Was Horst Köhler noch nicht wusste und Angela Merkel nicht wissen will, bekommt Christian Wulff kostenfrei nach Haus geliefert:
Die Antwort auf die Frage, was ein gewöhnlicher Damhirsch mit dem sogenannten „Staatsoberhaupt“ der mittlerweile endgültig „enthaupteten Republik“ zu tun hat.
DER SPIEGEL hatte mit prophetischer Gabe bereits am 12.5.2003 die Republik als enthauptet tituliert. – Köhler, Merkel und Wulff maßen sich dennoch immer noch das an, was auch im folgenden als
DICTATURA LEGIBUS SCRIBUNIS ET REI PUBLICAE CONSTITUTENDAE
bezeichnet wird. – Das ist gemeint, wenn das Wort „Diktatur“ fällt:
die Befugnis, eigenmächtig Gesetze zu erlassen und zu bestimmen, was die Grundlagen des Staates sind.
Der oberste Fahnenflüchtige Deutschlands hatte in seiner „Berliner Rede“ des Jahres 2008 eine „Agenda 2020″ beschworen. – Die Grünen sind zwar schon bei den Agendae 2030 bis 2050 angekommen, aber auch das ändert nichts daran, daß selbst der Köhler seine Agenda 2020 offensichtlich nicht ganz ernst genommen hat. – Sonst hätte er sich nicht einfach davongestohlen, sondern er wäre seinen eigenen Worten treu geblieben:
„Wir wollen gemeinsam beschließen, nicht mehr auf Kosten anderer zu leben.“ (Berliner Rede 2009) – Köhler aber lebt weiterhin auf unabsehbare Zeit zu unseren Lasten – und das nicht schlecht und ganz ohne Gegenleistung.
Ob 2008, 2009 oder 2010, jede „Berliner Erklärung“ eines sogenannten Bundespräsidenten geht an dem vorbei, was seit dem 3. Oktober 1990 auch auf der „Agenda 2008“ stand:
Gehen wir zurück in das Jahr 2008:
Da entwirft der Horst Köhler in seiner vielbeachteten „Berliner Rede” eine Agenda 2020, als ob es keine Agenda 2008 gäbe. Diese ist freilich weniger beachtet, aber wesentlich wichtiger als das „falsche Zeugnis” des Präsidenten Landlos. Die Agenda 2008 ist im Nievenheimer Manifest festgelegt und gemäß des klaren und unmißverständlichen Auftrags des Grundgesetzes unverzüglich zu vollziehen: eine Verfassung, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird (Artikel 146 GG).
Seit dem 3.10.1990 ist „die Politik” mit der Vollziehung des Artikels 146 in Verzug. – Seit fast 18 Jahren also. – Man hat es sich bequem gemacht. Unser „Bundesadel” lebt ja auch prächtig auf Kosten der Allgemeinheit. – Was immer man auch nicht leistet, das Gehalt und die Pension werden erbarmungslos zum Monatsanfang überwiesen. – Dabei hat weder Horst Köhler noch die Merkel-Steinbrück-Gruppe Anspruch auf Vergütung aus der Staatskasse. Alle seit dem 23. Mai 1949 vorgenommenen Präsidenten- und Kanzlerwahlen sind verfassungswidrig und damit so nichtig wie eine von Hape Kerkeling vollzogene Trauung oder die Ersteigerung eines Grundstücks am Starnberger See bei E-Bay. Die Formvorschriftten des Grundgesetzes sind zwingendes Recht, weil sie den Willen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt unmißverständlich wiedergeben. „Normadressaten” des Grundgesetzes sind nicht die Bürger, sondern vielmehr die Inhaber der im Grundgesetz aufgeschlüsselten sozialen Dominanzstellungen. Dazu gehört das Präsidenten- wie das Kanzleramt.
