Australopithecus Superbus Procrustes

Juli 18, 2023
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Erdogan und Ernst Moritz Arndt

Mai 3, 2016

Ernst Moritz Arndt, der berühmteste Sohn der Insel Rügen, hatte bereits vor mehr als 200 Jahren eine supermoderne Einstellung zum Verhältnis der Politiker zu den Organen der freien Presse. In seiner Schrift VERFASSUNG UND PRESSFREIHEIT forderte er die „unbeschränkteste Preßfreiheit“und riet den  „Mächtigen“, sich auf’s politische Altenteil zurückzuziehen, falls sie den Schmähungen der Presse nicht standhalten könnten. – Ich empfehle Erdogan und seiner Milchdrüsenfreien Busenfreundin dringend die Lektüre von Arndts o. g. Schrift, die auch für das verquere Demokratieverständnis des 21. Jahrhunderts durchaus lehrreiche Erkenntnisse und Schlußfolgerungen enthält.

Was wir schon gesehen haben, wird dann täglich allgemeiner werden. Ja was wir schon gesehen haben? Was ist es denn? Einzelne Pamphlets, die sich um Persönlichkeiten drehen, wodurch einzelne Staatsmänner oder Beamte und Gelehrte beleidigt und gemißhandelt oder auch nur öffentlich hingestellt sind? – Das ist freilich unvermeidlich, wann Preßfreiheit da ist, ja es ist notwendig mit der Preßfreiheit verbunden. Wo Freiheit ist, muß, wer öffentlich auftritt, sich auch öffentlich behandeln und verhandeln und mitunter wohl mißhandeln lassen. Diese Stärke des Gemüts, diese Tugend muß er haben. Mag er das nicht, so setze er sich in der Werkstatt hin und nähe Schuhe und Röcke, oder an den Zahltisch und ziehe Rechnungen aus, statt daß er Heere befehligen oder Staaten einen neuen Rock anmessen will – oder er treibe den Pflug ins Feld und pflanze seinen Kohl, statt daß er durch Bücher unterweisen und strafen oder gar glänzen will.

Noch Fragen?

 


Gretchenfrage – Zum Tag der Pressefreiheit

Mai 3, 2016

ImpressumStadtboteBergenDa unlängst Erdogan und  Böhmermann die „Gretchenfrage“ der Demokratie mehr als 20 Jahre nach mir erneut gestellt hatten, entschloß ich mich, eine verkürzte Wiedergabe des Kapitels „DIE ENDLÖSUNG DER GRETCHENFRAGE“ aus meinem Buch „Störtebekers Erben“ in verkürzter Version hier ins Netz zu stellen. Dabei stolperte ich über ein Schreiben an einen Bekannten, der den Bezug zu meinem bislang nicht offiziell veröffentlichten „BUNDESADEL“ herstellt. Ich gehe davon aus, daß hier schon sichtbar wird, daß es um die Pressefreiheit in Deutschland nicht gerade gut bestellt ist:

Lieber Herr V.

zu ihrer freundlichen Anfrage in der Sache „Störtebekers Erben“ nehme ich wie folgt Stellung:

Wir wissen alle nicht, wie weit die Wirkungen des Geschehens reicht, den Altenhoff hier beschreibt. Sicher aber ist, daß das Kapitel „Endlösung der Gretchenfrage“ auch im Jahre 2014 uneingeschränkt gültg ist.

Wenn das der Arndt wüßte!:

https://advocatusdeorum.wordpress.com/?s=Arndt+Pre%C3%9Ffreiheit

Ernst Moritz Arndt ist der wohl bekannteste Sohn der Insel Rügen. – Die Pressefreiheit lag ihm sehr am Herzen, also würde er sich im Grab herumdrehen – mit Turbolader -, wenn er erfahren würde, daß das „Presseorgan“ STADTBOTE BERGEN/RÜGEN seit 1995 ein klassisches Propagandaorgan ist. – Wie der VÖLKISCHE BEOBACHTER, DER STÜRMER, DAS NEUE DEUTSCHLAND oder die „WASSER PRAWDA“ – besser bekannt unter dem Titel OSTSEE_ZEITUNG gibt der redaktionelle Teil nur die „Meinung“ wieder, die der des Herausgebers entspricht. – Und diese ist identisch mit der Meinung der „Stadt Bergen“, und das wird in aller Dreistigkeit auch noch im Impressum ausdrücklich vermerkt:

Impressum

Herausgeber/ Verantwortlich für den Inhalt:

Stadt Bergen auf Rügen

Bürgermeisterin Andrea Köster

Markt 5/6, 18528 Bergen auf Rügen

Telefon 03838 8110

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Friedrich-Engels-Ring 29

17033 Neubrandenburg

Tel. 0395 4575361

Druck:

Nordost-Druck GmbH & Co.KG

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Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg

Tel. 0395 4575700

Fotos:

Stadt Bergen auf Rügen, Rügen TV

Auflage:

8.900 Exemplare

Der nächste Stadtbote erscheint Ende August.

