Finanzkrise: Der „Staatshaushalt“ ist immer der Weg in den Ruin DIE WELT

November 24, 2012

Finanzkrise: Größenwahn ist Frankreichs Weg in den Ruin – Nachrichten Kultur – Geschichte – DIE WELT.

Die Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie bringt immer weider selbstähnliche Muster hervor. – Wenn man immer wieder an demselben Rad dreht, darf man sich nicht wundern, daß einem der Hundehaufen, den man einmal „durchfahren“ hat, immer wieder um die Ohren fliegt:

Die Sozialversicherung kam in die Welt, um wenigstens die Vermögens­massen, die zur Finanzie­rung von ärztlicher Behandlung und Altersver­sorgung gedacht waren, den Begehrlichkeiten der Krone zu entziehen. Bis­marck war vorausschauend und hat zutreffend erkannt, daß der „Staatshaush­alt“ Privatvermögen des Kaisers war. Daß aber „der Staat“ eigentlich für die Kinder da sein müßte, daran hat selbst Fürst Bismarck keinen Gedanken verschwendet. Der Kaiser ist gegan­gen, der „Staatshaushalt“ geblieben. Mit ihm blieb das System der kameralistischen Haushaltswirt­schaft, die noch aus der Zeit Ludwig XIV. stammt:

Merkantilismus (von lat. mercator = Kaufmann) ist das wirtschaftspolitis­che System der absolutis­tischen Staaten des 16. bis 18. Jahrhunderts. Der Staat nahm in dieser Zeit starken Einfluß auf die Wirtschaft., um mit ihrer Hilfe den nationalen (volkswirtschaftlichen) Reichtum zu vergrößern und die Macht des Staates zu erhöhen. Die Grundüberlegung der Merkantilis­ten bestand darin, daß Staatsreichtum mit hohen Edelmetallbeständen gle­ichzusetzen sei. Daher war die Wirtschaftspolitik darauf ausgerichtet, alles zu fördern und zu unterstützen, was Geld und Edelmetalle ins Land brach­te. Als Ziel galt daher eine aktive Handelsbilanz, also ein Überschuß der Ausfuhr über die Einfuhr. Dies sollte unter anderem erreicht werden durch Ausfuhr hochwertiger Fertigwaren, Exportprämien, Einfuhrverbote und –zölle (Zoll), billigen Bezug der Rohstoffe aus eigenen Kolonien und gezielte Bevölkerungspolitik (mehr Arbeitskräfte).

In Deutschland, bzw. in den nach dem Dreißigjährigen Krieg auf deutschem Boden entstandenen auf deutschem Boden, entwickelte sich eine besondere Art des Merkantilismus, die Kameralismus genannt wird (von lat. camera = Kammer, gemeint ist die Schatzkammer der Fürsten). Beim Kame­ralismus, der „Lehre vom fürstlichen Staatshaushalt“ kam es da­rauf an, möglichst hohe fürstliche Staatseinkünfte zu erzielen, um die Staat­sausgaben (z.B. Besoldung des Militärs und der Beamten, Finanzierung des Baus von Schlössern) decken zu können. Die Steuer wird in dieser Zeit zu einer ständigen Einrichtung. Noch heute ist die staatliche Verwaltung nach den Grundsätzen des Kamera­lismus gestaltet. (Kameralistische Buchführung bei Behörden).

Bedeutende politische Vertreter des Merkantilismus waren in Frankreich Ludwig XIV und sein Fi­nanzminister J.B. Colbert, in Preußen Friedrich der Große und in England Oliver Cromwell. Auf den Merkantilismus fol­gte der Liberalismus. (Kapitalismus). (Horst Günter, Jugendlexikon Wirtschaft, Reibek 1975, S. 121f)

Bedeutende politsche Vertreter des Merkantilismus sind auch Angela Merkel und Peer Steinbrück, denn das kameralistische Haushaltssystem hat sich über die Artikel 104a ff des Grundgesetzes in die „Bundesrepublik Deutschland” hinübergerettet. Mit anderen Worten: auch die öffentlichen Haushalte des Bundes, der Län­der und der Gemeinden, wurden nie im „öffentlichen Interesse“ errichtet! Folglich ist klar, daß die letzten, denen das vom „Staat“ eingesammelte Geld zugute kommt, die Kinder sind. (Die Biene Maja, der glückliche Löwe und die Sozialversicherung, S. 11ff)

Seit Ludwig XIV.  ist  „der Staat“ nicht wirklich weitergekommen. – Eben weil „der Staat“ und „die Obrigkeit“, „Die Regierung“ von der sogenannten „freien Presse“ behandelt werden, als wären sie immer noch die“absoluten“ Monarchen. – Ich glaube, ich kann mir an dieser Stelle jedweden Link zur „Hofberichterstattung“ über unsere Rügenwalder Teewurst und die „Landesfürsten“ unserer „Republik“ ersparen.


