet sich vom Thing ab. Das Thing war in germanischer und fränkischer Zeit die Volksversammlung als politische, Gerichts- und Heeresversammlung. Neben dem echten Thing, das regelmäßig stattfand und an dem jeder freie Mann teilnehmen mußte, gab es das gebotene Thing, das zunächst unregelmäßig nach Bedarf abgehalten wurde; Karl der Große führte einen festen Abstand von 14 Tagen ein, wobei nur noch der Gerichtsvorsitzende, Schöffen und die Streitparteien anwesend waren. Aus der Funktion des Thing als Gericht folgt, daß dort auch über das Fehlverhalten von Stammesmitgliedern geurteilt wurde.
Der Presse kommt in der Demokratie die Aufgabe zu, den Souverän darüber zu informieren, welche Aktivitäten Politiker entfalten, die nicht ganz mit dem Soll übereinstimmen. – Ich möchte es an dieser Stelle noch einmal wiederholen: die Presse muß Bericht erstatten; zu richten, das ist das alleinige Recht des Souveräns.
Wenn ein Presseorgan im Rahmen der Berichtspflicht Informationen nur dann erlangen kann, wenn es Geld dafür bezahlt, ist das von keiner anderen oder geringeren Qualität, als wenn die Strafverfolgungsorgane eine Belohnung aussetzen. Es ist legitim. Immerhin geht es um Tatsachen, die für die Entscheidungsfindung des Souveräns von erheblicher Bedeutung sein können.
Kein Politiker hat Anspruch darauf, daß sein Fehlverhalten dem Volk verschwiegen wird. Allein die Tatsache, daß sich die NRW-SPD überhaupt beschwert hat, offenbart die tiefe Kluft, die zwischen dem Volk und einer Partei besteht, die von sich selbst behauptet, eine große Volkspartei zu sein. Besser als auf diese Weise kann man Kleingeist und Egoismus nicht outen.
Parteispenden, Sponsoring von Landesregierungen, schwarze Kassen, all das ist jetzt ruchbar geworden. Zur Verdeutlichung der Sache personifizieren wir den ziemlich abstrakten Souverän im Thing: Nehmen wir an, das Thing wäre aufgrund des von der Presse vorgetragenen Plädoyers geneigt, einem beschuldigten Politiker Fehlverhalten vorzuwerfen. Wie wird er sich verteidigen?
Die Psychologieprofessorin Astrid Schütz (TU Chemnitz) hat herausgefunden, daß politische Skandale oft nach dem gleichen Muster ablaufen. Sie hat dazu ein “Sieben-Stufen-Modell“ defensiver Selbstdarstellung entwickelt. Einfaches “Leugnen” bildet die erste Stufe, dann kommt das “Umdeuten” des eigenen Verhaltens oder es wird eine “Beteiligung abgestritten.” Wenn eine “Rechtfertigung” des eigenen Verhaltens keinen Erfolg bringt, dann sollte es wenigstens das “Bestreiten einer negativen Absicht.” Wenn auch das noch nichts nützt, wird es damit versucht, die “Bedeutung zu relativieren.” Am Ende, wenn all diese Mittel versagen, bleibt als siebte Stufe das “Eingeständnis,” das meist den Rücktritt zur Folge hat (Kölner Stadtanzeiger 12. /13. 2. 2000 S. 5). Politiker neigen also dazu, jede Schuld bereits dann von sich zu weisen, wenn der Sachverhalt noch gar nicht geklärt ist. Dieses Verhaltensmuster läßt sich in einem Satz zusammenfassen: Ich habe den Krug nicht bekommen, aber er war schon kaputt, als ich ihn bekam und er war noch ganz, als ich ihn weggab. Wer so argumentiert wirft Nebelkerzen und verschleiert jeden Blick auf die anzuwendenden Maßstäbe.