Redaktionsschluss ist am 8. August 2014.

Das Bekanntmachungsblatt wird kostenlos mehrmals

im Jahr an alle Haushalte verteilt und ist in der

Touristinformation der Stadt Bergen auf Rügen

erhältlich. Sie haben die Möglichkeit, sich mit

Meinungen, Kritiken und Hinweisen persönlich oder

schriftlich an die Redaktion zu wenden.

Der Herausgeber haftet nicht für unverlangt einge-

sandte Manuskripte und Fotos. Die Veröffentlichung

aller Nachrichten erfolgt nach bestem Wissen, aber

ohne Gewähr.

Die redaktionellen Beiträge stellen, soweit sie

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sung der Stadt Bergen auf Rügen dar. Alle Beiträge

und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.

Nachdruck oder anderweitige Verwertung nur mit

Genehmigung des Herausgebers gestattet

„Nachdruck und anderweitige Verwertung sind nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet“ – Also bestimmt die Stadt Bergen, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, wer was aus dem Inhalt des Stadtboten Bergen abdrucken darf.

Das darf doch wohl nicht wahr sein! – Aber es ist seit fast 20 Jahren Wirklichkeit i der „BRD“, es ist Wirklichkeit n der deutschen Medienlandschaft, die beim allljährlichen Presseball die Medienfreiheit in Deutschland in den höchsen Tönen lobt.

„Durch den bundesdeutschen Blätterwald rauschte Anfang 1997 die Nachricht, der Bund der Steuerzahler hätte ein Gutachten über die Strafbarkeit der Geldverschwendung im Öffentlichen Dienst vorgelegt. Prof. Gerhard Wolff (Viadrina-Univ. Frankfurt/Oder) kam bezüglich der von mir inkriminierten Verhaltensweisen zu demselben Ergebnis wie ich Jahre zuvor. – Allein, ich galt als verrückter Querulant. Und die, die die Millionenschäden verursacht hatten, beziehen heute noch ihre Pensionen auch aus Ihrer Tasche.

– Offensichtlich hat das Gutachten des Professors den Platz noch nicht eingenommen, der ihm angesichts der leeren Staatskassen gebührt, nämlich auf dem Frühstückstisch eines jeden Staatsanwalts, direkt neben der Morgenzeitung.-

Auch bei der bundesdeutschen Journaille macht sich nach und nach eine nicht mehr zu übersehende Beamtenmentalität breit. Man regt sich kurzfristig über „Mißstände“ auf, schreibt den einen oder anderen Politiker hoch oder runter und stürzt sich auf Helmut Kohl und die CDU, ohne einen Blick auf den Gesamtzusammenhang zu werfen:Anfang 1992 machte ich mich auf den Weg nach Hamburg, um die Presse ein wenig wachzurütteln. Dort traf ich mich in der Kantine des „Stern“ mit einem Redakteur, dessen Namen mir freilich nach so langer Zeit nicht mehr geläufig ist.. – Lange Rede, kurzer Sinn: der Herr zeigte sich an der Geschichte nicht sonderlich interessiert. Es ging ja schließlich nur um ca. 4.500.000,– DM Schaden zum Nachteil des Steuerzahlers.- Und der Herr Vertreter der freien Presse blätterte ziemlich gelangweilt – eben wie ein Beamter – in den Unterlagen.

Ausgerechnet der „Stern“ stellt auf dem Titelblatt seiner Ausgabe 38/99 die Frage, „Wo ist das ganze Geld geblieben?“ – Als ich das las, mußte ich herzhaft lachen. Daß ich das nach einer solchen Erfahrung für den größten Flop des „Stern“ seit den Hitlertagebüchern halte, liegt wohl auf der Hand und läßt sich durchaus näher begründen.

Die Medien sind, das glauben wir fast alle, dazu da, uns zu unterhalten. Auch die Aufmachung der Nachrichtensendungen lassen darauf schließen, daß die Entwicklung immer mehr in Richtung Infotainment geht. Sind Leser und Zuschauer wirklich nur Voyeure, die man ergötzen muß? – Brot und Spiele für das Volk, wie weiland in Rom? -Ein unseliges Bündnis zwischen Medien und Politik.

Aber wird sich diese Entwicklung langfristig fortsetzen können oder ist sie nur eine kurzfristige Spielerei, die mit den bis vor kurzem unbekannten Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zusammenhängt?

Die zweite Alternative wird wohl zutreffen. Das folgt aus der Stellung der Medien, die diese in einer demokratisch verfaßten Gesellschaft langfristig einnehmen müssen, wollen sie zu deren Stabilisierung beitragen.

