Die SS, die Bibel und die Jurisprudenz

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Als größter Ketzer aller Zeiten kann ich von Glück sagen, daß Scheiterhaufen ein wenig aus der Mode gekommen sind. – Vor wenigen Jahrhunderten wäre ich dort nämlich schon vor geraumer Zeit gelandet.

„Alle haben es gewußt – oder nicht wissen wollen“ – das ist der Tenor des Films.

Alle haben es gewußt, alle wissen es, aber keiner reißt die Schnauze auf:

Millionenfach gefährlicher als die SS ist die Justiz in der Gestalt der Jurisprudenz. Unter dem Deckmantel der „Rechtswissenschaft“ töteten und töten Juristen ohne jegliche Skrupel. – Und das mit Zustimmung der Bevölkerung. – Das böse Spiel nennt sich „Todesstrafe“.

Die sogenannte Todesstrafe ist der kleine schmutzige Bruder des Menschenopfers. – Wir geben den Götern das, was sie unserer Meinung nach wollen, damit sie uns geben, was wir wollen. – Die Todesstrafe war und ist nicht in allen Kulturen die alttestamentarische „Vergeltung“ für die Auslöschung von Menschenleben. – Selbst im Alten Testament ist die Anwendung der „Todesstrafe“ eher chaotisch als systematisch:

„Wer Vater oder Muter flucht, der soll des Todes sterben.“ (2. Moses 21, 15)

Fünf Verse weiter ist ein Menschenleben kaum noch einen Pfifferling wert:

„Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit seinem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.

Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll ernicht darum gestraft werden, denn es ist sein Geld“ (2. Moses 21, 20f.)

Die „Nebengesetze“ zu den 10 Geboten fangen in 2. Mose 21 an und tauchen danach in unregelmäßigen Abständen in unterschiedlicher Form immer wieder auf und ordnen die Todesstrafe an:

3. Mose 19ff

5. Mose 17ff

Die größte Orgie der Todesstrafe vor Errichtung des Volksgerichtshofes findet man wohl im 20. Kapitel des 3. Buches Mose.  – Vor allem für sexuelle Vergfehen gibt es nichts als die Todesstrafe. – Ein gefundenes Fressen für die Freislers aller Glaubensrichtungen.

– Und das, obwohl ein Kapitel zuvor bereits die Ansätze zum bürgerlichen Recht und zu rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien durchschimmern:

„Es soll des Tagelöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis an den Morgen“ – (3. Mose 19, 14,2) – Wer einen anderen für sich arbeiten läßt, hat ihn zum vereinbarten Zeitpunkt zu entlohnen!

„Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht, und sollst nicht vorziehen den Geringen noch den Großen ehren; sondern du sollst deinen Nächsten recht richten“ ( 3. Mose 19, 15) – Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich!

Nur wenige Verse weiter befiehlt Gott: „Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht, mit der Elle, mit Gewicht, mit Maß.“ – (3.Mose 19, 35) – Das ist nur konsequent, denn Maße und Gewichte müssen stimmen.

3. Mose 19 ist aber nicht nur unter rechtsstaalichem Gesichtspunkt interessant, denn er zeigt, wie ungenau es auch die Angehörigen des „Auserwählten Volkes“ mit der Integration nehmen:

„Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden.

Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der Herr Euer Gott.“ (3. Mose 19, 33f)

Auf die beiden letztgenannten Bibelstellen bin auch ich gerade erst gestoßen; – ich hatte eine andere gesucht. – Aber interessant ist sie trotzdem, vor allem vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation im „Nahen Osten“. – Dort berufen sich alle Streithähne auf das „Alte Testament“ als „Rechtsquelle“.

Wer „gottesfürchtig“ leben will, der muß den „göttlichen Auftrag“ zum Terrorismus akzeptieren, der Noah nach der Sintflut erteilt wurde. – „Furcht und Schrecken sei vor Euch…“

Auch Völkermord läßt Gott glatt durchgehen: – Richter 12,6

Trotz allem käme niemand auf die Idee, die SS als „Vollstrecker göttlichen Willens“ zu bezeichnen.

Ob man zwischen 1933 und 1945 in Deutschland „was gewußt“ hat oder „nicht gewußt“ hat, spielt keien Rolle. Denn auch heute weiß man, was Assad anrichtet, man weiß, daß Israels Regierung im Rahmen ihres fortschreitenden Verfolgunswahns dabei ist, junge Menschen für eine „gerechte Sache“ zu opfern und damit Instabilität in die Welt hineinzutragen. – Die  „organisierte Weltgemeinschaft“ wird das ebensowenig verhindern wie Assads Morde.

All das weiß ein gewisser Ahmadnieschad. – Der braucht gar keine Atomwaffen zu bauen, um Israel zu vernichten. – Eer braucht nur darauf zu warten, daß Isreals Ministerpräsident die Lunte anzündet. – Der Nahe Osten ist mit Waffen und Munition mehr als vollgestopft.

Und die Jursiten der Welt werden sich wieder einmal schulerzuckend abwenden, weil sie eine „politische Entscheidung“ brauchen, die ihnen den Weg zu einem „Prozeß“ gegen die „Verbrecher“ öffnet.

Die abwartende Haltung der Jurisprudenz und ihr steter Kotau vor der „Politik“ macht sie gefährlicher als die militärische und friedliche Nutzung der Kernenergie zusammen. Die Gefahren, die von der Jurisprudenz ausgehen, lassen sich in wenigen Worten und in einer Art „Fünf-Tage-Woche“ zusammenfassen:

Montags fängt man damit an, am Volksgerichtshof Todesurteile wegen „Wehrkraftzersetzung“ zu verhängen.

Dienstags bringt man beim Nürnberger „Kriegsverbrechertribunal“ die an den Galgen, die sich der „Wehrkraftzersetzung“ widersetzten.

Mittwochs verkündet man in Schauprozessen die todesurteile, die in der STASI-Zentrale gefällt wurden.

Donnerstags läßt man mit der Scharia unter dem Arm vergewaltigte Frauen kurzerhand steinigen

und

am Freitag lehnt man die Annahme offensichtlich begründseter Verfassungsbeschwerden ab und verhängt gegen den Beschwerdeführer eine vom „Gesetzgeber“ angeordnete „Mißbrauchsgebühr“.

Und jetzt wissen es alle – oder können es alle wissen – , wie die Justiz ian aller Herren Länder und zu allen Zeiten funktioniert. – Das „Wissenkönnen“, das wird von den Juristen oft genug dem „Wissen“ gleichgestellt. – Und wenn man auch das weiß, dann reicht „Wissenkönnen“ zum Vorwurf des „Wissens“ allemal aus!

Als das Bundesverfassungsgericht – unter Federführung des Herrn Prof. Dr. Udo di Fabio dem Schröder die Fahnenflucht erlaubte, dachte ich spontan: „man müßte sich eigentlich schämen, Jurist zu sein“.

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