Bundesverfassungsgericht zementiert das „Geßlerhutprinzip“

September 15, 2012

Das ESM-Urteil 12.09.2012 – Mit 190 Mrd. Euro ist die Bundesrepublik dabei! die Bananenrepublik – YouTube.

Ich weiß nicht, ob Sie den „Termin zur Verkündung einer Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts im Fernsehen mitverfolgt haben. – Falls nicht, ist das nicht weiter schlimm, denn Sie haben nichts verpaßt, weil der Vorsitzende rund 50% der Zeit damit verbracht hat, den Namen von europäischen „Rechtsvorschriften“ zu zitierern, vor allem mit den Worten „Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus“. Damit können Sie sicher genausoviel anfangen wie mit dem Zitieren der Paragraphen auf Ihrem Strafzettel.

Der „Rechtsstaat“ tritt Ihnen in einer Art und Weise gegenüber, die sie ohne abgeschlossenes Jurastudium nicht verstehen können – und auch erst gar nicht verstehen sollen:

Den „Kern“ des sogenannten „Rechtsstaats“ bildet das „Geßlerhutprinzip“. Ich habe dieses Prinzip nach den aus Friedrich Schillers bekanntem Drama Wilhelm Tell benannt. – Der habsburgische Landvogt Geßler soll die Schweizer mit Gewalt dazu genötigt haben, einen auf eine Stange gesteckten Hut zu grüßen.

Der „Rechtsstaat“ ist keine Erfindung der modernen Demokratie, es gab ihn schon zu Zeiten des Alten Fritz. – Der Alte Fritz war zwar ein „aufgeklärter“ Monarch, aber er war ein ebenso absolutistischer Herrscher wie seine gekrönten Zeitgenossen in aller Herren Länder.

Und so nimmt es nicht wunder, daß die „Rechtquellenlehre“ sich seit den Tagen Friedrich des Großen nicht grundlegend geändert hat.

Stellen Sie sich vor, sie säßen am Pokertisch:

Einer Ihrer Mitspieler setzt buchstäblich Haus und Hof aufs Spiel. Sie gewinnen und der Mitspieler überschreibt auf einem Zettel Ihnen sein Grundstück. Sie freuen sich, kündigen Ihre Wohnung und stehen zum nächsten Ersten mit dem Möbelwagen vor dem Grundstück Ihres ehemaligen Mitspielers. – Der wird über Sie lachen, und zwar aus zwei Gründen, denn zum einen können durch Spiel und Wette keine Verbindlichkeiten begründet werden, zum anderen versperrt das Gesetz den Weg der Übertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken auf mündlichem oder schriftlichem Weg. – Bei Grundstücksgeschäften muß ein Notar eingeschaltet werden. Alle anderen Vertragsformen, mündlich, Text- oder Schriftform sind nichtig. – Und was nichtig ist, ist nicht in der Welt.

Sie können vor Gericht ziehen, werden aber in diesem Prozeß regelrecht vor die Wand fahren. – Was nichtig ist,  ist nichtig, so wird Ihnen der Richter in einem knapp gefaßten Urteil mitteilen.

Eigentlich klar, werden Sie sagen, was nicht ist, das ist eben nicht.

