„Staat“ vs. Pressefreiheit

Januar 6, 2012

Oh heilige Dreifaltigkeit!

„Fuhrs Woche“: Mailbox-Anrufer stehen verbal in Unterwäsche da – Nachrichten Debatte – Kolumnen – Fuhrs Woche – WELT ONLINE.

Wenn „der Staat“ in Redaktionen herumschnüffelt, dann ist es legitim, ja sogar geboten, wenn die Presse das Volk über verbale „Ausrutscher“, die der „oberste Repräsentant des Staates“, der immerhin die Gesetze des Bundes in eigener Verantwortung(slosigkeit) unterschreibt, umfassend und rückhaltlos informiert. Das ergibt sich aus dem Wesen der Pressefreiheit:

Die Medien sind, das glauben wir fast alle, dazu da, uns zu unterhalten. Auch die Aufmachung der Nachrichtensendungen lassen darauf schließen, daß die Entwicklung immer mehr in Richtung Infotainment geht. Sind Leser und Zuschauer wirklich nur Voyeure, die man ergötzen muß? – Brot und Spiele für das Volk, wie weiland in Rom? -Ein unseliges Bündnis zwischen Medien und Politik.

Aber wird sich diese Entwicklung langfristig fortsetzen können oder ist sie nur eine kurzfristige Spielerei, die mit den bis vor kurzem unbekannten Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zusammenhängt?

Die zweite Alternative wird wohl zutreffen. Das folgt aus der Stellung der Medien, die diese in einer demokratisch verfaßten Gesellschaft langfristig einnehmen müssen, wollen sie zu deren Stabilisierung beitragen.

– Da sich in unserer Republik gegenwärtig die Skandale und Affären geradezu überschlagen, muß ich mich aus Gründen der Aktualität ein wenig kürzer fassen, als es mir lieb ist.-

Die Pressefreiheit nach Art. 5 GG ist eigentlich im falschen Titel des Grundgesetzes niedergelegt. Die Freiheit der Medien ist der richterlichen Unabhängigkeit ebenbürtig. Beide Institutionen dienen der sozialen Kontrolle. Die Medien spielen dabei eine ganz besondere Rolle: sie sind die Augen und Ohren des „Souveräns“; mit diesen „Sinnesorganen“ beobachtet und belauscht der Souverän die, denen er Führungsaufgaben anvertraut hat, und auch die, die in seinem Namen die formale soziale Kontrolle ausüben, nämlich die Justiz. Und das ist sein gutes Recht. Die Presse hat in Ausübung dieser Funktion „Bericht“ zu erstatten. Die Pressefreiheit ist demnach ureigenste Angelegenheit des Volkes, das – und es kann nicht oft genug wiederholt werden – der Souverän ist.

– Ich habe soeben die Pressefreiheit auf eine Stufe mit der richterlichen Unabhängigkeit gestellt. Ich bin mir dessen bewußt, daß dieser Satz mißverstanden werden kann. Um jeglicher Fehlinterpretation vorzubeugen, muß ich unterstreichen, daß es Aufgabe der Medien ist zu berichten, nicht aber zu richten. Das wiederum ist das alleinige Recht des Souveräns, nämlich des Volkes.-

Meine durchaus kühne und schon fast staatsgefährdende Behauptung über die Stellung der Presse in einer Großsozietät provoziert natürlich zunächst ein gewisses Kopfschütteln. Die philosophischen Grundlagen unseres Grundgesetzes und aller anderen Verfassungen westlicher Demokratien gehen auf John Locke ( Volkssouveränität) und Montesquieu (Gewaltenteilung) zurück. Presse- und Informationsfreiheit werden weder von dem einen noch von dem anderen gewürdigt, also können sie die behauptete Stellung in Verfassungssystem einer Demokratie doch wohl nicht haben.

Der Gedanke ist naheliegend, aber falsch. Medien und Pressefreiheit waren für diese beiden Philosophen noch Dinge, unter denen sie sich ebensowenig vorstellen konnten wie unter den Begriffen Telefon oder Fernsehen. Es gab sie in ihrer Vorstellungswelt einfach nicht. Zeitungen gibt es seit etwa Mitte des 17. Jahrhunderts; dennoch wurde der Presse an sich damals gerade die Nabelschnur durchtrennt. Mit anderen Worten: die Presse als Inbegriff eines Informationssystems entwickelte sich erst zu einem Zeitpunkt, als Locke und Montesquieu längst das Zeitliche gesegnet hatten. Für Presse- und Informationsfreiheit gab es in ihrer Systematik daher natürlich keinen Platz.

Die Gefahr, die sich für die Mächtigen allein aus der Existenz der Presse ergab, wurde von diesen indes rasch erkannt und mit der Einführung der Zensur vorerst gebannt.

Nicht allein das. Noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann die Obrigkeit damit, eigene Presseerzeugnisse zu schaffen. – Merkwürdigerweise wiederholte sich dieser Vorgang mehr als 250 Jahre später auf Rügen:

Der „Stadtanzeiger Bergen“ war bei den gewählten Vertretern der Stadt in Ungnade gefallen, weil er sich kritisch über deren Tätigkeit geäußert hatte. Im Dezember 1993 schlug die Geburtsstunde des „Stadtboten Bergen“, dessen Herausgeber der jeweilige Bürgermeister der Stadt Bergen ist und der aus Steuermitteln finanziert wird…

Seit 1990 liegt zwar auch Rügen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, das in Art. 5 die Pressefreiheit garantiert. Das Vorgehen der Stadt Bergen gegen ein Presseorgan störte aber niemanden, nicht einmal die Presse selbst. Der „Stadtanzeiger Bergen“ war ja schließlich nur ein „Käseblättchen“.

Solange Auflagenhöhe und Einschaltquoten stimmen, ist es ja auch Wurst, was im Lande vor sich geht. – Da läßt es sich gut leben mit einer A 13- Einstellung.

Das bunte Treiben und das große Geldausgeben in den neuen Bundesländern fand zwar unter den Augen der Medien statt, bei diesen aber keine weitere Beachtung.

Da wurde 1992 mal berichtet, der Leiter des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Potsdam wäre in die Wüste geschickt worden, weil er einen „allzu wissenschaftlichen Arbeitsstil“ an den Tag gelegt und sich über „geparkte“ Gelder aufgeregt hätte. – Der, der von Berufs wegen dazu angehalten ist, die Ausgabe von Steuergeldern auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, wird gefeuert, weil er seine Pflicht erfüllt. Auch für den Dümmsten ergibt sich daraus der Verdacht, daß es da etwas zu verbergen und zu vertuschen gilt. Für deutsche Medien aber offensichtlich nicht. Die Sachverhalte, die sich dahinter verbergen, sind zu kompliziert, als daß sich daraus eine griffige Headline machen ließe. Also ignoriert man die Tatsachen und beruhigt sich damit, daß die handelnden Personen demokratisch legitimiert seien.

Dabei ist aus den genannten Gründen jede Form von „Hofberichterstattung“ einer freien Presse zumindest unwürdig. Die Medien hätten auch die Pflicht, sich gegen Einflußnahme durch die Politik zur Wehr zur setzen, und zwar heftig. Erst recht darf die Presse nicht schweigen, wenn sich Fehlentwicklungen und Mißstände so sehr häufen, daß jedes einzelne Ereignis eigentlich schon keine Nachricht mehr wert zu sein scheint.

Ich folgere daraus, daß die Medien zumindest seit 1989 ihrer Berichtspflicht nur ungenügend nachgekommen sind und daß für einen Großteil des Schadens nicht allein die vielgescholtene Fa. Kohl, Waigl & Co verantwortlich ist; sondern die bei Presse, Funk und Fernsehen beschäftigten Schlafmützen, die dem Fluß der Steuergelder nicht von der Quelle bis zur Mündung gefolgt sind. Soweit zum Thema Pressefreiheit.

Die Staatsphilosophien von Locke und Montesquieu hatte ich bereits erwähnt. Beide Autoren waren Europäer und Zeitgenossen absolutistischer Herrscher. Ihre Gedanken laufen den damaligen Machtverhältnissen genau entgegen. Ihre Ideen vertragen sich nicht mit dem gesellschaftlichen Umfeld, das sie geprägt haben müßte. Ist es daher Zufall, daß der Absolutismus als illegitime Kinder die Ideen gebar, die den gegenwärtigen Vorstellungen von Demokratie zugrunde liegen? – Ich behaupte, das war kein Zufall:

Unsere jagenden und sammelnden Vorfahren lebten in Horden von etwa 25 bis 50 Individuen. Auf diese Gemeinschaftsgröße sind alle sozialen Bedürfnisse abgestimmt. Wir haben zwar alle gelernt, die Familie sei die Keimzelle des Staates. Tatsächlich aber stand am Anfang eines jeden Staatsgebildes die Horde.

Aus diesem Grunde erscheint der Schluß gerechtfertigt, daß all das, was wir im Alltagsleben Menschenrechte nennen, gemeinschaftsbezogenen emotionalen Grundbedürfnissen des Menschen entspringt. Wenn das so ist, dann nimmt es nicht wunder, daß Absolutismus und die Ideen Lockes und Montesquieus annähernd gleichzeitig auftraten. Damit erweist sich auch die Vorstellung, daß der Staat dem Volk gehört, als Ausprägung der genannten Grundbedürfnisse. Mit der Gewaltenteilung verhält es sich ebenso. Damit sind Justiz und Presse als Gewalt der sozialen Kontrolle ursprüngliche Rechte des Volkes, die keine weiteren Begründung oder Rechtfertigung brauchen. Das Grundgesetz ist von seinem Wortlaut her eigentlich verkehrt herum aufgebaut. Aber das ist gegenwärtig nicht so wichtig:

Jedenfalls erkennt unser Grundgesetz die Prinzipien der Volkssouveränität und der Gewaltenteilung an. Daß die Stellung der Presse- und Informationsfreiheit falsch eingeordnet ist, sagte ich bereits. Die Versuche von Politikern, ihren Einfluß auch gegenüber den Medien geltend zu machen oder sich durch eine verschärfte Pressegesetzgebung unbequemer Berichterstattung zu entziehen, gibt Anlaß, einfach mal näher zu beleuchten, was im Lande wirklich los ist:

Unterzieht man die politische Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland einer näheren Prüfung, offenbaren sich rasch drei Verwerfungen, die zeigen, daß das gegenwärtige politische System, das auch als Verfassungswirklichkeit bezeichnet wird, von den Vorstellungen des Verfassungsgebers erheblich abweicht:

Nach Art. 21 des Grundgesetzes sollen die Parteien an der Willensbildung des Volkes mitwirken. Die Art und Weise, in der die politischen Parteien diesen Verfassungsauftrag erfüllen, läßt die erste Verwerfung sichtbar werden:

Tatsächlich versuchen die Parteien, die über eine parlamentarische Mehrheit verfügen, dem Volk, also dem Souverän, ihre Vorstellungen rücksichtslos aufzuzwingen. Der Streit um den sogenannten „Ausstieg aus der Kernenergie“ macht dies überdeutlich. Ein Bruchteil der Bevölkerung hat qua Stimmzettel bei den Wahlen die Position der „Grünen“ befürwortet. Die Äußerungen des Bundesumweltministers in dieser Debatte lassen indes darauf schließen, dieser sei dazu ausersehen, der Stromerzeugung durch Kernenergie den Garaus zu machen. Trittin ist nicht der einzige, der sein Amt mit dem des lieben Gottes verwechselt, aber er ist ein gutes, weil markantes Beispiel. (…)

Soweit ein Auszug aus „Der Bundesadel“ (S. 5ff) – Obwohl vor 12 Jahren entstanden, doch erstaunlich aktuell. Auf Seite 8 kann man weiterlesen, wenn man will. – Man kann aber auch hier weiterlesen, und erfahren, welche Gefahren der Miterfinder der „modernen“ Demokratie, Montesquieu, erkannt und auch benannt hatte. – Wie Sie sehen werden, haben sich all diese Gefahren im „Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ realisiert :

Die politische Freiheit des Bürgers ist jene Ruhe des Gemüts, die aus dem Vertrauen erwächst, das ein jeder zu seiner Sicherheit hat. Damit man diese Freiheit hat, muß die Regierung so eingerichtet sein, daß ein Bürger den anderen nicht zu fürchten braucht.

Wenn in derselben Person oder der gleichen obrigkeitlichen Körperschaft die gesetzgebende Gewalt mit der vollziehenden vereinigt ist, gibt es keine Freiheit; denn es steht zu befürchten, daß derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze macht um sie tyrannisch zu vollziehen.

Es gibt ferner keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von der gesetzgebenden und vollziehenden getrennt ist. Ist sie mit der gesetzgebenden Gewalt verbunden, so wäre die Macht über Leben und Freiheit der Bürger willkürlich, weil der Richter Gesetzgeber wäre. Wäre sie mit der vollziehenden Gewalt verknüpft, so würde der Richter die Macht eines Unterdrückers haben.

Alles wäre verloren, wenn derselbe Mensch oder die gleiche Körperschaft der Großen, des Adels oder des Volkes diese drei Gewalten ausüben würde: die Macht, Gesetze zu geben, die öffentlichen Beschlüsse zu vollstrecken und die Verbrechen oder die Streitsachen der Einzelnen zu richten.

Ernst Forsthoff, -Hrsg-, Charles de Montesquieu: Vom Geist der Gesetze, Band 1, XI, 6, Tübingen 1990, S. 213f)


Israel: Großdemonstrationen gegen soziale Ungleichheit | tagesschau.de

September 4, 2011

Israel: Großdemonstrationen gegen soziale Ungleichheit | tagesschau.de.

Wer übersetzt das Nievenheimer Manifest ins Hebräische und Arabische?


Crash laß nach! – Der Tod der Volkswirtschaftslehre

August 19, 2011

boerse.ARD.de : Abgabedruck lässt etwas nach.

Aber der Crash läßt nicht nach, weil die „Marktteilnehmer“ nichts anderes sind als Zocker. Die „Börse“ ist schlicht und ergreifend ein gigantischer Spielautomat.

Das ist wegen der die Börse umgebenden Propaganda nicht so offensichtlich, aber es ist schließlich auch nicht offenkundig, daß der Slogan

St Pankratius bleibt in Nievenheim!

  nichts anderes besagt, als

Mer losse d’r Dom en Kölle!

Die Kirche bleibt im Dorf, es ändert sich allein die Größenskala.

Die gegenwärtigen Turbulenzen an den Börsen waren zwar nicht plan- aber vorhersehbar. Ansatzweise hatte ich die damals (2000) absehbaren Konsequenzen der rezenten Form der „Zockerherrschaft“ grob skizziert:

Betrachten wir die belebte Natur als Fluß. Dieser nahm vor mindestens 3,5 Milliarden Jahren seinen Anfang. Erst bei einer Gleichsetzung von einem Millimeter für jedes Jahr gewinnt dieser Fluß ein vorstellbare Dimension. Liegt die Quelle 3,5 Mrd Jahre hinter uns, ist sie 3,5 Mrd Millimeter von uns entfernt. 3,5 Mrd Millimeter sind 3.500 Kilometer. – Etwa fünf Flugstunden; darunter kann man sich etwas vorstellen. Bei Stromkilometer 2.900 erscheinen die ersten mehrzelligen Organismen. Das Ende der Dinosaurier, die den Strom über 160 km beherrscht haben, liegt 65 km zurück. Vom letzten Neandertaler trennen uns 30 Meter, von Jesus Christus und Caesar zwei Meter. Napoleons Marsch gen Moskau liegt knapp 20 cm von uns entfernt, Hitlers Angriff auf die Sowjetunion 5,9 cm. Die Ermordung Kennedys hat einen Abstand von 3,7cm, die Ära Kohl begann 1,8 cm von der Gegenwart entfernt. Sie war so breit wie Ihr Daumennagel. Sie selbst haben Gelegenheit, durchschnittlich 7,5 cm in diesem Fluß mitzuschwimmen. Nicht eben viel.