DER SPIEGEL verpaßte seiner Ausgabe vom 12.5.2003 die Titelstory „Die enthauptete Republik”, was mich veranlaßte, dem zu widersprechen und den Titel umzufirmieren: die BEHAUPTETE REPUBLIK:
Der Spiegel
Z. Hd. Herrn Chefredakteur
Stefan Aust
Brandstwiete 19
8.7.2003
20457 Hamburg
(…)Auf den ersten Blick scheint es weit hergeholt, das „Staatssäckel“ als eine Art „virtuellen Monarchen“ zu betrachten. – Aber auch nur auf den ersten Blick, denn das „Staatssäckel“ hat eine dem Hirschgeweih verblüffend ähnliche Wirkung:
„(…)Das Geweih ist daher ein für das Tiersubjekt höchst bedeutsames Symbol – solange es in der typischen Weise getragen wird.
Wie stark die Beachtung des Geweihs im Sozialverband wirken kann – und entsprechend im Gebaren seines Trägers –, mag ein Einzelfall zeigen, der sich in einem privaten Tierpark in einem Rudel von Damhirschen abgespielt hat und den Bruhin mitteilt: „Während der Brunft (Dezember 1952) mußte der sechsjährige α-Schaufler (Albino) abgetan werden, da er einen Spießer und eine Kuh tödlich geforkelt hatte. Das α-Männchen wurde deshalb in Sichtweite der anderen Tiere abgeschossen. Durch den Abschuß entstand im Rudel eine merkliche Entspannung, und bald wurde die α-Stellung vom vierjährigen β-Bock, der regelmäßig mit dem α-Bock gekämpft hatte, eingenommen. Am toten Tier trennte man den Kopf ab, um ihn später im Fell zu präparieren. Das Stück wurde einige Tage für das Rudel unsichtbar in einem benachbarten Schopf aufbewahrt. Nun brachte man den Kopf außerhalb am Gitter des Geheges in der Höhe eines zur Kampfstellung geneigten Kopfes an. Die Geweihzacken wurden zu diesem Zweck in die Maschen des Gitters festgeklemmt. Sobald das Rudel den Kopf wieder erblickte, flüchtete es, soweit das Gehege gestattete. Bald darauf näherte es sich aber vorsichtig dieser Stelle, wobei der neue Leithirsch der Herde voranging. Er patrouillierte in einer Distanz von zwei Metern vor dem Kopf hin und her, indem er ihn seitlich anäugte. Schließlich wendete er sich ihm frontal zu und versuchte mit ihm zu kämpfen. Als aber kein Gegenstoß erfolgte, verzichtete er sehr bald auf diesen „Kampf“, versuchte es noch ein zweites Mal und nahm dann schließlich nie mehr eine Kampfstellung ein. Auch die übrigen Männchen und weiblichen Glieder der Herde wurden nun vom neuen α-Hirsch an den Kopf herangelassen. Sie näherten sich furchtsam, auf eine Distanz von höchstens 50 Zentimeter.
Nun wurden vor dem aufgehängten Kopf, innerhalb des Geheges, in verschiedenen Distanzen Roßkastanien, ihr Lieblingsfutter, ausgelegt. Bis auf eine Entfernung von ein bis zwei Metern wagten sich nun sämtliche Tiere heran, um Kastanien aufzunehmen. Näher wagte sich einzig der neue α-Hirsch. Es konnte also in diesem Fall beobachtet werden, daß vom α-Tier-Symbol (Kopfgeweih) immer noch eine autoritative, Distanz gebietende Wirkung ausging.
