Da unlängst Erdogan und Böhmermann die „Gretchenfrage“ der Demokratie mehr als 20 Jahre nach mir erneut gestellt hatten, entschloß ich mich, eine verkürzte Wiedergabe des Kapitels „DIE ENDLÖSUNG DER GRETCHENFRAGE“ aus meinem Buch „Störtebekers Erben“ in verkürzter Version hier ins Netz zu stellen. Dabei stolperte ich über ein Schreiben an einen Bekannten, der den Bezug zu meinem bislang nicht offiziell veröffentlichten „BUNDESADEL“ herstellt. Ich gehe davon aus, daß hier schon sichtbar wird, daß es um die Pressefreiheit in Deutschland nicht gerade gut bestellt ist:
Lieber Herr V.
zu ihrer freundlichen Anfrage in der Sache „Störtebekers Erben“ nehme ich wie folgt Stellung:
Wir wissen alle nicht, wie weit die Wirkungen des Geschehens reicht, den Altenhoff hier beschreibt. Sicher aber ist, daß das Kapitel „Endlösung der Gretchenfrage“ auch im Jahre 2014 uneingeschränkt gültg ist.
Wenn das der Arndt wüßte!:
https://advocatusdeorum.wordpress.com/?s=Arndt+Pre%C3%9Ffreiheit
Ernst Moritz Arndt ist der wohl bekannteste Sohn der Insel Rügen. – Die Pressefreiheit lag ihm sehr am Herzen, also würde er sich im Grab herumdrehen – mit Turbolader -, wenn er erfahren würde, daß das „Presseorgan“ STADTBOTE BERGEN/RÜGEN seit 1995 ein klassisches Propagandaorgan ist. – Wie der VÖLKISCHE BEOBACHTER, DER STÜRMER, DAS NEUE DEUTSCHLAND oder die „WASSER PRAWDA“ – besser bekannt unter dem Titel OSTSEE_ZEITUNG gibt der redaktionelle Teil nur die „Meinung“ wieder, die der des Herausgebers entspricht. – Und diese ist identisch mit der Meinung der „Stadt Bergen“, und das wird in aller Dreistigkeit auch noch im Impressum ausdrücklich vermerkt:
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Der nächste Stadtbote erscheint Ende August.
Redaktionsschluss ist am 8. August 2014.
Das Bekanntmachungsblatt wird kostenlos mehrmals
im Jahr an alle Haushalte verteilt und ist in der
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erhältlich. Sie haben die Möglichkeit, sich mit
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„Nachdruck und anderweitige Verwertung sind nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet“ – Also bestimmt die Stadt Bergen, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, wer was aus dem Inhalt des Stadtboten Bergen abdrucken darf.
Das darf doch wohl nicht wahr sein! – Aber es ist seit fast 20 Jahren Wirklichkeit i der „BRD“, es ist Wirklichkeit n der deutschen Medienlandschaft, die beim allljährlichen Presseball die Medienfreiheit in Deutschland in den höchsen Tönen lobt.
„Durch den bundesdeutschen Blätterwald rauschte Anfang 1997 die Nachricht, der Bund der Steuerzahler hätte ein Gutachten über die Strafbarkeit der Geldverschwendung im Öffentlichen Dienst vorgelegt. Prof. Gerhard Wolff (Viadrina-Univ. Frankfurt/Oder) kam bezüglich der von mir inkriminierten Verhaltensweisen zu demselben Ergebnis wie ich Jahre zuvor. – Allein, ich galt als verrückter Querulant. Und die, die die Millionenschäden verursacht hatten, beziehen heute noch ihre Pensionen auch aus Ihrer Tasche.