 Wie gesagt, der Bundesadel setzt in seinem Verhältnis zu den Bürgern der Bundesrepublik zunehmend auf Deckelung und Repression. Repression des Staates gegen seine Bürger kann auf Dauer nicht gutgehen, denn Repression ist in der Geschichte letztendlich immer gescheitert. Immer! – Und zwar im Handumdrehen. Nehmen sie ein Lexikon oder Geschichtsbuch zur Hand: Die Sowjetunion erreichte eine Länge von 7,2 cm, der gesamte Ostblock brachte es auf gerade einmal 4,4 cm. Der „Eiserne Vorhang“ war von der ersten Öffnung der ungarischen Grenze bis zum Fall der Mauer nach 0,2mm bereits verschwunden, regelrecht weggesprengt. – Die Vollendung des Kommunismus durch Mao Tse-tung verlief nach wenigen Millimetern im Sande. Auch den islamischen Gottesstaaten werden nach wenigen Zentimetern die Puste ausgehen.

 Das alles ist auch nicht weiter verwunderlich, denn jeder Versuch des „Staates“, menschliche Schwächen kraft Gesetzes auszurotten, hat eine positive Rückkoppelung – und damit Chaos – zur Folge. Den Menschen werden Sanktionen angedroht, sollten sie das unerwünschte Verhalten zeigen. Nicht alle, mitunter nur ein geringer Teil, folgen dem „Gesetzesbefehl“. Die Folge sind härtere Sanktionen, da der „Staat“ sich offenbar nicht so recht durchsetzen kann. Als weitere Folge wird ein immer größerer Personenkeis diskriminiert, wenn nicht gar kriminalisiert. Der Apparat, mit dem die wachsende Insubordination bekämpft werden muß, bläht sich immer mehr auf.

 Die Beispiele reichen vom Falschparken über die Prostitution bis zum Rauchen. Verbote, wo man nur hinschaut. Ein Heer von Politessen ist unterwegs, Falschparker abzustrafen. Tausende von Überstunden bei der Polizei könnten abgebaut werden, wenn Polizisten nicht ständig dazu mißbraucht würden, „Temposünder“ zur Kasse zu bitten, und zwar genau an den Stellen, an denen ein Tempolimit durch keine Gefahrenabwehrfunktion gerechtfertigt ist.

 In diesem Zusammenhang bietet das „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“ ein geradezu phantastisches Beispiel dafür, daß unbegrenzte Möglichkeiten durchaus ihre Grenzen haben, und zwar sehr natürliche: Einen Säugling kann man trockenlegen, eine Nation aber nicht. Genau das war es aber, was in den Golden Twenties die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika mit der Prohibition beabsichtigte. Ich will das Thema hier nicht weiter vertiefen, aber es war eine der größten Herausforderungen an die Phantasie der Menschen. Schwarzbrauen, Schwarzbrennen und Schwarzmarkt waren die Folge. Diese wiederum hatten jede Menge Schwarzgeld im Schlepptau, weil nur der gut fährt, der gut schmiert. Der Staat und seine Gesetze aber hechelten eifrig hinterher. Teuer, und alles für die Katz! – Sollten dereinst Historiker und Informatiker interdisziplinär zusammenarbeiten, würde es mich nicht wundern, wenn in diesem Gewirr von Rückkopplungsschleifen der „Schwarze Freitag“ als zwangsläufige Folge solch staatlichen Irrsinns auftauchen würde.

 Dann aber wären „Schwarze Freitage“, wie der von 1929 in den USA, kein einmaliger historischer Vorgang, sondern das Damoklesschwert jeder Demokratie, die ihre Lektion noch nicht gelernt hat. Irgendwo im Dickicht von Gesetzen und Verordnungen, Absprachen und Schiebereien hängt es. Und wenn es fällt, ist die soziale Sicherung von Millionen Menschen im Eimer. – Es sei denn, das Sozialversicherungssystem ist nach dem ursprünglichen deutschen Muster organisiert und mit Lernfähigkeit ausgestattet.

 Ein System der sozialen Sicherung, das sich auf die Gemeinschaft aller stützt, kann nur dann lernfähig sein, wenn ihre Repräsentanten lernfähigkeit und -willig sind. Grundlage unseres Sozialsystems ist die Reichsversicherungsordnung; deren Entwicklungsfähigkeit hängt also unmittelbar von der Lern- und Anpassungsfähigkeit unserer Politiker ab.

Diese aber sind augenscheinlich nur insoweit lernfähig, als es ihren eigenen Geldbeutel angeht.Denn sie beweisen Tag für Tag, daß sie unfähig sind, sich mit den Fundamenten ihrer Tätigkeit und den Zielen ihrer Aufgaben zu beschäftigen.

 Menschliche Staatengemeinschaften sind eine relativ neue Erfindung der Natur. Im Strom des Lebens haben sie gerade einmal eine Länge von 8 Metern erreicht. Woraus wird ein Staat gebildet? – Aus Organismen, die gemeinhin als Menschen bezeichnet werden. Der Staat hat Organe, also muß er sich selbst als Organismus behandeln lassen. Sie sind ein Organismus, ich bin einer. Alle Ihre und meine Handlungen dienen eigentlich nur dem Zweck, die rund dreissig Billionen Zellen, aus denen Ihr und mein Körper jeweils bestehen, mit Nahrung zu versorgen. Welchem anderen Zweck soll daher ein Organismus namens Staat dienen, als dem, die Organismen, die ihn bilden, am Fressen zu halten? – Freilich nicht in dem Sinne, daß der Staat seine Bürger versorgen muß; er hat aber alles zu tun, was seinen Bürgern ermöglicht, sich selbst entsprechend der Wirtschaftskraft der Gemeinschaft angemessen zu versorgen.

 Aus dieser Warte hat der Staat also die Aufgabe, für das Wohlergehen seiner Bewohner zu sorgen. Staaten sind seßhafte Organismen, damit haben sie große Ähnlichkeit mit den Pflanzen. Auch die können ihren Standort nicht verändern.

 Der einzelne Mensch und auch Wirtschaftsunternehmen sind hingegen in der Wahl ihres Standortes einigermaßen flexibel, sie können als „Global Player“ relativ frei über den Planeten wandern und ihr Glück überall da versuchen, wo ihnen die Lebensbedingungen angemessen erscheinen. Unsere Politiker beklagen sich larmoyant darüber, daß die „Global Player“ das auch tatsächlich tun!

 Die relative Freiheit des einzelnen Menschen ist indes stark eingeschränkt. Um seiner Rolle als „Global Player“ gerecht zu werden, braucht er sehr viel Geld. Geld ist eine merkwürdig transzendente Form von Energie. Die aber wird ihm normalerweise nicht in die Wiege gelegt; die allermeisten Menschen müssen dafür schuften. Das wiederum bindet sie an ihren Standort, ihren Staat.

 Die Abhängigkeiten zwischen Mensch und Staat können wir daher annähernd in folgender Metapher zusammenfassen:

 Der Staat als seßhafter Organismus hat für das Wohlergehen aller ihn bildenden Organismen zu sorgen. Alle Repräsentanten eines Staates sind also gehalten, die Welt aus der Sicht einer Pflanze betrachten, die alle ihre Zellen am Leben erhalten muß.

 Die Organismen, aus denen ein Staat besteht, sind allerdings ziemlich wuselige und eigenwillige Tiere, die in erster Linie dem Augenblick, nicht aber der Zukunft verpflichtet sind.

 Das ist natürlich für jeden Politiker, der sich im Glanz seiner Erfolge sonnen möchte, ein grausiges Dilemma. Warum? – Wenn Politiker für mehr Eigenverantwortung des Bürgers bezüglich seiner sozialen Absicherung plädieren, verkünden sie ihr eigenes Versagen und offenbaren ihre Unfähigkeit zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben. Denn der Mensch ist kein Lebewesen, das aus eigenem Antrieb seine soziale Absicherung betreibt; er verläßt sich auf andere, die das für ihn tun. Seit Urzeiten waren das die Kinder, die er reichlich in die Welt setzte. – Mit der hormonalen Empfängnisverhütung hat sich die Welt dramatisch verändert. Die Menschen, die in ihr leben, sind dennoch die geblieben, die sie immer waren. Von Alaska bis Feuerland, von Spitzbergen bis zum Kap der Guten Hoffnung. Von China bis Irland und von Indien bis Tasmanien. (Gerhard Altenhoff, der Bundesadel)

Im Feudalismus durfte nur der Landesherr und dessen Lehensleute ihre Mitmenschen ausbeuten. Mit dem Ende des Absolutismus, das mit der Gründung der USA seinen Anfang nahm, gab man jedem die „Freiheit“, sich als Ausbeuter zu betätigen. – Der Grundsatz der Privatautonomie, die „Vertragsfreiheit“ floß erst später in das Zivilrecht ein, hat aber bis heute den Durchbruch nicht geschafft. – Man erkennt es an den immer länger werdenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, die umgekehrt proportional sind zur Bereitschaft des Verwenders, die eigenen Vertragspflichten zu erfüllen . – Mit anderen Worten: je länger und detaillierter die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, desto geringer die Vertragstreue.

In diesem Klima muß es immer wieder zu Turbulenzen kommen. Im Frühjahr 2005 war ich mir über das Sterben der Volkswirtschaftslehre klar und machte mir entsprechende Notizen, die ich unter Tod der Volkswirtschaftslehre abspeicherte.

 


CDU-Politiker Christian von Boetticher: Keine Chance für die Liebe

August 17, 2011

CDU-Politiker Christian von Boetticher: So denkt Deutschland über die Teenie-Affäre – Politik Inland – Bild.de.

Das erklären Sie mal einem Neandertaler, aber bitte so, als wäre er vier Jahre alt.

Neandertalerinnen und Neandertaler  würden ob der Aufregung, die durch das Land geht, wohl nur den Kopf schütteln und fragen:

Seid Ihr überhaupt noch Menschen? Wohl eher nicht!

Dem ist zuzustimmen. Paläontologen versuchen, das Verhalten von Dinosauriern zu rekonstruieren, indem sie das Verhalten von heutigen Reptilien und Vögeln beobachten und versuchen, es mit den anatomischen Strukturen der Dinos in Einklang zu bringen.

Was für Dinosaurier gilt, gilt auch für den Menschen. – Der versucht zwar immer wieder, sich von seinen biologischen Wurzeln zu trennen, aber das kann und wird nicht klappen.

Und so wird er sich über kurz oder lang damit abfinden müssen, daß Menschenfrauen keine „Sexobjekte“ sind, sondern vielmehr „Sexsubjekte“. – Unser biologisches Erbe schreibt – entgegen aller kulturellen Verbiegung – vor, daß das „Weibchen“ den Sexualpartner auswählt und nicht die Familie oder der „zukünftige Ehemann“ –

Die Zwangsehe ist „widernatürliche Unzucht“

Ich bestreite, daß unsere nächsten Verwandten im Tierreich die Schimpansen sind. – Verhaltensmäßig stehen wir den Bonobos erheblich näher; und zwar so nahe, daß deren Sexualverhalten – gepaart mit der „Reeperbahn“ Aufschluß geben über das Sexualverhalten unserer Vorfahren in der Savanne Afrikas. – Bis hin zu den Fellhütten der Neandertalerinnen und Neandertaler.

Lauschen Sie den Signalen der Urzeit, die das Neandertal als einen einzigen „Sexclub“ erscheinen lassen:

Beginn des Zitats

Am 15.4.2005 meldeten diverse Presseorgane, der Neandertaler hätte sich einseitig von Fleisch ernährt. – Welcher heutige Amerikaner tut das nicht, diese „Nachricht“ hat also keinen Sensationswert, nicht einmal für Neandertaler. Beschäftigt man sich jedoch ein wenig näher mit den sanftmütigen und sensiblen Wesen aus dem Neandertal, macht man eine in der Tat sensationelle Entdeckung. Das Neandertal war ein Sex-Club.

>>Folgender Text ging als E-mail an die Wissenschaftsredaktion der WELT und an andere Zeitungen:

Hat es Sie wirklich überrascht, daß Neandertaler sich nicht „ausgewogen“ ernährt haben? – Haben sich Menschen, wo immer sie lebten und leben, überhaupt jemals so ernährt, wie Ökotrophologen (dieses Wortmonstrum bedeutet „Ernährungswissenschaftler“) es fordern?

Nein! Auch Menschen haben sich zu allen Zeiten von dem ernährt, was gerade zur Verfügung stand. Den Neandertalern während der letzten Eiszeit stand vor allem Fleisch zur Verfügung. Diese Feststellung gilt hauptsächlich für die in Europa aufgefundenen sterblichen Überreste.

Wichtige Neandertalerfunde stammen aber auch aus dem Iran und aus Israel, Gegenden, die unter den damals herrschenden klimatischen Bedingungen eher als „gemäßigt“ einzustufen sind. Ohne genaue Kenntnis über die Herkunft der in Ihrem Beitrag erwähnten Skelette ist daher das Urteil „der Neandertaler“ sei zeitlebens fehlernährt gewesen, schlicht falsch.

Der Neandertaler“, den gab es ohnehin nicht. Aber seit der Entdeckung des ersten Neandertalerskeletts dient er als Projektionsfläche für die Eigenschaften des „modernen“ Menschen, die dieser an sich partout nicht feststellen will: Der keulenschwingende, frauenraubende und tumbe Depp.

Der Neandertaler“ war ganz anders, aber Sie sind ihm sehr nahe, denn wahrscheinlich auch in Ihrer Phantasie spukt der Geist des Neandertals:

Neandertaler haben sich rührender um ihre Gefährten gekümmert als Norbert Blüm und die Pflegeversicherung. Die gegenwärtige Diskussion um die „Kostendämpfung“ im Gesundheitswesen hätten Neandertaler mit Kopfschütteln und Abscheu verfolgt:

>> „Die Neandertaler müssen deutlicher als alle anderen Geschöpfe vor ihnen empfunden haben, wie kostbar ein Leben ist, denn auf der fundamentalsten Ebene sind Begräbnisriten gleichbedeutend mit dem Wunsch, das Menschliche zu bewahren. Das Begraben besagt, daß irgendein wesentlicher Teil des menschlichen Lebens – man mag es Geist oder Seele nennen   nicht zerstört werden kann, sondern nach dem Tode irgendwo anders in irgendeiner anderen Form weiterexistiert.

