Wo, bitte, geht’s zum Militärputsch?

Vom Tode Hindenburgs bis zum 8. Mai 1945 hatten deutsche Soldaten folgenden Fahneneid abzulegen:

„Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, daß ich dem Führer des deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, unbedingten Gehorsam leisten und jederzeit bereit sein will, für diesen Eid mein Leben einzusetzen.“

 

Der Fahneneid der Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr lautet demgegenüber:

 

„Ich schwöre, der Bundesrepublik treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“

 

Wehrpflichtige Soldaten werden seit Gründung der Bundeswehr nicht mehr dem unbedingten Zwang des Eides unterworfen, von ihnen wird nur noch verlangt, die treuen Dienste gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und die Verteidigung des Rechts und der Freiheit des deutschen Volkes „feierlich zu geloben“. – Disziplinarisch und strafrechtlich (Selbstverstümmelung, Fahnenflucht) läuft das zwar auf dasselbe hinaus, aber das kümmert keinen.

 

Wer aber hinzuschauen vermag, der wird unschwer feststellen, daß der Fahneneid der deutschen Wehrmacht – fälschlicherweise auch „Hitler-Armee“ genannt, es dem „Führer“ gestattete, die Soldaten der deutschen Wehrmacht durch die Weltgeschichte zu jagen: „Soldat geh dorthin, wohin dich der Befehl schickt! – Ende“

 

Die sogenannte „Hitler-Armee“ zog also nicht durch die halbe Welt, weil es den Soldaten so großen Spaß machte, halb Europa und Nordafrika zu besetzen und vor die Tore Moskaus zu ziehen, es wurde ihnen befohlen.

 

Wir als Rekruten der Bundeswehr mußten im Jahre 1974 auswendig lernen, was ein Befehl ist:

 

Ein Befehl ist die Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, das ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise mit Anspruch auf Gehorsam erteilt.

 

Das ist ein Befehl!

 

An der Definition des Befehls hat sich seit den Zeiten der deutschen Wehrmacht nichts geändert.

 

Aber am Fahneneid und am Verhältnis des „Staats“ zu seinen Bürgern und deren Umgang mit Waffen, da hat sich etwas geändert:

 

Als der Kaiser noch der Staat war, durfte jeder Waffen nach seinem Gusto besitzen. Wilhelm II., wäre nach seiner Abdankung in die USA ausgewandert, er wäre heute das Aushängeschild der „American Rifle Associaton“, die das Recht auf Waffenbesitz des amerikanischen Bürgers mit Zähnen und Klauen verteidigt.

 

Der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland verbietet seinen Bürgern grundsätzlich den Umgang mit Waffen. Der Besitz, vor allem aber das Führen von Waffen, ist nur in extremen Ausnahmefällen erlaubt. Grundsätzlich verboten und mit schwersten Strafen belegt sind der Besitz und das Führen von sogenannten Kriegswaffen.

 

Ohne den Begriff der „Waffe“ je bestimmt zu haben, kriminalisiert der deutsche Gesetzgeber die „tatsächliche Verfügungsgewalt“ über Waffen und belegt sie mit schweren Strafen. Noch schärfer werden die Strafandrohungen, wenn es sich bei den undefinierten Waffen um sogenannte Kriegswaffen handelt. Wie dem auch sei: mit der Waffengesetzgebung ist die grundsätzliche Wertentscheidung des Gesetzgebers gefallen: Die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über Waffen, insbesondere Kriegswaffen“ ist ein nahezu todeswürdiges Verbrechen.

 

Nun aber verfügen der Bundesverteidigungsminister und die Soldaten der Bundeswehr, von Kampfmessern und Pistolen einmal abgesehen, über nichts anderes als „Kriegswaffen“ Sie sind daher grundsätzlich als „Schwerstkriminelle“ anzusehen.

 

„Grundsätzlich“ im juristischen Sprachgebrauch heißt, daß Ausnahmetatbestände existieren.

 

Ein solcher Ausnahmetatbestand ist dann gegeben, wenn ein Fall eintritt, der sich mit dem Fahneneid (feierlichen Gelöbnis) des Bundeswehrsoldaten deckt, wenn also das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes verteidigt werden müssen.

 

Die gelobte Dienstpflicht gegenüber der „Bundesrepublik Deutschland“ allein hebt die grundsätzliche Strafbarkeit der tatsächlichen Verfügungsgewalt über Kriegswaffen nicht auf.