– Offensichtlich hat das Gutachten des Professors den Platz noch nicht eingenommen, der ihm angesichts der leeren Staatskassen gebührt, nämlich auf dem Frühstückstisch eines jeden Staatsanwalts, direkt neben der Morgenzeitung.-
Auch bei der bundesdeutschen Journaille macht sich nach und nach eine nicht mehr zu übersehende Beamtenmentalität breit. Man regt sich kurzfristig über „Mißstände“ auf, schreibt den einen oder anderen Politiker hoch oder runter und stürzt sich auf Helmut Kohl und die CDU, ohne einen Blick auf den Gesamtzusammenhang zu werfen:Anfang 1992 machte ich mich auf den Weg nach Hamburg, um die Presse ein wenig wachzurütteln. Dort traf ich mich in der Kantine des „Stern“ mit einem Redakteur, dessen Namen mir freilich nach so langer Zeit nicht mehr geläufig ist.. – Lange Rede, kurzer Sinn: der Herr zeigte sich an der Geschichte nicht sonderlich interessiert. Es ging ja schließlich nur um ca. 4.500.000,– DM Schaden zum Nachteil des Steuerzahlers.- Und der Herr Vertreter der freien Presse blätterte ziemlich gelangweilt – eben wie ein Beamter – in den Unterlagen.
Ausgerechnet der „Stern“ stellt auf dem Titelblatt seiner Ausgabe 38/99 die Frage, „Wo ist das ganze Geld geblieben?“ – Als ich das las, mußte ich herzhaft lachen. Daß ich das nach einer solchen Erfahrung für den größten Flop des „Stern“ seit den Hitlertagebüchern halte, liegt wohl auf der Hand und läßt sich durchaus näher begründen.
Die Medien sind, das glauben wir fast alle, dazu da, uns zu unterhalten. Auch die Aufmachung der Nachrichtensendungen lassen darauf schließen, daß die Entwicklung immer mehr in Richtung Infotainment geht. Sind Leser und Zuschauer wirklich nur Voyeure, die man ergötzen muß? – Brot und Spiele für das Volk, wie weiland in Rom? -Ein unseliges Bündnis zwischen Medien und Politik.
Aber wird sich diese Entwicklung langfristig fortsetzen können oder ist sie nur eine kurzfristige Spielerei, die mit den bis vor kurzem unbekannten Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zusammenhängt?
Die zweite Alternative wird wohl zutreffen. Das folgt aus der Stellung der Medien, die diese in einer demokratisch verfaßten Gesellschaft langfristig einnehmen müssen, wollen sie zu deren Stabilisierung beitragen.
– Da sich in unserer Republik gegenwärtig die Skandale und Affären geradezu überschlagen, muß ich mich aus Gründen der Aktualität ein wenig kürzer fassen, als es mir lieb ist.-
Die Pressefreiheit nach Art. 5 GG ist eigentlich im falschen Titel des Grundgesetzes niedergelegt. Die Freiheit der Medien ist der richterlichen Unabhängigkeit ebenbürtig. Beide Institutionen dienen der sozialen Kontrolle. Die Medien spielen dabei eine ganz besondere Rolle: sie sind die Augen und Ohren des „Souveräns“; mit diesen „Sinnesorganen“ beobachtet und belauscht der Souverän die, denen er Führungsaufgaben anvertraut hat, und auch die, die in seinem Namen die formale soziale Kontrolle ausüben, nämlich die Justiz. Und das ist sein gutes Recht. Die Presse hat in Ausübung dieser Funktion „Bericht“ zu erstatten. Die Pressefreiheit ist demnach ureigenste Angelegenheit des Volkes, das – und es kann nicht oft genug wiederholt werden – der Souverän ist.
– Ich habe soeben die Pressefreiheit auf eine Stufe mit der richterlichen Unabhängigkeit gestellt. Ich bin mir dessen bewußt, daß dieser Satz mißverstanden werden kann. Um jeglicher Fehlinterpretation vorzubeugen, muß ich unterstreichen, daß es Aufgabe der Medien ist zu berichten, nicht aber zu richten. Das wiederum ist das alleinige Recht des Souveräns, nämlich des Volkes.-
Meine durchaus kühne und schon fast staatsgefährdende Behauptung über die Stellung der Presse in einer Großsozietät provoziert natürlich zunächst ein gewisses Kopfschütteln. Die philosophischen Grundlagen unseres Grundgesetzes und aller anderen Verfassungen westlicher Demokratien gehen auf John Locke ( Volkssouveränität) und Montesquieu (Gewaltenteilung) zurück. Presse- und Informationsfreiheit werden weder von dem einen noch von dem anderen gewürdigt, also können sie die behauptete Stellung in Verfassungssystem einer Demokratie doch wohl nicht haben.