Dieser zunehmende Sinn für den Wert des Lebens spiegelt sich nicht nur in den Begräbnisriten der Neandertaler, sondern auch in ihrer Fürsorge für alte und behinderte Menschen. So war zum Beispiel der Mann von La Chapelle-aux-Saints längst über die besten Mannesjahre hinaus, als er starb. Sein Skelett läßt erkennen, daß er unter Arthritis litt und unmöglich noch an Jagden teilnehmen konnte. Selbst das Essen muß ihm schwergefallen sein, da er alle Zähne bis auf zwei verloren hatte. Hätte er zu einer früheren Zeit gelebt, hätte man ihn wahrscheinlich ausgesetzt und verhungern lassen, nachdem er für die Gruppe nicht mehr von Nutzen war. Aber die Neandertaler ließen sich anscheinend nicht von einer derart grausamen Logik leiten. Die Gefährten dieses Mannes versorgten ihn selbstlos mit Essen, vielleicht kauten sie es ihm sogar vor.

Auch die Funde von Shanidar lassen vermuten, daß die Neandertaler für Behinderte sorgten. Einige der dort gefundenen Knochen gehören einem 40jährigen Mann, der vermutlich durch Steinschlag getötet wurde. Die Untersuchung seines Skeletts ergab, daß ihm vor dem tödlichen Unfall nur ein Arm zur Verfügung gestanden hatte. Der rechte Arm und die Schulter waren verkümmert – vermutlich ein angeborener Defekt. Trotz dieser erheblichen Behinderung erreichte er ein für einen Neandertaler hohes Alter. Seine Vorderzähne sind ungewöhnlich stark abgenutzt, was darauf hindeutet, daß er einen großen Teil seiner Zeit damit verbrachte, Tierhäute weichzukauen, damit sie als Kleidung verwendet werden konnten, oder daß er seine Zähne anstelle des fehlenden Arms zum Festhalten von Gegenständen benutzte. (…) Auch der ursprüngliche Neandertaler aus Deutschland hat eine schwere Verletzung überlebt, sich allerdings nicht gut von ihr erholt: Die Knochen seines linken Ellenbogens waren so deformiert, daß er nicht imstande war, die Hand zum Mund zu heben; ob Mensch oder Tier für diese Verletzung verantwortlich war, läßt sich nicht feststellen…“ (George Constable, Die Neandertaler, 1979, S. 101 ff)

Diese Feststellungen machen doch erschreckend deutlich, daß während der Eiszeit Kranke und Behinderte offensichtlich einen Stellenwert hatten, den man sich am Ende des 20. Jahrhunderts eigentlich nur wünschen kann.

Es ist nicht anzunehmen, daß der Neandertaler die Fürsorge für Kranke und Behinderte erfunden hat. Angesichts seiner Lebensbedingungen hätte man aus heutiger Sicht eher das Gegenteil erwartet. Allein deswegen ist die Vermutung nicht von der Hand zu weisen, daß bereits die frühesten Formen des Menschen ihre kranken und behinderten Gruppenmitglieder nicht einfach ihrem Schicksal überließen, sondern sich vielmehr ebenso intensiv wie um ihren Nachwuchs kümmerten. Die Umstellung vom Fell auf die nackte Haut stellte den Ausgangspunkt dar für das, was wir als Humanität bezeichnen.

Das Jagen besorgten die Männer, das Sammeln übernahmen vorwiegend die Frauen, die sich natürlicherweise auch um den Nachwuchs kümmerten, – nicht allein um ihn, auch um die Gruppenmitglieder, die krank oder behindert waren.

Aus rein praktischen Gründen hatte es sich so ergeben. Frauen, die schwanger waren oder Kinder auf dem Arm trugen, waren bei der Jagd offensichtlich gehandicapped. Eine Löwin behält ihren Schwerpunkt während der Schwangerschaft ebenso wie eine Antilope. Bei einer schwangeren Frau ist das anders. Das freilich sagt nichts über ihre Jagdfähigkeit aus:

Die Jagd wurde zur Domäne des männlichen Geschlechts. So jedenfalls wird es seit Ewigkeiten kolportiert.

Aber schauen Sie sich einmal um. Wer sammelt Bierdeckel? – Wer sammelt Modellautos? Wer sammelt die Figuren aus den Überraschungseiern? – Es sind die Männer, mit denen die Sammelleidenschaft durchgeht. Und der Stolz sammelnder Männer ist so groß, daß er in Scherzen über das menschliche Balzverhalten auftaucht: „Darf ich Ihnen meine Briefmarkensammlung zeigen….?“ – Bei Männern erscheint die Sammelleidenschaft mehr oder weniger als Leerlaufhandlung. Der fundamentale Antrieb ist immer noch vorhanden.1

Die weibliche Jagdleidenschaft entzieht sich weitgehend der historischen Beobachtung. Sie offenbart sich überwiegend im Lottospiel; vor allem im angelsächsischen Kulturkreis sind die regelmäßigen Treffen zum Bingo-Spielen Tradition.

Anläßlich der letzten Weltmeisterschaft im Damenfußball und bei den Olympischen Spielen des Jahres 2000 ließ sich beobachten, daß die Fußballerinnen der Welt eine noch größere Spielfreude an den Tag legen können als ihre männlichen Pendants. Fußball aber ist ein klassisches Hetzspiel.

In diesem Zusammenhang müssen wir berücksichtigen, daß bis zur weltweiten Einführung empfängnisverhütender Hormone die Frauen in aller Welt relativ früh schwanger wurden. Mit einer Schwangerschaft findet eine sportliche Karriere aber ein jähes Ende. Erst seit rund 35 Jahre – 3,5 cm im Fluß des Lebens – können Frauen ihre entsprechenden Leidenschaften auch auf dem Sportplatz ausleben.

Wenn Männer sammeln und Frauen hetzen, ist wohl kaum ein gravierender Unterschied zwischen den Geschlechtern festzustellen. Freilich läßt sich auch beim Menschen, damit unterscheidet er sich nicht von seinen Verwandten im Tierreich, ein höheres Aggressionspotential in der Männerwelt feststellen. Das schlägt sich in der Kriminalstatistik nieder, in der die Frauen, Sexismus hin, Sexismus her, erheblich „unterrepräsentiert“ sind.<< ( Gerhard Altenhoff, Australopithecus Superbus, http://www.lulu.com/advocatusdeorum). Sie sehen, die grundlegenden Verhaltensmuster haben sich bis auf den heutigen Tag erhalten.

Die Neandertaler, die tatsächlich im Neandertal lebten, hatten zu ihren Lebzeiten nicht die Möglichkeit, im „Breidenbacher Hof“ oder im Düsseldorf Hilton zu übernachten. Sie mußten ihre Unterkünfte wohl oder übel selbst bauen. Im Düsseltal war es bis vor rund 15.000 Jahren kalt, verdammt kalt. Mammuts und Wollnashörner verfügten allerdings über Felle, die verdammt gut isolierten. Das Fett dieser Tiere wird in der Tundra ein willkommener Brennstoff gewesen sein. Was also lag für die Neandertaler näher, als Großwild zu jagen. Wenn ich Burians „Bilderlexikon des Menschen in der Vorzeit“ recht in Erinnerung habe (das Buch selbst ist mir abhanden gekommen), verwendeten die Neandertaler nicht nur die Felle, sondern auch die Knochen des damaligen Großwilds zum Bau ihrer Hütten.

Es dürfte ein schönes Stück Arbeit gewesen sein, einem tonnenschweren Mammut das Fell über die Ohren zu ziehen, aber am Ende hatte eine Neandertalerhorde mehr als ausreichend Nahrung. Raubtiere und Aasfresser dürften zur damaligen Zeit sogar die Nähe des Menschen gesucht haben, bot er ihnen doch eine willkommene Gratismahlzeit. Und selbst davon profitierten die Neandertaler, denn die Knochen, die von „Raub“-tieren und Aasfressern abgenagt worden waren, brauchten sie nur noch einzusammeln und zu Hütten zusammenzusetzen. – Ein ganz einfaches, aber pfiffiges System, in der Eiszeit zu überleben.

Wenn es zutreffend sein sollte, daß sich Neandertaler überwiegend von den wandelnden Fleischbergen ernährten, was machten sie in der Zeit, in denen sie nicht zur Jagd gingen?

Sex.

Gehen Sie von folgender Grundüberlegung aus: Tierische Sozialgemeinschaften sind Überlebens- und – vor allem – Aufzuchtgemeinschaften. Die Grundstimmung innerhalb der Trupps, Horden, Rudel oder Herden ist freundlich. Beschädigungskämpfe werden vermeiden.

Neben dem „klassichen“ Schimpansen haben wir im Tierreich einen weiteren „nächsten“ Verwandten, der sich Bonobo nennt. Bonobos wurden über Jahre hinweg von den Biologen als „Zwergschimpansen“ bezeichnet. Dann stellte sich heraus, daß Bonobos sich von den Schimpansen grundlegend unterscheiden. Sie sind keine Baum- sondern Bodenbewohner und geradezu sexbesessen. Bonobos treiben munterlustig Sex miteinander, und das, was außergewöhnlich ist, auch außerhalb der „Paarungszeit“. Bonobos setzen Sex gezielt zum Abbau sozialer Spannungen ein, Weibchen lieben es auch, ihre Geschlechtsteile aneinander zu reiben (sogenanntes G-G-rubbing). Bonobomädchen haben kein Problem damit, die Liebe zum Erlangen begehrter Nahrungsmittel einzusetzen. Nach dem Verständnis eines „zivilisierten“ Menschen könnte man Bonobofrauen durch die Bank als Prostituierte bezeichnen. Und es scheint bei Bonobos nur ein sexuelles Tabu zu geben, nämlich das zwischen Mutter und Sohn.

Bei Bonobos verlassen in der Regel die jungen Frauen ihre Ursprungsgruppe, wenn sie erwachsen geworden sind. Bonobos scheinen demnach ebenso exogame Wesen zu sein wie Menschen. Daraus resultiert aber ein Problem: Kinder haben im Regelfall eine enge Bindung an die Mütter und an die Ausgangsgruppe. Wie löst man diese so auf, daß der „Abschied“ nicht weh tut? – Man pflanzt ihnen „Schmetterlinge in den Bauch“. Das ist der Ursprung der „romantischen“Liebe und ihr biologischer Sinn.

Nun dürfte bei Menschen die Bindung der Mütter an die Kinder wesentlich enger sein als bei unseren felltragenden Verwandten, denn die Brutpflege ist intensiver. Die Kinder müssen schließlich aktiv getragen werden, sie können sich nicht festklammern. Daher ist es nur natürlich, daß sich i Laufe der Zeit eine Form von Abschiedsritual entwickelte. Wir kennen es heute noch, es nennt sich „Hochzeit“, es ist in der Regel, und eigentlich in aller Welt von Blumen begleitet. Blumen haben die Neandertaler ihren Toten, darauf läßt vor allem der Shanidar-Fund schließen, auch mit ins Grab gegeben. Es sieht also ganz danach aus, als hätte auch das Abschiedsritual „Trauerfeier“ hier seinen Ursprung.. Abschiedsrituale haben sich in vielfältiger Form als Verhaltensmuster bis auf den heutigen Tag erhalten. Warum sollte es mit sexuellen Verhaltensmustern anders sein. Warum sollte der Mensch zu einer Form der Sexualität „zurückgekehrt“ sein, die der „reinen“ Fortpflanzung dient? Es gibt dafür keinerlei Anhaltspunkte. Eher für das Gegenteil.

Leider gibt es kaum Freilandbeobachtungen über das Verhalten der Bonobos. Die filmisch dokumentierten Verhaltensmuster stammen von dem im Zoo von San Diego lebenden Trupp. Bonobos sind Bodenbewohner

Unsere Ahnen waren es auch Die uns eigene Wirbelbrückenverkrümmung deutet nämlich darauf hin, daß wir von Bodenbewohnern abstammen. Der Mensch ist in der Geschichte der Lebens nicht derjenige, der die Fortbewegung auf zwei Beinen erfunden hat. Insbesondere bei den Dinosauriern war die bipede Fortbewegung gang und gäbe. Paradebeispiel ist Tyrannosaurus Rex. Ein Riesentier mit riesigem Kopf, gewaltigen Beinen, aber geradezu lächerlichen Ärmchen. T. Rex hatte aber, wie unsere Vögel, eine Wirbelbrücke. Wir haben eine „Wirbelsäule“, die dadurch zustande kommt, daß die ursprünglich vorhandene Wirbelbrücke sich nach der Geburt verformt. Sie wird regelrecht eingedrückt und zwingt uns zur aufrechten Körperhaltung. Eine derartige „Erbkrankheit“ konnte sich nur dann „ausbreiten“, wenn sie dem davon Befallenen Organismus nicht die Möglichkeit nahm, sie an die nächste Generation zu vererben:

Stellen wir uns einen baumbewohnenden Affen vor, bei dem ein genetischer Defekt im Jugendalter dazu führt, daß seine Wirbelsäule sich zum Bauch hin verkrümmt. Welche Chance hätte er, sich erfolgreich fortzupflanzen? – Nach der klassischen Evolutionstheorie keine, denn die Mutation ist ja nachteilig. Anders sieht es bei einem Bodenbewohner aus. Hier ist der „Nachteil“ nicht so groß. – Die Frage, wie es dazu kommen konnte, daß sich das Merkmal Wirbel-„säule“ durchsetzen konnte, kann an dieser Stelle offenbleiben, denn entscheidend ist, daß es bis zum heutigen Tage in uns erhalten ist.

Für bodenbewohnende Menschenaffen scheint es ein Vorteil zu sein, den engen Zusammenhalt der Gruppen durch ausgiebigen Gebrauch ursprünglich rein sexueller Verhaltensmuster zu stärken. Es kommt für unsere eigene Sexualität nicht einmal darauf an, ob wir den Bonobos genetisch näher stehen als den Schimpansen. Denn Parallelentwicklungen sind in der Natur keine Seltenheit. Aber, wie gesagt, auch diese Frage kann hier offenbleiben.

Entscheidend ist vielmehr, daß sich hinter der lapidaren Feststellung, Bonobofrauen tauschten Sex gegen Nahrung ein, der Ursprung dessen verbirgt, was ich als „Tausch-und-teile-Instinkt“ bezeichne.

Es gibt keinen Grund anzunehmen, daß sich unsere Ahnen anders verhalten haben als Bonobos. Wir finden die entsprechenden Verhaltensmuster auch bei uns „modernen“ Menschen vor, freilich in grotesker Verzerrung:

Als unsere unmittelbaren Vorfahren vor rund 93.000 Jahren durch eine „Klimakatastorphe“, nämlich die einsetzende Eem-Warmzeit, in einer Größenordnung von etwa zehn- bis zwanzigtausend Individuen auf einer Insel festgenagelt wurden, begannen die sozialen Instinkte unserer Vorfahren zu verkrüppeln:

>>Die Befunde der Genetiker passen genau in das Zeitfenster, das sich vor etwa 90.000 Jahren öffnete und von den Geologen Eem-Warmzeit genannt wurde. Vor 70.000 Jahren wurde es dann wieder kälter. Die Weichsel- oder Würm-Vereisung nahm ihren Anfang. Mit ihr fand die „Eiszeit“ vor etwa 10.300 Jahren ihr vorläufiges Ende.