 

Der Fahneneid der Bundeswehr bzw. das „Feierliche Gelöbnis“ gestatten den Soldaten der Bundeswehr den Griff zur (Kriegs-)Waffe nur dann, wenn es gilt, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes zu verteidigen. Die Bedingungen des „treuen Dienen“, Recht und Freiheit des deutschen Volkes sind „und“-verknüpft. Das heißt mit anderen Worten, daß alle Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der deutsche Soldat zur Waffe greifen darf.

 

Anders wäre es bei folgendem Fahneneid:

 

Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen oder das Recht oder die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.

 

Bei dieser Formulierung würde eine der in der Eidesformel genannten Bedingungen ausreichen, den Soldaten vom Vorwurf des Schwerverbrechens zu befreien, sollte er auf Befehl eines Vorgesetzten zur Waffe greifen. Der seit Gründung der Bundesrepublik herrschende Fahneneid verlangt aber kumulatives Vorliegen der in der Eidesformel genannten Bedingungen. Es müssen demnach alle drei Bedingungen erfüllt sein: der Einsatz des Soldaten muß als „treuer Dienst“ gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gelten können und er muß der Verteidigung des Rechts dienen und er muß zur Verteidigung der Freiheit des deutschen Volkes geeignet und bestimmt sein.

 

Das sind die „Eingriffsvoraussetzungen“, das ist die „Ermächtigungsgrundlage“, die allein es einem Soldaten der Bundeswehr überhaupt gestattet, zur Waffe zu greifen.

 

Der Fahneneid der „Hitler-Armee“ hätte einen Einsatz der Deutschen Wehrmacht zum Schutze der israelischen Nordgrenze gestattet, weil er den Soldaten den „unbedingten Gehorsam“ auferlegte. Weder der Fahneneid noch das „Feierliche Gelöbnis“ der Bundeswehrsoldaten können einen Einsatz der Bundeswehr im Nahen Osten auch nur im Entferntesten rechtfertigen. Bei aller Achtung vor dem Dienst eines gehorsamen Soldaten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, – aber das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes sind im Nahen Osten nun einmal offensichtlich nicht in Gefahr.

 

Nochmals:

 

Der Befehl ist die Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, das ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise mit Anspruch auf Gehorsam erteilt.

 

Wer einen Anspruch geltend machen und durchsetzen will, braucht dafür nach deutschem Recht eine „Anspruchsgrundlage“. Und die kann gegenüber deutschen Soldaten nur in der mit dem Fahneneid übernommenen Verpflichtung liegen.

 

Der Bundeswehrsoldat ist aber nur dann zum Gehorsam verpflichtet, wenn die Freiheit des deutschen Volkes und das Recht gefährdet sind. Die letztgenannte Bedingung ist aber offensichtlich nicht erfüllt. Deutsche Soldaten sind also nicht berechtigt, Waffengewalt zu gebrauchen und sind nicht verpflichtet, Befehlen zu gehorchen.

 

Für den IBUK, den Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte, bedeutet das, daß er bedeutungslos ist. Er kann anordnen, was er will, aber er kann keine der „Bürger in Uniform“ in die Levante „abkommandieren“.

 

Nun hat jeder Bundespräsident, aber auch jeder Bundeskanzler und Bundesminister sich durch den Amtseid gegenüber den Wählerinnen und Wählern verpflichtet, seine Kraft dem Wohl des deutschen Volkes zu widmen, dessen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden.

 

Man braucht nur morgens die BILD-Zeitung aufzuschlagen um festzustellen, daß keiner von denen, die den entsprechenden Amtseid abgelegt haben, auch nur im Traum daran denken, ihrer Eidespflicht nachzukommen.

 

Die klammheimliche Einführung einer Personenkennziffer, die den Souverän dieses Landes gegenüber „dem Staat“ gläserner machen als es in der DDR je der Fall sein konnte, bedroht das Recht. Und es bedroht die Freiheit des deutschen Volkes. Es bedroht die Freiheit des deutschen Volkes gegenüber einer „Fremdbestimmung“ durch eine juristische Person, der man den Namen „Bundesrepublik Deutschland“ gegeben hat. Die „Bundesrepublik Deutschland“ das sind in Wahrheit wir Bürger. Und unsere Freiheit hat die Bundeswehr zu verteidigen. Hier – und nicht am Hindukusch!

WIR SIND DER STAAT!

2 Responses to Wo, bitte, geht’s zum Militärputsch?

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