Wieler disqualifiziert sich selbst!

August 2, 2020

Am 28. 7. 2020 hielt einer der konkurrierenden Corona-Päpste wieder einmal eine Pressekonferenz ab. In Corona-Zeiten heißt das "Presse-Briefing", was an der Sache nichts ändert. Allerdings kommt das "Briefing" eher aus der Sprache der Militärs, was mich sehr, sehr mißtrauisch macht. Vor allem, wenn die "formellen" Medienkanäle  darauf anspringen.Herr Professor Wieler ist kein militärischer Führer. Deswegen habe ich seine - auch - per Twitter verbreitete Stellungnahme mir folgendem Kommentar retweetet:

Ab Sendeminute 25.00 ist mir das Blut in den Adern gefroren. Mit welcher Unverforenheit verkündet ein Naturwissenschaftler, die von ihm bzw. dem von ihm geleiteten Institut erstellten Regeln dürften nicht „HINTERFRAGT“ werden. Damit hat er eine rote Linie überschritten. https://t.co/nc0yyYzi0W

Wenn ein wissenschaftliches Institut für die Entscheidungsträger der Gemeinschgaft Empfehlungen ausspricht, müssen diese wissenschaftlich fundiert sein, also auf unleugbaren Tatsachen, Fakten genannt, oder aber auf einer tragfähigen wissenschaftlichen Theorie beruhen. Eine wissenschafltiche Theorie ist allerdings nur dann tragfähig, wenn sie die Möglichkeit zu ihrer Widerlegung bereits in sich trägt.Und jeder ernstzunehmende Wissenschaftlicher wird seine Theorie jederzeit einer möglichen Widerlegung zur Verfügung stellen.

Anders bei einem Dogma

Dogmata sind Lehrsätze, die von einer Autorität verkündet und für allgemeinverbindlich erklärt werden. Niemand darf sie jemals hinterfragen.

Ob Herr Prof. Wieler sich der Bedeutung seiner Worte und deren Tragweite für die Bevölkerung bewußt war, darf bezweifelt werden, denn sonst hätte er nicht wenige Minuten später mit den „drohenden Pfoten“ von Mienz und Maunz, den Katzen, nochmals betont, die A.-H. – Regeln „können und dürfen nicht infrage gestellt“ werden.

A.-H. – Da war doch mal wer mit den Initialen A und H, dessen Anweisungen und Befehle nicht hinterfragt werden durften.

Ich will Herrn Prof. Wieler nicht die Absicht unterstellen, das Volk bevormunden zu wollen. Aber er steht dem Institut vor, das zur Zeit diejenigen berät, die nichts lieber tun, als ihren Mitmenschen vorzuschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben. Und die haben die Möglichkeit und vom „Gesetzgeber“ die „Ermächtigung“, durch „Rechtsverordnung“ genannte Monster ihre Mitmenschen zu veranlassen, Dinge zu tun, die sie eigentlich nicht wollen. – Man nennt so etwas „Macht“. Mit dem „Ermächtigungsgesetz“ von März 2020 sind Rechtssetzungsbefugnis, deren Vollzug und die Verhängung von Sanktionen in die Hand der „Regierung“ gelegt worden, also alle drei Staatsgewalten in einer Hand vereint. Das aber nennt man seit den Tagen des alten Roms

DIKTATUR

Die alten Griechen hatten für diese Form der Staatsorganisation ein weniger feines Wort zur Verfügung:

TYRANNIS

Einer der bekanntesten Tyrannen Athens war ein gewisser Drakon. Nach ihm sind die Strafen  benannt, die der Obrigkeit ermöglichen sollen, ihre Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Befehle etc. durchzusetzen. – Was in der Verfassung steht, interessiert keinen mehr. Perfide ist, daß in der ersten deutschen Tyrannis nach Beendigung des „Dritten Reichs“ die „dritte Gewalt“, nämlich die Rechtsprechung gegen die Verhängung einer Sanktion, euphemistisch „Bußgeld“ genannt, erst nach Verhängung der Sanktion angerufen werden kann. Die Verwaltungsbehörde(!) verhängt eine „Bußgeld“ genannte Sanktion, die sich im Geldbeutel des Betroffenen von einer durch ein Gericht verhängte „Geldstrafe“ nicht unterscheidet:

Die Kohle ist weg!

Und das Gesetz, das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG),  ist seit 1968 die Einstiegsdroge für machtbesessene Minister geworden. Die Zahl der „bußgeldbewehrten“ Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen übersteigen die „strafbewehrten“ um mindestens das 10.000 – fache. – Nach meinem Dafürhalten hat die Bundesrepublik Deutschland damals, 1968, den vom Grundgesetz festgelegten „demokratischen Rechtsstaat“ verlassen. Alle Welt hat sich damals über die sogenannten „Notstandsgesetze“ echauffiert. – Die wahre Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat hat damals weder die Fachwelt noch die Protestbewegung erkannt. Und die Alt 68er sind seit spätestens Joschka Fischer (kennt den noch jemand) und dem „Kriegseintritt“ Deutschlands gegen den Irak aus dem Lager der Tauben ins lager der Falken gewechselt. Ihre Abkömmlinge haben als „Grüne“ erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte den auch von A.H. zementierten Grundsatz ins Gesetz geschrieben: „Wer nicht für uns ist, der ist gegen uns!“ – Vor allem waren damit die Raucher gemeint. In aller ihnen zur Verfügung stehenden Perfidie haben sie in allen Bundesländern für Gesetze gesorgt, die nicht justiziabel sind: die sogenannten Nichtraucherschutzgesetze. Denn jeder Richter wurde damit zum „Richter in eigener Sache“, weil er entweder Tabakkonsument oder eben „Nichtraucher“ ist: in jedem Fall besteht gegen ihn die „Besorgnis der Befangenheit“, die ihn von der Entscheidung ausschließt.

Wir sind nach fast 3.000 Jahren von einer zweiten, dritten oder gar n-ten Welle der Tyrannei nicht nur nicht weit entfernt, wir sind mittendrin. – Und ich verwette meinen empfangenen Wehrsold, daß in nicht allzu ferner Zukunft aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine „allgemeine Maskenpflicht“ eingeführt wird. – Denn was gegen „Corona“ schützt, wehrt auch andere Viren ab und senkt die Belastung des Gesundheitswesens. – Und weil das nicht so recht funktionieren will und auch die Bevölkerung murrt und sich verweigert, müssen, so munktelt man in Regierungskreisen, die Sanktionen für „A-H-Regelverweigerer und Regelverletzer“ drastisch – also drakonisch  verschärft werden.

Wir werden uns, wenn die Welle der neujustierten und in Erfindung begriffenen Corona – Richtlinien, – Verordnungen, -Erlassen und -Allgemeinverfügungen auch auf einen neuen „Deutschen Gruß“ einstellen müssen:

HALT ABSTAND !

 

 

 

 


In Sachen CDU & Co ./. Pressefreiheit

Mai 4, 2016

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Erdogan und Ernst Moritz Arndt

Mai 3, 2016

Ernst Moritz Arndt, der berühmteste Sohn der Insel Rügen, hatte bereits vor mehr als 200 Jahren eine supermoderne Einstellung zum Verhältnis der Politiker zu den Organen der freien Presse. In seiner Schrift VERFASSUNG UND PRESSFREIHEIT forderte er die „unbeschränkteste Preßfreiheit“und riet den  „Mächtigen“, sich auf’s politische Altenteil zurückzuziehen, falls sie den Schmähungen der Presse nicht standhalten könnten. – Ich empfehle Erdogan und seiner Milchdrüsenfreien Busenfreundin dringend die Lektüre von Arndts o. g. Schrift, die auch für das verquere Demokratieverständnis des 21. Jahrhunderts durchaus lehrreiche Erkenntnisse und Schlußfolgerungen enthält.

Was wir schon gesehen haben, wird dann täglich allgemeiner werden. Ja was wir schon gesehen haben? Was ist es denn? Einzelne Pamphlets, die sich um Persönlichkeiten drehen, wodurch einzelne Staatsmänner oder Beamte und Gelehrte beleidigt und gemißhandelt oder auch nur öffentlich hingestellt sind? – Das ist freilich unvermeidlich, wann Preßfreiheit da ist, ja es ist notwendig mit der Preßfreiheit verbunden. Wo Freiheit ist, muß, wer öffentlich auftritt, sich auch öffentlich behandeln und verhandeln und mitunter wohl mißhandeln lassen. Diese Stärke des Gemüts, diese Tugend muß er haben. Mag er das nicht, so setze er sich in der Werkstatt hin und nähe Schuhe und Röcke, oder an den Zahltisch und ziehe Rechnungen aus, statt daß er Heere befehligen oder Staaten einen neuen Rock anmessen will – oder er treibe den Pflug ins Feld und pflanze seinen Kohl, statt daß er durch Bücher unterweisen und strafen oder gar glänzen will.

Noch Fragen?

 


Gretchenfrage – Zum Tag der Pressefreiheit

Mai 3, 2016

ImpressumStadtboteBergenDa unlängst Erdogan und  Böhmermann die „Gretchenfrage“ der Demokratie mehr als 20 Jahre nach mir erneut gestellt hatten, entschloß ich mich, eine verkürzte Wiedergabe des Kapitels „DIE ENDLÖSUNG DER GRETCHENFRAGE“ aus meinem Buch „Störtebekers Erben“ in verkürzter Version hier ins Netz zu stellen. Dabei stolperte ich über ein Schreiben an einen Bekannten, der den Bezug zu meinem bislang nicht offiziell veröffentlichten „BUNDESADEL“ herstellt. Ich gehe davon aus, daß hier schon sichtbar wird, daß es um die Pressefreiheit in Deutschland nicht gerade gut bestellt ist:

Lieber Herr V.

zu ihrer freundlichen Anfrage in der Sache „Störtebekers Erben“ nehme ich wie folgt Stellung:

Wir wissen alle nicht, wie weit die Wirkungen des Geschehens reicht, den Altenhoff hier beschreibt. Sicher aber ist, daß das Kapitel „Endlösung der Gretchenfrage“ auch im Jahre 2014 uneingeschränkt gültg ist.

Wenn das der Arndt wüßte!:

https://advocatusdeorum.wordpress.com/?s=Arndt+Pre%C3%9Ffreiheit

Ernst Moritz Arndt ist der wohl bekannteste Sohn der Insel Rügen. – Die Pressefreiheit lag ihm sehr am Herzen, also würde er sich im Grab herumdrehen – mit Turbolader -, wenn er erfahren würde, daß das „Presseorgan“ STADTBOTE BERGEN/RÜGEN seit 1995 ein klassisches Propagandaorgan ist. – Wie der VÖLKISCHE BEOBACHTER, DER STÜRMER, DAS NEUE DEUTSCHLAND oder die „WASSER PRAWDA“ – besser bekannt unter dem Titel OSTSEE_ZEITUNG gibt der redaktionelle Teil nur die „Meinung“ wieder, die der des Herausgebers entspricht. – Und diese ist identisch mit der Meinung der „Stadt Bergen“, und das wird in aller Dreistigkeit auch noch im Impressum ausdrücklich vermerkt:

Impressum

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Stadt Bergen auf Rügen, Rügen TV

Auflage:

8.900 Exemplare

Der nächste Stadtbote erscheint Ende August.

Redaktionsschluss ist am 8. August 2014.

Das Bekanntmachungsblatt wird kostenlos mehrmals

im Jahr an alle Haushalte verteilt und ist in der

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erhältlich. Sie haben die Möglichkeit, sich mit

Meinungen, Kritiken und Hinweisen persönlich oder

schriftlich an die Redaktion zu wenden.

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„Nachdruck und anderweitige Verwertung sind nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet“ – Also bestimmt die Stadt Bergen, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, wer was aus dem Inhalt des Stadtboten Bergen abdrucken darf.

Das darf doch wohl nicht wahr sein! – Aber es ist seit fast 20 Jahren Wirklichkeit i der „BRD“, es ist Wirklichkeit n der deutschen Medienlandschaft, die beim allljährlichen Presseball die Medienfreiheit in Deutschland in den höchsen Tönen lobt.

„Durch den bundesdeutschen Blätterwald rauschte Anfang 1997 die Nachricht, der Bund der Steuerzahler hätte ein Gutachten über die Strafbarkeit der Geldverschwendung im Öffentlichen Dienst vorgelegt. Prof. Gerhard Wolff (Viadrina-Univ. Frankfurt/Oder) kam bezüglich der von mir inkriminierten Verhaltensweisen zu demselben Ergebnis wie ich Jahre zuvor. – Allein, ich galt als verrückter Querulant. Und die, die die Millionenschäden verursacht hatten, beziehen heute noch ihre Pensionen auch aus Ihrer Tasche.

– Offensichtlich hat das Gutachten des Professors den Platz noch nicht eingenommen, der ihm angesichts der leeren Staatskassen gebührt, nämlich auf dem Frühstückstisch eines jeden Staatsanwalts, direkt neben der Morgenzeitung.-

Auch bei der bundesdeutschen Journaille macht sich nach und nach eine nicht mehr zu übersehende Beamtenmentalität breit. Man regt sich kurzfristig über „Mißstände“ auf, schreibt den einen oder anderen Politiker hoch oder runter und stürzt sich auf Helmut Kohl und die CDU, ohne einen Blick auf den Gesamtzusammenhang zu werfen:Anfang 1992 machte ich mich auf den Weg nach Hamburg, um die Presse ein wenig wachzurütteln. Dort traf ich mich in der Kantine des „Stern“ mit einem Redakteur, dessen Namen mir freilich nach so langer Zeit nicht mehr geläufig ist.. – Lange Rede, kurzer Sinn: der Herr zeigte sich an der Geschichte nicht sonderlich interessiert. Es ging ja schließlich nur um ca. 4.500.000,– DM Schaden zum Nachteil des Steuerzahlers.- Und der Herr Vertreter der freien Presse blätterte ziemlich gelangweilt – eben wie ein Beamter – in den Unterlagen.

Ausgerechnet der „Stern“ stellt auf dem Titelblatt seiner Ausgabe 38/99 die Frage, „Wo ist das ganze Geld geblieben?“ – Als ich das las, mußte ich herzhaft lachen. Daß ich das nach einer solchen Erfahrung für den größten Flop des „Stern“ seit den Hitlertagebüchern halte, liegt wohl auf der Hand und läßt sich durchaus näher begründen.

Die Medien sind, das glauben wir fast alle, dazu da, uns zu unterhalten. Auch die Aufmachung der Nachrichtensendungen lassen darauf schließen, daß die Entwicklung immer mehr in Richtung Infotainment geht. Sind Leser und Zuschauer wirklich nur Voyeure, die man ergötzen muß? – Brot und Spiele für das Volk, wie weiland in Rom? -Ein unseliges Bündnis zwischen Medien und Politik.

Aber wird sich diese Entwicklung langfristig fortsetzen können oder ist sie nur eine kurzfristige Spielerei, die mit den bis vor kurzem unbekannten Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zusammenhängt?

Die zweite Alternative wird wohl zutreffen. Das folgt aus der Stellung der Medien, die diese in einer demokratisch verfaßten Gesellschaft langfristig einnehmen müssen, wollen sie zu deren Stabilisierung beitragen.