Aber das ist nicht immer so, vor allem dann nicht, wenn es um „Gesetze“ geht. Da schert sich niemand um die Nichtigkeit derselben:

1. Nichtigkeit als Grundsatz

Entspricht eine Rechtsquelle dem einen oder anderen zwingenden Erfordernis nicht, so ist sie grundsätzlich ungültig (nichtig). Es spricht jedoch eine (widerlegbare) Vermutung dafür, daß die Angaben der amtlichen Veröffentlichung einer geschriebenen Rechtsquelle über ihr Zustandekommen richtig sind und daß die Rechtsquelle den jeweils ranghöheren, insbesondere den Rechtsgrundsätzen und verfassunggestaltenden Grundentscheidungen nicht widerspricht (s. Götz Meder, Das Prinzip der Rechtmäßigkeitsvermutung, 1970). Dies gilt insbesondere für alle förmlichen Gesetze, auf deren Nichtigkeit sich niemand rechtsgültig berufen kann, bevor sie von einem Verfassungsgericht durch Urteil ausgesprochen worden ist. Sie gelten sogar idR bis zur Verkündung der Nichtigkeitsentscheidung oder sogar über diese hinaus (Korrektionspflicht; s. § 31 II, § 79 BVerfGG; BVerfGE 18, 301; 22, 360; 33, 347f.; 34, 25f.; 35, 148; BVerwGE 41, 266f.; nwOVG, DVB1. 1970, 294 m. abl. Anm. v. Hoppe; Rupp, JuS 1963, 469ff.; C. Böckenförde, Die sog. Nichtigkeit verfassungswidriger Gesetze, 1966; Pestalozza, AöR [1971], 27ff.; Sche-fold/Leske, NJW 1973, 1297ff. mwN u. Söhn, Anwendungspflicht oder Aussetzungspflicht bei festgestellter Verfassungswidrigkeit von Gesetzen, 1974). Ähnlich verhält es sich mit Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts (Art. 174 EGV) sowie mit Rechtsverordnungen (§ 47 VI VwGO). Widerspricht eine innerstaatliche Vorschrift dem Gemeinschaftsrecht, dann ist sie lediglich unanwendbar und nicht nichtig (BVerwGE 87, 154, 158 ff.).

Ist ein oder sind einige Rechtssätze einer geschriebenen Rechtsquelle ungültig, so sind es andere derselben Rechtsquelle nur, soweit sie ihren logischen, sachlichen oder rechtlichen Sinn verlieren. In Betracht kommt also eine Teilnichtigkeit. Die Rspr. ist uneinheitlich (s. BVerfGE 8, 300f.; 9, 213, 217; aber auch 29, 71; BVerwG, DVB1. 1974, 295: Totalnichtigkeit bei wesentlicher Unvollständigkeit; nwOVG, DÖV 1973, 528. A. M. OVG Lüneburg, DÖV 1971, 821 u. z.T. v. Mutius, VerwArch. 65 [1974], 91 ff. mwN; BVerwG, NVwZ 1990, 157 und 159; UPR 1991, 447 zu Bebauungsplänen u. Skouris, Teilnichtigkeit von Gesetzen, 1973, der § 139 BGB analog anwendet).

Erfüllt ein bestimmter Staatsakt zwar nicht die an die intendierte, wohl aber die an eine andere Rechtsquellenart oder die an eine Verwaltungsvorschrift gestellten Geltungsbedingungen, so gilt sie als solche, sofern sie auch dann sinnvoll ist (Umdeutung- z.T. a.M. Wimmer, DVB1. 1970, 306)(Hans J. Wolff – Otto Bachof – Rolf Stober, Verwaltungsrecht I, 10. Auflage, München 1994), S. 310 ff.)

Haben Sie genau gelesen? – Ich wiederhole zum Mitschreiben (Copy&Paste tun’s auch):

Dies gilt insbesondere für alle förmlichen Gesetze, auf deren Nichtigkeit sich niemand rechtsgültig berufen kann, bevor sie von einem Verfassungsgericht durch Urteil ausgesprochen worden ist. Sie gelten sogar idR bis zur Verkündung der Nichtigkeitsentscheidung oder sogar über diese hinaus .

Bezogen auf Ihren Pokergewinn könnten sie mit Sack und Pack bei Ihrem Mitspieler einziehen und dort wohnen bleiben, bis die Nichtigkeit der Eigentumsübertragung letztinstanzlich festgestellt wird. – Da gehen gut und gern 15 bis 20 Jahre ins Land…

Sie haben also kein Recht, aber obwohl Sie kein Recht haben, muß man Ihre angemaßte Rechtsposition so lange unbeschränkt beachten, bis die Tatsache, daß Sie das behauptete Recht nicht haben, höchstrichterlich festgestellt ist.