Am psychologischen Modell der Frau Schütz läßt sich unschwer ablesen, daß sich erwischte Politiker gern auf einen subjektiven Maßstab der Bewertung zurückziehen, der im Rechtsleben des Alltags aber nur im Ausnahmefall anzutreffen ist, nämlich im Strafrecht. Nur hier gibt es einen subjektiven Verschuldensmaßstab, alle anderen Rechtsgebiete messen mit der objektiven Elle. Zentrale Vorschrift ist diesbezüglich § 276 BGB, wonach fahrlässig handelt, wer die im Verkehr (gemeint ist der Rechtsverkehr) erforderliche Sorgfalt außer acht läßt. Aber der Verschuldensmaßstab allein bringt uns noch nicht weiter, denn die Prüfung des Verschuldens kann erst ansetzen, wenn ein Verhalten festgestellt ist, das zu einer Sanktion führen muß.
Welche Sanktion kann denn unser Thing verhängen, wenn die Verteidigungsstrategien des Politikers versagen? – Keine. Aus dem Amt jagen, das geht nicht.
Die einzige Konsequenz, die ein Politiker zu fürchten hat, ist der eigene Rücktritt. Es scheint sich seit der Französischen Revolution eingebürgert zu haben, daß ein Politiker, der es verdient, aus dem Amt gejagt zu werden, seinen Hut nimmt, bevor er den Kopf verliert.
Wann aber hat ein Politiker das Feld zu räumen? – Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthält keine Regelung zur Frage, welcher Sachverhalt zum Verlust eines politischen Amtes führen muß. Also müssen wir uns die Entscheidungshilfen aus anderen Rechtsgebieten holen. Nun sind die Beziehungen von Politikern zum Volk etwas eigenartig. Sie werden durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen begründet. Beamtenrecht paßt ebensowenig wie Arbeitsrecht. Da wir alle aber komplexe adaptive Systeme sind, bei deren Interaktionen immer wieder dieselben Muster auftreten, brauchen wir nur auf der Skala des Alltagslebens nach einem Muster zu suchen, das mit dem Verhältnis des Bürgers zum Politiker übereinstimmt. Den Weg weisen die von Politikern gern benutzten Begriffe Auftrag und Mandat. Beide Begriffe werden im täglichen Sprachgebrauch für die Umschreibung des Rechtsverhältnisses zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten verwendet. Hier wie dort basiert das Verhältnis auf einem gewissen Vertrauensvorschuß, der dem Mandatsträger entgegengebracht wird. Anwalt und Politiker erledigen ihre Aufträge selbständig und in eigener Verantwortung. Beide übernehmen auch die Verantwortung für den, der sie mandatiert hat. Auf den ersten Blick scheint allerdings ein gravierender Unterschied zu bestehen, denn das alltägliche Mandatsverhältnis kann jederzeit von beiden Teilen aufgelöst werden, während der Politiker zwar sein Mandat im Laufe der Wahlperiode aufgeben kann, der Wähler kann ihm aber nicht das Mandat entziehen. Aber der Unterschied hat keine Bedeutung für die Frage, wann ein Fehlverhalten vorliegt. Er ist nur relevant für die Konsequenzen, die sich ergeben.
Aus diesem Grunde muß die Frage, ob ein eventuelles Fehlverhalten einen Mandatsverlust zwingend zur Folge hat, in beiden Fällen ähnlich beurteilt werden.
In diesem Zusammenhang stoßen wir auf etwas, das uns zu denken geben sollte: dem Anwalt ist es bei Strafe und Berufsverbot untersagt, widerstreitende Interessen zu vertreten. Dahinter steckt ein tiefer Sinn. Ein Prozeß, egal vor welchem Gericht, lebt von der Polarisierung der Interessen. Sie erst macht eine Entscheidungsfindung möglich. Ein Anwalt, der gegenläufige Interessen vertritt, bewirkt gewissermaßen einen Kurzschluß in diesem System und läßt es in sich zusammenfallen. Eine an Recht und Gesetz orientierte Entscheidungsfindung wird damit unmöglich gemacht. Die auch friedensstiftende Funktion eines Gerichtsverfahrens wird beeinträchtigt.
Nun übertragen wir diese Grundsätze auf die vom Volk mandatierten Abgeordneten. Der Abgeordnete ist definitionsgemäß Vertreter des ganzen Volkes. Wo haben wir hier die notwendige Polarisierung, das Spannungsverhältnis, das dem oben Gesagten entspricht?