– Da sich in unserer Republik gegenwärtig die Skandale und Affären geradezu überschlagen, muß ich mich aus Gründen der Aktualität ein wenig kürzer fassen, als es mir lieb ist.-

Die Pressefreiheit nach Art. 5 GG ist eigentlich im falschen Titel des Grundgesetzes niedergelegt. Die Freiheit der Medien ist der richterlichen Unabhängigkeit ebenbürtig. Beide Institutionen dienen der sozialen Kontrolle. Die Medien spielen dabei eine ganz besondere Rolle: sie sind die Augen und Ohren des „Souveräns“; mit diesen „Sinnesorganen“ beobachtet und belauscht der Souverän die, denen er Führungsaufgaben anvertraut hat, und auch die, die in seinem Namen die formale soziale Kontrolle ausüben, nämlich die Justiz. Und das ist sein gutes Recht. Die Presse hat in Ausübung dieser Funktion „Bericht“ zu erstatten. Die Pressefreiheit ist demnach ureigenste Angelegenheit des Volkes, das – und es kann nicht oft genug wiederholt werden – der Souverän ist.

– Ich habe soeben die Pressefreiheit auf eine Stufe mit der richterlichen Unabhängigkeit gestellt. Ich bin mir dessen bewußt, daß dieser Satz mißverstanden werden kann. Um jeglicher Fehlinterpretation vorzubeugen, muß ich unterstreichen, daß es Aufgabe der Medien ist zu berichten, nicht aber zu richten. Das wiederum ist das alleinige Recht des Souveräns, nämlich des Volkes.-

Meine durchaus kühne und schon fast staatsgefährdende Behauptung über die Stellung der Presse in einer Großsozietät provoziert natürlich zunächst ein gewisses Kopfschütteln. Die philosophischen Grundlagen unseres Grundgesetzes und aller anderen Verfassungen westlicher Demokratien gehen auf John Locke ( Volkssouveränität) und Montesquieu (Gewaltenteilung) zurück. Presse- und Informationsfreiheit werden weder von dem einen noch von dem anderen gewürdigt, also können sie die behauptete Stellung in Verfassungssystem einer Demokratie doch wohl nicht haben.

Der Gedanke ist naheliegend, aber falsch. Medien und Pressefreiheit waren für diese beiden Philosophen noch Dinge, unter denen sie sich ebensowenig vorstellen konnten wie unter den Begriffen Telefon oder Fernsehen. Es gab sie in ihrer Vorstellungswelt einfach nicht. Zeitungen gibt es seit etwa Mitte des 17. Jahrhunderts; dennoch wurde der Presse an sich damals gerade die Natlte sich erst zu einem Zeitpunkt, als Locke und Montesquieu längst das Zeitliche gesegnet hatten. Für Presse- und Informationsfreiheit gab es in ihrer Systematik daher natürlich keinen Platz.

Die Gefahr, die sich für die Mächtigen allein aus der Existenz der Presse ergab, wurde von diesen indes rasch erkannt und mit der Einführung der Zensur vorerst gebannt.

Nicht allein das. Noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann die Obrigkeit damit, eigene Presseerzeugnisse zu schaffen. – Merkwürdigerweise wiederholte sich dieser Vorgang mehr als 250 Jahre später auf Rügen:

Der „Stadtanzeiger Bergen“ war bei den gewählten Vertretern der Stadt in Ungnade gefallen, weil er sich kritisch über deren Tätigkeit geäußert hatte. Im Dezember 1993 schlug die Geburtsstunde des „Stadtboten Bergen“, dessen Herausgeber der jeweilige Bürgermeister der Stadt Bergen ist und der aus Steuermitteln finanziert wird…

Seit 1990 liegt zwar auch Rügen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, das in Art. 5 die Pressefreiheit garantiert. Das Vorgehen der Stadt Bergen gegen ein Presseorgan störte aber niemanden, nicht einmal die Presse selbst. Der „Stadtanzeiger Bergen“ war ja schließlich nur ein „Käseblättchen“.

Solange Auflagenhöhe und Einschaltquoten stimmen, ist es ja auch Wurst, was im Lande vor sich geht. – Da läßt es sich gut leben mit einer A 13- Einstellung.

Das bunte Treiben und das große Geldausgeben in den neuen Bundesländern fand zwar unter den Augen der Medien statt, bei diesen aber keine weitere Beachtung.

Da wurde 1992 mal berichtet, der Leiter des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Potsdam wäre in die Wüste geschickt worden, weil er einen „allzu wissenschaftlichen Arbeitsstil“ an den Tag gelegt und sich über „geparkte“ Gelder aufgeregt hätte. – Der, der von Berufs wegen dazu angehalten ist, die Ausgabe von Steuergeldern auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, wird gefeuert, weil er seine Pflicht erfüllt. Auch für den Dümmsten ergibt sich daraus der Verdacht, daß es da etwas zu verbergen und zu vertuschen gilt. Für deutsche Medien aber offensichtlich nicht. Die Sachverhalte, die sich dahinter verbergen, sind zu kompliziert, als daß sich daraus eine griffige Headline machen ließe. Also ignoriert man die Tatsachen und beruhigt sich damit, daß die handelnden Personen demokratisch legitimiert seien.

Dabei ist aus den genannten Gründen jede Form von „Hofberichterstattung“ einer freien Presse zumindest unwürdig. Die Medien hätten auch die Pflicht, sich gegen Einflußnahme durch die Politik zur Wehr zur setzen, und zwar heftig. Erst recht darf die Presse nicht schweigen, wenn sich Fehlentwicklungen und Mißstände so sehr häufen, daß jedes einzelne Ereignis eigentlich schon keine Nachricht mehr wert zu sein scheint.

Ich folgere daraus, daß die Medien zumindest seit 1989 ihrer Berichtspflicht nur ungenügend nachgekommen sind und daß für einen Großteil des Schadens nicht allein die vielgescholtene Fa. Kohl, Waigl & Co verantwortlich ist; sondern die bei Presse, Funk und Fernsehen beschäftigten Schlafmützen, die dem Fluß der Steuergelder nicht von der Quelle bis zur Mündung gefolgt sind. Soweit zum Thema Pressefreiheit.“ (.Gerhard Altenhoff, Der Bundesadel, unv. Manuskript, 2000)

Solange Institutionen wie „Presserat“ und „Staatsverträge“ über die öffentlich-rechtlichen Medien existieren, wird der Geist des Joseph Goebbels die bundesdeutschen Medien nicht verlassen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen in der Sache gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Vervolkskammerung des Bundestages

Dezember 17, 2013

Am 17.12.2013 wird die Vervolkskammerung des Deutschen Bundestages vollendet. Die Wahl der seit dem 22.10.2013, 11..00 Uhr aus dem Amt geflogenen, aber als „Bundeskanzlerin“ weiterhin werktätigen Angela Merkel wird der erste Akt sein, den die neue Bundesvolkskammer unter der falschen Flagge des „Bundestages“ volziehen wird. Alle Abgetrockneten der reorganisierten Blockparteien CDU, CSU und SPD werden stehen „wie ein Mann/eine Frau“ und – um mit Schiller zu sprechen – sich vor „manchem hohlen Schädel“ bücken. – Selbst Gregor Gysi wird es sich nicht nehmen lassen, der „lupenreinen Demokratin“ zu ihrem Wahlsieg bei der Kanzlerin-Wahl zu gratulieren. – Wetten, daß?

https://advocatusdeorum.wordpress.com/?s=damhirsch

https://advocatusdeorum.wordpress.com/?s=Ge%C3%9Flerhut

Wenn ich der Berichterstattung des Senders n 24 blind vertrauen darf, dann steht nach einer Billigung der „GroKo“ durch die SPD-Parteibasis der – Zitat – „Vereidigung der alten und neuen Bundeskanzlerin“ am kommenden Dienstag nichts mehr im Wege. – Aber war da nicht noch was? – Rückblende 1933: – Da wurde ohne Aussprache ein gewisser Adolf Hitler vom Reichspräsidenten Hindenburg auf Drängen der „maßgeblichen“ Parteien zum Reichskanzler ernannt. – Wenn also die SPD-Parteibasis darauf drängt, kann der Generalbundesgauckler die Rügenwalder Teewurst erneut zur nicht amtierenden Bundeskanzlerin küren. – Aber da war doch immer noch was! – Ach, ja, da ist noch der 18. Deutsche Bundestag. Nach Artikel 33 des Grundgesetzes muß er in einer der vielen Berliner Prunksitzungen auf die Frage „Wommer se ranlasse?“ – antworten wie das Publikum im Berliner Sportpalast auf die berühmteste aller vom Reichsminister Goebbels jemals gestellter Fragen.

„Wollt ihr sie totaler und radikaler…“ Treu und brav, als unabhängige Abgetrocknete werden die MdB‘, soweit sie von CDU, CSU und SPD in den Plenarsaal geschickt worden waren, aufstehen und alten wie neuen Führerin des demokratischsten aller Deutschlands mit frenetischem Jubel huldigen. – „Nun Volk schlaf ein und zahlt die Zeche!“

http://www.lulu.com/shop/gerhard-altenhoff/st%C3%B6rtebekers-erben/paperback/product-20331959.html

Jeden Demokraten muß es mit Schrecken und Abscheu erfüllen – vor allem aber, und zwar von Rechts wegen, jeden der „frei gewählten“, an „Aufträge und Weisungen nicht gebundenen“ Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages.- Aus den nachfolgend zitierten Publikationen ergibt sich mehr als eindeutig, welchen Stellenwert der Deutsche Bundestag in den Augen unseres koscheren Spanferkels und ihres öffentlich-rechtlichen wie privatrechtlich organisierten Propagandaapparats hat. – Reichsminister Goebbels würde vor Neid zu Tode erbleichen; – nicht nur das, wegen der „Selbstgleichschaltung“ der elektronischen wie der Printmedien müßte er heute sogar um sein Amt fürchten.

http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Kanzleramt/WahlDerBundeskanzlerin/wahl_der_bundeskanzlerin_node.html

http://www.huffingtonpost.de/2013/12/16/kanzlerwahl-merkel-amtseid-bundestagswahl_n_4452962.html?utm_hp_ref=politik

http://www.lvz-online.de/nachrichten/aktuell_themen/bundestagswahl-2013/cdu/neue-bundesregierung-steht-vereidigung-am-dienstag–ministerien-neu-geordnet/r-cdu-a-219236.html

http://www.lvz-online.de/nachrichten/aktuell_themen/bundestagswahl-2013/cdu/neue-bundesregierung-steht-vereidigung-am-dienstag–ministerien-neu-geordnet/r-cdu-a-219236.html

Angesichts dessen müßte man eigentlich alle Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages auffordern, der beabsichtigten Prunksitzung der Berliner Pappnasen am 17.12.2013 fernzubleiben und der Neuauflage der Hermann-Göring-Mütze den allfälligen Gruß zu verweigern.

Aber treu und brav werden die vom Steuerzahler mit nicht geringen Beträgen subventionierten Paladine im Plenarsaal des Reichtstags (!) der bereits von außerparlamentarischen Kräften beschlossenen „Ernennung“ Merkels ohne eigenes Nachdenken und willenlos „zustimmen“. – Wenn man keine Wahl hat, nenntman das „Kanzlerwahl“.

Gute Nacht, Deutschand! – In Anlehnung an einähnlich lautendes Lied von Reinhard Mey müßte ich sagen“ „Was ich noch zu sagen hätte, dauert eine Zigarette un ein letztes Glas im Stehen“. – Das geht aber nicht, weil das Rauchverbot in deutschen Kneipen die politische Diskussion der Bürger untereinander weitestgehend verhindert. – Man muß sich nur die Veranstaltungen Hitlers im Bürgerbräukeller vorstellen, hätte es seinerzeit ein Rauchverbot gegeben. – Da wär doch kein Mensch hingegangen!


Angela Merkel und Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes

Dezember 10, 2013

http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Startseite/startseite_node.html

Angela Merkel – Diese Frau ist wie ihre „Amtsvorgänger” nichts anderes als ein wandelnder „Geßlerhut”.

„Bundeskanzlerin” ist diese Frau jedenfalls nicht.

Um in der Bundesrepublik Deutschland „Bundeskanzler” oder  „-kanzlerin“ zu werden, muß man sich dem Verfahren stellen, das Art. 33 des Grundgesetzes vorschreibt:

Nach Str. 33 Absatz 1 haben alle Deutschen in allen Ländern die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Art. 33 Absatz 2 schreibt vor, daß jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat.

Art. 33 GG schränkt den Begriff des „öffentlichen Amts” in keinster Weise ein, also gilt er auch für die „höchsten” Ämter im „Staate”..

Es gibt auch sonst keine verfassungsrechtlichen Einschränkungen von diesem Grundsatz. Vor allem findet die sogenannte „demokratische Tradition”, daß man sich um die „höchsten Staatsämter” nicht bewirbt, sondern sich „nominieren läßt”, keine Stütze im Grundgesetz.

Und das mit gutem Grund. Hitler kam „an die Macht”, eben weil „man sich nicht um die höchsten Staatsämter bewirbt, sondern nominieren läßt”.

Diesem Procedere wollte das Grundgesetz, das den Willen des „Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt“ verkörpert, ein für allemal den Riegel vorschieben.

Art. 33 Abs. 2 GG bildet das „politische Grundrecht” aller Deutschen, jedes öffentliche Amt anzustreben. Die Auswahlkriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung haben unmittelbaren Verfassungsrang. – Daneben gibt es nichts. Keine „demokratische Tradition“, kein Gewohnheitsrecht der Parteien, erst recht keine „herrschende Meinung in der Kommentarliteratur“ ist berechtigt, diese Kriterien in irgendeiner Weise aufzuweichen oder gar auszuhebeln.

Sichergestellt wird dieses „politische Grundrecht“ aller Deutschen durch die öffentliche Stellenausschreibung, auf die sich jedermann bewerben kann.

Der „Ausschreibungszwang” wurde indes bereits vom 1. Deutschen Bundestag im Jahre 1949 elegant ausgehebelt, und zwar mit dem ebenso falschen wie schlagkräftigen Slogan: „Man bewirbt sich nicht um die höchsten Staatsämter, man läßt sich nominieren”

Die „Presse” hat das unreflektiert geschluckt und bis heute als Propaganda verbreitet.

Aber „wahr” wird diese Lüge auch nach 18 Wahlperioden nicht. – „Schneewittchen und die sieben Zwerge” bleibt auch heute noch ein Märchen, obwohl es seit weiß wie vielen Generationen erzählt wird. – Und Merkel, die entgegen den oben erwähnten Auswahlkriterien ohne Ausschreibung auf den Schild der „BRD“ gehoben worden war, wurde nicht in Übereinstimmung mit Art. 33 Abs. 2 GG vom Bundestag gewählt, demzufolge war ihre Wahl ungültig. Sie ist also de jure nie Bundeskanzlerin geworden.

Aber selbst wenn man großzügigerweise ihre Wahl anerkennen wollte, spätestens seit dem 22. 10. 2013 11.00 Uhr ist sie „draußen“. – Kraft Art. 69 Abs. 2 GG vom Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt höchstpersönlich aus dem Amt geworfen.