Das kann es doch wohl nicht sein! – Erst recht kann das kein „Recht“ sein, denn es läuft darauf hinaus, daß:

der Hut auf der Stange zu grüßen ist, auch wenn er nicht dem Landvogt Geßler gehört,

der Hut auch zu grüßen ist, wenn er nicht auf der Stange ist,

der Hut auch zu grüßen ist, wenn nicht einmal eine Stange da ist, auf der sich der Hut befinden könnte.

Und die Stelle, an der sich die Stange mit dem Hut, der nicht auf der Stange ist, nicht befindet, ist so lange zu grüßen, bis das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, daß sich an der Stelle, an der sich die Stange mit dem Hut, der nicht auf der Stange ist, nicht befindet, weder Hut noch Stange ist.

Das verstehe einer! – Vor allem vor dem Postulat der „Einheitlichkeit der Rechtsordnung“.

Aber wir sind tagtäglich mit dem Hut, der nicht auf der Stange ist,  und der Stange, die nicht einmal da ist, konfrontiert und müssen ihn grüßen. Anderenfalls wird  ein Bußgeld fällig oder es droht sogar ein Strafverfahren!

Aber der „Bundespräsident“, der nicht einmal im Amt ist, der hat

„denVertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus“

eilfertig und mit dem Kotau vor dem Hut, der nicht auf der Stange, die nicht da ist, unterzeichnet. Und das soll „rechtsverbindlich“ sein!?

Wie hätte Schiller es ausgedrückt?

„Bückst du dich doch vor manchem hohlen Schädel“.


Steuersünderjagd: Kauf von weiterer Daten-CD erzürnt die Schweiz – Nachrichten Wirtschaft – WELT ONLINE

Juli 15, 2012

Steuersünderjagd: Kauf von weiterer Daten-CD erzürnt die Schweiz – Nachrichten Wirtschaft – WELT ONLINE.

So sieht der Staat aus
Von:
„Gerhard Altenhoff“ <gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de>
An:
poststelle@sta-duesseldorf.nrw.de, gerhard.altenhoff@email.de
CC:
Bild-Zeitung <leserbriefe@bild.de>, cicero <redaktion@cicero.de>, Express <redaktion@express.de>, n-24 <augenzeuge@n24.de>
Datum:
15.07.2012 23:13:38

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Website der StA Düsseldorf las ich folgende Worte:

„Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erkennbar sind (§ 152 Absatz 2 StPO). Die Staatsanwaltschaft unterliegt – wie es in der Sprache der Juristen heißt – dem Legalitätsprinzip. Dieses Prinzip bietet die Gewähr dafür, dass jede Straftat ohne Ansehen der Person verfolgt wird und ist damit zugleich der wichtigste Garant für eine gleichmäßige, von Willkür freie Strafverfolgung und eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in eine gerechte Justiz.“

Nun hat das Land Nordrhein-Westfalen erneut eine geklaute Datendiskette angekauft. – Die Berechtigung dazu ist mehr als zweifelhaft. – Gestohlene Sachen anzukaufen, das nennt man gemeinhin „Hehlerei“.

Gelde fremdeer Leute auszugeben, deren Vrmögensinteresssen man zu besorgen hat, heißt im Sprachgebrauch des Strafgesetzbuches „Untreue“.

Nun nimmt die sogenannte Landesregierung wohl die Vermögensinteressen der Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts namens „Land Nordrhein-Westfalen“ wahr, aber das Geld, das diese Gebietskörperschaft speist, stammt aus den Taschen der Bürger des Landes. – Unzweifelhaft wird der Ankauf der gestohlenen Daten aus diesem „Topf“ bezahlt. – Ebenso unzweifelhaft fließen die Beträge, die dadurch eventuell „gewonnen“ werden, nicht in diesen „Topf“ zurück. – Sie kommen dem „Landeshaushalt“ zugute. – Dieser wiederum ist eine Vermögensmasse, deren Existenz rechtlich zweifelhaft ist. – Der „Landeshaushalt“ wird überwiegend aus „Steuern“ finanziert.

„Steuern sind ein Teil der öffentlichen Abgaben. Man versteht darunter einmalige oder laufende Abgaben an den Staat (Bund, Länder und Gemeinden) und auch an Kirchen (Kirchensteuer). Der Steuerzahler (private Haushalte, Unternehmen) hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung.“. (Horst Günter, Jugendlexikon Wirtschaft, Reinbek bei Hamburg, 1981, S. 158)

Da gab es einmal einen Christian Wulff, der gesagt hatte, „vom Staat gibt es keine Leistung ohne Gegenleistung“. – Jetzt kassiert er von Staat eine Leistung ohne jegliche Gegenleistung. – Voraussichtlich lebenslängslich.