– Da sich in unserer Republik gegenwärtig die Skandale und Affären geradezu überschlagen, muß ich mich aus Gründen der Aktualität ein wenig kürzer fassen, als es mir lieb ist.-

Die Pressefreiheit nach Art. 5 GG ist eigentlich im falschen Titel des Grundgesetzes niedergelegt. Die Freiheit der Medien ist der richterlichen Unabhängigkeit ebenbürtig. Beide Institutionen dienen der sozialen Kontrolle. Die Medien spielen dabei eine ganz besondere Rolle: sie sind die Augen und Ohren des „Souveräns“; mit diesen „Sinnesorganen“ beobachtet und belauscht der Souverän die, denen er Führungsaufgaben anvertraut hat, und auch die, die in seinem Namen die formale soziale Kontrolle ausüben, nämlich die Justiz. Und das ist sein gutes Recht. Die Presse hat in Ausübung dieser Funktion „Bericht“ zu erstatten. Die Pressefreiheit ist demnach ureigenste Angelegenheit des Volkes, das – und es kann nicht oft genug wiederholt werden – der Souverän ist.

– Ich habe soeben die Pressefreiheit auf eine Stufe mit der richterlichen Unabhängigkeit gestellt. Ich bin mir dessen bewußt, daß dieser Satz mißverstanden werden kann. Um jeglicher Fehlinterpretation vorzubeugen, muß ich unterstreichen, daß es Aufgabe der Medien ist zu berichten, nicht aber zu richten. Das wiederum ist das alleinige Recht des Souveräns, nämlich des Volkes.-

Meine durchaus kühne und schon fast staatsgefährdende Behauptung über die Stellung der Presse in einer Großsozietät provoziert natürlich zunächst ein gewisses Kopfschütteln. Die philosophischen Grundlagen unseres Grundgesetzes und aller anderen Verfassungen westlicher Demokratien gehen auf John Locke ( Volkssouveränität) und Montesquieu (Gewaltenteilung) zurück. Presse- und Informationsfreiheit werden weder von dem einen noch von dem anderen gewürdigt, also können sie die behauptete Stellung in Verfassungssystem einer Demokratie doch wohl nicht haben.

Der Gedanke ist naheliegend, aber falsch. Medien und Pressefreiheit waren für diese beiden Philosophen noch Dinge, unter denen sie sich ebensowenig vorstellen konnten wie unter den Begriffen Telefon oder Fernsehen. Es gab sie in ihrer Vorstellungswelt einfach nicht. Zeitungen gibt es seit etwa Mitte des 17. Jahrhunderts; dennoch wurde der Presse an sich damals gerade die Natlte sich erst zu einem Zeitpunkt, als Locke und Montesquieu längst das Zeitliche gesegnet hatten. Für Presse- und Informationsfreiheit gab es in ihrer Systematik daher natürlich keinen Platz.

Die Gefahr, die sich für die Mächtigen allein aus der Existenz der Presse ergab, wurde von diesen indes rasch erkannt und mit der Einführung der Zensur vorerst gebannt.

Nicht allein das. Noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann die Obrigkeit damit, eigene Presseerzeugnisse zu schaffen. – Merkwürdigerweise wiederholte sich dieser Vorgang mehr als 250 Jahre später auf Rügen:

Der „Stadtanzeiger Bergen“ war bei den gewählten Vertretern der Stadt in Ungnade gefallen, weil er sich kritisch über deren Tätigkeit geäußert hatte. Im Dezember 1993 schlug die Geburtsstunde des „Stadtboten Bergen“, dessen Herausgeber der jeweilige Bürgermeister der Stadt Bergen ist und der aus Steuermitteln finanziert wird…

Seit 1990 liegt zwar auch Rügen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, das in Art. 5 die Pressefreiheit garantiert. Das Vorgehen der Stadt Bergen gegen ein Presseorgan störte aber niemanden, nicht einmal die Presse selbst. Der „Stadtanzeiger Bergen“ war ja schließlich nur ein „Käseblättchen“.

Solange Auflagenhöhe und Einschaltquoten stimmen, ist es ja auch Wurst, was im Lande vor sich geht. – Da läßt es sich gut leben mit einer A 13- Einstellung.

Das bunte Treiben und das große Geldausgeben in den neuen Bundesländern fand zwar unter den Augen der Medien statt, bei diesen aber keine weitere Beachtung.