Der Kopf wurde dann einige Stunden entfernt und am selben Tag wieder aufgehängt. Das Verhalten des Rudels war ungefähr dasselbe, nur daß diesmal der junge Leitbock es wagte, die Geweihenden seines ehemaligen Rivalen zu beschnuppern. Ein Kampfversuch wurde jedoch nicht mehr unternommen.“ [1]
Zugegeben, das ist eine etwas makabere Variante von Geßlerhut, Führerbildchen und anderen „Hoheitszeichen“. Aber es dürfte nicht zu bestreiten sein, daß sich gerade in den Worten „Souveränität“ , „Hoheitliches Handeln des Staates“, „Finanzhoheiten“ des Bundes und der Länder das Geweih des abgeschlagenen Kopfes widerspiegelt, und dem „Fiskus“ als letztem Erben keine andere Funktion zukommt als einem vergammelnden Hirschgeweih – es ist nichts mehr dahinter außer Luft –
Luft-Hoheit
sozusagen. (…)”
Der oben erwähnte Geßlerhut kam -im wahrsten Sinne des Wortes- am 18.2.2008 auf mich zu. Für 2,95€ lag Schillers „Wilhelm Tell” wie zur Abholung bereit. – Interessanter Dialog, der sich mir offenbarte:
Friedrich Schiller, ein Zeitgenosse des Ernst Moritz Arndts, hatte glasklar erkannt und sauber beschrieben, wie das Spiel der Macht funktioniert. Er hat dem Geßlerhut die Wächter Leuthold und Friesshardt zugeteilt. Friesshardt repräsentiert den 150%igen, der Leuthold ist eher der „Mitläufer“, der sich beschwert:
„Die Reverenz zu machen einem Hut,
Es ist doch traun! ein närrischer Befehl!“
Friesshardt entgegnet: „Warum nicht einem leeren, hohlen Hut?/Bückst du dich doch vor manchem hohlen Schädel.“
Wenn Sie sich in Europa umsehen, Sie werden feststellen, daß die Welt zu mehr als 99,99% aus Geßlerhüten besteht, die wir grüßen sollen. Die sogenannte „Europäische Integration“ hat mit dem europäischen Volk nichts zu tun. Das Heer der „furchtbaren Juristen“, die den Papiertiger „EU-Reformvertrag“ kreierten, haben von Tuten und Blasen keine Ahnung. Man kann den Menschen nicht einfach ein Korsett unverständlicher Normen verpassen, ohne daß sie sich instinktiv dagegen auflehnen. – Und lehnen sie sich dagegen auf, dann kommen „Ordnungshüter“ vom Schlage eines Dr. Seltsam Schäuble und stellen noch mehr Geßlerhüte auf, die von immer mehr Leutholds und Friesshardts bewacht werden müssen… – Bis die Blase platzt!
Eigentlich müßte angesichts des „Glühbirnenverbots” den Europäern ein Licht aufgehen, welche Anmaßung sich in Brüssel und in den Köpfen der EU – „Ratsmitgliedern” breit gemacht hat. – Es sind wahrhaft Zustände wie im alten Rom, und zwar im Rom zur Zeit Caesars und Octavians:
>>Allerdings, das wissen die wenigsten Bundesadeligen, hat die Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen tatsächlich wenig mit dem angemaßten imperium zu tun. Der nach römischem Brauch einschlägige Begriff wäre dictator legibus scribundis et rei publicae constituendae (Diktator für zu schreibende Gesetze und Staatsverfassung) gewesen. Die in diesem Zusammenhang unvermeidliche Verwendung des Begriffs dictator sollte zu Recht Entsetzen hervorrufen. Diktatur riecht nach Tyrannei. – Dem Bürger ist es ziemlich egal, ob seine Rechte unmittelbar durch ein Gesetz oder durch eine Rechtsverordnung eingeschränkt werden. Die Fülle von Verordnungen zeigt, daß die Parlamente mit der Vergabe diktatorischer Vollmachten allzu großzügig sind. Der Inhalt vieler Verordnungen macht deutlich, daß deutsche Politiker ausgesprochen gern und umfangreich von diesen Vollmachten Gebrauch machen. Jetzt schickt Bundesverkehrsminister Klimmt sich gar an, seinen „Wählerauftrag“ dahingehend mißzuverstehen, Tempo 30 in den Städten mit brachialer Gewalt durchzusetzen. Wie gesagt, nach der Zweckmäßigkeit kräht kein Hahn. Der Mißbrauch der Straßenverkehrsordnung nebst zugehörigem Bußgeldkatalog zu Zwecken der Plünderung und Gängelung gewährt ebenfalls einen tiefen Einblick in die psychische Verfassung und offenbart das Menschenbild des jeweiligen Verkehrsministers.