Die Folgen einer fortschreitenden Erderwärmung werden heute unter dem Begriff „Klimakatastrophe“ gehandelt. – Allein, einer solchen „Klimakatastrophe“ verdanken wir unsere Existenz:

Der ansteigende Meeresspiegel hat – zunächst unmerklich – den Lebensraum unserer Vorfahren in ähnlicher Weise vom Rest der Welt isoliert wie der Ärmelkanal England vom übrigen Europa. Ohne Seefahrt wüßte auch heute kein Kontinentaleuropäer von der Existenz der Queen. Erst recht würden die Iren sich für die einzigen Menschen auf dieser Welt halten, denn sie hätten keinerlei Kontakt zum übrigen Europa.

Befand sich zwischen dem Ursprungsort der rezenten Menschenform und dem Festland eine breite Senke, so wird es nicht lange gedauert haben, bis „alle hohen Berge unter dem ganzen Himmel bedeckt wurden.“ Allerdings war dieser Weltuntergang nur virtueller Natur. Der Rückschluß auf den Tod aller anderen Lebewesen ist damit natürlich vorgezeichnet. Und einen Sinn und Zweck mußte das auch haben, denn, Sie haben es weiter oben gesehen, auch der moderne Mensch hat Schwierigkeiten damit, sich ein zweckfreies Verhalten der Natur vorzustellen.

Mit fortschreitendem Anstieg des Pegels riß also der Kontakt zur übrigen Menschheit ab. Aus der Sicht des Neandertalers waren diese „Inselaffen“ bei der Fortpflanzung wieder einmal auf im weiteren Sinne inzestuöse Beziehungen angewiesen, denn der Genpool war durch die Insellage sehr beschränkt. – Erneut begegnen wir dem Inzest als einer der treibenden Kräfte der Evolution – So also sehen die Anfangsbedingungen für die Evolution vom „klassischen“ zum „rezenten“ Menschen aus.

Der „moderne“ Mensch, man muß es leider feststellen, entwickelte hier einige unangenehme Eigenschaften, denen wir heute noch begegnen können. Vor allem kam ihm das abhanden, was wir heute als „soziales Gewissen“ bezeichnen würden. Zu den schwerwiegendsten Systemfehlern des heutigen Menschen gehört seine ausgesprochene Neigung zum Plündern und zum Ausrotten. Was passierte also auf dieser Insel? Lynn Jordy hat die von ihm entwickelte Hypothese „Bottlenecktheory“ genannt. Bottleneck ist das englische Wort für Flaschenhals, einen Flaschenhals, durch den sich die Menschheit hindurchzwängte. Nennen wir Herrn Jordy zu Ehren die Wiege des rezenten Menschentyps Bottleneck.

Wie überall auf der Welt teilten die Menschen auf Bottleneck ihren Lebensraum mit Freßfeinden und Nahrungskonkurrenten.

Die Insellage brachte es nun einmal mit sich, daß neue Herausforderungen an unsere nunmehr unmittelbaren Vorfahren herantraten. Die Umwelt änderte sich dramatisch, weil auf Bottleneck auch Flora und Fauna sich der Insellage anpaßten und entsprechenden Änderungen unterworfen waren.

Die Menschen auf Bottleneck bildeten, das braucht wohl nicht näher betont zu werden, keine homogene Einheit, die Insel war selbstverständlich in die Reviere der einzelnen Horden aufgeteilt. Dieses Muster findet man auch heute noch vereinzelt auf Neuguinea und in Südamerika.

Die Umweltveränderungen brachten es mit sich, daß sich die Ernährungsgewohnheiten der Binnenländer von denen der Küstenbewohner zu unterscheiden begann. Demzufolge bildeten sich unterschiedliche Kulturtraditionen heraus. Dies hinterließ Spuren in den Köpfen der Menschen. Die Traditionen der einzelnen Horden drifteten auseinander und wurden am Ende fast nicht mehr kompatibel. All das gibt es heute noch, vor allem auf Neuguinea. Aber auch die sogenannte zivilisierte Menschheit ist heillos zerstritten über den „richtigen“ Weg. Angefangen vom „rechten“ Glauben bis hin zum belanglosen Streit, ob McDonalds besser ist als Burger-King, wobei diese Meinungsverschiedenheit ausnahmsweise noch keine Todesopfer gefordert hat.

Bei der Erörterung der Evolution reziproken Verhaltens haben wir gesehen, daß dieses langfristig erfolgreicher ist als der krasse Egoismus, hingegen hat der Egoismus kurzfristig mehr Erfolg.

Bei allem Mangel, mit dem unsere Vorfahren auf Bottleneck zu kämpfen hatten, eines eint sie: Alle Horden hatten zumindest ein Tauschmittel zur Verfügung: Menschen, vor allem Frauen. Dem exogamen, stark sexualorientierten Lebewesen Mensch drängte sich diese Form von „Geld“ nahezu auf. Menschen sind soziale Lebewesen, die gewöhnlich in Verbänden leben, in denen sich die Individuen genau kennen. Ähnliche Verbände bilden außer den Primaten Wölfe, Schafe, Elefanten und vor allem viele Vogelarten. Es ist aber von keiner anderen sozial lebenden Spezies dieser Erde bekannt, daß Männchen sich Frauen kaufen anstatt um ihre Gunst zu buhlen. Die durch Schwangerschaft und Brutpflege verursachten „Behinderungen“, die Menschenfrauen in die Rolle der Sammlerin gedrängt hatten, machte sie nahezu zum idealen Handelsobjekt.

Die ursprünglichen Partnerbindungen haben sich jedoch bis heute erhalten und füllen das ganze Universum der Liebesromane. Pubertät und romantische Liebe hatten von Beginn der Menschheit an dem Individuum die Ablösung aus dem ursprünglichen Sozialverband erleichtert. Das ursprüngliche Abschiedsritual der Hochzeit verkam zum Geschäftsabschluß. Das ist bis heute so geblieben. Es bedarf wohl keiner näheren Begründung, daß diejenigen Männer bei der Fortpflanzung „erfolgreicher“ waren, die sich Frauen kurzerhand kauften als die, die warten mußten, bis eine Frau sie auswählte. Darin liegt auch der Grund für die in vielen Teilen der Welt geltenden strengen und teils grotesken Regeln für die natürlichste Sache der Welt. Fast alles ist zu finden: von sexueller Freizügigkeit bei Südseevölkern bis zur Verhängung der Todesstrafe wegen Ehebruchs auch über vergewaltigte Frauen. Auch dem aufgeklärten westlichen Denken ist das natürliche Zusammengehörigkeitsgefühl von Sexualpartnern fremd. Da geistert immer noch das Schlagwort von der Familie als „Keimzelle“ des Staates durch die Publikationen. Aus jeder Keimzelle geht ein kompletter Organismus hervor, ein Phänomen, das bei Familien und Staaten nicht zu beobachten ist. Auch Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes beinhaltet eine Systemwidrigkeit. Mitten in die garantierten Menschenrechte hat sich die Institutsgarantie für eine nach allem höchst fragwürdige Einrichtung eingeschmuggelt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates“. Die „Familie“ aber nur dann, wenn die Eltern „ordnungsgemäß“ verheiratet sind…

Voraussetzung für diese Art von Geschäften ist freilich die Verkrüppelung der sozialen Instinkte, die Organismen eines Sozialverbandes untereinander eng verbinden. Wie wir oben gesehen haben, pflanzten sich die Insulaner innerhalb eines beschränkten Genpools fort, so daß die verwandtschaftliche Nähe aller die Entstehung und Verbreitung von Verkrüppelungen förderte. Neben dem Gesichtsschädel verkümmerten tief im Schädelinneren die sozialen Instinkte. Das unsichtbare Band, das den Neandertaler mit seinen Gefährten und Frauen verband, zerriß allmählich. Die Tötungshemmung fiel.<< (Gerhard Altenhoff, Australopithecus Superbus Procrustes –der Mensch – ein Hologramm der Evolution,; unv. Manuskript, 2001)

Wir haben die Todesstrafe als Perversion des „Tausch-und-teile-Instinkts“, wir haben Frauenbeschneidung und Zölibat als Perversion unseres Sexualtriebs.

Sex ist ansteckend wie das Gähnen, deswegen mußte er durch die Tradition in den „Intimbereich“ der „Erwachsenen“ verbannt werden. Das beim sozialen Lernen übliche und wichtige Nachahmen des elterlichen Vormachens entfiel. An die Stelle des Nachahmungslernens trat die sprachliche Überlieferung von Märchen über den Sex und den Teufel.

Lebenslange“ Einehe wurde in vielen Teilen der Welt mit brutaler Gewalt durchgesetzt und wird auch heute noch als „naturgegeben“ propagiert, weil das Ansteckende des Sexes schlecht für’s Geschäft ist! Vor allem für das Geschäft des Frauenverkaufs. – Wenn Sie mir partout nicht glauben wollen, werfen Sie doch nur einen Blick in die Bibel. Dort finden Sie in den „Nebengesetzen“ zu den Zehn Geboten“ eine ganze Reihe von Vorschriften, die für sexuelle „Verfehlungen“ von Frauen die Todesstrafe anordnen. Diesbezüglich spricht auch der Koran mehr als Bände! Aber sexuelle Phantasien sind auch in der islamischen Welt wohl nicht gänzlich unzulässig. Angeblich wird „islamistischen“ Selbstmordattentäter erzählt, nach ihrem Übertritt ins Paradies würden 22 Jungfrauen auf sie warten…

Sie haben lange nichts mehr vom Neandertaler gehört, ist das richtig? – Richtig! – Denn die mehr als zweifelhafte „Entwicklung“, die in unserer „modernen“ Zivilisation“ gipfelt, ist über Zehntausende von Jahren am Neandertal vorbeigelaufen. Nachrichten von Bottleneck trafen dort nicht ein. Das einzige, was wir daraus schließen können, ist, daß die Neandertaler ihre „Freizeit“ überwiegend so gestalteten, wie man es heute nur noch in Reservaten beobachten kann. Diese Reservate nennt man „Rotlichtviertel“ „Sex“- oder „Swinger“-Clubs. Neandertalerfrauen würden unter Anwendung der Maßstäbe unserer Zivilisation ohne jeden Zweifel als „nymphoman“ gebrandmarkt.

Aber wir sollten uns auf unsere „Zivilisation“ nichts einbilden. Denn das lateinische Wort „civilis“ hat auch die Bedeutung „herablassend“. Werfen Sie zum Abschluß einen Blick auf Amerika: Michael Jackson steht vor Gericht, George Bush nicht. Wer von den beiden hat wohl mehr Menschen geschädigt?<<

Wie „der Zufall“ es so will, stolperte ich auf meiner Suche nach eingehenderen Informationen über das Sexualverhalten der Bonobos über die „Pressemitteilung PRI B 17/99 vom 4.11.99“ der Max-Planck-Gesellschaft, in der es heißt:

Seit kurzem zählt man sechs Milliarden Menschen auf der Erde – verteilt über alle Kontinente sowie auf unzählige, nach Hautfarbe, Sprache, Religion, Kultur und Geschichte unterscheidbare Gruppen. Doch diese bunte Vielfalt ist nur „Fassade“. Denn auf molekulargenetischer Ebene, das zeigen jüngste Analysen an Schimpansen (Science, 5. November 1999), durchgeführt am Leipziger Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie, bietet die Menschheit ein überraschend einheitliches, geradezu „familiäres“ Bild: Verglichen mit ihren nächsten tierischen Verwandten, den Schimpansen, sind alle derzeit lebenden modernen Menschen immer noch „Brüder“ beziehungsweise „Schwestern“…“

Sie können das gerne nachprüfen. Suchen Sie bei Google nach „Bonobo“.

Diese naturwissenschaftliche Erkenntnis reicht mit der Feststellung „alle Menschen sind Brüder“ weit über Schillers „Ode an die Freude“ hinaus: bis ins Neandertal war die Welt ein Freudenhaus.

Unlängst berichtete die RP, daß die sterilisierende Wirkung des Stillens nur dann anhält, wenn Baby regelmäßig Milch bekommt.

Daraus wiederum können Sie unmittelbar das Verhalten unserer weiblichen Vorfahren ablesen: Sie haben regelmäßig gestillt, ihre Kinder also immer am Körper getragen.

Und nun stellen Sie sich einmal vor, Neandertalerfrauen hätten ihre Kinder nicht einmal beim Sex abgelegt.

Säuglinge beim Sex der Eltern dabei! – Welch eine Schlagzeile für die BILD-Zeitung!

Biologischen Sinn macht „Stillen statt Pillen” nämlich nur dann, wenn es der „Wille” der Evolution ist, daß Menschenfrauen „folgenlosen” Sex haben sollen. – Wir haben immer noch den „Klammerreflex”, obwohl unsere Mütter kein Fell mehr haben! Und der Klammerreflex zeigt, daß Babies durchaus keine „hilflosen” Wesen sind.

Man macht sie freilich zu hilflosen Wesen, wenn man sie in eine Wiege, einen Kinderwagen oder in eine Krippe legt.

Nun kolportieren Sie die Nachricht, Neandertaler währen wahrscheinlich Kannibalen gewesen.

Ehrlich gesagt, ich traue kaum einem Autor, der etwas über Neandertaler zu berichten weiß, denn nach meinen Recherchen sind die meisten Veröffentlichungen über Neandertaler rassistische Pamphlete.

Die Neandertalerskelette stammen überwiegend von Individuen, die „ordnungsgemäß” bestattet wurden.

Kannibalen indes „bestatten” ihre Opfer nicht. Sie lassen die Reste achtlos liegen.

Selbst wenn Spuren von „Kannibalismus” an den Skeletten zu finden wären, heißt das noch lange nicht, daß Neandertaler Neandertaler gefressen hätten:

Alle Skelette stammen aus einer Zeit, als meine Freunde aus dem Neandertal „Zeitgenossen” des „rezenten” Menschen waren. – Wie ich meine Art- und Zeitgenossen kenne, dürfte der Neandertaler ein beliebtes Opfer für das Phänomen gewesen sein, das wir heute als „Genozid” bezeichnen.

Fremdartig sahen „Er” und „Sie” aus, sexuell kannten sowohl „Er” als auch „Sie” kaum Tabus.

Die Männer waren zudem ausgesprochene „Weicheier”, die eher ans Kuscheln denn ans Killen dachten.

Wenn Neandertaler „Opfer” von Kannibalismus wurden, dann waren es keine Neandertaler, denen sie zum „Opfer fielen”, sie wurden von Australopithecus Superbus Procrustes verzehrt, der sich schon damals anschickte, sich „die Erde Untertan zu machen”

Nach allem bleibt festzuhalten, daß Frauen alles andere sind als „Sexobjekte”, sie sind „Sexsubjekte”. Der „moderne” Mensch hat lediglich den „Anschluß” an sein biologisches Erbe verloren. In der Natur ist es ein durchgängiges Verfahren: Das Männchen wirbt, das Weibchen wählt aus. „Zwangsehen” kommen in der Natur nicht vor, „Verheiratungen”, die von dritter Seite „organisiert”werden, auch nicht. All das ist „widernatürlich” und damit „Unzucht”!

v. Boetticher & Freundin?