Da wurde 1992 mal berichtet, der Leiter des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Potsdam wäre in die Wüste geschickt worden, weil er einen „allzu wissenschaftlichen Arbeitsstil“ an den Tag gelegt und sich über „geparkte“ Gelder aufgeregt hätte. – Der, der von Berufs wegen dazu angehalten ist, die Ausgabe von Steuergeldern auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, wird gefeuert, weil er seine Pflicht erfüllt. Auch für den Dümmsten ergibt sich daraus der Verdacht, daß es da etwas zu verbergen und zu vertuschen gilt. Für deutsche Medien aber offensichtlich nicht. Die Sachverhalte, die sich dahinter verbergen, sind zu kompliziert, als daß sich daraus eine griffige Headline machen ließe. Also ignoriert man die Tatsachen und beruhigt sich damit, daß die handelnden Personen demokratisch legitimiert seien.

Dabei ist aus den genannten Gründen jede Form von „Hofberichterstattung“ einer freien Presse zumindest unwürdig. Die Medien hätten auch die Pflicht, sich gegen Einflußnahme durch die Politik zur Wehr zur setzen, und zwar heftig. Erst recht darf die Presse nicht schweigen, wenn sich Fehlentwicklungen und Mißstände so sehr häufen, daß jedes einzelne Ereignis eigentlich schon keine Nachricht mehr wert zu sein scheint.

Ich folgere daraus, daß die Medien zumindest seit 1989 ihrer Berichtspflicht nur ungenügend nachgekommen sind und daß für einen Großteil des Schadens nicht allein die vielgescholtene Fa. Kohl, Waigl & Co verantwortlich ist; sondern die bei Presse, Funk und Fernsehen beschäftigten Schlafmützen, die dem Fluß der Steuergelder nicht von der Quelle bis zur Mündung gefolgt sind. Soweit zum Thema Pressefreiheit.“ (.Gerhard Altenhoff, Der Bundesadel, unv. Manuskript, 2000)

Solange Institutionen wie „Presserat“ und „Staatsverträge“ über die öffentlich-rechtlichen Medien existieren, wird der Geist des Joseph Goebbels die bundesdeutschen Medien nicht verlassen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen in der Sache gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Nievenheim „zwanzig-dreizehn“ – werden Märchen wahr?

Juli 10, 2013

Beim Anschauen der unter dem Link  Schaufenster. erreichbaren Seite achte der geneigte Leser bitte auf den Artikel „Robens kämpft weiter“. – Es sei auch auf das Leserecho  (auf Seite 8 unten rechts) hingewiesen.

Wenn Bürger mit der Obrigkeit im Clinch liegen, beobachten wir immer wieeder, daß die Beteiligten über die Presse miteinander kommunzieren. – Das ist eine seit Gutenbergs Erfindung und Luthers Anschlag auf die Tür der Wittenberger Schloßkirche des Buchdrucks die klassische Form der öffentlichen Auseinandersetzung zwischen den Prozeßparteien.

Selbstverständlich ist dem „freien Bürger“ gestattet, sich „untertänigst“ mündlich oder schriftlich an die zuständigen Organe der „demokratisch legitimierte“ Obrigkeit zu wenden und seine Petition vorzutragen. – Im allgemeinen wird man damit nichts erreichen, denn wo ist das Publikum, die „Wählerschaft“, die beobachtet und kontrolliert, ob die Organe der „Obrigkeit“ die Petition auch wirklich sachgerecht bearbeiten?- Es erfährt gar nichts davon, wenn nicht die „freie Presse“ ich ein herz faßt und denSchriftverkehr der Öffentlichkeit zugänglich macht.

Deswegen halte ich es für für erforderlich und geboten, die Vertreter der „Obrigkeit“ daran zu hindern, sich hinter irgendwelchen Aktendeckeln, schwebenden Verfahren oder „Datenschutzgründen“ zu verstecken. – So jedenfalls  kennen wir alle die Statements unserer Politiker vor laufenden Kameras oder Mikrofonen.

Aber sie müssen, das hat der „freie Bürger“ dank der modernen Kommunikationstechnik in der Hand, „Farbe bekennen“, und sich nachvollziehbar zu den Vorgängen äußern. – Schweigen sie oder sondern sie den allseits bekannten Bullshit ab, weiß die Öffentlichkeit, was sie davon zu halten hat.

Das ist der Hintergrund des nachfolgen wiedergegebenen Schreibens:

Gerhard Altenhoff

Bismarckstr. 40

41542 Dormagen

02133 82 74 05

6.7. 2013

Gerhard Altenhoff, Bismarckstr. 40, 41542 Dormagen

Stadt Dormagen

z.Hd. Herrn Peter-Olaf Hoffmann

Paul-Wierich-Platz 1

41539 Dormagen

Gaststätte Robens / Bebauungsplan „Am Krausberg“

hier: Ihre Stellungnahme in der Presse

Lieber Herr Hoffmann,

Sowohl im „Schaufenster“ als auch im „Rheinischen Anzeiger“ wurde über Ihre Stellungnahme zu dem im Betreff geschilderten Vorfall berichtet.