Da dies auch für alle anderen Verordnungen gilt, verheißt die zunehmende Beschränkung der Allgemeinen Handlungsfreiheit nichts Gutes. Und in den Parlamentsgesetzen spiegelt sich ebenfalls das Menschenbild der Parlamentarier wider. Auch das taucht für die Grundfreiheiten der Menschen die Zukunft nicht gerade in rosiges Licht. Das Ende der Republik scheint in greifbarer Nähe. – Die römische Republik jedenfalls endete bekanntlich mit dem Principat des Octavian, besser bekannt als Kaiser Augustus. Kaiser im heutigen Sinne war Augustus allerdings nicht.
„Beim augusteischen Principat handelt es sich – im Gegensatz zur völlig offenen Machtausübung der Diktatur Caesars – nach Entstehung und Wesen um ein verdecktes Machtsystem. Der Princeps war von Anfang an dazu gezwungen, seine Machtstellung zu legitimieren, seine persönliche Qualifikation einzuhämmern und die Wiederherstellung der staatlichen Ordnung, die restitutio rei publicae, zu behaupten – während in der Verfassungswirklichkeit die absolute Macht des Princeps unbestritten, die Verquickung von Staat und domus principis Frau, Kindern, Verwandten, Helfern bis herab zu Freigelassenen und Sklaven, offensichtlich war. Darüber mußte es zur Ausbildung jener Ideologie kommen, die zum Wesen des augusteischen Pricipats gehört, in zunehmendem Maße dann aber auch zu jenem politischen Klima, das durch Widersprüche vielfältigster Art, Verstellung und Heuchelei, Adulation und Opportunismus, Anpassung wie Korruption, Beeinträchtigung freier geistiger Entfaltung und die Vergiftung der gesellschaftlichen Beziehungen durch Denunzianten und Majestätsprozesse gekennzeichnet wurde, kurzum, zur Lebenswirklichkeit des Welt des Tacitus.“ (Christ S. 464f)
Wer wollte ernsthaft in Abrede stellen, daß in unserer eigenen Verfassungswirklichkeit zumindest Ansätze eines Principats der Parteien erkennbar werden. Man denke nur an die Ämterkungelei und die „Versorgung“ abgehalfterter Politiker mit Posten und Pöstchen. – Ich brauche das hier wohl nicht weiter auszumalen und verweise deshalb auf die einschlägigen Berichte in der Tagespresse.
Verfassungsbrüche, die nur zustande kommen, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, die Anmaßung einer Rechtssetzungsbefugnis, die verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig ist, sind für das virtuelle imperium, auf das unsere Politiker ihre Legitimation stützen, schlechthin konstituierend.
Auf der anderen Seite steht die übergroße Toleranz, die die Presse all dem gegenüber an den Tag legt. Ich hatte schon ganz zu Anfang die Aufgabe der freien Presse in einer Demokratie hervorgehoben und ihr Versagen konstatiert. Weiter oben hatte ich eingeworfen, daß die Presse den Dolch des politischen Mörders ersetzt hat. Dieses Phänomen hat seine Wurzel in dem Bestreben, die Sensationslust der Leute zu befriedigen; aber auch in dem Zwang, Auflage und Einschaltquote in die Höhe zu treiben. Das wissen unsere Politiker und füttern die Medien systematisch, die – Haien gleich – kritiklos alles schlucken , was ihnen zum Fraß vorgeworfen wird. <<(Der Bundesadel S. 76f)
So weit reicht die Kraft der „demokratischen Legitimation” nun wirklich nicht, der Junta um Barroso und den Lakaien des Europäischen Parlaments die DICTATURA LEGIBUS SCRIBUNDIS ET REI PUBLICAE CONSTITUENDAE zuzubilligen.