So muß es sein!

Wissen Sie übrigens, warum der Neandertaler, den Sie abbilden, ein so verschmitztes Lächeln zeigt?

Man hat ihm bei der Gesichtsrekonstruktion die Geschichte von Bill Clinton und Monica Lewinsky erzählt…

1 vgl. Dieter E. Zimmer, Unsere erste Natur, München 1974, S. 254
Ende des Zitats
In der „Affaire von Boetticher“ hat, das sind die harten Fakten, eine junge Frau von ihrem Recht auf sexuelle Betätigung hemmungslos Gebrauch gemacht. – Warum auch nicht. Der Altersunterschied zwischen Mann und Frau spielt in der Natur keine Rolle. – Außerdem haben wir berühmte Männer, wo der Altersunterschied zu ihren Frauen noch größer ist:
Johannes Rau
Johannes Heesters
Franz Müntefering.
Allen voran Franz Müntefering: Nachdem seine heißgeliebte Frau gestorben war, schnappte er sich eine Frau, die vierzig Jahre jünger war als er. – Ich werde mich langsam auf den Schulhöfen der Lyceen umsehen müssen, um ihm gleichzutun. – Ich bin jetzt gerade einmal 57.

Damhirsch, Light-Wulff und die Lufthoheit

November 21, 2010

 

Was Horst Köhler noch nicht wusste und Angela Merkel nicht wissen will, bekommt Christian Wulff kostenfrei nach Haus geliefert:

Die Antwort auf die Frage, was ein gewöhnlicher Damhirsch mit dem sogenannten „Staatsoberhaupt“ der mittlerweile endgültig „enthaupteten Republik“ zu tun hat.

DER SPIEGEL hatte mit prophetischer Gabe bereits am 12.5.2003 die Republik als enthauptet tituliert. – Köhler, Merkel und Wulff maßen sich dennoch immer noch das an, was auch im folgenden als

DICTATURA LEGIBUS SCRIBUNIS ET REI PUBLICAE CONSTITUTENDAE

bezeichnet wird. – Das ist gemeint, wenn das Wort „Diktatur“ fällt:

die Befugnis, eigenmächtig Gesetze zu erlassen und zu bestimmen, was die Grundlagen des Staates sind.

Der oberste Fahnenflüchtige Deutschlands hatte in seiner „Berliner Rede“ des Jahres 2008 eine „Agenda 2020″ beschworen. – Die Grünen sind zwar schon bei den Agendae 2030 bis 2050 angekommen, aber auch das ändert nichts daran, daß selbst der Köhler seine Agenda 2020 offensichtlich nicht ganz ernst genommen hat. – Sonst hätte er sich nicht einfach davongestohlen, sondern er wäre seinen eigenen Worten treu geblieben:

„Wir wollen gemeinsam beschließen, nicht mehr auf Kosten anderer zu leben.“ (Berliner Rede 2009) – Köhler aber lebt weiterhin auf unabsehbare Zeit zu unseren Lasten – und das nicht schlecht und ganz ohne Gegenleistung.

Ob 2008, 2009 oder 2010, jede „Berliner Erklärung“ eines sogenannten Bundespräsidenten geht an dem vorbei, was seit dem 3. Oktober 1990 auch auf der „Agenda 2008“ stand:

Gehen wir zurück in das Jahr 2008:

Da entwirft der Horst Köhler in seiner vielbeachteten „Berliner Rede” eine Agenda 2020, als ob es keine Agenda 2008 gäbe. Diese ist freilich weniger beachtet, aber wesentlich wichtiger als das „falsche Zeugnis” des Präsidenten Landlos. Die Agenda 2008 ist im Nievenheimer Manifest festgelegt und gemäß des klaren und unmißverständlichen Auftrags des Grundgesetzes unverzüglich zu vollziehen: eine Verfassung, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird (Artikel 146 GG).

Seit dem 3.10.1990 ist „die Politik” mit der Vollziehung des Artikels 146 in Verzug. – Seit fast 18 Jahren also. – Man hat es sich bequem gemacht. Unser „Bundesadel” lebt ja auch prächtig auf Kosten der Allgemeinheit. – Was immer man auch nicht leistet, das Gehalt und die Pension werden erbarmungslos zum Monatsanfang überwiesen. – Dabei hat weder Horst Köhler noch die Merkel-Steinbrück-Gruppe Anspruch auf Vergütung aus der Staatskasse. Alle seit dem 23. Mai 1949 vorgenommenen Präsidenten- und Kanzlerwahlen sind verfassungswidrig und damit so nichtig wie eine von Hape Kerkeling vollzogene Trauung oder die Ersteigerung eines Grundstücks am Starnberger See bei E-Bay. Die Formvorschriftten des Grundgesetzes sind zwingendes Recht, weil sie den Willen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt unmißverständlich wiedergeben. „Normadressaten” des Grundgesetzes sind nicht die Bürger, sondern vielmehr die Inhaber der im Grundgesetz aufgeschlüsselten sozialen Dominanzstellungen. Dazu gehört das Präsidenten- wie das Kanzleramt.

DER SPIEGEL verpaßte  seiner Ausgabe vom 12.5.2003 die Titelstory „Die enthauptete Republik”, was mich veranlaßte, dem zu widersprechen und den Titel umzufirmieren: die BEHAUPTETE REPUBLIK:

Der Spiegel

Z. Hd. Herrn Chefredakteur

Stefan Aust

Brandstwiete 19

8.7.2003

20457 Hamburg

 

(…)Auf den ersten Blick scheint es weit hergeholt, das „Staatssäckel“ als eine Art „virtuellen Monarchen“ zu betrachten. – Aber auch nur auf den ersten Blick, denn das „Staatssäckel“ hat eine dem Hirschgeweih verblüffend ähnliche Wirkung:

„(…)Das Geweih ist daher ein für das Tiersubjekt höchst bedeutsames Symbol – solange es in der typischen Weise getragen wird.

Wie stark die Beachtung des Geweihs im Sozialverband wirken kann – und entsprechend im Gebaren seines Trägers –, mag ein Einzelfall zeigen, der sich in einem privaten Tierpark in einem Rudel von Damhirschen abgespielt hat und den Bruhin mitteilt: „Während der Brunft (Dezember 1952) mußte der sechsjährige α-Schaufler (Albino) abgetan werden, da er einen Spießer und eine Kuh tödlich geforkelt hatte. Das α-Männchen wurde deshalb in Sichtweite der anderen Tiere abgeschossen. Durch den Abschuß entstand im Rudel eine merkliche Entspannung, und bald wurde die α-Stellung vom vierjährigen β-Bock, der regelmäßig mit dem α-Bock gekämpft hatte, eingenommen. Am toten Tier trennte man den Kopf ab, um ihn später im Fell zu präparieren. Das Stück wurde einige Tage für das Rudel unsichtbar in einem benachbarten Schopf aufbewahrt. Nun brachte man den Kopf außerhalb am Gitter des Geheges in der Höhe eines zur Kampfstellung geneigten Kopfes an. Die Geweihzacken wurden zu diesem Zweck in die Maschen des Gitters festgeklemmt. Sobald das Rudel den Kopf wieder erblickte, flüchtete es, soweit das Gehege gestattete. Bald darauf näherte es sich aber vorsichtig dieser Stelle, wobei der neue Leithirsch der Herde voranging. Er patrouillierte in einer Distanz von zwei Metern vor dem Kopf hin und her, indem er ihn seitlich anäugte. Schließlich wendete er sich ihm frontal zu und versuchte mit ihm zu kämpfen. Als aber kein Gegenstoß erfolgte, verzichtete er sehr bald auf diesen „Kampf“, versuchte es noch ein zweites Mal und nahm dann schließlich nie mehr eine Kampfstellung ein. Auch die übrigen Männchen und weiblichen Glieder der Herde wurden nun vom neuen α-Hirsch an den Kopf herangelassen. Sie näherten sich furchtsam, auf eine Distanz von höchstens 50 Zentimeter.

Nun wurden vor dem aufgehängten Kopf, innerhalb des Geheges, in verschiedenen Distanzen Roßkastanien, ihr Lieblingsfutter, ausgelegt. Bis auf eine Entfernung von ein bis zwei Metern wagten sich nun sämtliche Tiere heran, um Kastanien aufzunehmen. Näher wagte sich einzig der neue α-Hirsch. Es konnte also in diesem Fall beobachtet werden, daß vom α-Tier-Symbol (Kopfgeweih) immer noch eine autoritative, Distanz gebietende Wirkung ausging.

Der Kopf wurde dann einige Stunden entfernt und am selben Tag wieder aufgehängt. Das Verhalten des Rudels war ungefähr dasselbe, nur daß diesmal der junge Leitbock es wagte, die Geweihenden seines ehemaligen Rivalen zu beschnuppern. Ein Kampfversuch wurde jedoch nicht mehr unternommen.“ [1]

Zugegeben, das ist eine etwas makabere Variante von Geßlerhut, Führerbildchen und anderen „Hoheitszeichen“. Aber es dürfte nicht zu bestreiten sein, daß sich gerade in den Worten „Souveränität“ , „Hoheitliches Handeln des Staates“, „Finanzhoheiten“ des Bundes und der Länder  das Geweih des abgeschlagenen Kopfes widerspiegelt, und dem „Fiskus“ als letztem Erben keine andere Funktion zukommt als einem vergammelnden Hirschgeweih – es ist nichts mehr dahinter  außer Luft –

Luft-Hoheit

sozusagen. (…)”

Der oben erwähnte Geßlerhut kam -im wahrsten Sinne des Wortes- am 18.2.2008 auf mich zu. Für 2,95€ lag Schillers „Wilhelm Tell” wie zur Abholung bereit. – Interessanter Dialog, der sich mir offenbarte:

Friedrich Schiller, ein Zeitgenosse des Ernst Moritz Arndts, hatte glasklar erkannt und sauber beschrieben, wie das Spiel der Macht funktioniert. Er hat dem Geßlerhut die Wächter Leuthold und Friesshardt zugeteilt. Friesshardt repräsentiert den 150%igen, der Leuthold ist eher der „Mitläufer“, der sich beschwert:

„Die Reverenz zu machen einem Hut,

Es ist doch traun! ein närrischer Befehl!“

Friesshardt entgegnet: „Warum nicht einem leeren, hohlen Hut?/Bückst du dich doch vor manchem hohlen Schädel.“

Wenn Sie sich in Europa umsehen, Sie werden feststellen, daß die Welt zu mehr als 99,99% aus Geßlerhüten besteht, die wir grüßen sollen. Die sogenannte „Europäische Integration“ hat mit dem europäischen Volk nichts zu tun. Das Heer der „furchtbaren Juristen“, die den Papiertiger „EU-Reformvertrag“ kreierten, haben von Tuten und Blasen keine Ahnung. Man kann den Menschen nicht einfach ein Korsett unverständlicher  Normen verpassen, ohne daß sie sich instinktiv dagegen auflehnen. – Und lehnen sie sich dagegen auf, dann kommen „Ordnungshüter“ vom Schlage eines Dr. Seltsam Schäuble und stellen noch mehr Geßlerhüte auf, die von immer mehr Leutholds und Friesshardts bewacht werden müssen… – Bis die Blase platzt!

Eigentlich müßte angesichts des  „Glühbirnenverbots” den Europäern ein Licht aufgehen, welche Anmaßung sich in Brüssel und in den Köpfen der EU – „Ratsmitgliedern” breit gemacht hat. – Es sind wahrhaft Zustände wie im alten Rom, und zwar im Rom zur Zeit Caesars und Octavians:

 

>>Allerdings, das wissen die wenigsten Bundesadeligen, hat die Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen tatsächlich wenig mit dem angemaßten imperium zu tun. Der nach römischem Brauch einschlägige Begriff wäre dictator legibus scribundis et rei publicae constituendae (Diktator für zu schreibende Gesetze und Staatsverfassung) gewesen. Die in diesem Zusammenhang unvermeidliche Verwendung des Begriffs dictator sollte zu Recht Entsetzen hervorrufen. Diktatur riecht nach Tyrannei. – Dem Bürger ist es ziemlich egal, ob seine Rechte unmittelbar durch ein Gesetz oder durch eine Rechtsverordnung eingeschränkt werden. Die Fülle von Verordnungen zeigt, daß die Parlamente mit der Vergabe diktatorischer Vollmachten allzu großzügig sind. Der Inhalt vieler Verordnungen macht deutlich, daß deutsche Politiker ausgesprochen gern und umfangreich von diesen Vollmachten Gebrauch machen. Jetzt schickt Bundesverkehrsminister Klimmt sich gar an, seinen „Wählerauftrag“ dahingehend mißzuverstehen, Tempo 30 in den Städten mit brachialer Gewalt durchzusetzen. Wie gesagt, nach der Zweckmäßigkeit kräht kein Hahn. Der Mißbrauch der Straßenverkehrsordnung nebst zugehörigem Bußgeldkatalog zu Zwecken der Plünderung und Gängelung gewährt ebenfalls einen tiefen Einblick in die psychische Verfassung und offenbart das Menschenbild des jeweiligen Verkehrsministers.

Da dies auch für alle anderen Verordnungen gilt, verheißt die zunehmende Beschränkung der Allgemeinen Handlungsfreiheit nichts Gutes. Und in den Parlamentsgesetzen spiegelt sich ebenfalls das Menschenbild der Parlamentarier wider. Auch das taucht für die Grundfreiheiten der Menschen die Zukunft nicht gerade in rosiges Licht. Das Ende der Republik scheint in greifbarer Nähe. – Die römische Republik jedenfalls endete bekanntlich mit dem Principat des Octavian, besser bekannt als Kaiser Augustus. Kaiser im heutigen Sinne war Augustus allerdings nicht.

„Beim augusteischen Principat handelt es sich – im Gegensatz zur völlig offenen Machtausübung der Diktatur Caesars – nach Entstehung und Wesen um ein verdecktes Machtsystem. Der Princeps war von Anfang an dazu gezwungen, seine Machtstellung zu legitimieren, seine persönliche Qualifikation einzuhämmern und die Wiederherstellung der staatlichen Ordnung, die restitutio rei publicae, zu behaupten – während in der Verfassungswirklichkeit die absolute Macht des Princeps unbestritten, die Verquickung von Staat und domus principis Frau, Kindern, Verwandten, Helfern bis herab zu Freigelassenen und Sklaven, offensichtlich war. Darüber mußte es zur Ausbildung jener Ideologie kommen, die zum Wesen des augusteischen Pricipats gehört, in zunehmendem Maße dann aber auch zu jenem politischen Klima, das durch Widersprüche vielfältigster Art, Verstellung und Heuchelei, Adulation und Opportunismus, Anpassung wie Korruption, Beeinträchtigung freier geistiger Entfaltung und die Vergiftung der gesellschaftlichen Beziehungen durch Denunzianten und Majestätsprozesse gekennzeichnet wurde, kurzum, zur Lebenswirklichkeit des Welt des Tacitus.“ (Christ S. 464f)

Wer wollte ernsthaft in Abrede stellen, daß in unserer eigenen Verfassungswirklichkeit zumindest Ansätze eines Principats der Parteien erkennbar werden. Man denke nur an die Ämterkungelei und die „Versorgung“ abgehalfterter Politiker mit Posten und Pöstchen. – Ich brauche das hier wohl nicht weiter auszumalen und verweise deshalb auf die einschlägigen Berichte in der Tagespresse.