Der erste Anschein sagt uns, daß die Polarisierung in den einander gegenüberstehenden Programmen der Parteien besteht. Das aber paßt nicht zu der Vorstellung, jeder Abgeordnete vertrete das ganze Volk und nicht eine bestimmte Klientel oder ein Programm. Ein Blick in andere Parlamente zeigt uns, daß es um den Sitzungssaal des Plenums eine Wandelhalle gibt, in der sich Interessenvertreter aller Couleur aufhalten und versuchen, Abgeordnete zu beeinflussen. Das englische Wort für Wandelhalle ist kurz: Lobby.
Die Lobby. Das also ist der Gegenpol, um den sich hier das Problem dreht. Wir brauchen uns in der gegenwärtigen Situation keine großen Gedanken zu machen, wo die Grenzen für eine zulässige Beeinflussung von Politikern durch Lobbyisten zu ziehen sind, denn jedenfalls ist die in Deutschland vorherrschende Interessenkollision bei Politikern weit jenseits des Zulässigen.
Interessenkollision ist ein Tatbestand, der einen Anwalt zur Niederlegung seines Mandats zwingt. Bereits die Gefahr der Wahrnehmung widerstreitender Interessen hat die Beendigung des Mandats zur Folge.
Träger politischer Mandate haben sich folglich in ähnlicher Weise zu verhalten, also so, daß bereits der Anschein vermeiden wird, er werde sich dieser Gefahr aussetzen.
Aus diesem Blickwinkel muß auch das Verhalten des gegenwärtigen Bundespräsidenten betrachtet und gewürdigt werden.
Auch Bundespräsident Johannes Rau folgte beim Einräumen seiner Flüge mit Air West-LB dem „Sieben-Stufen-Modell.“ Er verbirgt sich darüber hinaus hinter einem höchst renommierten Strafverteidiger. Auch Strafverteidiger sind komplexe adaptive Systeme und als Spezialisten darauf geeicht, subjektive Schuldvorwürfe abzuwehren. Die aber stehen gegenwärtig gar nicht zur Diskussion. Auch Johannes Rau wirft Nebelkerzen. Denn er erklärt sich nicht vollständig zu den erhobenen Vorwürfen. Sein Verteidiger wird ihm wohl das Schweigen angeraten haben. Im Strafprozeß darf er das, da ist auch der Rat: „Klappe halten“ sinnvoll. Eine Straftat wird Johannes Rau aber nicht vorgeworfen, also bleiben die Besonderheiten des Strafprozesses außen vor.
In allen anderen Fällen trifft jede Partei die prozessuale Wahrheitspflicht, das heißt, jede Partei hat sich zum Vorbringen der Gegenseite vollständig und wahrheitsgemäß zu erklären. Verletzt eine Partei ihre Wahrheitspflicht und schweigt ganz oder teilweise, hat das zur Konsequenz, daß das Vorbringen des Gegners als zugestanden gilt.
Wer Gesetze im Namen der Bundesrepublik Deutschland unterschreibt, der sollte diesen Unterschied kennen und für die eigene Verteidigung berücksichtigen. Unter diesem Aspekt reicht die Behauptung, die Flüge seien dienstlich veranlaßt worden, nicht aus, wenn dafür nicht eine detaillierte Begründung erfolgt. Denn daß sich Bundespräsident Rau in seiner Amtszeit als Ministerpräsident durch die Inanspruchnahme der Air West-LB der Gefahr der Interessenkollision ausgesetzt hat, steht wohl außer Frage. Auch er ist nur ein Mensch. Es kommt auch nicht auf seine subjektive Einstellung zu den Dingen an, gemessen wird mit der objektiven Elle.