Das Fordern oder Sich-Gewährenlassen einer Leistung ohne angemessene Gegenleistung ist von den Vätern des Bürgerlichen Gesetzbuches als „sittenwidrige“ eingestuft worden und macht entsprechende Rechtsgeschäfte nichtig, § 138 Abs. 2 BGB. – § 138 BGB gilt nach allgemeinre Auffassung in der Rechtsliteratur auch im öffentlichen Recht und damit auch im „Staatsrecht“. – Das Erheben von Steuern dürfte damit sittenwidrig sein. – Es fällt auf, daß das Grundmuster der Eigentums- und Vermögensdelikte auf dem extremen Ungleichgewicht zwischen genommener bzw erbrachter Leistuung zur „Gegenleistung“ beruht. – Wer stiehlt, erbringt für die „Besitzverschiebung an einer Sache nicht die geringste Gegenleistung, der Betrüger zumindest keine vollständige. – Der „Topf“, der sich „Staatshaushalt nennt“ ist, weil er von allen Bürgern „gespeist“ wird, deren „Eigentum“ zur „gesamten Hand“. Wer immer kraft Landesverfassung oder anderer Gesetze befugt ist, darüber zu verfügen, darf es nur insoweit tun, soweit der Satz „Nemo plus ius transferre potest quam ipse habet“ reicht.

Der Tatbestand der „Steuerhinterziehung“ berührt den Steuerzahler wenig. Auc die Beträge, die sich das Land „NRW“ durch den Ankauf der geklauten Datendiskette ‚reinzieht, wird an den Steuerzahler nicht ausgeschüttet. – Es wird nicht einmal auch nur die „Steuerlast“ gemindert.

Hier kauft eine auf rechtswidrigen Erwerb von Vermögensgegenständen gerichtete Organisation (Land NRW) einen rechtswidrigen Vermögensgegenstand an. – Wohlgemerkt, „Staaten“ sind seit den Tagen der Pharaonen Organisationseinheiten, die auf Plünderung geeicht sind. – Und seit den Tagen der absolutistischen Herrscher plündern sie über die Steuererhebung systematisch das eigene Volk aus.

Das hat in der absolutistischen Vergangenheit zur Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika und zur französischen Revolution geführt. – Trotz allem wurde das System der kameralistischen Haushaltswirtschaft 1:1 aus den Tagen des Absolutismus in die „sogenannten“ westlichen Demokrien, aber auch in den „real existierenden Sozialismus“ übernommen.

Es ist an der Zeit, daß diejenigen, die auf Kosten des „demokratischen Souveräns“ gut leben und meinen, „ohne Gegenleistung“ auf Kosten des Volkes zu leben, die „strafende Hand“ des „Staates“ zu spüren bekommen.

Im Hinblick auf § 152 StPO will und kann ich der „Verdachtschöpfung“ der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft nicht im Wege stehen. – Denn § 152 StPO setzt keine formelle „Strafanzeige“ voraus. Jeder Staatsanwalt kann bei der Morgenlektüre der „BILD“ oder „EXPRESS“ beim Brötchenkauen „Verdacht“ im Sinne des § 152 StPO schöpfen.

Vielleicht schöpfen brötchenkauende Staatsanwälte anderer Staatsanwaltschaften in diversen Bundesländern auch noch Verdacht gegen ihre „Landesherrlichkeiten“.

Oder sie schöpfen als „pflichtbewußte Beamte“ Verdacht gegen mich wegen übler Nachrede und Verleumdung. – Kann ja auch sein, angesichts der seit roland Freisler unveränderten Jursitenausbildung ist das sogar sehr wahrscheinlich.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff


Nicht vorschnell an die Einhheit gewöhnen!

Oktober 3, 2011

Video: Bonn: Deutsche feiern Tag der Einheit – Nachrichten Videos – Politik – WELT ONLINE.