Verfassungsbrüche, die nur zustande kommen, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, die Anmaßung einer Rechtssetzungsbefugnis, die verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig ist, sind für das virtuelle imperium, auf das unsere Politiker ihre Legitimation stützen, schlechthin konstituierend.

Auf der anderen Seite steht die übergroße Toleranz, die die Presse all dem gegenüber an den Tag legt. Ich hatte schon ganz zu Anfang die Aufgabe der freien Presse in einer Demokratie hervorgehoben und ihr Versagen konstatiert. Weiter oben hatte ich eingeworfen, daß die Presse den Dolch des politischen Mörders ersetzt hat. Dieses Phänomen hat seine Wurzel in dem Bestreben, die Sensationslust der Leute zu befriedigen; aber auch in dem Zwang, Auflage und Einschaltquote in die Höhe zu treiben. Das wissen unsere Politiker und füttern die Medien systematisch, die – Haien gleich – kritiklos alles schlucken , was ihnen zum Fraß vorgeworfen wird. <<(Der Bundesadel S. 76f)

So weit reicht die Kraft der „demokratischen Legitimation” nun wirklich nicht, der Junta um Barroso und den Lakaien des Europäischen Parlaments die DICTATURA LEGIBUS SCRIBUNDIS ET REI PUBLICAE CONSTITUENDAE zuzubilligen.

Gegen die „Berliner Rede“ des „Analog-Guildo-Horn“ ( = Horst Köhler = „ich hab euch alle lieb“) stelle ich das „Nievenheimer Manifest – Grundpositionen für eine deutsche Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes vom 19.12.2007“.

Horst Köhler, der sich von aller Welt „Bundespräsident“ titulieren läßt, müßte eigentlich wissen, daß er es nicht ist. Der Begriff „Präsident“ leitet sich nicht vom lateinischen „praesedere“ – = vor-sitzen ab, sondern vom „präsidere“ = schützen, decken ab. Deswegen heißt das Polizeipräsidium auch nicht Präsedium, es ist der „Wachtposten“. – Das Amt de Präsidenten ist also ein Wächteramt. Ohne verfassungsmäßige Wahl hat Köhler nie die Rechte des Bundespräsidenten erwerben können, aber kraft seines Amtseides hat Köhler die Verpflichtungen übernommen: Seine Kraft dem Wohl des Volkes zu widmen, dessen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden etc, etc. – Diesen Pflichten, und das ist offensichtlich, ist er bis heute nicht nachgekommen. Greifen wir nur ein Beispiel aus der ganzen Litanei heraus: Er hat das Gesetz zur Erhöhung der Mehrwertsteuer unterschrieben. Es wäre seine Aufgabe gewesen, das zu verhindern, denn es mindert den Nutzen des deutschen Volkes und vergrößert dessen Schaden.

Wenn er jetzt „Steuersenkungen“ fodert, hat er entweder nicht begriffen, was er getan hat, oder aber er redet bewußt „falsch Zeugnis wider seinen Nächsten“ – Ich weiß nicht, was aus der Sicht der Allgemeinheit das Schlimmere ist…

Daß Köhler dem Schröder dessen Fahnenflucht ermöglicht hat – Schröder hatte denselben Amtseid wie Köhler abgelegt – offenbart, daß er für das Wächteramt, für die Erfüllung seiner Obhutspflichten gegenüber dem Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt (Volk) und dem Grundgesetz nicht geeignet ist.

Hinzu kommt, daß sich Köhler in seiner Amtszeit nicht einmal eine Minute mit dem Auftrag des Grundgesetzes, eine Verfassung zu schaffen, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wird (Artikel 146 des Grundgesetzes), beschäftigt hat.

Bei der allfälligen öffentlichen Ausschreibung des nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes braucht er sich daher gar nicht erst zu beteiligen. – Betrachten Sie „Köhlers erste Amtszeit“ einmal als „unverbindliche Probezeit“ – er hat gezeigt, daß er den Anforderungen, die an den Inhaber des „Wächteramts“ zu stellen sind, nicht einmal annähernd gewachsen ist.

Man bedenke, dass diese Worte aus dem Jahr 2008 stammen. Zwei Jahre später stellte Horst Köhler unter Beweis, dass er dem „Wächteramt“ nicht gewachsen war und stahl sich einfach davon – „mit sofortiger Wirkung“, wie er sagte. Niemand, zumindest in Deutschland,. Kann sich durch einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung seiner Pflichten entledigen, es sei denn, er hätte einen Grund zur fristlosen Kündigung eines gegenseitigen Vertrages. Nun aber ist das „Dienstverhältnis“, das einen Bunespräsidenten an seine Amtspflichten bindet, kein gegenseitiger Vertrag, sondern ein „besonderes Pflichtenverhältnis“ zum Staat.

Auch das Grundgesetz kennt keine einseitige Erklärung eines Politikers, der Investiturstreitdessen Befreiung von seinen Amtspflichten bewirken würde, somit konnte Köhlers „mit sofortiger Wirkung“ den Weg zur Wahl Wulffs nicht freimachen. Wenn das aber so ist, konnte die Wahl Wulffs nicht dazu führen, dass er auf den Schild gehoben wurde.

Wenn Sie so wollen, ein Investiturstreit mit negativen Vorzeichen.

Für die „politische Kultur“ in Deutschland hat das verheerendere Folgen als jeder Terroranschlag. Seitdem der „Light-Wulff“ den Präsidenten mimt, kann im „Geltungsbereich für die Bundesrepublik Deutschland“ endgültig kein Bundesgesetz mehr in Kraft treten, weil die Person fehlt, die Bundesgesetze „auszufertigen und zu verkünden“ hat, und das ist nun einmal der Bundespräsident.

So ist der Weg frei, den der olle Adenauer vor vielen Jahren in einer flammenden Rede beschworen hatte:

Wir wählen die Freiheit!

Wir wählen die Freiheit, indem wir ( das Volk) der grundgesetzlich auferlegten Pflicht nachkommen und gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes in „freier Entscheidung“ eine Verfassung beschließen. An dem Tag, so ordnet es Artikel 146 des Grundgesetzes verbindlich an, tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft. – Damit hat der Spuk und das Geeiere, das die „politschen Parteien“ aller Couleur veranstalten, mit einem Federstrich ein Ende. Mit demselben Federstrich verschwinden auch die „Staatsschulden“, die uns die „Berufspolitiker“ jeden Tag aufs Neue aufbürden wollen, in der Versenkung. – Unser „Bundesadel“ hat sich durch gesetzgeberische Maßnahmen davor geschützt, dem Insolvenzrichter Rede und Antwort stehen zu müssen. Aber Peer Steinbrück wird das Schicksal des Franjo Pooth teilen müssen; er wird die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, denn es ist unser Geld, das die Firma Merkel, Steinbrück & Cie verballert.

Um sicherzustellen, daß die Parteien und unsere „Berufspolitiker“ von der Vorbereitung einer Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes ausgeschlossen sind, legt das „Nievenheimer Manifest – Grundpositionen für eine deutsche Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes“ vom 19.12. 2007 eindeutig fest:

„Erst recht sind die politischen Parteien von den Vorbereitungen eines oder mehrerer konkurrierender Verfassungsentwüfe ausgeschlossen. Obwohl ihnen Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes ihnen formal die Befugnis zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes einräumt, kommt ihnen dieses Mitwirkungsrecht im Hinblick auf eine Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes nicht mehr zu. Sie haben es verwirkt. Noch bevor sich die Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften darüber einig waren, Artikel 146 nicht anzuwenden, bestand Einigkeit innerhalb der politischen Parteien, dem Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt sein Recht auf Abstimmung über eine Verfassung vorzuenthalten. Ferner haben die politischen Parteien durch eine ihnen genehme Wahlgesetzgebung in Bund und Ländern dafür gesorgt, daß kaum eine nicht parteigebundene Person Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft werden kann. Verwirkung tritt ein, wenn der Berechtigte von seinen Befugnissen über einen längeren Zeitraum keinen Gebrauch macht und nach außen hin zu erkennen gibt, daß er auch zukünftig auf sein Recht verzichten wird. – Genau das ist hier geschehen.“

Wenn Sie das aufmerksam gelesen haben und über die Querverweise an die Informationen gelangt sind, die exklusiv für Sie bereitstehen, dann sollten Sie eigentlich ein wenig mehr Erkenntnisse gewonnen haben über das, was die sogenannte „Verfassungswirklichkeit“ in ’Schland, oh ’Schland ausmacht.

Wie bemerkte Horst Köhler doch so treffend:

„Machen wir was aus unseren neu gewonnenen Erkenntnissen. Überprüfen wir unsere alten Gewissheiten und überwinden wir unsere Angst vor dem Unbekannten. Dann können wir die Freude entdecken, die in der schöpferischen Aufgabe liegt, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen.“ (Berliner Rede 2009)


[1] Adolf Portmann, das Tier als soziales Wesen, Suhrkamp 1978, 284ff m. w. Nachw.

Nachbemerkung: – Es ist schon merkwürdig, daß gerade in dieser Woche  ( 18.11.2010) der STERN mit einer Titelgeschichte aufwartet, der nachvollziehbar macht, warum der Geßlerhuteffekt so gut funktioniert.


Guttenberg: Wirtschaftliche Interessen militärisch verteidigen | tagesschau.de

November 9, 2010

Guttenberg: Wirtschaftliche Interessen militärisch verteidigen | tagesschau.de.

War da nicht mal was ähnliches? – Hat nicht schon mal jemand versucht, die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands militärisch durchzuboxen? – Wie war das noch mit der Lehre vom „Lebensraum im Osten“?

Aber herzlichen Dank für die Erinnerung an Köhlers Fahnenflucht.  Habe ich doch kürzlich in diesem Zusammenhang einen schönen Satz gehört:

Recht ist, womit ich durchkomme!

Münzen wir das auf die Politik um, so wird daraus:

Grundgesetzkonform ist, womit die politischen Parteien durchkommen.

So kann und darf es aber im „Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ nicht sein. Wenn die Parteien – wie so oft – den eigentlich klaren Wortlaut des Grundgesetzes in sein Gegenteil uminterpretieren, verlassen sie den Boden der „freiheitlich-dmokratischen Grundordnung“ und sind als verfassungsfeindlich anzusehen. Sie maßen sich die „dictatura legibus scribundis et rei publicae constituendae“ an, was schon Caesar zum Verfhängnis wurde. Aber dank der selbstgleichgeschalteten Medien dürfen unsere Politiker ungestraft weiterhin ihrem Caesarenwahn frönen.

Denk ich an Deutschland…


Des Zensors Argumente

Oktober 4, 2010

„…wurde von uns nach Prüfung durch einen Administrator nicht veröffentlicht.

Die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben können, entnehmen Sie bitte unserer Netiquette“ (Ende des Zitats)

Stellen Sie sich vor, Sie werden zum Tode verurteilt, und der Richter begründet seine Entscheidung damit:

Sie wurden nach Prüfung des Sachverhalts durch einen Richter zum Tode verurteilt. die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben können, entnehmen Sie bitte dem Strafgesetzbuch.

Dann ist Ihr Kopf  plötzlich ab, aber Sie wissen immer noch nicht, worum es geht. – Dieses Procedere ist genau die Form des Prozesses, die man bei Franz Kafka wiederfindet.


FOCUS Online – Nachrichten Der Zensor tobt sich aus

Oktober 4, 2010

FOCUS Online – Nachrichten.

Wer beim FOCUS einen Kommentar oder eine
Antwort auf einen Kommentar posten will, bekommt es mit dem strengsten Zensor seit dem Untergang der DDR (alt) zu tun. In der DDR (neu) wird der Zensor nicht mehr vom Staat, sondern von den „Medien“ besoldet. – Wohl eine Folge der „Selbstgleichschaltung“ der ehemals „freien“ Presse:

WEB.DE – Maildownloads
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Betreff: FOCUS-Online: Kommentar abgelehnt

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Date: Sun,  3 Oct 2010 23:01:35 +0200 (CEST)
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Hallo advocatusdeorum,

Ihr Beitrag: Weniger ist mehr
Wir brauchen keine Bürgerbewegung und keinen „Volksentscheid“ – wir brauchen nur den schlichten Vollzug des einzigen „Veerfasungsauftrags“, den das Grundgesetz kennt, nämlich in Artikel 146:“ Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke nach Vollendung der Einheit und Freiheit beschlossen wurde.“ – Unsere selbsternannten „Wählerbeauftragten“ scheren sich seit 20 Jahren nicht um diesen klaren Verefassungsauftrag, sie wurschteln so weiter wie gewohnt. Damit maßen sie sich die „dictatura legisbus scribundis et rei publicae constitutendae“ an,  für die Caesar sterben mußte. Näheres kann man im „Nievenheimer Manifest – Grundpositionen für eine Verfassung nach Artikel 146 GG nachlesen. Googeln Sie mal!

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Hallo advocatusdeorum,

Ihr Beitrag: DDR – Vergangenheit bis in die „BRD“
Frau Merkel kann viel erzählen, ich auch. Der Unterschied ist nur, daß ich alles mit Dokumenten belegen kann. Nämlich die „Schirmherrschaft“ unserer Analogkanzlerin über ehemalige Stasi-Spitzel in ihrem Wahlkreis Stralsund/Rügen in den Jahren 1991 bis 1995. Man braucht nur bie Google oder lulu.com nach „Störtebekers Erben – Geschichten aus Merkels Leichenkeller“ zu fahnden. – Von der Abschaffung der Pressefreiheit in der Stadt Bergen/Rügen bis hin zum „spätstalinistischen Kasperltheater“ des Landrats Eckfeldt und seiner Genossen ist alles dokumentiert. Und was sagte Merkel dazu? – „Da thind wir hier in Bonn machtloth“

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Hallo advocatusdeorum,

Ihr Beitrag: Ist es so richtig?
Ich habe da so meine Zweifel. Die ganze Protestbewegung erinnert an Leute, die in Düsseldorf-Lohausen ein Haus kaufen und erst beim Einzug bemerkt haben wollen, daß sie in der Einflugschneise leben. Auch fällt ThomasHempel auf die von der Propaganda suggerierte Identität von Wahl und Abstimmung herein. Wahlen beziehen sich auf Personen, Abstimmungen auf Sachfragen. – Wohin das führen kann, hat Bayern gezeigt. 20% der Wahlberchtigten haben den anderen 80% ihren Willen aufgezwungen. – Mehr noch als bei Wahlen muß bei Abstimmungen der Grundsatz gelten, das Schweigen ein klares „Nein“ bedeutet, so, wie es im deutschen Recht üblich ist!  Die angebliche Mehrheit existierte in Rußland früher als „Bolschewiki.“ – Weißwurst-Bolschwismus – Wollen Sie den? – Schweigen Sie dazu? – Also „Ja“ – oder?