Dessen ungeachtet mimt sie immer noch die „allmächtige“ Amtsinhaberin und reist auf Kosten des Steuerzahlers in der Weltgeschichte (räumlich wie zeitlich!) herum.

Auch der „Kanzler“ ist ein Diener, wie die anderen Minister auch. Bei denen ist schließlich die lateinische Bezeichnung für „Lakai“ bis zum heutigen Tage beibehalten worden.

Selbstverständlich hatte der „cancellarius“ (Schreiber) eine Sonderstellung bei früheren Kaisesrn und Königen inne. – Viele von ihnen waren Analphabeten. Deswegen hatte der cancellarius eine besondere Stellung inne Kein Herrscher konnte es riskieren, das eigene Todesurteil oder die eingene Abdankung zu unterzeichnen.

Dieses besondere Vertrauensverhältnis fällt in der Beziehung des demokratischen Souveräns zum Kanzler weg. – Daß wir in Deutschland als „Regierungschef“ keinen „Ersten Minister“ als Gleichen unter Gleichen in der Lakaienspielschar haben, ist ohnehin lediglich der Entwicklungsgeschichte innerhalb der deutschen „Kleinstaatereiii“ geschuldet. Auch der Bundeskanzler ist und bleibt ein Diener.

Wenn sich also eine Angela Merkel in aller Öffentlichkeit als machtbewußte Herrscherin aller Deutschen und Gebieterin des Deutschen Bundestages darstelt, dürften Zweifel an ihrer Eignung für das von ihr zukünftig angestrebte Amt angebracht sein. – Wer sich schon im Vorfeld öffentlich als geradezu herrschsüchtig selbst inszeniert, dürfe als treuer Diener des Volkes offensichtlich nicht empfehlen. Kann die „Kanzlerin“? – Ist sie dazu befähigt, die einem Bundeskanzler abverlangte Leistung zu erbringen?

Welche Leistung erwartet der Souverän von einem Bundeskanzler? – Das Grundgesetz gibt als der verkörperte Wille des Volks als Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt umfassend Auskunft:

Gemß Art. 64 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 56 GG haben der Bundeskanzler und die Bundesminister zu schwören, daß sie ihre Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werden. – So wahr ihnen Gott helfe!

Bisher hat Gott allenfalls dem ollen Adenauer und dem „Vater“ der sozialen Marktwirtschaft, Ludwig Erhard, geholfen. – Alle „Kanzler“ die danach kamen, saßen im gottverlassenen Bonner Nest, sie waren nicht nur von Gott, sondern selbst von allen guten Geistern verlassen.

Nach Erhardt hat der „Nutzen“ (der wirtschaftliche Vorteil) des deutschen Volkes kontinuierlich gelitten, der „Schaden“, für das deutsche Volk in atemberaubender Weise zugenommen. – jeder Euro, der im „Staatssäckel“ verschwindet, ist ein Schaden für das deutsche Volk, weil der „Staatshaushalt“ nebst „Steuern“ ein Relikt des Absolutismus ist.

Die Einstellung einer Angela Merkel gegenüber dem Grundgesetz und den Gesetzen des Bundes offenbart sich schon in ihrem gegenwärtigen Gehabe als „geschäftsführende Bundeskanzlerin“,das in greifbarer Nähe zu den §§ 132, 132a des Strafgesetzbuches (Amtsanmaßung, Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen).

Wer „Machtworte“ spricht, verletzt, das ist wohl klar, seine Pflichten als Diener. Und wer „Schutzschirme“ über Banken aufspannt, die Existenz von „Tafeln“ für Arme schulterzuckend hinnimmt, läßt nicht einmal Ansätze erkennen, die ihm/ihr obliegenden Pflichten (dem Wohl des Deutschen Volkes zu dienen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden sowie das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen) gewissenhaft erfüllen zu wollen. – Vom Üben der Gerechtigkeit gegenüber jedermann ganz zu schweigen.

Artikel 33 Abs. 2 GG dürfte einer zukünftige Kanzlerschaft einer Frau Angela Merkel von Grundgesetzes wegen massiv im Wege stehen.


VW – Verfassungsgericht und Wulff – die zwei Seiten ein und derselben Medaille

Dezember 8, 2013

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/wulff2087.html

Als der Wulff noch den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachesn mimte, war er „kraft Gesetzes“ Mitglied im Aufsichtsrat des VW-Konzerns. Gleichzeitig war er „kraft seinen Amtseides“ und damit auch „kraft Gesetzes“ einem anderen gegenüber zur Loyalität verpflichtet:

„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde.“

Daß der Wulff es mit dieser Pflicht nicht ganz so genau genommen hat, ist wohl hinlänglich bekannt. und das, obwohl er dieselbe Ausbildung durchlaufen mußte, die sowohl die Richter am Bundesverfassungsgericht als auch der Verfasser dieses Beitrages genießen durften: Er hatte dereinst die „Befähigung zum Richteramt“ nach § 5 des deutschen Richtergesetzes erworben:

(1) Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.

(2) Studium und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich aufeinander abzustimmen.

Wenn sich eine Person, die diesen strengen Anforderungen einmal gerecht geworden ist, sich selbst als geistig so „minderbemittelt“ darstellt, daß einem die Tränen kommen, was hat er dann im „höchsten Staatsamt“ zu suchen? – Und was haben Personen, die pflichtvergessen auf dem Richterstuhl tief und fest schlafen, auf der Richterbank des Bundesverfassungsgerichts zu suchen? –

Deutsche Richter verkünden ihre Urteile

IM NAMEN DES VOLKES!

Ob all das, was „Im Namen des Volkes“ für „Recht erkannt“ worden ist, will ich offenlassen. Jedenfalls ist das, was in dieser Sache:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article122648309/Eilantrag-gegen-den-Mitgliederentscheid-scheitert.html

als Gerichtsbeschluß gefaßt und verkündet-  Gott sei Dank(!) also nicht als Urteil „im Namen des Volkes“ – verkündet wurde, mit dem erklärten Willen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt nicht wirklich kompatibel. Der Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt kann nicht wollen, daß ein kleiner Haufen von rund 475.000 Männekes darüber befindet, ob und ggfs. wie lange die „Mehrheit“ des 18. Deutschen Bundestages daran hindert, das zu tun, was ihre Aufgabe ist: Wahl eines Bundeskanzlers und Gesetzgebung. – Aber eigentlich hindert die Mehrheit der Mitglieder des 18. Deutschen Bundestages sich selbst an der Erfüllung der ihnen vom Souverän übertragenen Aufgaben. – Damit widersetzen sie sich dem vom Souverän klar und eindeutig erteilten „Wählerauftrag“.

Ihr habt zu tun, was euch das Grundgesetz befiehlt! – Ende der Ansage und „Aus die Maus“!

Nein, man wartet mit Billigung des allerhöchsten Bundesgerichts ab, bis 0,59% des Volkes darüber befunden haben, ob den Abgeordneten der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ bei der längst überfälligen Wahl eines Bundeskanzlers ihre Stimme für eine gewisse Angela Merkel abgeben dürfen. – Nein, dieses Procedere schräkt die Arbeit der frei gewählten Abgeordneten in keinster Weise ein!

Da kann man eigentlich nur sagen: „Furchtbare Juristen“! („Furchtbare Juristen – die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz“ – so betitelte Ingo Müller sein Buch über die Geschichte der deutschen Justiz von Anbeginn des Untergangs der Weimarer Republik bis zum untauglichen Versuch, die Justiz des „Dritten Reichs“ juristisch aufzuarbeiten.)

Als ob der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) es darauf angelegt hätte, meine Definition des „furchtbaren Juristen“ mit aller Gewalt bestätigen zu wollen:

Montags fällt man am Volksgerichtshof Todesurteile wegen Wehrkraftzersetzung. Am Dienstag bringt man Kriegsverbrecher in Nürnberg an den Galgen. Der Mittwoch bleibt der Verkündung von Todesurteilen vorbehalten, die in den Diensträumen der Stasi bereits vorformuliert worden waren. Donnerstags läßt man – mit der Scharia unter dem Arm – vergewaltigte Frauen öffentlich steinigen. Und am Freitag nimmt man offensichtlich begründete Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an und verhängt eine „gesetzlich vorgesehene Mißbrauchsgebühr“ in Höhe von € 500,–.

Der „furchtbare Jurist“ läßt sich also – für jeden Menschen auf dieser Welt erkennbar – eindeutig kennzeichnen.

Das ist die eine Seite der Medaille.

Auf der anderen Seite befindet sich das Konterfei einer Person, die von seiner Ausbildung her seinen gesetzlichen Richtern, den Staatsanwälten und seinen Verteidigern ebenbürtig ist: Christian Wulff. Obwohl er den Satz:

„VOM STAAT GIBT ES KEINE LEISTUNG OHNE GEGENLEISTUNG“

geprägt hat, mimt er heute den Labrador, der eine „Schwarzwälder Kirschtorte“ vom Tisch gezogen und verputzt hat. „War da was?“

Mein früherer Kollege (auch er war einmal – wie ich auch  – Rechtsanwalt) vermag „schwachköpfige Richter“ ( Zitat Adolph Freiherr Knigge, vom Umgang mit Menschen: über den Umgang mit Juristen ) von seinem fehlenden „Unrechtsbewußtsein“ überzeugen, als ehemaliger „Staats- und Parteichef“ der Niedersachsen wird er das denen, auf deren Kosten er gegenwärtig lebt und in Zukunft leben wird, kaum glaubwürdig ‚rüberbringen können. – Jeder Hartz IV – Empfänger muß sich angesichts der Alimentation eines Christian Wulff bis ins Mark getroffen fühlen.

Aber, das ist in der öffentlichen Wahrnehmung schon lange vergessen, es gab schon einmal einen „Bundespräsidialamtsbesetzer“, der in die Schlagzeilen geraten war. – Er war ein wenig geschickter als der Wulff und saß die Affäre einfach aus. – Erl ieß sich schließlich auch kein Hotel und keinen Kneipenbummel von einem „Freund“ bezahlen, es ging damals nur um Flüge, die zu Lasten der „Hausbank“ eines Johannes Rau gingen. Sie wurde vor 13 Jahren durch die Presse genudelt. – Aber wer weiß das heute noch?

„Ich“! Herr Lehrer, denn ich hatte es damals aufgeschrieben. – Und wie der Zufall es so will, auch das Bundesverfassungsgericht einer überfälligen Apokalypse zugeführt. „Apokalypse“, das ist entgegen landläufiger Meinung kein Weltuntergang, das griechische Wort bedeutet lediglich „Entschleierung“. – Man könnte Apokalypse – in Anlehnung an das Rheinische Karnevalsbrauchtum – auch „politischen Aschermittwoch“ oder „Demaskierung“ nennen.

Geben wir den apokalyptischen Kavalleristen die Gelegenheit, ihre Pferde erneut anzuspornen:

http://www.lulu.com/shop/gerhard-altenhoff/der-bundesadel/ebook/product-551706.html S. 26Ff:

Habe ich es nicht gleich gesagt: der Bundesbürger ist nicht mehr Herr im eigenen Haus. Politik wird nicht in den Parlamenten gemacht, sondern in den Parteizentralen. Als ob er angetreten wäre, meine Auffassung zu bestätigen, versuchte der FDP-Vorsitzende Wolfgang Gerhardt, die frei gewählten FDP- Abgeordneten des hessischen Landtages dahingehend zu beeinflussen, die Koalition mit der CDU zu beenden.

Ich darf in Erinnerung rufen, daß nach den demokratischen Verfassungen des Bundes und der Länder der Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes und nicht einer Partei gilt. Er ist an Aufträge nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen.

Ist das FDP-Präsidium das Gewissen ihrer Abgeordneten? – Mit Sicherheit nicht. Mit Sicherheit sind es auch nicht die Kreisverbände der hessischen FDP, die jetzt einen Sonderparteitag durchgesetzt haben, um eine Entscheidung herbeizuführen.

An diesen Vorgängen offenbaren sich erneut die Verzerrungen der Demokratie in Richtung auf ein Diktat der Parteien. Das gegenwärtige Parteiensystems ist ein komplexes adaptives System, das alle qualitativen Merkmale einer Adelsschicht aufweist. Es reagiert in seiner Gesamtheit und in seinen Teilen irrational. Weil auch die FDP irrational reagiert, kann sie das Aufbegehren des hessischen Landesverbandes nicht tatenlos hinnehmen. Die Behauptung, der Parteivorsitzende Wolfgang Gerhardt sei nun geschwächt, ist zwar durchaus zutreffend, aber nur unter irrationalem Aspekt; denkt man darüber nach, was er aus verfassungsrechtlicher Sicht getan hat, mußte er scheitern, denn in einer Demokratie kann der Vorsitzende einer Partei keine Weisungen mit Anspruch auf Gehorsam erteilen.

Auf dem Parteitag werden Delegierte (auf deutsch: Abgeordnete) abstimmen, die von der “Basis” mit entsprechenden Vollmachten versehen sind. Wo aber bleibt der Wählerwille? – Einen Wählerauftrag gibt es zwar nicht, aber die Mehrheit der Wähler hat sich für eine Koalition der Fraktionen von CDU und FDP ausgesprochen und es ist alleiniges Entscheidungsrecht der Fraktion, diese unter den gegebenen Umständen fortzuführen.-

Sollte der Parteitag das Ende der Koalition beschließen, würde das nicht nur einen Angriff auf die Rechte und verfassungsmäßigen Pflichten der Abgeordneten darstellen; die Abgeordneten selbst würden in ein Dilemma gedrängt:

Folgt die FDP-Fraktion dem Beschluß des Parteitages, kommt sie einer “Weisung” nach, was sie nicht darf. Das wäre verfassungswidrig, zumal seit dem Beschluß, die Koalition fortzusetzen, sachlich keine Änderung eingetreten ist. Widersetzt sich die Fraktion der Partei, ist das mit Sicherheit die letzte Wahlperiode, die die konkreten Abgeordneten für die FDP in irgendeinem Parlament absolvieren durften. Ihre politischen Karrieren finden ihr Ende, weil die Namen nie wieder auf einer Landesliste auftauchen werden. Listenabgeordnete sind die “Lenkwaffen” der Parteien in den Parlamenten. Abgeordnete, die unfolgsam sind, sind aus der Sicht der jeweiligen Partei zwangsläufig unbrauchbar. Zur Strafe entzieht man ihnen das Adelsprädikat. Das wiederum kommt einer tiefen Demütigung gleich, und freiwillig demütigen läßt sich niemand. Folglich liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß die FDP-Fraktion des hessischen Landtages einen Beschluß zur Beendigung der Koalition ohne inhaltliche Diskussion in die Tat umsetzen wird. Was in der Verfassung steht, bindet ja nicht. Jeder Adelige hat sich dem Kodex des Adels zu unterwerfen – auch bei der FDP.

Adel und Obrigkeit mochten die Presse nie. Sie empfanden sie stets als eine Störgröße, die man unterdrücken mußte. Auch in der Bundesrepublik, wie sich in Nordrhein-Westfalen zeigt: Es wird behauptet, der “Spiegel” hätte der Witwe des Piloten der Air-West-LB ein “Kopfgeld” versprochen, wenn ihre Informationen zum Rücktritt nordrhein-westfälischer Landespolitiker führen sollten. Die NRW-SPD hat sich beim Presserat darüber beschwert.