Gegen die „Berliner Rede“ des „Analog-Guildo-Horn“ ( = Horst Köhler = „ich hab euch alle lieb“) stelle ich das „Nievenheimer Manifest – Grundpositionen für eine deutsche Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes vom 19.12.2007“.
Horst Köhler, der sich von aller Welt „Bundespräsident“ titulieren läßt, müßte eigentlich wissen, daß er es nicht ist. Der Begriff „Präsident“ leitet sich nicht vom lateinischen „praesedere“ – = vor-sitzen ab, sondern vom „präsidere“ = schützen, decken ab. Deswegen heißt das Polizeipräsidium auch nicht Präsedium, es ist der „Wachtposten“. – Das Amt de Präsidenten ist also ein Wächteramt. Ohne verfassungsmäßige Wahl hat Köhler nie die Rechte des Bundespräsidenten erwerben können, aber kraft seines Amtseides hat Köhler die Verpflichtungen übernommen: Seine Kraft dem Wohl des Volkes zu widmen, dessen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden etc, etc. – Diesen Pflichten, und das ist offensichtlich, ist er bis heute nicht nachgekommen. Greifen wir nur ein Beispiel aus der ganzen Litanei heraus: Er hat das Gesetz zur Erhöhung der Mehrwertsteuer unterschrieben. Es wäre seine Aufgabe gewesen, das zu verhindern, denn es mindert den Nutzen des deutschen Volkes und vergrößert dessen Schaden.
Wenn er jetzt „Steuersenkungen“ fodert, hat er entweder nicht begriffen, was er getan hat, oder aber er redet bewußt „falsch Zeugnis wider seinen Nächsten“ – Ich weiß nicht, was aus der Sicht der Allgemeinheit das Schlimmere ist…
Daß Köhler dem Schröder dessen Fahnenflucht ermöglicht hat – Schröder hatte denselben Amtseid wie Köhler abgelegt – offenbart, daß er für das Wächteramt, für die Erfüllung seiner Obhutspflichten gegenüber dem Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt (Volk) und dem Grundgesetz nicht geeignet ist.
Hinzu kommt, daß sich Köhler in seiner Amtszeit nicht einmal eine Minute mit dem Auftrag des Grundgesetzes, eine Verfassung zu schaffen, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wird (Artikel 146 des Grundgesetzes), beschäftigt hat.
Bei der allfälligen öffentlichen Ausschreibung des nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes braucht er sich daher gar nicht erst zu beteiligen. – Betrachten Sie „Köhlers erste Amtszeit“ einmal als „unverbindliche Probezeit“ – er hat gezeigt, daß er den Anforderungen, die an den Inhaber des „Wächteramts“ zu stellen sind, nicht einmal annähernd gewachsen ist.
Man bedenke, dass diese Worte aus dem Jahr 2008 stammen. Zwei Jahre später stellte Horst Köhler unter Beweis, dass er dem „Wächteramt“ nicht gewachsen war und stahl sich einfach davon – „mit sofortiger Wirkung“, wie er sagte. Niemand, zumindest in Deutschland,. Kann sich durch einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung seiner Pflichten entledigen, es sei denn, er hätte einen Grund zur fristlosen Kündigung eines gegenseitigen Vertrages. Nun aber ist das „Dienstverhältnis“, das einen Bunespräsidenten an seine Amtspflichten bindet, kein gegenseitiger Vertrag, sondern ein „besonderes Pflichtenverhältnis“ zum Staat.
Auch das Grundgesetz kennt keine einseitige Erklärung eines Politikers, der Investiturstreitdessen Befreiung von seinen Amtspflichten bewirken würde, somit konnte Köhlers „mit sofortiger Wirkung“ den Weg zur Wahl Wulffs nicht freimachen. Wenn das aber so ist, konnte die Wahl Wulffs nicht dazu führen, dass er auf den Schild gehoben wurde.
Wenn Sie so wollen, ein Investiturstreit mit negativen Vorzeichen.