Man sollte sich nicht vorschnell an die Einheit gewöhnen“ – sch schallte es von der Kanzel. – Aber man wird sich wohl eher an die deutsche Einheit gewöhnen als an die  „Einigkeit“ der Schuldenmacher:

Der Papst benutzte Das Augustinus-Zitat, aber er zitierte so falsch wie „K-T“ in seiner Doktorarbeit:

„remota iustitia quid sunt regna nisi magna latrocinia.“

(Ohne Gerechtigkeit sind Regierungen nichts als eine große Räuberbande.) –Einen halben Globus von Rom entfernt findet sich beim Chinesen Konfuzius eine verblüffend ähnliche Bemerkung:

Ai-gong (Herrscher von Lu) sprach zu (dem Schüler) You Ruo: „ Das ist kein gutes Jahr. Es brachte eine Mißernte, so daß Mangel herrscht. Was soll ich tun?“

You Ruo antwortete mit einer Gegenfrage: „Warum nicht die Steuern und Abgaben senken?“

Doch Ai gong entgegnete: „ Schon jetzt reichen die Steuern und Abgaben nicht aus, wie könnte ich sie dann noch senken?“

Daraufhin sprach You Ruo: „Wenn das Volk keinen Mangel leidet, wie könnte dann der Herrscher darben?

Hat das Volk aber kein gesichertes Auskommen, wieso kann dann der Herrscher in Wohlstand leben?“

Die Geschichte wiederholt sich zwar nicht, aber die Probleme ändern sich wohl auch nicht.

Warum im Deutschland des 21. Jahrhunderts der/die Herrscher(in) auch dann in Wohlstand leben kann, wenn das Volk darbt, läßt sich im „Jugendlexikon Wirtschaft“ nachlesen; da findet man unter dem Stichwort „Merkantilismus“ etwas sehr Interessantes:

Merkantilismus (von lat. mercator = Kaufmann) ist das wirtschaftspolitische System der absolutistischen Staaten des 16. bis 18. Jahrhunderts. Der Staat nahm in dieser Zeit starken Einfluß auf die Wirtschaft., um mit ihrer Hilfe den nationalen (volkswirtschaftlichen) Reichtum zu vergrößern und die Macht des Staates zu erhöhen. Die Grundüberlegung der Merkantilisten bestand darin, daß Staatsreichtum mit hohen Edelmetallbeständen gleichzusetzen sei. Daher war die Wirtschaftspolitik darauf ausgerichtet, alles zu fördern und zu unterstützen, was Geld und Edelmetalle ins Land brachte. Als Ziel galt daher eine aktive Handelsbilanz, also ein Überschuß der Ausfuhr über die Einfuhr. Dies sollte unter anderem erreicht werden durch Ausfuhr hochwertiger Fertigwaren, Exportprämien, Einfuhrverbote und –zölle (Zoll), billigen Bezug der Rohstoffe aus eigenen Kolonien und gezielte Bevölkerungspolitik (mehr Arbeitskräfte).

In Deutschland, bzw. in den nach dem Dreißigjährigen Krieg auf deutschem Boden entstandenen auf deutschem Boden, entwickelte sich eine besondere Art des Merkantilismus, die Kameralismus genannt wird (von lat. camera = Kammer, gemeint ist die Schatzkammer der Fürsten). Beim Kameralismus, der „Lehre vom fürstlichen Staatshaushalt“ kam es darauf an, möglichst hohe fürstliche Staatseinkünfte zu erzielen, um die Staatsausgaben (z.B. Besoldung des Militärs und der Beamten, Finanzierung des Baus von Schlössern) decken zu können. Die Steuer wird in dieser Zeit zu einer ständigen Einrichtung. Noch heute ist die staatliche Verwaltung nach den Grundsätzen des Kameralismus gestaltet. (Kameralistische Buchführung bei Behörden).

(Horst Günter, Jugendlexikon Wirtschaft- Einfache Antworten auf schwierige FragenReinbek 1975, S. 121f)

Alles klar? – In der Bibel steht zwar: „Du sollst nicht stehlen!“ – Aber daran haben sich die Fürsten der Welt noch nie gehalten. Und Konfuzius sprach zu Ji Kang-zi, der unter dem Räuberunwesen litt:

„Wäret Ihr nicht so habgierig, würde keiner rauben und plündern, selbst wenn es dafür eine Belohnung gäbe.“

– Ähnlichkeiten mit der „Bekämpfung“ der „Schwarzarbeit sind weder beabsichtigt noch zufällig.