Das ist ungeheuerlich! – Aber nicht, was der Spiegel macht, die Beschwerde ist es. Warum? –

Nach meiner Auffassung ist die Pressefreiheit der unabhängigen Justiz ebenbürtig und unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie. Es kommt hier meiner Meinung nach nicht darauf an, ob die Behauptung über das Vorgehen des “Spiegel” zutrifft oder nicht, und zwar aus folgenden Gründen:

Bei der Justiz ist es seit ewigen Zeiten üblich, daß Belohnungen ausgesetzt werden, um Missetäter dingfest zu machen. – An dieser Stelle müssen wir uns vor Augen führen, was der Begriff dingfest machen bedeutet. Er kommt aus der germanischen Rechtssprache und leitet sich vom Thing ab. Das Thing war in germanischer und fränkischer Zeit die Volksversammlung als politische, Gerichts- und Heeresversammlung. Neben dem echten Thing, das regelmäßig stattfand und an dem jeder freie Mann teilnehmen mußte, gab es das gebotene Thing, das zunächst unregelmäßig nach Bedarf abgehalten wurde; Karl der Große führte einen festen Abstand von 14 Tagen ein, wobei nur noch der Gerichtsvorsitzende, Schöffen und die Streitparteien anwesend waren. Aus der Funktion des Thing als Gericht folgt, daß dort auch über das Fehlverhalten von Stammesmitgliedern geurteilt wurde.

Der Presse kommt in der Demokratie die Aufgabe zu, den Souverän darüber zu informieren, welche Aktivitäten Politiker entfalten, die nicht ganz mit dem Soll übereinstimmen. – Ich möchte es an dieser Stelle noch einmal wiederholen: die Presse muß Bericht erstatten; zu richten, das ist das alleinige Recht des Souveräns.

Wenn ein Presseorgan im Rahmen der Berichtspflicht Informationen nur dann erlangen kann, wenn es Geld dafür bezahlt, ist das von keiner anderen oder geringeren Qualität, als wenn die Strafverfolgungsorgane eine Belohnung aussetzen. Es ist legitim. Immerhin geht es um Tatsachen, die für die Entscheidungsfindung des Souveräns von erheblicher Bedeutung sein können.

Kein Politiker hat Anspruch darauf, daß sein Fehlverhalten dem Volk verschwiegen wird. Allein die Tatsache, daß sich die NRW-SPD überhaupt beschwert hat, offenbart die tiefe Kluft, die zwischen dem Volk und einer Partei besteht, die von sich selbst behauptet, eine große Volkspartei zu sein. Besser als auf diese Weise kann man Kleingeist und Egoismus nicht outen.

Parteispenden, Sponsoring von Landesregierungen, schwarze Kassen, all das ist jetzt ruchbar geworden. Zur Verdeutlichung der Sache personifizieren wir den ziemlich abstrakten Souverän im Thing: Nehmen wir an, das Thing wäre aufgrund des von der Presse vorgetragenen Plädoyers geneigt, einem beschuldigten Politiker Fehlverhalten vorzuwerfen. Wie wird er sich verteidigen?

Die Psychologieprofessorin Astrid Schütz (TU Chemnitz) hat herausgefunden, daß politische Skandale oft nach dem gleichen Muster ablaufen. Sie hat dazu ein “Sieben-Stufen-Modell“ defensiver Selbstdarstellung entwickelt. Einfaches “Leugnen” bildet die erste Stufe, dann kommt das “Umdeuten” des eigenen Verhaltens oder es wird eine “Beteiligung abgestritten.” Wenn eine “Rechtfertigung” des eigenen Verhaltens keinen Erfolg bringt, dann sollte es wenigstens das “Bestreiten einer negativen Absicht.” Wenn auch das noch nichts nützt, wird es damit versucht, die “Bedeutung zu relativieren.” Am Ende, wenn all diese Mittel versagen, bleibt als siebte Stufe das “Eingeständnis,” das meist den Rücktritt zur Folge hat (Kölner Stadtanzeiger 12. /13. 2. 2000 S. 5). Politiker neigen also dazu, jede Schuld bereits dann von sich zu weisen, wenn der Sachverhalt noch gar nicht geklärt ist. Dieses Verhaltensmuster läßt sich in einem Satz zusammenfassen: Ich habe den Krug nicht bekommen, aber er war schon kaputt, als ich ihn bekam und er war noch ganz, als ich ihn weggab. Wer so argumentiert wirft Nebelkerzen und verschleiert jeden Blick auf die anzuwendenden Maßstäbe.

Am psychologischen Modell der Frau Schütz läßt sich unschwer ablesen, daß sich erwischte Politiker gern auf einen subjektiven Maßstab der Bewertung zurückziehen, der im Rechtsleben des Alltags aber nur im Ausnahmefall anzutreffen ist, nämlich im Strafrecht. Nur hier gibt es einen subjektiven Verschuldensmaßstab, alle anderen Rechtsgebiete messen mit der objektiven Elle. Zentrale Vorschrift ist diesbezüglich § 276 BGB, wonach fahrlässig handelt, wer die im Verkehr (gemeint ist der Rechtsverkehr) erforderliche Sorgfalt außer acht läßt. Aber der Verschuldensmaßstab allein bringt uns noch nicht weiter, denn die Prüfung des Verschuldens kann erst ansetzen, wenn ein Verhalten festgestellt ist, das zu einer Sanktion führen muß.

Welche Sanktion kann denn unser Thing verhängen, wenn die Verteidigungsstrategien des Politikers versagen? – Keine. Aus dem Amt jagen, das geht nicht.

Die einzige Konsequenz, die ein Politiker zu fürchten hat, ist der eigene Rücktritt. Es scheint sich seit der Französischen Revolution eingebürgert zu haben, daß ein Politiker, der es verdient, aus dem Amt gejagt zu werden, seinen Hut nimmt, bevor er den Kopf verliert.

Wann aber hat ein Politiker das Feld zu räumen? – Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthält keine Regelung zur Frage, welcher Sachverhalt zum Verlust eines politischen Amtes führen muß. Also müssen wir uns die Entscheidungshilfen aus anderen Rechtsgebieten holen. Nun sind die Beziehungen von Politikern zum Volk etwas eigenartig. Sie werden durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen begründet. Beamtenrecht paßt ebensowenig wie Arbeitsrecht. Da wir alle aber komplexe adaptive Systeme sind, bei deren Interaktionen immer wieder dieselben Muster auftreten, brauchen wir nur auf der Skala des Alltagslebens nach einem Muster zu suchen, das mit dem Verhältnis des Bürgers zum Politiker übereinstimmt. Den Weg weisen die von Politikern gern benutzten Begriffe Auftrag und Mandat. Beide Begriffe werden im täglichen Sprachgebrauch für die Umschreibung des Rechtsverhältnisses zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten verwendet. Hier wie dort basiert das Verhältnis auf einem gewissen Vertrauensvorschuß, der dem Mandatsträger entgegengebracht wird. Anwalt und Politiker erledigen ihre Aufträge selbständig und in eigener Verantwortung. Beide übernehmen auch die Verantwortung für den, der sie mandatiert hat. Auf den ersten Blick scheint allerdings ein gravierender Unterschied zu bestehen, denn das alltägliche Mandatsverhältnis kann jederzeit von beiden Teilen aufgelöst werden, während der Politiker zwar sein Mandat im Laufe der Wahlperiode aufgeben kann, der Wähler kann ihm aber nicht das Mandat entziehen. Aber der Unterschied hat keine Bedeutung für die Frage, wann ein Fehlverhalten vorliegt. Er ist nur relevant für die Konsequenzen, die sich ergeben.

Aus diesem Grunde muß die Frage, ob ein eventuelles Fehlverhalten einen Mandatsverlust zwingend zur Folge hat, in beiden Fällen ähnlich beurteilt werden.

In diesem Zusammenhang stoßen wir auf etwas, das uns zu denken geben sollte: dem Anwalt ist es bei Strafe und Berufsverbot untersagt, widerstreitende Interessen zu vertreten. Dahinter steckt ein tiefer Sinn. Ein Prozeß, egal vor welchem Gericht, lebt von der Polarisierung der Interessen. Sie erst macht eine Entscheidungsfindung möglich. Ein Anwalt, der gegenläufige Interessen vertritt, bewirkt gewissermaßen einen Kurzschluß in diesem System und läßt es in sich zusammenfallen. Eine an Recht und Gesetz orientierte Entscheidungsfindung wird damit unmöglich gemacht. Die auch friedensstiftende Funktion eines Gerichtsverfahrens wird beeinträchtigt.

Nun übertragen wir diese Grundsätze auf die vom Volk mandatierten Abgeordneten. Der Abgeordnete ist definitionsgemäß Vertreter des ganzen Volkes. Wo haben wir hier die notwendige Polarisierung, das Spannungsverhältnis, das dem oben Gesagten entspricht?

Der erste Anschein sagt uns, daß die Polarisierung in den einander gegenüberstehenden Programmen der Parteien besteht. Das aber paßt nicht zu der Vorstellung, jeder Abgeordnete vertrete das ganze Volk und nicht eine bestimmte Klientel oder ein Programm. Ein Blick in andere Parlamente zeigt uns, daß es um den Sitzungssaal des Plenums eine Wandelhalle gibt, in der sich Interessenvertreter aller Couleur aufhalten und versuchen, Abgeordnete zu beeinflussen. Das englische Wort für Wandelhalle ist kurz: Lobby.

Die Lobby. Das also ist der Gegenpol, um den sich hier das Problem dreht. Wir brauchen uns in der gegenwärtigen Situation keine großen Gedanken zu machen, wo die Grenzen für eine zulässige Beeinflussung von Politikern durch Lobbyisten zu ziehen sind, denn jedenfalls ist die in Deutschland vorherrschende Interessenkollision bei Politikern weit jenseits des Zulässigen.

Interessenkollision ist ein Tatbestand, der einen Anwalt zur Niederlegung seines Mandats zwingt. Bereits die Gefahr der Wahrnehmung widerstreitender Interessen hat die Beendigung des Mandats zur Folge.

Träger politischer Mandate haben sich folglich in ähnlicher Weise zu verhalten, also so, daß bereits der Anschein vermeiden wird, er werde sich dieser Gefahr aussetzen.

Aus diesem Blickwinkel muß auch das Verhalten des gegenwärtigen Bundespräsidenten betrachtet und gewürdigt werden.

Auch Bundespräsident Johannes Rau folgte beim Einräumen seiner Flüge mit Air West-LB dem „Sieben-Stufen-Modell.“ Er verbirgt sich darüber hinaus hinter einem höchst renommierten Strafverteidiger. Auch Strafverteidiger sind komplexe adaptive Systeme und als Spezialisten darauf geeicht, subjektive Schuldvorwürfe abzuwehren. Die aber stehen gegenwärtig gar nicht zur Diskussion. Auch Johannes Rau wirft Nebelkerzen. Denn er erklärt sich nicht vollständig zu den erhobenen Vorwürfen. Sein Verteidiger wird ihm wohl das Schweigen angeraten haben. Im Strafprozeß darf er das, da ist auch der Rat: „Klappe halten“ sinnvoll. Eine Straftat wird Johannes Rau aber nicht vorgeworfen, also bleiben die Besonderheiten des Strafprozesses außen vor.

In allen anderen Fällen trifft jede Partei die prozessuale Wahrheitspflicht, das heißt, jede Partei hat sich zum Vorbringen der Gegenseite vollständig und wahrheitsgemäß zu erklären. Verletzt eine Partei ihre Wahrheitspflicht und schweigt ganz oder teilweise, hat das zur Konsequenz, daß das Vorbringen des Gegners als zugestanden gilt.

Wer Gesetze im Namen der Bundesrepublik Deutschland unterschreibt, der sollte diesen Unterschied kennen und für die eigene Verteidigung berücksichtigen. Unter diesem Aspekt reicht die Behauptung, die Flüge seien dienstlich veranlaßt worden, nicht aus, wenn dafür nicht eine detaillierte Begründung erfolgt. Denn daß sich Bundespräsident Rau in seiner Amtszeit als Ministerpräsident durch die Inanspruchnahme der Air West-LB der Gefahr der Interessenkollision ausgesetzt hat, steht wohl außer Frage. Auch er ist nur ein Mensch. Es kommt auch nicht auf seine subjektive Einstellung zu den Dingen an, gemessen wird mit der objektiven Elle.

Unter diesem Aspekt bekommt die Äußerung „es dürfe nicht der Eindruck entstehen, in Deutschland sei Politik käuflich,“ natürlich einen anderen Stellenwert. Schon angesichts der Beträge, die in bar den Besitzer wechseln oder auf schwarzen Konten geparkt werden, wird einem ganz schwindelig. Aber es ist nur ein geringer Bruchteil der Gelder, die durch das System fließen. Sie erinnern sich an den Satz, den böse Zungen behaupten könnten: „Politik ist nicht käuflich, weil man nichts kaufen kann, was ausverkauft ist.“? Politik in Deutschland ist ausverkauft. Am Ende des ersten Teil habe ich das Bild vom Baum an der Küste gezeichnet, dem der Seewind eine prägnante Form aufzwingt. Der Witz daran ist, Sie können keinem einzelnen Windstoß irgendeine Beteiligung an der Formgebung nachweisen. Und Sie können keinem Hundertmarkschein, keiner Einzelspende eine konkrete politische Entscheidung zuordnen. Die gegenseitigen und vielfältigen Abhängigkeiten von Parlamentariern, Parteien, Spendern und Sponsoren erzeugen nun einmal das Bild eines korrupten Politikapparats, der, wie wir gesehen haben, ein komplexes adaptives System ist. Aus dem Wesen dieser Systeme ergibt sich, daß es für das Gesamtbild nicht ausschlaggebend ist, ob ein einzelner Politiker „käuflich“ ist. Das System als Ganzes ist es ohne Zweifel.

Die vom Grundgesetz beabsichtigte Polarisierung ist aufgehoben. Das System ist kurzgeschlossen. Gleichwohl haben wir ein Spannungsverhältnis zu verzeichnen, das allerdings sehr ungesund ist. Polarisierung wird gefährlich, wenn der Kontakt zwischen den Polen abreißt. Entweder geschieht dann gar nichts, wenn aber die Spannung wächst, kommt es zu einer schlagartigen Entladung.

Die neue Polarisierung, die sich bereits architektonisch im neuen Regierungsviertel niedergeschlagen hat, wird durch die diversen Affären mehr und mehr sichtbar; man nennt sie Politikverdrossenheit. Was heißt das? – Um das Gemeinwesen, die Polis, kümmert sich der Bürger nicht mehr, die „Partei der Nichtwähler“ hat gegenwärtig den größten Zulauf, weil „die da oben ja doch machen, was sie wollen.“ Volkes Stimme hat das zutreffend erkannt. „Die da oben,“ das ist der Bundesadel, der sich im Berliner und den anderen Regierungsvierteln mehr und mehr einigelt und das Mitspracherecht des Bürgers auf die Stimmabgabe bei der Wahl beschränkt. Ich glaube, in ausreichendem Umfang nachgewiesen zu haben, daß es nahezu unmöglich ist, „einfach so“ mit den besten An- und Absichten in die Politik zu gehen.