Für die „politische Kultur“ in Deutschland hat das verheerendere Folgen als jeder Terroranschlag. Seitdem der „Light-Wulff“ den Präsidenten mimt, kann im „Geltungsbereich für die Bundesrepublik Deutschland“ endgültig kein Bundesgesetz mehr in Kraft treten, weil die Person fehlt, die Bundesgesetze „auszufertigen und zu verkünden“ hat, und das ist nun einmal der Bundespräsident.
So ist der Weg frei, den der olle Adenauer vor vielen Jahren in einer flammenden Rede beschworen hatte:
Wir wählen die Freiheit!
Wir wählen die Freiheit, indem wir ( das Volk) der grundgesetzlich auferlegten Pflicht nachkommen und gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes in „freier Entscheidung“ eine Verfassung beschließen. An dem Tag, so ordnet es Artikel 146 des Grundgesetzes verbindlich an, tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft. – Damit hat der Spuk und das Geeiere, das die „politschen Parteien“ aller Couleur veranstalten, mit einem Federstrich ein Ende. Mit demselben Federstrich verschwinden auch die „Staatsschulden“, die uns die „Berufspolitiker“ jeden Tag aufs Neue aufbürden wollen, in der Versenkung. – Unser „Bundesadel“ hat sich durch gesetzgeberische Maßnahmen davor geschützt, dem Insolvenzrichter Rede und Antwort stehen zu müssen. Aber Peer Steinbrück wird das Schicksal des Franjo Pooth teilen müssen; er wird die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, denn es ist unser Geld, das die Firma Merkel, Steinbrück & Cie verballert.
Um sicherzustellen, daß die Parteien und unsere „Berufspolitiker“ von der Vorbereitung einer Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes ausgeschlossen sind, legt das „Nievenheimer Manifest – Grundpositionen für eine deutsche Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes“ vom 19.12. 2007 eindeutig fest:
„Erst recht sind die politischen Parteien von den Vorbereitungen eines oder mehrerer konkurrierender Verfassungsentwüfe ausgeschlossen. Obwohl ihnen Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes ihnen formal die Befugnis zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes einräumt, kommt ihnen dieses Mitwirkungsrecht im Hinblick auf eine Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes nicht mehr zu. Sie haben es verwirkt. Noch bevor sich die Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften darüber einig waren, Artikel 146 nicht anzuwenden, bestand Einigkeit innerhalb der politischen Parteien, dem Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt sein Recht auf Abstimmung über eine Verfassung vorzuenthalten. Ferner haben die politischen Parteien durch eine ihnen genehme Wahlgesetzgebung in Bund und Ländern dafür gesorgt, daß kaum eine nicht parteigebundene Person Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft werden kann. Verwirkung tritt ein, wenn der Berechtigte von seinen Befugnissen über einen längeren Zeitraum keinen Gebrauch macht und nach außen hin zu erkennen gibt, daß er auch zukünftig auf sein Recht verzichten wird. – Genau das ist hier geschehen.“
Wenn Sie das aufmerksam gelesen haben und über die Querverweise an die Informationen gelangt sind, die exklusiv für Sie bereitstehen, dann sollten Sie eigentlich ein wenig mehr Erkenntnisse gewonnen haben über das, was die sogenannte „Verfassungswirklichkeit“ in ’Schland, oh ’Schland ausmacht.
Wie bemerkte Horst Köhler doch so treffend:
„Machen wir was aus unseren neu gewonnenen Erkenntnissen. Überprüfen wir unsere alten Gewissheiten und überwinden wir unsere Angst vor dem Unbekannten. Dann können wir die Freude entdecken, die in der schöpferischen Aufgabe liegt, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen.“ (Berliner Rede 2009)
[1] Adolf Portmann, das Tier als soziales Wesen, Suhrkamp 1978, 284ff m. w. Nachw.
Nachbemerkung: – Es ist schon merkwürdig, daß gerade in dieser Woche ( 18.11.2010) der STERN mit einer Titelgeschichte aufwartet, der nachvollziehbar macht, warum der Geßlerhuteffekt so gut funktioniert.
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