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Hallo advocatusdeorum,

Ihr Beitrag: Vorsicht „Gewaltmonopol“
Der Begriff Gewaltmonopol entstammt dem Absolutismus. Er fand seinen Wiedereinzug in die „Verfassungswirklichkeit“ der „BRD“ als Folge der späten 60er Jahre des 20. Jahrhundert. All unsere selbsternannten „Wählerbeauftragten“ denken so demokratisch wie Erich Honecker: Man sieht es in jeder Kneipe auf dem bunten Diagramm über den Jugendschutz: Eltern müssen nicht alles erlauben, was das Gesestz gestattet. – Es ist also alles verboten, was nicht erlaubt ist. Mit Demokratie, Sozial- und Rechtsstaat hat dieses Denken nicht viel am Hut. Das ist der klassische „Obrigkeitsstaat“, der eigentlich mit Inkrafttreten des Grundgeseztes sein auf deutschem Boden kein Existenzrecht mehr hat.

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Hallo advocatusdeorum,

Ihr Beitrag: Bin ich niemand?
Niemand spricht über den Bürger…, ganz so negativ würde ich es nicht sehen, denn es gibt ein hervorragendes Dreifaltigkeitsdiagramm, in das man anstelle von Vater, Sohn und heiliger Geist, die zusammen Gott ergeben, den „Souverän“ eines demokratischen Landes als Dreifaltigkeit von Bürger-Wähler-Steuerzahler darstellen. Dazu paßt, daß in der Präambel des Grundgesetzes festgeschrieben steht, wer in Deutschland Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt ist: Das Volk. – Aber dessen im Grundgesetz niedergelegten Willen hat man bereits mit der Wahl von Theeodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten mißachtet. In der Folgezeit maßten sich die Parteien und Regierungschefs immer mehr die dictatura legibus scribundis et rei publicae constituendae an, bis hin zu unserer „Rügenwalder Teewurst“.

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Wenn so die Meinungsfreiheit in Deutschland aussieht, kann ich mit Heinrich Heine nur sagen: Denk ich an Deutschland in der Nacht…


Festakt zur Wiedervereinigung: Gauck: „Deutsche können Freiheit“ | RP ONLINE

Oktober 3, 2010

Festakt zur Wiedervereinigung: Gauck: „Deutsche können Freiheit“ | RP ONLINE.

Auf der Homepage von RP-Online mußte ich den nachstehend wiedergegebenen Beitrag vierteilen, was dessen Lesbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt:

<!– @page { margin: 2cm } P { margin-bottom: 0.21cm } A:link { so-language: zxx } –>20 Jahre Deutsche Einheit, keine Sekunde Freiheit. – Das ist das Fazit, das man ziehen muß, wenn man das Grundgesetz von seinem natürlichen Ende her betrachtet. Artikel 146 ist der letzte Artikel, aber nicht das letzte Wort des Grundgesetzes:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das kommt nicht von ungefähr, denn das deutsche Volk ist, soweit ersichtlich, das einzige Volk weltweit, das als Ganzes die höchste Staatsgewalt, nämlich die verfassungsgebende Gewalt, nicht allein tatsächlich innehat, es ist wohl auch das einzige Volk, dessen verfassungsgebende Gewalt schriftlich fixiert ist, und zwar in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

In Artikel 146 des Grundgesetzes ist die Geltungsdauer des Grundgesetzes eindeutig begrenzt, und zwar auf den einen Tag:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Wenn 20 Jahre nach „Vollendung der Einheit“ der „Grundgesetzauftrag“ des Artikels 146 noch nicht erfüllt ist, kann es ja nur daran liegen, daß das grundgesetzliche Tatbestandsmerkmal „Vollendung der Freiheit“ nicht erfüllt ist. – Nur daran kann es liegen, daß sich die Regierungen von „BRD“ (alt) und „DDR“ (alt) im sogenannten Einigungsvertrag darauf verständigt hatten, über diese Frage „im Gollegdiew beroden“ zu wollen.

Klartext: Die Exekutive maßte sich die Rechte der Legislative an. Mit anderen Worten, der Henker behielt sich vor, dem Richter vorzuschreiben, wen er auf’s Schafott zu schicken habe. – Wenn das „Recht“ und „Demokratie“ sind, dann bin ich wohl im falschen Märchen und weiß ich mit diesen Begriffen nichts mehr anzufangen.

Es ist schon einige Zeit her, daß das Gros der nachfolgenden Zeilen entstand. In Berlin „regierte“ – natürlich illegal – eine „große Koalition“. – Illegal deshalb, weil Koalitionen nach dem Willen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt nicht regieren dürfen. Die „Bausteine“ der Bundesregierung sind im Grundgesetz exakt definiert. Da die Kommentatoren der Presse dies gelegentlich bis immer übersehen, bedurfte es eines dementsprechenden Hinweises:

>>Wie kommt Michael Bröcker in seinem Kommentar eigentlich dazu, dem Dirk Niebel vorzuwerfen, er hätte das Unrechtsregime der DDR mit der demokratisch gewählten Bundesregierung gleichgesetzt? – Der Mann hat doch recht! – Das einzige, was man Niebel vorwerfen kann, ist, innerhalb des Glashauses mit Steinen geworfen zu haben. Denn im Zweifel würde auch ein Dirk Niebel vom Unrecht, das eine „Kabinettsbildung“ in der „BRD“ darstellt, selbst profitieren wollen.

In Hessen und Niedersachsen ist Wahlkampf, für die „Hardliner“ der „Inneren Sicherheit“ wieder einmal Zeit, „Null Toleranz“ zu fordern.

O.K., diesem Wunsch kann abgeholfen werden, zumindest was „Null Toleranz“ gegenüber Verstößen gegen das Grundgesetz angeht:

Da werden Bundes- und Landesregierungen immer wieder als „Kabinette“ bezeichnet. Und diese „Kabinette“ verhalten sich so, als wären sie „Willensbildungs- und Beschlußorgane“.

„The cabinet“ ist nach der Verfassung des Vereinigten Königreichs tatsächlich ein Willensbildungs- und Beschlußorgan, dessen Mitglieder einem der beiden Kammern des Parlaments angehören müssen. Das britische Kabinett stellt eine Durchbrechung der Gewaltenteilung dar und begründet eine Art Partnerschaft in der Herrschaftsausübung. Das britische Kabinett basiert auf einer „Convention“, die nach britischem Recht der „Organisationshoheit“ eines beliebigen Vereins nahesteht und daher von den „Clubmitgliedern“ jederzeit geändert werden kann. (vgl. Colin Padfield, British Constitution made simple, 4. Auflage, London, Sept. 1977, S. 9ff)

Demgegenüber hat das Bonner Grundgesetz der Bundesregierung nicht die Funktion eines Willensbildungs- und Beschlußorgans zugewiesen. Die Aufgabe der Bundesregierung beschränkt sich nach dem Willen des Verfassungsgebers ausschließlich auf den Vollzug der Gesetze. Jeder „Bundesminister“ leitet seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Die „Bundesregierung“ tritt nur in zwei Fällen in als Kollektiv in Erscheinung, nämlich wenn es zwischen den Bundesministern zu Meinungsverschiedenheiten kommt  und bei der Beschlußfassung über die Geschäftsordnung der Bundesregierung. – Diese muß sich die Bundesregierung allerdings vom Bundespräsidenten genehmigen lassen.(Artikel 65 GG)

Das Grundgesetz ist gegenüber der britischen „Convention“ zwingendes Recht (ius strictum). Eine „Kabinettsbildung“ in Deutschland ist daher ausgeschlossen. Die strikte Gewaltenteilung schlägt auch auf die Bundesländer durch, denn sie ist unmittelbarer Wille des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt. Und der ist in Deutschland das Volk:

Das deutsche Volk ist, soweit ersichtlich, das einzige Volk weltweit, das als Ganzes die höchste Staatsgewalt, nämlich die verfassungsgebende Gewalt, nicht allein tatsächlich innehat, es ist wohl auch das einzige Volk, dessen verfassungsgebende Gewalt schriftlich fixiert ist, und zwar in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

„Das Bonner Grundgesetz gilt zwar laut Präambel seit dem 3.10.1990 für das gesamte deutsche Volk, dennoch ist sein Anwendungsbereich beschränkt, es war und ist teilweise nichtig, denn das Grundgesetz enthält Bestimmungen, die dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Volkes als Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt zuwiderlaufen. Die Übereinstimmung des Grundgesetzes mit dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen bzw. dem Interesse des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt ist aber Grundbedingung für die Wirksamkeit einer Grundgesetznorm.

Das deutsche Volk selbst hat im Jahre 1949 nicht über das Grundgesetz abgestimmt. Das Rechtsverhältnis zwischen dem deutschen Volk und dem Urheber des Grundgesetzes, dem Parlamentarischen Rat, stellt sich als Geschäftsführung ohne Auftrag dar, denn das Bonner Grundgesetz wurde durch den Parlamentarischen Rat beschlossen und durch dessen Präsidenten ausgefertigt und verkündet. Der Parlamentarische Rat besorgte das Geschäft des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt. Die Geschäftsführung ohne Auftrag unterliegt strengen Beschränkungen:

Unberechtigt ist die Besorgung eines fremden Geschäfts, wenn sie nicht dem Interesse und/oder dem Willen des Geschäftsherrn entspricht. Der Geschäftsführer hat diese Art der Geschäftsführung als rechtswidrigen Eingriff in die Belange des Geschäftsherrn zu unterlassen. (G. Altenhoff, Nievenheimer Manifest – Grundpositionen für eine deutsche Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes)“

Erst recht nichtig sind alle Handlungen, die auf einer „Willensbildung“ innerhalb von „Kabinetten“ beruhen, denn „Kabinette“ sind nichts anderes als parakonstitutionelle Gruppierungen.

Jede „Kabinettsbildung“, sei es im Bund oder in einem der Länder, ist geltendes Unrecht und nicht zu dulden. Null Toleranz!

Null Toleranz muß überhaupt gelten gegenüber der Besetzung der „höchsten Staatsämter“ durch die Parteien. Artikel 33 GG schreibt vor, daß jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat.

„Das Leistungsprinzip für Einstellung und Beförderung soll einerseits die Verwaltung vor unqualifizierten Bewerbern und andererseits geeignete Bewerber vor ungerechtfertigter Benachteiligung schützen.

Der Abs. 2 ist eine klare Absage der Ämterpatronage, der parteilichen Bevorzugung und jeder Art von Quotenregelung. Die verbreitete Praxis der Besetzung von Ämtern nach Parteizugehörigkeit steht in eindeutigem Widerspruch zur Verfassung.“

Schade, daß die „klare Absage der Ämterpatronage“ durch das Grundgesetz bei der Besetzung der „höchsten Staatsämter“ bei der konstituierenden Sitzung des ersten deutschen Bundestages und bei der Wahl von „Papa Heuss“ von der Propaganda schon zu Makulatur verarbeitet worden war.

Schade auch, daß der Autor des Zitats „Schade“ heißt und den Grundgesetzkommentar für die „Bundeszentrale für politische Bildung“ verfaßt hatte:

Der Zugang zu den öffentlichen Ämtern steht jedem Deutschen offen, wobei  eine Differenzierung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht nur zulässig, sondern geboten ist: Art. 33 Abs. 2 will die Besten für die öffentlichen Ämter gewinnen.

So pfeifen es die populärwissenschaftlichen Kommentierungen zum Bonner Grundgesetz von den juristischen Dächern. Pikanterweise ist das letztgenannte Zitat dem Kommentar entnommen, der von der „Bundeszentrale für politische Bildung“ herausgegeben wurde: „Man will die Besten für die öffentlichen Ämter gewinnen.“ – Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen!

Seit 1949 genügen weder die Wahlen zum Bundespräsidenten noch die „Kanzlerwahlen“ der Bundestage I – XVI den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG. Die Stellen hätten, das ist die Konsequenz des dreiunddreißig-zwo, öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Dies ist nicht geschehen, zudem verstoßen alle seit 1949 vorgenommenen „Stellenbesetzungen“ der „höchsten Staatsämter“ gegen das Verbot der Ämterpatronage. Alle diesbezüglichen „Wahlakte“ der Bundesversammlungen und der Bundestage sind verfassungswidrig und damit nichtig. Sie sind aber nicht nur wegen des offensichtlichen Verfassungsbruchs nichtig. – Ämterpatronage ist nicht nur ehrenrührig, sie ist strafbar, und zwar nach § 266 StGB wegen Untreue. Wer sich dafür interessiert, sei auf den grundlegenden Beitrag des Stuttgarter Oberstaatsanwalts Schmidt-Hieber hingewiesen, der in der Neuen Juristischen Wochenschrift 1989, S. 558 diese Problematik eingehend erörtert hat. Damit stellen die „Wahlakte“ auch einen Verstoß gegen § 138 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches dar, wonach sittenwidrige Geschäfte nichtig sind. Sittenwidrig ist, das steht seit den Tagen der Väter des Bürgerlichen Gesetzbuches außer Zweifel, ein Geschäft, das „dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht“. – Das beste Beispiel für die Ämterpatronage ist wohl der ehemalige „Staatsminister im Auswärtigen Amt“, Ludger Vollmer: Vor dem Untersuchungsausschuß in der „Visa-Affäre“ (wer erinnert sich noch daran?) bekannte er freimütig, er sei „Staatsminister“ gewesen. In dieser Eigenschaft sei er dem „Herrn Fachminister“ gegenüber nicht „weisungsgebunden“ und den „Mitarbeitern des Hauses“ gegenüber nicht „weisungsbefugt“ gewesen. – Kann mir einmal jemand verraten, wofür der Mann Geld bekommen hat?

Angesichts dieses geradezu schreienden Unrechts dürfte der Ruf nach „Null Toleranz“ wohl gerechtfertigt sein.

Wenn man die Forderung „Null Toleranz“ ernst nimmt, bleibt einem gar nichts anderes übrig, sowohl der „Bonner“ als auch der „Berliner Republik“ den Titel „parlamentarische Anarchie“ zuzumessen.

www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Bundeskabinett/bundeskabinett.htm<<

Damit nicht genug, in einer neuen Form des „Staatsstreiches“ hat man einen neuen Bundespräsidenten gewählt, ohne darauf zu achten, ob die einseitige „Rücktrittserklärung“ des „Amtsvorgängers“ überhaupt zu dessen Amtsverlust hätte führen können. – Man und Merkel haben sich gedacht: „Reisende darf man nicht aufhalten“ – und den Köhler mit seiner fetten Pension von dannen ziehen lassen. – Wer wech is, is eben wech!

Und Horst Köhler bekommt für sein „Dolce Farniente“ ein paar Euro mehr als Otto Normalhartzvierempfänger!

Wie in der DDR, die unsere Analogkanzlerin jüngst als „Unrechtsstaat“ gebrandmarkt hat, stellt man auch in der sogenannten „BRD“ den „politischen Willen“ der „politischen Führung“ über geltendes Recht. . – Und alle machen mit.


Deppendorfs Woche: Kraft – die Merkel der SPD? | tagesschau.de

Juli 15, 2010

Deppendorfs Woche: Kraft – die Merkel der SPD? | tagesschau.de.