Das ist doch eigentlich unverständlich, denn Politiker rechtfertigen ihre geradezu fürstlichen Gehälter gebetsmühlenartig in folgender Weise: In der Wirtschaft würden für vergleichbare Positionen höhere Vergütungen gezahlt; es finde sich kaum jemand, der bereit sei, die Belastungen eines Politikers für die im Vergleich zur Wirtschaft geringfügige Entlohnung auf sich zu nehmen. Diese Argumente, das konnte ich hier wohl ganz klar zeigen, gehört in die Märchenstunde. Wer den Ritterschlag erhält, das bestimmt immer noch der Bundesadel selbst.

Daran offenbart sich, daß auch der Bundesadel über ein bestimmtes Rekrutierungssystem verfügt. Das läßt nur die nach „oben“ durch, von denen erwartet werden kann, daß sie im Sinne des Adels handeln, nicht im Sinne des Volkes. Und, es klingt bitter, das Auswahlverfahren setzt sich fort bis zur Wahl der Verfassungsrichter. Deren Wahl obliegt zwar dem Parlament, bei der konkreten Richterwahl entscheidet ein kleiner Ausschuß, der auch noch auf den Proporz achten muß. Achten Sie einmal darauf: es sind in der Regel verdiente Politiker, die dort einen Job angeboten bekommen. Man bleibt eben unter sich und weiß, wer wem was zu verdanken hat. Wir sind alle nur Menschen, keiner ist besser als der andere. Daher ist es höchst unwahrscheinlich, daß der Standesdünkel mit dem Überstreifen der roten Robe abgelegt wird. Er wird bei jeder Entscheidung mit am Richtertisch sitzen und Einfluß nehmen. Nicht bewußt und nicht sichtbar, aber er ist dabei. – Überzeugen Sie sich selbst: Nur 2 Mitglieder des 2. Senats des BVerfG haben keine offensichtlich „politisch“ geprägte Vergangenheit: http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter.html

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(1 + -1 = 0) In Sachen Tarnkappennazis ./. Neobolschewisten

Dezember 6, 2013

Ja, wo leben wir denn?

Am 6. 12. 2013 tanzt erneut das „politische Berlin“. – Es ist der Tag des „Bundespresseballs“. – Das ist, gemessen an der Aufgabe der „freien Presse“ eine Veranstaltung, die einem gemeinsamen „Betriebsausflug“ von Hamburger Polizei, Hamburger Staatsanwaltschuft und der Generalverammlung der Hamburger Kiezgrößen gleichkommt. – Und zwar auf Einladung der erstgenannten „Staatsorgane“. – Die „Presse“, in einer Demokratie das oberste „Kontrollorgan“ des „Souveräns“ gegenüber die in seinem Namen tätigen „Volksvertreter“, gibt sich die Ehre, den Kongress der „Alpha-Tiere“ tanze zu lassen. – Alle kommen und lassen sich von „Pressephotographen“ ungeniert mit hochrangigen Vertretern der „Medienfreiheit“ ablichten.

Vor allem werden sich erneut die Mitglieder einer „Bundesregierung“ in den Vordergrund schieben, die spätestens seit dem 22. 10. 2013 Punkt 11.00 Uhr kraft Grundgesetzes keine Bundesregierung mehr ist. Wenn sie denn jemals eine war.

Obwohl sie nach eigener Auffassung prinzipiell immer noch „amtiert“:

Befugnisse einer geschäftsführenden Bundesregierung

Eine geschäftsführende Regierung besitzt grundsätzlich dieselben Befugnisse wie eine „regulär“ im Amt befindliche Regierung. Ihr Handlungsspielraum ist nicht auf die „laufenden Geschäfte“ beschränkt. Allerdings gebietet der Übergangscharakter einer geschäftsführenden Bundesregierung größtmögliche politische Zurückhaltung.

Ihr steht jedoch das Gesetzesinitiativrecht einschließlich der Einbringung des Haushalts zu. Die Ressortministerinnen und -minister haben weiterhin die ihnen nach Artikel 65, Satz 2 des Grundgesetzes zustehenden Befugnisse. Das schließt das Recht zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften ein.

Die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler einer geschäftsführenden Regierung kann keine Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes stellen, weil er nicht kraft parlamentarischen Vertrauens des neuen Bundestages amtiert und als nur geschäftsführender Kanzler nicht die Voraussetzungen für eine Bundestagsauflösung schaffen kann. Ein Misstrauensvotum des neu gewählten Bundestages nach Artikel 67 des Grundgesetzes ist ebenso ausgeschlossen. Das Parlament besitzt gegenüber der geschäftsführenden Regierung aber die übrigen parlamentarischen Kontrollrechte.“ http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/10/2013-10-22-geschaeftsfuehrende-bundesregierung.html

ist sie dennoch nicht im Amt. Deswegen haben sich die 631 Mitglieder des 18. Deutschen Bundestages dazu herabgelassen, einen „Hauptausschuß zu bilden.

http://www.tagesschau.de/inland/hauptausschuss106.html

Die Bildung eines „Hauptausschusses“ ist zwar im Gundgesetz nicht vorgesehen, aber der Text des Grundgesetzes verbietet sie auch nicht. – Wirklich?

In jeder Kneipe hängt ein Diagramm, das die Befugnisse der Jugendlichen i der Öffentlichkeit regelt. Es offenbart die Geheimnisse des Gesetzgebers bezüglich des Jugendschutzes: „Nicht alles, was das Gesetz gestattet, müssen Eltern erlauben“. – Diesen obrigkeitsstaatliche Satz mnzen wir jetzt einfach mal um:

Nicht alles, was das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich verbietet, dürfen sich die Politiker erlauben.

Sechshunderteinunddreissig Abgeordnete des 18. Deutschen Bundestages warten auf die Erlaubnis der SPD-Mitglieder, eine gewisse Frau A. Merkl zur Bundeskanzlerin wählen zu dürfen.

Merkwürdig, aber dieses Verhalten der MdB’s fügt sich nahtlos in die Fragestellung ein, die mich schon vor 13 bis 14 Jahren beim Abfassen meines „Bundesadels“ beschäftigt hatte:

Die in diesem Zusammenhang sich geradezu aufdrängende Frage, ob die auf allen Hierarchieebenen handelnden Vertreter des Staates die Vergütung wert sind, die der Souverän ihnen gewähren muß, will ich offenlassen. Die mag jeder für sich selbst entscheiden.

Bezüglich der Hundeverordnung lag nun mit Sicherheit kein Wählerauftrag vor, denn die Ereignisse, die zu deren Erlaß führten, waren vor der letzten Landtagswahl nicht bekannt. Unserer politischen Führungsschicht hat vor den letzten Wahl noch groß verkündet, man müsse sich mit den rechten und linken Rändern des politischen Spektrum „politisch“ auseinandersetzen. – Auch mit den Neonazis, die nicht erst mit den Spekulationen über die Täter des Sprengstoffanschlags von Düsseldorf auf die Welt kamen. Ergo kann man den „Wählerauftrag“ dahin deuten, daß die Politik sich mit dem Rechtsradikalismus politisch und nicht obrigkeitsstaatlich auseinandersetzen soll. Entgegen diesem „Wählerauftrag“ geben unsere Politiker der Neonazi-Frage einen Raum, der auch im Ausland den Eindruck erwecken muß, ein besoffener Adolf Hitler rappele höchstpersönlich mit den Worten „Hier will ich rein“ am Gitter des Kanzleramts. – Man könnte fast darüber lachen, doch muß einem bei näherer Betrachtung das Lachen im Halse stecken bleiben:

An dieser Stelle gilt es nämlich innezuhalten und nochmals darüber nachzudenken, was die Übertragung eines Mandats bedeutet. Ich hatte es an anderer Stelle bereits näher erläutert; indes gibt mir die Entwicklung der Dinge Anlaß, das noch näher zu beleuchten und zu verdeutlichen:

Mandat“, dieser Begriff leitet sich ab aus dem lateinischen mandare: anvertrauen, in die Hand geben. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die Worte manus für Hand und dare für geben sind darin enthalten. Suchen wir allerdings das Wort für Auftrag, so landen wir unweigerlich beim imperium. – Huch! – Uns allen ist geläufig, daß es einmal ein römisches Imperium gab und daß nach George Lucas das Imperium auch zurückschlägt. Der Imperialismus gar war den Sozialisten und Kommunisten der größte Dorn im Auge. Was hat denn das mit der Deutschland AG zu tun?

(…)

Leta sä moa, is doch doll, ne? Un keiner kuckt richtich hin, is auch doll, ne?“ – Aber nicht doch, Herr Bundeskanzler, um Euch Alt-Jungsozialisten beim Wort zu nehmen: wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Die durch die Verfassung zum Widerstand Berufenen leisten ihn nicht, weil sie das Grundgesetz selbst zum Spielball parteipolitischer Interessen gemacht haben.

Die Verfassung wird ausgehebelt, ignoriert und öffentlich mit dem Bimbeskoffer in der Hand lächerlich gemacht. – So etwas hätte Helmut Kohl einmal wagen sollen! – Aber wenn ein Gerhard Schröder das macht, umweht ihn nur „Ein Hauch von Cäsarismus“. Das ist die Überschrift, die Jan Ross in der „Zeit“ vom 10.8.2000 (S. 4) seinem Artikel gegeben hat. Ross mahnt zu ein wenig mehr Widerspruch gegenüber dem, den alle Welt für einen tollen Hecht hält:

(…)

Ursprünglich war das imperium tatsächlich eine Art Auftrag des Gesamtstaats und bezog sich in der Regel auf die gewaltsame Lösung außen- oder innenpolitischer Probleme. Ich umschreibe das etwas euphemistisch, weil imperator ein militärischer Rang war. Imperatoren erweiterten und erhielten den Machbereich Roms. Später verselbständigte sich der Auftrag Roms an die Feldherren, das imperium romanum und wurde zum Inbegriff des römischen Weltreichs.

Festzuhalten bleibt hier jedenfalls, daß das Wort Wählerauftrag ein mehr an Machtbefugnis vortäuscht, als tatsächlich vorhanden ist, – und das auch vortäuschen soll. Das zeigt sich eben erst, wenn man den Begriff imperium dafür verwendet. Denn tatsächlich sind von Verfassungs wegen der Macht von Abgeordneten, Ministerpräsidenten und Kanzlern enge Grenzen gezogen. Die Parteien, die durch ihre Parteitagsbeschlüsse der Machtausübung den Anstrich der Legitimität verleihen sollen, haben in unserem Gemeinwesen in dieser Richtung gleich gar nichts zu melden. Schauen Sie sich doch nur einmal die Zahl der tatsächlichen Parteigänger an. Nur etwa 2% der Gesamtbevölkerung sind parteimäßig überhaupt organisiert. Und denen soll der Souverän das imperium verliehen haben zu bestimmen, wo es lang geht in diesem unserem Lande?

Ich hatte bereits nachdrücklich darauf hingewiesen, daß nach den Verfassungen des Bundes und der Länder die Parteien an der Willensbildung des Volkes mitwirken. Nur mitwirken. Mehr dürfen sie nicht. Alles andere ist ein übler Propagandatrick.

Dem Glauben, im Besitz eines imperiums zu sein, begegen wir selbstverständlich in drastischer Weise bei der McFlurry-, Pardon, Hundeverordnung, aber auch in anderen Fällen:

Die Exekutive kann eine Verordnung nur dann erlassen, wenn ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz die Regierung ausdrücklich zum Erlaß einer Rechtsverordnung ermächtigt. Das bekannteste Beispiel ist die Straßenverkehrsordnung. Sinn und Zweck der Übung, der verfassungspolitische Hintergrund ist der, daß in manchen Fällen die Exekutive auf die Wechselfälle des Lebens rascher und flexibler reagieren kann als der schwerfällige Gesetzgeber. Theoretisch ist das auch in Ordnung.

Allerdings hat sich in der Bundesrepublik eine Praxis eingeschlichen, die mit den Motiven der Verfassungsväter und -mütter nicht mehr kompatibel sind. Die Befugnis, Verordnungen zu erlassen, wird immer mehr dazu mißbraucht, den Bürger in allen möglichen und unmöglichen Bereichen von oben zu gängeln und abzuzocken. – Per Hundeverordnung wird nicht nur der Hund, sondern auch der Mensch an die Leine gelegt, das darf man nicht vergessen. Bei der Anwendung der Kampfhundeverordnung wird sich einbürgern, was bei der Straßenverkehrsordnung seit geraumer Zeit gang und gäbe ist. Sie wird als Grundlage für das Abzocken des Souveräns herhalten müssen. – Sie glauben das nicht? – Dann holen Sie sich einmal den Haushaltsplan Ihrer Stadt und schauen Sie nach, welcher Betrag für die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern eingeplant ist, – Sie werden staunen. Diese Gelder sind auf der Ausgabenseite fest verplant, die Bediensteten der Stadt müssen also sehen, daß das Geld auch hereinkommt. Mit Sicherheit im Straßenverkehr hat das gewiß nichts mehr zu tun. Auch die Höhe der Bußgelder, die für geringfügiges Unrecht z.T. drakonische Sanktionen vorsehen, orientiert sich an den Begehrlichkeiten der Politik, nicht mehr am Maß des Erforderlichen und des Zweckmäßigen. Man spürt es deutlich, da steckt nicht Sorge um die Verkehrssicherheit dahinter, – da ist imperium drin!. – Und ein gerüttelt Maß an Imponiergehabe und Anmaßung

Wir konstatieren auch damit verbunden eine schleichende Verobrigkeitsstaatlichung der Republik. Die exekutive Regelung durch Rechtsverordnung beschneidet nämlich den Rechtsschutz des Bürgers gegenüber Verwaltungsentscheidungen. Warum das?

Sie haben gesehen, daß wegen der ordungsrechtlichen Gegebenheiten die Verwaltungsbehörden auch vor Erlaß der Hundeverordnung gegen Kampfhunde einschreiten konnten. Sie hätten nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen darüber entscheiden können, ob uns ggfs wie sie vorgeht. Freilich ist in einem Rechtsstaat die Anfechtung einer solchen Entscheidung möglich und für Beamte ein Graus; sie zwingen nämlich in solchen Fällen zur eingehenden und nachvollziehbaren Begründung der getroffenen Entscheidung.

Das Verwaltungsgericht muß bei Ermessensentscheidungen nach § 114 der Verwaltungsgerichtsordnung die tatsächlich getroffene Entscheidung der Verwaltungsbehörde nicht nur auf ihre Recht- sondern auch auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüfen. Bei einem Verwaltungsakt hingegen, der stur und blindgehorsam einen Verordnungsparagraphen exekutiert, ist der Richter auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit beschränkt. Nach der Zweckmäßigkeit kräht dann kein Hahn mehr.