Diese „Stellungnahme“ beinhaltet indes keineswegs eine konkrete Aussage zur anstehenden Problematik. Vielmehr erinnert sie an die Worte des früheren „Staats- und Parteichefs“ der „DDR“, Walter Ulbricht: „Niemond hod die Absich, eine Mauer zu errichdn!“ – Keine 24 Stunden später wurde Berlin durch eine Mauer geteilt. – Ich zitiere Sie wörtlich: „Niemand im Rathaus will den Fortbestand der Traditionsgaststätte (…) gefährden“…

Vielleicht gilt diese Aussage für die eine planungsrechtliche Zukunft, die sich gegenwärtig noch verschleiern läßt. – Für die Vergangenheit ist sie jedoch schlicht falsch. – Wenn die Angaben des „Schaufenster“ vom 20. 06. 2013 stimmen, haben die „Verantwortlichen der Stadt Dormagen“ den Begriff der „Planungshoheit“ extensiv zugunsten des Wortteils „HOHEIT“ ausgelegt und versucht, in einem verkürzten Verfahren Fakten zu schaffen. Anders ist es ja nicht zu erklären, daß die Familie Robens den Planfeststellungsbeschluß mit anwaltlicher Hilfe verhindert bzw. angefochten hatte. – Anwälte kosten Geld!- Anwälte werden zwar oft vergeblich, aber nie umsonst tätig. Deswegen ist es unwahrscheinlich, daß im Jahre 2012 die Überplanung der o.g. Flächen lediglich unverbindlich ins „Gespräch“ gebracht worden war.

Ihre „Stellungnahme“ schildert dem Grunde nach lediglich das Verfahren, wie es auf Grundlage des Baugesetzbuches ablaufen sollte. – Mehr aber auch nicht. Sowohl für die Verfahrensbeteiligten als auch für die Öffentlichkeit ist sie schlicht unbrauchbar:

Das „beschleunigte“ Planfeststellungsverfahren in 2012 rechtfertigt den Verdacht, daß die Eigentümerin der zu überplanenden Flächen einseitig begünstigt werden sollte. Das „Plangebiet“ ist kaum größer als die doppelte Fläche des Gartens der „Villa Nagelschmitt“. – Allein die Größe des Areals innerhalb eines in Jahrzehnten gewachsenen, als „klassisch“ einzustufenden planungsrechtlichen „Mischgebiets“, allein das macht schon mißtrauisch. 4634 Quadratmeter, umgeben vom „gewachsenen Ortskern“ sollen in „reines Wohngebiet“ verwandelt werden. – Legt man die Größe der heutigen Gärten zugrunde, sind das rund 6 (sechs) bis 8 (acht) Einfamilienhäuser. Die für die notwendigen Erschließungsanlagen notwendigen Flächen sind hierbei nicht einmal berücksichtigt!

Ich halte den Herrn Hoffmann und die Mitglieder des Stadtrates für mindestens so schlau zu wissen, daß sich die Grundstückspreise in einem reinen Wohngebiet von denen in einem planungsrechtlichen Mischgebiet erheblich unterscheiden. – Und, man braucht nicht nach weiteren Motiven zu fahnden, es geht um Geld – um nicht unbeachtliche Summen.

Im Hinblick auf die gegenwärtige Nutzung der streitbefangenen Grundfläche kann das Interesse der Eigentümerin demnach ausschließlich als „Marktwert“ der Grundfläche dargestellt werden.

– Profit zu machen, das ist durchaus legitim, aber planungsrechtlich gesehen kann der höchstmögliche „Reibach“ nicht in die Abwägung der widerstreitenden Belange einbezogen werden.

Fraglich ist auch, ob die „Nachtruhe“ zukünftiger Bewohner des Areals Vorrang gegenüber dem Gaststättenbetrieb genießt. – Wer an Düsseldorfs „erster Adresse“, nämlich am „Leuchtenberger Kirchweg“ sein ständiges Nachtlager aufschlagen möchte, der weiß, daß er in der Einflugschneise leben wird. – Ähnliches gilt für die Dorfstraße in Meerbusch-Büderich, die Büdericher Allee und das Areal hinter der Büdericher Kirche. Dort entstand vor knapp 30 Jahren ein Neubaugebiet mit heiß begehrten Wohnungen. – Der Fluglärm war da, wie der Igel vor dem Hasen! – Dennoch kamen Beschwerden von Zugereisten!