Unter diesem Aspekt bekommt die Äußerung „es dürfe nicht der Eindruck entstehen, in Deutschland sei Politik käuflich,“ natürlich einen anderen Stellenwert. Schon angesichts der Beträge, die in bar den Besitzer wechseln oder auf schwarzen Konten geparkt werden, wird einem ganz schwindelig. Aber es ist nur ein geringer Bruchteil der Gelder, die durch das System fließen. Sie erinnern sich an den Satz, den böse Zungen behaupten könnten: „Politik ist nicht käuflich, weil man nichts kaufen kann, was ausverkauft ist.“? Politik in Deutschland ist ausverkauft. Am Ende des ersten Teil habe ich das Bild vom Baum an der Küste gezeichnet, dem der Seewind eine prägnante Form aufzwingt. Der Witz daran ist, Sie können keinem einzelnen Windstoß irgendeine Beteiligung an der Formgebung nachweisen. Und Sie können keinem Hundertmarkschein, keiner Einzelspende eine konkrete politische Entscheidung zuordnen. Die gegenseitigen und vielfältigen Abhängigkeiten von Parlamentariern, Parteien, Spendern und Sponsoren erzeugen nun einmal das Bild eines korrupten Politikapparats, der, wie wir gesehen haben, ein komplexes adaptives System ist. Aus dem Wesen dieser Systeme ergibt sich, daß es für das Gesamtbild nicht ausschlaggebend ist, ob ein einzelner Politiker „käuflich“ ist. Das System als Ganzes ist es ohne Zweifel.
Die vom Grundgesetz beabsichtigte Polarisierung ist aufgehoben. Das System ist kurzgeschlossen. Gleichwohl haben wir ein Spannungsverhältnis zu verzeichnen, das allerdings sehr ungesund ist. Polarisierung wird gefährlich, wenn der Kontakt zwischen den Polen abreißt. Entweder geschieht dann gar nichts, wenn aber die Spannung wächst, kommt es zu einer schlagartigen Entladung.
Die neue Polarisierung, die sich bereits architektonisch im neuen Regierungsviertel niedergeschlagen hat, wird durch die diversen Affären mehr und mehr sichtbar; man nennt sie Politikverdrossenheit. Was heißt das? – Um das Gemeinwesen, die Polis, kümmert sich der Bürger nicht mehr, die „Partei der Nichtwähler“ hat gegenwärtig den größten Zulauf, weil „die da oben ja doch machen, was sie wollen.“ Volkes Stimme hat das zutreffend erkannt. „Die da oben,“ das ist der Bundesadel, der sich im Berliner und den anderen Regierungsvierteln mehr und mehr einigelt und das Mitspracherecht des Bürgers auf die Stimmabgabe bei der Wahl beschränkt. Ich glaube, in ausreichendem Umfang nachgewiesen zu haben, daß es nahezu unmöglich ist, „einfach so“ mit den besten An- und Absichten in die Politik zu gehen.
Das ist doch eigentlich unverständlich, denn Politiker rechtfertigen ihre geradezu fürstlichen Gehälter gebetsmühlenartig in folgender Weise: In der Wirtschaft würden für vergleichbare Positionen höhere Vergütungen gezahlt; es finde sich kaum jemand, der bereit sei, die Belastungen eines Politikers für die im Vergleich zur Wirtschaft geringfügige Entlohnung auf sich zu nehmen. Diese Argumente, das konnte ich hier wohl ganz klar zeigen, gehört in die Märchenstunde. Wer den Ritterschlag erhält, das bestimmt immer noch der Bundesadel selbst.
Daran offenbart sich, daß auch der Bundesadel über ein bestimmtes Rekrutierungssystem verfügt. Das läßt nur die nach „oben“ durch, von denen erwartet werden kann, daß sie im Sinne des Adels handeln, nicht im Sinne des Volkes. Und, es klingt bitter, das Auswahlverfahren setzt sich fort bis zur Wahl der Verfassungsrichter. Deren Wahl obliegt zwar dem Parlament, bei der konkreten Richterwahl entscheidet ein kleiner Ausschuß, der auch noch auf den Proporz achten muß. Achten Sie einmal darauf: es sind in der Regel verdiente Politiker, die dort einen Job angeboten bekommen. Man bleibt eben unter sich und weiß, wer wem was zu verdanken hat. Wir sind alle nur Menschen, keiner ist besser als der andere. Daher ist es höchst unwahrscheinlich, daß der Standesdünkel mit dem Überstreifen der roten Robe abgelegt wird. Er wird bei jeder Entscheidung mit am Richtertisch sitzen und Einfluß nehmen. Nicht bewußt und nicht sichtbar, aber er ist dabei. – Überzeugen Sie sich selbst: Nur 2 Mitglieder des 2. Senats des BVerfG haben keine offensichtlich „politisch“ geprägte Vergangenheit: http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter.html

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