Allerdings, das wissen die wenigsten Bundesadeligen, hat die Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen tatsächlich wenig mit dem angemaßten imperium zu tun. Der nach römischem Brauch einschlägige Begriff wäre dictator legibus scribundis et rei publicae constituendae (Diktator für zu schreibende Gesetze und Staatsverfassung) gewesen, Die in diesem Zusammenhang unvermeidliche Verwendung des Begriffs dictator sollte zu Recht Entsetzen hervorrufen. Diktatur riecht nach Tyrannei. – Dem Bürger ist es ziemlich egal, ob seine Rechte unmittelbar durch ein Gesetz oder durch eine Rechtsverordnung eingeschränkt werden. Die Fülle von Verordnungen zeigt, daß die Parlamente mit der Vergabe diktatorischer Vollmachten allzu großzügig sind. Der Inhalt vieler Verordnungen macht deutlich, daß deutsche Politiker ausgesprochen gern und umfangreich von diesen Vollmachten Gebrauch machen. Jetzt schickt Bundesverkehrsminister Klimmt sich gar an, seinen „Wählerauftrag“ dahingehend mißzuverstehen, Tempo 30 in den Städten mit brachialer Gewalt durchzusetzen. Wie gesagt, nach der Zweckmäßigkeit kräht kein Hahn. Der Mißbrauch der Straßenverkehrsordnung nebst zugehörigem Bußgeldkatalog zu Zwecken der Plünderung und Gängelung gewährt ebenfalls einen tiefen Einblick in die psychische Verfassung und offenbart das Menschenbild des jeweiligen Verkehrsministers.

Da dies auch für alle anderen Verordnungen gilt, verheißt die zunehmende Beschränkung der Allgemeinen Handlungsfreiheit nichts Gutes. Und in den Parlamentsgesetzen spiegelt sich ebenfalls das Menschenbild der Parlamentarier wider. Auch das taucht für die Grundfreiheiten der Menschen die Zukunft nicht gerade in rosiges Licht. Das Ende der Republik scheint in greifbarer Nähe. – Die römische Republik jedenfalls endete bekanntlich mit dem Principat des Octavian, besser bekannt als Kaiser Augustus. Kaiser im heutigen Sinne war Augustus allerdings nicht.

„Beim augusteischen Principat handelt es sich – im Gegensatz zur völlig offenen Machtausübung der Diktatur Caesars – nach Entstehung und Wesen um ein verdecktes Machtsystem. Der Princeps war von Anfang an dazu gezwungen, seine Machtstellung zu legitimieren, seine persönliche Qualifikation einzuhämmern und die Wiederherstellung der staatlichen Ordnung, die restitutio rei publicae, zu behaupten – während in der Verfassungswirklichkeit die absolute Macht des Princeps unbestritten, die Verquickung von Staat und domus principis Frau, Kindern, Verwandten, Helfern bis herab zu Freigelassenen und Sklaven, offensichtlich war. Darüber mußte es zur Ausbildung jener Ideologie kommen, die zum Wesen des augusteischen Pricipats gehört, in zunehmendem Maße dann aber auch zu jenem politischen Klima, das durch Widersprüche vielfältigster Art, Verstellung und Heuchelei, Adulation und Opportunismus, Anpassung wie Korruption, Beeinträchtigung freier geistiger Entfaltung und die Vergiftung der gesellschaftlichen Beziehungen durch Denunzianten und Majestätsprozesse gekennzeichnet wurde, kurzum, zur Lebenswirklichkeit des Welt des Tacitus.“ (Christ S. 464f)

Wer wollte ernsthaft in Abrede stellen, daß in unserer eigenen Verfassungswirklichkeit zumindest Ansätze eines Principats der Parteien erkennbar werden. Man denke nur an die Ämterkungelei und die „Versorgung“ abgehalfterter Politiker mit Posten und Pöstchen. – Ich brauche das hier wohl nicht weiter auszumalen und verweise deshalb auf die einschlägigen Berichte in der Tagespresse.

Verfassungsbrüche, die nur zustande kommen, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, die Anmaßung einer Rechtssetzungsbefugnis, die verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig ist, sind für das virtuelle imperium, auf das unsere Politiker ihre Legitimation stützen, schlechthin konstituierend.

Auf der anderen Seite steht die übergroße Toleranz, die die Presse all dem gegenüber an den Tag legt. Ich hatte schon ganz zu Anfang die Aufgabe der freien Presse in einer Demokratie hervorgehoben und ihr Versagen konstatiert. Weiter oben hatte ich eingeworfen, daß die Presse den Dolch des politischen Mörders ersetzt hat. Dieses Phänomen hat seine Wurzel in dem Bestreben, die Sensationslust der Leute zu befriedigen; aber auch in dem Zwang, Auflage und Einschaltquote in die Höhe zu treiben. Das wissen unsere Politiker und füttern die Medien systematisch, die – Haien gleich – kritiklos alles schlucken , was ihnen zum Fraß vorgeworfen wird. Der Fall Kohl ist beispielhaft, aber kein Einzelfall, wie wir noch sehen werden. Wo aber sind die Ursachen des augenscheinlichen Versagens der Presse als Kontrollinstanz zu suchen?

… Kennzeichnend für die 3. Stufe (die Zivilisation, Anm. d. Verf.) ist genau dieser Zwang, Klatsch zu verbreiten. Es gibt auf unserer Stufe Leute, die dieser Aufgabe sogar hauptamtlich dienen: eine gewisse primitive Presse. Dem Publikations-Zwang tragen nunmehr die Rotationsmaschinen Rechnung. Da erfahren wir, wer wen in einer Schlägerei beschädigt hat und wo man während der Nacht in ein Haus einstieg. Wir erfahren auch, wer mit wem zusammen schläft und wie sich die Minister und andere Autoritäten blamierten. Tag für Tag finden sich in der Presse die Karikaturen, die sich auf Alpha beziehen, auch seine körperlichen Abweichungen, etwa die große Nase oder andere Anstoß-Absonderlichkeiten. Das ist sozusagen das Möwen- und Krähen-Einmaleins in Permanenz, d.h. die Mobbing-Lynch-Aggressivität, der auf der Stufe der Wildheit eine so entscheidende Bedeutung zukommt. >In jeden Quark begräbt man seine Nase<, und man ist sogar stolz darauf, daß man so >ausgezeichnet informiert< ist.

Wir wollen andererseits nicht verkennen, daß der Presse eine hohe Bedeutung zukommen könnte, wenn sie der Redlichkeit diente. Tatsächlich gibt es Journalisten, die sich ihrer hohen Aufgabe bewußt sind. Vorerst scheint es sich aber im allgemeinen mehr um die Sensationen zu handeln, wobei, ganz nach Belieben, eine Sache hochgespielt wird, während andere, obskure Zusammenhänge verschwiegen werden. Man manipuliert die Meinung des sog. Publikums, während man anderseits den vorsintflutlichen Erlebnisbedürfnissen dieser Leute entgegenkommt.“ ( Rudolf Bilz, Oligarchie der subjektdienlichen Instanzen, in: Bilz, Paläoanthropologie, Frankfurt 1971, S 34f)

Also stürzen sich die Journalisten zunächst auf die Hundebesitzer und ermuntern den Pöbel, gegen alles zu hetzen, was vier Beine hat. Fiffi und Waldi mutieren über Nacht zu reißenden Monstern. Dann explodiert eine Handgranate, – und schon sind Hunde out und Neo-Nazis in. Die Schuldigen waren bereits gefunden, bevor die Suche nach ihnen überhaupt beginnen konnte. Perfiderweise wird das, was später zu einer Hetzkampagne führt, in den Medien mit einer Frage losgetreten. – Haben Neonazis die Bombe gelegt? – Handelte es sich um einen ausländerfeindlichen Anschlag? – Die Frage wird von den Medien wie ein Ball hin- und hergeworfen und verselbständigt sich in Windeseile zur Behauptung. – Polizei und Staatsanwaltschaft, die von Anfang an vor voreiligen Schlußfolgerungen gewarnt und zur Besonnenheit gemahnt hatten, kommen später gar nicht mehr zu Wort. Die Frage wird zur Behauptung, die fama (lat. Gerücht) spricht das Urteil. – Die Schuldigen sind gefunden! Wer tatsächlich die Handgranate gezündet hat, ist Nebensache. – Hinter der güldenen Maske objektiven Berichtens grinst oft die Fratze des Lynchens.

Auf das Wirken der fama kann man sich verlassen. Das wissen natürlich unsere auf Populismus bedachten Politiker sehr gut. Folglich springen sie auf dieses Trittbrett nur allzu gerne. Eignet sich gerade dieses Thema hervorragend, jede sachliche Diskussion Keim zu ersticken und von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken. Man setzt ja alle Mittel des Staates für die Sicherheit der in- und ausländischen Mitbürger ein. Es findet sich auch keine bessere Tarnung für die Neigung paranoider Verfassungsorgane, möglichst alles und jeden unter Kontrolle zu bringen. Dabei wird allzu leicht übersehen, daß man hier unter dem Deckmantel der „wehrhaften Demokratie“ Pöbel gegen Pöbel hetzt, Intoleranz gegenüber Andersdenkenden übt und Pogromstimmung schürt.

Man lebt die eigene Herrschsucht ungeniert und ungehemmt aus, bekämpft aber lediglich das eigene Spiegelbild. Alle gerieren sich nur als Antifaschisten. Aber nicht nur im Wort Antifaschist steckt auch der Faschist. Allein die Verwendung der Vorsilbe „anti“ deutet auf eine spiegelsymmetrische Entsprechung hin. Wenn Materie und Antimaterie, die einander spiegelsymmetrisch entsprechen, aufeinandertreffen, vernichten sie sich gegenseitig. Die antimilitaristische DDR war von oben nach unten militärisch durchorganisiert. Nach ihrem Selbstverständnis war sie antifaschistisch, die alltägliche Freiheitsberaubung und Tyrannisierung ihrer Bürger trug dennoch eindeutig faschistoide Züge. Treffen Faschisten und Antifaschisten aufeinander, verhalten sie sich ähnlich wie Materie und Antimaterie; es gibt Zoff. Denn sowohl Faschisten als auch Antifaschisten verfügen über ein hohes Gewaltpotential, dem sie nur allzu gerne freien Lauf lassen.1 Auch der Antikommunismus, der sich gegen die Unterdrückung durch das faschistoide Antlitz des Kommunismus wandte, nahm seinerseits faschistoide Züge an. – Beständig biß sich die Katze so in den Schwanz, ein Teufelskreis eben.

Allerdings blieb das auch in Deutschland nicht ohne Folgen für die Grundfreiheiten der Bürger. Die Polarisierung zwischen den beiden Extremen „Antikommunismus“ und „Antifaschismus“ bewirkte eine Stabilisierung der Strukturen des politischen Establishments, das wir hier Bundesadel nennen. Die Geschichte lehrt, daß realer Faschismus und realer Kommunismus immer einhergegangen sind mit einem gewissen Missionseifer der Machtinhaber, aber auch deren Verfolgungswahn. Dieser tritt immer dann auf, wenn Zweifel hinsichtlich des eigenen Führungsanspruchs bestehen. Ein Herrscher oder eine Herrschaftsschicht, die sich im Einklang mit dem Volke befinden, sehen sich auch nicht durch das Volk oder Teile desselben bedroht. Eine Verfassung, die allgemein akzeptiert wird und deren Regeln von Parlament und Regierung eingehalten werden, braucht keinen Verfassungsschutz.

Unter diesem Aspekt wirkt der jetzt aufgenommene „Kampf“ gegen tatsächliche und vermeintliche Neonazis in der Tat als Bekämpfung des eigenen Spiegelbildes. Vor allem wird die „Bedrohung“ durch Rechtsradikale und deren angeblich „stillschweigende“ Duldung durch „weite Teile“ der Bevölkerung ins Groteske übersteigert. – Gerade das Märchen von der Duldung ist die genaue Spiegelung der Legende vom „Wählerwillen“. Bezieht man seine eigene Legitimation nämlich allein aus der Zustimmung eines verschwindend geringen Bruchteils der Bevölkerung und unterstellt man der Mehrheit deren Zustimmung, dann muß freilich das Schweigen der Mehrheit zu den Aufmärschen der Durchgeknallten ebenfalls als Zustimmung gewertet werden. Diese aber können in Wahrheit auf noch weniger Zustimmung in der Bevölkerung hoffen als unser Bundesadel.

Und selbstverständlich schickt man sich an, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben: Verbot der NPD, verstärkte Überwachung durch die Behörden; selbst der Kanzler, im Zivilberuf Organ der Rechtspflege, fordert Richter auf, härtere Strafen zu verhängen. Als Organ der Exekutive hat er allenfalls das Recht, über die Justizminister der Länder auf die Staatsanwaltschaften Einfluß zu nehmen, in derartigen Fällen ein höheres Strafmaß zu beantragen. Was der Kanzler aber macht, ist glatte Mißachtung der Justiz.

Allenthalben schießen sie jetzt wie Pilze aus dem Boden, die Bündnisse gegen „rechte Gewalt“, als ob diese die Gewalt erfunden hätten. – Vergessen sind die Zeiten, da „Gewalt gegen Sachen“ zwar nicht legal, aber legitim war. Wir wissen, daß es mit einem kleinen Brandsatz in einem Frankfurter Kaufhaus anfing und in Mogadiscio endete. Die Geschichte der „RAF“ sollte stets eine Mahnung sein, was passiert, wenn der Staat die Grundbedürfnisse (Menschenrechte) seiner Bürger mißachtet.

– „Macht kaputt, was Euch kaputtmacht!“ „Wider die strukturelle Gewalt des Staates!“ – So haben sie einst skandiert, die, die jetzt die Staatsgewalt repräsentieren. Gewalt war die Reaktion auf einen Staat, der aus dem Dilemma zwischen römisch-katholischer Sexualfeindlichkeit und dem Bedürfnis weiter Teile des Volkes nach freier Partnerwahl nicht herauskam. Formal entzündete sich der Streit zwar an der Notstandsgesetzgebung, dennoch war Triebfeder das Gefühl, der Staat erfülle seine Aufgabe nicht. Der Staat war nicht für die Menschen da, er gängelte sie. Das ist auch heute so, schlimmer als damals. Nur sind die Rebellen von einst heute die Herrscher. – Aber keine guten.

Mit Zähnen und Klauen verteidigen sie das Asylrecht. Es sind dieselben, die die Freiheit des Artikel 5 des Grundgesetzes, sich aus allen frei zugänglichen Quellen informieren zu können, abschaffen wollen. Das Asylrecht war europäisch konzipiert; mit der Internationalisierung des Luftverkehrs konnte der Verfassungsgeber 1949 nicht rechnen. Bei der Abfassung des Artikel 5, der die Informationsfreiheit auf die „frei zugänglichen“ Quellen beschränkt, konnte er nicht voraussehen, daß 50 Jahre später via Internet alle, auch für „Staat“ und Moralapostel unerwünschte Quellen frei zugänglich sein würden. Da aber jeder Gedanke, jedes Wort, das auf dieser Welt gedacht und ausgesprochen wird, im Prinzip heute frei zugänglich ist, fehlt für ein Verbot der Verbreitung irgendwelchen Gedankenguts heute die verfassungsrechtliche Grundlage. Verfassung ist Verfassung, und die Meinungs- und Informationsfreiheit ist nicht weniger wert als das Asylrecht.