Unter diesen Gesichtspunkten bekommt die im „Schaufenster“ vom 29.06.2013 abgedruckte Erklärung des Gregor Nachtwey eine ganz andere Bedeutung. Nachtwey erklärte frank und frei:

Es gibt keinen Grund, dort ein Mischgebiet auszuweisen, weil die Nutzung zukünftig dort reines Wohnen ist.“

Nachtweys Erklärung paßt doch wohl eher in die von Gerhörd Schröder initiierte „Basta-Republik“ als in ein „ergebnisoffenes“ rechtsstaatlich einwandfreies Planfeststellungsverfahren.

Es hätte Sie und Herrn Nachtwey nur 5 Minuten Recherche im Internet gekostet, erhebliche rechtliche Bedenken gegen die von Herrn Nachtwey vorgebrachten Argumente zu begründen. Aber nein, in Dormagen muß das, was gestern noch wie ein Märchen klang, vorgestern schon in die Wirklichkeit umgesetzt werden:

Fiktives Beispiel: Wohngebiet in der Nachbarschaft

Der metallverarbeitende Betrieb XY ist schon seit 20 Jahren im Gewerbegebiet „Schöne Aussicht“ansässig. In der Zeitung steht, dass nebenan auf der Brachfläche der ehemaligen Gärtnerei ein Bebauungsplan festgesetzt wurde, der ein Allgemeines Wohngebiet ausweist. Der Metallbetriebsieht keinen Grund zur Sorge, schließlich ist er schon lange am Standort, neue Nutzungen müssten sich dem ja anpassen. Was er nicht weiß: Für das Gewerbegebiet gelten nun striktere Lärmschutzvorschriften (nachts 40dbA). Nachdem das Wohngebiet gebaut wurde, klagt nach 5 Jahrenein neuer Nachbar aufgrund der hohen Lärmbeeinträchtigung durch den Metallbetrieb. Der Betrieb muss Betriebsabläufe umorganisieren und eine neue Halle bauen, die einen höheren Lärmschutz sichert. Wäre im damaligen Bebauungsplan ein Mischgebiet anstelle eines Allgemeinen Wohngebietes festgelegt worden oder hätte der Bebauungsplan für die Wohnbebauung Schallschutzmaßnahmen festgeschrieben, wäre es für den Metallbetrieb nicht so teuer ausgegangen. (Silke Robel, Standorte planen und sichern – Bebauungspläne, IHK Berlin, Dok-Nr. 102243, Berlin 2013, S. 2)

Angesichts der historisch gewachsenen Bebauung besteht eigentlich keine andere sinnvolle planungsrechtliche Festlegung als die eines Mischgebiets.

Wenn im Bereich der Justiz am Ende eines Verfahrens ein Urteil verkündet wird, das schon vor Beginn des Prozesses feststand, spricht man von einem „Schauprozeß“.- Der klassische Schauprozeß ist von propagandistischen Maßnahmen begleitet, die verdeutlichen sollen, daß „Gerechtigkeit geschehe“. – Weniger – im wahrsten Sinne des Wortes – einschneidende Folgen hat die Verkündung vorgefertigter Entscheidungen der sogenannten “vollziehenden Gewalt“ zu der auch die Organe der kommunalen Selbstverwaltung gehören:

Auf den Gebieten der Gesetzgebung und Verwaltung sollen die durchgeführten „Show-Verfahren“ in erster Linie der Verschleierung der wahren Absichten dienen.- Es muß der „Anschein vermieden werden“, daß hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. – Formen und Fristen des Verfahrens werden mit äußerster Akribie eingehalten und es es wird größter Wert auf die Einhaltung der genannten Formalien gelegt. – Das Verfahrensergebnis indes wird von den vorgeschriebenen Anhörungen nicht mehr beeinflußt.

Das riecht förmlich nach fehlerhafter, ja rechtsmißbräuchlicher Ausübung der Rechtssetzungsbefugnis in Gestalt der kommunalen Planungshoheit.

Und nun müssen Sie mir und der Öffentlichkeit einmal erklären, warum

es keinen Grund gibt, dort ein Mischgebiet auszuweisen.“

Aber bitte so, als wäre ich vier Jahre alt.

Für Ihre freundliche Kenntnisnahme und Bemühungen danke ich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

(gez. Gerd Altenhoff)

Anlage: Standorte… (IHK Berlin)

Wie man anhand des Schaufensters leicht feststellen kann, war meine Schätzung über die zuknftig zu planende Bebauung des Geländes ziemlich präzise. – Kommt meine Einschätzung der übrigen Lage den Realitäten ähnlich nahe?


Bundespresseball: Gala für Gangster

Dezember 12, 2012

Bundespresseball: Home.

Anfang Juni 1991 hatte ich meinen Dienst als Leiter des Rechtsamts in der Kreisverwaltung des Landkreises Rügen angetreten. Es dauerte nur wenige Wochen, bis Schriftstücke auf meinem Schreibtisch landeten, die auf ein „Umleiten“ öffentlicher Gelder in private Taschen hindeuteten. – In einer Größenordnung von rund 6.000.000;– D-Mark. Neben den üblichen – durchaus versperrten – „behördlichen Wegen“ versprach ich mir viel von der „freien Presse“.