Der Gedanke ist naheliegend, aber falsch. Medien und Pressefreiheit waren für diese beiden Philosophen noch Dinge, unter denen sie sich ebensowenig vorstellen konnten wie unter den Begriffen Telefon oder Fernsehen. Es gab sie in ihrer Vorstellungswelt einfach nicht. Zeitungen gibt es seit etwa Mitte des 17. Jahrhunderts; dennoch wurde der Presse an sich damals gerade die Natlte sich erst zu einem Zeitpunkt, als Locke und Montesquieu längst das Zeitliche gesegnet hatten. Für Presse- und Informationsfreiheit gab es in ihrer Systematik daher natürlich keinen Platz.
Die Gefahr, die sich für die Mächtigen allein aus der Existenz der Presse ergab, wurde von diesen indes rasch erkannt und mit der Einführung der Zensur vorerst gebannt.
Nicht allein das. Noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann die Obrigkeit damit, eigene Presseerzeugnisse zu schaffen. – Merkwürdigerweise wiederholte sich dieser Vorgang mehr als 250 Jahre später auf Rügen:
Der „Stadtanzeiger Bergen“ war bei den gewählten Vertretern der Stadt in Ungnade gefallen, weil er sich kritisch über deren Tätigkeit geäußert hatte. Im Dezember 1993 schlug die Geburtsstunde des „Stadtboten Bergen“, dessen Herausgeber der jeweilige Bürgermeister der Stadt Bergen ist und der aus Steuermitteln finanziert wird…
Seit 1990 liegt zwar auch Rügen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, das in Art. 5 die Pressefreiheit garantiert. Das Vorgehen der Stadt Bergen gegen ein Presseorgan störte aber niemanden, nicht einmal die Presse selbst. Der „Stadtanzeiger Bergen“ war ja schließlich nur ein „Käseblättchen“.
Solange Auflagenhöhe und Einschaltquoten stimmen, ist es ja auch Wurst, was im Lande vor sich geht. – Da läßt es sich gut leben mit einer A 13- Einstellung.
Das bunte Treiben und das große Geldausgeben in den neuen Bundesländern fand zwar unter den Augen der Medien statt, bei diesen aber keine weitere Beachtung.
Da wurde 1992 mal berichtet, der Leiter des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Potsdam wäre in die Wüste geschickt worden, weil er einen „allzu wissenschaftlichen Arbeitsstil“ an den Tag gelegt und sich über „geparkte“ Gelder aufgeregt hätte. – Der, der von Berufs wegen dazu angehalten ist, die Ausgabe von Steuergeldern auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, wird gefeuert, weil er seine Pflicht erfüllt. Auch für den Dümmsten ergibt sich daraus der Verdacht, daß es da etwas zu verbergen und zu vertuschen gilt. Für deutsche Medien aber offensichtlich nicht. Die Sachverhalte, die sich dahinter verbergen, sind zu kompliziert, als daß sich daraus eine griffige Headline machen ließe. Also ignoriert man die Tatsachen und beruhigt sich damit, daß die handelnden Personen demokratisch legitimiert seien.
Dabei ist aus den genannten Gründen jede Form von „Hofberichterstattung“ einer freien Presse zumindest unwürdig. Die Medien hätten auch die Pflicht, sich gegen Einflußnahme durch die Politik zur Wehr zur setzen, und zwar heftig. Erst recht darf die Presse nicht schweigen, wenn sich Fehlentwicklungen und Mißstände so sehr häufen, daß jedes einzelne Ereignis eigentlich schon keine Nachricht mehr wert zu sein scheint.
Ich folgere daraus, daß die Medien zumindest seit 1989 ihrer Berichtspflicht nur ungenügend nachgekommen sind und daß für einen Großteil des Schadens nicht allein die vielgescholtene Fa. Kohl, Waigl & Co verantwortlich ist; sondern die bei Presse, Funk und Fernsehen beschäftigten Schlafmützen, die dem Fluß der Steuergelder nicht von der Quelle bis zur Mündung gefolgt sind. Soweit zum Thema Pressefreiheit.“ (.Gerhard Altenhoff, Der Bundesadel, unv. Manuskript, 2000)
Solange Institutionen wie „Presserat“ und „Staatsverträge“ über die öffentlich-rechtlichen Medien existieren, wird der Geist des Joseph Goebbels die bundesdeutschen Medien nicht verlassen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen in der Sache gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
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