„Freiheit“, sagte Rosa Luxemburg, „ist immer die Freiheit des Andersdenkenden“. – „Die Gedanken sind frei;“ das sind die Worte Heinrich Heines. „Sire, geben Sie Gedankenfreiheit“, hat auch mal jemand gesagt, ich weiß nur nicht mehr, wer es war.

Wer vor diesem Hintergrund eine Hetzkampagne gegen „Rechts“ vom Zaune bricht, ist nicht besser, als die, die nach 1933 Davidssterne an jüdische Geschäfte geschmiert und „Juden raus“ geschrieen haben.

Ich sehe, wie sich Ihre Nackenhaare sträuben und höre Sie förmlich den Spruch herunterbeten, ich könne doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. – Schneiden Sie beide in der Mitte durch; – Sie werden sehen, wie erschreckend ähnlich sie einander sind!

Daß es auch ohne Repression des Andersdenkenden geht, zeigen England und Amerika. Fahren Sie mal hin, Sie finden Adolf Hitlers „my struggle“ in jeder Bahnhofsbuchhandlung. – Die Menschen dort sind auch nicht besser oder schlechter als die Deutschen, das brauchen Sie gar nicht zu denken. Sie sind nur gewohnt, tolerant mit der Intoleranz umzugehen und nicht beim geringsten Vorfall gleich den Untergang des christlichen Abendlandes zu beschwören“. (http://www.lulu.com/shop/gerhard-altenhoff/der-bundesadel/ebook/product-551706.html S 70ff)

Das nunmehr erneut angeleierte NPD-Verbotsverfahren greift zu kurz. – Es müßte auf alle „Tarnkappennazis“, Krypto- bzw. Stealth-Bolschewisten erstreckt werden. – Dann aber wäre der !8. Deutsche Bundestag ziemlich leergefegt.


Tarnkappennazis vs Neonazis

Dezember 4, 2013

Vor mehr als 10 Jahren stellte ich eine Frage in den Raum. – Der Raum antwortete: – Ich stelle die Antwort hier einfach mal so in den Raum:

„Verfassungsbrüche, die nur zustande kommen, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, die Anmaßung einer Rechtssetzungsbefugnis, die verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig ist, sind für das virtuelle imperium, auf das unsere Politiker ihre Legitimation stützen, schlechthin konstituierend.

Auf der anderen Seite steht die übergroße Toleranz, die die Presse all dem gegenüber an den Tag legt. Ich hatte schon ganz zu Anfang die Aufgabe der freien Presse in einer Demokratie hervorgehoben und ihr Versagen konstatiert. Weiter oben hatte ich eingeworfen, daß die Presse den Dolch des politischen Mörders ersetzt hat. Dieses Phänomen hat seine Wurzel in dem Bestreben, die Sensationslust der Leute zu befriedigen; aber auch in dem Zwang, Auflage und Einschaltquote in die Höhe zu treiben. Das wissen unsere Politiker und füttern die Medien systematisch, die – Haien gleich – kritiklos alles schlucken , was ihnen zum Fraß vorgeworfen wird. Der Fall Kohl ist beispielhaft, aber kein Einzelfall, wie wir noch sehen werden. Wo aber sind die Ursachen des augenscheinlichen Versagens der Presse als Kontrollinstanz zu suchen?

… Kennzeichnend für die 3. Stufe (die Zivilisation, Anm. d. Verf.) ist genau dieser Zwang, Klatsch zu verbreiten. Es gibt auf unserer Stufe Leute, die dieser Aufgabe sogar hauptamtlich dienen: eine gewisse primitive Presse. Dem Publikations-Zwang tragen nunmehr die Rotationsmaschinen Rechnung. Da erfahren wir, wer wen in einer Schlägerei beschädigt hat und wo man während der Nacht in ein Haus einstieg. Wir erfahren auch, wer mit wem zusammen schläft und wie sich die Minister und andere Autoritäten blamierten. Tag für Tag finden sich in der Presse die Karikaturen, die sich auf Alpha beziehen, auch seine körperlichen Abweichungen, etwa die große Nase oder andere Anstoß-Absonderlichkeiten. Das ist sozusagen das Möwen- und Krähen-Einmaleins in Permanenz, d.h. die Mobbing-Lynch-Aggressivität, der auf der Stufe der Wildheit eine so entscheidende Bedeutung zukommt. >In jeden Quark begräbt man seine Nase<, und man ist sogar stolz darauf, daß man so >ausgezeichnet informiert< ist.

Wir wollen andererseits nicht verkennen, daß der Presse eine hohe Bedeutung zukommen könnte, wenn sie der Redlichkeit diente. Tatsächlich gibt es Journalisten, die sich ihrer hohen Aufgabe bewußt sind. Vorerst scheint es sich aber im allgemeinen mehr um die Sensationen zu handeln, wobei, ganz nach Belieben, eine Sache hochgespielt wird, während andere, obskure Zusammenhänge verschwiegen werden. Man manipuliert die Meinung des sog. Publikums, während man anderseits den vorsintflutlichen Erlebnisbedürfnissen dieser Leute entgegenkommt.“ ( Rudolf Bilz, Oligarchie der subjektdienlichen Instanzen, in: Bilz, Paläoanthropologie, Frankfurt 1971, S 34f)

Also stürzen sich die Journalisten zunächst auf die Hundebesitzer und ermuntern den Pöbel, gegen alles zu hetzen, was vier Beine hat. Fiffi und Waldi mutieren über Nacht zu reißenden Monstern. Dann explodiert eine Handgranate, – und schon sind Hunde out und Neo-Nazis in. Die Schuldigen waren bereits gefunden, bevor die Suche nach ihnen überhaupt beginnen konnte. Perfiderweise wird das, was später zu einer Hetzkampagne führt, in den Medien mit einer Frage losgetreten. – Haben Neonazis die Bombe gelegt? – Handelte es sich um einen ausländerfeindlichen Anschlag? – Die Frage wird von den Medien wie ein Ball hin- und hergeworfen und verselbständigt sich in Windeseile zur Behauptung. – Polizei und Staatsanwaltschaft, die von Anfang an vor voreiligen Schlußfolgerungen gewarnt und zur Besonnenheit gemahnt hatten, kommen später gar nicht mehr zu Wort. Die Frage wird zur Behauptung, die fama (lat. Gerücht) spricht das Urteil. – Die Schuldigen sind gefunden! Wer tatsächlich die Handgranate gezündet hat, ist Nebensache. – Hinter der güldenen Maske objektiven Berichtens grinst oft die Fratze des Lynchens.

Auf das Wirken der fama kann man sich verlassen. Das wissen natürlich unsere auf Populismus bedachten Politiker sehr gut. Folglich springen sie auf dieses Trittbrett nur allzu gerne. Eignet sich gerade dieses Thema hervorragend, jede sachliche Diskussion Keim zu ersticken und von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken. Man setzt ja alle Mittel des Staates für die Sicherheit der in- und ausländischen Mitbürger ein. Es findet sich auch keine bessere Tarnung für die Neigung paranoider Verfassungsorgane, möglichst alles und jeden unter Kontrolle zu bringen. Dabei wird allzu leicht übersehen, daß man hier unter dem Deckmantel der „wehrhaften Demokratie“ Pöbel gegen Pöbel hetzt, Intoleranz gegenüber Andersdenkenden übt und Pogromstimmung schürt.

Man lebt die eigene Herrschsucht ungeniert und ungehemmt aus, bekämpft aber lediglich das eigene Spiegelbild. Alle gerieren sich nur als Antifaschisten. Aber nicht nur im Wort Antifaschist steckt auch der Faschist. Allein die Verwendung der Vorsilbe „anti“ deutet auf eine spiegelsymmetrische Entsprechung hin. Wenn Materie und Antimaterie, die einander spiegelsymmetrisch entsprechen, aufeinandertreffen, vernichten sie sich gegenseitig. Die antimilitaristische DDR war von oben nach unten militärisch durchorganisiert. Nach ihrem Selbstverständnis war sie antifaschistisch, die alltägliche Freiheitsberaubung und Tyrannisierung ihrer Bürger trug dennoch eindeutig faschistoide Züge. Treffen Faschisten und Antifaschisten aufeinander, verhalten sie sich ähnlich wie Materie und Antimaterie; es gibt Zoff. Denn sowohl Faschisten als auch Antifaschisten verfügen über ein hohes Gewaltpotential, dem sie nur allzu gerne freien Lauf lassen.1 Auch der Antikommunismus, der sich gegen die Unterdrückung durch das faschistoide Antlitz des Kommunismus wandte, nahm seinerseits faschistoide Züge an. – Beständig biß sich die Katze so in den Schwanz, ein Teufelskreis eben.

Allerdings blieb das auch in Deutschland nicht ohne Folgen für die Grundfreiheiten der Bürger. Die Polarisierung zwischen den beiden Extremen „Antikommunismus“ und „Antifaschismus“ bewirkte eine Stabilisierung der Strukturen des politischen Establishments, das wir hier Bundesadel nennen. Die Geschichte lehrt, daß realer Faschismus und realer Kommunismus immer einhergegangen sind mit einem gewissen Missionseifer der Machtinhaber, aber auch deren Verfolgungswahn. Dieser tritt immer dann auf, wenn Zweifel hinsichtlich des eigenen Führungsanspruchs bestehen. Ein Herrscher oder eine Herrschaftsschicht, die sich im Einklang mit dem Volke befinden, sehen sich auch nicht durch das Volk oder Teile desselben bedroht. Eine Verfassung, die allgemein akzeptiert wird und deren Regeln von Parlament und Regierung eingehalten werden, braucht keinen Verfassungsschutz.

Unter diesem Aspekt wirkt der jetzt aufgenommene „Kampf“ gegen tatsächliche und vermeintliche Neonazis in der Tat als Bekämpfung des eigenen Spiegelbildes. Vor allem wird die „Bedrohung“ durch Rechtsradikale und deren angeblich „stillschweigende“ Duldung durch „weite Teile“ der Bevölkerung ins Groteske übersteigert. – Gerade das Märchen von der Duldung ist die genaue Spiegelung der Legende vom „Wählerwillen“. Bezieht man seine eigene Legitimation nämlich allein aus der Zustimmung eines verschwindend geringen Bruchteils der Bevölkerung und unterstellt man der Mehrheit deren Zustimmung, dann muß freilich das Schweigen der Mehrheit zu den Aufmärschen der Durchgeknallten ebenfalls als Zustimmung gewertet werden. Diese aber können in Wahrheit auf noch weniger Zustimmung in der Bevölkerung hoffen als unser Bundesadel.

Und selbstverständlich schickt man sich an, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben: Verbot der NPD, verstärkte Überwachung durch die Behörden; selbst der Kanzler, im Zivilberuf Organ der Rechtspflege, fordert Richter auf, härtere Strafen zu verhängen. Als Organ der Exekutive hat er allenfalls das Recht, über die Justizminister der Länder auf die Staatsanwaltschaften Einfluß zu nehmen, in derartigen Fällen ein höheres Strafmaß zu beantragen. Was der Kanzler aber macht, ist glatte Mißachtung der Justiz.

Allenthalben schießen sie jetzt wie Pilz aus dem Boden, die Bündnisse gegen „rechte Gewalt“, als ob diese die Gewalt erfunden hätten. – Vergessen sind die Zeiten, da „Gewalt gegen Sachen“ zwar nicht legal, aber legitim war. Wir wissen, daß es mit einem kleinen Brandsatz in einem Frankfurter Kaufhaus anfing und in Mogadiscio endete. Die Geschichte der „RAF“ sollte stets eine Mahnung sein, was passiert, wenn der Staat die Grundbedürfnisse (Menschenrechte) seiner Bürger mißachtet.

– „Macht kaputt, was Euch kaputtmacht!“ „Wider die strukturelle Gewalt des Staates!“ – So haben sie einst skandiert, die, die jetzt die Staatsgewalt repräsentieren. Gewalt war die Reaktion auf einen Staat, der aus dem Dilemma zwischen römisch-katholischer Sexualfeindlichkeit und dem Bedürfnis weiter Teile des Volkes nach freier Partnerwahl nicht herauskam. Formal entzündete sich der Streit zwar an der Notstandsgesetzgebung, dennoch war Triebfeder das Gefühl, der Staat erfülle seine Aufgabe nicht. Der Staat war nicht für die Menschen da, er gängelte sie. Das ist auch heute so, schlimmer als damals. Nur sind die Rebellen von einst heute die Herrscher. – Aber keine guten.

Mit Zähnen und Klauen verteidigen sie das Asylrecht. Es sind dieselben, die die Freiheit des Artikel 5 des Grundgesetzes, sich aus allen frei zugänglichen Quellen informieren zu können, abschaffen wollen. Das Asylrecht war europäisch konzipiert; mit der Internationalisierung des Luftverkehrs konnte der Verfassungsgeber 1949 nicht rechnen. Bei der Abfassung des Artikel 5, der die Informationsfreiheit auf die „frei zugänglichen“ Quellen2 beschränkt, konnte er nicht voraussehen, daß 50 Jahre später via Internet alle, auch für „Staat“ und Moralapostel unerwünschte Quellen frei zugänglich sein würden. Da aber jeder Gedanke, jedes Wort, das auf dieser Welt gedacht und ausgesprochen wird, im Prinzip heute frei zugänglich ist, fehlt für ein Verbot der Verbreitung irgendwelchen Gedankenguts heute die verfassungsrechtliche Grundlage. Verfassung ist Verfassung, und die Meinungs- und Informationsfreiheit ist nicht weniger wert als das Asylrecht.

„Freiheit“, sagte Rosa Luxemburg, „ist immer die Freiheit des Andersdenkenden“. – „Die Gedanken sind frei;“ das sind die Worte Heinrich Heines. „Sire, geben Sie Gedankenfreiheit“, hat auch mal jemand gesagt, ich weiß nur nicht mehr, wer es war.

Wer vor diesem Hintergrund eine Hetzkampagne gegen „Rechts“ vom Zaune bricht, ist nicht besser, als die, die nach 1933 Davidssterne an jüdische Geschäfte geschmiert und „Juden raus“ geschrieen haben.

Ich sehe, wie sich Ihre Nackenhaare sträuben und höre Sie förmlich den Spruch herunterbeten, ich könne doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. – Schneiden Sie beide in der Mitte durch; – Sie werden sehen, wie erschreckend ähnlich sie einander sind!

Daß es auch ohne Repression des Andersdenkenden geht, zeigen England und Amerika. Fahren Sie mal hin, Sie finden Adolf Hilters „my struggle“ in jeder Bahnhofsbuchhandlung. – Die Menschen dort sind auch nicht besser oder schlechter als die Deutschen, das brauchen Sie gar nicht zu denken. Sie sind nur gewohnt, tolerant mit der Intoleranz umzugehen und nicht beim geringsten Vorfall gleich den Untergang des christlichen Abendlandes zu beschwören. ( http://www.lulu.com/shop/gerhard-altenhoff/der-bundesadel/ebook/product-551706.htmlS 77ff)“


Neonazi vs. Spiegelbild

Dezember 4, 2013

Wieder einmal versucht „diePolitik“, die NPD verbieten zu lassen. Im ersten Verfahren hatte sie bewiesen, daß die „Verfassungsschutzbehörden“ des Bundes und der Länder auch nicht besser sind als die NSA.