Ganz zu Unrecht, wie ich schmerzhaft erfahren mußte:

Auch bei der bundesdeutschen Journaille macht sich nach und nach eine nicht mehr zu übersehende Beamtenmentalität breit. Man regt sich kurzfristig über „Mißstände“ auf, schreibt den einen oder anderen Politiker hoch oder runter und stürzt sich auf Helmut Kohl und die CDU, ohne einen Blick auf den Gesamtzusammenhang zu werfen:

Anfang 1992 machte ich mich auf den Weg nach Hamburg, um die Presse ein wenig wachzurütteln. Dort traf ich mich in der Kantine des „Stern“ mit einem Redakteur, dessen Namen mir freilich nach so langer Zeit nicht mehr geläufig ist.. – Lange Rede, kurzer Sinn: der Herr zeigte sich an der Geschichte nicht sonderlich interessiert. Es ging ja schließlich nur um ca. 4.500.000,– DM Schaden zum Nachteil des Steuerzahlers.- Und der Herr Vertreter der freien Presse blätterte ziemlich gelangweilt – eben wie ein Beamter – in den Unterlagen.

Ausgerechnet der „Stern“ stellt auf dem Titelblatt seiner Ausgabe 38/99 die Frage, „Wo ist das ganze Geld geblieben?“ – Als ich das las, mußte ich herzhaft lachen. Daß ich das nach einer solchen Erfahrung für den größten Flop des „Stern“ seit den Hitlertagebüchern halte, liegt wohl auf der Hand und läßt sich durchaus näher begründen.

Die Medien sind, das glauben wir fast alle, dazu da, uns zu unterhalten. Auch die Aufmachung der Nachrichtensendungen lassen darauf schließen, daß die Entwicklung immer mehr in Richtung Infotainment geht. Sind Leser und Zuschauer wirklich nur Voyeure, die man ergötzen muß? – Brot und Spiele für das Volk, wie weiland in Rom? -Ein unseliges Bündnis zwischen Medien und Politik.

Aber wird sich diese Entwicklung langfristig fortsetzen können oder ist sie nur eine kurzfristige Spielerei, die mit den bis vor kurzem unbekannten Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zusammenhängt?

Die zweite Alternative wird wohl zutreffen. Das folgt aus der Stellung der Medien, die diese in einer demokratisch verfaßten Gesellschaft langfristig einnehmen müssen, wollen sie zu deren Stabilisierung beitragen.

– Da sich in unserer Republik gegenwärtig die Skandale und Affären geradezu überschlagen, muß ich mich aus Gründen der Aktualität ein wenig kürzer fassen, als es mir lieb ist.-

Die Pressefreiheit nach Art. 5 GG ist eigentlich im falschen Titel des Grundgesetzes niedergelegt. Die Freiheit der Medien ist der richterlichen Unabhängigkeit ebenbürtig. Beide Institutionen dienen der sozialen Kontrolle. Die Medien spielen dabei eine ganz besondere Rolle: sie sind die Augen und Ohren des „Souveräns“; mit diesen „Sinnesorganen“ beobachtet und belauscht der Souverän die, denen er Führungsaufgaben anvertraut hat, und auch die, die in seinem Namen die formale soziale Kontrolle ausüben, nämlich die Justiz. Und das ist sein gutes Recht. Die Presse hat in Ausübung dieser Funktion „Bericht“ zu erstatten. Die Pressefreiheit ist demnach ureigenste Angelegenheit des Volkes, das – und es kann nicht oft genug wiederholt werden – der Souverän ist.

– Ich habe soeben die Pressefreiheit auf eine Stufe mit der richterlichen Unabhängigkeit gestellt. Ich bin mir dessen bewußt, daß dieser Satz mißverstanden werden kann. Um jeglicher Fehlinterpretation vorzubeugen, muß ich unterstreichen, daß es Aufgabe der Medien ist zu berichten, nicht aber zu richten. Das wiederum ist das alleinige Recht des Souveräns, nämlich des Volkes.-

So sieht der Staat aus

Meine durchaus kühne und schon fast staatsgefährdende Behauptung über die Stellung der Presse in einer Großsozietät provoziert natürlich zunächst ein gewisses Kopfschütteln. Die philosophischen Grundlagen unseres Grundgesetzes und aller anderen Verfassungen westlicher Demokratien gehen auf John Locke ( Volkssouveränität) und Montesquieu (Gewaltenteilung) zurück. Presse- und Informationsfreiheit werden weder von dem einen noch von dem anderen gewürdigt, also können sie die behauptete Stellung in Verfassungssystem einer Demokratie doch wohl nicht haben.