<!– @page { margin: 2cm } P { margin-bottom: 0.21cm } –>

Bolschewismus  – „rheinische Art“

Ich wundere mich immer wieder darüber, daß es noch „furchtbarere“ Juristen gibt, als ich es hätte sein können. – Der frühere Präsident des Volksgerichtshofs, Roland Freisler, gilt sozusagen als „Weltmeister“ der „furchtbaren Juristen“. – Er gilt als solcher, ist es aber nicht. Ein gewisser Wladimir Iljitsch Uljanow war nicht nur zeitlich, sondern auch rangmäßig weit voraus. – Der Mann ist unter dem Namen LENIN bekannt geworden. Er war es, der als erster eine absolute Minderheit zur absoluten Mehrheit erklärte. Er verkörperte in seiner Person die Mehrheit, die

Bolschewiki.

Am 14.7.2010 mutierte die Minderheit – russ. Menschewiki- dank der Stimmenthaltung der „Linken“ zur Bolschewiki im nordrhein-westfälischen Landtag.

Die Landtags-Bolschewiki wählte Hannelore Kraft zur Ministerpräsidentin. – Ob diese Wahl so ganz mit den zwingenden Vorschriften des Artikels 33 des Grundgesetzes kompatibel ist, mag an dieser Stelle unerörtert bleiben, weil der von der Kraft in Kraft gesetzte

Bolschewismus rheinischer Art

nicht neu ist.

Ich darf an die „Regierungsbildung“ erinnern, die sich vor genau 10 Jahren an demselben Ort ereignete:

Erinnern Sie sich an das von mir beanstandete Wahlverfahren anläßlich der Europawahl? – Den Umstand, daß der Wähler bezüglich der von den Parteien aufgestellten Kandidaten lediglich die freie Auswahl hat, habe ich als „Losbudenverfahren“ bezeichnet. Nach demselben Muster wurden die Landtagswahlen in NRW durchgeführt. – Wir hatten die freie Auswahl.

Nun sind die Wahlen in Nordrhein-Westfalen gelaufen, die SPD und die Grünen haben „gewonnen“. Die Regierungsbildung ist abgeschlossen und stolz wird verkündet, man habe dem „Wählerauftrag“ Folge geleistet. Der Wähler habe die Parteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen beauftragt, miteinander einen Koalitionsvertrag abzuschließen und eine gemeinsame Regierung zu bilden. – Der Koalitionsvertrag wurde nach einigen Geburtswehen abgeschlossen; alles, was die Vertragsparteien nach der Wahl miteinander ausgekungelt hatten, wurde als dem Wählerwillen entsprechend verkauft. Die zuständigen Parteigremien der Koalitionsparteien segneten diese Vereinbarung ab, die Regierungsbildung in NRW konnte endlich anlaufen. – Da kann doch was nicht stimmen. So weit kann die Liebe des Souveräns zu seinen Repräsentanten nun wirklich nicht reichen; denn der Inhalt der Koalitionsvereinbarung war nämlich dem Wähler vor der Wahl nicht bekannt. Und daß die Parteien im nachhinein den Wählerwillen repräsentieren könnten, das finde ich in keiner Verfassung dieser Republik niedergelegt. Die Möglichkeit einer Verfassungsänderung durch Parteienbrauch ist mir bislang auch unbekannt. Vielleicht habe ich aber auch nur die entsprechende Vorlesung versäumt. – Kann ja sein.

Aber nehmen wir den „Wählerwillen“ einmal unter die Lupe: Rund 56% der Wähler hatten ihre Stimme abgegeben. Rund 7% davon haben sich für die Grünen entschieden. Der Rest der Wahlberechtigten hat den Grünen eine klare Absage erteilt. – Dennoch geht die Firma Bärbel Höhn & Co hin und maßt sich an, den Menschen im Lande Vorschriften machen zu wollen, weil diese das so gewollt hätten.

Obgleich anonym, ist die Wählerstimme eine rechtsverbindliche Willenserklärung. Mit ihr entscheidet der Souverän rechtsverbindlich über die Zusammensetzung seiner Vertretung für die kommende Legislaturperiode. Man kann daher unter diesem Aspekt die Kandidaturen für ein Abgeordnetenmandate als ebenso rechtsverbindliche Angebote auffassen. Aus gutem Grunde gibt es im deutschen Recht den Grundsatz, daß das Schweigen auf ein rechtsverbindliches Angebot einem klaren „Nein!“ gleichkommt. Diesen Grundsatz setzen auch Grundgesetz und die Länderverfassungen stillschweigend voraus, denn sonst hätte es für Wahlen eine abweichende Regelung getroffen.

7% von 56% der Wahlberechtigten haben den Grünen ihre Stimme gegeben. 49% der Wahlberechtigten haben mit dem Stimmzettel den Grünen eine Absage erteilt. Die Fraktion der Nichtwähler, immerhin 44% der Wahlberechtigten, haben durch ihr Schweigen ebenfalls ihre Ablehnung gegenüber den Grünen zum Ausdruck gebracht. – Ergo haben rund 94% allein der Wahlberechtigten die Politik der Grünen abgelehnt. – Da die Jugend nicht wählen darf, schrumpft die Zustimmung – bezogen auf die Gesamtbevölkerung – auf ein geradezu unbedeutendes Maß.

Daß damit die Legitimation für den Ministerpräsidenten Wolfgang Clement auf tönernen Füßen steht, versteht sich von selbst. Jedenfalls kann er sich zur Rechtfertigung seiner Handlungen und Unterlassungen nicht auf den „Wählerauftrag“ berufen. Die Mehrheit des Wahlvolkes hat er nicht hinter sich scharen können.

Wenn man das Wort „Wählerauftrag“ in den Mund nimmt, sollte man die Landesverfassung zumindest greifbar haben. Dort ist nämlich festgehalten, daß der Landtag einen Ministerpräsidenten wählt. Der tatsächliche „Auftrag“ des Wählers richtet sich an die Abgeordneten, einen Dummen zu finden, dem sie nach ihrer freien Überzeugung das Amt des Ministerpräsidenten anvertrauen können.

Die Regierungsbildung in Nordrhein-Westfalen bietet auch ein augenfälliges Beispiel dafür, daß in unserer Republik der Souverän nicht mehr Herr im eigenen Hause ist, weil die Parteien längst in verfassungswidriger Weise die Macht an sich gerissen haben.

Die Koalitionsvereinbarung hatten zwar Landesfürst Wolfgang und seine Umweltministerin Höhn ausgekaspert; die tatsächliche Zusammenarbeit der entsprechenden Parlamentarier und die Vergabe der Ämter und Posten war aber davon abhängig, daß die jeweiligen Parteien diese Vereinbarung absegneten. Ob und wie Parlament und Regierung arbeiten können, wurde dem Willen der Parteitage unterworfen. Was bedeutet das?

Damit haben die Verhandlungsführer unverhohlen die Rolle eines Vertreters ohne Vertretungsmacht übernommen, die ihnen einerseits gegenüber den Parteien nicht zukommt, andererseits dem tatsächlichen Wählerauftrag als Vertreter des ganzen Volkes zuwiderläuft. Denn wer als Vertreter ohne Vertretungsmacht auftritt, muß seine Handlungen vom „Geschäftsherrn“ absegnen lassen.

Legt man den tatsächlichen Geschehensablauf der nordrhein-westfälischen Regierungsbildung zugrunde, heißen die „Geschäftsherrn“ sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen. denn die Kohabitation zwischen Fürst Wolfgang und der grünen Babsi bedurfte der Genehmigung durch deren jeweilige Partei. Dieses Procedere mag der Verfassung der Republik Lummerland entsprechen, der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht es jedenfalls nicht, denn dort ist eben nicht niedergelegt, daß die Parteien im Lande das Sagen hätten. Ferner, das muß mit Nachdruck betont werden: aus dem eingangs erwähnten Zahlenspiel geht eindeutig hervor, daß der Souverän, verkörpert durch die Mehrheit der Wahlberechtigten, dem Fürsten Wolfgang eindeutig die Gefolgschaft verweigert hat. Sein dennoch wie selbstverständlich erhobener Anspruch auf das Amt des Ministerpräsidenten überschreitet damit die Grenze der Usurpation und offenbart die aristokratische und autokratische Einstellung zum Amt und zum formalen Souverän. Kann das noch als demokratische Führungsverantwortung bezeichnet werden?

Die politischen Konventionen unserer beiden wesentlichen Parteien sind kennzeichnend für unsere Art der Demokratie. Wenn jedoch Entscheidungen gefällt werden müssen, hat der einzelne Delegierte, der kleine Mann also, sehr wenig zu sagen. Die >Bosse< handeln alles weitere unter sich aus.

Diese Parodie demokratischen Verfahrens finden sich aber nicht nur auf dem Gebiet der Politik, sondern überall, wo Machtgruppen bestimmte Einrichtungen kontrollieren. Unser Institutionalismus mit seinen gefährlichen Folgen zeigt sich in Organisationen jeder Art. Selbst unsere Konferenzen im Weißen Haus, ob sie sich nun mit den Problemen von Kindern, Jugendlichen oder alten Menschen befassen, werden so geführt. Bestimmte Machtgruppen halten in den nationalen Organisationen, auf dem Gebiet der Sozialwissenschaften und der Erziehung oft Vorrechte so fest, daß es beinahe unmöglich ist, diesen Griff zu lockern. Und die Macht wird dann mit einer geradezu unglaublichen Fähigkeit ausgeübt, den Schein demokratischen Vorgehens zu wahren. Außerordentlich geschicktes Manipulieren durch scheinbar gewissenhaftes Einhalten der Regeln erlaubt dominierenden Gruppen, ihre Kontrolle auszuüben.

Wir kennen alle die akzeptierten Prozeduren, die unsere gegenwärtige >Demokratie< verabscheuungswürdiger machen als jede direkte autokratische Schaustellung der Macht. Autokratie kommt meist ohne Heuchelei aus. Die Vorspiegelungen, zu denen es unvermeidlich kommt, wenn man demokratische Prinzipien beansprucht, sie aber nicht verwirklicht, bringen das ganze demokratische Leben in Verruf. Wir haben kaum Grund, uns zu wundern, wenn die Feinde der Demokratie sich angesichts des Bildes, das wir der Welt bieten, nicht allzu beeindruckt zeigen. Unsere Vorstellung von der Demokratie muß viel klarer, unsere Anwendung ihrer Prinzipien konsequenter werden, ehe wir durch unseren Enthusiasmus und unsere Überzeugungskraft andere von den Vorteilen demokratischen Lebens überzeugen können.

Wir müssen wahrscheinlich auch unser Denken über die Herrschaft der Mehrzahl berichtigen. Das Vertrauen auf die Majorität, auf die Zahl also, schließt die Fähigkeit aus, Entscheidungen nach ihrem logischen, moralischen und intellektuellen Wert zu beurteilen und entsprechend zu fällen oder nicht zu fällen. Wenn die Majorität einer Minorität ihren Willen aufdrängt, akzeptiert die kleinere Gruppe den Majoritätsentschluß nur ungern, und es ist sogar möglich, daß sie sich dagegen auflehnt. Auf diese Weise kommen wir also nicht zur Übereinstimmung, sondern immer nur zu neuen Machtverlagerungen. Es werden mehr oder weniger subtile Machenschaften angewandt, um es zu vermeiden, sich Majoritätsbeschlüssen fügen zu müssen.

Wenn das Prinzip gleicher Möglichkeiten ein ärmlicher Ersatz für wirkliche Gleichheit ist, ist die Herrschaft der Majorität eine unzumutbare Belastung. Wir halten das Majoritätsprinzip für ein gegebenes Faktum, weil wir keinen besseren Weg kennen, gegensätzliche Ansichten unt Interessen in Einklang zu bringen. Die Ursache dieses Unvermögens ist unsere Mangel an demokratischer Leitung. Wo sie vorhanden ist, wirkt sie auf unsere Verhandlungsfähigkeit und auf unser Vermögen ein, zu einer relativen Klärung zu gelangen, bis eine gemeinsame Aktionsgrundlage gefunden ist. Wir nennen diese Fähigkeit meist etwas abschätzig >Diplomatie<., weil sie früher oft mit einer gewissen Unaufrichtigkeit angewandt wurde, um Mächte und Mächtegruppen zu manövrieren. Bei einer geschickten demokratischen Leitung bedient man sich durchaus einer gewissen Diplomatie, aber nicht im herkömmlichen Sinn. Geschick zu einem solchen diplomatischen Führen braucht zum Beispiel ein Lehrer, wenn er eine Schülerdiskussion leitet, Eltern, wenn sie den guten Willen ihrer Kinder gewinnen wollen, der Schiedsrichter, wenn Arbeitnehmer-, Arbeitgeberprobleme zu lösen sind, und die Regierung, um Rassenantagonismus zu überwinden.

Wenn das Verhältnis zwischen Ordnung und Demokratie geklärt und die Verwechslung zwischen Demokratie und Anarchie, Freiheit und Willkür, Gleichheit und Gleichförmigkeit behoben ist, sollte es den Führenden in einer Demokratie möglich sein, mit den Opponenten zu einer Übereinstimmung zu kommen. Dann entscheidet der Wert einer Ansicht, nicht die Macht oder Zahl derer, die sie vertreten.“

Diese Zeilen, die Rudolf Dreikurs in seinem Werk „Social Equality. The Challenge of Today“ (dt. Titel: Selbstbewußt – die Psychologie eines Lebensgefühls 1995 S. 223f) bereits 1971 verfaßte, waren zwar auf die damaligen Verhältnisse in den Vereinigten Staaten gemünzt, passen aber mehr denn je auf die gegenwärtigen Verhältnisse in diesem unseren Lande. (Gerhard Altenhoff, Der Bundesadel, S. 64 ff)

Und nun haben wir den bolschewistischen Hattrick: OK, ich werde nicht mit Mehrheit gewählt, aber weil die Minderheit auch die Mehrheit sein kann, lasse ich mich mit dieser Mehrheit wählen.

Eigentlich müßte jedem Demokraten das Blut in den Adern gefrieren oder – wir schreiben den 14. Juli – das Blut kochen, weil die Medien in aller Unverfrorenheit darüber berichten, daß die Kraft sich mit aller Selbstherrlichkeit hat „wählen lassen“.

Sichwählenlassen – der beste Kandiat zum Unwort des Jahres. – Sich wählen lasssen kann nur jemand, der die „Wähler“ so fest im Griff hat, daß diesen keine Wahl bleibt. – Lenin u.a. lassen grüßen!

Wenn Frauen schwanger gehen. – Mit der Kraft der Merkel hat es die Kraft geschafft, neun Monate nach ihr einen Thron zu besteigen, der ihr nach dem Grundgesetz nicht zukommt.

Aber wir schreiben den 14. Juli, der Tag, an dem vor 221 Jahren die Geschehnisse ihren Anfang nahmen, die die Welt als „französische Revolution“ kennt. – Wer kann den Gang der Geschichte schon voraussehen…

Wenn den Demokraten das Blut gefriert, bleibt alles, wie es ist, denn erstarrtes Blut läßt sich nicht mehr bewegen.

Wenn das Blut der Demokraten aber zu kochen beginnt…

Im Deutschen Nationalmuseum in Bonn steht noch eine ungebrauchte Guillotine.