Diesmal dürften sie es noch schwerer haben, denn der nicht einmal rechtsfähige Verein, der sich gegenwärtig „Bundesregierung“ nennt, könnte seit dem 22. 10. 2013 , 11.00 Uhr eine kriminelle Verenigung sein. – Eine ehemalige „Bundesregierung“, deren Mitglieder nicht mehr im Amt sind, darf sich nicht „Bundesregierung“ nennen und sich nicht als solche bezeichnen lassen. Ferner darf sie keine „Amtshandlungen“ mehr vornehemen. – Erst recht darf sie keine „Dienstreisen“, ja nicht einmal „Dienstgänge“ unternehmen.

Das interessiert die „Spitzenpolitiker“ und ihre Lakaien in den Parteien einen fechten Kehrricht. – Sieamchen weiter wie bisher. – „Was wir dürfen, bestimmen wir“

Die „Das bestimmen wir“ -Mentalität ist fr den nationalsozialismus schlechthin konstituierend. – Er zieht sich in von dem Statement des Wiener Bürgermeisters Lueger, der den Satz „wer Jude ist, bestimme ich“, über diverse Propagandafilme, deren Schlüsselszene wiederum im Satz gipfelt: „DAS BESTIMMEN WIR“. – bis hin zu Hermann Göring, der sich auch anmaßte zu bestimmen, wer Jude ist und wer nicht.

Stellen wir doch einfach einmal eine Frage in den Raum. Und dann warten wir ob der Raum tatsächlich antwortet: „…das bestimme ich!“  – Wir brauchen keine neue Frage, denn eine steht schon seit rund zehn Jahren im Raum. – Alles deutet daraf hin, daß der Raum sich vorbehält zu bestimmen, wer „Nazi“ ist:

Die Spanne reicht om „bekennenden“ über den faktischen Neonazi über den klassischen Trankappennazi bis hin zm Neo-Bolschewisten, der laut Kurt Schumacher nichts anderes ist als ein rot lackierter Nationalsozialist. Stellen wir die Frage in den Raum und warten, wer darauf antwortet. – Wenn man es gena nimmt, steht die Frage eigentlich schon seit 10 Jahren in dem Raum, der bislang nicht geantwortet hat:

„Verfassungsbrüche, die nur zustande kommen, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, die Anmaßung einer Rechtssetzungsbefugnis, die verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig ist, sind für das virtuelle imperium, auf das unsere Politiker ihre Legitimation stützen, schlechthin konstituierend.

Auf der anderen Seite steht die übergroße Toleranz, die die Presse all dem gegenüber an den Tag legt. Ich hatte schon ganz zu Anfang die Aufgabe der freien Presse in einer Demokratie hervorgehoben und ihr Versagen konstatiert. Weiter oben hatte ich eingeworfen, daß die Presse den Dolch des politischen Mörders ersetzt hat. Dieses Phänomen hat seine Wurzel in dem Bestreben, die Sensationslust der Leute zu befriedigen; aber auch in dem Zwang, Auflage und Einschaltquote in die Höhe zu treiben. Das wissen unsere Politiker und füttern die Medien systematisch, die – Haien gleich – kritiklos alles schlucken , was ihnen zum Fraß vorgeworfen wird. Der Fall Kohl ist beispielhaft, aber kein Einzelfall, wie wir noch sehen werden. Wo aber sind die Ursachen des augenscheinlichen Versagens der Presse als Kontrollinstanz zu suchen?

… Kennzeichnend für die 3. Stufe (die Zivilisation, Anm. d. Verf.) ist genau dieser Zwang, Klatsch zu verbreiten. Es gibt auf unserer Stufe Leute, die dieser Aufgabe sogar hauptamtlich dienen: eine gewisse primitive Presse. Dem Publikations-Zwang tragen nunmehr die Rotationsmaschinen Rechnung. Da erfahren wir, wer wen in einer Schlägerei beschädigt hat und wo man während der Nacht in ein Haus einstieg. Wir erfahren auch, wer mit wem zusammen schläft und wie sich die Minister und andere Autoritäten blamierten. Tag für Tag finden sich in der Presse die Karikaturen, die sich auf Alpha beziehen, auch seine körperlichen Abweichungen, etwa die große Nase oder andere Anstoß-Absonderlichkeiten. Das ist sozusagen das Möwen- und Krähen-Einmaleins in Permanenz, d.h. die Mobbing-Lynch-Aggressivität, der auf der Stufe der Wildheit eine so entscheidende Bedeutung zukommt. >In jeden Quark begräbt man seine Nase<, und man ist sogar stolz darauf, daß man so >ausgezeichnet informiert< ist.

Wir wollen andererseits nicht verkennen, daß der Presse eine hohe Bedeutung zukommen könnte, wenn sie der Redlichkeit diente. Tatsächlich gibt es Journalisten, die sich ihrer hohen Aufgabe bewußt sind. Vorerst scheint es sich aber im allgemeinen mehr um die Sensationen zu handeln, wobei, ganz nach Belieben, eine Sache hochgespielt wird, während andere, obskure Zusammenhänge verschwiegen werden. Man manipuliert die Meinung des sog. Publikums, während man anderseits den vorsintflutlichen Erlebnisbedürfnissen dieser Leute entgegenkommt.“ ( Rudolf Bilz, Oligarchie der subjektdienlichen Instanzen, in: Bilz, Paläoanthropologie, Frankfurt 1971, S 34f)

Also stürzen sich die Journalisten zunächst auf die Hundebesitzer und ermuntern den Pöbel, gegen alles zu hetzen, was vier Beine hat. Fiffi und Waldi mutieren über Nacht zu reißenden Monstern. Dann explodiert eine Handgranate, – und schon sind Hunde out und Neo-Nazis in. Die Schuldigen waren bereits gefunden, bevor die Suche nach ihnen überhaupt beginnen konnte. Perfiderweise wird das, was später zu einer Hetzkampagne führt, in den Medien mit einer Frage losgetreten. – Haben Neonazis die Bombe gelegt? – Handelte es sich um einen ausländerfeindlichen Anschlag? – Die Frage wird von den Medien wie ein Ball hin- und hergeworfen und verselbständigt sich in Windeseile zur Behauptung. – Polizei und Staatsanwaltschaft, die von Anfang an vor voreiligen Schlußfolgerungen gewarnt und zur Besonnenheit gemahnt hatten, kommen später gar nicht mehr zu Wort. Die Frage wird zur Behauptung, die fama (lat. Gerücht) spricht das Urteil. – Die Schuldigen sind gefunden! Wer tatsächlich die Handgranate gezündet hat, ist Nebensache. – Hinter der güldenen Maske objektiven Berichtens grinst oft die Fratze des Lynchens.

Auf das Wirken der fama kann man sich verlassen. Das wissen natürlich unsere auf Populismus bedachten Politiker sehr gut. Folglich springen sie auf dieses Trittbrett nur allzu gerne. Eignet sich gerade dieses Thema hervorragend, jede sachliche Diskussion Keim zu ersticken und von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken. Man setzt ja alle Mittel des Staates für die Sicherheit der in- und ausländischen Mitbürger ein. Es findet sich auch keine bessere Tarnung für die Neigung paranoider Verfassungsorgane, möglichst alles und jeden unter Kontrolle zu bringen. Dabei wird allzu leicht übersehen, daß man hier unter dem Deckmantel der „wehrhaften Demokratie“ Pöbel gegen Pöbel hetzt, Intoleranz gegenüber Andersdenkenden übt und Pogromstimmung schürt.

Man lebt die eigene Herrschsucht ungeniert und ungehemmt aus, bekämpft aber lediglich das eigene Spiegelbild. Alle gerieren sich nur als Antifaschisten. Aber nicht nur im Wort Antifaschist steckt auch der Faschist. Allein die Verwendung der Vorsilbe „anti“ deutet auf eine spiegelsymmetrische Entsprechung hin. Wenn Materie und Antimaterie, die einander spiegelsymmetrisch entsprechen, aufeinandertreffen, vernichten sie sich gegenseitig. Die antimilitaristische DDR war von oben nach unten militärisch durchorganisiert. Nach ihrem Selbstverständnis war sie antifaschistisch, die alltägliche Freiheitsberaubung und Tyrannisierung ihrer Bürger trug dennoch eindeutig faschistoide Züge. Treffen Faschisten und Antifaschisten aufeinander, verhalten sie sich ähnlich wie Materie und Antimaterie; es gibt Zoff. Denn sowohl Faschisten als auch Antifaschisten verfügen über ein hohes Gewaltpotential, dem sie nur allzu gerne freien Lauf lassen.1 Auch der Antikommunismus, der sich gegen die Unterdrückung durch das faschistoide Antlitz des Kommunismus wandte, nahm seinerseits faschistoide Züge an. – Beständig biß sich die Katze so in den Schwanz, ein Teufelskreis eben.

Allerdings blieb das auch in Deutschland nicht ohne Folgen für die Grundfreiheiten der Bürger. Die Polarisierung zwischen den beiden Extremen „Antikommunismus“ und „Antifaschismus“ bewirkte eine Stabilisierung der Strukturen des politischen Establishments, das wir hier Bundesadel nennen. Die Geschichte lehrt, daß realer Faschismus und realer Kommunismus immer einhergegangen sind mit einem gewissen Missionseifer der Machtinhaber, aber auch deren Verfolgungswahn. Dieser tritt immer dann auf, wenn Zweifel hinsichtlich des eigenen Führungsanspruchs bestehen. Ein Herrscher oder eine Herrschaftsschicht, die sich im Einklang mit dem Volke befinden, sehen sich auch nicht durch das Volk oder Teile desselben bedroht. Eine Verfassung, die allgemein akzeptiert wird und deren Regeln von Parlament und Regierung eingehalten werden, braucht keinen Verfassungsschutz.

Unter diesem Aspekt wirkt der jetzt aufgenommene „Kampf“ gegen tatsächliche und vermeintliche Neonazis in der Tat als Bekämpfung des eigenen Spiegelbildes. Vor allem wird die „Bedrohung“ durch Rechtsradikale und deren angeblich „stillschweigende“ Duldung durch „weite Teile“ der Bevölkerung ins Groteske übersteigert. – Gerade das Märchen von der Duldung ist die genaue Spiegelung der Legende vom „Wählerwillen“. Bezieht man seine eigene Legitimation nämlich allein aus der Zustimmung eines verschwindend geringen Bruchteils der Bevölkerung und unterstellt man der Mehrheit deren Zustimmung, dann muß freilich das Schweigen der Mehrheit zu den Aufmärschen der Durchgeknallten ebenfalls als Zustimmung gewertet werden. Diese aber können in Wahrheit auf noch weniger Zustimmung in der Bevölkerung hoffen als unser Bundesadel.

Und selbstverständlich schickt man sich an, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben: Verbot der NPD, verstärkte Überwachung durch die Behörden; selbst der Kanzler, im Zivilberuf Organ der Rechtspflege, fordert Richter auf, härtere Strafen zu verhängen. Als Organ der Exekutive hat er allenfalls das Recht, über die Justizminister der Länder auf die Staatsanwaltschaften Einfluß zu nehmen, in derartigen Fällen ein höheres Strafmaß zu beantragen. Was der Kanzler aber macht, ist glatte Mißachtung der Justiz.

Allenthalben schießen sie jetzt wie Pilz aus dem Boden, die Bündnisse gegen „rechte Gewalt“, als ob diese die Gewalt erfunden hätten. – Vergessen sind die Zeiten, da „Gewalt gegen Sachen“ zwar nicht legal, aber legitim war. Wir wissen, daß es mit einem kleinen Brandsatz in einem Frankfurter Kaufhaus anfing und in Mogadiscio endete. Die Geschichte der „RAF“ sollte stets eine Mahnung sein, was passiert, wenn der Staat die Grundbedürfnisse (Menschenrechte) seiner Bürger mißachtet.

– „Macht kaputt, was Euch kaputtmacht!“ „Wider die strukturelle Gewalt des Staates!“ – So haben sie einst skandiert, die, die jetzt die Staatsgewalt repräsentieren. Gewalt war die Reaktion auf einen Staat, der aus dem Dilemma zwischen römisch-katholischer Sexualfeindlichkeit und dem Bedürfnis weiter Teile des Volkes nach freier Partnerwahl nicht herauskam. Formal entzündete sich der Streit zwar an der Notstandsgesetzgebung, dennoch war Triebfeder das Gefühl, der Staat erfülle seine Aufgabe nicht. Der Staat war nicht für die Menschen da, er gängelte sie. Das ist auch heute so, schlimmer als damals. Nur sind die Rebellen von einst heute die Herrscher. – Aber keine guten.

Mit Zähnen und Klauen verteidigen sie das Asylrecht. Es sind dieselben, die die Freiheit des Artikel 5 des Grundgesetzes, sich aus allen frei zugänglichen Quellen informieren zu können, abschaffen wollen. Das Asylrecht war europäisch konzipiert; mit der Internationalisierung des Luftverkehrs konnte der Verfassungsgeber 1949 nicht rechnen. Bei der Abfassung des Artikel 5, der die Informationsfreiheit auf die „frei zugänglichen“ Quellen2 beschränkt, konnte er nicht voraussehen, daß 50 Jahre später via Internet alle, auch für „Staat“ und Moralapostel unerwünschte Quellen frei zugänglich sein würden. Da aber jeder Gedanke, jedes Wort, das auf dieser Welt gedacht und ausgesprochen wird, im Prinzip heute frei zugänglich ist, fehlt für ein Verbot der Verbreitung irgendwelchen Gedankenguts heute die verfassungsrechtliche Grundlage. Verfassung ist Verfassung, und die Meinungs- und Informationsfreiheit ist nicht weniger wert als das Asylrecht.

„Freiheit“, sagte Rosa Luxemburg, „ist immer die Freiheit des Andersdenkenden“. – „Die Gedanken sind frei;“ das sind die Worte Heinrich Heines. „Sire, geben Sie Gedankenfreiheit“, hat auch mal jemand gesagt, ich weiß nur nicht mehr, wer es war.

Wer vor diesem Hintergrund eine Hetzkampagne gegen „Rechts“ vom Zaune bricht, ist nicht besser, als die, die nach 1933 Davidssterne an jüdische Geschäfte geschmiert und „Juden raus“ geschrieen haben.

Ich sehe, wie sich Ihre Nackenhaare sträuben und höre Sie förmlich den Spruch herunterbeten, ich könne doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. – Schneiden Sie beide in der Mitte durch; – Sie werden sehen, wie erschreckend ähnlich sie einander sind!

Daß es auch ohne Repression des Andersdenkenden geht, zeigen England und Amerika. Fahren Sie mal hin, Sie finden Adolf Hilters „my struggle“ in jeder Bahnhofsbuchhandlung. – Die Menschen dort sind auch nicht besser oder schlechter als die Deutschen, das brauchen Sie gar nicht zu denken. Sie sind nur gewohnt, tolerant mit der Intoleranz umzugehen und nicht beim geringsten Vorfall gleich den Untergang des christlichen Abendlandes zu beschwören. ( http://www.lulu.com/shop/gerhard-altenhoff/der-bundesadel/ebook/product-551706.htmlS 77ff)


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