Der Gedanke ist naheliegend, aber falsch. Medien und Pressefreiheit waren für diese beiden Philosophen noch Dinge, unter denen sie sich ebensowenig vorstellen konnten wie unter den Begriffen Telefon oder Fernsehen. Es gab sie in ihrer Vorstellungswelt einfach nicht. Zeitungen gibt es seit etwa Mitte des 17. Jahrhunderts; dennoch wurde der Presse an sich damals gerade die Nabelschnur durchtrennt. Mit anderen Worten: die Presse als Inbegriff eines Informationssystems entwickelte sich erst zu einem Zeitpunkt, als Locke und Montesquieu längst das Zeitliche gesegnet hatten. Für Presse- und Informationsfreiheit gab es in ihrer Systematik daher natürlich keinen Platz.

Die Gefahr, die sich für die Mächtigen allein aus der Existenz der Presse ergab, wurde von diesen indes rasch erkannt und mit der Einführung der Zensur vorerst gebannt.

Nicht allein das. Noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann die Obrigkeit damit, eigene Presseerzeugnisse zu schaffen. – Merkwürdigerweise wiederholte sich dieser Vorgang mehr als 250 Jahre später auf Rügen:

Der „Stadtanzeiger Bergen“ war bei den gewählten Vertretern der Stadt in Ungnade gefallen, weil er sich kritisch über deren Tätigkeit geäußert hatte. Im Dezember 1993 schlug die Geburtsstunde des „Stadtboten Bergen“, dessen Herausgeber der jeweilige Bürgermeister der Stadt Bergen ist und der aus Steuermitteln finanziert wird…

Seit 1990 liegt zwar auch Rügen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, das in Art. 5 die Pressefreiheit garantiert. Das Vorgehen der Stadt Bergen gegen ein Presseorgan störte aber niemanden, nicht einmal die Presse selbst. Der „Stadtanzeiger Bergen“ war ja schließlich nur ein „Käseblättchen“.

Solange Auflagenhöhe und Einschaltquoten stimmen, ist es ja auch Wurst, was im Lande vor sich geht. – Da läßt es sich gut leben mit einer A 13- Einstellung.

Das bunte Treiben und das große Geldausgeben in den neuen Bundesländern fand zwar unter den Augen der Medien statt, bei diesen aber keine weitere Beachtung.

Da wurde 1992 mal berichtet, der Leiter des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Potsdam wäre in die Wüste geschickt worden, weil er einen „allzu wissenschaftlichen Arbeitsstil“ an den Tag gelegt und sich über „geparkte“ Gelder aufgeregt hätte. – Der, der von Berufs wegen dazu angehalten ist, die Ausgabe von Steuergeldern auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, wird gefeuert, weil er seine Pflicht erfüllt. Auch für den Dümmsten ergibt sich daraus der Verdacht, daß es da etwas zu verbergen und zu vertuschen gilt. Für deutsche Medien aber offensichtlich nicht. Die Sachverhalte, die sich dahinter verbergen, sind zu kompliziert, als daß sich daraus eine griffige Headline machen ließe. Also ignoriert man die Tatsachen und beruhigt sich damit, daß die handelnden Personen demokratisch legitimiert seien.

Dabei ist aus den genannten Gründen jede Form von „Hofberichterstattung“ einer freien Presse zumindest unwürdig. Die Medien hätten auch die Pflicht, sich gegen Einflußnahme durch die Politik zur Wehr zur setzen, und zwar heftig. Erst recht darf die Presse nicht schweigen, wenn sich Fehlentwicklungen und Mißstände so sehr häufen, daß jedes einzelne Ereignis eigentlich schon keine Nachricht mehr wert zu sein scheint.

Ich folgere daraus, daß die Medien zumindest seit 1989 ihrer Berichtspflicht nur ungenügend nachgekommen sind und daß für einen Großteil des Schadens nicht allein die vielgescholtene Fa. Kohl, Waigel & Co verantwortlich ist; sondern die bei Presse, Funk und Fernsehen beschäftigten Schlafmützen, die dem Fluß der Steuergelder nicht von der Quelle bis zur Mündung gefolgt sind. Soweit zum Thema Pressefreiheit.(G. Altenhoff, der Bundesadel)

Vor diesem Hintergrund bekommt der „Bundespresseball“ ein neues Gesicht: Es it ungefähr so, als hätten Polizei und Staatsanwaltschaft das gesamte Rotlichtmilieu und die Mafia zur Weihnachtsfeier eingeladen…

Wundert es  Sie eigentlich immer noch, daß wir keinen „Bundesminister für Volksaufklärung und Propaganda“ haben?