Der bekannteste Vertreter des Merkantilismus und des Absolutismus war Ludwig XIV. 1789 war sein Enkel Ludwig XVI. pleite und bekam keine Kredite mehr. Seine an Franz Münteferings Appell „Gebt dem Staat mehr Geld!“ erinnernde Forderung quittierten die Franzosen mit Revolution. – Eine Guillotine auf dem „Pariser Platz“ wäre zwar ganz originell, aber wohl nicht mehr zeitgemäß.

Aber es wird in diesem Zusammenhang die Frage notwendig und erlaubt sein, bei wem „der Staat“ verschuldet ist. Bei „Bundesanleihen“ und „Kommunalobligationen“, die jeder Steuerzahler erwerben kann, ist Gläubiger des „Staates“ unmittelbar der „Steuerzahler“ selbst. Wie können Banken und Sparkassen da noch guten Gewissens empfehlen, Geld in „Staatspapieren“ anzulegen?


Cicero – Magazin für politische Kultur – Kleptokratie

Dezember 1, 2009

Cicero – Magazin für politische Kultur.

http://www.cicero.de/97.php?ress_id=1&item=3888

Kleptokratie – die Macht des Klauens

Demokratie adieu? – nein, Demokratie war nicht, ist nicht und wird einstweilen nicht sein.

Die „moderne“ Demokratie nahm ihren Anfang mit der amerikanischen Unabhängigkeiteserklärung vom 4.7.1776. – Beim vorangegangenen Stempelaktenkongreß hatte jemand gewagt zu sagen, das Volk müsse selbst darüber entscheiden, wofür es Steuern zahlen will. -Dieses junge Pflänzchen „echter“ Demokratie, nämlich das Umlegen der Kosten zur Erledigung der Gemeinschaftsaufgaben, wurde rasch niedergetrampelt.

Die „Staatsgründung“ und der anschließende Unabhängiskeitskrieg setzten andere Prioritäten. – Diese sind bis zum heutigen Tage geblieben. Deer Krieg hat oberste Priorität.

Auch als der Gedanke der Freiheit über den „großen Teich“ geschwappt war, machten die Franzosen es nicht anders.  Sie übernahmen die kameralistische Haushaltswirtschaft des Absolutismus und nebenbei das Grundübel absolutistischer Herrschaft: die „Regierung“, das „Kabinett“.

Das „Kabinett“ war und ist ein reines Herrschaftsinstrument, geschaffen, das Volk zu knebeln und zu knechten, während der „Souverän“ sich mit seine eigenen Interessen, nämlich die Maitressen, auf den Matratzen der Nation verfolgte.

Die Engländer haben es wenigstens geschafft, eine „Convention“ zwischen Krone und Parlament zu erreichen, wonach die Mitglieder von „Her/His Majesties Cabinet“ zugleich „Members of Parliament“ sein müssen. Eine britische Spezialität, wohlgemerkt, die Verquickung von Parlament und „Regierung“ ist in Großbritannien „legitimiert“, nicht aber in Deutschland. Das Grundgesetz kennt keine Bestimmung, die zuläßt, daß Mitglieder der Bundesregierung gleichzeitig Parlamentsmitglieder sind.

Und schwupp! – da haben wir das Grundübel der „modernen“ sogenannten „Demokratie“. Die kameralistische Haushaltswirschaft hat sich aus dem Absoltuismus hinübergerettet in die „Demokratie“, die wir seit den Tagen eine Maximilien Robbespierre kennen. – Da in der Sache kein Unterschied besteht, können wir das „Kabinett“ Merkels auch „Wohlfahrtsausschuß“ Merkel titulieren.

Die „Einkommensteuer“, um die es  im westentlichen beim gegenwärtigen „Steuerstreit“ geht, wurde 1798 vom britischen Premierminister William Pitt dem Jüngeren in Großbritannien flächendeckend eingeführt. – Der britischen Krone waren die lukrativen Erlöse der amerikanischen Kolonien verloren gegangen und sie hatte den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. – Wie üblich, stand die britische Regierung vor der nächsten Pleite…

Napoleon landete zunächst auf Elba, später auf St. Helena. – Die Einkommensteuer landete auch im letzten Winkel des Planeten. Napoleon ist Geschichte, die „Einkommensteuer“ ist brutalstmögliche Gegenwart.

Was halten Sie von folgender Bewertung:

Finanzverwaltung ist Beschaffungskriminalität

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